Zum Inhalt springen
Gabriele

Steuererklärung immer möglichst früh abgeben bei potenzieller Rückzahlung?

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo,

    

Zitat

Einzig und allein die KAP ausgefüllt und dann nach der KAP, eine 0 eingetragen und dann konnte ich es wegschicken.

Das ist nicht möglich, definitiv. Wenn es etwas gibt womit ich mich auskenne dann ist das ELSTER, und insbesondere die Anlage KAP.

 

Was man machen kann ist: Ein PDF der Anlage KAP nehmen, dieses ausfüllen und dann als Nachricht über Elster zum Finanzamt schicken.

 

Zitat

3. ich bin immer noch klar meiner Gedanken und Taten. 

Interessant. Nur das "aus versehen" und "unbewusst" eben Punkte sind die man gerade nicht wissen kann, egal wie klar man im Kopf ist.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

hmm,

wenn ein Bescheid für 2025 reinflattert und man sich nicht erinnert, ob man eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, sollte man das überprüfen.

 

Zuerst in die Historie von Elster schauen, ob man tatsächlich eine Erklärung abgegeben hat.

 

Das Kleingedruckte im Bescheid lesen. Oft findet sich da ein Hinweis, z.B. "Dieser Festsetzung habe ich Ihre Daten zugrunde gelegt, die mir am xxx übermittelt wurden".

 

Umgekehrt wird das FA vor einer Schätzung immer dazu auffordern, eine ESt-Erklärung abzugeben und Verspätungszuschläge nach §152 AO androhen. Die Schätzungsbefugnis setzt voraus, dass das FA anderweitig nicht die notwendigen Infos erlangt, insb. indem es den Steuerpflichtigen "fragt".
Verspätungszuschläge setzen voraus, dass man mit der Steuererklärung in Verzug ist.  Abgabefristen (Zitat Webseite FA NRW): Die Steuererklärung für das Jahr 2025 müssen Sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Sind Sie steuerlich beraten, verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027.

 

Wenn da tatsächlich ein Bescheid ohne Erklärung ergangen ist, würde er auf Fantasiewerten basieren und wäre der m.E. schwerwiegend fehlerhaft und könnte sogar nach § 125 AO nichtig sein. Zumindest könnte er selbst außerhallb der Einspruchsfrist nach § 130 AO zurück genommen werden.

Neben dem Einspruch (nur schriftlich/elektronisch) kann man auch einen Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 AO stellen (sogar per Telefon), wenn man Fehler im Bescheid findet. Zu seinen Ungunsten besteht eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO, soweit man Fehler erkennt. 

 

Und es gibt noch bei einer Fehlbedienung in Elster den § 173a AO:
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat.

Ich bin allerdings gerade überfragt, ob das auch das "Abschicken" betrifft, wenn man seinen Entwurf nur speichern wollte, um ihn später noch mal zu bearbeiten. Könnte mir das aber gut vorstellen. (Betrifft allerdings dann nur die "falschen" Dinge im Bescheid, nicht den Bescheid an sich.)


Gerade Laien müssen einen Einspruch nicht "Einspruch" nennen. Es reicht vielmehr, wenn man sein Änderungsbegehren verständlich ausdrückt (§ 357 Absatz 1 Satz 3 AO: Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht.). Wichtig ist, dass man ihn schriftlich/elektronisch einlegt und aus dem Schreiben hervorgeht, wer ihn einlegt. Insoweit wird das FA einen "Widerspruch" als Einspruch umdeuten. Widerspruch nennt man das übrigens im allg. Verwaltungsverfahren, z.B. bei Knöllchen im Straßenverkehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PapaPecunia

Ich lerne durch den Thread, dass ich anscheinend ein superschnelles Finanzamt habe. Gebe i.d.R. Mitte März ab und bekomme Mitte April die Aufforderung für eine überschaubare Rückzahlung. Ich dürfte aber so langweilig und 0815 sein, dass das jeder Azubi hinbekommt. Irgendwie wird das bei mir auch jedes Jahr schneller, weil ich über die Jahre gelernt habe, dass ich zu 95% die Pauschalen eh nicht reißen und gar nicht erst Quittungen sammeln muss. Es steht mittlerweile auch viel mehr elektronisch zur Verfügung und statt wie früher ein, zwei verregnete Nachmittage reicht mir mittlerweile eine knappe Stunde. Und da bummle ich noch rum. Also da hat sich ehrlicherweise doch auch vieles vereinfacht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP
Am 10.10.2026 um 13:52 von west263:

Die bin mit beiden Bescheiden zufrieden und es gibt für mich keinen Grund für einen Einspruch und jammern.

 

Bist/Wärest du eigentlich FÜR das Jahr 2025 zu einer Steuererklärung verpflichtet?

FÜR 2024 wegen der "vergessenen" ausländischen Kapitalerträge offensichtlich: JA.

So viel auch zum Thema:

Am 10.10.2026 um 13:22 von west263:

Da ist nichts Versehentlich, unbewußt und unbeabsichtigt passiert

 

Und nun mal in die Runde gefragt:

1. Wenn ich zur Steuer-Erklärung verpflichtet bin - bin ich verpflichtet.;) Und das dann auch mit vollständigen Angaben.

2. Wenn ich in einem bestimmten Jahr nicht zur Steuererklärung verpflichtet bin,

a) gebe ich doch entweder gar keine ab

oder

b) darf ich sie nur abgeben, wenn ich vollständige Angaben mache - ODER?

 

Ich meine - egal, wer da jetzt den Bock mit der Steuererklärung FÜR 2025 geschossen hat - das kann/darf ich doch auch als steuerpflichtiger Laie nicht so stehen lassen, oder?

(weil der Fehler ja offensichtlich ist...)

 

@west263

Oder sind in besagtem Steuerbescheid FÜR 2025 alle deine Einkünfte korrekt enthalten und in die Rechnung einbezogen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 54 Minuten von IndexP:

Bist/Wärest du eigentlich FÜR das Jahr 2025 zu einer Steuererklärung verpflichtet?

ja, ich bekomme immer so Anfang November einen Brief vom FA, ich soll doch mal endlich.

vor 55 Minuten von IndexP:

FÜR 2024 wegen der "vergessenen" ausländischen Kapitalerträge offensichtlich: JA.

das war das erste Mal das ich keine KAP abgegeben habe. Ich hatte nichts mit anderen Banken zu verrechnen und auch FSA war ausgeschöpft wurden. Da gab es eigentlich keinen Grund, diese auszufüllen.

Das mit den Zinsen bei Credit Agricole stand in meiner Excel Liste, dass aber die Steuern dafür noch nicht gezahlt sind, hatte ich völlig übersehen.

 

vor 58 Minuten von IndexP:

Oder sind in besagtem Steuerbescheid FÜR 2025 alle deine Einkünfte korrekt enthalten und in die Rechnung einbezogen?

ich hatte kurz drüber geschaut. 'Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit' entsprechenden den Zahlen die auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2025 stehen und die Krankenkassen Beiträge sind auch identisch mit dem, was mir meine KK als Bescheinigung für 2025 zugeschickt hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP

@west263

 

Irgendwie tauchen hier mehr Fragen als Antworten auf...

 

1. Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und paar (abgeltungsbesteuerte) Kapitalerträge hast - bist du doch nicht zu einer Steuer-Erklärung verpflichtet? Warum fordert dich das FA dann jeweils im Nov. zu einer Erklärung auf?

a) schon früher mal ausländische Kapitalerträge gehabt?

b) schon früher mal was "zuschulden" kommen lassen?

 

2. Wenn du ne Steuererklärung machst bzw. machen willst - DEINE jeweilige Frist ist doch jeweils schon der 31. Juli - oder nicht? Gibst du deine Steuererklärungen immer verspätet ab?

 

3. Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitalerträge hast - warum sollst du dann Vorauszahlungen leisten?

Oder hattest du schon in 2024 und auch VOR 2024 ausländische Kapitalerträge? --> Wenn dem so ist, wie kann man dann für 2024 die ausländischen Kapitalerträge "vergessen"?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor einer Stunde von IndexP:

2. Wenn du ne Steuererklärung machst bzw. machen willst - DEINE jeweilige Frist ist doch jeweils schon der 31. Juli - oder nicht? Gibst du deine Steuererklärungen immer verspätet ab?

jedes Silvester nehme ich mir vor, es früher zu erledigen. Ich arbeite an mir ^_^

vor einer Stunde von IndexP:

3. Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitalerträge hast - warum sollst du dann Vorauszahlungen leisten?

ich zahle seit etlichen Jahren schon meine Krankenkassen Beiträge immer jährlich, früher gingen auch 3 Jahre. Das habe ich blöderweise 2022 ausgesetzt und monatl. bezahlt und musste dann einiges an Steuern nachzahlen. Da entstand dann auch das mit der Vorauszahlung. Rückblickend ein richtig dummer Fehler von mir.

