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Andreas R.

...folgender kurzer Sachverhalt:

 

Im April 2010 Verkauf einer 2007 erworbenen Tier-1 'Anleihe' der DZ Bank (WKN: A0DZTE) mit Kursverlust.

 

Fällt der Verlust nun in den Abgeltungssteuerverrechnungstopf für Aktien? Oder kann der Verlust z.B. mit Kursgewinnen 'normaler' Anleihen, Wandelschuldverschreibungen etc. verrechnet werden?

 

Gruß, stolper

 

Tier-1 sind Anleihen und werden sofort in den allgemeinen Verlusttopf eingestellt.

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täubchen

...folgender kurzer Sachverhalt:

 

Im April 2010 Verkauf einer 2007 erworbenen Tier-1 'Anleihe' der DZ Bank (WKN: A0DZTE) mit Kursverlust.

 

Fällt der Verlust nun in den Abgeltungssteuerverrechnungstopf für Aktien? Oder kann der Verlust z.B. mit Kursgewinnen 'normaler' Anleihen, Wandelschuldverschreibungen etc. verrechnet werden?

 

Gruß, stolper

 

2007 gab es doch noch keine Abgeltungssteuer, da galt noch die alte Regelung, daß Kursgewinne innerhalb von 12 Monaten (Spekulationsfrist) versteuert werden müssen. Dasselbe gilt natürlich für Verluste

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vanity
· bearbeitet von vanity

2007 gab es doch noch keine Abgeltungssteuer, da galt noch die alte Regelung, daß Kursgewinne innerhalb von 12 Monaten (Spekulationsfrist) versteuert werden müssen. Dasselbe gilt natürlich für Verluste

Die A0DZTE (Floater) ist eine Finanzinnovation, für die die Spekulationsfristregelung nie galt. Kursgewinne waren (und sind) auch nach 1-jähriger Haltefrist zu versteuern, im Gegenzug konnten (und können immer noch) Kursverluste als negative Einkünfte geltend gemacht werden.

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Gnorf
· bearbeitet von Gnorf

Sorry, ein versehen...

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crosplit

Hier mal eine sehr gute Übersicht über Quellenbesteuerung. Stand Februar 2010

 

Übersicht der Quellensteuer verschiedener Länder

 

 

 

Schöne Zusammenstellung. Ich habe die Tabelle nur oberflächlich auf Richtigkeit überprüft.

Für Finnland stimmen die Angaben nicht.

Muss heißen: für Dividenden 28%  , auf Antrag über die Bank 15%.

 

Und für Norwegen ist der Satz auch bei 28%. Nur 15% werden in D verrechnet.

Die 13% behält Norwegen.

 

Bei mir werden bei fin. Aktien "nur" 15% abgezogen. Broker ist Cortal Consors.

 

Und ich habe keinen Antrag gestellt.

 

 

 

 

post-2597-1270478483,21_thumb.jpg

 

 

 

Werden Dividenden aus einer finnischen Gesellschaft ins Ausland gezahlt, beansprucht das finnische Steuerrecht grundsätzlich eine Quellensteuer, die von der Gesellschaft bei der Ausschüttung einzubehalten ist. Der Steuersatz beträgt nach dem finnischen nationalen Recht 28 %. Dieser wird allerdings in praktisch allen Fällen durch die niedrigeren Sätze in den jeweils anwendbaren zwischenstaatlichen Steuerabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) ersetzt.

Der tatsächliche Quellensteuersatz richtet sich also nach dem Sitz des Zahlungsempfängers. So beträgt der Steuersatz für einen deutschen Gesellschafter 15 %.

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35sebastian

Hallo Crosplit,

danke für den Hinweis. Ich werde das mal meiner Bank vortragen. Mir gefällt nicht, dass ich jedes Jahr erneut eine Erklärung des FA vorlegen muss.

Einmal ist ja okay, wie das ja bei US Anlagen gehandhabt wird.

 

Vielleicht kannst du ja auch einen Tipp geben, wie man die hohe Quellensteuer aus Norwegen senken kann.

 

Aber in der Sache ist meine Angabe richtig.

 

Gruß

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crosplit

Norwegen, Frankreich (25%) geht normalerweise nichts, genauso Schweiz (35%), da das Doppelbesteuerungsabkommen es so vorsieht.

 

Hier muß man in der Tat sich die zuviel bezahlte Quellensteuer zurückerstatten lassen (mühselig und oft auch nicht lohnenswert für Kleinanleger). Immerhin hat die Niederlande ihren Quellensteuersatz vor ein paar Jahren auf 15% gesenkt. Vielleicht folgen noch die anderen Länder.

 

Tipp:

 

Ich meide in der Regel Länder mit Quellensteuersätze >15%. 

 

 

 

 

 

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stolper

2007 gab es doch noch keine Abgeltungssteuer, da galt noch die alte Regelung, daß Kursgewinne innerhalb von 12 Monaten (Spekulationsfrist) versteuert werden müssen. Dasselbe gilt natürlich für Verluste

Die A0DZTE (Floater) ist eine Finanzinnovation, für die die Spekulationsfristregelung nie galt. Kursgewinne waren (und sind) auch nach 1-jähriger Haltefrist zu versteuern, im Gegenzug konnten (und können immer noch) Kursverluste als negative Einkünfte geltend gemacht werden.

 

Das ist korrekt (vielen Dank für die Antwort!) und wurde mir mittlerweile von der Bank bestätigt. Interessant daran ist, daß die steuerliche Ausgleichsrechnung und -zahlung SOFORT mit Valuta der Gutschrift gemacht wird. D.h. bei einem Kursverlust von Euro 1.000 bekomme ich gleichzeitig eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1000-(1.000*0,73625) = Euro 263,75 Erstattung/Gutschrift. Das finde ich gut, da ich annahm, der Verlust käme erstmal in den Topf "Sonstige..." und bei zeitlich nachgelagerten Kursgewinnen, Zinsen o.ä. würde dann davon Gebrauch gemacht.

 

Ist dieses Vorgehen "Standard"?

 

Gruss, stolper

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Sven82
Ist dieses Vorgehen "Standard"?
kommt auf die Bank an. Manche Banken führen eine Verlustverrechnung täglich durch wie hier oder quartalsweise oder nur einmal im Jahr.

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reckoner

Hallo stolper (nun auch im dritten Forum ;) ),

 

Ist dieses Vorgehen "Standard"?

 

Ich kann nicht sicher sagen, ob es alle Banken sofort machen, man hört da z.B. von der Targo-Bank noch Anderslautendes (Verrechnung an Stichtagen). Wenn es bei dir aber diesmal so war, wird es wohl auch zukünftig so gehandhabt.

 

Bedingung ist aber grundsätzlich, das sich bereits Gewinne in entsprechender Höhe in dem Topf befinden (bei dem Spezialtopf "Aktien" ist es genauso). Rutscht der Topf unter Null, bekommt man direkt kein Geld mehr, sondern zahlt erst bei dem nächsten Gewinn keine/weniger Steuern.

 

MfG Stefan

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35sebastian

Norwegen, Frankreich (25%) geht normalerweise nichts, genauso Schweiz (35%), da das Doppelbesteuerungsabkommen es so vorsieht.

 

Hier muß man in der Tat sich die zuviel bezahlte Quellensteuer zurückerstatten lassen (mühselig und oft auch nicht lohnenswert für Kleinanleger). Immerhin hat die Niederlande ihren Quellensteuersatz vor ein paar Jahren auf 15% gesenkt. Vielleicht folgen noch die anderen Länder.

 

Tipp:

 

Ich meide in der Regel Länder mit Quellensteuersätze >15%.

 

 

 

 

 

 

Letzteres beherzige ich auch. So bin ich auch nicht mehr in Frankreich und in der Schweiz engagiert.

Und Italien - auch aus anderen Gründen - und Spanien meide ich schon immer.

Aber Norwegen musste einfach wegen Statoil sein. Und da suche ich immer noch nach einer Lösung, um die zuviel bezahlte Steuer zurückzuholen.

Sei es drum! Norwegen ist halt ein Hochsteuerland.

Komisch, dass es den Norwegern besser geht als z.B. den Griechen, die laut deiner Tabelle keine Kapitalsteuern zahlen müssen.thumbsup.gif

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powerschwabe

Ich habe bei ebase ein paar ausländische Thesauriererende Fonds, muß ich diese alle einzeln Angaben oder reicht wenn ich die Daten aus der "Steuer Information 2009" von ebase Einträge?

 

Wäre z.B.

Zeile 53 " Summe der anrechnbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" 15

Zeile 15 "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus aus ausländischen Thesauriererenden Investmentvermögen" 121,28

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Norwegen, Frankreich (25%) geht normalerweise nichts, genauso Schweiz (35%), da das Doppelbesteuerungsabkommen es so vorsieht.

 

Hier muß man in der Tat sich die zuviel bezahlte Quellensteuer zurückerstatten lassen (mühselig und oft auch nicht lohnenswert für Kleinanleger). Immerhin hat die Niederlande ihren Quellensteuersatz vor ein paar Jahren auf 15% gesenkt. Vielleicht folgen noch die anderen Länder.

 

Tipp:

 

Ich meide in der Regel Länder mit Quellensteuersätze >15%.

 

 

 

 

 

 

Letzteres beherzige ich auch. So bin ich auch nicht mehr in Frankreich und in der Schweiz engagiert.

Und Italien - auch aus anderen Gründen - und Spanien meide ich schon immer.

Aber Norwegen musste einfach wegen Statoil sein. Und da suche ich immer noch nach einer Lösung, um die zuviel bezahlte Steuer zurückzuholen.

Sei es drum! Norwegen ist halt ein Hochsteuerland.

Komisch, dass es den Norwegern besser geht als z.B. den Griechen, die laut deiner Tabelle keine Kapitalsteuern zahlen müssen.thumbsup.gif

 

Norwegen hat viel ÖL und GAS. Griechenland nur Oliven... :P

 

 

Wegen Quellensteuer siehe hier:

 

Treaty withholding tax rates on dividends from Norway

 

Wie man sehen kann müssen dt. Anleger zur Zeit 25% abdrücken. Vielleicht hat das was mit der "Abmelkungsteuer" zu tun. Die dt. Quellensteuer beträgt nämlich 26,4%...da haben es also die Norweger noch schlechter... :-

 

Die Nordic countries (Dänemark, Schweden, Island, Finland, Färöer inseln) nehmen an einer "10% capital participation" teil.

 

USA Anleger zahlen z.Z. übrigens 15%.

 

Allerdings steht unter Germany:

 

The treaty is being renegotitated.

 

Auf der Homepage von Statoil heißt es:

 

* Dividends we pay with respect to shares or ADRs will generally be qualified dividend income and subject to 15% withholding tax.

 

STATOIL

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35sebastian

Hallo Crosplit,

 

ich habe meiner Bank beide Fälle (Finnland, Norwegen) zur Bearbeitung gegeben.

Demnächst weiß ich mehr. Im Fall Finnland akzeptiere ich demnächst nicht mehr die Regelung der Bank.

Einmal deklariert reicht oder?

 

Gruß

sebastian

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crosplit

Hallo Crosplit,

 

ich habe meiner Bank  beide Fälle (Finnland, Norwegen) zur Bearbeitung gegeben.

Demnächst weiß ich mehr. Im Fall Finnland akzeptiere ich demnächst nicht mehr die Regelung der Bank.

Einmal deklariert reicht oder?

 

Gruß

sebastian

 

Ja!

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powerschwabe

Ich habe bei ebase ein paar ausländische Thesauriererende Fonds, muß ich diese alle einzeln Angaben oder reicht wenn ich die Daten aus der "Steuer Information 2009" von ebase Einträge?

 

Wäre z.B.

Zeile 53 " Summe der anrechnbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" 15

Zeile 15 "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus aus ausländischen Thesauriererenden Investmentvermögen" 121,28

 

Kann mir hier jemand helfen?

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muesli
Veräußerung ausländischer Investmentanteile und Anlage KAP 2009

 

[14.04.2010] - Bei Verkauf oder Rückgabe ausländischer Fondsanteile taucht in der Steuerbescheinigung der inländischen Depotbank am Ende ein Hinweis auf Fondserträge auf, die von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen seien. Was hat es damit auf sich?

 

Artikel bei Steuertipps.de

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alex2003a

Hallo,

 

wenn ich Griechische Anleihen mit Verlust verkaufe, kann ich mit Gewinnen (Aktien, Zinsen, Zertifikaten etc) verrechnen?

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vanity

wenn ich Griechische Anleihen mit Verlust verkaufe, kann ich mit Gewinnen (Aktien, Zinsen, Zertifikaten etc) verrechnen?

