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seventh_son

Hallo,

 

eine meiner KEST-abführenden Stellen hat für 2009 die Kirchensteuer nicht mitabgeführt. Dies muss ich ja jetzt über die Steuererklärung nachholen.

 

Genügt es, die Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in der Anlag KAP aufzunehmen, oder muss ich sämtliche (bereits korrekt versteuernden) Kapitalerträge auch von anderen Stellen ebenfalls aufführen?

 

Danke schonmal.

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crosplit

Haushaltspolitiker besorgt über Rekord-Defizit

 

"Jeder Bürger muss sich fragen: Worauf kann ich verzichten?", sagte FDP-Politiker Otto Fricke. "Diese oder jene Vergünstigung" stehe nach 2010 infrage. Dazu dürften etwa die Kilometerpauschale oder der Sparerfreibetrag gehören.

 

Kleinkapitalanleger haben in der Zukunft nichts zu lachen...

 

Spekulationsfrist abgeschafft.

 

Freibetrag von 3100€ auf 0€. Durch das HEV bei Aktien 6200€. (Macht auf 10 Jahre einen Verzicht von 32 000€ bzw. 64 000€.)

 

HEV bei Aktien abgeschafft.

 

Bagatellgrenze 10 € + steuerfreie Verzinsung bis 1% auf Sichteinlagen abgeschafft.

 

=

 

Vermögensaufbau für Normalverdiener massiv erschwert...

 

 

 

Hallo,

 

eine meiner KEST-abführenden Stellen hat für 2009 die Kirchensteuer nicht mitabgeführt. Dies muss ich ja jetzt über die Steuererklärung nachholen.

 

Genügt es, die Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in der Anlag KAP aufzunehmen, oder muss ich sämtliche (bereits korrekt versteuernden) Kapitalerträge auch von anderen Stellen ebenfalls aufführen?

 

Danke schonmal.

 

Es müsste genügen die Kapitalerträge für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde anzugeben...

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seventh_son

 

Hallo,

 

eine meiner KEST-abführenden Stellen hat für 2009 die Kirchensteuer nicht mitabgeführt. Dies muss ich ja jetzt über die Steuererklärung nachholen.

 

Genügt es, die Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in der Anlag KAP aufzunehmen, oder muss ich sämtliche (bereits korrekt versteuernden) Kapitalerträge auch von anderen Stellen ebenfalls aufführen?

 

Danke schonmal.

 

Es müsste genügen die Kapitalerträge für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde anzugeben...

 

Gibt's dazu noch andere Meinungen? Könnte es nicht sein, dass das Finanzamt dann davon ausgeht, dass sonst keine Kapitalerträge aufgelaufen sind und z.B. den Freibetrag auf die angegebenen Erträge anwendet, obwohl dieser vielleicht schon längst woanders ausgeschöpft wurde?

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reckoner

Hallo,

 

Könnte es nicht sein, dass das Finanzamt dann davon ausgeht, dass sonst keine Kapitalerträge aufgelaufen sind und z.B. den Freibetrag auf die angegebenen Erträge anwendet, obwohl dieser vielleicht schon längst woanders ausgeschöpft wurde?
Ob und wieviel freigestellt war, musst du bei solchen Teilerklärungen imho auch angeben (Zeile 14 und 14a).

 

Im Übrigen bekommt das Finanzamt Meldung von den Banken über die freigestellten Erträge.

 

MfG Stefan

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Geldmachine

Einfach ne eigene AG gründen, dann muß man nur noch 5% oder so zahlen. ^^

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Padua

Hallo,

 

eine meiner KEST-abführenden Stellen hat für 2009 die Kirchensteuer nicht mitabgeführt. Dies muss ich ja jetzt über die Steuererklärung nachholen.

 

Genügt es, die Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in der Anlag KAP aufzunehmen, oder muss ich sämtliche (bereits korrekt versteuernden) Kapitalerträge auch von anderen Stellen ebenfalls aufführen?

 

Danke schonmal.

 

Wenn Du es richtig machen willst, dann frag entweder Dein Finanzamt oder @Sven82 oder stell die Frage im Elster-Forum. Im Elster-Forum bekommt man i.d.R. kompetente Antworten.

