Zum Inhalt springen
Jose Mourinho

Pendlerpauschale

Empfohlene Beiträge

BarGain
Sind absetzbar, schon immer. Natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die lauten z.b., dass man eine gewisse Distanz zur neuen Arbeitsstätte hinziehen muss.

soweit ich das gelesen habe (is nämlich auch ein für mich relevantes thema, da ich mich ebenfalls mit umzugsgedanken zum arbeitsort hin trage), werden die umzugskosten als sonderausgabenabzug anerkannt, wenn der umzug dir in zukunft durchschnittlich eine stunde tägliche fahrzeit zur arbeit hin und zurück einspart (insgesamt, nicht nur je strecke) - also 30 minuten weniger fahren je weg und schon is man auf der sicheren seite....

 

aber unsere steuerprofis vom FA hier im board können das sicher untermauern bzw. widerlegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scubapro

Na also. :) Das nimmt den Pendler-Pauschalen-Gegnern hier hoffentlich etwas Wind aus den Segeln.

 

-s-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
soweit ich das gelesen habe ..., werden die umzugskosten als sonderausgabenabzug anerkannt, wenn der umzug dir in zukunft durchschnittlich eine stunde tägliche fahrzeit zur arbeit hin und zurück einspart (insgesamt, nicht nur je strecke) - also 30 minuten weniger fahren je weg und schon is man auf der sicheren seite....

 

Ja so in etwa sind die Bedingungen, allerdings sind die Kosten keine Sonderausgaben sondern tatsächlich Werbungskosten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain

ok... ich hätte jetzt den sonderausgabenabzug damit begründet, daß es eine einmalige außergewöhnliche belastung ist, den umzug hin zum arbeitsplatz abzuwickeln. aber wenn es sogar werbungskosten sind, um so besser :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bopper

Mal wieder was Neues hierzu:

BFH gibt Pendlern neue Hoffnung

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Zwar ist die Neuregelung damit noch immer nicht endgültig hinfällig, doch hat die Entscheidung des BFH Signalcharakter. Kippt es die Pauschale, drohen dem Staat neue Milliardenbelastungen. Pendler könnten sich über Rückzahlungen freuen....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Marktfrau
· bearbeitet von Marktfrau
Weshalb sollten lange Pendelwege überhaupt steuerlich begünstigt werden? Kurze Wege zur Arbeit gehören belohnt, nicht lange. Lieber umziehen statt täglich unnötig fahren. Ineffizientes, unökonomisches und unökologisches Verhalten, ob nun durch ungünstige Umstände erzwungen oder freiwillig gewählt sollte nicht auch noch subventioniert werden.

 

mfG,

 

Sören

 

Da hast du recht. Am besten du baust dein Haus nach jedem Arbeitsplatzverlust im neuen Arbeitsort wieder neu. Ist ja alles zumutbar für Arbeitnehmer heutzutage. Das ist dann sehr effizient und ökonomisch. Natürlich haben dein/e Mann/Frau Kinder alle ihren Arbeitsplatz im selben Ort.

 

Im Übrigen hast du eine merkwürdige Auffassung darüber, was eine Subvention ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
Da hast du recht. Am besten du baust dein Haus nach jedem Arbeitsplatzverlust im neuen Arbeitsort wieder neu. Ist ja alles zumutbar für Arbeitnehmer heutzutage. Das ist dann sehr effizient und ökonomisch. Natürlich haben dein/e Mann/Frau Kinder alle ihren Arbeitsplatz im selben Ort.

Verkaufen und umziehen. Wenn es Gründe gibt, die das verhindern, ist das ein persönliches Problem, keines, bei dem die Allgemeinheit finanziell einspringen muß. Geht in anderen Ländern ja auch.

 

Im Übrigen hast du eine merkwürdige Auffassung darüber, was eine Subvention ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Subvention#Subventionsarten

 

"Subventionen im weiteren Sinne (Indirekte Subventionen; Reduzierung der Forderung)"

Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen: Der Subventionsempfänger muss bestimmte Steuern nur zu einem ermäßigten Steuersatz oder gar nicht bezahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

 

Trifft bei der Pendlerpauschale auf die Lohnsteuer zu. De facto ist es so, daß ihm andere die Kosten zu seinem Arbeitsweg bezahlen, nämlich die, die selber keine Pendlerpauschale ansetzen können. Der Wegfall ist traurig für diejenigen, die Netto davon was haben, würde aber die Absenkung des Steuersatzes für alle ermöglichen.

 

Wenn jeder sein Subventiönchen behalten will, gibt es nie eine richtige Steuerreform.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Marktfrau
· bearbeitet von Marktfrau
Verkaufen und umziehen. Wenn es Gründe gibt, die das verhindern, ist das ein persönliches Problem, keines, bei dem die Allgemeinheit finanziell einspringen muß. Geht in anderen Ländern ja auch.

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Subvention#Subventionsarten

 

"Subventionen im weiteren Sinne (Indirekte Subventionen; Reduzierung der Forderung)"

Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen: Der Subventionsempfänger muss bestimmte Steuern nur zu einem ermäßigten Steuersatz oder gar nicht bezahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

 

Trifft bei der Pendlerpauschale auf die Lohnsteuer zu. De facto ist es so, daß ihm andere die Kosten zu seinem Arbeitsweg bezahlen, nämlich die, die selber keine Pendlerpauschale ansetzen können. Der Wegfall ist traurig für diejenigen, die Netto davon was haben, würde aber die Absenkung des Steuersatzes für alle ermöglichen.

 

Wenn jeder sein Subventiönchen behalten will, gibt es nie eine richtige Steuerreform.

 

Verkaufen und umziehen - Na ja, am besten alle Arbeitnehmer bekommen im Betrieb eine Wohnküche. Dann sind sie besonders nah am Arbeitsplatz

 

Trifft eben nicht zu. Die Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem PKW muß aus dem versteuerten Einkommen aufgewendet werden. Die Fahrt zur Arbeit mindert aber das Einkommen und wird nur zu diesem Zweck durchgeführt. Letzendlich hat der Arbeitnehmer also dieses Einkommen gar nicht, da es für die Fahrtkosten draufgeht. Also muß es aus der Versteuerung in Form der Pendlerpauschale herausgenommen werden. Es wird hier also nichts subventioniert, da dieser Einkommensteil tatsächlich gar nicht erst entsteht.

Ein Unternehmer kann auch alle Kosten von den Erlösen absetzen bevor der einen Überschuß versteuern muß.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
Ein Unternehmer kann auch alle Kosten von den Erlösen absetzen bevor der einen Überschuß versteuern muß.

Arbeitnehmer A wohnt draussen vor der Stadt im Grünen und pendelt jeden Tag 30 kom hin und her. Da die Fahrtkosten arbeitsbedingt sind, setzt er sie von der Steuer ab.

 

Arbeitnehmer B wohnt in der Stadt und somit in der Nähe der Arbeitsstätte. Der Weg zur Arbeit sind nur 3km. Er zahlt aber eine höhere Miete in der Stadt. Er möchte die arbeitsbedingte Mietdifferenz Stadt-Land von der Steuer absetzen. Irgendwie macht das Finanzamt dabei aber nicht mit. Komisch oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
Arbeitnehmer A wohnt draussen vor der Stadt im Grünen und pendelt jeden Tag 30 kom hin und her. Da die Fahrtkosten arbeitsbedingt sind, setzt er sie von der Steuer ab.

 

Arbeitnehmer B wohnt in der Stadt und somit in der Nähe der Arbeitsstätte. Der Weg zur Arbeit sind nur 3km. Er zahlt aber eine höhere Miete in der Stadt. Er möchte die arbeitsbedingte Mietdifferenz Stadt-Land von der Steuer absetzen. Irgendwie macht das Finanzamt dabei aber nicht mit. Komisch oder?

:thumbsup:

 

und A fährt noch jeden Tag bei B vorbei und lärmt und stinkt ihn voll...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

wie die Popgruppe PUR es schon besang

 

"einer wird immer der Dumme sein....einer ist immer das arme Schwein"

 

Ich kann halt nicht am Land wohnen und zu Fuß in die Stadt laufen wollen, Sekt oder Selters, man hat im Lebens meisten zwei Möglichkeiten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
Im Übrigen hast du eine merkwürdige Auffassung darüber, was eine Subvention ist.

 

Rechtsdogmatisch isses aber eine....hat ja der Gesetzgeber extra so gemacht und gewollt.

 

Andererseits:

 

Trifft bei der Pendlerpauschale auf die Lohnsteuer zu. De facto ist es so, daß ihm andere die Kosten zu seinem Arbeitsweg bezahlen, nämlich die, die selber keine Pendlerpauschale ansetzen können. Der Wegfall ist traurig für diejenigen, die Netto davon was haben, würde aber die Absenkung des Steuersatzes für alle ermöglichen.

 

Klar, so kann man denken, Aber guck dir mal den Begriff der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben im Einkommensteuerrecht an. Gemäß deiner Überzeugung ist alles eine Subvention, was absetzbar ist, weil es "zur Erzielung von Einnahmen dienst". Das ist denkunlogisch. Dann wäre jeder Wareneinkauf, alle Personalkosten, Büromaterial, Dienstreisen, Abschreibungen, Energie etc, schlich alles und bei allen, also bei Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden letztlich eine Subvention, meine damit die Geltendmachung dieser Kosten als Ausgaben würde durch die daraus resultierende Steuerersüarnis subventioniert. Das ist aber natürlich Unsinn.

 

Guck dir mal ds Urteil vom BfH an, bzw. den Verweis ans BVerfG. Das stehts ausdrücklich drin, dass nach Auffassung des BfH Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu 100% beruflich veranlasst sind, und dass dem Gesetzgeber nicht die Beurteilung über Notwendigkeit und Angemessenheit obliegt. Macht er ja bei Selbständigen, die ihre S-Klasse oder ihren Ferrari absetzen ja auch nicht.

 

Arbeitnehmer A wohnt draussen vor der Stadt im Grünen und pendelt jeden Tag 30 kom hin und her. Da die Fahrtkosten arbeitsbedingt sind, setzt er sie von der Steuer ab.

 

Arbeitnehmer B wohnt in der Stadt und somit in der Nähe der Arbeitsstätte. Der Weg zur Arbeit sind nur 3km. Er zahlt aber eine höhere Miete in der Stadt. Er möchte die arbeitsbedingte Mietdifferenz Stadt-Land von der Steuer absetzen. Irgendwie macht das Finanzamt dabei aber nicht mit. Komisch oder?

 

Hier kommt es auf die Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Veranlassung an. Mehraufwendungen für Miete mit dem Argument der Arbeitsplatznähe abzusetzen geht ja, bei doppelter Haushaltsführung z.B. Aber am tatsächlichen Hausstand ist wohl die private Entscheidung überwiegend.

 

Andererseits hat aber der Stadtbewohner das recht, ganz böswillig aufs Land zu ziehen und so Werbungskosten zu produzieren. Ist nur eben wirtschaftlich unsinnig. Zum einen bekommt er eh einen Pauschbetrag von knapp 1000 Euro, zum anderen deckt der Freibetrag der Pendlerpauschale nichtmal die tatsächlichen Kosten, zum dritten bekommt er ja auch nur eine Erstattung in Höhe seines Steuersatzes, und der liegt statistisch gesehen nicht bei 45% oder höher. Und diese erhält er auch nur für den teil, der über den Pauschbetrag hinausgeht. Denn dieser ist bereits beim Lohnsteuerabzu über die Steuertabellen berücksichtigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
wie die Popgruppe PUR es schon besang

 

"einer wird immer der Dumme sein....einer ist immer das arme Schwein"

 

Ich kann halt nicht am Land wohnen und zu Fuß in die Stadt laufen wollen, Sekt oder Selters, man hat im Lebens meisten zwei Möglichkeiten

Genau. 100% einverstanden!

 

Und warum sollte dann der eine belohnt werden uind der andere bestraft?

 

In meinen Augen hat die Politik hier auch einen Gestaltungsspielraum. Und eigentlich auch eine Gestaltungspflicht: Was wollen wir? Was ist besser für Ökonomie, Ökologie, ... you name it?

 

Wenn man natürlich danach schielt, was die meisten Wählerstimmen bringt (übrigens: ich verstehe das ja), dann darf man sich aber nicht wundern, was dabei rauskommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux
Andererseits hat aber der Stadtbewohner das recht, ganz böswillig aufs Land zu ziehen und so Werbungskosten zu produzieren.

Richtig. Und der Landbewohner hat das Recht in die Stadt zu ziehen, um höhere Kosten für den Weg zur Arbeit zu vermeiden.

 

und A fährt noch jeden Tag bei B vorbei und lärmt und stinkt ihn voll...

Yep. Stimmt! Aber dafür gibt es ja bald die Umweltplaketten :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
Und warum sollte dann der eine belohnt werden uind der andere bestraft?

 

In meinen Augen hat die Politik hier auch einen Gestaltungsspielraum. Und eigentlich auch eine Gestaltungspflicht: Was wollen wir? Was ist besser für Ökonomie, Ökologie, ... you name it?

