Zum Inhalt springen
webwude

Rückforderungen nach Kündigungen

Empfohlene Beiträge

el galleta
Zu welcher Entscheidung seid Ihr denn gekommen?

Ich tendiere derzeit zu Zeit- und Nervenschonung, werde es also wohl lassen. So groß wären meine Forderungen auch nicht (dreistellig), sodass ich mir dieses Weihnachtsgeschenk selbst mache.

 

Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

- ohne Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen -

Es müßte doch in diesem Fall Punkt 2 zutreffend sein.

Richtig.

 

Aber,so wie ich es verstehe

-die Erstberatung durch Anwalt ist durch R.-Versicherung abgedeckt

Ne, eben gerade nicht, da es sich um einen solchen Streit handelt.

 

-Verliert der Versicherer durch das zu erwartende BGH Urteil,trägt Er alle Kosten

Ist das so richtig?

Richtig.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Auch ein Grund, warum es die Versicherer sicher gern drauf ankommen lassen! Denn die meisten Kunden dürften selbst mit einer RS-Versicherung solche Klauseln drin stehen haben. Da überlegt man sich 2mal, ob man klagt. Besonders wenn die zu erwartende Erstattung eher klein ausfällt. Klein meint bei mir Erstattung unter 200 Euro.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mscj
· bearbeitet von mscj

Hallo zusammen,

 

ich habe nun zum 2. Mal an Nürnberger geschrieben, da ich für eine gekündigte Rentenversicherung meiner Tochter kein Geld zurückbekommen habe.

Die Post habe ich mal angehängt.

Was meint ihr? Ist das so OK.

Die Nürnberger hat in der Antwort geschrieben, dass sie mir die Kalkulation nicht offenlegen muss. Allerding habe ich auf der Seite der VZHH folgendes gefunden:

10. Mai 2007

Versicherer muss Zahlen vorlegen

Lebensversicherungskunden haben Anspruch darauf, dass ihnen das Unternehmen genau erläutert, wie es den Rückkaufswert berechnet hat. Das hat das Landgericht München I entschieden. Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts und ist rechtskräftig. Die Versicherung muss jetzt einem 68-jährigen Münchener genau vorrechnen, was sie bei der Ermittlung des Rückkaufswertes vor allem an Abschluss- und Stornokosten von seinen Beiträgen abgezogen hat. (AG München, Urt. v. 23. März 2006, 223 C 18455/05, LG München I, Urt. v. 15. Februar 2007, 31 S 8182/06, mitgeteilt von Rechtsanwalt Roder aus der Kanzlei Klüver, Klass, Zimpel & Kollegen).

Soll ich da weiter nachfragen, oder hat das keinen Sinn?

 

Danke

post-14378-0-68056000-1328176528_thumb.jpg

post-14378-0-58443100-1328176537_thumb.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webwude

Soll ich da weiter nachfragen, oder hat das keinen Sinn?

 

Danke

Dran bleiben, auf das Urteil verweisen - ggf. VZ einbeziehen oder Versicherungs-Ombudsmann einschalten.

 

Ich für meinen Teil warte noch auf das BGH Urteil, das dieses Jahr kommen soll - so oder so werde ich in der zweiten Hälfte diesen Jahres einen neuen Versuch starten, zwecks Verjährung.

 

Viele Grüsse,

ww

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Hallo zusammen,

 

ich habe nun zum 2. Mal an Nürnberger geschrieben, da ich für eine gekündigte Rentenversicherung meiner Tochter kein Geld zurückbekommen habe.

 

Bei diesen "Kleinbeträgen" sollte der Ombudsmann sicherlich weiterhelfen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mscj

Ich für meinen Teil warte noch auf das BGH Urteil, das dieses Jahr kommen soll - so oder so werde ich in der zweiten Hälfte diesen Jahres einen neuen Versuch starten, zwecks Verjährung.

Wird nochmal ein Urteil gesprochen?

Sind die verpflichtet mir Auskunft zu geben wie der Wert berechnet wurde?

 

Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
Wird nochmal ein Urteil gesprochen?

 

Wurde doch schon:

 

Sind Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam, ergibt sich hieraus selbst dann kein Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach § 5a VVG, wenn die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen das Transparenzgebot beruht. Die Rechtsfolgen der Klauselunwirksamkeit ergeben sich in diesem Fall allein aus den §§ 306 BGB, 6 AGBG.

Ebenso wenig lösen bei Lebensversicherungen vorgeschriebene Verbraucherinformationen zur Überschussbeteiligung, zum Rückkaufswert, zur prämienfreien Versicherung und zum Ausmaß der garantierten Leistungen bei Intransparenz ein solches Widerspruchsrecht aus.

In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer aber nach Kündigung des Versicherungsvertrags einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Mindestrückkaufswerts. Eine Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG ist nicht möglich.

 

Die Revision der Beklagten führt zur Aufhebung und Zurückverweisung. Der Kläger hat keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge, weil ihm ein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG nicht zustand. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ihm ein Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufswerts zusteht.

 

Aus dem Urteil des Senats vom 12. Oktober 2005 folgt, dass der Versicherungsnehmer nach Kündigung einen vertraglichen Anspruch unter anderem auf einen Mindestrückkaufswert hat, wenn die Bestimmungen über den Rückkaufswert und die Verrechnung der Abschlusskosten wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sind.

 

Da die Bedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen, nicht bekannt sind, kann man hier auch nicht abschliessend etqas zu sagen. Da der Abschluss am 01.12.2007 erfolgte, sehe ich hier keine grossen Chancen, mich auf Rechtssprechung zu berufen. Das sie VZ trommelt, ist klar. Die wollen ja auch Menschen in Ihre "Beratungsgespräche" locken.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c
· bearbeitet von crazytv

Ich hatte ja zwei Policen bei AM gekündigt (steht schon weiter vor). Nun habe ich für Eine auf Kulanzbasis knapp 77 Euro Stornoabzug erstattet bekommen, die andere Police hat bereits den Anforderungen der BGH-Urteile entsprochen, schreibt die AM. Nehme ich hinzu, dass die Ansprüche formal bereits verjährt sind, ohne Ombudsmann nach drei Jahren, freue ich mir ^_^. Für 1,50 Euro PDF-Artikel bei test abgerufen (noch was nachgelesen) und ein Fax schicken hat das hingehauen. Klar, Verzugszinsen sind in der Theorie auch drin, aber wohl nur für Policen, die sich noch innerhalb der Frist befinden, also alle ab 2010 gekündigten.

 

Als Ergänzung noch: Die Erstattung des Stornoabzuges erfolgt aufgrund der BGH Urteile von 2012. Davor hatte ich es ja auch schon mal probiert, also eigentlich zwei Faxe :D. Mit dem Urteil aus 2005 wurde eine Nachberechnung abgelehnt und mögliche Ansprüche abgebügelt...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Und heute auf dem Konto gelandet. Keine fünf Tage Bearbeitungszeit für alles, sauber AM :thumbsup: - danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

Ich kann nur jedem empfehlen, mit dem Musterbrief der vzhh oder des Bundes der Versicherten nochmal die Versicherung zu nerven.

 

Wie eben in einem anderen Thread beschrieben:

 

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Mein tecis-Berater hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung von HDI verkauft. 1238 Euro eingezahlt, Rückkaufwert 38 Euro. Dank der Verbraucherzentrale hab ich immerhin rund 360 Euro rausbekommen, inzwischen habe ich tecis, den Typen und HDI beim Versicherungsombudsmann angeschmiert, vielleicht kommt da noch was bei raus.

 

Ich habe in dem Brief zusätzlich mit Bafin, Rechtsanwalt und Ombudsmann gedroht, vielleicht bringt Euch das auch was. Bedenkt, dass es Ende 2012 ein neues Urteil gegeben hat und Ablehnungen auf den alten Musterbrief der VZ nun anders beschieden werden dürften mit dem neuen Brief.

 

GET UP STAND UP!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Vielleicht denkst Du auch einmal daran, dass Du den Betreibern des Forums nicht eben Freude machst, wenn ein Abnahmschreiben des besagten von Dir geschmähten "Schmierlappen" eintrudelt. Die Freude darüber dürfte sich in Grenzen halten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stoxx

1238 Euro eingezahlt, Rückkaufwert 38 Euro.

Unglaublich ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
KlausKarl

Würde das Schreiben jetzt auch noch was bei mir bringen?

 

Oder jetzt zu spät?

 

Habe meine Skandia ja letztes Jahr gekündigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Das Urteil des BGH bezieht sich auf Policen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

Vielleicht denkst Du auch einmal daran, dass Du den Betreibern des Forums nicht eben Freude machst, wenn ein Abnahmschreiben des besagten von Dir geschmähten "Schmierlappen" eintrudelt. Die Freude darüber dürfte sich in Grenzen halten.

 

Hast ja recht. Die Emotionen ... tut mir leid.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

1238 Euro eingezahlt, Rückkaufwert 38 Euro.

Unglaublich ...

 

 

 

 

Es ist halt unglaublich, dass das legal ist. Hab nochmal nachgeschaut, hier die genauen Beträge:

 

1238,04 Euro eingezahlt

33,76 Euro Rückkaufwert

 

Auf den alten Musterbrief hin habe ich keine Nachzahlung erhalten. Auf den neuen (Urteil 2012) schon. Erst 353,10 Euro, dann auf erneute Nachfrage nochmal Zinsen von 9,58 Euro. Ich kann das nur jedem ans Herz legen.

 

Da dieser Betrag besser, aber immer noch skandalös ist, hab ich den Versicherungsombudsmann eingeschaltet, dessen Schiedsspruch ich nun abwarte. Bei ihm habe ich weitere Zinsen, eine höhere Nachzahlung sowie die Erstattung von Kosten für die Verbraucherzentrale, Kommunikation etc. gefordert. Mal sehen. Hab irgendwo gelesen, dass dort nur 20 Prozent der Fälle in Sachen Lebens-/Rentenversicherungen für den Kunden entschieden werden. Aber einen Versuch ist es wert, da kostenlos. Mein Gemecker beim Papiertiger Bafin hat nichts gebracht, die fühlen sich "nicht zuständig" und verweisen an die Handelskammer Hamburg.

 

Wer auch immer mit einem miesen Rückkaufwert abgespeist worden ist, sollte einen der Musterbriefe nutzen. Wenn jemand mein Schreiben an den Ombudsmann haben will, so stell ich das auch gerne zur Verfügung. Aber der erste Schritt ist wie gesagt der Musterbrief, dann kann man weitersehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Hast ja recht. Die Emotionen ... tut mir leid.

Ach,schon okay. Und Dein Ärger ist ob dieser Zahlen auch mehr als nachvollziehbar und begründet. Nur sollte das Foren bzw. deren Betreiber nicht darunter leiden. Hast ja editiert thumbsup.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
KlausKarl
· bearbeitet von KlausKarl

Mein Vertrag wurde 1999 abgeschlossen. Wohl zu früh.

 

Aber meine Freundin hat noch so ein nerviges Ding 2002 abgeschlossen von Hanser Merkur, wo man die Überschüsse in einen Fonds bezahlt.

 

Da sind die Rückkaufwerte ebenfalls ein Witz. Vielleicht bringt ja da der Brief was falls Kündigung.

 

Hab mir die Kostenaufstellung mal schicken lassen:

Die holen 4% Abschlußkosten ( jetzt ja schon bezahlt), 5% jährlich auf den Jahresbeitrag, 25 Euro Stückkosten im Jahr und Verwaltungskosten die sie nicht genau sagen konnten.Und wer weiß was sonst noch......

 

Wie soll da ein anständiger Gewinn rauskommen, zumal das Mischding unübersichtlich ist und keiner Durchblickt.Einbezahlt werden 70 Euro im Monat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

Mein Vertrag wurde 1999 abgeschlossen. Wohl zu früh.

