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yellow

Hallo zusammen,

 

folgende Frage zum Thema Abgeltungssteuer/Verlustverrechnung:

 

habe im Februar 2011 noch eine Altlast mit Verlust abgestoßen:

 

A0ET3Q

Erworben 2006

Realisierter Verlust 2011: ca. 600 EUR

 

Muss zugeben, dass ich mir über die Verlustverrechnung keine Gedanken gemacht habe, da ich der Meinung war, da ist ohnehin nichts möglich aber inzwischen habe ich doch Zweifel, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben (mit googlen bin ich bisher nicht so weit gekommen, eher noch verwirrter...)

 

1. Kann ich diesen Verlust mit Kapitalerträgen (Zinsen/Dividenden) verrechnen?

 

2. Wenn ja, müsste die depotführende Bank (comdirect) dies automatisch machen (dort wurden auch Zinsen und Dividenden im Jahr 2011 realisiert) oder geht das nur über die Steuererklärung wenn Steuererklärung, brauche ich dafür eine Verlustbescheinigung?

 

3. Das Depot wurde 2010 zur comdirect übertragen, aber soweit ich informiert bin, werden bei einem Übertrag doch alle Daten zum Kauf (Datum, Kurs) übermittelt, d.h. daran sollte eine evtl. Verlustermittlung nicht scheitern?

 

4. Wenn der realisierte Verlust die Dividenden/Zinsen bei der comdirect überschreitet (ich hab noch mehr von dem sch, den ich dieses Jahr loswerden will, je nachdem, ob das mit der Verlustverrechnung funktioniert), dann muss ich entgültig über die Steuererklärung gehen, oder?

 

Danke vorab!!

 

P.S.: Wenn ich Antworten hier im Forum/Thread übersehen habe, die mir weiterhelfen, bitte einfach posten, ich habe gestöbert, aber irgendwann dreht der Kopf..

 

Gruß

yellow

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Hallo zusammen,

 

folgende Frage zum Thema Abgeltungssteuer/Verlustverrechnung:

 

habe im Februar 2011 noch eine Altlast mit Verlust abgestoßen:

 

A0ET3Q

Erworben 2006

Realisierter Verlust 2011: ca. 600 EUR

 

Muss zugeben, dass ich mir über die Verlustverrechnung keine Gedanken gemacht habe, da ich der Meinung war, da ist ohnehin nichts möglich… aber inzwischen habe ich doch Zweifel, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben (mit googlen bin ich bisher nicht so weit gekommen, eher noch verwirrter...)

 

1. Kann ich diesen Verlust mit Kapitalerträgen (Zinsen/Dividenden) verrechnen?

 

2. Wenn ja, müsste die depotführende Bank (comdirect) dies automatisch machen (dort wurden auch Zinsen und Dividenden im Jahr 2011 realisiert) oder geht das nur über die Steuererklärung – wenn Steuererklärung, brauche ich dafür eine Verlustbescheinigung?

 

3. Das Depot wurde 2010 zur comdirect übertragen, aber soweit ich informiert bin, werden bei einem Übertrag doch alle Daten zum Kauf (Datum, Kurs) übermittelt, d.h. daran sollte eine evtl. Verlustermittlung nicht scheitern?

 

4. Wenn der realisierte Verlust die Dividenden/Zinsen bei der comdirect überschreitet (ich hab noch mehr von dem sch…, den ich dieses Jahr loswerden will, je nachdem, ob das mit der Verlustverrechnung funktioniert), dann muss ich entgültig über die Steuererklärung gehen, oder?

 

Danke vorab!!

 

P.S.: Wenn ich Antworten hier im Forum/Thread übersehen habe, die mir weiterhelfen, bitte einfach posten, ich habe gestöbert, aber irgendwann dreht der Kopf..

 

Gruß

yellow

 

Wenn die Anteile 2006 erworben wurden kannst Du keine realisierten Verluste mehr verrechnen.

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yellow

danke Malvolio für die schnelle Antwort, dann war mein erstes Gefühl ja doch richtig.