 

Gruß Padua

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crosplit

Hier mal eine sehr gute Übersicht über Quellenbesteuerung. Stand Februar 2010

 

Übersicht der Quellensteuer verschiedener Länder

 

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Beispiel:

 

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crosplit

Die Mühsal mit der Abgeltungssteuer

 

Das erste Jahr, in dem Sparer und Anleger die neue Steuer zahlen mussten, ist vorüber. Nun steht für viele Bundesbürger die erste Steuererklärung an, bei der die Abgeltungssteuer eine Rolle spielt. Für viele wird sie eher komplizierter als einfacher.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Hallo,

 

eine meiner KEST-abführenden Stellen hat für 2009 die Kirchensteuer nicht mitabgeführt. Dies muss ich ja jetzt über die Steuererklärung nachholen.

 

Genügt es, die Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in der Anlag KAP aufzunehmen, oder muss ich sämtliche (bereits korrekt versteuernden) Kapitalerträge auch von anderen Stellen ebenfalls aufführen?

 

Danke schonmal.

 

Du musst in diesem Fall überhaupt keine Kapitalerträge angeben , sondern nur in Zeile 6 "1" angeben und in Zeile 49 + 50 die einbehaltenen Beträge. (Siehe auch Anleitug zur Anlage KAP)

Das ist eigentlich auch logisch : Das FA geht ja davon aus, dass alle Erträge der Abgeltungssteuer unterlegen haben, daher müssen diese auch nicht erneut angegeben werden, sondern nur die Bemessungsgrundlage für dir Kirchensteuer, also die einbehaltene Kapitalertragsteuer.

Die Frage der Freistellung stellt sich hier nicht. Etwas anderes wäre es, wenn sich an der Summe der Erträge durch die Erklärung etwas ändern würde (z.B Ersatzbemessungsgrundlage wurde angewandt). Dann müsste für diese Erträge auch der hierfür verwendete Sparer-Pauschbetrag angegeben werden, weil er dann ggf. neu verteilt werden müsste.

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crosplit

So werden Dividenden besteuert:

 

Auch unter der Abgeltungsteuer werden mehr als 25 Prozent fällig.

 

Eigentlich scheint seit Anfang 2009 alles ganz einfach: 25 Prozent auf alles

Kursgewinne, Zinsen, Dividenden - alles wird mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Stimmt und stimmt nicht. Dividenden zählen ganz klar zu den Verlierern der Anfang 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer. Eine Beispielrechnung zeigt das: Ein deutsches Unternehmen weist eine Bruttodividende von 100 Euro je Aktie aus. Davon gehen erst mal 15 Prozent Körperschaftsteuer ab sowie ein darauf fälliger Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Zudem wird Gewerbesteuer fällig, macht bei einem Hebesatz von 400 Prozent weitere 14 Euro Abzug, sodass das Unternehmen nach Steuern gerade mal 70,17 Euro Dividende ausschüttet. Darauf werden dann 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli fällig. Unterm Strich kommen nur 51,67 Euro beim Anleger an. Der Rest - immerhin stolze 48,33 Prozent - fließt als Steuern an den Staat. Eine eventuelle Kirchensteuerzahlung ist dabei nicht einmal berücksichtigt.

 

 

Weiteres Problem: Die Abschaffung des bis Ende 2008 geltenden

Halbeinkünfteverfahrens auf Dividenden - bis zu diesem Zeitpunkt wurde nur die Hälfte der ausgezahlten Dividenden besteuert - führt auch dazu, dass Steuerfreibeträge schneller aufgebraucht werden. Angenommen, ein alleinstehender Anleger erhält seit Jahren konstant 1600 Euro an Dividende. Dann wurden ihm bis Ende 2008 nur 800 Euro besteuert. Seit Anfang 2009 rechnet aber der Fiskus die ausgeschüttete Dividende komplett an. Folge: Von den 1600 Euro Dividende wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgezogen (wenn der Anleger sonst keine Kapitaleinkünfte hat), sodass 799 Euro Dividende zu versteuern sind. Beim Halbeinkünfteverfahren würde überhaupt keine Abgeltungsteuer auf die ausgezahlte Dividende fällig.

 

 

Abgeltungsteuer - erste Schäden sind erkennbar

 

Doch wie auch immer die Börsenkandidaten - falls überhaupt - von institutionellen Anlegern aufgenommen werden, ist eines schon jetzt sicher: Private Anleger werden dabei zu Statisten degradiert. Den letzten Anlass dazu gab die Einführung der Abgeltungsteuer, deren verheerende Wirkung auf die private Geldanlage in Aktien nach Aussagen von Insidern zwar rechtzeitig bekannt war, aber aus sozialpolitischen und fiskalischen Gründen in Kauf genommen wurde. Unser Schelm würde in diesem Fall sagen: Das Deutsche Aktieninstitut mit seinem sage und schreibe 46-köpfigen Vorstand hat als Lobby total versagt.

