reko 1. Mai · bearbeitet 1. Mai von reko vor 47 Minuten von Rubberduck: Was für Zentren gibts denn jenseits von Zürich und Genf? Und das sind nach deutschen Masstäben auch kleine Städte Basel, Lausanne, Bern, Luzern, St Gallen, .. alle mit Universitäten Liste_der_Hochschulen_in_der_Schweiz Es kommt nicht auf die Anzahl der Einwohner sondern auf die Infrastruktur an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 1. Mai · bearbeitet 1. Mai von Sapine Basel. Lausanne, Bern, St. Gallen, Freiburg fallen mir spontan ein EDIT: Ein wenig spät dran heute Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ 1. Mai Warum überhaupt Schweiz? Jersey wäre vielleicht attraktiver. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai Am 29.4.2026 um 06:29 von reko: Ich könnte mir Nidwalden vorstellen. Nahe Luzern, am See und für die Berge hat man den Titlis. Nützt mir aber steuerlich nichts, weil ich meine Buchgewinne beim Wegzug versteuern müßte. Wieso musst du die Buchgewinne beim Wegzug versteuern? Gewinne aus Wertpapieren sind wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz steuerfrei, soweit ich weiß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotenstein 2. Mai vor 10 Minuten von beamer2: Gewinne aus Wertpapieren sind wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz steuerfrei, soweit ich weiß. Das ist korrekt - man kann im allgemeinen bei Wegzug die nicht realisierten Kursgewinne unversteuert in die Schweiz mitnehmen (wo dann ohnehin keine Steuern auf Kursgewinne anfallen). Es gibt da sicherlich einige Ausnahmen, wie die Wegzugsteuer oder eine Situation, bei der man immer noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Dies ist keine Steuerberatung. Ich bin nicht vom Fach, sondern schildere nur, wie es bei mir war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai Ganz am Ende des Videos wird es erklärt: Keine Wegzugssteuer, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai Stimmt es, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt, wenn man in die Schweiz auswandert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von reko vor 2 Stunden von beamer2: Stimmt es, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt, wenn man in die Schweiz auswandert? Nach meinen Informationen ist es kompliziert. Die Schweiz ist anderen EU-Ländern hier weitgehend gleichgestellt. Aber auch innerhalb der EU gibt es eine Wegzugsbesteuerung. Es hängt von mehreren Bedingungen ab. Die Wegzugsbesteuerung kann u.U. auf Antrag bis zum tatsächlichen Verkauf gestundet werden. Mir ist das zu viel bürokratischer Aufwand ohne Steuerberater käme ich da nicht durch. Achtung: Das Gesetz hat sich 2025 geändert. Verschärfung der Wegzugsbesteuerung. Das ändert sich in Deutschland ab 2025 In obigen Video wird für ETFs oder Fonds 500ooo € als Grenze genannt. Gilt das pro Fonds oder für alle Investments? Ich habe das Video so verstanden, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen nur vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (bis 10 Jahre nach Wegzug), nicht aber vor der Wegzugsbesteuerung schützt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 2. Mai vor 6 Stunden von beamer2: Gewinne aus Wertpapieren sind wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz steuerfrei, soweit ich weiß. Dir wurde doch in einem anderen Forum bereits ausführlich dargelegt, daß dies bei einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland nicht so ist und diese Gewinne in Deutschland versteuert werden müssen. vor 4 Stunden von beamer2: Stimmt es, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt, wenn man in die Schweiz auswandert? Nein. vor 2 Stunden von reko: In obigen Video wird für ETFs oder Fonds 500ooo € als Grenze genannt. Gilt das pro Fonds oder für alle Investments? Es gilt pro Fond. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai vor 1 Stunde von wpapifo: Nein. Wo ist die Quelle dafür? Im Video wurde ja ziemlich deutlich gesagt, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt. vor 4 Stunden von reko: Ich habe das Video so verstanden, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen nur vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (bis 10 Jahre nach Wegzug), nicht aber vor der Wegzugsbesteuerung schützt. Ich habe das Video so verstanden, dass das DBA auch vor der Wegzugsbesteuerung schützt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von beamer2 https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/income-wealth-tax Ich habe mal mit dieser oben genannten Seite die Einkommensteuern und Vermögenssteuern für die Kantone Nidwalden und Schwyz verglichen. Ausgangsdaten: Einkommen: 0 Euro Vermögen: 15 Mio Euro Ich komme zu dem Ergebnis, dass man in den Städten in Nidwalden minimal niedrigere Steuern zahlen muss als in den Städten in dem Kanton Schwyz. Die Gemeindesteuer wird in dem oben verlinkten Steuerrechner ja mit berücksichtigt. Kennt ihr Kantone oder Städte in der Schweiz, wo man weniger Steuern zahlen muss als in Nidwalden oder in Schwyz? Ich habe nichts gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 2. Mai vor 17 Minuten von beamer2: Ich habe das Video so verstanden, dass das DBA auch vor der Wegzugsbesteuerung schützt. Die Wegzugsbesteuerung erfolgt doch vor dem Wegzug. Zu diesen Zeitpunkt hat der neue Staat noch kein Recht auf Besteuerung also gibt es auch keine Doppelbesteuerung. Anders ist es bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, die erfolgt nach dem Wegzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von beamer2 vor 2 Stunden von reko: Die Wegzugsbesteuerung erfolgt doch vor dem Wegzug. Zu diesen Zeitpunkt hat der neue Staat noch kein Recht auf Besteuerung also gibt es auch keine Doppelbesteuerung. Anders ist es bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, die erfolgt nach dem Wegzug. Ich habe im Internet nichts gefunden, wo jemand von einem Umzug von Deutschland in die Schweiz als Privatperson Wegzugssteuer bezahlen muss. Die muss man soweit ich weiß nur bezahlen wenn man mehr als 1% an einer Firma hält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 2. Mai vor 4 Stunden von beamer2: Wo ist die Quelle dafür? §6 AStG vor 4 Stunden von beamer2: Im Video wurde ja ziemlich deutlich gesagt, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt. Nein, wurde es nicht. vor 4 Stunden von beamer2: Ich habe das Video so verstanden, dass das DBA auch vor der Wegzugsbesteuerung schützt. Das hast du falsch verstanden. Das DBA schützt vor der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Nichts anderes wird in dem Video auch gesagt. Und das hat rein gar nichts mit der Wegzugsteuer zu tun. Was aber vor der Wegzugsteuer schützt ist, daß die unbeschränkte Steuerpflicht nicht beendet wird, s.a. §6 AStG. Das hat dann aber natürlich eine ganze Menge anderer Nachteile. vor 4 Stunden von beamer2: Ich habe im Internet nichts gefunden, wo jemand von einem Umzug von Deutschland in die Schweiz als Privatperson Wegzugssteuer bezahlen muss. Das ist kein Kriterium. vor 4 Stunden von beamer2: Die muss man soweit ich weiß nur bezahlen wenn man mehr als 1% an einer Firma hält. Auch bei Fonds mit mehr als 500.000€ Anschaffungskosten fällt die Wegzugsteuer bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von beamer2 vor 55 Minuten von wpapifo: §6 AStG Nein, wurde es nicht. Das hast du falsch verstanden. Das DBA schützt vor der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Nichts anderes wird in dem Video auch gesagt. Und das hat rein gar nichts mit der Wegzugsteuer zu tun. Was aber vor der Wegzugsteuer schützt ist, daß die unbeschränkte Steuerpflicht nicht beendet wird, s.a. §6 AStG. Das hat dann aber natürlich eine ganze Menge anderer Nachteile. Das ist kein Kriterium. Auch bei Fonds mit mehr als 500.000€ Anschaffungskosten fällt die Wegzugsteuer bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht an. Was meinen die anderen dazu? In dem Video wurde am Ende ganz klar gesagt, dass bei einem Umzug in die Schweiz keine Wegzugssteuer auf Aktien, Bankguthaben anfällt wegen des DBA. Auch Google sagt das eindeutig. vor 55 Minuten von wpapifo: Nein, wurde es nicht. Und wie hoch soll dann die Wegzugsteuer auf Bankguthaben und auf Bitcoin sein? Ich bin ja mal auf deine Berechnung und deine Quelle dafür gespannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 3. Mai Am 1.5.2026 um 14:23 von reko: Basel, Lausanne, Bern, Luzern, St Gallen, .. alle mit Universitäten Liste_der_Hochschulen_in_der_Schweiz Es kommt nicht auf die Anzahl der Einwohner sondern auf die Infrastruktur an. Die Nobelpreisträger an den ETHs sind mehrheitlich Gastarbeiter… Wenn der TO nicht studieren oder lehren will, ist die liste sowieso sinnlos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 3. Mai vor 17 Minuten von Rubberduck: Wenn der TO nicht studieren oder lehren will, ist die liste sowieso sinnlos Mein Studium liegt lange zurück. Universitäten sind für mich ein Indiz für für mich wichtige Infrastruktur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von franko vor 13 Stunden von beamer2: In dem Video wurde am Ende ganz klar gesagt, dass bei einem Umzug in die Schweiz keine Wegzugssteuer auf Aktien, Bankguthaben anfällt wegen des DBA. Nein, das wurde nicht gesagt. Es wurde nur gesagt, dass durch Doppelbesteuerungsabkommen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG nicht zum Tragen kommt. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG bzw. § 19 Abs. 3 InvStG (und § 49 Abs. 5 InvStG) entsteht aber trotzdem. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz regelt dabei lediglich, dass Kursgewinne, die bereits beim Wegzug aus Deutschland versteuert worden sind, bei einer späteren Veräußerung in der Schweiz nicht nochmals besteuert werden dürfen (Art. 13 Abs. 5 DBA Schweiz). Das spielt derzeit allerdings keine Rolle, weil die Schweiz generell keine privaten Kursgewinne besteuert. vor 13 Stunden von beamer2: Auch Google sagt das eindeutig. Nennt Google dafür auch Quellen? vor 13 Stunden von beamer2: Und wie hoch soll dann die Wegzugsteuer auf Bankguthaben und auf Bitcoin sein? Bankguthaben und Bitcoin unterliegen nicht der Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von Ramstein vor 3 Stunden von reko: Universitäten sind für mich ein Indiz für für mich wichtige Infrastruktur. Wolfville: Nettes Kaff, ich hatte da mal eine Konferenz. Aber Infrastruktur? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 3. Mai vor 10 Stunden von beamer2: In dem Video wurde am Ende ganz klar gesagt, dass bei einem Umzug in die Schweiz keine Wegzugssteuer auf Aktien, Bankguthaben anfällt wegen des DBA. Auf Aktien oder Bankguthaben fällt (momentan) nie eine Wegzugsteuer an. Das hat mit dem DBA nichts zu tun. vor 10 Stunden von beamer2: Ich bin ja mal auf deine Berechnung und deine Quelle dafür gespannt. Die Quelle aus der sich wann und wofür eine Wegzugssteuer ergibt habe ich dir bereits genannt: § 6 AStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von reko vor 19 Minuten von Ramstein: Wolfville: Nettes Kaff, ich hatte da mal eine Konferenz. Aber Infrastruktur? Ich nehme an, für die Verhätnisse in Nova Scotia und eine Gemeinde mit 5057 Einwohnern noch eine der besseren Infrastrukturen. Die Acadia Universität erscheint mir eher als eine Klausur als Universität. wiki/Acadia_University Zitat Studierende 3.485 Faculty of Arts Faculty of Pure & Applied Science Faculty of Professional Studies Faculty of Theology Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 3. Mai vor 1 Stunde von franko: Nein, das wurde nicht gesagt. Es wurde nur gesagt, dass durch Doppelbesteuerungsabkommen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG nicht zum Tragen kommt. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG entsteht aber trotzdem. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz regelt dabei lediglich, dass Kursgewinne, die bereits beim Wegzug aus Deutschland versteuert worden sind, bei einer späteren Veräußerung in der Schweiz nicht nochmals besteuert werden dürfen (Art. 13 Abs. 5 DBA Schweiz). Das spielt derzeit allerdings keine Rolle, weil die Schweiz generell keine privaten Kursgewinne besteuert. Nennt Google dafür auch Quellen? Bankguthaben und Bitcoin unterliegen nicht der Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Und wie hoch ist die Wegzugsteuer auf Wertpapiere, wie z.B. Aktien, ETFs, Fonds ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 3. Mai Gerade eben von beamer2: Und wie hoch ist die Wegzugsteuer auf Wertpapiere, wie z.B. Aktien, ETFs, Fonds ? Bei Aktien unter 1% Firmenanteil Null. Bei ETFs und Fonds über 500000 wird ein fiktiver Verkauf angenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 3. Mai vor 6 Minuten von reko: Bei Aktien unter 1% Firmenanteil Null. Bei ETFs und Fonds über 500000 wird ein fiktiver Verkauf angenommen. Genau. Deswegen meinte ich ja, dass in der Praxis für Privatpersonen keine Wegzugsteuer anfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von reko Bei 12 Mio€ Vermögen kann ich mir auch Fonds über 500000€ vorstellen. Für Aktien und Fonds unter 500000 braucht man beim Wegzug auch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag