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webwude

Rückforderungen nach Kündigungen

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webwude
· bearbeitet von webwude

Hallo zusammen,

 

hier sind bekannterweise viele "Opfer" der DVAG und deren Produkten (aber auch anderer Versicherungsunternehmen) bzgl. Lebens- und Rentenversicherungen. Heute bin ich auf einen sehr interessanten Artikel gestoßen:

 

Zitat:

"Versicherungskunden dürfen Rückzahlung einfordern

Millionen Kunden können Geld von Versicherungsunternehmen zurückfordern. Laut einem Urteil des Hamburger Landgerichts gilt das für Verträge für Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen, die seit 2001 abgeschlossen und nun gekündigt worden sind. Einige Klauseln wurden für unwirksam erklärt."

 

Mehr findet ihr hier: "http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,662650,00.html".

 

Wie seht Ihr das? Kann man auf die AM (in meinem persönlichen Fall) oder auf die jeweilige Versicherung zugehen und eine Nachzahlung verlangen? Wie sähe eine Vorgehensweise aus? Möglicherweise wird dies eine Art Sammelthread für Vorschläge / Antworten / (Miss-)Erfolge.

Viele Grüße und danke für Eure Antworten,

ww

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molari

Fallen darunter eigentlich auch Kapitalbildene BU-Versicherungen?

 

Grüße

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BobbyX

ist ja schon einmal sehr interesssant, falls da jemand nähere Infos hat wäre ich auch sehr dankbar.

 

Habe mich gerade im Juli von meinem DVAG-Fehler :- getrennt.... und damit etwas Kohle verschossen.....wenn ich da wenigstens etwas mehr retten könnte, wäre es nicht schlecht.

 

 

greetz,

Bobby

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BobbyX
· bearbeitet von BobbyX

Im Artikel steht ja folgendes:

 

Den Betroffenen rät sie, sofort Ansprüche anzumelden, auch wenn die Versicherungen Berufung einlegen sollten.

 

Die Frage ist nun, was genau soll ich denn der DVAG mitteilen ? Hat da jemand etwas wie ein Musterschreiben?

 

Nachtrag:

Habe gerade einen Musterbrief gefunden:

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/BGH12.Oktober2005Musterbrief.htm

 

greetz,

Bobby

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poppi

Ah, gut, der Musterbrief wurde also auch aktualisiert. Dann will ich mal ran, meinen Fondsgebundenen RV-Schaden reduzieren... ^_^

 

Geduld muss man wohl mitbringen. Aber ein Anfang ist dann gemacht.

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webwude

Stimmt - also ich werde das auf jeden Fall versuchen, allerdings muss ich mich erst mal durch die ganzen Unterlagen wühlen...

 

Wenn jemand mehr Infos / Tipps oder Erfahrungen hat, immer her damit :)

 

Viele Grüße,

ww

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poppi

Stimmt - also ich werde das auf jeden Fall versuchen, allerdings muss ich mich erst mal durch die ganzen Unterlagen wühlen...

 

Wenn jemand mehr Infos / Tipps oder Erfahrungen hat, immer her damit :)

 

 

Erstmal musst du nicht so viel beachten, außer du hättest 2004 bereits gekündigt. Dann würde jetzt Verjährung drohen. Für alle später gekündigten Verträge wird die Verjährung erst Ende 2010 eintreten. Die VZHH rät, bereits jetzt Ansprüche geltend zu machen, auch wenn die Versicherer in Revision gehen. Schaden kann das keinesfalls, ggf. muss man den weiteren Fortgang des Verfahrens abwarten und erst dann wieder handeln. Die Verbraucherzentralen halten einen da ganz gut auf dem Laufenden.

 

Wichtig für die Rückforderungen wäre, wenn du in etwa noch nachvollziehen könntest, was du einbezahlt hast - um ggf. die Ansprüche nachrechnen zu können. Den Rückkaufswert hast du ja vom Versicherer mitgeteilt bekommen.

 

Ich werde erstmal Ansprüche anmelden und dann schauen, wie der Versicherer reagiert - vermutlich mit dem Hinweis, dass das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Wichtig ist dabei übrigens noch, dass das Anmelden von Ansprüchen die Verjährung nicht verhindert. Man muss dann ggf. noch den Ombudsmann für Versicherungen einschalten, was die Verjährung zumindest für einige Zeit hemmt. Ggf., falls dann weiterhin mangels Entscheidung Verjährung droht, muss man einen Anwalt einschalten. Aber da reicht es wohl erstmal, die Mitteilungen der Verbraucherzentralen zu beobachten. Weiteres wird sich so oder so im Laufe des nächsten Jahres ergeben.

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webwude

Wie gesagt, morgen wühle ich mal eine Runde - allerdings müsste ich noch alle Unterlagen haben - insbesondere bei Versicherungen, bei denen nichts zurück kam, wird das sicherlich interessant. Ich habe Anfang dieses Jahr so richtig aufgeräumt, da könnte doch einiges zusammen kommen...

 

Der Musterbrief ist schon einmal ein sehr sehr guter Anfang - die AM wird sich freuen :thumbsup:

 

Sobald ich Antworten habe oder es sonst etwas neues gibt, melde ich mich.

 

Viele Grüße,

ww

 

P.S. ist es tatsächlich sinnvoll, der Verbraucherzentrale HH eine Kopie zu schicken oder ggf. zu faxen?

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masu

Hi,

 

habe meiner Versicherung auch mal so einen Musterbrief zur Kündigkung zukommen lassen. Wenn die sich quer stellt, werde ich der Verbraucherzentrale eine Kopie zukommen lassen :rolleyes:

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webwude

Meine (drei) Briefe gehen morgen in die Post... schon ganz imposant (oder traurig, wie man es sieht), wenn man sich das mal im Detail anschaut...

 

- Rente Pur beitragsfrei seit 01.03.2009

o Abschluss: 01.10.2007

o Kündigung: 01.06.2009

o Rückkaufswert: 0

o Einzahlung: ca. 2851,73

- Rente Plus

o Abschluss: 01.03.2004

o Kündigung: 01.06.2009

o Rückkaufswert: 1877,97

o Einzahlung: ca. 5715,52

- Privat Rente mit Garantie beitragsfrei seit 01.03.2009 - Guthaben übertragen

o Abschluss: 01.05.2005

o Kündigung: 01.10.2009

o Rückkaufswert: 3711,16 (aus der übertragenen Summe)

o Einzahlung: ca. 4926

 

Ich probiere es einfach mal bei allen dreien, mal sehen, was dabei zurückkommt...

 

Viele Grüße,

ww

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Gerald1502

Hallo WebWude,

 

wie kommt man denn zu 3 Rentenpolicen? Da hat Dich doch jemand ganz schlecht beraten. Eine vor 2005, die eine Steuerfreiheit aufweist und dann 2 Policen nach 2005, die besteuert werden. Da brauchte wohl jemand neue Provisionen. Die Privatrente mit Garantie hatte ich auch mal, aber jetzt nicht mehr.

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el galleta
wie kommt man denn zu 3 Rentenpolicen?

...

Die Privatrente mit Garantie hatte Ich auch

Du gibst Dir die Antwort ja schon selbst: Wer vertickt denn diesen Schrott? Richtig, die DVAG. :'(

 

saludos,

el galleta

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jm2c

So außergewöhnlich ist das mit den drei Policen ja nun nicht. Ich hatte auch zwei fondsgebundene AM RV + die Privat mit Garantie. Jetzt halte ich nur noch die RV von 1999. Was den Nachschlag angeht, habe ich erst mal den Stornoabzug nachgefordert. Der Passus gem. § 176 VVG a.F., bzw. lt. BGH "die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zuzüglich Überschussbeteiligung leuchtet mir nicht so ganz ein. Vielleicht kann mir das hier jemand noch mal kurz erläutern. Für alles kann die AM ja nun auch nichts, wenn bspw. die Fonds eher mäßig gelaufen sind und weniger als die Hälfte an Rückkaufswert vorhanden ist

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poppi

 

P.S. ist es tatsächlich sinnvoll, der Verbraucherzentrale HH eine Kopie zu schicken oder ggf. zu faxen?

 

Schaden kann es zumindest nicht. Je größer die Öffentlichkeit, desto höher der Druck auf die Versicherer, Und man ist registriert, falls es mal wieder neue Musterverfahren geben sollte.

 

 

wie kommt man denn zu 3 Rentenpolicen? Da hat Dich doch jemand ganz schlecht beraten. Eine vor 2005, die eine Steuerfreiheit aufweist und dann 2 Policen nach 2005, die besteuert werden. Da brauchte wohl Jemand neue Provisionen.

 

Unerfahrenheit, Blauäugigkeit, falsches Vertrauen. Das waren die drei Schritte, die uns haben reinfallen lassen. Erst als der gute Mann uns auch noch eine Immobilie im Osten andrehen wollte ("todsicheres Sparmodell") klingelte es bei mir. Erst seitdem beschäftige ich mich selbst intensiver mit dem Thema Anlage und Geld - gut, wenn auch schmerzlich investiertes Lehrgeld, würde ich mal sagen. Und der "Berater" hat zwei gute Bekannte weniger. Struckikarriere... :rolleyes:

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poppi

So außergewöhnlich ist das mit den drei Policen ja nun nicht. Ich hatte auch zwei fondsgebundene AM RV + die Privat mit Garantie. Jetzt halte ich nur noch die RV von 1999. Was den Nachschlag angeht, habe ich erst mal den Stornoabzug nachgefordert. Der Passus gem. § 176 VVG a.F., bzw. lt. BGH "die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zuzüglich Überschussbeteiligung leuchtet mir nicht so ganz ein. Vielleicht kann mir das hier jemand noch mal kurz erläutern. Für alles kann die AM ja nun auch nichts, wenn bspw. die Fonds eher mäßig gelaufen sind und weniger als die Hälfte an Rückkaufswert vorhanden ist

 

Die VZHH bezieht sich dabei auf die Entscheidung des BGH, wonach die Verbraucher Anspruch auf einen Mindest-Rückkaufswert haben, dem Urteil nach also wie oben zitiert. Das wurde für fondsgebundene LV und RV in einem eigenen Urteil 2007 extra noch mal bestätigt. Aber das mit der Überschussbeteiligung dürfte vermutlich nur greifen, wenn tatsächlich Überschüsse erwirtschaftet wurden.

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webwude

Das mit den diversen Policen wurde schon in anderen Threads ausführlich zerpflückt... wie schon oben erwähnt, man baut eben eine Vertrauensbasis auf (ohne sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen) und wird dann eben damit "versorgt".

 

Wie dem auch sei - die VZHH hat die Kopien, die Nachforderungen habe ich gestern Morgen weggeschickt (zu den Details oben), jetzt bin ich mal gespannt, ob und wenn ja, was zurückkommt... ich bin jedenfalls gespannt und die Differenz zwischen Rückkaufswert und gezahlten Beiträgen lässt in jedem Fall Luft nach oben...

 

Persönlich habe ich mich inzwischen auf eine TopRente von DWS und getrenntem Vermögensaufbau zurück gezogen. Auch sehe ich Konstrukte aus Rentenversicherungen und Vermögensaufbau inzwischen äußerst kritisch an - die Lektion habe ich in jedem Fall gelernt.

 

Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich berichten.

 

Viele Grüße,

ww

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jm2c

Schon jemand eine Antwort von seiner Versicherung bekommen?

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BobbyX

ich habe von der AM Antwort bekommen.

 

"Der AM liegt z.Z. noch nicht das Urteil vor" und es wird noch etwas bis zu vollständigen Prüfung warten und bitten um Geduld.

 

 

War ja klar, dass sie rauszögern wo es auch nur geht .... naja, abwarten und Tee trinken.

 

Wenn ich bis zum neuen Jahr noch nichts gehört habe, schalte ich mal sicherheitshalber noch die Verbraucherzentrale ein.

 

 

greetz,

Bobby

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webwude

Die VZHH ist bei meiner Angelegenheit voll involviert - meine Antwort sieht sehr ähnlich aus:

 

Sie beziehen sich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2009. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Dafür benötigen wir allerdings die schriftliche Fassung des Urteils mit den Details zu den Entscheidungsgründen. Leider liegt es uns noch nicht vor.

Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten und bitten bis dahin um Geduld.

 

Warten wir mal ab :)

 

Viele Grüße,

ww

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poppi

Ähnliches bei mir. Eine Versicherung hat sofort alle Ansprüche von sich gewiesen - das werde ich mal von der VZHH überprüfen lassen. Die andere verweist darauf, dass das Urteil noch nicht vorliege. Also wie bei den anderen hier.

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

So, ich habe nun auch eine Antwort bekommen. Ein Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufswert bestehe nicht, da die AVB von vornherein den Transparenzanforderungen des BGH-Urteils von 2005 entsprachen, heißt es. Auf die neueren Urteile wurde nicht eingegangen...

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webwude

Gestern kam die Antwort der AM - leider, wie schon fast erwartet, negativ:

 

Ich zitiere:

Versicherungen Nr 1; 2; 3

 

Sehr geehrter Herr XYZ,

 

wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 29.11.2009.