 

Für den Privatanleger ist eine derartige Steuer nichts anderes als eine staatlich institutionalisierte Abzocke (Besteuerung von Scheingewinnen) und für den Kapitalmarkt ist sie extrem schädlich, da sie neben einer Illiquidisierung (man überlegt es sich dreimal, ob man ein Investment verändern soll, wenn diese Steuer anfällt) zu einer Ressourcenfehlallokation (unattraktive Aktien werden nicht verkauft) führt, die vor allem auch Börsennewcomer benachteiligt (warum soll man das Risiko eingehen, ein neues Unternehmen zu zeichnen, wenn man dazu vorher Gewinne aus Verkäufen versteuern muss).

 

"Ein harter Schlag für die ohnehin schwindsüchtige Aktienkultur", fürchtete der [dt.] Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) zurecht schon bei der Einführung der Abgeltungsteuer. Konkret hat die dt. Abgeltungsteuer zu einer Flucht in Zinsprodukte geführt, denn da man damit in der Regel keine Kursgewinne erzielt (bzw. diese schon zuvor der Steuer unterlagen), ändert sich hier nicht viel. Denn warum soll man als Aktionär ein hohes Risiko tragen, wenn die Chancen durch eine unsinnige Steuer zunichte gemacht werden, in einem inflationären Umfeld stärker denn je - also zurück zur Sparbuchkultur, dort gewinnt man zwar auch nichts, aber man kann sich die realen Verluste zumindest schon vorher ausrechnen.

 

 

 

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täubchen

Für den Privatanleger ist eine derartige Steuer nichts anderes als eine staatlich institutionalisierte Abzocke (Besteuerung von Scheingewinnen) und für den Kapitalmarkt ist sie extrem schädlich, da sie neben einer Illiquidisierung (man überlegt es sich dreimal, ob man ein Investment verändern soll, wenn diese Steuer anfällt) zu einer Ressourcenfehlallokation (unattraktive Aktien werden nicht verkauft) führt, die vor allem auch Börsennewcomer benachteiligt (warum soll man das Risiko eingehen, ein neues Unternehmen zu zeichnen, wenn man dazu vorher Gewinne aus Verkäufen versteuern muss).

 

Völliger Quatsch aus meiner Sicht. Früher habe ich immer versucht, meine Aktien mindestens ein Jahr zu halten, um aus der Spekulationszeit zu kommen. Das war nicht immer klug (Euphemismus!), wie sich im Nachhinein zeigte.

Ich schichte heute viel schneller um und konzentriere mich beim Kaufen und Verkaufen nur noch auf den Markt und realisiere Gewinne schneller. Die Steuer fällt ja so oder so an.

 

Und noch etwas Positives gibt es. Hat man schon Abgeltungssteuer bezahlt, bekommt man sogar umgehend Steuergutschriften, wenn man Verluste realisiert. Ich kann dem Ganzen also nur Gutes abgewinnen. Und ehrlich gesagt: gesellschaftlich richtig finde ich es auch.

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el galleta
Und ehrlich gesagt: gesellschaftlich richtig finde ich es auch.

Abgesehen davon, dass wir nicht - wie anderswo - wirklich langfristige Anlagen, also typischerweise die private Altersvorsorge, steuerfrei stellen und damit fördern.

 

saludos,

el galleta

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täubchen
Und ehrlich gesagt: gesellschaftlich richtig finde ich es auch.

Abgesehen davon, dass wir nicht - wie anderswo - wirklich langfristige Anlagen, also typischerweise die private Altersvorsorge, steuerfrei stellen und damit fördern.

 

saludos,

el galleta

 

Und was ist z.B. mit Gehaltsumwandlung (keine Steuern + Sozialabgaben) und der (begrenzten!) Absetzbarkeit von Renten- und Lebensversicherungen? Das ist doch auch eine Förderung. Aber gehört wohl nicht in diesen Thread.

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el galleta
Und was ist z.B. mit Gehaltsumwandlung (keine Steuern + Sozialabgaben) und der (begrenzten!) Absetzbarkeit von Renten- und Lebensversicherungen? Das ist doch auch eine Förderung.

