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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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kafka

Bist nur eingeschränkt beim Kauf- und Verkauf hinsichtlich Börsen, wenn’s doof läuft auch mal gar nichts möglich im Fall der Fälle, Support quasi nicht existent. Aber sonst ist es günstiger. 

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W.Heisenberg
vor 9 Minuten von kafka:

Support quasi nicht existent.

Noch nichts von 24/7 Support innherhalb 15 sek. erreichbar mitbekommen?

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Holgerli

Was spricht gegen Scalable Capital, wenn es nur um einen Broker (also kein Girokonto) geht?

 

Seit dem die von der Baader Bank weg sind, 

 

- sind die IMO deutlich schneller geworden 

- der Support ist war nicht optimal aber weit weg von "quasi nicht existent".

- sind die weiterhin zu 100% auch via Webbrowser auf dem PC bedienbar.

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STSC
· bearbeitet von STSC

Weiß jemand was der Verkauf von Fonds über die KAG bei der ING kosten?

Sind das jetzt  4,90€ + 0,25% oder 4,95€ ? Hier wurden 4,95€ genannt.

 

 

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rotten.demin
vor 6 Minuten von STSC:

Weiß jemand was der Verkauf von Fonds über die KAG bei der ING kosten?

Sind das jetzt  4,90€ + 0,25% oder 4,95€ ? Hier wurden 4,95€ genannt.

Die normale Orderprovision, also 4,90 Euro + 0,25% vom Kurswert, maximal 69,90 Euro.

 

https://www.ing.de/sparen-anlegen/direkt-depot/konditionen/

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber
vor 3 Stunden von STSC:

Sind das jetzt  4,90€ + 0,25% oder 4,95€ ? Hier wurden 4,95€ genannt.

Der anschließend von Dir angeführte Beitrag ist schon älter, von 2024. 

Hier ein Beitrag von 2025: 

Zitat

[...] der Verkauf kostet die genannten 4,90 € + 0,25 % (max. 69,90 €). 

Anderswo ist der Verkauf (Rückgabe) hingegen kostenlos, was hier schon öfters diskutiert und an ING kritisiert wurde. 

 

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 17 Stunden von STSC:

Weiß jemand was der Verkauf von Fonds über die KAG bei der ING kosten?

Sind das jetzt  4,90€ + 0,25% oder 4,95€ ? Hier wurden 4,95€ genannt.

 

 

4,90 +0,25% - wie schon geschrieben wurde.

Keine Sorge, auch bei der einfachen Rückgabe von Fonds an die KAG wirst du von der ING voll abgezockt ;), um dass zu gewährleisten wurde sich sogar extra die Mühe gemacht den Preis zu erhöhen - deswegen die unterschiedlichen Angaben 

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HNBronx

Moin zusammen,

 

ich bin gerade dabei die Steuer für 2025 zu machen. Dabei ist mir bei der Steuerbescheinigung der ING aufgefallen, dass dort der Kirchensteuerabzug Zeile 39 fehlt (37, 38 sind korrekt eingetragen). Hatte ich bislang noch bei keinem Finanzinstitut - meine Frage: Muss ich die Jahressteuerbescheinigung reklamieren? Oder reicht es wenn ich die 8% von Zeile 37 selbst ausrechne und in die Steuererklärung eintrage?

 

Danke euch und viele Grüße

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Turmalin

Wie sehen denn deine Einzelabrechnungen aus, wurde überhaupt Kirchensteuer einbehalten? Falls ja, Jahressteuerbescheinigung reklamieren, falls nein: dann ist sie richtig und du darfst nichts zusätzliches eintragen.

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CorMaguire
vor 7 Minuten von HNBronx:

...bei der Steuerbescheinigung der ING aufgefallen, dass dort der Kirchensteuerabzug Zeile 39 fehlt (37, 38 sind korrekt eingetragen). Hatte ich bislang noch bei keinem Finanzinstitut - meine Frage: Muss ich die Jahressteuerbescheinigung reklamieren? Oder reicht es wenn ich die 8% von Zeile 37 selbst ausrechne und in die Steuererklärung eintrage?....

Erstmal prüfen ob die ING letztes Jahr Kirchensteuer abgeführt hat (Erträgnisaufstellung ziemlich unten, bei mir vor den alllgemeinen Hinweisen).

Falls ja Steuerbescheinigung bei ING reklamieren.

Sonst mal schauen wass Du der ING zur Kirchensteuer mitgeteilt hast.

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HNBronx

Mhh gerade mal nachgesehen - das Tagesgeldkonto läuft auf meine Frau und mich - irgendwie habe ich wohl keine Konfession angegeben, da hier nichts bei Kirchensteuer hinterlegt ist. Wundert mich tatsächlich, da ich jetzt gedacht hätte, dass das eine Standardabfrage bei Kontoeröffnung ist.

 

Der Vorgang ist aber auch jetzt zu lange her, um es genau zu rekapitulieren.

 

Bin jetzt etwas überfragt was zu tun ist?...im Voraus danke für eure Hilfe.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 20 Minuten von HNBronx:

... da hier nichts bei Kirchensteuer hinterlegt ist. ...Bin jetzt etwas überfragt was zu tun ist?...im Voraus danke für eure Hilfe.

Dann ist wohl die Bescheinigung der ING richtig und ING hat keine Kirchensteuer abgeführt. Also solltest Du auch nichts selber ausrechnen und ändern. (siehe auch @Turmalin in #8184)

Ich denke FA wird das im Steuerbescheid nachberechnen. Obs Mecker vom FA gibt weiss ich nicht.

Eintrag bei der ING richtig stellen würde dann afaik auch nicht schaden. Musst Du dann mal schauen ob das dann für 2026 noch zieht.

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HNBronx
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Dann ist wohl die Bescheinigung der ING richtig und ING hat keine Kirchensteuer abgeführt. Also solltest Du auch nichts selber ausrechnen und ändern. (siehe auch @Turmalin in #8184)

Ich denke FA wird das im Steuerbescheid nachberechnen. Obs Mecker vom FA gibt weiss ich nicht.

Eintrag bei der ING richtig stellen würde dann afaik auch nicht schaden. Musst Du dann mal schauen ob das dann für 2026 noch zieht.

Danke für deine Rückmeldung - werde dann so ins Rennen gehen und bei der ING entsprechend direkt korrigieren.

 

Grüße und ein schönes Wochenende

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franko
vor 1 Stunde von HNBronx:

[...] irgendwie habe ich wohl keine Konfession angegeben, da hier nichts bei Kirchensteuer hinterlegt ist. Wundert mich tatsächlich, da ich jetzt gedacht hätte, dass das eine Standardabfrage bei Kontoeröffnung ist.

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuerpflicht beim BZSt abzufragen (einmal bei Kontoeröffnung und dann jährlich, § 51a Abs. 2c EStG). Wenn das nicht funktioniert, sind die Daten vielleicht irgendwo falsch hinterlegt, oder du hast beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt.

 

vor einer Stunde von CorMaguire:

Ich denke FA wird das im Steuerbescheid nachberechnen. Obs Mecker vom FA gibt weiss ich nicht.

Ja. Mecker gibt es nicht. Allerdings ist man aufgrund des unterbliebenen Kirchensteuerabzugs verpflichtet, die betroffenen Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.

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Idontcare
vor einer Stunde von CorMaguire:

Ich denke FA wird das im Steuerbescheid nachberechnen. Obs Mecker vom FA gibt weiss ich nicht.

Hatte das auch schon. Eine meiner Banken hat warum auch immer keinen Religionsstatus drin und führt daher keine KSt. ab. Hatte keine Lust mich drum zu kümmern, zumal.ich mir sicher bin bei Eröffnung alles richtig angegeben zu haben und auch einen Haken bei "Frage das beim BzSt ab" gesetzt zu haben und die Beträge überschaubar sind. Einfach Steuerbescheinigung übernehmen wie sie ist, wird dann einfach nach berechnet, kein Thema. Macht sogar deine Steuer-SW dann schon automatisch , wenn du eine verwendest. Ich sehe nur drei Szenarien wo man unbedingt aktiv werden sollte:

1. Sind größere Beträge - das FA würde irgendwann auf die Idee kommen, Vorauszahlungen festzusetzen.

2. Einkommen schwankt stark - dann könnte es zu deinem Nachteil sein, weil der Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer erst im Folgejahr (bei Nachberechnung und Nachzahlung) greift, wenn da dann das Einkommen sehr gering ist... Aber dann greift evtl. eh die Günstigerprüfung für Kapitalerträge, müsste man sich ggf. genauer anschauen.

3. Man hat nicht vor eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Bank das falsch drin hat, triggert das meines Erachtens die Pflicht zur Steuererklärung.

 

LG,

 

Idontcare

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franko
· bearbeitet von franko
vor einer Stunde von Idontcare:

[...] zumal.ich mir sicher bin bei Eröffnung alles richtig angegeben zu haben und auch einen Haken bei "Frage das beim BzSt ab" gesetzt zu haben [...]

Bei der Bank gibt es so einen Haken nicht. Die Bank ist immer verpflichtet, die Daten beim BZSt abzurufen. Widersprechen muss man direkt beim BZSt.

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HNBronx

Ja da es bei uns nur bei der ING das Thema gibt, sehe ich den "Fehler" bei der ING. Man kann selbst auch gar nicht tätig werden.

 

Wie schon geschrieben muss die ING dies abfragen mit den von mir hinterlegten Adress- und Steuerdaten.

 

Danke für die weitergehenden Erläuterungen.

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Idontcare
vor 5 Minuten von franko:

Bei der Bank gibt es so einen Haken nicht. Die Bank ist immer verpflichtet, die Daten beim BZSt abzurufen. Widersprechen muss man direkt beim BzSt.

Ich meine, dass das früher irgendwann mal anders war und man der Bank das explizit erlauben musste, mag mich aber auch täuschen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 22 Minuten von Idontcare:

Ich meine, dass das früher irgendwann mal anders war und man der Bank das explizit erlauben musste, mag mich aber auch täuschen.

Ich kann mich auch nicht mehr an den Widerspruch beim BZSt erinnern.

Andererseits müsste ja bei erfolgtem Widerspruch das FA eine Steuererklärung zur Ermittlung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge einfordern.

Ich mach aber eh eine Steuererklärung ... :)

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franko
vor 25 Minuten von Idontcare:
vor 31 Minuten von franko:

Bei der Bank gibt es so einen Haken nicht. Die Bank ist immer verpflichtet, die Daten beim BZSt abzurufen. Widersprechen muss man direkt beim BZSt.

Ich meine, dass das früher irgendwann mal anders war und man der Bank das explizit erlauben musste, mag mich aber auch täuschen.

Seit es das Verfahren zum Datenabruf beim BZSt gibt – ich meine, das ist seit 2015 (§ 52 Abs. 49 EStG) –, muss man der Bank gegenüber nichts mehr erlauben, sondern die Bank muss immer die Daten abrufen. Allerdings muss die Bank den Kunden darauf hinweisen, dass man beim BZSt den Sperrvermerk beantragen kann.

"Früher" konnte man selbst bestimmen, ob man der Bank seine Religionszugehörigkeit mitteilte und damit den direkten Steuerabzug erlaubte.

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Rubberduck
Zitat

Für die Eröffnung Ihres ersten Girokontos bis zum 31.05.26  bedanken wir uns mit 200 €.

Ihre Zustimmung zu "Tipps für Sie persönlich" sowie zwei aufeinanderfolgende monatliche Geldeingänge (auch in Teilbeträgen) in den ersten vier Monaten genügen schon:

Ab 28 Jahre: 1.000 € (auch bei Gemeinschaftskonten)

Unter 28 Jahren: 700 € (auch bei Gemeinschaftskonten mit einem Kontoinhabenden unter 28 Jahren)

 

Geldeingänge
Das sind z.B. Lohn, Gehalt, Pension, Kindergeld, BAföG. Nicht als Geldeingang zählen: Eigene Überträge, z.B. Bareinzahlungen oder Überweisungen von Konten der ING, Umsätze aus Wertpapieren, Gutschriften von Rücklastschriften. 

 

Mein Mieter ist auch bei der ING. Deswegen scheint es nicht zu klappen, dass ich auf die 1000 Euro komme....

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 50 Minuten von Rubberduck:

Mein Mieter ist auch bei der ING. Deswegen scheint es nicht zu klappen, dass ich auf die 1000 Euro komme....

Das halte ich für eine Fehleinschätzung bzw. zu kompliziert gedacht deinerseits, weil: was hat die Mietzahlung deines Mieters mit "eigenem Übertrag" zu tun?

 

Mit obiger Argumentation würde auch der monatliche Gehaltseingang nicht zählen, wenn der Arbeitgeber sein Konto (von dem die Überweisung erfolgt) bei der ING hat.

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Geduldsanleger
· bearbeitet von Geduldsanleger
Am 10.5.2026 um 17:14 von blueprint:

Das einzige, wofür die ING im Wertpapierbereich mMn noch gut ist, sind kostenlose ETF Sparpläne, bei denen ist allerdings auch zu beachten, dass sie zu ungünstiger Zeit ausgeführt werden und der Spread oft unschön ist. Es ginge zwar noch schlechter, aber eben auch wesentlich besser.

 

Verkäufe sind dann schon zu teuer. Fondskäufe- und Verkäufe völlig überteuert, besonders auch Geldmarktfonds. Einzelaktien, Zertis, Optionsscheine usw. preislich völlig indiskutabel, genauso wie Einzelkauf von ETFs. Mal von Aktionen abgesehen, die aber nur sporadisch auftreten und deren Konditionen oft undurchsichtig sind.

Da muss ich leider zustimmen. Es sind auch viele ETF gar nicht besparbar. Es ist überhaupt nicht transparent, warum ein ETF besparbar ist oder nicht.  Bei der ING ist der Verkauf  von ETF Bruchstücken kostenlos, es können dabei die ganzen Stücke bestehen bleiben, das ist für mich ein Vorteil. Bei Flatex z.B. kostet der Verkauf von Bruchstücken. Auch Depoteinzelüberträge gehen bei der ING komplett digital und flott. Brokerage und Verwahrung der Gelder sind in einem Unternehmen, was ebenfalls ein Vorteil ist.  Tja, ich bin da etwas hin- und hergerissen was die ING betrifft. Neben ING bin ich noch bei Flatex Kunde dort ist der Kauf und Verkauf von Fonds über KAG anders als bei ING kostenlos. Zudem bin ich noch bei DAB Smartbroker Altkunde, dem alten  Smartbroker trauere ich ein wenig hinterher, für mich war der die beste Lösung. Nicht zuletzt aufgrund des PFOF Verbotes sortiert sich der Brokermarkt neu, dann kommt noch das Altersvorsorgedepot dazu. 2027 plane ich  bei einem weiteren Broker ein Depot zu eröffnen,  der mir dann  Orders jeglicher Größe um  5 € ermöglichen sollte.               

Am 10.5.2026 um 18:29 von Lazaros:

Etwas höhere Gebühren disziplinieren und helfen das Spielgen im Griff zu halten.

 

Am 11.5.2026 um 09:32 von Wishmueller:

Auch wenn das Argument ja etwas "schräg" anmutet....... da ich auch nur bei der ING bin, ist das tatsächlich auch für mich ein Grund. Überlege da eher einmal zu viel als zu wenig, bevor ich einen Kauf oder Verkauf tätige. Letztes Jahr hatte ich fast 500 € Transaktionskosten..... und auch die haben sich nicht immer gelohnt, wenn ich mal ganz ehrlich bin...... :lol:

 Da ist wirklich was dran. Bei den Gebühren der ING wird man förmlich  zu Buy and Hold verdonnert. Bis ca. 1000 € finde ich die Gebührenstruktur noch  OK z.B.  günstiger als bei  einem Konkurrenten wie Flatex. Aber die 0,25% vom Kurswert hauen bei höheren Beträgen so richtig rein. Würde für mich nicht in Frage kommen, größere Depotpositionen bei der ING  zu verkaufen, dann  erst mal Übertrag zu einem anderen Broker mit einer pauschalen Ordergebühr.          

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Wishmueller

Bei kleinen Summen fällt es Dir vielleicht nicht so auf, de facto sind die Gebühren dann aber am höchsten (prozentual). Wird erst mit steigendem Betrag günstiger, der "Deckel" liegt dann irgendwo bei 26 k bzw. € 69,90 Gebühren.

 

Da sich nach meinen gesammelten Erfahrungen der letzten 12 Monate meine Handelsaktivität wieder deutlich in Richtung "buy & hold" reduzieren dürfte, ist dass für mich noch vertretbar (sagt einer, der auch noch jeden Monat 10 € Gebühren fürs Sparkassen-Konto abdrückt). Als "Trader"bzw. mit mehr Aktivitäten würde ich mir dann aber sicherlich auch was anderes überlegen..... :thumbsup:

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Holgerli
vor 48 Minuten von Wishmueller:

Da sich nach meinen gesammelten Erfahrungen der letzten 12 Monate meine Handelsaktivität wieder deutlich in Richtung "buy & hold" reduzieren dürfte, ist dass für mich noch vertretbar

Ist exakt der Grund warum ich auch bei der ING ein Depot habe. Nachdem ich allerdings einige ETFs wegen der Übernahme durch Amundi verkauft habe, habe ich schon gemerkt, dass schnell 20 oder mehr zusammenkommen sind. Das mag man bei "strategischen" Verkäufen machen können und mental mit "...das sind ja nur 0,X% Gebührenquote..." schönreden können (was ich im Endeffekt gemacht habe). Am Ende ist das aber genauso wie die Aussage "Wir gehen während unseres Urlaubs (den ersten seit 5 Jahren!) jeden Tag im Restaurant essen!". Mal, zu außergewöhnlichen Anlässen, kann man das das machen, aber das ist nichts für den Alltag. 

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