 

Na ja, eine Sorge weniger, muss ich nur noch schauen, wann ich das Zeug los werde.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo yellow,

 

vorweg, vielleicht hättest du noch dabei schreiben sollen, was das eigentlich für ein Wertpapier ist. Ich habe es nun als mehr oder weniger ganz normalen Fonds interpretiert, dahingehend sind auch meine Antworten.

 

1. Kann ich diesen Verlust mit Kapitalerträgen (Zinsen/Dividenden) verrechnen?
Nein, wenn überhaupt dann nur mit Kursgewinnen. In deinem Fall aber überhaupt nicht, die alte Spekulationsfrist (ein Jahr) ist schon laaaaange vorbei.

 

2. Wenn ja, müsste die depotführende Bank (comdirect) dies automatisch machen (dort wurden auch Zinsen und Dividenden im Jahr 2011 realisiert) oder geht das nur über die Steuererklärung – wenn Steuererklärung, brauche ich dafür eine Verlustbescheinigung?
Wenn, dann geht das nur über die Steuererklärung, Banken können und dürfen keine Altverluste verrechnen.

 

3. Das Depot wurde 2010 zur comdirect übertragen, aber soweit ich informiert bin, werden bei einem Übertrag doch alle Daten zum Kauf (Datum, Kurs) übermittelt, d.h. daran sollte eine evtl. Verlustermittlung nicht scheitern?
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. Das Mitübertragen der Anschaffungsdaten gilt nur für die neue Rechtslage, also Kauf 2009 und später. Bei älteren Geschäften macht die Übertragung auch meist keinen Sinn, da - wie gesagt - die Banken eh' keine Altverluste verrechnen dürfen; dass mus man selber machen, Anlage SO. Einzig bei bestimmten Anleihen (FI) und Zertifikaten könnte das ein Vorteil sein, da die Bank ansonsten eine Ersatzbemessungsgrundlage nehmen müsste (30% vom Wert). Keine Ahnung, ob und welche Bank die Daten bei Altgeschäften auch mit überträgt und ob sich die Empfängerbank auch darauf verlassen kann/darf.

 

4. Wenn der realisierte Verlust die Dividenden/Zinsen bei der comdirect überschreitet (ich hab noch mehr von dem sch, den ich dieses Jahr loswerden will, je nachdem, ob das mit der Verlustverrechnung funktioniert), dann muss ich entgültig über die Steuererklärung gehen, oder?
Die Antwort erübrigt sich wohl.

 

MfG Stefan

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yellow

Danke Stefan für die Erläuterung, wieder was gelernt!

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Taxadvisor

1. Kann ich diesen Verlust mit Kapitalerträgen (Zinsen/Dividenden) verrechnen?

 

2. Wenn ja, müsste die depotführende Bank (comdirect) dies automatisch machen (dort wurden auch Zinsen und Dividenden im Jahr 2011 realisiert) oder geht das nur über die Steuererklärung wenn Steuererklärung, brauche ich dafür eine Verlustbescheinigung?

 

3. Das Depot wurde 2010 zur comdirect übertragen, aber soweit ich informiert bin, werden bei einem Übertrag doch alle Daten zum Kauf (Datum, Kurs) übermittelt, d.h. daran sollte eine evtl. Verlustermittlung nicht scheitern?

 

4. Wenn der realisierte Verlust die Dividenden/Zinsen bei der comdirect überschreitet (ich hab noch mehr von dem sch, den ich dieses Jahr loswerden will, je nachdem, ob das mit der Verlustverrechnung funktioniert), dann muss ich entgültig über die Steuererklärung gehen, oder?

 

Onvista sagt Dachfonds..

1. Nein

2. Ja, würde automatisch verrechnet

3. Korrekt, aber bei Kauf in 2006 sind bei Übertragung in 2010 evtl. nicht alle Daten gespeichert, müsste u.U. manuell nachgearbeitet werden.

