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maush
Die 801 Euro bedeuten doch eigentlich nur, das bei 5000 Euro angelegt, ich auf 4199 Euro Abgeltungssteuer zahlen muss,oder??

 

Ach ja, Beamter, Ledig,keine Kinder Steuerklasse 1. EInkommen Brutto ca 30t Euro.

 

Welche Steuersatz gilt denn da?

Ne, die 801 beziehen sich auf den Zinsertrag. Du kannst 16.020 Euro zu 5% Zinsan anlegen ohne das Abgeltungsteuer anfällt.

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HenryMorgan
· bearbeitet von HenryMorgan

Danke euch beiden,das ist ja gut.

Habe ich ja komplett falsch gedacht.

 

Welchen Steuersatz habe ich mit meinen Daten jetzt eigentlich?

 

Beamter, Steuerklasse1, 30t Euro Brutto, ledig ,keine Kinder.

 

Auf wieviel % Abgeltungssteuer käme ich denn,wenn ich zB 30t Euro anlegen würde,also über den Freibetrag kommen würde?

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Fleisch

und wieder eine geplante änderung zur abgeltungssteuer:

 

Steuerausfälle wahrscheinlich

 

Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Besteuerung von Rentenfonds könnte für den Fiskus erhebliche Einnahmeausfälle zur Folge haben.

Börse-Online

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Racer
...Auf wieviel % Abgeltungssteuer käme ich denn,wenn ich zB 30t Euro anlegen würde,also über den Freibetrag kommen würde?

 

Abgeltungssteuer: immer 25 Prozent + Soli + evtl. Kirchensteuer. Gehen wir bei 30K mal davon aus, dass Du die auf einem Anlagekonto (Festgeld) anlegen würdest, wären das bei 12 Monaten laut einem aktuellen Festgeldrechner zwischen 1.500 und 1.650 Euro Zinsen. Davon wärem im Optimalfall 801 Euro steuerfrei (bei vollständigem Freibetrag) und der Rest müsste versteuert werden. Bezogen auf die Gesamtzinsen von angenommenen 1.500 Euro hättest Du eine Steuerlast von (1.500 - 801) 699 Euro x 0,26375 (Abgeltungssteuer + Soli) = 184,36 Euro, also 12,30 Prozent.

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etherial

Ich verstehe die Änderung gar nicht?

 

Fällt der Bestandsschutz für die Kursgewinne von Rentenfonds (Kursbesteuerung auf Papiere, die vor 2009 gekauft wurden?)?

Oder werden Kursgewinne nun jährlich besteuert, statt bei Veräußerung?

 

Da die Kursgewinne bei Renten langfristig bei 0 liegen, sollte die Steuer eigentlich auch nicht zu Einnahmeausfällen führen. Im Fall von Steueroptimierten Rentenfonds ist der Kursgewinn langfristig deutlich über 0 und somit bekäme man da zusätzliche Einnahmen - allerdings würde dann jeder kluge Investor seine Anteile verkaufen, weil diese Fonds abzüglich Kursgewinnsteuer sehr mies sind.

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Sapine

Meine Mutter hat Post von der Bank bekommen zum Thema Kirchensteuer. Sie möchte doch bitte ihre Konfessionszugehörigkeit angeben für die Abgeltungssteuer 2009. Bei ein wenig Nachdenken ist mir im Zusammenhang mit der Kirchensteuer doch noch etwas unklar:

 

1.

Angenommen man macht keine Angaben, dann kann die Bank keine anteilige Kirchensteuer einbehalten. Diese würde dann erst nach erfolgter Steuererklärung fällig werden. Ist man zur Angabe verpflichtet? Falls nein, ist die Überlegung richtig?

 

2.

Wie sieht es denn bei inländischen Thesaurierern in Kombination mit Kirchensteuer aus? Die Fondsgesellschaft kann ja schlecht wissen, ob jemand einer Religionsgemeinschaft angehört oder nicht und ob er in Bayern oder dem Rest der Republik lebt oder ob vielleicht zwei konfessionsunterschiedliche Partnern die Anteile gemeinschaftlich gehören etc. Wird nun

a) auf Fondsebene der höchstmögliche Abzug gemacht und die Differenz bei der depotführenden Bank erstattet vergleichbar zur Vorgehensweise bei thesaurierenden Fonds und nicht ausgeschöpftem Freibetrag. Oder wird

b) von der Fondsgesellschaft gar keine Kirchensteuer einbehalten und derjenige muss für die Kirchensteuer weiterhin eine Steuererklärung abgeben.

Irgendwie klingt beides nicht gut. Hat jemand dazu eine Ahnung?

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Sven82
1.

Angenommen man macht keine Angaben, dann kann die Bank keine anteilige Kirchensteuer einbehalten. Diese würde dann erst nach erfolgter Steuererklärung fällig werden. Ist man zur Angabe verpflichtet? Falls nein, ist die Überlegung richtig?

es besteht keine Pflicht zur Angabe. Alles freiwillig. Wenn jedoch Kirchensteuerpflicht besteht und diese nicht angegeben wird, sind die Erträge in der Steuererklärung anzugeben.

 

Wird nun

a) auf Fondsebene der höchstmögliche Abzug gemacht und die Differenz bei der depotführenden Bank erstattet vergleichbar zur Vorgehensweise bei thesaurierenden Fonds und nicht ausgeschöpftem Freibetrag. Oder wird

B) von der Fondsgesellschaft gar keine Kirchensteuer einbehalten und derjenige muss für die Kirchensteuer weiterhin eine Steuererklärung abgeben.

Irgendwie klingt beides nicht gut. Hat jemand dazu eine Ahnung?

es wird gar keine Kirchensteuer einbehalten. Die Nachversteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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Sapine

Das bedeutet, dass man auch bei inländischen Thesaurierern eine Steuererklärung abgeben muss, sofern man kirchensteuerpflichtig ist?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Eine Pflichtveranlagung alleine aufgrund dieser Einnahmen sehe ich dadurch nicht, aber wenn eine Erklärung abgegeben werden muss aus (§ 56 EStDV und § 46 EStG ist da sehr vielfältig), freiwillig gemacht wird oder man dazu vom FA aufgefordert wird sind diese Erträge mit anzugeben. An sich selbstverständlich, warum man es dennoch in § 32d Abs. 3 S. 1 EStG aufgenommen hat ist mir schleierhaft.

 

Aber in diesem Forum wird wohl die Mehrheit ohnehin dazu verpflichtet sein eine Steuererklärung einzureichen.

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harryguenter
es besteht keine Pflicht zur Angabe. Alles freiwillig. Wenn jedoch Kirchensteuerpflicht besteht und diese nicht angegeben wird, sind die Erträge in der Steuererklärung anzugeben.

Und das war für mich der Grund vor einigen Wochen auch meine inländischen thesaurierer abztustoßen. Zum Glück habe ich mir mit dem Neukauf der ausschüttenden Fonds Zeit gelassen - in Anbetracht der Kursabschläge wars ein glücklicher Deal.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

dann dürftest du ja nur inländische ausschüttende Fonds besitzen. Gibt's die überhaupt noch? :D Da bleiben doch nur Deka und Union Investment übrig :w00t:

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harryguenter
dann dürftest du ja nur inländische ausschüttende Fonds besitzen. Gibt's die überhaupt noch? :D Da bleiben doch nur Deka und Union Investment übrig :w00t:

Nee, bislang habe ich ich noch keinen Unterschied zwischen inländischen und ausländischen ausschüttenden Fonds gefunden. Und auschschüttenden nicht swappende ETFs gibts glücklicherweise noch genügend...

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Malvolio
Und das war für mich der Grund vor einigen Wochen auch meine inländischen thesaurierer abztustoßen. Zum Glück habe ich mir mit dem Neukauf der ausschüttenden Fonds Zeit gelassen - in Anbetracht der Kursabschläge wars ein glücklicher Deal.

 

Nur der Klarheit halber. Du wolltest dadurch erreichen das die Bank schon die Kirchensteuer für dich abführt und du die Erträge nicht erklären musst, oder wie war hier die Überlegung?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Nur der Klarheit halber. Du wolltest dadurch erreichen das die Bank schon die Kirchensteuer für dich abführt und du die Erträge nicht erklären musst, oder wie war hier die Überlegung?

Jepp, so kann die Depotführende Stelle aktiv werden. Mein Ziel wäre in der Tat die Kapitalerträge aus der Steuererklärung rauszuhalten. Die Vergangheit zeigte mir, dass mich das 50% der Zeit für die Steuererklärung kostet und die meisten Fehler enthält - leider sind Jahresbescheinigungen bei Verwendung von Fonds scheinbar nicht immer richtig.

Mir ist schon bewußt, dass die inländischen thesaurierer bei Erwerb 2008 steuerlich "interessanter" wären - aber meine Zeit kostet auch was. Und mehr Gewinn als die umgangenen 20% Kursverlust (OK war Zufall) kann ich da sowieso nicht gewinnen :)

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Junkbond Junkie

Hi Delphin,

Ab 2009 wird das besser, oder gleich, in keinem Fall schlechter. Du zahlst 26,375% Abgeltungssteuer auf die Zinsen. (Ausnahme: es fällt unter den Freistellungsbetrag oder du hast ein NV-Bescheinigung). Hast du nun ein zu versteuerndes Einkommen (ohne die Zinseinfkünfte gerechnet) von weniger als ca. 15.000, dann solltest du Anlage KAP ausfüllen, dann bekommst du was zurück, weil du in diesem Fall nicht die ganzen 26,375% Abgeltungssteuer zahlen musst.

 

26,375% Abgeltungssteuer (Nicht-Kirchenmitglieder)

27,98% Abgeltungssteuer (Kirchenmitglieder in anderen Bundesländern)

 

 

:thumbsup:

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Raccoon
Hi Delphin,

 

 

26,375% Abgeltungssteuer (Nicht-Kirchenmitglieder)

27,98% Abgeltungssteuer (Kirchenmitglieder in anderen Bundesländern)

 

 

:thumbsup:

Der Abgeltungssteuersatz ist 25%, dazu kommen Soli (5,5% von 25%) und ggfs. Kirchensteuer.

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besserpunk

Mal ne andere Frage:

 

Riester ist ja von der Abgeltungsteuer nicht betroffen, zumindest nicht jährlich.

 

Hat es irgendwelche nachteiligen Auswirkungen (z.B. wenn ich bei Renteneintritt mir 1/3 der gesparten Summe auszahlen lasse), wenn ich erst nächstes Jahr mit Riestern beginne? Oder habe ich eventuell sogar Vorteile dadurch?

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etherial
Hat es irgendwelche nachteiligen Auswirkungen (z.B. wenn ich bei Renteneintritt mir 1/3 der gesparten Summe auszahlen lasse), wenn ich erst nächstes Jahr mit Riestern beginne? Oder habe ich eventuell sogar Vorteile dadurch?

 

Riester ist unabhängig von der Abgeltungssteuer. Egal ob du vor oder nach 2009 riesterst, die regeln bleiben die gleichen.

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besserpunk
· bearbeitet von besserpunk
Riester ist unabhängig von der Abgeltungssteuer. Egal ob du vor oder nach 2009 riesterst, die regeln bleiben die gleichen.

 

Also auch die Einmalzahlung und die eventuellen Rentenansprüche?

Sehr gut. Ich war nämlich unsicher, ob ich nur die jährliche Abgeltungssteuer (also in der Ansparphase) umgehe und dann auf die Einmalzahlung und Rente die Abgeltungssteuer zahlen muss oder nicht.

 

Danke.

 

Dann kann ich ja auch nächstes Jahr abschließen und muss jetzt nichts überstürzen.

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Abgeltungsteuer: Kursgewinne doch steuerfrei?

 

Georg Fahrenschon, Staatssekretär im bayerischen Finanzministerium, sagte laut "Versicherungsjournal" bei einer öffentlichen Veranstaltung, man könne "durchaus über die Wiedereinführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen für Privatanleger diskutieren".

 

Diese soll dann aber ähnlich wie in Frankreich erst nach einer achtjährigen Haltefrist greifen. Auch bei Dividenden kann sich der CSU-Politiker eine stärkere Berücksichtigung der steuerlichen Vorbelastung vorstellen. (eurams/dcn)

 

http://www.marktundmittelstand.de/nachrich...uer%2Findex.php

 

Schön wär`s... :-

 

Die Abgeltungsteuer im internationalen Vergleich:

 

http://fit4fonds-blog.de/2008/09/23/die-ab...alen-vergleich/

 

