Mato 3. Mai Vermutlich ist das hier jetzt etwas offtopic. Aber mich würden die Beweggründe des Gesetzgebers interessieren: Warum gibt es eine Wegzugsbesteuerung bei einem Fonds mit Einstandswerten > 500.000 Euro und nicht bei mehreren Fonds mit Einstandswerten in der Summe > 500.000 Euro? Wo genau liegt da der Sinn? Was ist der Hintergrund? Irgendwas muss man sich dabei gedacht haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von Turmalin Präzisierung Ich vermute, es ging insbesondere um auf eine Person maßgeschneiderte Fonds und weniger um Otto- Normal- Sparer. Das war früher bei der Umstellung der Besteuerung von Kapitaleinkünften auch schon mal ein Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von beamer2 vor 8 Stunden von reko: Bei 12 Mio€ Vermögen kann ich mir auch Fonds über 500000€ vorstellen. Für Aktien und Fonds unter 500000 braucht man beim Wegzug auch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn man 10 Aktien für jeweils 499.000 Euro hat, also insgesamt 4.990.000 Euro in Aktien, dann entsteht keine Wegzugssteuer beim Umzug in die Schweiz, oder? Das gleiche gilt auch für Fonds und ETFs und andere Wertpapiere, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von beamer2 Kurz eine Frage: Bei der Vermögenssteuer in der Schweiz wird ja immer das weltweite Vermögen und alle weltweiten Schulden berücksichtigt. Auf Immobilien, die in Deutschland liegen muss man in der Schweiz keine Vermögenssteuer zahlen. Aber was ist mit Schulden, die man bei Banken in Deutschland hat? Werden diese Schulden bei der Berechnung der Vermögenssteuer in der Schweiz abgezogen? Beispiel: Jemand hat ein Haus für 2 Mio Euro in Deutschland. Auf diesem Haus lastet eine Grundschuld mit 1,7 Mio Euro Schulden. Die Person hat also noch 1,7 Mio Euro Schulden bei einer Bank in Deutschland. Diese Schulden (das Darlehen) sind mit der Grundschuld von dem Haus besichert. Das Haus für 2 Mio € wird ja bei der Vermögenssteuer nicht berücksichtigt. Aber werden die 1,7 Mio € Schulden bei der Vermögenssteuer berücksichtigt? Die 1,7 Mio € Schulden wurden nicht zum Kauf des Hauses verwendet, sondern es war nur ein Darlehen von einer deutschen Bank zur freien Verwendung, welches mit der Grundschuld besichert ist. Es war kein Darlehen, um ein Haus zu kaufen, sondern ist einfach nur ein Darlehen zur freien Verwendung, welches mit dem Haus besichert ist. Das Darlehen hat also mit dem Haus nichts zu tun, außer dass es durch das Haus abgesichert ist. Das Darlehen wurde aufgenommen, um den Lebensunterhalt in der Schweiz zu bezahlen. Nicht um das Haus zu kaufen. Oder wird da dann auch gesagt, dass diese Schulden "zu dem Haus gehören" und daher nicht bei der Vermögenssteuer in der Schweiz zum Abzug berücksichtigt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 4. Mai vor 22 Stunden von reko: Mein Studium liegt lange zurück. Universitäten sind für mich ein Indiz für für mich wichtige Infrastruktur. Meins auch. Infrastruktur war schon damals gut. Übrigens auch in Graubünden. Wo ich natürlich nicht studiert habe… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 4. Mai vor 13 Stunden von beamer2: Wenn man 10 Aktien für jeweils 499.000 Euro hat, also insgesamt 4.990.000 Euro in Aktien, dann entsteht keine Wegzugssteuer beim Umzug in die Schweiz, oder? Selbst wenn man nur 1 Aktie im Wert von 4.990.000 € hätte, würde keine Wegzugssteuer anfallen, wenn die 1%-Grenze nicht überschritten wird. vor 13 Stunden von beamer2: Das gleiche gilt auch für Fonds und ETFs und andere Wertpapiere, oder? Das gilt nur für Fonds (ETFs sind auch Fonds) und nicht für andere Wertpapiere. Dazu aber nochmal: Die Wegzugsteuer fällt ohnehin nur an, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 4. Mai · bearbeitet 4. Mai von reko vor 3 Stunden von wpapifo: Die Wegzugsteuer fällt ohnehin nur an, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet wird. Verstehe ich das richtig? 1. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) steuerpflichtig sind. Dann nützen auch ein Wohnsitz und niedriger Steuersatz in der Schweiz nichts. 2. Mit einer Immobilie in Deutschland oder auch nur einen Schlüssel zu einer Zweitwohnung die jemand anderen gehört, bleibt man unbeschränkte steuerpflichtig. Wie sieht es aus wenn die Wohnung vermietet ist und man keinen Zugang hat? 3. Es gibt noch eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht mit der man mit anderen Vermögenswerten (ausser Aktien und Immobilien) konfrontiert sein kann. Off Topic Ich habe einen Zweitwohnsitz in Österreich. Österreich wäre wegen der nicht vorhandenen Erbschafts- und Schenkungssteuer interessant (Wiedereinführung ist in Diskussion). Muß dafür der Erblasser oder die Erben oder beide in Österreich wohnen? Nachtrag: Soweit ich gelesen habe wurde nach dem Wegfall der Erbschaftssteuer in Österreich das Doppelbesteuerungsabkommen nur für die Erbschaftssteuer gekündigt um Steuerflucht zu verhindern. Es darf dann wohl keiner in Deutschland steuerpflichtig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 4. Mai vor 34 Minuten von reko: 1. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) steuerpflichtig sind. Dann nützen auch ein Wohnsitz und niedriger Steuersatz in der Schweiz nichts. 2. Mit einer Immobilie in Deutschland oder auch nur einen Schlüssel zu einer Zweitwohnung die jemand anderen gehört, bleibt man unbeschränkte steuerpflichtig. Der Wohnsitz in Deutschland führt zwar grundsätzlich zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt aber für die meisten Einkünfte, dass sie nur in einem der beiden Staaten steuerbar sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 4. Mai vor 2 Stunden von reko: 1. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) steuerpflichtig sind. Dann nützen auch ein Wohnsitz und niedriger Steuersatz in der Schweiz nichts. Doch, durchaus. Das hängt davon ab, was im DBA geregelt ist und ob die Schweiz ihr Besteuerungsrecht auch ausübt. Wird das Besteuerungsrecht nicht ausgeübt, verstößt Deutschland in bestimmten Fällen per eigenem Gesetz bei unbeschränkter Steuerpflicht gegen das DBA. Das nennt sich dann Treaty-Overwrite. vor 2 Stunden von reko: 2. Mit einer Immobilie in Deutschland oder auch nur einen Schlüssel zu einer Zweitwohnung die jemand anderen gehört, bleibt man unbeschränkte steuerpflichtig. Wie sieht es aus wenn die Wohnung vermietet ist und man keinen Zugang hat? Wenn man keinen Zugang hat, hat man auch keinen Wohnsitz in Deutschland. Die Mieteinnahmen sind allerdings trotzdem in Deutschland zu versteuern. vor 2 Stunden von reko: 3. Es gibt noch eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht mit der man mit anderen Vermögenswerten (ausser Aktien und Immobilien) konfrontiert sein kann. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht kann oftmals legal umgangen werden und ist bei unbeschränkter Steuerpflicht ohnehin kein Thema. vor 2 Stunden von reko: Ich habe einen Zweitwohnsitz in Österreich. Österreich wäre wegen der nicht vorhandenen Erbschafts- und Schenkungssteuer interessant (Wiedereinführung ist in Diskussion). Muß dafür der Erblasser oder die Erben oder beide in Österreich wohnen? Zumindest dürfen beide nicht in Deutschland leben. Außerdem muß der Erblasser, sofern er Deutscher Staatsbürger ist, noch 5 Jahre durchhalten, nachdem er Deutschland verlassen hat. Er darf in dieser Zeit auch keine Schenkungssteuerpflichtigen Geschenke machen, da er nach Wegzug noch 5 Jahre lang erweitert unbeschränkt erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig ist. vor 1 Stunde von franko: Der Wohnsitz in Deutschland führt zwar grundsätzlich zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt aber für die meisten Einkünfte, dass sie nur in einem der beiden Staaten steuerbar sind. Wobei das Besteuerungsrecht durch den Fremdstaat dann auch ausgeübt werden muß. Ansonsten kann es aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland trotz DBA wie oben erwähnt zu einer Besteuerung in Deutschland kommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 5. Mai Am 3.5.2026 um 21:38 von beamer2: Kurz eine Frage: Bei der Vermögenssteuer in der Schweiz wird ja immer das weltweite Vermögen und alle weltweiten Schulden berücksichtigt. Auf Immobilien, die in Deutschland liegen muss man in der Schweiz keine Vermögenssteuer zahlen. Aber was ist mit Schulden, die man bei Banken in Deutschland hat? Werden diese Schulden bei der Berechnung der Vermögenssteuer in der Schweiz abgezogen? Beispiel: Jemand hat ein Haus für 2 Mio Euro in Deutschland. Auf diesem Haus lastet eine Grundschuld mit 1,7 Mio Euro Schulden. Die Person hat also noch 1,7 Mio Euro Schulden bei einer Bank in Deutschland. Diese Schulden (das Darlehen) sind mit der Grundschuld von dem Haus besichert. Das Haus für 2 Mio € wird ja bei der Vermögenssteuer nicht berücksichtigt. Aber werden die 1,7 Mio € Schulden bei der Vermögenssteuer berücksichtigt? Die 1,7 Mio € Schulden wurden nicht zum Kauf des Hauses verwendet, sondern es war nur ein Darlehen von einer deutschen Bank zur freien Verwendung, welches mit der Grundschuld besichert ist. Es war kein Darlehen, um ein Haus zu kaufen, sondern ist einfach nur ein Darlehen zur freien Verwendung, welches mit dem Haus besichert ist. Das Darlehen hat also mit dem Haus nichts zu tun, außer dass es durch das Haus abgesichert ist. Das Darlehen wurde aufgenommen, um den Lebensunterhalt in der Schweiz zu bezahlen. Nicht um das Haus zu kaufen. Oder wird da dann auch gesagt, dass diese Schulden "zu dem Haus gehören" und daher nicht bei der Vermögenssteuer in der Schweiz zum Abzug berücksichtigt werden? Kann jemand dazu etwas sagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 6. Mai · bearbeitet 6. Mai von reko Am 4.5.2026 um 15:00 von wpapifo: Wird das Besteuerungsrecht nicht ausgeübt, verstößt Deutschland in bestimmten Fällen per eigenem Gesetz bei unbeschränkter Steuerpflicht gegen das DBA. Das nennt sich dann Treaty-Overwrite. Danke für das Stichwort - interessantes Thema. wiki/Treaty_override Zitat Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit beinhalte keine verfassungsrechtliche Pflicht zur uneingeschränkten Befolgung aller Normen des Völkerrechts und könne die Rangzuweisung durch das Grundgesetz nicht aushebeln.[24] Auch das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verändere diese grundgesetzlichen Wertungen nicht.[25] .. Die Abkommensverletzung könne jedoch wiederum durch das verfassungsrechtliche Gebot der Steuergerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein, um gegen eine Nichtbesteuerung wirksam vorgehen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 6. Mai vor 4 Stunden von reko: Danke für das Stichwort - interessantes Thema. wiki/Treaty_override Und ich war noch am Überlegen, ob es nicht doch Treaty-Override statt Treaty-Overwrite heißt. Aber du hast den passenden Wikipedia-Eintrag ja trotzdem gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast 6. Mai vor 11 Stunden von beamer2: Kann jemand dazu etwas sagen? Google sagt: Aktivengrundsatz: Schulden und Schuldzinsen werden grundsätzlich im Verhältnis der Aktiven auf die beteiligten Steuerdomizile aufgeteilt. In der Schweiz sagt man dazu "Steuerausscheidung" bzw. "Ausscheidung der anderswo steuerpflichtigen Erträge / Schuldzinsen". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 6. Mai · bearbeitet 6. Mai von beamer2 vor 6 Stunden von Churgast: Google sagt: Aktivengrundsatz: Schulden und Schuldzinsen werden grundsätzlich im Verhältnis der Aktiven auf die beteiligten Steuerdomizile aufgeteilt. In der Schweiz sagt man dazu "Steuerausscheidung" bzw. "Ausscheidung der anderswo steuerpflichtigen Erträge / Schuldzinsen". Ja, so ähnlich habe ich das auch bei Google gefunden. Aber was heißt das konkret auf das oben genannte Beispiel?: In welchem Verhältnis (Quote?) werden die Schulden und die Schuldzinsen auf die Steuerdomizile aufgeteilt? ------- Jemand hat ein Haus für 2 Mio Euro in Deutschland. Auf diesem Haus lastet eine Grundschuld mit 1,7 Mio Euro Schulden. Die Person hat also noch 1,7 Mio Euro Schulden bei einer Bank in Deutschland. Diese Schulden (das Darlehen) sind mit der Grundschuld von dem Haus besichert. Das Haus für 2 Mio € wird ja bei der Vermögenssteuer nicht berücksichtigt. Aber werden die 1,7 Mio € Schulden bei der Vermögenssteuer berücksichtigt? Die 1,7 Mio € Schulden wurden nicht zum Kauf des Hauses verwendet, sondern es war nur ein Darlehen von einer deutschen Bank zur freien Verwendung, welches mit der Grundschuld besichert ist. Es war kein Darlehen, um ein Haus zu kaufen, sondern ist einfach nur ein Darlehen zur freien Verwendung, welches mit dem Haus besichert ist. Das Darlehen hat also mit dem Haus nichts zu tun, außer dass es durch das Haus abgesichert ist. Das Darlehen wurde aufgenommen, um den Lebensunterhalt in der Schweiz zu bezahlen. Nicht um das Haus zu kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast 6. Mai · bearbeitet 6. Mai von Churgast vor 19 Minuten von beamer2: Aber was heißt das konkret auf das oben genannte Beispiel?: Deine Aktiva in Deutschland sind ein Haus für 2 Mio. (12% der weltweiten Aktiva) Deine Aktiva in der Schweiz sind Bitcoins für 15 Mio. (88% der weltweiten Aktiva) Deine Schulden (Passiva) sind 1.7 Mio. Davon werden 88% auf Deine Bitcoins angerechnet und 12% auf Deine Immobilie. Ebenso verhält es sich mit den Schuldzinsen, die Du in der Schweiz vom Einkommen abziehen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 Donnerstag um 17:18 · bearbeitet Donnerstag um 17:26 von beamer2 Am 6.5.2026 um 17:26 von Churgast: Deine Aktiva in Deutschland sind ein Haus für 2 Mio. (12% der weltweiten Aktiva) Deine Aktiva in der Schweiz sind Bitcoins für 15 Mio. (88% der weltweiten Aktiva) Deine Schulden (Passiva) sind 1.7 Mio. Davon werden 88% auf Deine Bitcoins angerechnet und 12% auf Deine Immobilie. Ebenso verhält es sich mit den Schuldzinsen, die Du in der Schweiz vom Einkommen abziehen kannst. Danke. Noch etwas anderes: https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/income-wealth-tax Zu diesem Steuerrechner unter diesem Link. Dort kann man ja für jede Gemeinde die Vermögenssteuer ausrechnen. Wenn man z.B. für die Gemeinde 8832 Wollerau die Steuer ausrechnet, dann steht dort: Kanton Einkommen 110.00% Kanton Vermögen 110.00% Gemeinde Einkommen 64.00% Gemeinde Vermögen 64.00% Sind diese Daten richtig? Also kann man davon ausgehen, dass die Berechnung, die einem diese Internetseite anzeigt, richtig sind? 2. Man muss dann in diesem Steuerrechner einfach nur jede Gemeinde eingeben und dann findet man automatisch die Gemeinde, wo die Steuern am niedrigsten sind. Stimmt das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor Donnerstag um 19:20 · bearbeitet Donnerstag um 19:21 von LongtermInvestor Lass Dich ordentlich beraten, ist auch nicht so teuer. Du vermeidest damit das der deutsche Fiskus irgendwann eine nette unverhoffte Abrechnung präsentiert und zu viele "Fehler" gemacht wurden, die der dann hektisch engagierte Steuerberater auch nicht mehr heilen kann...ernstgemeinter Rat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 Freitag um 06:34 · bearbeitet Freitag um 06:35 von beamer2 vor 11 Stunden von LongtermInvestor: Lass Dich ordentlich beraten, ist auch nicht so teuer. Du vermeidest damit das der deutsche Fiskus irgendwann eine nette unverhoffte Abrechnung präsentiert und zu viele "Fehler" gemacht wurden, die der dann hektisch engagierte Steuerberater auch nicht mehr heilen kann...ernstgemeinter Rat. Ja. Man lässt sich vom Steuerberater beraten. Trotzdem kann man ja vorher schon mal schauen, in welcher Gemeinde die Vermögenssteuer am niedrigsten ist. Der Steuerberater wird sicherlich nicht im Internet suchen, welche Gemeinde die niedrigste Vermögenssteuer hat. Wenn man z.B. die Gemeinde 8832 Wollerau nimmt: Folgende Daten: Vermögen von 15 Mio Euro, 0 € Einkommen Alleinstehend keine Kinder 45 Jahre alt keine Religion ----- Da zahlt man insgesamt 15.530 CHF Steuern. Stimmt das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 Freitag um 12:30 vor 4 Stunden von LongtermInvestor: :-) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 Samstag um 08:15 Am 8.5.2026 um 08:34 von beamer2: Ja. Man lässt sich vom Steuerberater beraten. Trotzdem kann man ja vorher schon mal schauen, in welcher Gemeinde die Vermögenssteuer am niedrigsten ist. Der Steuerberater wird sicherlich nicht im Internet suchen, welche Gemeinde die niedrigste Vermögenssteuer hat. Wenn man z.B. die Gemeinde 8832 Wollerau nimmt: Folgende Daten: Vermögen von 15 Mio Euro, 0 € Einkommen Alleinstehend keine Kinder 45 Jahre alt keine Religion ----- Da zahlt man insgesamt 15.530 CHF Steuern. Stimmt das so? Kann dazu noch jemand etwas sagen? Ist die Berechnung mit dem Steurrechner ungefähr richtig? https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/income-wealth-tax Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo Sonntag um 09:12 Am 8.5.2026 um 10:34 von beamer2: Vermögen von 15 Mio Euro, 0 € Einkommen Wie schafft man es bei dem Vermögen kein Einkommen zu haben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 Sonntag um 20:56 · bearbeitet Sonntag um 20:56 von beamer2 vor 11 Stunden von wpapifo: Wie schafft man es bei dem Vermögen kein Einkommen zu haben? Ganz einfach. Wenn man nur Gewinne aus Wertpapieren hat (keine Dividenden), dann werden die in der Schweiz nicht besteuert. Das steuerbare Einkommen ist dann 0 Euro, weil Kapitalgewinne in der Schweiz nicht versteuert werden. vor 10 Stunden von Apartment Buyer: Da kannst auch im Hochsteuerland D bleiben. Nein, das macht dann keinen Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 05:20 Uhr vor 8 Stunden von beamer2: Wenn man nur Gewinne aus Wertpapieren hat (keine Dividenden), dann werden die in der Schweiz nicht besteuert. Das steuerbare Einkommen ist dann 0 Euro, weil Kapitalgewinne in der Schweiz nicht versteuert werden. Kann ich mir fast nicht vorstellen. Anstatt eine Lindt-Aktie zu kaufen würde ich als Schweizer doch dann ausschließlich den "Bolanger Lindt-Fonds" kaufen, der nämlich ausschließlich in Lindt-Aktien investiert und die die ausgeschüttete Dividende in neue Aktien investiert und selbst nicht ausschüttet. "Bolangers-ETF-Universum" hätte dann für jede AG der Schweiz einen eigenen Fonds aufgelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 gestern um 08:25 Uhr vor 3 Stunden von Bolanger: Kann ich mir fast nicht vorstellen. Wieso kannst du dir das nicht vorstellen? Natürlich sind Kapitalgewinne in der Schweiz steuerfrei. Dann ist es kein Problem, dass das Einkommen 0 Euro ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag