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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

tylus

Hallo nochmal,

 

es gibt wohl ein kleines Missverständnis.

der Magellan ist von den ausländisch thesaurierenden der einzige Fonds, der in der JB enthalten ist.

Jedoch nicht der Patri und der Investissement.

 

Somit werde ich beim Magellan nur den Bundesanzeiger quer checken.

Bei den anderen werde ich den Bundesanzeiger nur zur Prüfung gegen die Werte in der Erträgnismitteilung verwenden.

 

Zwei Sachen sind mir jedoch beim ersten Check aufgefallen.

 

a) Beim Patri steht in meiner Erträgnismitteilung ein Wert den ich beim Nachrechnen mit den Anteilswerten aus dem Bundesanzeiger nicht nachvollziehen kann.

Einnahmen KAP Zeile 32 habe aus dem Bundesanzeiger den Wert: Je Anteil 90.8749 ( § 5 Abs. 1 Nr. 1 d) aa))

Wenn ich das nun mit meinen Anteilen Ende 2008 mutlipliziere, kommt bei mir ein 3fach so hoher betrag heraus.

Hat jemand von den anderen Patri Besitzern mit Depot bei der FFB auch abweichende Daten bzgl. der Erträgnisaufstellung und dem Bundesanzeiger.

 

B) @ Sven: Du hattest geschrieben für den Magellan (FR0000292278)

...."KAP Zeile 34: 14,9919 EUR je Anteil

AUS Zeile 7: 14,9919 EUR je Anteil

Anlage AUS Zeile 19: 1,6256 EUR je Anteil..."

 

Bei AUS Zeile 7 würde ich jetzt 9,2059 je Anteil erwarten. Jedenfalls würde ich das jetzt aus dem Bundesanzeiger interpretieren. (Nr. 1. c) jj). Oder liege ich hier falsch?

 

Grüße

Tylus

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tylus
· bearbeitet von tylus

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WillA
a) Beim Patri steht in meiner Erträgnismitteilung ein Wert den ich beim Nachrechnen mit den Anteilswerten aus dem Bundesanzeiger nicht nachvollziehen kann.

Einnahmen KAP Zeile 32 habe aus dem Bundesanzeiger den Wert: Je Anteil 90.8749 ( § 5 Abs. 1 Nr. 1 d) aa))

Wenn ich das nun mit meinen Anteilen Ende 2008 mutlipliziere, kommt bei mir ein 3fach so hoher betrag heraus.

Hat jemand von den anderen Patri Besitzern mit Depot bei der FFB auch abweichende Daten bzgl. der Erträgnisaufstellung und dem Bundesanzeiger.

 

Habe gerade mal bei mir den Patri geprüft.

Die einzelnen gezahlten Zwischengewinne bei Kauf (waren bei mir 10 Einzelkäufe) aufaddiert und vom Thesaurierungsbetrag abgezogen

ergeben bei mir genau den in der Erträgnisaufstellung angegebenen Betrag.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Die FFB hat sich dieses Jahr die Zeit gelassen und gewartet bis alle Fonds die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht haben. Die Unterlagen kamen am Montag, den 11.05. per Post. Sehr lobenswert.

 

ABER: Es wurden einfach die kumulierten Erträge seit Anschaffung ausgewiesen, sofern der Fonds bislang nicht in den Steuerbescheinigungen auftauchte ohne darauf hinzuweisen. Hätte ich die Daten einfach so abgepinselt hätte ich faktisch doppelt Steuern bezahlt. Das ist dann wieder dreist und unverschämt. Entweder man macht es richtig oder lässt es komplett.

Na von dem Blickwinkel aus, dass sicher 90% der Anleger die Jahresbescheinigung einfach abtippen, war das schon OK. Damit haben sie etliche steuerehrliche Anleger, die aber keine "Steuer-Freaks" sind, vor unbewusster Steuerhinterziehung bewahrt. Aber klar, die hätten das von Anfang an richtig machen sollen!

 

edit: zudem fehlen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen des AXA Immoselect (Anlage AUS Zeile 35).

Das wird sich m.E. nie in den Jahresbescheinigungen finden. Ich habe auch den AXA bei ebase und auf der heute eingetroffenen Jahresbescheinigung steht sinngemäß, dass man die steuerfreien Erträge mit Progressionsvorbehalt dem Jahrebericht entnehmen soll. Die Mühe werde ich mir sicher nicht machen ...

 

noch ein edit: anrechenbare Steuern aus Mieterträgen wurden als anrechenbare Steuern aus Dividendenerträgen ausgewiesen. Mit anderen Worten: Nach der Abrechnung kann nur die Hälfte der Steuern angerechnet werden. Ein Immobilienfonds bezieht aber keine Dividenden, zumindest nicht anhand der Angaben des eBundesanzeigers.

Das ist natürlich wirklich ein Fehler. Bei ebase habe ich nichts bei HV stehen, so dass die das anscheinend nicht so gemacht haben. Allerdings kann ich überhaupt nichts zu "anrechenbaren Steuern aus Mieterträgen finden"...

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Sven82

@ tylus

 

Anlage KAP Zeile 34 muss Anlage AUS Zeile 7 entsprechen. Ist steuerlich aber sowieso unerheblich, da es nur um die Anrechnung der Steuern geht und nicht um die Höhe der Erträge auf der Anlage AUS.

 

Na von dem Blickwinkel aus, dass sicher 90% der Anleger die Jahresbescheinigung einfach abtippen, war das schon OK. Damit haben sie etliche steuerehrliche Anleger, die aber keine "Steuer-Freaks" sind, vor unbewusster Steuerhinterziehung bewahrt. Aber klar, die hätten das von Anfang an richtig machen sollen!
ist mir schon klar. Aber dann soll man zumindest darauf hinweisen.

 

Allerdings kann ich überhaupt nichts zu "anrechenbaren Steuern aus Mieterträgen finden"
die Mieterträge werden zu den Zinserträgen zugezählt und damit ausgewiesen ;)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Habe auch gerade mal meine Steuerbescheinigungen in das Steuerprogramm eingegeben. Kann das Drama bestätigen ...

 

2 große Fehler habe ich gefunden (mal abgesehen von dem schon diskutieren Thema mit dem Progressionsvorbehalt bei Immobilienfonds)

 

1.) eine Aktienanleihe als Finanzinnovation wurde total verkehrt angegeben. Da gibt es ja 2 rechtliche Auslegungen, wie das besteuert werden sollte (siehe AXER). Die Bescheinigung ist aber für keine der beiden Auslegungen korrekt... Das habe ich selber korrigiert.

 

2.) Ich hatte letztes Jahr einen ausländischen thesaurierenden Fonds von einem inländischen Depot verkauft. Mir ist klar, dass dann KeSt anhand der akkumulierten Erträge während der Haltezeit berechnet wird. Soweit OK, aber die Bank hat mir auch die Bemessungsgrundlage für die KeSt als Einnahmen bescheinigt!!! In den Jahren zuvor wurden mir die Thesaurierungen auch immer als Einnahmen bescheinigt. Ich habe sie auch immer "brav" angegeben. Bin gerade dabei, das zu reklamieren. Natürlich ist es wieder sehr schwer, an einen Experten ranzukommen.

 

@Sven82

kannst Du mir da weiterhelfen? Ich war immer der Annahme, das beim Verkauf die KeSt anfällt, aber nicht, dass die einem die Einnahmen 2mal Bescheinigen. Kann das so sein?

 

Bei dem betreffenden Fonds handelt es sich übrigens um den Lilux Convert (LU0069514817).

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Sven82
Soweit OK, aber die Bank hat mir auch die Bemessungsgrundlage für die KeSt als Einnahmen bescheinigt!!!

eigentlich werden die ausschüttunsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds gar nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen, erst bei Verkauf. So praktiziert es zumindest die Keppler Lehmann GmbH & Co. KG, wonach sich letztlich alle Banken richten (bzw. richten müssen) weil sie die Daten von Keppler letztlich erhalten.

Anders sieht es aus bei der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG (Ausfüllhilfe), wo es auf die Kenntnis der Daten seitens der Bank ankommt.

 

Entscheidend ist aber nicht die Höhe der Erträge, sondern, dass die tatsächlich einbehaltenen Steuern richtig aufgeführt sind, denn für diese wird ja letztlich die Steuerbescheinigung ausgestellt.

 

Bin gerade dabei, das zu reklamieren. Natürlich ist es wieder sehr schwer, an einen Experten ranzukommen.

Reklamieren??? ... Steuerbescheinigungen??? ...... na dann viel Spaß

 

Falsche Steuerbescheinigungen müssen an die Bank zurück geschickt werden. Erst dann erhält man eine neue. Außerdem sind Banken völlig beratungsresistent.

Ich hab' die Abweichungen zur Steuerbescheinigung bei den Erträgen auf einem Extrablatt der Steuererklärung beigelegt. Das muss reichen zumal die einbehaltenen Steuern richtig aufgeführt wurden.

 

kannst Du mir da weiterhelfen? Ich war immer der Annahme, das beim Verkauf die KeSt anfällt, aber nicht, dass die einem die Einnahmen 2mal Bescheinigen. Kann das so sein?

 

Bei dem betreffenden Fonds handelt es sich übrigens um den Lilux Convert (LU0069514817).

schreib einfach, dass du die Erträge des Jahres 2008 anstelle der kumulierten Erträge in den Anlagen KAP und AUS angegeben hast weil du die Vorjare korrekterweise bereits versteuert hast. Begründung: "Das Zu- und Abflussprinzip bei Überschusseinkünften wird durch die Zuflussfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG außer kraft gesetzt (lex specialis)". Damit dürfte jeder Finanzbeamte etwas anfangen können.

 

Für 2008 wurden die Besteuerungsgrundlagen am 8.7.08 veröffentlicht

 

KAP Zeile 32: 6,8787 EUR je Anteil

AUS Zeile 6: 6,8787 EUR je Anteil

AUS Zeile 18: 0,0001 EUR je Anteil (der sich ergebende Steuerbetrag wird auf volle EUR aufgerundet).

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sparfux

OK ich korrigiere: Ich war dabei, meine Jahresbescheinigungen einzugeben, nicht die Steuerbescheinigungen.

 

Ich habe die um Rückruf gebeten. Mal sehen, ob ich mich schnell einigen kann. Falls nicht werde ich es auch einfach selber korrigieren.

 

Die abgeführte Steuer ist schon OK. Das Problem sind die falschen Einnahmen in der Jahrebescheinigung

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Der Beobachter
OK ich korrigiere: Ich war dabei, meine Jahresbescheinigungen einzugeben, nicht die Steuerbescheinigungen.

 

Ich habe die um Rückruf gebeten. Mal sehen, ob ich mich schnell einigen kann. Falls nicht werde ich es auch einfach selber korrigieren.

 

Die abgeführte Steuer ist schon OK. Das Problem sind die falschen Einnahmen in der Jahrebescheinigung

 

 

Ich möchte mich mal da direkt einklinken. Bei mir war es so, dass ich einen ausländischen Thesaurierer in 2008 verkauft habe. Dabei wurden dann die kummulierten thesaurierten Erträge mit dem Verkauf auf meiner Erträgnisaufstellung ausgewiesen. Nicht aber in der Jahresbescheinigung! Das ist doch aber auch schon ein Fehler oder? Steuern habe ich keine gezahlt, deshalb habe ich ja nur die Jahresbeschenigung.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Nicht aber in der Jahresbescheinigung! Das ist doch aber auch schon ein Fehler oder?

Mein Problem ist ja gerade, das diese kummulierten Erträge in der Jahresbescheinigung ausgewiesen wurden ... Dadürch hätte ich für letztes Jahr zu hohe Einkünfte, die es aber nicht gab. Diese Einkünfte wurden mir in den Jahren zuvor schon immer bescheinigt und ich hatte sie in der Steuer angegeben.

 

Meiner Ansicht nach müsste es wie folgt richtig gemacht werden bei einem Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds:

 

Die KeSt berechnet sich aus den kummulierten Erträgen vor 2008 und den Erträgen in 2008. Wenn der Anschaffungszeitpunkt beim Verkauf der Bank nicht bekannt war, dann werden ggf. die kummulierten Erträge seit 1994 dafür herangezogen. Da kann es teuer werden ;)

 

Die Einkünfte für 2008, die auf der Jahresbescheinigung bescheinigt werden sollten, sind aber nur die Erträge aus 2008.

 

 

 

Ich denke also, dass das bei Dir richtig gemacht wurde.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Die abgeführte Steuer ist schon OK. Das Problem sind die falschen Einnahmen in der Jahrebescheinigung

wenn es nur die Jahresbescheinigung ist, ist das ganze sowieso fast egal. Die interessiert nämlich sowieso niemanden.

 

Ich möchte mich mal da direkt einklinken. Bei mir war es so, dass ich einen ausländischen Thesaurierer in 2008 verkauft habe. Dabei wurden dann die kummulierten thesaurierten Erträge mit dem Verkauf auf meiner Erträgnisaufstellung ausgewiesen. Nicht aber in der Jahresbescheinigung! Das ist doch aber auch schon ein Fehler oder? Steuern habe ich keine gezahlt, deshalb habe ich ja nur die Jahresbeschenigung.

das dürfte dann richtig gelaufen sein vorausgesetz in 2008 sind dir keine stpfl. Erträge zugeflossen (sprich: Geschäftsjahresende ist nach Veräußerung gewesen).

 

 

 

btw, um auf das Threadthema zurückzukommen.

 

Die Keppler-Gruppe oder besser bekannt unter dem Namen "WM-Datenservice" hat hier ein Muster für die Steuerbescheinigungen ab 2009 herausgegeben, was demnächst alles bescheinigt werden könnte.

http://www.wmdaten.de/pdf_abgelt/Muster_I_...ivatanleger.pdf

... und hier die Erläuterung der ED-Felder

http://www.intalus.de/de/news/wm_05_05_08.php

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Ungeheuer

Ich habe im letzten Jahr den Fonds 987339 verkauft.

Auf meiner Jahressteuerbescheinigung der comdirect steht jetzt u.a. folgendes:

Kapitalerträge, die dem Zinsabschlag unterliegen: 177,54 EUR

Diese 177,54 EUR wurden beim Verkauf auf meinem Freistellungsauftrag belastet. In welche Zeile in der Anlage KAP muss ich diese 177,54 EUR jetzt eintragen? Einnahmen sind es ja nicht, oder?

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sparfux
das dürfte dann richtig gelaufen sein vorausgesetz in 2008 sind dir keine stpfl. Erträge zugeflossen (sprich: Geschäftsjahresende ist nach Veräußerung gewesen).

Würden dann aber beim Verkauf nicht sowas wie Stückzinsen fällig werden? Die Erträge im laufenden Geschäftsjahr bis zum Verkaufszeitpunkt müssen ja auch irgendwo erfasst werden.

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Sven82
Diese 177,54 EUR wurden beim Verkauf auf meinem Freistellungsauftrag belastet. In welche Zeile in der Anlage KAP muss ich diese 177,54 EUR jetzt eintragen? Einnahmen sind es ja nicht, oder?
klar sind das Einnahmen, Zeile 32 Anlage KAP

 

Würden dann aber beim Verkauf nicht sowas wie Stückzinsen fällig werden?
ja, wenn denn Zinserträge aufgelaufen sind, dann werden diese als Zwischengewinn bescheinigt. Es gibt aber auch Fonds, bei denen das ganze Jahr über kein Zwischengewinn ausgewiesen wird.

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heimo

Ich hätte auch mal 3 Fragen zu diesem Thema:

 

1) Ich habe gestern meine Jahresbescheinigung 2008 von der EBASE erhalten. Unter der Rubrik "private Veräußerungsgeschäfte (Anlage SO)" werden alle Fonds, für die im Dezember 2008 eine Bestandstrennung durchgeführt wurde, als "veräußert - Depotübertrag" deklariert. Das ist zwar hinsichtlich der Abgeltungsteuer unschädlich, aber wenn es sich um ausländische Thesaurierer handelt, dann könnte das doch u.U. in 10-15 Jahren zu einem bösen erwachen führen, wenn dann bei Verkauf so getan wird, als seien die wahren Anschaffungsdaten (infolge des fiktiven "Depotübertrages" bei der Bestandstrennung) unbekannt?! Denn dann wird ja bis 1997 rückwirkend besteuert...!!

 

Ich glaube, da frage ich mal bei EBASE an was die sich dabei gedacht haben oder ob sie die Anschaffungsdaten für die ausländischen Thesaurierer trotzdem übernehmen.

 

2) In der Jahresbescheinigung gibt es ja die Rubrik "Ausländische Einkünfte und Steuern (Anlage AUS)", in der jeweils Spalten mit "x. Staat / Fonds" auftauchen. Muss ich diese 1:1 kopieren (ggf. natürlich, falls ich denselben Fonds in mehreren Depots halte, für den einzelnen Fonds zusammenaddieren), oder reicht es aus, nur für jedes Land eine Spalte auszufüllen und in dieser ALLE Fonds des jeweiligen Landes aufzuaddieren? Also eine einzige Spalte für alle Fonds DExxxxxxx, LUxxxxxx,....?

Wäre halt wesentlich einfacher und die ganzen Centbeträge würden miteinander verrechnet, also weniger Rundungsfehler.

Letztes Jahr habe ich letzteres gemacht und es wurde akzeptiert, auch wenn ich die leise Vermutung hege dass mein Bearbeiter mit der Materie total überfordert war und meine Erklärung "durchgewinkt" wurde :- :blink:

 

3) die unterste Zeile des o.g. Blocks heißt: "Ausl. Steuern (Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gemäß der Ableitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20)". In Welcher Zeile der Anlage AUS muss ich diese Summe eintragen?

 

Über jedwede Art von Hilfe/Erklärung wäre ich euch sehr dankbar :blushing:

 

gruß

heimo

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Sven82

zu 1.

wie du schon selbst sagst, frag' bei eBase nach.

 

zu 2.

für jeden Fonds bzw. für jedes Land ist eine separate Spalte auszufüllen, da der Maximalanrechnungsbetrag pro Fonds bzw. pro Staat ermittelt wird (§ 68a EStDV).

 

zu 3.

kommt drauf an um was es sich für Erträge handelt, entweder Zeile 12 / 13 oder Zeilen 18 bis 20. Der Abzug schließt die Anrechnung aus und natürlich auch umgekehrt.

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seventh_son

Hallo,

 

folgende Frage kam eben im Thread zum Patri auf. Es geht darum, welche Dokumente man aufheben muss, um bei Verkauf nachzuweisen, welche Beträge man schon ans FA abgeführt hat. Eine Antwort war der Steuerbescheid. Aber:

 

"Nur ist im Steuerbescheid nur eine Summe ausgegeben die dem zu versteuernden Einkommen einfach aufgeschlagen wird.

Da kann man doch später gar nicht mehr herauslesen was man z.B. für den Patri bereits gezahlt hat ?????

 

Also auch die Steuererklärung zum Bescheid abheften ?"

 

Vielleicht kann ja hier jemand helfen.

