Rotenstein Donnerstag um 06:59 · bearbeitet Donnerstag um 07:01 von Rotenstein Wer 15 Millionen hat und sich überlegt, aus Steuergründen in ein anderes Land zu ziehen, wird sicherlich auch das Kleingeld haben, einen Steuerberater mit grenzüberschreitender Expertise zu engagieren - und ist von daher nicht darauf angewiesen, Fragen in einem Forum zu stellen. Aber egal, man kann das ja theoretisch durchspielen. Vorneweg, ich habe keine Expertise im Schweizer Sozial- und Steuerrecht, und alles, was ich hier schreibe, kann fehlerhaft sein. Am 12.5.2026 um 21:09 von beamer2: AHV ist ja 26.500 CHF. Und von der AHV bekommt man ja später einen großen Teil zurück (vermute ich mal). Die AHV beruht im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf dem Äquivalenzprinzip, sondern beinhaltet eine soziale Komponente. Wer also viel verdient, zahlt drauf. Im übrigen zahlt man auch drauf, wenn man verheiratet ist, denn dann wird die Rente gekürzt. Entscheidend für die Berechnung der AHV-Rente ist neben der Höhe der Beiträge die Zeit, in der man Beiträge geleistet hat. Die Maximalrente beträgt derzeit (2026) 2'520 Fr. Diese erhält man, wenn man über 44 Jahre jeweils den Höchstbetrag eingezahlt hat. Für jedes Jahr, in dem man keine Beiträge bezahlt, wird die Rente um 1/44 (2,3%) bezogen auf die Maximalrente gekürzt. Wenn also jemand beispielsweise erst im Alter von 43 Jahren in die Schweiz zieht und dann 22 Jahre lang den Höchstbeitrag entrichtet, wird seine Rente (Stand heute) nur 2'520 Fr. x (22/44) = 1'260 Fr. betragen. Man sieht, dass die AHV-Rente eher gering ausfällt vor dem Hintergrund der Lebenshaltungskosten in der Schweiz. Die AHV dient als Säule 1 nämlich nur der Basisabsicherung, nicht der Sicherung des Lebensstandards. Für die meisten Schweizer ist die Säule 2, die berufliche Altersvorsorge über die Pensionskasse, wesentlich bedeutender. vor 15 Stunden von beamer2: In Deutschland zahlt man für eine PKV durchaus 870 € + 78 € Pflegeversicherung pro Monat. Da ist die Krankenversicherung in der Schweiz gemäß der Seite comparis.ch deutlich günstiger. Als gutverdienende Einzelperson kann die Krankenversicherung in der Schweiz günstiger als in Deutschland sein, insbesondere dann, wenn man die Franchise maximal erhöht, also den Betrag, den man bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen selbst bezahlen muss. Für Familien kann es viel teurer werden, denn es wird pro Kopf bezahlt. Die Krankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen und vom Arbeitgeber. vor 15 Stunden von beamer2: Kennst du noch mehr Threads zu dem Thema, wo besprochen wird, ab wann man in der Schweiz als professioneller Wertpapierhändler eingestuft wird? Du wirst dazu nichts Handfestes finden. Das berühmte Kreisschreiben der ESTV wird rauf und runter diskutiert: Zitat 3. Vorprüfung Ob in einem konkreten Einzelfall eine selbständige Erwerbstätigkeit, d.h. ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, ist auf Grund sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Um der Mehrheit der Steuerpflichtigen eine angemessene Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurden für die Rechtsanwendung Kriterien ausgearbeitet, anhand derer im Rahmen einer Vorprüfung gewerbsmässiger Wertschriftenhandel ausgeschlossen werden kann. Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind. 1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate. 2. Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode. 3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen. 4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen. 5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen. Sind diese Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechende Beurteilung erfolgt hierbei auf Grund sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. Ziff. 4). Quelle: https://www.estv2.admin.ch/dvs/kreisschreiben/dbst-ks-2012-1-036-d-de.pdf Viele erfüllen eben gerade nicht kumulativ alle Punkte und müssen damit rechnen, dass aufgrund der Vorprüfung ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel nicht ausgeschlossen werden kann. Trotzdem werden in der Realität nur wenige als gewerbsmässige Wertschriftenhändler eingestuft. Es gibt da einiges an Interpretationsmöglichkeiten und Flexibilität; letztlich hängt es sehr von der Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons ab. Wer stark vom durchschnittlichen Buy&Hold-Anleger abweicht und beispielsweise nur Futures handelt, dürfte ein hohes Risiko eingehen, entsprechend eingestuft zu werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ Donnerstag um 18:27 · bearbeitet Donnerstag um 20:08 von sedativ Da EU-Bürger in der gesamten EU Niederlassungsfreiheit genießen, wäre eine Übersiedlung nach Belgien, Griechenland oder Zypern wohl das Einfachste. Überall 0% Kapitalertragssteuern auf Aktien- oder ETF-Verkäufe. Gewerbsmäßiger Wertpapierhandel, Daytrading etc mag anders gehandhabt werden aber das sollte bei 15 Millionen auch nicht mehr nötig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Donnerstag um 20:00 · bearbeitet Donnerstag um 20:09 von stagflation vor 13 Stunden von Rotenstein: Wer 15 Millionen hat Hat er doch gar nicht: Am 11.5.2026 um 18:48 von beamer2: Ich habe nicht gesagt, dass ich 15 Mio habe. Es geht um Träumereien. Und er schafft es, Euch für seine Gedankenspiele arbeiten zu lassen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 vor 10 Stunden Am 14.5.2026 um 08:03 von M_aus_G: Daher solltest also eher darauf achten wieviel Du jeweils als professioneller Wertpapierhändler versteuern musst. Wenn man als professioneller Wertpapierhändler eingestuft wird, lohnt sich ein Umzug in die Schweiz sowieso nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamer2 vor 10 Stunden · bearbeitet vor 10 Stunden von beamer2 Am 14.5.2026 um 08:59 von Rotenstein: Entscheidend für die Berechnung der AHV-Rente ist neben der Höhe der Beiträge die Zeit, in der man Beiträge geleistet hat. Die Maximalrente beträgt derzeit (2026) 2'520 Fr. Diese erhält man, wenn man über 44 Jahre jeweils den Höchstbetrag eingezahlt hat. Für jedes Jahr, in dem man keine Beiträge bezahlt, wird die Rente um 1/44 (2,3%) bezogen auf die Maximalrente gekürzt. Wenn also jemand beispielsweise erst im Alter von 43 Jahren in die Schweiz zieht und dann 22 Jahre lang den Höchstbeitrag entrichtet, wird seine Rente (Stand heute) nur 2'520 Fr. x (22/44) = 1'260 Fr. betragen. OK. Das ist eine wichtige Info. Man zahlt ab dem 43. Lebensjahr jedes Jahr 26.500 CHF in die AHV ein. Das sind pro Monat 2.208 CHF. Man zahlt 22 Jahre lang jedes Jahr 26.500 CHF in die AHV ein. Das sind 22 x 26.500 CHF = 583.000 CHF. Wir gehen davon aus, dass man 80 Jahre alt wird. Ich vermute man bekommt die AHV ab dem 65. Lebensjahr ausbezahlt? Das heißt man bekommt pro Monat: 2.520 Fr. x (22/44) = 1.260 Fr. 1.260 Fr. x 12 Monate = 15.120 Fr. pro Jahr. 15.120 Fr x 15 Lebensjahre = 226.800 Fr. die man insgesamt ausbezahlt bekommt. Stimmt die Rechnung so? Man zahlt 583.000 CHF in die AHV ein, bekommt aber nur 226.800 CHF ausbezahlt? Wenn man älter wird als 80 Jahre, bekommt man etwas mehr ausbezahlt, richtig? Am 14.5.2026 um 08:59 von Rotenstein: Es gibt da einiges an Interpretationsmöglichkeiten und Flexibilität; letztlich hängt es sehr von der Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons ab. Richtig. Da die Einstufung als professioneller Wertpapierhändler von Kanton zu Kanton unteschiedlich gehandhabt wird, wäre es schon sehr wichtig zu wissen, in welchem Kanton man nicht so schnell als professioneller Wertpapierhändler eingestuft wird. Ich habe oft gehört, dass man im Kanton Zürich nicht so schnell als professioneller Wertpapierhändler eingestuft wird. Wichtig wäre es zu wissen, wie schnell man im Kanton Schwyz als professioneller Wertpapierhändler eingestuft wird. Das weiß ein Steuerberater sowieso nicht. Den braucht man das gar nicht zu fragen. Am 14.5.2026 um 20:27 von sedativ: Da EU-Bürger in der gesamten EU Niederlassungsfreiheit genießen, wäre eine Übersiedlung nach Belgien, Griechenland oder Zypern wohl das Einfachste. Überall 0% Kapitalertragssteuern auf Aktien- oder ETF-Verkäufe. Gewerbsmäßiger Wertpapierhandel, Daytrading etc mag anders gehandhabt werden aber das sollte bei 15 Millionen auch nicht mehr nötig sein. Das ist auch interessant. Weiß jemand, wo man in Europa als professioneller Wertpapierhändler (also mit Derivaten) keine Steuern zahlen muss, außer in Monaco? Soweit ich weiß, muss man in Belgien ziemlich viel Steuern zahlen. Belgien ist daher uninteressant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag