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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Bei Wikipedia habe ich auch als erstes nachgesehen. Das beantwortet allerdings nicht die Frage wie (Aktien-)Swaps nun steuerrechtlich einzuordnen sind.

 

Sollten Swaps steuerrechtlich wie Termingeschäfte behandelt werden, dann sehe ich nach wie vor ein Problem hinsichtlich der Besteuerung der geswappten "Kursgewinne" bei Kauf in 2008 aufgrund der regelmäßigen Resets des Swaps, was steuerlich als Neuabschluss gilt.

Du treibst wieder mal eine hornalte Sau durchs Dorf. :w00t:

 

Entweder ist in Deinen Quellen von direkten Termingeschäften (also nicht in Fonds) die Rede, für die natürlich ab 2009 die AgSt gilt oder sie sprechen über ausgeschüttete Gewinne aus Termingeschäften.

 

Gewinne aus Termingeschäften innerhalb Fonds bleiben bei Anlagen vor 2009 steuerfrei.

 

Du hast keine Quelle gezeigt, in der was anderes steht.

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incts
Du treibst wieder mal eine hornalte Sau durchs Dorf. :w00t:

Tut mir ja leid, aber ich bin halt immer noch auf der Suche nach Gewissheit...

 

Entweder ist in Deinen Quellen von direkten Termingeschäften (also nicht in Fonds) die Rede, für die natürlich ab 2009 die AgSt gilt oder sie sprechen über ausgeschüttete Gewinne aus Termingeschäften.

Dann verstehe ich die folgenden Sätze aus der von mir angegebenen Quelle (die sich ja extra mit Fonds beschäftigt) nicht:

 

[...] Steuerfreiheit fällt zukünftig weg, wenn der Fonds [...] das Termingeschäft nach diesem Zeitpunkt [31.12.2008] abgeschlossen hat. Die Regeln für Direktanleger gelten dann auch für Fonds.

 

Ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierungen)

[...] Gewinne aus Termingeschäften müssen erst bei der Veräußerung oder Rückgabe des Fondsanteils versteuert werden

 

Gewinne aus Termingeschäften innerhalb Fonds bleiben bei Anlagen vor 2009 steuerfrei.

Grundsätzlich gilt das natürlich für Termingeschäfte die vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurden.

 

Aber mir geht es ja gerade um den Fall des regelmäßigen Swap-Resets, welcher als Neuabschluss eines Termingeschäftes gilt und somit steuerpflichtig wäre.

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etherial
[...] Steuerfreiheit fällt zukünftig weg, wenn der Fonds [...] das Termingeschäft nach diesem Zeitpunkt [31.12.2008] abgeschlossen hat.

 

Da steht ganz deutlich drüber Ausschüttungen! Die Steuerfreiheit für ausgeschüttete Kursgewinne fällt! Die Steuerfreiheit für thesaurierte Kursgewinne steht unter Bestandsschutz!

 

Die Regeln für Direktanleger gelten dann auch für Fonds.

 

Nein ... jeder thesaurierende Fonds, der vor 2009 gekauft hat behält sein Steuerprivileg Kursgewinne (aus seinem Inhalt) beliebig thesaurieren zu dürfen.

 

Ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierungen)

[...] Gewinne aus Termingeschäften müssen erst bei der Veräußerung oder Rückgabe des Fondsanteils versteuert werden

 

Und hier steht Ausschüttungsgleiche Erträge. Das sind der Definition nach Dividenden und Zinsen, die thesauriert wurden. Die waren noch nie steuerfrei und sind es auch künftig nicht. Sie werden aber nicht sofort besteuert, sondern erst bei Rückgabe. Kursgewinne sind nicht ausschüttungsgleich.

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incts
Und hier steht Ausschüttungsgleiche Erträge. Das sind der Definition nach Dividenden und Zinsen, die thesauriert wurden. Die waren noch nie steuerfrei und sind es auch künftig nicht. Sie werden aber nicht sofort besteuert, sondern erst bei Rückgabe.

Das ist definitiv falsch, thesaurierte Dividenden und Zinsen sind jährlich zu versteuern. Das steht auch so in der Quelle.

 

Kursgewinne sind nicht ausschüttungsgleich.