 

Die von Ihnen angesprochenen Urteile des LG Hamburg vom 20.11.2009 liegen inzwischen in schriftlicher Form vor. Sie sind jedoch nicht rechtskräftig und wären im Falle ihrer Rechtskraft nur für die jeweils beklagten Versicherer verbindlich.

 

Entgegen der Entscheidungen des LG Hamburg ist die Wirksamkeit unserer einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. der vergleichbaren AVB anderer Versicherer durch eine Vielzahl rechtskräftiger Entscheidungen verschiedener anderer Gerichte bestätigt worden (u.a. durch AG Karlsruhe vom 18.12.2007 - 2 C 450/07, AG Ulm vom 05.03.2008 - 5 C 2218/07, AG Aachen vom 11.07.2008 - 84 C 110/08 und vom 19.01.2007 - 8C 442/06, nLG Heidelberg vom 15.12.2006 - 1S 31/06 und LG Nürnberg-Fürth vom 14.02.2007 - 8 S 8000/06).

 

Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 12.10.2005 kann die Unwirksamkeit einer AVB-Klausel letztlich nur durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde oder duch eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH festgestellt werden. Bis dahin sind wir daher - gerade wegen der unsere AVB bestätigenden Gerichtsentscheidungen - gehalten, von der Wirksamkeit der in Ihren Fall einschlägigen AVB auszugehen.

 

Wir zahlen deshalb nichts zusätzlich aus.

 

Haben Sie weitere Fragen zu Ihren Verträgen? Gerne sind wir für Sie da.

 

Mit freundlichen Grüße

AachenMünchener Lebensversicherung AG

Kundenservice-Direktion Köln

 

:wallbash:

 

Viele Grüße,

ww

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angmoh

Sehr interessantes Thema. Ich habe aber den geplanten Ablauf noch nicht ganz verstanden. Soweit ich es kapiert habe, fordert man zuerst seine ehemalige Versicherungsgesellschaft per Brief zur Rückzahlung eines gewissen Mehrbetrages auf (zu unrecht abgezogene Aufsetzungskosten + ggf zu hoher Stornoabzug). Je schneller man dies tut, desto besser, da dadurch (falls sich die Verbraucherbehörde letztendlich durchsetzt) der Fälligkeitszins zu laufen beginnt. Dieser Brief wird nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der jeweiligen Versicherung mit einem Standardschreiben (s. die vorherigen Posts) negativ beantwortet und auf die noch ausstehende letztinstanzliche Entscheidung verwiesen.

 

Was aber dann? Muss ich darauf wieder antworten, warte ich einfach ein paar Jahre bis der BGH irgendwann die Musterklagen entschieden hat und hoffe, dass meine Versicherung (Heidelberger Leben) sich dann freiwillig anpasst oder muss ich selbst gegen meine Versicherung klagen?

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webwude

Tja... im Optimalfall kommt die Versicherung gleich mit einer Nachzahlung um die Ecke ;)

 

Im Endeffekt geht es zunächst einmal darum, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen (die können nämlich verjähren). Im nächsten Schritt hofft man eben auf die Zahlung. Kommt diese nicht (wie in meinem Fall), kann man die Verbraucherzentrale und / oder Versicherungsombudsmann und / oder den eigenen Anwalt einschalten.

 

Ich für meinen Teil werde wohl mein Glück zunächst erst mal mit dem Versicherungsombudsmann versuchen.

Generell aber sollte man einen langen Atem haben *seufz*

 

Viele Grüße,

ww

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angmoh
· bearbeitet von angmoh

"Im Endeffekt geht es zunächst einmal darum, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen (die können nämlich verjähren)."

 

Wenn ich mich nicht täusche ist das nicht der entscheidende Punkt. Das reine Anmelden meines Anspruches hemmt die Verjährung noch nicht. Das spätere Einschalten des Ombudsmanns hemmt die Frist zwar um ca. drei Monate, aber mehr auch nicht. Wenn es um Fristverlängerung geht, dann muss man meines Wissens nach entweder klagen, oder sich mit der Versicherung darauf einigen, dass diese frewillig einer Fristverlängerung bis zur endgültigen Entscheidung der anderen Musterverfahren verzichtet.

 

Ich dachte bisher, dass das frühe Anmelden der Ansprüche nur für den Fälligkeitszins relevant wäre. Lasse mich allerdings auch gerne eines Besseren belehren.

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