radler2 Samstag um 19:55 Am 30.10.2026 um 15:48 von Someone: Ich kenne eine Reihe von (pensionierten) Beamten, die auch Renten-Zahlungen aus der GRV erhalten (die also "in der Rentenversicherung" sind) - hätten die niemals Beamte werden dürfen? Ja, und? Der Fall ist gerade bei Beamten mit technischem Hintergrund ist das recht häufig der Fall - zuerst Angestellter und dann ins Beamtenverhältnis gewechselt. Wenn jemand zuerst Angestellter war und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt er mal Rente. Sobald diese Person aber verbeamtet ist, ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig und somit aus dem GRV-System raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Samstag um 20:01 vor 5 Minuten von radler2: Ja, und? Der Fall ist gerade bei Beamten mit technischem Hintergrund ist das recht häufig der Fall - zuerst Angestellter und dann ins Beamtenverhältnis gewechselt. Wenn jemand zuerst Angestellter war und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt er mal Rente. Sobald diese Person aber verbeamtet ist, ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig und somit aus dem GRV-System raus. Oftmals bekommen die Pensionäre die Rente auch gar nicht, weil das mit den Pensionen verrechnet wird. Von daher bringt manch einem Beamten die GRV Rente im Nachgang nichts mehr, sie verfällt quasi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Samstag um 21:25 Das ist alles richtig. Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden - ist mir nach Euren Anmerkungen weiterhin nicht klar. Ich halte es im Übrigen nicht hilfreich für die Finanzen der GRV, Beamte dorthin zu überführen. Nach meiner Meinung werden die demographischen Probleme dadurch eher verstärkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Samstag um 21:30 vor einer Stunde von satgar: Oftmals bekommen die Pensionäre die Rente auch gar nicht, weil das mit den Pensionen verrechnet wird. Ja, die Kombination Rente + Pension darf die Maximalpension nicht übersteigen - sonst wird gekappt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Samstag um 21:43 vor 6 Minuten von Someone: Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden - ist mir nach Euren Anmerkungen weiterhin nicht klar. Ein Beamter ist seinem Dienstherr zur lebenslangen Treue verpflichtet, was u.a. bedeutet, daß er nicht streiken darf. Laut Grundgesetz ist der Dienstherr im Gegenzug verpflichtet, seine Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren. Daraus ergibt sich der Besoldungs- und Pensionsanspruch eines Beamten. Wenn der Staat nun Beamte in die GRV überführt, entledigt er sich der Alimentierungspflicht im Ruhestand. Ob das verfassungsrechtlich möglich ist, ist fraglich. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist einfach eine Juristenmeinung - ob das Verfassungsgericht dieser folgt ist eine andere Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Samstag um 21:54 Ja auch das ist mir bekannt. Ob mit einer Überführung in die GRV (die man auch einfach als einen anderen Zahlungsweg interpretieren könnte) sich der Dienstherr der Alimentierungspflicht entziehen würde, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. vor 21 Minuten von radler2: Ja, die Kombination Rente + Pension darf die Maximalpension nicht übersteigen - sonst wird gekappt. Da dem Staat ja so an der Stabilität der GRV gelegen ist, geschieht die Kappung sicher dort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 23:04 vor 14 Stunden von satgar: Ehegatten, wenn diese beide einzeln selbst unmittelbar förderberechtigt sind? Kann da einer Riestern nach Regeln 1.0, und einer nutzt die Systematik des AVD? Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Sonntag um 07:47 Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Demim Sonntag um 11:55 vor 4 Stunden von Bolanger: Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Ausbildungs- und Angestelltenzeiten können ggf. als ruhegehaltsfähige Zeiten angerechnet werden und die Pension erhöhen. Damit das nicht doppelt berücksichtigt wird, wird ggf. eine gesetzliche Rente für diese Zeiten auf die Pension angerechnet. Vereinfacht dargestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Sonntag um 20:05 vor 22 Stunden von Someone: Da dem Staat ja so an der Stabilität der GRV gelegen ist, geschieht die Kappung sicher dort. Nein, die Pension wird gekürzt - ist doch logisch. Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, auf die man Anspruch hat. Betriebsrenten, die man nicht durch eigene Einzahlungen erworben hat, werden auch auf die Pension angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Sonntag um 21:12 vor 13 Stunden von Bolanger: Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Das folgt daraus nicht zwingend. Bei der Anrechnung auf die Pension wird nur eine Alimentierung über die Maximalversorgung hinaus ausgeschlossen. Der Dienstherr bleibt für eine amtsangemessene Alimentierung verantwortliche. Wenn der Staat aber die Altersversorgung der Beamten in die GRV auslagert, ist eine amtsangemessene Alimentierung nicht mehr garantiert, sondern es hängt von der Höhe und Entwicklung der gesetzlichen Rente ab. Abgesehen davon: ob der Staat wirklich ein Interesse daran hat, ist fraglich. Die Pensionsansprüche verhindern, daß Beamte "kündigen", da dann die Pensionsansprüche verfallen. So mancher Polizist würde wohl "kündigen", wenn damit nicht die Pension weg wäre. Selbiges gilt für Lehrer an Brennpunktschulen. Die ganze Diskussion ist verlogen und wird von Politikern gerne als Ablenkungsmanöver genutzt. Im Grunde sind die mit dem Status Quo schon zufrieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Sonntag um 21:29 vor 16 Minuten von radler2: Die ganze Diskussion ist verlogen und wird von Politikern gerne als Ablenkungsmanöver genutzt. Dafür gibt es von mir ein Daumen hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 21:43 · bearbeitet Sonntag um 21:43 von chirlu vor 30 Minuten von radler2: Die Pensionsansprüche verhindern, daß Beamte "kündigen", da dann die Pensionsansprüche verfallen. Einige Bundesländer haben ein Altersgeld eingeführt, andere nicht. Sind die Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch in den Ländern mit Altersgeld spürbar häufiger als in den anderen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Montag um 11:41 Das Altersgeld ist von der Höhe so konzeptioniert, daß es massive finanzielle Nachteile bringt, selbiges gilt für die Nachversicherung durch den Dienstherren. Das ist auch so gewollt und für mich auch fair. Wenn man das lebenslange Treueverhältnis mit dem Dienstherren aufkündigt, muß man mit Nachteilen gegenüber denjenigen rechnen, die das nicht tun. Wenn man aber als Beamter in der GRV wäre, sieht die Sache anders aus, dann hätte man keinen Besitzstände zu verlieren. Man sieht es an Berlin. Dort mußten sie zähneknirschend seit 2023 Lehrer wieder verbeamten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 12:01 · bearbeitet Montag um 12:24 von Schwachzocker Am 31.10.2026 um 22:25 von Someone: Das ist alles richtig. Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden -... Mein Gott! Was habe ich bloß geschrieben, dass Du das verstanden hast? Es hat sich nun alles daran entzündet, was wohl unter "in der GRV" zu verstehen ist. Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Er darf es nicht auf irgendjemanden übertragen, und er kann auch nicht selbst bestimmen, was "angemessen" ist. Mag sein, dass Beamte formell mal in der GRV sind, aber der Beamte wird weiterhin den Dienstherren verklagen, wenn seine Besoldung nicht stimmt. Einverstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Montag um 13:22 vor einer Stunde von Schwachzocker: Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Einverstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 13:37 vor 14 Minuten von Someone: vor 1 Stunde von Schwachzocker: Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Einverstanden. ...und er bleibt es ohne Grundgesetzänderung auch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 08:54 Uhr · bearbeitet gestern um 08:54 Uhr von satgar Ich hab noch einen umfangreichen Fördervergleichsrechner gefunden: https://fairadvisor.net/foerdervergleichsrechner/index.xhtml Der gibt auch noch Angaben zur Erlebenswahrscheinlichkeit von Altersleistungen, und man kann auch ganz am Ende noch mit Steuersätzen spielen. Der Rechner ist umfangreich und komplex, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag