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beamer2

Steuern auf Bitcoin

Empfohlene Beiträge

SlowHand7
vor 6 Minuten von beamer2:

 

Aber ich verstehe trotzdem nicht:

 

Egal ob man Bitcoin oder Bankguthaben zu Hause hat:

 

Auch wenn man nur Bankguthaben zu Hause hat, dann können einen die "Besucher" doch dazu zwingen das Bankguthaben per Echtzeitüberweisung auf deren Bankkonto zu überweisen.

 

Wieso sind Bitcoins trotzdem anfälliger für solche "Besucher" ?

 

Die "Besucher" können doch zu jeder beliebigen Person hingehen und diese zwingen das Geld per Echtzeitüberweisung zu überweisen.

 

Warum macht man sich jetzt wegen Bitcoin Sorgen?

 

So ein Überfall oder eine Entführung ist doch ein erhebliches Risiko.

Das geht doch kein vernünftiger Verbrecher ein um vielleicht 5 oder 10k von einem Konto zu erbeuten.

 

Wenn sie aber wissen dass du einen Ledger hast werden sie vermuten dass da wesentlich mehr zu holen ist.

 

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beamer2
vor einer Stunde von SlowHand7:

So ein Überfall oder eine Entführung ist doch ein erhebliches Risiko.

Das geht doch kein vernünftiger Verbrecher ein um vielleicht 5 oder 10k von einem Konto zu erbeuten.

 

Wenn sie aber wissen dass du einen Ledger hast werden sie vermuten dass da wesentlich mehr zu holen ist.

 

Bei Ledger sind glaube ich zuletzt im Jahr 2020 Kundendaten gestohlen worden, oder?

 

Oder sind in den Jahren danach auch noch Kundendaten gestohlen worden?

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SlowHand7
vor 6 Minuten von beamer2:

Bei Ledger sind glaube ich zuletzt im Jahr 2020 Kundendaten gestohlen worden, oder?

 

Oder sind in den Jahren danach auch noch Kundendaten gestohlen worden?

Das war der größte Vorfall.

Aber es geht ja weiter wenn die Leute die Daten nicht im Griff haben. :)

 

https://www.cryptopolitan.com/de/ledger-discloses-customer-data-leak/

 

Davor schon mal im April 2025.

Ich kaufe da jedenfalls nichts unter Angabe meiner Daten.  :(

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
Am 25.4.2026 um 16:12 von SlowHand7:

Bei einem Leak wissen die Kriminellen dass du einen Ledger hast und wo du wohnst.  :(

Der Zug ist bei mir schon abgefahren, da betroffen von https://support.ledger.com/de/article/E-commerce-and-Marketing-data-breach-FAQ  ... :rolleyes:

 

Und ja, seitdem deutliche Zunahme von Phishing Aktivitäten auf meiner Handynummer und Email in Bezug auf Krypto ...

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beamer2
· bearbeitet von beamer2
Am 24.4.2026 um 21:39 von SlowHand7:

Ja. Wenn man da Unsinn macht und seine Geschäfte nicht oder falsch dokumentiert kann das schnell zu Ärger führen.

Bis hin zur Insolvenz.

 

Mehrere Käufe auf einer Börse liegen in deren Bestand und sind nicht unterscheidbar.

Da gilt auf jeden Fall FIFO.

Aber das ist ja kein Problem.

Da macht man eine Auszahlung in Höhe des ältesten Kaufs auf eine private Wallet und bekommt formal die ältesten Stücke für die man einen Kaufbeleg hat.

Wenn man mehrere Käufe trennen will immer eine neue Adresse verwenden damit die Coins nicht vermischt werden.

Dann kann man damit nach Bedarf weiter arbeiten.

 

Natürlich muss die Wallet erlauben gezielt eine Adresse für einen weiteren Versand zu benutzen.

Das können nicht alle.

 

Dann hat man eine saubere Depottrennung und mit der entsprechenden Dokumentation wird das jedes FA akzeptieren.

Dazu hätte ich nochmal eine Frage:

---

"Wenn man mehrere Käufe trennen will immer eine neue Adresse verwenden damit die Coins nicht vermischt werden."

---

Ich benutze Ledger.

 

Wie soll ich das konkret machen?: "immer eine neue Adresse verwenden"

 

Wenn ich Bitcoins von Kraken auf mein Ledger überweise, dann generiere ich mit dem Ledger vorher eine neue Empfänger-Adresse?

Wenn ich die Bitoins wieder zurück zu Kraken überweise, kann ich dann eine alte Adresse von Kraken benutzen? Oder muss ich bei Kraken eine neue Empfänger-Adresse generieren?

 

2.

Ich kann mehrere Bitcoins auf ein und demselben Ledger steuerlich voneinander trennen, indem ich mehrere Adressen benutze?