"Da mit der Abgeltungsteuer in Deutschland nicht nur Kapitalerträge sondern auch Kursgewinne erfasst werden, ergeben sich auch insoweit Nachteile. Kursgewinne sind in Deutschland zukünftig immer steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange Aktien oder Fondsanteile im Bestand bleiben. Bei der Bestimmung der Höhe des Steuersatzes (25 %) diente Österreich als Vorbild für Deutschland. Von der Übernahme der in Österreich geltenden Steuerfreiheit von Kursgewinnen sah man jedoch ab. In Österreich sind Kursgewinne steuerfrei, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Zudem ist in Österreich mit der Pauschalsteuer auch die Erbschaftsteuer abgegolten, während in Deutschland diese zusätzliche zur Abgeltungsteuer fällig ist. Die schweizerische Kaptialertragsteuer wird als “Verrechnungssteuer” oder als “Zahlstellensteuer” bezeichnet. Diese Steuer ist nicht nur als Einkommensteuer konzipiert, sondern dient wegen der Höhe des Steuersatzes zudem als Vermögensteuer. Aufgrund des in der Schweiz geltenden Bankgeheimnisses ist die Verrechnungssteuer als Abgeltungsteuer ausgelegt. Die Geldinstitute führen 35 % der Kapitalerträge an den Staat ab. Nach zutreffender Deklarierung der Kapitalerträge und des Vermögens wird dieser Betrag erstattet. In Belgien und in den Niederlanden sind Kursgewinne generell von der Steuer befreit. In Luxemburg beträgt die Frist, nach der Kapitalerträge steuerfrei sind, lediglich sechs Monate. Zudem gibt es in Luxemburg einen hohen Freibetrag in Höhe von 50.000 € für Veräußerungsgewinne. Im übrigen gilt in Luxemburg eine 10%ige Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Auch in Frankreich, das gemeinhin als Hochsteuerland gilt, existiert ein Freibetrag von 20.000 € für Kursgewinne. Nach Ablauf von acht Jahren sind Kursgewinne dort vollumfänglich steuerbefreit. Großbritannien verfolgt ein eigenes System. Die Steuerlast sinkt auf der Insel umso mehr, je länger Kapitalanlagen gehalten werden. Zudem sieht Großbritannien einen Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von circa 6.800 € p.a. vor."

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Junkbond Junkie

Hi etherial,

Riester ist unabhängig von der Abgeltungssteuer. Egal ob du vor oder nach 2009 riesterst, die regeln bleiben die gleichen.

 

Ja, das stimmt.

http://www.youtube.com/watch?v=j8btcr0euYc

:'(

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besserpunk
Hi etherial,

 

 

Ja, das stimmt.

http://www.youtube.com/watch?v=j8btcr0euYc

:'(

 

 

Danke für die Info.

 

Auch danke für den Link, auch wenn er nur Leuten hilft die mitdenken.

Ich dachte die Öffentlichen hätten einen Bildungsauftrag. Was die da für eine Stimmungsmache machen ist unglaublich.

Die tun ja gerade so würden wir alle nur die Grundsicherung bekommen. Nur da ist völlig egal, ob man geriestert hat oder sonstwas. Die anderen Geldwerte die man hat sind dann auch weg.

 

Aber wem soll das schon passieren außen denen, die ihr ganzes Leben lang nicht Vollzeit arbeiten oder Frisösen und so, die eh nichts weiter verdienen.

 

Das beispiel mit dem Mann mit 1800,- Brutto ist auch eine Frechheit. Sie sagen, dass er nach 35 Jahre gerade das Mindestniveau erreicht (die Berechnung bezieht sich bei genauem Hinschauen aber auf einen Frührentner) und wollen im nachfolgende Kontext den Eindruck erwecken, dass es Leute, die nur 35Jahre arbeiten und z.B. noch 10 Jahre arbeitslos sind genauso geht. Das stimmt natürlich nicht, weil ja auch während der Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung fließen.

 

Ich hoffe, dass dieser Sender mit diesem Beitrag nicht hart arbeitende Leute um ihr Rentenplus bringt. Eine Frechheit, was da gesendet wird.

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H.B.

hier eine legale Möglichkeit, die Steuerlast zu drücken:

Wer Aktien im Betriebsvermögen hält, spart Steuern ·

Modell lohnt sich nicht für jeden

 

Am 1. November tritt ein neues GmbH-Gesetz in Kraft, das Gründungen schon ab 1 Euro Grundkapital möglich macht und die Verwaltung über Mustersatzungen deutlich erleichtert. Die Vereinfachungen können Anleger nutzen, um ihre Wertpapiere vor der Abgeltungsteuer zu schützen. Denn Wertpapiere, die zum Privatvermögen zählen, bringen künftig keine steuerfreien Kursgewinne mehr, auch die Belastung der Dividenden steigt. Zudem können Sparer Werbungskosten ab 2009 nicht mehr von der Steuer absetzen.