Ich hatte immer mal wieder ausl. Kapitalerträge, oder auch Gewinn und Verlust Verrechnung zwischen vers. Banken. Verluste beim Finanzamt geltend gemacht und 1 Jahr später dann mit Gewinnen wieder glatt gestellt. Aber auch in den Jahren wenn da nichts war habe ich immer die KAP ausgefüllt. Es war auch für 2024 schon alles vorbereitet, die Werte einzutragen und dachte mir dann, brauchst Du doch eigentlich garnicht. und schon hatte ich es gelassen und diesen einen Punkt völlig übersehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 2 Stunden von IndexP:

Warum fordert dich das FA dann jeweils im Nov. zu einer Erklärung auf?

Machen die gar nicht. Das kommt nur von den ganzen sprachlichen Ungenauigkeiten, von denen dieser Thread wimmelt.

Tatsächlich erinnert das Finanzamt an die Abgabe der Steuererklärung. 
Der exakte Wortlaut lautet "Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung ..... " Derartige Erinnerungen kommen üblicherweise automatisch, sofern mal eine Erklärungspflicht bestand. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
vor 23 Minuten von t.klebi:

Derartige Erinnerungen kommen üblicherweise automatisch, sofern mal eine Erklärungspflicht bestand.

Genauso kenne ich das aus meiner Erinnerung. (ist aber schon paar Jährchen her)

Sofern keine Pflicht mehr besteht, darf man das gern ignorieren. Und über kurz oder lang - bleiben dann auch die Erinnerungen aus.

 

Genauso die Sache mit den vom FA "verordneten" Vorauszahlungen:

Wenn der Grund für diese nicht mehr besteht (oder nicht immer - oder nicht in jedem Jahr) - darf man das dem FA gern (plausibel) darlegen. Und dann werden Vorauszahlungen eben auch gekürzt - oder fallen ganz weg.

Kennt jeder Selbständige, der mal ein (unerwartet) schlechtes Jahr hat...;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor 2 Minuten von IndexP:

Genauso die Sache mit den vom FA "verordneten" Vorauszahlungen:

Wenn der Grund für diese nicht mehr besteht (oder nicht immer - oder nicht in jedem Jahr) - darf man das dem FA gern (plausibel) darlegen. Und dann werden Vorauszahlungen eben auch gekürzt - oder fallen ganz weg.

Kennt jeder Selbständige, der mal ein (unerwartet) schlechtes Jahr hat...;)

Hatte ich schon in #28 erläutert.
Das Verfahren nennt sich Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung. Vorauszahlungsbescheide sind Vorbehaltsfestsetzungen und können jederzeit in beide Richtungen geändert werden. Herabsetzungsanträge wird man gern mal als Stpfl. stellen. Das Finanzamt wird hingegen gern die laufenden Vorauszahlungen erhöhen, soweit ein höheres Einkommen zu erwarten ist. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 4 Minuten von IndexP:

Wenn der Grund für diese nicht mehr besteht (oder nicht immer - oder nicht in jedem Jahr) - darf man das dem FA gern (plausibel) darlegen. Und dann werden Vorauszahlungen eben auch gekürzt - oder fallen ganz weg.

nächstes Jahr bin ich auf jeden Fall früher dran und sollten dann weiterhin Vorauszahlungen angesetzt werden, werde ich da aktiv auf das FA zugehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
vor 3 Minuten von west263:

nächstes Jahr bin ich auf jeden Fall früher dran und sollten dann weiterhin Vorauszahlungen angesetzt werden, werde ich da aktiv auf das FA zugehen.

 

Hmmh, das verstehe ich irgendwie nicht.

Gibt es denn den Grund für die Vorauszahlungen noch?

Gab es ihn in 2025/2024?

Warum nicht JETZT auf das FA zugehen?

 

Ich meine, du leihst dem FA jedes Jahr Geld (für bis zu 2 Jahre in deinem Fall sogar)...

und die Vorauszahlungen wiederum "zwingen" dich ja zu einer Steuererklärung - selbst wenn du nicht müßtest und es sich nicht lohnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...