Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
beamer2

Steuern auf Bitcoin

Empfohlene Beiträge

rotten.demin
· bearbeitet von rotten.demin
vor 58 Minuten von SlowHand7:

Das ist absolut rechtssicher.

Ob das rechtssicher ist, wissen wir nicht. Es ist eine Auslegung des BMF-Schreibens, die höchstwahrscheinlich vom FA akzeptiert wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 47 Minuten von rotten.demin:

Ob das rechtssicher ist, wissen wir nicht. Es ist eine Auslegung des BMF-Schreibens, die höchstwahrscheinlich vom FA akzeptiert wird.

Also wenn das BMF so eine klare Aussage macht dann wird sich auch jedes FA daran halten.  :)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby
vor 2 Stunden von rotten.demin:

Kann es sein, dass ihr hier etwas aneinander vorbeiredet?

Also ich nicht. Dem Szenario habe ich nie widersprochen. Kann man sogar auch noch einfacher mit nur einer Wallet und dem Wallet der Cryptobörse abbilden und macht sich das Leben damit wahrscheinlich auch wesentlich leichter. Genau das war auch mein erster Hinweis in dem Thread bezügl. Randnummer 62.

 

Es ging seit letzter Seite aber explizit um die Frage, ob man einzelne Coins explizit steuerlich trennen bzw. separat ansteuern kann, größtenteils auch dadurch losgetreten, dass SlowHand behauptet hat, man kann und sollte seine UTXOs in der Cold-Storage-Wallet explizit steuern und tracken. Seitdem vermischt er die ganze Zeit beide Szenarien, also Einzelbetrachtung vs. walletbezogenes FIFO, wendet die rechtliche Darlegbarkeit des einen ohne weitere Belege auf das andere an und erklärt es für absolut rechtssicher, trust me bro. Der Use-Case ist vielleicht auch eher fraglich. Das macht ja nur dann Sinn, wenn man explizit FIFO in der Cold-Storage-Wallet umgehen und einen jüngeren Coin vor älteren verkaufen will. Braucht man wahrscheinlich eher selten, dennoch war das nun mal die Ausgangsfrage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 11 Minuten von GreatGatsby:

Also ich nicht. Dem Szenario habe ich nie widersprochen. Kann man sogar auch noch einfacher mit nur einer Wallet und dem Wallet der Cryptobörse abbilden und macht sich das Leben damit wahrscheinlich auch wesentlich leichter. Genau das war auch mein erster Hinweis in dem Thread bezügl. Randnummer 62.

 

Es ging seit letzter Seite aber explizit um die Frage, ob man einzelne Coins explizit steuerlich trennen bzw. separat ansteuern kann, größtenteils auch dadurch losgetreten, dass SlowHand behauptet hat, man kann und sollte seine UTXOs in der Cold-Storage-Wallet explizit steuern und tracken. Seitdem vermischt er die ganze Zeit beide Szenarien, also Einzelbetrachtung vs. walletbezogenes FIFO, wendet die rechtliche Darlegbarkeit des einen ohne weitere Belege auf das andere an und erklärt es für absolut rechtssicher, trust me bro.

Ich habe nur gesagt dass ich selbst entscheide was ich wann verkaufe.

Und das ist bestimmt absolut rechtssicher.

 

Ebenso als wenn ich einen meiner 5 Oldtimer aus der Garage hole und ihn dann verkaufe.  :)

Da ist nix mit FIFO.

 

Das könnte vielleicht greifen wenn man mehrfach Token an einem F40 gekauft hat.

Aber doch nicht wenn ich das Objekt besitze und dann verkaufe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...