4. Nein, der Verlust wird vorgetragen von Comdirect und im nächsten Jahr verrechnet. Ausnahme: Beantragung einer Verlustbescheiingung bis 15.12.2011, dann geht über die StErkl. Verrechnung mit Steuerbescheinigung von anderen Banken.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

da sich unsere Antworten doch etwas unterscheiden, mal eine Nachfrage:

 

2. Ja, würde automatisch verrechnet
Wieso? Es sind doch Altverluste, oder läuft das bei Dachfonds anders als bei normalen Fonds (ähnlich wie bei FIs vielleicht)?

 

Ich muss aber zugeben, dass ich mich mit Dachfonds nicht auskenne, lerne jedoch gerne dazu.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

da sich unsere Antworten doch etwas unterscheiden, mal eine Nachfrage:

 

2. Ja, würde automatisch verrechnet
Wieso? Es sind doch Altverluste, oder läuft das bei Dachfonds anders als bei normalen Fonds (ähnlich wie bei FIs vielleicht)?

 

Ich muss aber zugeben, dass ich mich mit Dachfonds nicht auskenne, lerne jedoch gerne dazu.

 

MfG Stefan

 

 

Konjunktiv: Wenn in 2010 Berücksichtigung erfolgen KÖNNTE, dann wäre eine automatische Verrechnung möglich. Da aber Frage eins mit Nein beantwortet wurde....

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

dann noch eine Frage hierzu:

3. Korrekt, aber bei Kauf in 2006 sind bei Übertragung in 2010 evtl. nicht alle Daten gespeichert, müsste u.U. manuell nachgearbeitet werden.
Nehmen wir einmal an, es wurde komplett mit Anschaffungsdaten übertragen. Dann ist aber trotzdem keine Verrechnung möglich (bei der Bank nicht, weil sie das bei Altverlusten sowieso nicht darf, und beim Finanzamt nicht, weil die Spekufrist vorbei ist), stimmst du mir da zu?

 

1. Nein
Diese Antwort fand ich übrigens etwas zu unkonkret. Denn warum ist es nicht möglich? Wegen den falschen Einkünften (Zinsen/Dividenden) oder wegen der Spekufrist? Imho wegen beidem, so hatte ich ja auch geantwortet.

 

Leider war die Fragestellung zu 1. schon etwas ungünstig, da sie gleich einen Fehler enthielt.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

dann noch eine Frage hierzu:

3. Korrekt, aber bei Kauf in 2006 sind bei Übertragung in 2010 evtl. nicht alle Daten gespeichert, müsste u.U. manuell nachgearbeitet werden.
Nehmen wir einmal an, es wurde komplett mit Anschaffungsdaten übertragen. Dann ist aber trotzdem keine Verrechnung möglich (bei der Bank nicht, weil sie das bei Altverlusten sowieso nicht darf, und beim Finanzamt nicht, weil die Spekufrist vorbei ist), stimmst du mir da zu?

 

1. Nein
Diese Antwort fand ich übrigens etwas zu unkonkret. Denn warum ist es nicht möglich? Wegen den falschen Einkünften (Zinsen/Dividenden) oder wegen der Spekufrist? Imho wegen beidem, so hatte ich ja auch geantwortet.

 

Leider war die Fragestellung zu 1. schon etwas ungünstig, da sie gleich einen Fehler enthielt.

 

MfG Stefan

 

In der Kürze liegt die Würze, wir können auch aus jeder Frage einer Doktorarbeit machen,:Frage 1 ist NEIN, damit sind (auch) Fragen 3 und 4 im Konjunktiv....

 

Ich mache hier im Forum das, was ich meinen Mandanten für (viel?) Geld in Rechnung stelle. Das geht entweder von der Arbeits- oder der Freizeit ab. Wer unbedingt mehr Infos haben will, soll halt zum Steuerberater gehen bzw. zu uns kommen ;-)). Manche Fragen in den Foren sind so allgemein gestellt oder so weit weg vom Verständnis für die grundlegenden Zusammenhänge, dass man nicht erwarten kann, die hier komplett und in aller Ausführlichkeit erläutert zu bekommen. Wer für Inhalte nicht bezahlen will, kann keine perfekte Antworten erwarten.

