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zocker

Die Uhr tickt - Fondsanlage vor dem 1.1.2009

Empfohlene Beiträge

Dagobert
Hallo Andy,

 

meinen letzten Beitrag scheinst Du auch zensiert zu haben - dabei halte ich mich nach wie vor sehr zurück.

 

Und ich kann mir vorstellen, daß Du als Moderator doch auch "gewisse" Grundkentnisse in Sachen Steuer hast oder nicht?

 

Bin ich hier der, der zum Arzt muss..oder... ?

 

Grüssle,

Baikani

 

Könnte man sich im Thread bitte wieder aufs eigentlich Thema konzentrieren?

 

Sparfux hat sich die Mühe gemacht eine Zusammenfassung zu schreiben https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=182340 und es wäre toll wenn man sich jetzt drauf einigen könnte ob das so stehen bleiben kann oder nicht - DANKE!

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Elvis77

Ich schließe mich Dagobert voll an.

Der Thread ist prinzipiell gut.

 

Man sollte sich aber jetzt bitte an die Fälle in Sparfux Post halten und andere Ansichten mit Link belegen, damit ich hier am Ende was brauchbares für einen Sticky rausfiltern kann.

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BAIKAN

Andy,

 

warum zensierst Du mich?

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andy

Das war ich nicht, ist aber auch unrelevant.

 

Es ist alles gesagt: Bargain's Beleidigungen wurden gelöscht und du weißt jetzt auch, wie du dich zu verhalten hast.

 

Ab jetzt wieder back to topic.

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Das ist keine Admin "privatangelegenheit". Nochmal:

 

Baikan hat allen Grund sich aufzuregen. Ob Bargain sich nun unklar ausgedrückt oder was falsch verstanden ist dabei völlig egal. Es ist absolut unverhältnismäsig beide "kontrahenten" in die Ecke zu schicken.

 

Kann doch nicht sein, dass hier 3 Leute auf Baikan rumhacken weil er es gewagt hat auf einem Fehler Eingeständnis zu bestehen wohingegen Bargains Beleidigungen einfach hingenommen werden - gerade mal kommentarlos gelöscht.

 

Und dann stellt sich einer auf die Seite des anderen und das wird dann gelöscht.

 

Wo sind wir denn hier. Wenn ihr ot-dikussionen auslagern wollt dann bitte komplett und nicht immer nur selektiv wenn die Admin-Argumente ausgehen oder Irgendwer wagt einen Anderen Standpunkt zu beziehen.

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zocker
· bearbeitet von Onassis
Könnte man sich im Thread bitte wieder aufs eigentlich Thema konzentrieren?

 

Sparfux hat sich die Mühe gemacht eine Zusammenfassung zu schreiben https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=182340 und es wäre toll wenn man sich jetzt drauf einigen könnte ob das so stehen bleiben kann oder nicht - DANKE!

Ich bin noch nicht lange im Forum und bin aber sehr beeindruckt, wie intensiv hier diskutiert wird ;)

zur Sache: Ich bin ganz sicher, daß die Diskussion hier gezeigt hat:

1. exakte Ausführungsbestimmungen von offizieller Seite (Finanzministerium) gibt es nicht.

2. die besten Quellen (Axer-Rechtsanwalt und BVI) sind nicht ganz exakt un d letzten Endes nur Meinungsäußerungen.

3. Die "Sparfuxliste" könnte eine zutreffende Darstellung der sich anbietenden logischen Schlußfolgerungen sein

 

Konsequenz - wir müssen alle weiter suchen und vielleicht auch bei den KAG´s nachfragen, um unsere Liste abzusichern

 

Denn eines ist klar, das alles ist wichtig, da keiner von uns zuviel Geld hat :lol: und Umschichtungsgebühren ohne Ende bezahlen will, wenn es am Ende anders war. Oder noch schlimmer: Wenn der Hr.Steinbrück die Ausführungsbestimmungen am 2.1.09 anders strickt :w00t:

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sparfux
1. exakte Ausführungsbestimmungen von offizieller Seite (Finanzministerium) gibt es nicht.

2. die besten Quellen (Axer-Rechtsanwalt und BVI) sind nicht ganz exakt un d letzten Endes nur Meinungsäußerungen.

3. Die "Sparfuxliste" könnte eine zutreffende Darstellung der sich anbietenden logischen Schlußfolgerungen sein

 

Konsequenz - wir müssen alle weiter suchen und vielleicht auch bei den KAG´s nachfragen, um unsere Liste abzusichern

Ich glaube, das ist eine gute Schlussfolgerung für ab 2009. Für die jetzige Rechtslage sollte allerdings alles klar sein.

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Tulpenblase
· bearbeitet von Tulpenblase

.

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Jusomath

Hallo Leute,

 

ich habe gelesen das am kommenden Mittwoch über das Jahressteuergesetz beraten wird. Auch über die Abgeltungssteuer wird beraten. Zum Beispiel hinsichtlich über den Termin das nur noch bis Ende September oder sogar früher für Fondskäufe den begehrten Vertrauenschütz zu gewähren.

 

Wer weis was darüber??

 

 

Gruß Jusomath

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Dagobert
Ich fürchte wir alle müssen uns in Bezug auf konkrete Ausführungsbestimmungen zur Abgeltungssteuer (BMF-Schreiben etc) auf die Zeit nach 1.1.2009 vertagen.

 

Das Gesetz steht zwar. Aber es wird wie immer Zweifelsfragen geben, oder man wird feststellen das es handwerklich falsch ist oder in der Praxis so nicht durchführbar ist etc. In Bezug auf Zweifelsfragen wird wohl vor dem 1.1.2009 nicht mit Klarstellungen zu rechnen sein.

 

Sparfux hat übrigens Recht mit seiner Vermutung, dass in der (Finanzverwaltungs)Praxis die Dinge manchmal anders gehändelt werden, als die Theorie es vorsieht <_<

 

Ich habe mal die Bürgerberatung beim BMF angerufen (auch wegen den ausländischen, nicht zum Vertrieb hier zugelassenen Fonds) da wird man aber umgehend zum lokalen Finanzamt bzw. zu einem Steuerberater verwiesen. Was die Abgeltungssteuer betrifft sind wohl noch keine detaillierten Ausführungsbestimmungen vorhanden, diese sollen aber in den kommenden Monaten verfügbar sein. Abwarten heisst dann wohl die Devise und bestätigt nochmals mein Vermuten daß man vorerst noch sehr vorsichtig mit sogenannten Expertenmeinung zum Thema umgehen sollte!

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Sven82

@ Jusomath

 

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 steht bereits und da ist nichts zum Investmentsteuergesetz gesagt (da geht es nur um die Berechtigung der Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Investmentgesellschaften)

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...icationFile.pdf

 

Seite 63 und 154

 

Gruß

Sven

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zocker

Wer mal heftig lachen will kann sich diese Information des BMF anschauen, auf die mein Steuerberater mich aufmerksam machte:

 

www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/006.html

 

 

hier wird neben der üblichen Schönfärberei der Politiker nichts wesentliches gesagt und das über mehrere Seiten - weil man nicht will oder nicht kann??

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FabMan
· bearbeitet von FabMan

Ich krame diesen Thread nochmal hoch, da ich es noch immer nicht ganz kapiert habe :-)

 

Und zwar: ausländisch thesaurierende Fonds!

 

Um es einfach zu machen (und die Diskussion vor oder nach 2009 außen vor zu lassen), sagen wir ich kaufe mitte 2009 für 1000 Euro 10 Anteile eines ausl. t. Fonds.

2 Jahre später verkaufe ich die Anteile wieder und bekomme 2000 Euro.

 

Eigentlich sollte man annehmen der maximale Betrag den man versteuern muss sind 1000 Euro, denn warum sollte man mehr als den Gewinn versteuern (das wären dann nach 2009 ziemlich genau 300 Euro Steuern für Jedermann/frau)?

 

Aber so wie ich es verstehe ist das noch nicht alles, man muss zusätzlich noch die jährlichen thesaurierungen versteuern (und das alles wird Rückwirkend gemacht...)? (Weiß jemand wie das genau gemacht wird?)

 

Ist das richtig?

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Jose Mourinho
@ Jusomath

 

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 steht bereits und da ist nichts zum Investmentsteuergesetz gesagt (da geht es nur um die Berechtigung der Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Investmentgesellschaften)

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...icationFile.pdf

 

Seite 63 und 154

 

Gruß

Sven

Da stehen ja auch ein paar Neuigkeiten zum Thema geschlossene Fonds drin..... zitiere mal aus Cash-Online, die Paragraphenschreiberei liegt mir nicht so.

 

Geschlossene Fonds - Steuerkonzepte: Steinbrück greift an

Der Spielraum für die Finanzämter, die Anerkennung steuerlicher Konzepte zu versagen, soll erheblich größer und damit unkalkulierbar werden. Und die Beweislast dafür, dass wirtschaftliche und nicht steuerliche Gründe für eine bestimmte Gestaltung ausschlaggebend waren, will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zukünftig den Anlegern aufbürden.

 

Das sieht der Gesetzentwurf für das „Jahressteuergesetz 2008“ vor, der nun vom Finanzministerium veröffentlicht wurde. Der Entwurf wurde gegenüber einer zuvor bekannt gewordenen Fassung zwar etwas entschärft, er enthält aber – anders als in manchen ersten Kommentaren angenommen – weiterhin enormen Sprengstoff für geschlossene Fonds.

 

Es geht um die Neufassung von Paragraf 42 Abgabenordnung („Gestaltungsmissbrauch“). Demnach liegt zukünftig ein Missbrauch des bestehenden Rechts vor, „wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltung gewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.“

 

Als ungewöhnlich soll ein Konzept jedoch nicht etwa nur dann eingestuft werden, wenn es selten oder neu ist. Sondern dann, wenn es „nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde“, so der Gesetzentwurf.

 

Im Klartext: Sobald ein Fonds eine günstige steuerliche Regelung nutzen will, besteht die Gefahr, dass der Finanzbeamte die Anerkennung verweigert und behauptet, dafür sei das Gesetz nicht vorgesehen. Der Anleger muss dann nachweisen, dass wirtschaftlichen Erwägungen ihn zu der Gestaltung veranlasst haben. Gelingt ihm das nicht, „entsteht der Steueranspruch wie bei einer gewöhnlichen rechtlichen Gestaltung“.

 

Wer also zukünftig hofft, durch komplizierte Konzeptionen zum Beispiel steuerfreie Erträge zu generieren, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Konstruktion nicht anerkennt und die Erträge dann doch voll steuerpflichtig werden - eine gewaltige Bedrohung für eine Branche, für die ausgefeilte Steuerkonzepte nach wie vor eine Domäne sind.

 

Die Neufassung des Gesetzes soll ab 2008 angewendet werden. Für bestehende Fonds und für solche, die bis Ende 2007 platziert werden, gilt die bisherige Fassung. (sl)

http://www.cash-online.de/cash-online/news...6f8a5e5daa3bf34

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Elvis77

Sehe ich jetzt eigentlich nicht so die großen Probleme drin.

Die meisten Konzepte enthalten keine Steuertricks mehr. Der Zug ist schon längst abgefahren.

Nur ein paar Nischenprodukte versuchen sich immer mal wieder was einfallen zu lassen.

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berndd
Ich krame diesen Thread nochmal hoch, da ich es noch immer nicht ganz kapiert habe :-)

 

Und zwar: ausländisch thesaurierende Fonds!

 

Um es einfach zu machen (und die Diskussion vor oder nach 2009 außen vor zu lassen), sagen wir ich kaufe mitte 2009 für 1000 Euro 10 Anteile eines ausl. t. Fonds.

2 Jahre später verkaufe ich die Anteile wieder und bekomme 2000 Euro.

 

Eigentlich sollte man annehmen der maximale Betrag den man versteuern muss sind 1000 Euro, denn warum sollte man mehr als den Gewinn versteuern (das wären dann nach 2009 ziemlich genau 300 Euro Steuern für Jedermann/frau)?

 

Aber so wie ich es verstehe ist das noch nicht alles, man muss zusätzlich noch die jährlichen thesaurierungen versteuern (und das alles wird Rückwirkend gemacht...)? (Weiß jemand wie das genau gemacht wird?)

 

Ist das richtig?

 

 

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Sven82

@ Chris1975_bayern

 

Bezüglich § 42 AO wurde der Vorschlag bereits wieder auf Eis gelegt bzw. entschärft

http://www.handelsblatt.com/news/Default.a...&_b=1301246

 

Morgen wissen wir auf jeden Fall mehr über das Jahressteuergesetz zumal es morgen durch den Bundestag geht

 

Gruß

Sven

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Privatanleger
...Aber so wie ich es verstehe...muss zusätzlich noch die jährlichen thesaurierungen versteuern...

 

Es geht um thesaurierende Investmentfonds, welche Zins- und Dividendenerträge nicht ausschütten, sondern im Fonds wertsteigernd akkumulieren.

 

Die im Fonds reinvestierten Zinsen und Dividenden werden, obwohl sie dem Anleger nicht als Ausschüttung zufließen, als "ausschüttungsgleich" definiert und sind jährlich zu versteuern.

 

Anleger müssen, um ihre ausschüttungsgleichen Erträge ordnungsgemäß versteuern zu können, den Weg der Veranlagung wählen. Das betrifft unter anderem auch alle, die in ausländische thesaurierende Fonds investiert haben, und alle, deren Erträge innerhalb der Sparerfreibeträge liegen beziehungsweise die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen.

 

Der Anleger sollte entsprechende Abrechnungen und Belege über Jahre und Jahrzehnte aufbewahren,

 

Die "ausschüttungsgleichen" Erträge finden sich im Anteilpreis wieder.

 

Mit der Abgeltungssteuer werden nunmehr auch Veräußerungsgewinne besteuert.

 

Damit bei späterem Verkauf von Fondsanteilen keine Doppelbesteuerung geschieht, müssen die Jahr für Jahr bereits gezahlten Steuern auf die dann fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Damit bei späterem Verkauf von Fondsanteilen keine Doppelbesteuerung geschieht, müssen die Jahr für Jahr bereits gezahlten Steuern auf die dann fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden.
gerade für die Anrechnung suche ich noch die Rechtsgrundlage.

 

http://www.sis-verlag.de/invstg.pdf

irgendwo im §§ 5 bis 8 InvStG muss es ja stehen

 

EDIT:

oh Gott, bin ich blind. In § 8 Abs. 5 S. 3 InvStG steht es

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FabMan
· bearbeitet von FabMan
ZITAT(FabMan @ 07.08.2007, 20:41) *

 

Ich krame diesen Thread nochmal hoch, da ich es noch immer nicht ganz kapiert habe :-)

 

Und zwar: ausländisch thesaurierende Fonds!

 

Um es einfach zu machen (und die Diskussion vor oder nach 2009 außen vor zu lassen), sagen wir ich kaufe mitte 2009 für 1000 Euro 10 Anteile eines ausl. t. Fonds.

2 Jahre später verkaufe ich die Anteile wieder und bekomme 2000 Euro.

 

Eigentlich sollte man annehmen der maximale Betrag den man versteuern muss sind 1000 Euro, denn warum sollte man mehr als den Gewinn versteuern (das wären dann nach 2009 ziemlich genau 300 Euro Steuern für Jedermann/frau)?

 

Aber so wie ich es verstehe ist das noch nicht alles, man muss zusätzlich noch die jährlichen thesaurierungen versteuern (und das alles wird Rückwirkend gemacht...)? (Weiß jemand wie das genau gemacht wird?)

 

Ist das richtig?

 

 

 

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Leider konnte ich auch diesem Link folgend keine endgültige Antwort erhalten.

So wie ich es in diesem Thread verstanden habe ist der Unterschied zwischen inländ. thesaurirenden Fonds und ausländisch thesaurirenden Fonds einzig und allein der Zeitpunkt zu welchem man für die thesaurierten Beträge Steuern zahlen muss.

Beispiel:

Fonds A: inl. th.

Fonds B: ausl. th.

 

Ich kaufe mir jeweils mitte 2009 für 1000 Euro 10x Fonds A und für 1000 Euro 10x Fonds B.

Beide halte ich 10 Jahre. Nach 10 Jahren sind aus den 1000 Euro jeweils 10.000 Euro geworden.

Der einfachheit halber sagen wir werden jedes Jahr 100 Euro thesauriert.

 

Bei Fonds A (inländisch th.) muss ich jetzt jedes Jahr 30 Euro Steuern bezahlen

Zusätzlich muss ich nach 10 Jahren: 10.000-1000 Euro - 10*100 Euro = 8000 Euro versteuern.

 

Bei Fonds B (ausl. th.) muss ich keine jährlichen Steuern bezahlen. Dafür muss ich nach 10 Jahren

10.000 - 1000 = 9000 Euro versteuern (oder muss ich die 100Euro * 10 Jahre hinzurechnen und 10.000 Euro versteuern???)

 

Wenn ich bei Fonds B 9000 Euro nach 10 Jahren versteuern müsste würde ich aber besser fahren, da ich die jährlich gesparten 30 Euro anlegen kann und darauf Zinsen bekomme...

 

Wie kann das sein???

Heißt das tatsächlich dass ausländisch thesaurirende Fonds die bessere Wahl sind (ab 2009)???

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berndd
Leider konnte ich auch diesem Link folgend keine endgültige Antwort erhalten.

So wie ich es in diesem Thread verstanden habe ist der Unterschied zwischen inländ. thesaurirenden Fonds und ausländisch thesaurirenden Fonds einzig und allein der Zeitpunkt zu welchem man für die thesaurierten Beträge Steuern zahlen muss.

Beispiel:

Fonds A: inl. th.

Fonds B: ausl. th.

 

Ich kaufe mir jeweils mitte 2009 für 1000 Euro 10x Fonds A und für 1000 Euro 10x Fonds B.

Beide halte ich 10 Jahre. Nach 10 Jahren sind aus den 1000 Euro jeweils 10.000 Euro geworden.

Der einfachheit halber sagen wir werden jedes Jahr 100 Euro thesauriert.

 

Bei Fonds A (inländisch th.) muss ich jetzt jedes Jahr 30 Euro Steuern bezahlen

Zusätzlich muss ich nach 10 Jahren: 10.000-1000 Euro - 10*100 Euro = 8000 Euro versteuern.

 

Bei Fonds B (ausl. th.) muss ich keine jährlichen Steuern bezahlen. Dafür muss ich nach 10 Jahren

10.000 - 1000 = 9000 Euro versteuern (oder muss ich die 100Euro * 10 Jahre hinzurechnen und 10.000 Euro versteuern???)

 

Wenn ich bei Fonds B 9000 Euro nach 10 Jahren versteuern müsste würde ich aber besser fahren, da ich die jährlich gesparten 30 Euro anlegen kann und darauf Zinsen bekomme...

 

Wie kann das sein???

Heißt das tatsächlich dass ausländisch thesaurirende Fonds die bessere Wahl sind (ab 2009)???

 

 

 

Hier nochmal die einschlägige Stelle zum LESEN: :P

 

 

Wenn ich (als juristischer Laie) im Investmentsteuergesetz die einschlägigen (Neuen) § richtig verstehe, bleibt für ausländische thesaurierende Investmentfonds im Prinzip alles beim Alten.

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind jährlich steuerpflichtig, der Abzug der 25% Abgeltungssteuer erfolgt für diese Erträge jedoch erst beim Verkauf, die dann zuviel bezahlte Steuer wird in der ESt-Erklärung verrechnet. Also im Prinzip wie bisher mit der 30% Zinsabschlagsteuer.

Die Kursgewinne der Investmentanteile (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge) werden beim Verkauf mit 25% Abgeltungssteuer belegt.

Für vor dem 1.1.2009 erworbene Anteile entfällt die Steuerpflicht für diese Kursgewinne.

 

 

Bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die 25% Abgeltungssteuer von den Erträgen (ohne Kursgewinne des Fonds) jährlich von der Fondsgesellschaft abgeführt, so wie bisher die 30% Zinsabschlagsteuer.

Beim Verkauf fällt dann die 25% Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge)an.

 

Die Auffassung, dass man bei thesaurierenden Fonds als Anleger auswählen kann, ob man die Erträge jährlich oder beim Verkauf versteuert war noch nie richtig und wird es auch in Zukunft nicht sein.

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FabMan

Genau das habe ich gelesen und es wird nicht klar.

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind jährlich steuerpflichtig, der Abzug der 25% Abgeltungssteuer erfolgt für diese Erträge jedoch erst beim Verkauf, die dann zuviel bezahlte Steuer wird in der ESt-Erklärung verrechnet. Also im Prinzip wie bisher mit der 30% Zinsabschlagsteuer.

Die Kursgewinne der Investmentanteile (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge) werden beim Verkauf mit 25% Abgeltungssteuer belegt.

Für vor dem 1.1.2009 erworbene Anteile entfällt die Steuerpflicht für diese Kursgewinne.

 

Um diesen Absatz geht es ja nun.

Auf das obige Beispiel bezogen heißt das nun:

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind jährlich steuerpflichtig, der Abzug der 25% Abgeltungssteuer erfolgt für diese Erträge jedoch erst beim Verkauf, die dann zuviel bezahlte Steuer wird in der ESt-Erklärung verrechnet. Also im Prinzip wie bisher mit der 30% Zinsabschlagsteuer.

 

Nach 10 Jahren werden also 10x100 Euro wegen der thesaurierung versteuert, soweit klar!

Aber schon die ersten Fragen: Warum 25% (eigentlich sind es ja fast 30%). Und was kann man da zurückfordern (wenn man in dem 10. Jahr über den Freibetrag kommt, was doch sehr wahrscheinlich ist bekommt man nichts zurück?!???

 

Die Kursgewinne der Investmentanteile (ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge) werden beim Verkauf mit 25% Abgeltungssteuer belegt.

 

So jetzt haben wir genau diesen Fall!!!

9000 Euro Kursgewinn (nach 10 Jahren), die 1000 Euro aus der thesaurierung sind bereits mit 300 Euro (oder 250 Euro) versteuert worden. Genau wie hier steht ("ohne die während der Besitzzeit aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge"=1000 Euro) rechne ich die thesaurierung heraus und das macht dann verbleibende 8000 Euro Kursgewinn die noch zu versteuern sind!

 

In Summe muss ich 30% * (8000 + 1000) Euro = 2700 Euro Steuern bezahlen.

Das ist genau dieselbe Summe wie bei einem inländisch thes. Fonds, nur der Unterschied bleibt:

Ich spare in den ersten 9 Jahren die versteuerung der thesaurierten Beträge und kann diese verzinsen lassen. In der Summe fahre ich also mit ausländisch thesaurierenden besser!

 

Also stimmt das nun oder nicht???

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Sven82
Aber schon die ersten Fragen: Warum 25% (eigentlich sind es ja fast 30%).
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer. Spielt aber keine Rolle bei deinem Problem ob es 20, 25 oder 50 % sind.

 

Und was kann man da zurückfordern (wenn man in dem 10. Jahr über den Freibetrag kommt, was doch sehr wahrscheinlich ist bekommt man nichts zurück?!???
noch einmal:

du versteuerst Jahr für Jahr die thesaurierten Erträge in der Steuererklärung (Anlage KAP Zeile 32 bzw. 34) wenn ich es noch richtig im Kopf habe. Den Betrag teilt dir entweder die Depotstelle mit oder du musst selbst nach den Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 5 InvStG im Internet suchen (ebundesanzeiger oder was es da sonst noch gibt).

Im Zeitpunkt der Veräußerung wird der Gewinn abzgl. der kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge besteuert (sprich: Gewinn ohne die vorher versteuerten thesaurierten Erträge). Die thesaurierten Beträge bleiben somit außen vor.

 

Ich spare in den ersten 9 Jahren die versteuerung der thesaurierten Beträge und kann diese verzinsen lassen. In der Summe fahre ich also mit ausländisch thesaurierenden besser!
die thesaurierten Erträge musst du jährlich in der Steuererklärung erfassen. Da gilt die Zuflussfiktion des § 2 Abs. 1 S. 2 InvStG.

 

Gruß

Sven

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FabMan

Ja also Sven, wenn das so wäre dann gibt es doch überhaupt gar keinen Unterschied (ab 2009) zwischen inländisch und ausländisch thes. Fonds?!

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Sven82

soweit mir bekannt wird bei einem inländischen thesaurierenden Fonds die Kapitalertragsteuer direkt aus dem Sondervermögen bezahlt. Der Anteilspreis verringert sich entsprechend. Die Steuer kann später bei Steuererklärung angerechnet werden, sofern eine Steuerbescheinigung vorliegt

 

Dies geschieht beim ausländischen Fonds nicht zumal da die Besteuerung in der Steuererklärung erfolgt. Der einzige Unterschied der mir bekannt ist.

 

Ich bin allerdings kein Fondsexperte. Da habe ich auf der Arbeit überhaupt nichts mit zu tun, so dass es genauso wie für euch völliges Neuland für mich ist. Ich traue nur ungerne Artikeln aus Zeitschriften und Online-Magazinen, so dass ich lieber versuche das Gesetz zu verstehen.

 

Gruß

Sven

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