Ja!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo alex2003a,

 

wenn ich Griechische Anleihen mit Verlust verkaufe, kann ich mit Gewinnen (Aktien, Zinsen, Zertifikaten etc) verrechnen?
Wenn es sich um Neugeschäfte handelt (Kauf nach 2008), ja.

 

MfG Stefan

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alex2003a

Hallo,

 

in 2009 hatte ich Verluste gehabt (Altverluste und Neuverluste). Möchte Zinsen aus Festgeldanlagen mit Verlusten aus Aktiengeschäft bei Finanzamt verrechnen.

Die Festgeld und Depot sind in verschiedene Banken. Habe bei der Bank Jahressteuerbescheinigung angefordert.

Bekomme die Antwort von Dresdner Bank:

Hallo, mit einführung der Abgeltungssteuer sind Jahresbescheinigungen gesetzlich abgeschafft worden.

Auf wunsch erhalten Sie eine Erträgnisaufstellung.diese kostet sie 25,-- euro.

Wenn ich eine Erträgnisaufstellung in auftrag geben soll, bitte ich um einzahlung von 25,-- euro. Danach gebe ich ihren auftrag weiter.

 

Wie kann ich dann nachweisen?

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vanity
· bearbeitet von vanity

...

Zum x-ten Mal: Du kannst keine (neuen) Verluste aus Aktiengeschäften mit irgendwas verrechnen außer mit Gewinnen aus Aktiengeschäften. Da deine Gewinne aus Zinseinnahmen stammen, hast du nichts zum Verrechnen, weder für die Neu- noch für die Altverluste. Dann kannst du dir den Aufwand mit der Steuerbescheinigung auch sparen.

 

Wichtig ist für dich, ob du (vor dem 15.12.2009) eine Bescheinigung über die 2009er Verluste bei der Bank beantragt hast (die sollte dir dann aber - ohne weitere Kosten - bereits vorliegen).

 

- Wenn ja, musst du sie (ohne Verrechenbarkeit) in der Steuererklärung angeben, damit sie zur späteren Verrechnung vorgetragen werden.

 

- Wenn nein, gibt es ohnehin nichts weiter zu tun. Solltest du 2010 oder später Gewinne aus Aktiengeschäften machen, verrechnet die Bank automatisch.

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etherial

Verlusten aus Aktiengeschäft bei Finanzamt verrechnen.

 

Wirklich Aktiengeschäfte - oder aktienbasierte Zertifikate/Fonds? Letztere kannst du verrechnen. Und die 25 würde ich auf jeden Fall nicht zahlen:

1. Steuerbescheinigungen sind nicht abgeschafft worden

2. Steuerbescheinigungen müssen aber nicht mehr verschickt werden (liegt im Ermessen der Bank), wenn sämtliche Gewinne den Freibetrag betreffen oder nur Verluste entstanden sind (dann sind sie aber auch nicht nötig für dich)

3. Für Verluste ist die Verlustbescheinigung da, da ist der Termin zur Beantragung aber schon vorbei (15. Dezember)

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35sebastian
· bearbeitet von 35sebastian

Steuerbescheinigungen sind etwas anderes als Erträgnisaufstellungen.

 

Wenn Abgeltungssteuer abgeführt wurde, erstellen Banken Steuerbescheinigungen, und zwar kostenlos. So kenne ich das zumindest.

Aufwändigere Erträgnisaufstellungen, die es in den vergangenen Jahren gab, werden nur auf Antrag erstellt. Die sind zumeist kostenpflichtig.

 

Ergänzung: Heute teilte mir meine Bank ohne Aufforderung mit, dass sie mir auch in diesem Jahr ein Premiumreporting (<Erträgnisaufstellung, Spekulationsgeschäfte , also ein Reporting wie bisher) automatisch und kostenlos zuschicken würden.

Ich muss nur noch ein ein wenig warten.

 

Ist nicht schlimm! Meine Steuererklärung ist schon weg, und ich brauche diese Unterlagen eigentlich nicht.

Finde ich aber nett, dass meine Bank auch solche Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellt.

 

Premiumreporting für Premiumkunden .smile.gif

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

IT-Chaos bei deutschen Banken Der Fiskus muss warten

 

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