 

Gruß

Taxadvisor

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yellow

danke Taxadvisor, genau das war mein Ansinnen - ein kurzer Hinweis mehr nicht. Bin durchaus bereit für eine detaillierte Beratung Geld zu bezahlen, aber ich hatte ja schon die Vermutung, dass dies hier nicht lohnend ist ;)

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Vieltrader

Hallo,

 

hab eine Frage zum Ausfüllen der Anlage KAP und mache zur Vereinfachung ein Beispiel:

 

Kapitalerträge Zeile 15: 3000

Enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen: 20000

Enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerung: 2000

Enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 11000

Enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 6000

 

Mir geht es einfach darum, ob das Beispiel so aufgeht. Ich bin nicht ganz sicher, wie die Zeilen auszufüllen sind.

So wie ich das jetzt verstanden habe, gebe ich die Kapitalerträge in Zeile 15 saldiert ein. In Zeile 16 gebe ich die gesamten Gewinne der Kapitalanlagen an, also nicht saldiert mit den Verlusten.

Diese gebe ich dann in Zeile 18 und Zeile 19 an. Ist das so korrekt ?

 

Danke für Antworten.

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reckoner

Hallo Vieltrader,

 

vorausgesetzt, du hattest überhaupt keine normalen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), dann ist das so korrekt.

 

MfG Stefan

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Vieltrader

Hallo Stefan,

 

ist ja erfreulich, daß es schon einmal so weit stimmt. Hätte ich jetzt beispielsweise noch 1000 Euro Dividende, würden sich die Kapitalerträge meinem Verständnis nach in Zeile 15 auf 4000 erhöhen, der Rest müsste gleich bleiben.

 

Danke für die Hilfe.

 

Grüße

 

Vieltrader

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Taxadvisor

Hallo Stefan,

 

ist ja erfreulich, daß es schon einmal so weit stimmt. Hätte ich jetzt beispielsweise noch 1000 Euro Dividende, würden sich die Kapitalerträge meinem Verständnis nach in Zeile 15 auf 4000 erhöhen, der Rest müsste gleich bleiben.

 

Danke für die Hilfe.

 

Grüße

 

Vieltrader

 

Das Formular ist korrekt ausgefüllt, wenn es keine Erträge bei anderen Banken gibt, sind allerdings nicht EUR 3.000 zu versteuerrn sondern EUR 7.000, da der Verlustüberhang aus Aktienverlusten nur vorgetragen werden kann.

 

Gruß

Taxadvisor

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Vieltrader

Hallo Taxadvisor,

 

nochmal ein guter Tipp, Danke.

 

Grüße

 

Vieltrader

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CHX

Evtl. Neuigkeiten bezüglich der Besteuerung von Xetra-Gold:

 

Xetra-Gold - Widerspruch ist Geld wert

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Taxadvisor

Evtl. Neuigkeiten bezüglich der Besteuerung von Xetra-Gold:

 

Xetra-Gold - Widerspruch ist Geld wert

 

Das hat Sebastian Meinhardt auch in einem Artikel behauptet. Seine Argumentation in einigen Fachartikeln ist aber nicht immer ganz sauber. Ich würde die FA-Linie auch nicht in allen Punkten teilen, bei börsengehandelten Wertpapieren sehe ich die Finanzverwaltung aber im Vorteil.

 

Gruß

Taxadvisor

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xfklu

Anfängerfrage: Werden Verluste bei Xetra-Gold steuerlich mit Zinseinnahmen verrechnet, wenn die Haltedauer kleiner als ein Jahr war?

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ceekay74

Anfängerfrage: Werden Verluste bei Xetra-Gold steuerlich mit Zinseinnahmen verrechnet, wenn die Haltedauer kleiner als ein Jahr war?

Nein, da Xetra-Gold nicht unter Rz 57 des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" fällt und gem. § 23 (3) EStG Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften "nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden" dürfen.

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