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Nor

Depotübertrag

 

Vorige Woche habe ich meine Anteile am DWS Euro-Bonds long (ausländisch und thesaurierend) verkauft. In der Abrechnung wird nun ein Steuerabzug berechnet, der sich auf die Thesaurierung für die gesamte Zeit seit Fondauflage bezieht, obwohl ich nur in 2004-2006 Anteile gekauft hatte. Auf Nachfrage bei meiner Bank wurde mir folgender Grund angegeben:

Das Depot hat bis 2006 bei DWS bestanden und wurde dann zur Deutschen Bank verlagert. Daher dieser horrende Steuerabzug! Laut Deutscher Bank Beraterin kann ich mir die zuviel abgezogene Steuer bei der nächsten Steuererklärung wiederholen. Wie wusste sie allerdings auch nicht.

Wer kann mir einen Hinweis geben, wo ich die entsprechende Angabe in der Anlage KAP oder AUS machen kann und wie ich den Nachweis gegenüber dem Finanzamt führe - gegen die Jahressteuerbescheinigung der Bank!

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Sven82
Also auch die Steuererklärung zum Bescheid abheften ?"
kann man machen.

 

Wer kann mir einen Hinweis geben, wo ich die entsprechende Angabe in der Anlage KAP oder AUS machen kann und wie ich den Nachweis gegenüber dem Finanzamt führe - gegen die Jahressteuerbescheinigung der Bank!
erst einmal sollte dir klar sein, dass die Versteuerung der Erträge jährlich erfolgt und nicht mit Verkauf. Hast du die Erträge der Haltezeit jährlich versteuert, so brauchst du nur die Erträge des Verkaufsjahres angeben, sofern dir welche zugeflossen sind (bei Anleihen dürften das in erster Linie Zinsen in Form des Zwischengewinns sein). Ein kleiner Zweizeiler, dass der Steuerabzug auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge seit 1994 erfolgte (§ 7 Abs. 1 InvStG) und du die Erträge bereits versteuert hast (§ 2 Abs. 1 InvStG) und nun die zu viel einbehaltenen Steuern auf deine Steuerschuld anrechnen möchtest sollte ausreichen.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Hallo zusammen,

 

auch ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2008. Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal in meinem Leben Fonds gekauft. Ob der Fülle an Infos bzgl. thesaurierender, swapper an verschiedensten Stellen hier bin ich total Lost. Hier was ich bisher habe:

 

Meine ausländisch, thesaurierenden, swappenden Fonds, welche ich am 22.12.2008 gekauft habe (habe keine Anteile von denen bisher verkauft) und mir in ein Postbank Depot gelegt habe sind:

 

LU0274209237 - db x-trackers MSCI Europe TRN Index ETF

LU0274210672 - db x-trackers MSCI USA TRN Index ETF

LU0392495023 - ComStage ETF MSCI Pacific TRN

LU0292107645 - db x-trackers MSCI Emerging Markets TRN Index ETF

 

Die db-x haben ein Geschäftsjahr von 01.01-31-12. während der Comstage bis Mitte des Jahres geht, deswegen muss ich für die Steuer 2008 nur die db-x angeben, so wie ich das verstanden habe.

Im E-Bundesanzeiger habe ich jetzt die Infos zu den Fonds rausgesucht: https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

 

Ergebnis: Bei allen Positionen steht bei den Fonds jeweils 0,00 Euro.

 

Und nun weiß ich nicht mehr weiter.

 

Die Postbank hat mir eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräusserungsgeschäfte nach §24c EStG geschickt, hier ist jedoch keiner der obigen Fonds namentlich erwähnt, sondern es werden nur meine Zinsen die ich bei der Postbank auf Tagesgeld, Sparkonto und Verrechnungskonto gemacht habe addiert und ausgewiesen. Diese Info habe ich bereits ins KAP Formular eingegeben, aber ich habe keine Ahnung wo ich jetzt meine Fonds unterbringen soll.

 

Außerdem habe ich eine Jahreserträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung 2008 zu meinem Depot bekommen. Hier steht jedoch auf dem Summenblatt gar nichts. Kein Fondsname, keine Zahl, gar nichts, außer:

Im genannten Zeitraum sind keine zu bescheinigenden anrechenbaren inländischen Steuern angefallen.

 

Soweit ich die ganzen Threads verstanden habe, muss ich jetzt jedoch in der Lohnsteuer nochmal explizit die 0,00 pro Fonds anbringen. Damit keine doppel-Besteuerung bei Verkauf anfällt.

 

Stimmt das?

 

Wo mache ich das (also unter welchem Punkt bei KAP)? Muss ich jeden Fonds separat angeben?

 

Sorry für die primitive Frage, aber ich hab echt versucht, das mit den Infos hier im Forum zu lösen, aber habs nicht geschafft.

Danke für eure Zeit.

 

Thomas.

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Sven82
Soweit ich die ganzen Threads verstanden habe, muss ich jetzt jedoch in der Lohnsteuer nochmal explizit die 0,00 pro Fonds anbringen. Damit keine doppel-Besteuerung bei Verkauf anfällt.

 

Stimmt das?

kann man machen

 

Wo mache ich das (also unter welchem Punkt bei KAP)? Muss ich jeden Fonds separat angeben?
Anlage KAP Zeile 32 und 34 mit 0,00 EUR. Alternativ kann man das auch auf einen separaten Zettel schreiben, dass für die Fonds keine stpfl. Erträge zugeflossen sind.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Hallo Sven,

 

danke für die schnelle Antwort und deine tolle Arbeit hier.

 

 

Wo mache ich das (also unter welchem Punkt bei KAP)? Muss ich jeden Fonds separat angeben?

Anlage KAP Zeile 32 und 34 mit 0,00 EUR. Alternativ kann man das auch auf einen separaten Zettel schreiben, dass für die Fonds keine stpfl. Erträge zugeflossen sind.

 

So wie meine Steuererklärung jetzt ausschaut "kennt" das Finanzamt meine Fonds noch gar nicht (die ISIN taucht ja nicht auf meiner Jahresbescheinigung von der Bank auf). Muss ich dann noch eine Kopie vom Depotauszug mit den 4 Fonds beilegen, wenn ich hier die 0,00 eintrage? Die Eintragung mit der 0,00 in der Zeile 32 und 34 gilt ja dann für alle 4 Fonds kumuliert.

 

Ich habe mir jetzt den Thread nochmal tutto completti durchglesesn. Viele hier machen es ja auch so, dass sie bei ausl., theasaurierenden Swappern gar nichts angeben und einfach nur die Bundesanzeiger sammeln um die dann bei Bedarf aus dem Hut zu hohlen.

 

Bin da noch etwas unschlüssig. Was empfiehlt sich?

Bin ich mit dem Sammeln und dem "nichtangeben, da ja eh alles 0,00 ist" auch auf der sicheren Seite?

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Dyonisos

So liebe Gemeinde,

nun hat mich die Steuererklärung auch diesen sonnigen Sonntag gekostet.

Dabei ist meiner Steuersoftware ein Fehler in der Jahresbescheinigung aufgefallen.

Hier wird beim Fonds LU0224575943/Allianz RCM Bric Stars Einnahmen in Höhe von 4,13 ausgewiesen die in der Anlage AUS in Zeile 7 einzutrgen sind. Diese Einnahmen sollen aber in Zeile 33 und 34 der Anlage KAP enthalten sein.

Dort steht in der Bescheinigung allerdings ein Wert von 0 .

 

Ist da Ebase ein Fehler unterlaufen oder verraff ich da was ?

 

sonnigen Gruß Alex

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Sven82

KAP Zeile 34 muss zwingend mit Anlage AUS Zeile 7 übereinstimmen.

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Dyonisos

Danke Sven,

dann stimmt da wohl seitens ebase etwas nicht.

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