Eben. Und die entsprechende Förderung eigener/privater Altersvorsorge fehlt, weil die AgSt an dieser Stelle blind ist.

 

saludos,

el galleta

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crosplit

Das Problem der jetzigen Abgeltungsteuer ist die Höhe (25% + Soli), zumindest bei Aktien!

 

Mit 15% auf Dividenden und Kursgewinne (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuern incl.) könnte ich mich anfreunden...eventuell gepaart mit einem höheren Sparerlachbetrag (früher 3000).

 

 

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täubchen
· bearbeitet von täubchen

Das Problem der jetzigen Abgeltungsteuer ist die Höhe (25% + Soli), zumindest bei Aktien!

 

Mit 15% auf Dividenden und Kursgewinne (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuern incl.) könnte ich mich anfreunden...eventuell gepaart mit einem höheren Sparerlachbetrag (früher 3000€).

 

Welchen Grund sollte es geben, Kapitaleinkünfte soviel niedriger zu besteuern als Lohneinkünfte? Welchen Sinn hätte das aus der Sicht einer Gesellschaft?

 

Was mich mal interessieren würde wäre, wieviel der Staat 2009 Abgeltungssteuer eingenommen hat und wie hoch die Summen in den Vorjahren waren. Ich vermute nämlich, daß viele Anleger (und ich spreche nicht aus eigener Erfahrung) ihre Kursgewinne gar nicht angegeben haben. Das ist ja jetzt durch die automatische Abgeltungssteuer auch nicht mehr möglich.

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crosplit

Das Problem der jetzigen Abgeltungsteuer ist die Höhe (25% + Soli), zumindest bei Aktien!

 

Mit 15% auf Dividenden und Kursgewinne (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuern incl.) könnte ich mich anfreunden...eventuell gepaart mit einem höheren Sparerlachbetrag (früher 3000).

 

Welchen Grund sollte es geben, Kapitaleinkünfte soviel niedriger zu besteuern als Lohneinkünfte? Welchen Sinn hätte das aus der Sicht einer Gesellschaft?

 

Was mich mal interessieren würde wäre, wieviel der Staat 2009 Abgeltungssteuer eingenommen hat und wie hoch die Summen in den Vorjahren waren. Ich vermute nämlich, daß viele Anleger (und ich spreche nicht aus eigener Erfahrung) ihre Kursgewinne gar nicht angegeben haben. Das ist ja jetzt durch die automatische Abgeltungssteuer auch nicht mehr möglich.

 

Das Halbeinkünfteverfahren hatte schon seine Gründe. Bzw. früher gab es ein Anrechnungsverfahren auf die Körperschaftsteuer. Nehmen wir an Du hast ein Geschäft. Gewinn 100 000 im Jahr, darauf zahlst Du dann Einkommensteuer, Soli/evt. Gewerbesteuer etc.; Nachsteuergewinn nehmen wir an liegt dann bei 60 000. Die Hälfte überweist Du dann auf dein Privatkonto 30 000 (wie eine Dividende)...darauf fällt keine Abgeltungsteuer! Wieso???

 

 

Falls ich Wohnungen vermiete muss ich auch keine Abgeltungsteuer auf die schon versteuerten Mieterträge bezahlen...

 

Nehmen wir an Du kaufst eine AG komplett und einen Teil des Gewinns=Dividende überweist Du auf dein Privatkonto, es fällt Abgeltungsteuer an, owohl Du schon Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer etc. gezahlt hast! Die Gesamtbelastung auf das eingesetzte Kapital ist also nicht einfach 25%+Soli...

 

Bei Zinseinkünften sieht das anders aus. Deshalb gab es da auch kein HEV.

 

 

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35sebastian
· bearbeitet von 35sebastian

Hier mal eine sehr gute Übersicht über Quellenbesteuerung. Stand Februar 2010

 

Übersicht der Quellensteuer verschiedener Länder

 

 

 

Schöne Zusammenstellung. Ich habe die Tabelle nur oberflächlich auf Richtigkeit überprüft.

Für Finnland stimmen die Angaben nicht.

Muss heißen: für Dividenden 28% , auf Antrag über die Bank 15%.

 

Und für Norwegen ist der Satz auch bei 28%. Nur 15% werden in D verrechnet.

Die 13% behält Norwegen.

