Zum Inhalt springen
Oli10

6 Jahre alte Fonds-Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

shorty

ich hatte auch eine police die vor 2005 abgeschlossen wurde--aber das einzige argument der makler (steuerfreiheit) reicht mir leider nicht wenn man mikrige rendite bekommt. steuerfrage ist eine sache die dinge zu beleuchten--aber man muss am ende das ganze sehen und schauen was besser ist. wenn du das bei dir so siehst okay -

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mammon
ich hatte auch eine police die vor 2005 abgeschlossen wurde--aber das einzige argument der makler (steuerfreiheit) reicht mir leider nicht wenn man mikrige rendite bekommt. steuerfrage ist eine sache die dinge zu beleuchten--aber man muss am ende das ganze sehen und schauen was besser ist. wenn du das bei dir so siehst okay -

 

Wie hast Du deine Rendite berechnet? WEnn ich die jährlichen Versicherungskosten von der Fondfsrendite (8%) abziehe habe ich ab heute eine druschnittsrendite von 7,48%. In der Investitionsrechnung ergibt sich dann bei mir bei gleichem Ausgangsbetrag lediglich eine Differenz auf den Brutto-Kapitalwert beider Anlagen von 13.000 für die Depot-Anlage.

 

Die Berchnung auf die ganze Vertragslaufzeit habe ich mir gespart, weil ich nunmal im Jahr 2007 und nicht in 2003 lebe. Clever wäre natürlich gewesen diese Kapitalwertberechnung vor Abschluss der Versicherung durchzurechnen. Das Problem bei der RV- Variante ist der entgangene Zinsezins-Effekt durch die niedrigen Einzahlung in den Kapitalstock in den Anfangsjahren, das holen auch die 25% Steuer nicht mehr rein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
shorty

eben...die steuerfreiheit muss man immer mit 2 äuglein betrachten.....meine police war nur ne doofe klv - also ohne fonds - wenn man den eltern und dem makler traut und sich nicht selbst drum kümmert :) naja - vergangenheit

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scubapro
· bearbeitet von Scubapro

Meine Frau und ich haben je auch eine FLV (abgeschlossen über M*P :angry:), die jeweils a, 1. 12. 2004 abgeschlossen wurden. Zzt. sieht es so aus:

 

- Monatsbeitrag je 117 Euro

- Wert: je ca. 1,5k

- Auszahlung bei Kündigung: je ca. 920

 

Von den Monatsbeiträgen gehen nach telefonischer Auskunft zirka:

- 3,5 Euro in die Todesfallabsicherung (Mindestsumme, 60%)

- 75 Euro in die Fonds

- der Rest versickert bei den Verwaltungskosten

 

Der Versicherungsanteil wird wohl mit der Zeit steigen, der Verwaltungsanteil fallen.

 

 

Was wäre denn hier sinnvoller?

- ruhend stellen und das Geld in einen eigenen Index-Fonds-Sparplan? (noch keine 5 Jahre einbezahlt --> steuerfreiheit)

- Kündigen und die 920 euro in andere altersvorsorge-produkte stecken? (Index-Fonds, s.o.)

- Weiter bedienen und die Dynamiken (10% p.a. :thumbsup:) außen vor lassen und statt dessen künftig zusätzlich einen eigenen Sparplan (s.o)?

 

 

Achja, je eine KLV existiert da auch noch, kombiniert mit BU, die Provisionsrechnung des Vermittlers freuts. Da muss ich auch mal schauen, was ich mache. Als BU mit Minimalbeiträgen weiter laufen lassen oder kündigen. Gottseidank liefen diese die letzten Jahre reduziert (ca. 40 Euro/Monat für BU, Todesfall und "Ansparen" zusammen)

 

-s-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
@ndy
Meine Frau und ich haben je auch eine FLV (abgeschlossen über M*P :angry:), die jeweils a, 1. 12. 2004 abgeschlossen wurden. Zzt. sieht es so aus:

 

- Monatsbeitrag je 117 Euro

- Wert: je ca. 1,5k

- Auszahlung bei Kündigung: je ca. 920

 

Von den Monatsbeiträgen gehen nach telefonischer Auskunft zirka:

- 3,5 Euro in die Todesfallabsicherung (Mindestsumme, 60%)

- 75 Euro in die Fonds

- der Rest versickert bei den Verwaltungskosten

 

-s-

 

Hi Scubapro, das mit den Verwaltungskosten ist ja ganz schön happig, immerhin zahlst du 35% NUR für Verwaltung.

Über die Jahre gerechnet kommt da schon was zusammen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scubapro

Ja leider. Ich schicke denen heute noch ein Fax, dass sie mir die Anteile genau ausrechnen sollen. Erfahrungen sind nun mal gemachte Fehler.

 

Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer Ruhendstellung meinen Steuervorteil verspiele?

 

-s-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Oli10

@scubapro

 

Wenn Du insgesamt 5 Jahre eingezahlt hast und die Versicherung insgesamt 12 Jahre bestanden hat, ist sie bei einer dann erfolgenden Kündigung steuerfrei.

 

Gruß

Oli 10

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scubapro

Da ich erst sei 1.12.04 einzahle, heißt das also: ja, ich verwirke die steuerfreiheit. damit kämen nur in frage:

 

- JETZT kündigen und die 9xx Euro mitnehmen oder

- Weiterzahlen, bis 5 Jahre rum sind und für mindestens 7 Jahre ruhend stellen oder

- weiter bedienen

 

Stimmt das so?

 

-s-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fennichfuxer
· bearbeitet von fennichfuxer

hi,

 

10 % dynamik? wow! dynamik klingt natürlich toll! hast du mal ausgerechnet, wie hoch deine letzte rate sein wird? nach zb 30 jahren sind das gnadenlose 2041 € im monat. kannst du dir das leisten?

 

grüssle ff

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Scubapro

Dir ist schon bewusst, dass der :thumbsup:-Smiley reine Ironie war? :)

 

Wie schon geschrieben, das stammt aus meiner M*P klingt-toll-wo-muss-ich-unterschreiben-zeit.

 

-s-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Oli10
Da ich erst sei 1.12.04 einzahle, heißt das also: ja, ich verwirke die steuerfreiheit. damit kämen nur in frage:

 

- JETZT kündigen und die 9xx Euro mitnehmen oder

- Weiterzahlen, bis 5 Jahre rum sind und für mindestens 7 Jahre ruhend stellen oder

- weiter bedienen

 

Stimmt das so?

 

-s-

 

 

Richtig!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
memo6

Hallo Oli und alle anderen,

 

ich möchte hier von deiner Erfahrung mit Canada Life profitieren:

 

ich habe vor einen Rürup-Fondsgebundener-Rentenversicherung abzuschließen. Ich bin selbständig, habe hohe Einkünfte und möchte stark Steuersparen. Taugt die Gesellschaft? und überhaupt was kannst Du zum Thema sagen? Der Vermittler prognostiert 2 stellige Renditen hierzu. Die beiten Garantien und hohe Renditen.

gruß

memo6

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
Hallo Oli und alle anderen,

 

ich möchte hier von deiner Erfahrung mit Canada Life profitieren:

 

ich habe vor einen Rürup-Fondsgebundener-Rentenversicherung abzuschließen. Ich bin selbständig, habe hohe Einkünfte und möchte stark Steuersparen. Taugt die Gesellschaft? und überhaupt was kannst Du zum Thema sagen? Der Vermittler prognostiert 2 stellige Renditen hierzu. Die beiten Garantien und hohe Renditen.

gruß

memo6

 

Britische Versicherungen können eine höhere Rendite erwirtschaften als deutsche Versicherer, besitzen mehr Transparenz, haben geringere Kosten und beinhalten flexible Optionen bezüglich der Versicherungsleistung.

 

Der Hauptgrund für die höhere Renditechance liegt darin, dass britische Versicherer keinen Einschränkungen bei der Kapitalanlage unterliegen und deshalb einen wesentlich höheren Anteil von Aktienanlagen realisieren können. Deutsche Versicherer müssen dagegen mindestens 65% in Zinsanlagen mit geringer Rendite investieren. Außerdem verfügen britische Top-Versicherer über längere Erfahrungen bei der Kapitalanlage. Standard Life beispielsweise seit fast 200 Jahren.

 

Die Ablaufrenditen von britischen Versicherungsgesellschaften dürfen nicht ohne Berücksichtigung der Inflationsraten mit deutschen Versicherungen verglichen werden. Diese war bei den Briten in den letzten 25 Jahren im Durchschnitt um etwa 2,9% höher als in Deutschland. Um diese Differenz müssen die britischen Renditewerte also korrigiert werden, um sie mit deutschen Renditen vergleichen zu können.

 

Beispiel Standard Life 2003: 11,3% - 2,9% = 8,4%.

 

Britische Renditen liegen demzufolge etwa 2 - 3% über denen deutscher Versicherer. Jeder Prozentpunkt wirkt sich auf das Ergebnis gerade bei langen Laufzeiten aus. Berechnungen zufolge macht dieser Renditeunterschied bei einer monatlichen Beitragssumme von 100 und einer Laufzeit von 30 Jahren einen Unterschied in der Ablaufleistung von über 40.000 aus.

 

Ohne die Zukuft voraussagen zu können, gehe ich für britische Policen in Deutschland von einer Ablaufrendite zwischen 6 und 8% aus.

 

Britische Versicherungsvertäge unterliegen sowohl der britischen Versicherungsaufsicht (FSA) als auch der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Es gilt deutsches Vertragsrecht. Die Kapitalanlage erfolgt in , also ohne Währungsrisiko.

 

Trotz einer hohen Aktienquote müssen die Anleger nicht auf Sicherheit verzichten. Durch ein speziell entwickeltes Glättungsverfahren, "Smoothing" genannt, werden in guten Börsenzeiten Rückstellungen gebildet, die im Börsentief wieder in die Sparanlage zurückgeführt werden. So nehmen die Versicherungsnehmer ohne größere Risiken an der langfristigen Entwicklung der Märkte teil und evtl. negative Kursentwicklungen zum Ende der Laufzeit haben keine großen Auswirkungen auf deren Auszahlungssumme.

 

Neben der Garantie für die eingezahlten Beiträge wird dem Versicherungsnehmer ein jährlicher Bonus für das Folgejahr im Voraus zugesagt, der nicht mehr weggenommen werden kann. Dieser lag in den letzten Jahren zwischen 3 und 7%. Am Ende der Laufzeit gibt es dann zusätzlich einen Schlussbonus, der die hohe Rendite mit ausmacht. Jedes Jahr erhält er eine Wertmitteilung, die sein aktuelles Gutaben ausweist. Dieses kann sich niemals mehr verringern sondern durch den Bonus für das Folgejahr nur noch erhöhen.

 

Bei Tod der versicherten Person vor Laufzeitende werden entweder die eingezahlten Beiträge oder der aktuelle Rückkaufswert, also einschließlich der gutgeschriebenen Boni, an die Hinterbliebenen ausgezahlt, je nachdem welcher Wert höher ist.

 

Eine höhere Aktienquote bei den Briten, ein spezielles Glättungsverfahren zum Schutz vor Kursschwankungen und ein über 150 Jahre gewachsenes Know-how bei der Kapitalanlage sind hier der Schlüssel für die höheren Renditechancen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel

Was Privatanleger dir sagen will ist: Britische Versciherungen sind Fondssparpläne nur in teuer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Was Privatanleger dir sagen will ist: Britische Versciherungen sind Fondssparpläne nur in teuer.

 

ndr fernsehen

markt

Abgeltungssteuer: 25 Prozent auf Fondssparpläne

 

25 Prozent Abgeltungssteuer

 

Massive Einbußen bei der Altersvorsorge - das droht Millionen von Sparern in Deutschland, wenn der Bundestag am Freitag, den 25. Mai, die Einführung der Abgeltungssteuer beschließt. Dann müssen nämlich alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen, die ab 2009 getätigt werden, pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Damit greift der Staat vor allem denen in die Tasche, die mit Fondssparplänen privat für ihre Rente vorsorgen wollten.

 

Besserverdiener sind durch die Abgeltungssteuer unter Umständen besser gestellt, da ihre Zinseinkünfte, die über den Freibeträgen liegen, bisher dem persönlichen Einkommensteuersatz unterlagen. Für Kleinsparer sieht das allerdings anders aus.

Was bedeutet die Abgeltungssteuer?

 

Wer bislang Aktien oder Aktienfonds nach der einjährigen Spekulationsfrist verkaufte, brauchte keine Steuern zu zahlen. Nur für Zinsen über dem Freibetrag und für die Hälfte der Dividenden wurden Steuern fällig, und zwar entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz. Diese Regeln galten auch für Fondssparpläne, mit denen derzeit rund 11 Millionen Deutsche privat fürs Alter vorsorgen. Ein Sparer, der über viele Jahre hinweg monatlich einen festen Betrag in einen Investmentfonds einzahlte, konnte sich bis zum Ruhestand eine ansehnliche Zusatzrente ansparen.

 

Doch ab dem 1. Januar 2009 will der Staat 25 Prozent Steuern auf private Kapitaleinkünfte erheben - egal ob Veräußerungsgewinne, Zinsen oder Dividenden. Kleinanleger, die nach dem Stichtag Geld in Fondssparpläne investieren, haben also erheblich weniger Rendite zu erwarten als heute. Das gilt auch für bereits bestehende Fondssparpläne.

 

Eine Beispielrechnung des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI):

 

Legt ein Sparer (nach dem 1. Januar 2009) jeden Monat 100 Euro in Aktienfonds mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8,3 Prozent an, erreicht er nach 30 Jahren ein Endvermögen von 150.000 Euro. Bislang konnte er mit dem ersparten Geld über 20 Jahre hinweg eine monatliche Rente von 977 Euro finanzieren. Nach Einführung der Abgeltungssteuer muss er jedoch erst mal 31 920 Euro an das Finanzamt überweisen. Die restlichen 118.080 Euro würden dann nur noch für eine Monatsrente von 769 Euro reichen - gut 20 Prozent weniger als nach der alten Regelung. Für die Rendite bedeutet das: Sie sinkt auf 6,83 Prozent.

Was tun mit Fondssparplänen?

 

Die Ersparnisse für die Altersvorsorgegroße Bildversion anzeigen

 

Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist die Abgeltungssteuer für Millionen von Kleinanlegern ein Schlag ins Gesicht. Wer auf den Rat der Politik gehört und sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat mit Fondssparplänen abgesichert hat, wird nun beim Aufbau seiner Altersvorsorge behindert.

 

Wer Fonds besitzt, sollte sein Depot rechtzeitig vor dem 1. Januar 2009 ausmisten, weil ab diesem Stichtag bei jeder Umschichtung die Abgeltungssteuer fällig wird.

 

Die wichtigsten Tipps:

 

* Bei der Auswahl des Fonds Sorgfalt walten lassen. Welcher hat langfristig die beste Performance?

* Auf kurzlebige Nischenfonds verzichten. Sie müssen häufig umgeschichtet werden, und ab 2009 wird für jeden Kauf und Verkauf von Fonds die Abgeltungssteuer fällig.

* Stattdessen auf langlebige Dach- oder Mischfonds setzen. Sie legen breiter an und haben deshalb eine solidere Basis als die Nischenfonds.

* Auf Managementgebühren achten. Meist haben börsengehandelte Indexfonds niedrigere Verwaltungskosten.

 

Welche Anlagen sind mit nach Einführung der Abgeltungssteuer eventuell günstiger für Anleger?

 

Kein Fondssparplan wird an der Abgeltungssteuer vorbeikommen. Deshalb lohnt es sich, über andere Formen der privaten Altersvorsorge nachzudenken:

 

* Lebens- und Rentenversicherungen werden auch in Zukunft nur am Ende der Laufzeit und zur Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Ihr Nachteil: Sie werfen oft eine geringere Rendite ab, je nach Einkommensteuer fünf bis sieben Prozent, und auch die Verwaltungskosten sind meistens höher.

* Festverzinsliche Wertpapiere wie Bundesanleihen sind die sicherste Form der Geldanlage. Ab 2009 werden die Zinseinkünfte über dem Jahresfreibetrag von derzeit 801 Euro nicht mehr nach dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent versteuert. Damit können sich festverzinsliche Wertpapiere für Besserverdiener mit hohem Einkommensteuersatz lohnen. Allerdings bringen sie nur eine geringe Rendite, derzeit etwa vier Prozent.

* Immobilien können weiterhin steuerfrei verkauft werden, wenn man sie mehr als zehn Jahre gehalten hat. Dagegen gilt für Immobilienfonds statt der bisherigen Besteuerung nach dem Einkommensteuersatz künftig die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

 

http://www.versicherungs-seite.de/download...er_Die-Zeit.pdf

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...mp;hl=britische

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
highline
Was Privatanleger dir sagen will ist: Britische Versciherungen sind Fondssparpläne nur in teuer.

mein gott!! wenn du nichts zum thema zu sagen hast, dann lasse es! es geht hier nicht um britische versicherungen, es geht hier um rürup! zeige ihm lieber steuersparende alternativen auf und lasse deinen hass auf versihcerungen in der nächsten kneipe aus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel
· bearbeitet von Grumel

Wenn ihrs mir nicht glaubt, vielleicht glaubt ihr ja Wikipedia ?

Fondsgebundene Versicherung

 

Die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) bzw. die fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen das Kapital auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers in vertraglich bestimmten Kapitalanlagen, meist Anteile an Investmentfonds, angelegt wird. Die Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

 

Daher übernimmt der Versicherer keine Garantie über eine bestimmte Ablaufleistung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stbjs

Meines Wissens ist der Standard Life wie auch alle anderen englischen Versicherungstarife keine fondsgebundene Versicherung und richtig billig sind sie leider auch nicht mehr, insbesondere die Canada Life langt ganz schön zu. Die Gesellschaften wirtschaften anders als fondsgebundene Versicherungen mit den Kundengelder entsprechend deren eigenen Vorstellungen.

 

Einfluß und Transparenz für den Kunden: Fehlanzeige.

 

Und das Smoothing kann auch nach hinten losgehen. Ich habe meine LV gegen Einmalbeitrag 1999 abgeschlossen. Seit einigen Jahren und bis heute liegt meine Verzinsung bei 0,5 %, Bonus: Fehlanzeige. Stattdessen Kapitalmarktanpassung nach unten, falls ich kündige.

 

Die einzige engl. Versicherung mit Fonds ist m. W. die Legal und General. Die ist ausgezeichnet und sehr günstig. Aber leider kein Rürup-Vertrag. Sonst hätte ich die Police auch schon.

 

@memo6: Du willst von Erfahrungen profitieren? Bitte schön. Meine Empfehlung kennst Du ja aus Deinem diesbezüglichen Thread. Nimmst Du doch die Canada Life, freut sich dein Vermittler. Lass Dir aber schriftlich geben, was er daran verdient, auch an den Einmalzahlungen. Dann kommt er vielleicht mit einer Rückerstattung rüber.

Sonst kann ich Dir einen günstigen Vermittler besorgen.

 

Gruß Jürgen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kristian
Lass Dir aber schriftlich geben, was er daran verdient, auch an den Einmalzahlungen. Dann kommt er vielleicht mit einer Rückerstattung rüber.

 

Das sollte er dann aber im privaten Rahmen irgendwie erledigen, denn zur Zeit gibt es bei Versicherungen noch ein Provisionsabgabeverbot:

 

Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern ist es gemäß § 81 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verboten, Versicherungsnehmern oder versicherten Personen in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 144 a Abs. 1 Nr. 3 VAG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist gemäß § 36 OWiG in Verbindung mit § 145 a VAG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Zurzeit wird allerdings überprüft, ob dieses Gesetz noch EU-konform ist, und mit ziemlicher Sicherheit dürfte es in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft werden (was ich hoffe)...

 

Was man da heute offiziell machen kann, sind eigentlich nur Tippgeber-Provisionen, also z.b. "Kunden werben Neukunden"-Programme, und bekommen dafür z.b. 50 Euro, oder man müsste den Kunden erst als nebenberuflichen Untervermittler "unter Vertrag nehmen", und er könnte sich quasi selbst einen Vertrag vermitteln, und einen Teil der Abschlussprovision dafür bekommen (die aber dann "pro rata temporis" , und nicht in einer Summe vorab ausgezahlt wird)

 

Gruß, Kristian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stbjs

Ja, Theorie und Praxis.

 

Ich würde es sowieso nur beim Honorarberater machen, da ist das Honorar immer Verhandlungssache. Aber memo scheut offenbar die Kosten. Und Vermittler vermitteln ja umsonst, gell!!!

 

Gruß Jürgen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...denn zur Zeit gibt es bei Versicherungen noch ein Provisionsabgabeverbot:)...

 

Richtig, aber es gibt die Möglichkeit eines Provisionsverzichts. Einige Makler bieten diesen bei Onlineabschluss an. Dadurch erhöht sich die Ablaufleistung um einige Tausend .

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kristian

Jawoll, und das ist genauso verboten :-"

 

Sowas hier zum Beispiel? Die wichtigen Stellen sind fett markiert:

 

(epn) BaFin-Stellungnahme zur Provisionsabgabe bei Versicherungsabschlüssen

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Nachfolgender Sachverhalt der Provisionsabgabe hat nicht nur im experten-Forum die Frage aufgeworfen, ob dies in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften rechtlich in Ordnung ist:

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Lebensversicherungen & Private Altersvorsorge

 

LIFE-Bonus: Das ist Ihr Vorteil bei dima24.de. Wir verzichten bei annähernd allen Versicherungsangeboten auf die Hälfte unserer Provision. Sie erhalten also 50% Rabatt bezogen auf die Provision. Beispiel: Bei einem monatlichen Beitrag von nur 100,- EUR, einer Laufzeit von 25 Jahren und einer angenommen Rendite von 8% p.a. würde sich je nach Versicherungsgesellschaft somit Ihr Anteilsguthaben zum Laufzeitende um ca. 6.000,- EUR erhöhen.

 

 

Auf Wunsch einiger Vollmitglieder des experten-netzwerkes haben wir beim BaFin am 22.9.2004 eine Anfrage zu diesem Sachverhalt gestellt.

 

Vom BaFin erhielten wir am 13.10.2004 folgende Stellungnahme hierzu:

 

Ihre E-Mail vom 22. September 2004, Gz.: VA 12 - O 1000 - 260/04

Sehr geehrter Herr XXXXX

vielen Dank für Ihre oben genannte E-Mail.

 

Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern ist es gemäß § 81 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verboten, Versicherungsnehmern oder versicherten Personen in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 144 a Abs. 1 Nr. 3 VAG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist gemäß § 36 OWiG in Verbindung mit § 145 a VAG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

An der Gültigkeit des gesetzlichen Verbots der Sondervergütungen und Begünstigungsverträge hat sich nichts geändert. Die Vereinbarkeit dieses Verbots mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 17. November 1993 (VerBAV 1994 S. 81 ff.) bestätigt. Auch die Aufhebung des Rabattgesetzes hat keinerlei Auswirkungen auf das Verbot. Als Sondervergütung gilt jede unmittelbare und mittelbare Zuwendung neben den Leistungen aufgrund des Versicherungsvertrages, insbesondere jede Provisionsabgabe.

 

Bußgeldbewehrt ist allerdings nur die tatsächliche Gewährung einer Sondervergütung, Abgabe einer Provision oder Teilen davon. Das bloße - auch schriftliche - Versprechen stellt dagegen lediglich eine straflose Vorbereitungshandlung dar. Ich kann daher nur tätig werden, wenn mir konkrete Verstöße gegen das vorgenannte Verbot unter Nennung des Versicherungsvermittlers, des Versicherungsunternehmens, der Versicherungsscheinnummer, des konkreten Sachverhalts (Übergabeort, Übergabezeitpunkt, Höhe der abgegebenen Summe) mitgeteilt werden. Ich würde dann die Angelegenheit erneut prüfen und gegebenenfalls gegen den Versicherungsvermittler ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Ich weise allerdings schon jetzt darauf hin, dass ich gemäß § 84 VAG unbeteiligten Dritten nicht über den Ausgang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens berichten darf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

XXX XXXX

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

 

Was es natürlich vereinzelt gibt, sind Tarife, die von Haus aus ohne Vertriebsprovision gerechnet sind. Die findet man aber meistens bei Versicherungsberatern, die ausschliesslich auf Honorarbasis arbeiten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Jawoll, und das ist genauso verboten :-"

 

Der so genannte "Life-Bonus", ein 50 - prozentiger Provisionsverzicht bei Angeboten des Versicherers Canada Life führt zu einer höheren Ablaufleistung der Versicherung. Dessen Verbot kann ich aus o. g. Text nicht herauslesen. Er wird m.W. bislang auch weiterhin angeboten. Deshalb nachfragen, bevor höhere Garantie- und Ablaufleistungen einfach verschenkt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kristian

Dann les den Text einfach nochmal :P

 

Oder auch hier, die Reaktion der Canada Life auf die "freundliche Nachfrage" vom BaFin:

 

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Versiche...ma24-de-ab.html

 

Ob Dima24 die Einzigen waren, die das vermittelt haben, weiß ich nicht. Über Google konnte ich jedenfalls aktuell keinen Anbieter ausfindig machen. Und als letztes - die Funktion, das man im Angebotsprogramm einen Rabatt einstellen kann, gibt es auch nicht mehr.

 

Fazit: Schnee von gestern ! :myop:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...Oder auch hier, die Reaktion der Canada Life auf die "freundliche Nachfrage" vom BaFin:...

 

:ask:

 

...Auf Anfrage von FONDS professionell nahm die Canada Life Assurance Europe Limited Stellung zu den Vorwürfen...

 

...Ob Dima24 die Einzigen waren, die das vermittelt haben, weiß ich nicht. Über Google konnte ich jedenfalls aktuell keinen Anbieter ausfindig machen. Und als letztes - die Funktion, das man im Angebotsprogramm einen Rabatt einstellen kann, gibt es auch nicht mehr.

 

Fazit: Schnee von gestern ! :myop:

 

 

Nein, nicht nur Dima24 hat das vermittelt. Den Verzichtsbonus gibt es auf Nachfrage seitens einiger Vermittler aktuell immer noch. Ein explizit ausgesprochenes Verbot seitens der BaFin sehe ich nicht. Zu dima24: Die Canada Life wollte wohl kein werbendes Massengeschäft mit solchem Onlinebonus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...