Bei "normalen" Kursgewinnen steht das natürlich außer Frage.

Es geht ja aber im Falle der Swap-ETFs nicht um "normale" Kursgewinne sondern um Gewinne aus Swaps (Termingeschäften?).

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sparfux
Das ist definitiv falsch, thesaurierte Dividenden und Zinsen sind jährlich zu versteuern. Das steht auch so in der Quelle.

Du bist sicher, dass Du weisst, worüber Du schreibst? etherial hat doch nichts anderes geschrieben.

 

Also ich kann Dir hier nicht weiterhelfen. Das ist mir zu müßig. :- Die anderen vielleicht ...

 

Wenn Du Dir nicht sicher bist, kauf keine Swap-Fonds!

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incts
Du bist sicher, dass Du weisst, worüber Du schreibst? etherial hat doch nichts anderes geschrieben.

 

Also ich kann Dir hier nicht weiterhelfen. Das ist mir zu müßig. :- Die anderen vielleicht ...

 

Wenn Du Dir nicht sicher bist, kauf keine Swap-Fonds!

Häh??

Also ich sehe schon einen Unterschied zwischen:

Sie werden aber nicht sofort besteuert, sondern erst bei Rückgabe.

und:

[...] thesaurierte Dividenden und Zinsen sind jährlich zu versteuern. [...]

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o0Pascal0o
Jeder Fond könnte sich zu einem Swap-Fond wandeln.

Damit wäre dann die Steuerfreiheit auf alle Gewinne hinfällig.

Hmmm? Aber auf normale Fonds werden doch genausogut Steuern fällig. Auf Swap-ETFs ja urpsprünglich nicht - jetzt aber anscheinend dann doch. Somit fällt nur der steuerliche Vorteil der Swap-ETFs gegenüber normalen Fonds und ETF-Fonds weg.

 

Gruß

 

Pascal

 

- Thesaurierte Gewinne müssen mit dem steuerpflichtigen Anteil (Dividenden etc. ) versteuert werden. Eventuell kommt es sogar zur Besteuerung, obwohl der Fonds Verlust macht in einem Jahr. Sofern man dem FA die Besteuerung nicht nachweist, versteuert man beim Verkauf ein zweites mal.

Und wie soll man das Nachweisen? Jedes Jahr seine Depotzahlen dem Finanzamt schicken? Welchen Wert soll man dann genau zurück verlangen? Die abgeführten Steuern aus dem Dividendengewinn aus dem Jahr und als Beleg ein Depotausdruck?

 

Gruß

 

Pascal

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el galleta

@incts

Folge doch bitte mal meinen Link, den ich Dir oben mit Verweis auf das Abbild dieser Diskussion genannt habe.

 

Kurzfassung:

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden sowohl in (Dividenden und Zinsen) ausschüttenden als auch in (Dividenden und Zinsen) thesaurierenden Fonds technisch gesehen "thesauriert". Diese Begriffsdopplung scheint Dich zu verwirren.

 

Dividenden und Zinsen werden versteuert (egal was damit passiert), thesaurierte Gewinne aus fondsinternen Wertpapierverkäufen werden nicht versteuert - es sei denn, als Kursgewinne bei Verkauf (Kauf nach 2008). Klar soweit?

 

Bei SWAPs ist das ebenso, da sie gerade keine Dividenden oder Zinsen darstellen, sondern nur deren Performance abbilden. SWAPs führen zu Kursgewinnen, die man bei Kauf nach 2008 zum Verkauf versteuern muss.

 

Du hast in Deinem Beitrag #1403 selbst zitiert:

Erträge aus Stillhaltergeschäften,

Wertpapierveräußerungsgewinne und Gewinne aus

Termingeschäften müssen erst bei der Veräußerung

oder Rückgabe des Fondsanteils versteuert werden

 

Füge "als Kursgewinn" vor "versteuert" ein und alles ist gut.

 

saludos,

el galleta

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incts
@incts

Folge doch bitte mal meinen Link, den ich Dir oben mit Verweis auf das Abbild dieser Diskussion genannt habe.