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SlowHand7
vor 10 Minuten von beamer2:

Dazu hätte ich nochmal eine Frage:

---

"Wenn man mehrere Käufe trennen will immer eine neue Adresse verwenden damit die Coins nicht vermischt werden."

---

Ich benutze Ledger.

 

Wie soll ich das konkret machen?: "immer eine neue Adresse verwenden"

 

Ich kann mehrere Bitcoins auf ein und demselben Ledger steuerlich voneinander trennen, indem ich mehrere Adressen benutze?

Ich benutze jetzt keinen Ledger.

Aber das sollte automatisch gehen.

 

https://support.ledger.com/de/article/360034336713-zd

 

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beamer2
· bearbeitet von beamer2
vor 2 Stunden von SlowHand7:

Ich benutze jetzt keinen Ledger.

Aber das sollte automatisch gehen.

 

https://support.ledger.com/de/article/360034336713-zd

 

Danke.

 

Ich verstehe nur immer noch nicht, wie man z.B. 6 Bitcoins, welche alle auf einem Ledger gespeichert sind, steuerlich voneinander trennen soll.

Wenn auf dem Ledger 2 Bitcoins gespeichert sind, die älter als 1 Jahr sind und die restlichen 4 Bitcoins sind erst 3 Wochen alt.

Jetzt überweise ich einen Bitcoin von meinem Ledger zu Kraken, um diesen einen Bitcoin bei Kraken zu verkaufen, wie beweist man dem Finanzamt später, dass dieser eine Bitcoin einer von den 4 Bitcoins war, die erst vor 3 Wochen gekauft wurden?

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SlowHand7
vor 3 Stunden von beamer2:

Wenn auf dem Ledger 2 Bitcoins gespeichert sind, die älter als 1 Jahr sind und die restlichen 4 Bitcoins sind erst 3 Wochen alt.

Jetzt überweise ich einen Bitcoin von meinem Ledger zu Kraken, um diesen einen Bitcoin bei Kraken zu verkaufen, wie beweist man dem Finanzamt später, dass dieser eine Bitcoin einer von den 4 Bitcoins war, die erst vor 3 Wochen gekauft wurden?

In der Blockchain steht doch wann du diese BTC erhalten hast.

Und dazu hast du einen passenden Kaufbeleg von der Börse.

 

Es wird auch niemand groß Fragen stellen wenn du freiwillig Steuern für unterjährige Coins bezahlen willst.   :)

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beamer2
Am 18.5.2026 um 06:01 von SlowHand7:

In der Blockchain steht doch wann du diese BTC erhalten hast.

Danke.

Ich kenne mich damit nicht so aus.

Hast du den Link, wo man in der Blockchain sieht, wann man die BTC erhalten hat?

 

Wie lange kann ich in der Blockchain sehen, wann ich die BTC erhalten habe?

Geht das rückwirkend für die letzten 12 Monate?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Meines Wissens kann man jedes Bitcoin einzeln identifizieren. Die Blockchain speichert jede Transaktion für immer (zurück bis zum Mining eines jeden Bitcoins).
Wenn nicht, dann gilt (unterm Strich) Fifo für die Verwendungsreihenfolge, ob die Jahresfrist aus § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) eingehalten wurde, aber die Durchschnittsmethode für die Höhe der Gewinnberechnung.

 

Klingt kompliziert ...

Der BFH hatte mal geurteilt, dass nach § 23 EStG eine Veräußerung nur steuerpflichtig ist, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Behaltefrist schon überschritten ist; also die Veräußerung zwingend innerhalb der Jahresfrist erfolgte. Defacto ein Fifo-Test. Aber für die Höhe der steuerpflichtigen Gewinne gilt die Durchschnittsberechnung, weil die einzelnen Sachen ja nicht unterscheidbar sind, wenn sie in einem Sammeldepot liegen.

 

Als Antwort wurde für Fremdwährungsguthaben § 23 Absatz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG eingeführt. Gilt aber nur für Fremdwährungsguthaben.

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SlowHand7
vor 11 Minuten von beamer2:

Danke.

Ich kenne mich damit nicht so aus.

Hast du den Link, wo man in der Blockchain sieht, wann man die BTC erhalten hat?

 

Wie lange kann ich in der Blockchain sehen, wann ich die BTC erhalten habe?

Geht das rückwirkend für die letzten 12 Monate?

In der Blockchain sieht man doch wann welche Transaktion gemacht wurde.

Das ist für jeden einsehbar, kann nicht verändert werden und ist dauerhaft gespeichert.

Das ist doch der Sinn der Sache.

 

https://www.blockchain.com/explorer/transactions/btc/84a97bd565efd3880c7fcd2aa887a2cecf734272c4297651ec9c3d3d3bcb0798

 

Jeder Transfer, unabhängig von der Größe, wird noch in hunderten von Jahren nachvollziehbar sein.

Also sofern es die Erde und das Internet noch gibt.

 

 

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