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täubchen

 

Das Halbeinkünfteverfahren hatte schon seine Gründe. Bzw. früher gab es ein Anrechnungsverfahren auf die Körperschaftsteuer. Nehmen wir an Du hast ein Geschäft. Gewinn 100 000 im Jahr, darauf zahlst Du dann Einkommensteuer, Soli/evt. Gewerbesteuer etc.; Nachsteuergewinn nehmen wir an liegt dann bei 60 000. Die Hälfte überweist Du dann auf dein Privatkonto 30 000 (wie eine Dividende)...darauf fällt keine Abgeltungsteuer! Wieso???

Ich bin kein Steuerexperte, aber ich würde vermuten, daß die Einkommenssteuer erst anfällt, wenn Du das Geld auf Dein Privatkonto überweist. Dann ist es auch wieder logisch. Die Entnahme wie von Dir beschrieben steuerfrei geht sicher nicht.

Falls ich Wohnungen vermiete muss ich auch keine Abgeltungsteuer auf die schon versteuerten Mieterträge bezahlen...

Auch hier mußt die Mieteinnahmen nach Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

Falls Du beweisen wolltest, daß das deutsche Steuerrecht unlogisch ist, dann bin ich da bei Dir. Ganz klar.

Aber auch das Halbeinkünfteverfahren fand ich seltsam. Warum soll ich Kapitaleinkünfte nur zur Hälfte versteuern und andere Einkünfte ganz? Diese Logik verstehe ich nicht. Und da fand und finde ich die jetzige Abgeltungssteuer einen Schritt in die richtige Richtung.

 

Andersherum, aber das sprengt jetzt wirklich das Thema dieses Threads: ich fände es logisch, wenn alle Einkünfte mit einer Abgeltungssteuer belegt werden (über Stufen kann man sich ja unterhalten) und der Einkommenssteuerkrams entfiele.

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35sebastian

Falls ich Wohnungen vermiete muss ich auch keine Abgeltungsteuer auf die schon versteuerten Mieterträge bezahlen...

 

Nehmen wir an Du kaufst eine AG komplett und einen Teil des Gewinns=Dividende überweist Du auf dein Privatkonto, es fällt Abgeltungsteuer an, owohl Du schon Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer etc. gezahlt hast! Die Gesamtbelastung auf das eingesetzte Kapital ist also nicht einfach 25%+Soli...

 

Bei Zinseinkünften sieht das anders aus. Deshalb gab es da auch kein HEV.

 

 

 

Crosplit,

 

ich finde ja sonst deine Beiträge und Ansichten gut.

Was die Abgeltungssteuer betrifft, scheinst du ein Problem zu haben.

Sicherlich war die vorige Regelung- Halbeinkünfteverfahren, unbeschränkte Werbungskosten und keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr- für den Anleger günstiger. Wer ehrlich die verschiedenen Besteuerungen vergleicht, muss zugeben, dass durch obige Regelungen der Aktienanleger den anderen Steuerpflichtigen gegenüber priviligiert war.

 

Ich habe diese Regelung genossen und mich nun auf die "gerechtere " Form eingestellt.

So unterliegen viele meiner Investitionen der alten Regelung und bleiben bei Veräußerung frei.

Und für die Gewinne bei Neuanlagen ist genug Verlust aus vorhergehenden Jahren da, der noch abgearbeitet werden will.

 

Bleiben die Erträge aus Investments, die nun 100% zur Anrechnung kommen und mit 25% +Soli abgegolten sind.

Wohlhabende Aktionäre haben durch diese Regelung keine Nachteile.

Und arme Aktionäre bekommen vom FA alles oder fast alles zurück.

 

Und was dein Vergleich mit Mieteinkünften betrifft. Natürlich wird da keine Abgeltungssteuer fällig. Die meist dürftigen Mieterträge, die nach Abzug der Kosten übrig bleiben, müssen in voller Höhe versteuert werden und sind nicht durch 25% abgegolten.

 

Auch wenn für den Aktionär Privilegien abgebaut wurden, gilt immer noch: Kapital rentiert sich mehr als Arbeit, vor allem aus nichtselbständiger Tätigkeit.

 

Gruß

35sebastian

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Torman

Was mich mal interessieren würde wäre, wieviel der Staat 2009 Abgeltungssteuer eingenommen hat und wie hoch die Summen in den Vorjahren waren.