 

Die Frage kannst du bei allen möglichen "Ausgaben, die zur Erzeilung oder zum erhalt von Einnahmen dienen" stellen. Das läuft auf eine Angemessenheitsprüfung der Finanzämter raus, was eine angemessene Ausgabe ist und was nicht. Ein Unternehmer braucht dann keinen Porsche oder Ferrari mehr, überhaupt kann man ja auch Papier, Telefon, Strom, Baumaterial und alle anderen Sachen bestimmt immer noch irgendwo preiswerter beziehen als da, wo der Unternehmer es gerade tut und "absetzt".

 

Nein, damit wäre der Staat wohl überfordert und würde zudem wohl zu sehr die verfassungsrechtliche Handlungsfreiheit eingrenzen.

 

Ansonsten nutzt der Gesetzgeber schon seinen Gestaltungsspielraum aus. Er hat ja die Pauschalen ständig geändert und auch umbenannt, und jeweils mit anderen Zielen versehen. Siehe BFH-Antrag ans BVerfG. Da ists gut erklärt.

 

Die Kosten zwischen Wohung und Arbeitsstätte aber ganz zu streichen, mit dem Argument, es seien gemischte Aufwendungen bzw. jetzt plötzlich privat veranlasste, weil die Arbeitssphäre erst am Werkstor beginnt, ist zum einen unverfroren, aber auch inkonsequent. Aber auch das ist im BFH-Antrag ans BVerfG m.E. vortrefflich hergeleitet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain
Und der Landbewohner hat das Recht in die Stadt zu ziehen, um höhere Kosten für den Weg zur Arbeit zu vermeiden.

bei nem berufstätigen single gebe ich dir recht. bei familien, ggf. doppelverdienerhaushalt, die kinder haben evtl. noch ihre ausbildungsstelle direkt am ort auf dem land, sieht die sachlage deutlich anders aus, meinste nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
bei nem berufstätigen single gebe ich dir recht. bei familien, ggf. doppelverdienerhaushalt, die kinder haben evtl. noch ihre ausbildungsstelle direkt am ort auf dem land, sieht die sachlage deutlich anders aus, meinste nicht?

Die haben gute Beweggründe, nicht umzuziehen. Klar! Aber müssen sie deshalb steuerlich gefördert werden?

 

Ich weiss nicht. Ich sehe dafür keine wirklichen Gründe, gegenüber denen, die näher an der Arbeit wohnen (können ja auch Familien sein) oder denen die umziehen.

 

PS: Ich verliere übrigens auch durch diese Änderung im Steuerrecht, habe aber ohen Umzug steuerlich was "optimiert" beim Weg zur Arbeit. :- Müsste ich ggf. wieder rückgängig machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman

naja...

 

Das läuft tatsächlich darauf hinaus, als Verwaltung die Lanze der Angemessenheit über jemanden zu brechen.

 

Ein Argument pro Pendlerpauschale ist noch, dass man den Zusammenhang zwischen notwendigen berufs (bzw. arbeits-) bedingten Ausgaben näher beleuchten muss. Der Kläger im hiesigen Verfahren oder der BFH hat dies ganz einfach gelöst. Stellt euch vor, die Arbeit wäre nicht existent. Welche Kosten hätte der Steuerpflichtige dann trotzdem, diese sind privat veranlasst. Und welche hätte er dann nicht mehr, diese sind beruflich veranlasst und somit Werbungskosten.

 

Prima einfache und logische Denkweise, wie ich finde. Und vor allem wird diese auch dem Werbungskosten- und Betriebsausgabenbegriff am gerechtesten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
Die haben gute Beweggründe, nicht umzuziehen. Klar! Aber müssen sie deshalb steuerlich gefördert werden?

 

Ich weiss nicht. Ich sehe dafür keine wirklichen Gründe, gegenüber denen, die näher an der Arbeit wohnen (können ja auch Familien sein) oder denen die umziehen.

 

Was du machst ist genau das, was dem Staat verwehrt ist, dies zu beurteilen. Das ist genauso als wenn du beurteilst, ob der Unternehmer X sein Computer für 1000 Euro der 2000 Euro kauft. Warum soll der Staat einen 2000-Euro-Rechner fördern, wenn er doch gar nicht nötig ist?

 

Ebenso funzt das mit allen anderen solcher Ausgaben, von Abschreibungen bis hin zum Bezinverbrauch, ja dann konsequenterweise sogar beim Einkauf von Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren oder technischer Großanlagen. Es ist dem Staat verwehrt, die Angemessenheit oder Notwendigkeit einer Ausgabe zu beurteilen. Das ist Sache der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Person (Wohung, Entfaltung, Familie, Bewegung, Niederlassung).