 

Kurzfassung:

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden sowohl in (Dividenden und Zinsen) ausschüttenden als auch in (Dividenden und Zinsen) thesaurierenden Fonds technisch gesehen "thesauriert". Diese Begriffsdopplung scheint Dich zu verwirren.

 

Dividenden und Zinsen werden versteuert (egal was damit passiert), thesaurierte Gewinne aus fondsinternen Wertpapierverkäufen werden nicht versteuert - es sei denn, als Kursgewinne bei Verkauf (Kauf nach 2008). Klar soweit?

 

Bei SWAPs ist das ebenso, da sie gerade keine Dividenden oder Zinsen darstellen, sondern nur deren Performance abbilden. SWAPs führen zu Kursgewinnen, die man bei Kauf nach 2008 zum Verkauf versteuern muss.

Vielen Dank erstmal für die Erläuterungen. Das war/ist mir im Einzelnen schon alles klar.

 

Allerdings: Könnte es sein, dass die Formulierung "SWAPs führen zu Kursgewinnen" steuerlich nicht ganz richtig ist? Es handelt sich doch um Gewinne aus Termingeschäften (Wenn Swaps als Termingeschäfte gelten - ?).

Und das ist der eigentliche Punkt, wo ich wirklich verwirrt bin. Denn dann würde ja der Reset des Swaps als Neuabschluss gelten und zur Steuerpflicht führen.

Dazu gab es im Swap-Thread auch schon mal einen Post mit einer Stellungnahme von DBX, wo bestätigt wurde, dass es bei Reset des Swaps (auch beim Kauf vor 2009) dann steuerpflichtig wird.

 

Ich weiß auch nicht, wie ich das noch verständlicher ausdrücken könnte - will mich ja auch nicht andauernd wiederholen und euch damit auf die Nerven gehen. B)

 

Du hast in Deinem Beitrag #1403 selbst zitiert:

Füge "als Kursgewinn" vor "versteuert" ein und alles ist gut.

Naja, das stammte ja nicht aus meiner Feder, sondern aus der verlinkten Quelle.

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Sven82

ich hatte doch schon geschrieben, dass Gewinne aus Termingeschäften wie Kursgewinne behandelt werden, wieso kommt man auf den Gedanken, dass bei Fondskauf vor 2009 Umschichtungen im Sondervermögen nach 2009 steuerpflichtig sind????

 

Und das ist der eigentliche Punkt, wo ich wirklich verwirrt bin. Denn dann würde ja der Reset des Swaps als Neuabschluss gelten und zur Steuerpflicht führen.
wieso??? Was sich im Sondervermögen abspielt ist für den Anleger irrelevant wenn der Fonds vor 2009 erworben wurde.

 

@ otto03

 

in irgendeinem Prospekt von db-x-trackers stand drin, dass es sich um Credit-Default-Swaps handelt. Ich hätte eher auf Equity-Index-Swaps getippt. Die steuerliche Behandlung beim Anleger bleibt jedenfalls gleich.

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incts
ich hatte doch schon geschrieben, dass Gewinne aus Termingeschäften wie Kursgewinne behandelt werden, wieso kommt man auf den Gedanken, dass bei Fondskauf vor 2009 Umschichtungen im Sondervermögen nach 2009 steuerpflichtig sind????

Nun ja, grundsätzlich vor allem deswegen, weil ich in Steuerfragen äußerst misstrauisch bin (v.a. wenn es um Steuersparmodelle geht) und den Staatskassierern so ziemlich ALLES zutraue.

Aber konkret weil z.B. hier steht:

4.) Und jetzt die alles entscheidende Frage: Werden durch die Swap-Konstruktion zweifelsfrei ALLE Dividenden bzw. Asschüttungen in steuerfreie Kursgewinne umgewandelt, die auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei bleiben (da Kursgewinne u. keine Dividenden)?

 

Zu ihrer alles entscheidenden Frage ist unser aktueller Kenntnisstand wie folgt: für diejenigen SWAP-Verträge, die zur Abbildung der Indexperformance innerhalb des Fondsvermögens vor dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, trifft zu dass die Kursgewinne die aus den SWAPs generiert werden steuerfrei vereinnahmt werden können.