 

Die negativen Aspekte lassen sich mit der Gründung einer GmbH vermeiden. Im Firmenmantel kassierte Dividenden sowie realisierte Wertpapiergewinne bleiben unabhängig vom Kauftermin zu 95 Prozent steuerfrei. Sämtliche anfallenden Kosten zählen zudem in voller Höhe als Betriebsausgaben. Damit fällt dann faktisch überhaupt keine Körperschaftsteuer an, das für den Fiskus maßgebende Einkommen ist eher negativ.

 

Ganz ohne Abgaben geht es nicht. Auf Dividenden nicht jedoch Kursgewinne fallen rund 14 Prozent Gewerbesteuer an. Das ist aber deutlich weniger als die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von zusammen rund 26,4 Prozent. Damit fließt der Ertrag über Jahrzehnte hinweg nahezu brutto in die Spardosen-GmbH.

 

Allerdings sollte die Gründung nicht vorschnell erfolgen, denn es sind einige Nachteile zu beachten. So hebelt ein reger Handel mit Wertpapieren die Steuerfreiheit aus, dann wird die GmbH wie eine normale Bank behandelt. Sofern sich der Handel aber im üblichen Rahmen bewegt, droht keine Gefahr. Wichtiger ist die Frage der Besteuerung der Gewinnausschüttungen. Denn schließlich sollen die Erträge ja irgendwann an die Gesellschafter fließen. Diese müssen darauf dann Einkommensteuer bezahlen, wahlweise zum Abgeltungstarif auf die komplette Ausschüttung oder zur individuellen Progression auf 60 Prozent der Ausschüttung. Durch die Nachversteuerung lohnt sich eine GmbH daher nur für langfristig orientierte Anleger, die thesaurierte Gewinne möglichst steuerschonend wieder anlegen wollen.

 

Zwei weitere Aspekte sollten vor dem angedachten Wechsel beachtet werden. Die GmbH muss den Jahresabschluss im elektronischen Handelsregister veröffentlichen. Für verschwiegene Anleger kommt das wohl nicht infrage. Gefahr droht zudem durch einen Gesetzesplan, Aktien im Streubesitz körperschaftsteuerpflichtig zu machen. Damit soll ein Verstoß gegen EU-Recht repariert werden. Die Änderung könnte noch ins Jahressteuergesetz 2009 kommen, das erst Ende Dezember komplett vorliegt. Bis zur endgültigen Klarheit sollten Anleger mit der Gründung einer GmbH daher noch warten.

 

 

Das Ganze sollte bereits bei mittleren Vermögen interessant werden und dürfte den Private-Banking-Abteilungen der Banken nicht gefallen.

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

http://www.impulse.de/geld/1004210.html?p=2

 

Gestaltung für Gewinne:

 

"Für den Fall, dass Investitionen der Firma rasch ordentliche Gewinne einbringen sollen, hat der Steuerexperte einen Rat. Zwar unterliegen auch die Ausschüttungen grundsätzlich dem 25-prozentigen Abschlag. "Das neue Teileinkünfteverfahren schafft hier aber Gestaltungsspielräume", sagt Treyde. Tatsächlich steckt hinter diesem Wortungetüm das wohl wichtigste Sparmodell der Abgeltungsteuer-Ära.

 

Und so geht’s: Wer zu einem Prozent an der Firma beteiligt ist, in der er arbeitet, oder mindestens ein Viertel aller Anteile hält, kann sich gegen die 25-prozentige Generalsteuer entscheiden. Dann muss er zwar 60 Prozent der Gewinne versteuern, was sich bei einem hohen Steuersatz erst einmal kaum rechnet. Zugleich kann er aber Kosten für die Firmenbetei­ligung absetzen. Steuerberater Treyde weiß: "Wenn man für den Kauf der Anteile ein Darlehen aufgenommen hat, ist das fast immer günstiger."

 

Tja, mit entsprechend viel (ähem, sehr viel Kapital steht einem die Welt offen quasi abgeltungsteuerfrei anzulegen: je mehr Geld desto besser...

Looser sind alle Klein- und Möchtegernkapitalisten...

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H.B.
http://www.impulse.de/geld/1004210.html?p=2

 

Tja, mit entsprechend viel (ähem, sehr viel Kapital steht einem die Welt offen quasi abgeltungsteuerfrei anzulegen: je mehr Geld desto besser...

Looser sind alle Klein- und Möchtegernkapitalisten...

 

Der Trend geht ja eh zu 9-stelligen Anlagesummen, jetzt wo die Staaten bei 12-stelligen Nettokreditaufnahmen angekommen sind.

Passt also.

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