 

Aber meine Freundin hat noch so ein nerviges Ding 2002 abgeschlossen von Hanser Merkur, wo man die Überschüsse in einen Fonds bezahlt.

 

Da sind die Rückkaufwerte ebenfalls ein Witz. Vielleicht bringt ja da der Brief was falls Kündigung.

 

Hab mir die Kostenaufstellung mal schicken lassen:

Die holen 4% Abschlußkosten ( jetzt ja schon bezahlt), 5% jährlich auf den Jahresbeitrag, 25 Euro Stückkosten im Jahr und Verwaltungskosten die sie nicht genau sagen konnten.Und wer weiß was sonst noch......

 

Wie soll da ein anständiger Gewinn rauskommen, zumal das Mischding unübersichtlich ist und keiner Durchblickt.Einbezahlt werden 70 Euro im Monat.

 

Hallo KlausKarl,

 

nein, das ist nicht zu früh. Es gab schon ein Urteil für Verträge, die vor 2001 geschlossen worden waren, 2012 kam nun das Urteil für 2001 bis 2007 hinzu. Für eine Verjährung gelten wie von Matthew Pyror beschrieben drei Jahre, beginnend am 1.1. des Jahres nach dem Jahr der Kündigung. Zum Beispiel: Kündigung am 11.11.2011, Beginn der Verjährungsfrist am 1.1.2012, Ansprüche verjähren am 31.12.2014. Sollte in dieser Hinsicht Zeitdruck herrschen: Ein Verfahren beim Versicherungsombudsmann hemmt die Verjährung!

 

Ich zitiere die Verbraucherzentrale:

 

Grundsätzlich betreffen die Urteile alle Verbraucher mit Verträgen, die ab 1995 abgeschlossen und seither wieder gekündigt (bzw. beitragsfrei gestellt) wurden. Denn laut Bundesgerichtshof

  • durften diese Verträge nicht mit einem Stornoabzug belastet werden und
  • haben die Verbraucher einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert. Der beträgt knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge.

Beispiel: Pro Monat wurden 100 Euro Prämie gezahlt. Der Vertrag wurde nach 18 Monaten gekündigt. Der Rückkaufswert betrug 0 Euro. Nach der Formel des Bundesgerichtshofs ist das zu wenig. Der Kunde kann knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge (von 1.800 Euro) verlangen, also rund 850 Euro. Zusätzlich ist der Stornoabzug zu erstatten.

 

Quelle: http://www.vzhh.de/v...-millionen.aspx

 

Außerdem:

 

Diese von uns erstrittenen Urteile des Bundesgerichtshofs haben ihre Vorläufer. In mehreren Urteilen vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) hat der BGH sich vor allem mit Klauseln befasst, die zwischen 1995 und Sommer/Herbst 2001 verwendet wurden.

 

Mach es, mach es, mach es! Es kostet 90 Cent für die Verbraucherzentrale plus Porto an die Versicherung. Garniere das Schreiben am besten noch mit ein paar warmen Worten wie "Ombudsmann", "Bafin", Rechtsanwalt", "Verbraucherzentrale Hamburg", "Rechtsweg" etc.

 

Selbst wenn Dur nur ein paar Euro von diesen geschäftstüchtigen Leuten wiederbekommst, hat es sich schon gelohnt, oder? Und wenn nicht, war es den Versuch doch wert.

 

Noch ein Tipp: Wenn Geld zurückkommt, geh damit auf jeden Fall in eine Kneipe. Die seelische Rendite, diese Kohle zu verjubeln, liegt bei 136,4 Prozent. Ich spreche aus Erfahrung!!!

 

Ich werde hier auch demnächst berichten, was mein Rendezvous mit dem Versicherungsombudsmann ergeben hat.

 

Viel Erfolg!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stoxx

 

Unglaublich ...

 

 

 

 

Es ist halt unglaublich, dass das legal ist.

Das war mein primärer Gedankengang.