Hier irritiert mich die Einschränkung auf Swap-Verträge die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Es fehlt eine Aussage zu den Kursgewinnen aus Swap-Verträgen die nach dem 01.01.2009 (aufgrund Reset) abgeschlossen werden. (Analog zu der Behandlung von Erträgen im nachfolgenden Satz)

 

Die Erträge aus den entsprechenden SWAP-Vertägen die nach dem 01.01.09 - im Zuge eines sog. "Resets" des SWAPs innerhalb des Fondsvermögens - abgeschlossen werden und der Thesaurierung von Dividenden zuzuordnen sind, unterliegen jedoch bei Realisierung, d.h. Veräußerung des Fonds, der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer.

Dieser Teil ist klar, da hier nur von Erträgen gesprochen wird ist - da gibt es keine Fragen.

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etherial
· bearbeitet von etherial
@ otto03

 

in irgendeinem Prospekt von db-x-trackers stand drin, dass es sich um Credit-Default-Swaps handelt. Ich hätte eher auf Equity-Index-Swaps getippt. Die steuerliche Behandlung beim Anleger bleibt jedenfalls gleich.

 

Ich glaube du täuscht dich. Die ITraxx-Indexe basieren auf Credit-Default-Swaps, bzw. sie bilden einen Index aus CDS nach. Der relevante Swap ist ein Total-Return-Swap.

 

Das ist definitiv falsch, thesaurierte Dividenden und Zinsen sind jährlich zu versteuern. Das steht auch so in der Quelle.

 

Bei "normalen" Kursgewinnen steht das natürlich außer Frage.

Es geht ja aber im Falle der Swap-ETFs nicht um "normale" Kursgewinne sondern um Gewinne aus Swaps (Termingeschäften?).

 

Mein Kommentar bezog sich ja auch nur auf die ausschüttungsgleichen Beträge. In dem betroffenen Absatz steht wohl noch was über Kursgewinne bei Wertpapieren und Termingeschäften. Die Tatsache, dass beide gleich behandelt werden deutet darauf hin, dass es sich um eine Regel handelt die nur die Fonds betrifft, die nach 2009 gekauft wurden.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

die Antwort von db-x-trackers aus dem August 2007 ist unbrauchbar weil sie nicht den Zeitpunkt des Fondserwers berücksichtigt. Die Antwort gilt nämlich für die Rechtslage ab 2009. Für vor dem 1.1.2009 eingegangene Termingeschäfte im Sondervermögen gilt nämlich auch bei Fondserwerb nach 2008 die Steuerfreiheit.

 

edit: ich schreib' heute abend noch was dazu.

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incts
Für vor dem 1.1.2009 eingegangene Termingeschäfte im Sondervermögen gilt nämlich auch bei Fondserwerb nach 2008 die Steuerfreiheit.

Na aber klar doch, das steht ja außer Frage. Daran habe ich auch nicht gezweifelt. :thumbsup:

 

Unklar hingegen ist (zumindest mir) die Frage, wie es sich (bei Fondserwerb vor 2009) verhält, wenn der regelmäßige Swap-Reset erfolgt.

Denn dann handelt es sich eben gerade nicht mehr um ein vor dem 1.1.2009 eingegangenes Termingeschäft, sondern um ein neues (dann nach dem 31.12.2008 eingegangenes) Termingeschäft.

 

edit: ich schreib' heute abend noch was dazu.

Das wäre sehr nett. Es freut mich, dass ich dich noch nicht vergrault habe.

 

PS: Persönlich hoffe ich ja, dass ich mit meinen Befürchtungen/Vermutungen falsch liege... :huh:

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etherial
Denn dann handelt es sich eben gerade nicht mehr um ein vor dem 1.1.2009 eingegangenes Termingeschäft, sondern um ein neues (dann nach dem 31.12.2008 eingegangenes) Termingeschäft.

 

Lies doch bitte mal genau dein eigenes zitiertes, und nicht nur die von dir markierten Abschnitte:

 

Zu den steuerpflichtigen Thesaurierungserträgen

zählen nur die laufenden Erträge (insbes. Dividenden,

Mieten, Zinsen). Erträge aus Stillhaltergeschäften,

Wertpapierveräußerungsgewinne und Gewinne aus

Termingeschäften müssen erst bei der Veräußerung

oder Rückgabe des Fondsanteils versteuert werden

(s. Anteilsveräußerung).