 

12 442 Mio. Euro (-7,6%)

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_91648/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2010/01/uebersichten-und-termine/ut2-Steuereinnahmen__Bund__und__Laender/node.html?__nnn=true

 

Dürfte wegen der niedrigen Zinsen und der Altfallregelung aber noch einiges Potenzial in den nächsten Jahren haben.

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Lampalya

Was mich mal interessieren würde wäre, wieviel der Staat 2009 Abgeltungssteuer eingenommen hat und wie hoch die Summen in den Vorjahren waren.

 

12 442 Mio. Euro (-7,6%)

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_91648/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2010/01/uebersichten-und-termine/ut2-Steuereinnahmen__Bund__und__Laender/node.html?__nnn=true

 

Dürfte wegen der niedrigen Zinsen und der Altfallregelung aber noch einiges Potenzial in den nächsten Jahren haben.

 

Ohne es genau zu wissen, aber ein Grund könnte ja auch sein, dass die Gewinne beim Verkauf ansich geringer ausgefallen sind.

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crosplit

Falls ich Wohnungen vermiete muss ich auch keine Abgeltungsteuer auf die schon versteuerten Mieterträge bezahlen...

 

Nehmen wir an Du kaufst eine AG komplett und einen Teil des Gewinns=Dividende überweist Du auf dein Privatkonto, es fällt Abgeltungsteuer an, owohl Du schon Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer etc. gezahlt hast! Die Gesamtbelastung auf das eingesetzte Kapital ist also nicht einfach 25%+Soli...

 

Bei Zinseinkünften sieht das anders aus. Deshalb gab es da auch kein HEV.

 

 

 

Crosplit,

 

ich finde ja sonst deine Beiträge und Ansichten gut.

Was die Abgeltungssteuer betrifft, scheinst du ein Problem zu haben.

Sicherlich war die vorige Regelung-  Halbeinkünfteverfahren, unbeschränkte Werbungskosten  und keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr- für den Anleger günstiger. Wer ehrlich die verschiedenen Besteuerungen vergleicht, muss zugeben, dass durch obige Regelungen der Aktienanleger den anderen Steuerpflichtigen gegenüber priviligiert war.

 

Ich habe diese Regelung genossen und mich nun auf die "gerechtere " Form eingestellt.

So unterliegen viele meiner Investitionen der alten Regelung und bleiben bei Veräußerung frei.

Und für die Gewinne bei Neuanlagen ist genug Verlust aus vorhergehenden Jahren da, der noch abgearbeitet werden will.

 

Bleiben die Erträge aus Investments, die nun 100% zur Anrechnung kommen und mit 25% +Soli abgegolten sind.

Wohlhabende Aktionäre haben durch diese Regelung keine Nachteile.

Und arme Aktionäre bekommen vom FA alles oder fast alles zurück.

 

Und was dein Vergleich mit  Mieteinkünften betrifft. Natürlich wird da keine Abgeltungssteuer fällig. Die meist dürftigen Mieterträge, die nach Abzug der Kosten übrig bleiben, müssen  in voller Höhe versteuert werden und sind nicht durch 25% abgegolten.

 

Auch wenn für den Aktionär Privilegien abgebaut wurden, gilt immer noch: Kapital rentiert sich mehr als Arbeit, vor allem aus nichtselbständiger Tätigkeit.

 

Gruß

35sebastian

 

Hallo Sebastian,

 

Wie gesagt ich halte den Abgeltungsteuersatz (bei Aktien) von 26,4% für zu hoch, da auf Unternehmensebene schon versteuert wurde. Insgesamt liegt die Belastung also sehr viel höher, je nach Land/Unternehmenssitz...(Doppelbesteuerung). Income before und income after tax vor Abgeltungsteuer!

 

 

Bei Anleihen (Zinsen) zahlt man "nur" die 26,4% = deutliche Entlastung gegenüber der früheren Regelung, was ich auch in Ordnung finde!

 

 

 

 

 

 

 

 

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stolper

...folgender kurzer Sachverhalt:

 

Im April 2010 Verkauf einer 2007 erworbenen Tier-1 'Anleihe' der DZ Bank (WKN: A0DZTE) mit Kursverlust.

 

Fällt der Verlust nun in den Abgeltungssteuerverrechnungstopf für Aktien? Oder kann der Verlust z.B. mit Kursgewinnen 'normaler' Anleihen, Wandelschuldverschreibungen etc. verrechnet werden?

 

Gruß, stolper

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