 

Es ist zudem einfach inkonsequent, dem pendelnden Arbeitnehmer das zu verwehren, was er dem dienstrisenden, mit doppelter Haushaltsführung arbeitenden Arbeitnehmer, oder dem Unternehmer gewährt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ghostkeeper

Ich verstehe nicht was ihr habt, so etwas ist doch heuzutage kein Problem.

Wenn mein Job 200 km weiter zieht ziehe ich eben hinterher.

 

Meine Frau findet dort garantiert auch Arbeit.

Kindergartenplätze gibt es schließlich auch überall, und der Große kann sich frühzeitig dran gewöhnen, Freunde und Umfeld alle zwei Jahre zu wechseln.

Macht fit fürs Berufsleben.

Und mein Haus verkaufe ich prinzipiell nur mit Gewinn.

 

Tut mir leid, wenn man hier mitliest fragt man sich echt, welches geistiges Niveau einige eigentlich haben.

 

cu

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolasys
ut mir leid, wenn man hier mitliest fragt man sich echt, welches geistiges Niveau einige eigentlich haben.

 

Auf Niveau eines Nokia-Vorstandes nehme ich an. Da kann man ja auch mit nach Rumänien gehen, wäre doch ne schöne Kilometerpauschale, da fallen die ersten 20km doch gar nicht mehr ins Gewicht :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Marktfrau
· bearbeitet von Marktfrau
Arbeitnehmer A wohnt draussen vor der Stadt im Grünen und pendelt jeden Tag 30 kom hin und her. Da die Fahrtkosten arbeitsbedingt sind, setzt er sie von der Steuer ab.

 

Arbeitnehmer B wohnt in der Stadt und somit in der Nähe der Arbeitsstätte. Der Weg zur Arbeit sind nur 3km. Er zahlt aber eine höhere Miete in der Stadt. Er möchte die arbeitsbedingte Mietdifferenz Stadt-Land von der Steuer absetzen. Irgendwie macht das Finanzamt dabei aber nicht mit. Komisch oder?

 

 

Wohnkosten sind Kosten der privaten Lebensführung. Die Fahrt zum sonntäglichen Kaffeekränzchen mit dem PKW auch. Beides ist von der Steuer nicht absetzbar. Die Fahrt zur Arbeit dagegen ist Zweckaufwand zur Erzielung des Einkommens. Damit sind es ganz klar absetzbare Werbungskosten.

 

Ich möcht den sehen, der absichtlich 200 km von seinem Arbeitsplatz weit wegzieht, sich im Winter 2 Stunden hin und 2 Stunden wieder zurück durchs Schneegestöber kämpft, um ein paar Euro von der Steuer absetzen zu können und dabei weitere 4 Stunden täglich von seiner Freizeit hergibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel

Nebenbei: Meine Beiträge da oben sind ausgesprochener Mist. Die Statistik bezog sich auf Konformität mit der Mehrheitspartei im Parlament ( Mehrheitspartei kriegt in der Regel recht ) , nicht die öffentliche Meinung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
Wohnkosten sind Kosten der privaten Lebensführung.

Wenn ich aber wegen meiner Arbeit eine höhere Miete in Kauf nehme, ist das nicht arbeitsbedingt? Ausserdem ist es auch nöch ökologischer als jeden Tag 150km pendeln. Warum soll das bestraft werden? Ich bin dafür, dass Städter die in der Stadt arbeiten die höheren Mieten absetzen können :-

 

Man kann m.E. durchaus argumentieren, dass wenn jemand aus privaten Gründen die Entscheidung trifft, nicht näher an die Arbeit zu ziehen, das dessen Privatangelegenheit ist und nicht abgesetzt werden kann.

 

Da fällt mir gerade auf: Nach meiner Argumentation müssten gerade die Strecken bis sagen wir 20km absetzbar sein und darüber nicht: unvermeidliche Restarbeitswege können steuerlich geltend gemacht werden und vermeidbare lange Arbeitswege nicht mehr. OK, wir können die Grenze auch bei 50km ziehen.

 

... das fände ich gerecht! Das da noch kein Politiker draufgekommen ist ... :w00t:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain
Wenn ich aber wegen meiner Arbeit eine höhere Miete in Kauf nehme, ist das nicht arbeitsbedingt?

nö. das is privater luxus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...