 

Wenn es wirklich so wäre, wie du sagst, dann würden auch Wertpapierveräußerungen im Fonds unter die Steuer fallen.

 

- Neuaufgesetzte Termingeschäfte werden gleich behandelt wie thesaurierte Veräußerungsgewinne.

- Aktienverkäufe und Neukäufe werden also gleichbehandelt wie Termingeschäftresettings

 

Diese Regelung betrifft nur Fonds, die nach 2009 gekauft wurden.

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Asterix1970

Wenn Du ganz sicher gehen willst kauf nur direkt Aktien.

 

Deine Steuerskepsis in Ehren, aber da kann in den nächsten Jahren immer eine Steueränderung kommen.

Von daher würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.

Kauf direkt Aktien, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Mehr kannst Du nicht machen.

 

Was theoretisch sein könnte, ist ein Thema für Physiker und Philosophen, nicht für Investoren.

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el galleta
Kauf direkt Aktien, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ja, nee - is klar. Die Abgeltungssteuer betrifft Aktien ja gar nicht. :blink:

 

Abgesehen davon, dass es Blödsinn ist was Du schreibst:

Willst Du jetzt jeden Thread mit Bezug zu Fonds so vollspamen?

 

Eigentlich genügten schon Deine wiederholten mathematischen Fehlleistungen (Fazit: wer 10 Euro in Aktien anlegt spart über 20 Jahre mehrere Millionen Kosten) Dich auf "Ignore" zu setzen, aber nun hab ich die Faxen endgültig dicke. :angry:

 

*plonk*

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

eigentlich hat etherial ja schon geschrieben worauf ich hinaus will.

Wenn es wirklich so wäre, wie du sagst, dann würden auch Wertpapierveräußerungen im Fonds unter die Steuer fallen.

 

Nun ja, grundsätzlich vor allem deswegen, weil ich in Steuerfragen äußerst misstrauisch bin (v.a. wenn es um Steuersparmodelle geht) und den Staatskassierern so ziemlich ALLES zutraue.
wieso Steuersparmodell? Medienfonds, Schiffsbeteiligungen und wie die ganzen 2a und 15b Fälle heißen, würden ohne den Steuervorteil nicht existieren können. Die db-x-trackers swappen um Verwaltungsaufwand und Kosten zu sparen, dass nebenbei noch eine Steuerfreiheit herausspringt ist lediglich ein toller Nebeneffekt. So musst du denken ^_^

 

Unklar hingegen ist (zumindest mir) die Frage, wie es sich (bei Fondserwerb vor 2009) verhält, wenn der regelmäßige Swap-Reset erfolgt.

Denn dann handelt es sich eben gerade nicht mehr um ein vor dem 1.1.2009 eingegangenes Termingeschäft, sondern um ein neues (dann nach dem 31.12.2008 eingegangenes) Termingeschäft.

wie bereits schon geschrieben, was der Fonds intern macht spielt erst ab 2009 eine Rolle. Die Anwendungsregelungen im InvStG sind da vielleicht nicht immer verständlich aber eindeutig, siehe § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG
§ 8 Abs. 5 und 6 (regelt die Veräußerung von Fondsanteilen) in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) (Änderungen im Investmentsteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2008 im Rahmen der Abgeltungsteuer) ist vorbehaltlich des Absatzes 2a (Stichwort Liechtenstein-Fonds ab 100.000 EUR) erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden.

Es folgt, dass bei Erwerb vor dem ominösen Stichtag altes Recht gilt und da verwies der § 8 InvStG noch auf den § 23 EStG, der die Steuerfreiheit von Wertpapiergeschäften und Termingeschäften vorsah.

 

Ich hänge in dem Zuge mal die alte Version des InvStG mal an zumal in der aktuellen Fassung ständig auf die alte Fassung verwiesen wird - insbesondere § 2 Abs. 3 Nr. 1 InvStG. Die aktuell beschlossene Version findet man hier wobei evtl. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 noch nicht eingearbeitet sind. Dieses kann man sich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.

 

Also: Für die steuerliche Behandlung ist in erster Linie das Kaufdatum entscheidend - vor oder nach 2009.

 

Ich glaube du täuscht dich. Die ITraxx-Indexe basieren auf Credit-Default-Swaps, bzw. sie bilden einen Index aus CDS nach. Der relevante Swap ist ein Total-Return-Swap.
jupp, du hast Recht, da stand auch Total-Return-Swap. Asche auf mein Haupt.

Ändert aber nichts an der steuerlichen Behandlung, da alle Termingeschäfte gleich behandelt werden auf Seite des Anlegers von Investmentfonds.

InvStG_2007.pdf

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incts

Ok, das klingt plausibel.

 

Vielen Dank für deine Mühe. :thumbsup:

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LagarMat
Die db-x-trackers swappen um Verwaltungsaufwand und Kosten zu sparen, dass nebenbei noch eine Steuerfreiheit herausspringt ist lediglich ein toller Nebeneffekt. So musst du denken ^_^

 

jupp, du hast Recht, da stand auch Total-Return-Swap. Asche auf mein Haupt.

Ändert aber nichts an der steuerlichen Behandlung, da alle Termingeschäfte gleich behandelt werden auf Seite des Anlegers von Investmentfonds.

 

könnte jemand (gern auch per PM) mal nen link posten wo der begriff "swap" und alles was damit zusammenhängt für relative laien erklärt wird?!

wenn ich das in der suchfunktion eingebe bekomm ich ungefähr 80000 ergebnisse.

 

thanx

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el galleta
könnte jemand (gern auch per PM) mal nen link posten wo der begriff "swap" und alles was damit zusammenhängt für relative laien erklärt wird?!

Gute Grundlagen findest Du in dem hier angehängten PDF. Das habe sogar ich verstanden. ;)

 

Wenn es mehr sein soll, dann frag (per PM oder im SWAP-Thread) nach.

 

saludos,

el galleta

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skeletor

Werden jetzt eigentlich die Offenen Immobilienfonds anders behandelt, bzw. besser behandelt ?

 

skeletor

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Sascha79
· bearbeitet von Sascha79

Erträge aus offenen Immobilienfonds sind nach 10 Jahren Spekulationsfrist steuerfrei, und das soll meines Wissens trotz Einführung der Abgeltungssteuer so bleiben.

 

Wenn ich mich also richtig erinnere, sind bei Erwerb ab dem 01.01.09 offene Immobilienfonds gegenüber anderen Investmentfonds im Vorteil, vorausgesetzt man hat auch einen Anlagehorizont von über 10 Jahren.

 

Dann hat man eine börsenresistente Anlage mit ordentlicher Nachsteuer-Rendite.

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Racer
Erträge aus offenen Immobilienfonds sind nach 10 Jahren Spekulationsfrist steuerfrei, und das soll meines Wissens trotz Einführung der Abgeltungssteuer so bleiben.

 

Das deckt sich auch mit meinem Kenntnisstand. Durch den hohen Anteil steuerfreier Erträge sind offene Immobilienfonds ja schon jetzt im Hinblick auf die Nachsteuerrendite sehr interessant, was sich ab 2009 nach der Einführung der Abgeltungssteuer dann noch einmal verbessern wird.

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incts
Wenn ich mich also richtig erinnere, sind bei Erwerb ab dem 01.01.09 offene Immobilienfonds gegenüber anderen Investmentfonds im Vorteil, vorausgesetzt man hat auch einen Anlagehorizont von über 10 Jahren.

Die 10-Jahres-Regel bezieht sich doch darauf, dass Erträge des Fonds dann (für den Anleger) steuerfrei sind, wenn sie aus Investitionen (des Fonds) stammen, die mind. eine Laufzeit von 10 Jahren haben/hatten.

D.h. dass z.B. der Teil einer Ausschüttung welcher aus solch einer Investition stammt dann für den Anleger steuerfrei ist.

Und zwar sowohl für den Anleger, der den Fonds schon seit über 10 Jahren hält genauso wie für den Anleger, der den Fonds erst seit einer Woche hält.

Die Steuerfreiheit ist also unabhängig von der Haltedauer.

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