Man sollte sich, bevor man derlei Verträge abschließt, einmal bewusst machen, warum Versicherungen, wie Kfz-, Kranken-, und Haftpflicht- gesetzlich reguliert und (ersten beiden) gesetzlich verpflichtend sind.

Allianz und co. könnten m. E. gar nicht am Markt existieren, geschweigedenn überleben, wenn sie diesen elendigen Schund nicht unters Volk bringen könnten. Da müsste der Staat endlich eingreifen und mit staatlich regulierten und regelmäßig kontrollierten Produkten den Verbraucher beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen.

Gerade neulich habe ich einen Allianz Vertreter im Sportverein getroffen: So ein Schmierlappen mit seinem selbstgefälligen Grinsen, das ist widerlich.

Wenn ich nicht regelmäßig ein Auge auf die Finanzen und Versicherungen meiner Familie und engsten Freunde werfen würde, wären ein Großteil auf o. g. Schmierlappen reingefallen und hätten am Ende mehr verloren als gewonnen. Äußerst traurig und bedenklich.

 

Ich kann nur jedem empfehlen, mit dem Musterbrief der vzhh oder des Bundes der Versicherten nochmal die Versicherung zu nerven.

In diesem Fall würde ich mir das für die nächsten 6 Monate zur Lebensaufgabe machen. Alle 7 Tage ein Schreiben, eine E-Mail oder Fax. Porto-/ Versandkosten? Wären mir persönlich egal ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

Das war mein primärer Gedankengang.

Man sollte sich, bevor man derlei Verträge abschließt, einmal bewusst machen, warum Versicherungen, wie Kfz-, Kranken-, und Haftpflicht- gesetzlich reguliert und (ersten beiden) gesetzlich verpflichtend sind.

Allianz und co. könnten m. E. gar nicht am Markt existieren, geschweigedenn überleben, wenn sie diesen elendigen Schund nicht unters Volk bringen könnten. Da müsste der Staat endlich eingreifen und mit staatlich regulierten und regelmäßig kontrollierten Produkten den Verbraucher beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen.

Gerade neulich habe ich einen Allianz Vertreter im Sportverein getroffen: So ein Schmierlappen mit seinem selbstgefälligen Grinsen, das ist widerlich.

Wenn ich nicht regelmäßig ein Auge auf die Finanzen und Versicherungen meiner Familie und engsten Freunde werfen würde, wären ein Großteil auf o. g. Schmierlappen reingefallen und hätten am Ende mehr verloren als gewonnen. Äußerst traurig und bedenklich.

 

 

Es gibt halt viele Gründe für das Dilemma. Vor allem Politische Korruption: Versicherungskonzerne und Strukturvertriebe sind einige der größten Spender der Parteien. Warum gibt es denn so einen ausgemachten Blödsinn wie Riester- und Rüruprenten? Durch diese Sachen geht es doch kaum einem Menschen besser, schon gar nicht den Geringverdienern. Es geht nur darum, neue Märkte für die private Versicherungswirtschaft zu erschließen. So wie davor mit der Berufsunfähigkeit, so wie demnächst mit der Pflege und wie irgendwann wahrscheinlich mit der kompletten Sozialversicherung. Das ist nichts anderes als eine Parteispendenrückführung, finanziert durch unsere Steuern und ein abgesenktes Niveau in der gesetzlichen Rente. Und hinterher gibt's einen schönen Posten im Aufsichtsrat von der xy-Versicherung.

 

Google mal das "Riester-Dilemma", das ist eine wunderbare ARD-Reportage dazu. Es gibt so wunderbare Alternativen in Sachen gesetzlicher Rentenversicherung, wie ein Blick nach Schweden, in die Niederlande oder in die Schweiz zeigt. Und so mahnende Beispiele wie Chile ...

 

Ich propagiere seit Jahren meinen Vier-Punkte-Plan für eine saubere Politik: Abgeordneten-Diäten verzwölffachen (ein der Verantwortung angemessenes Gehalt), dafür Berufsverbot in allen mit dem Amt zusammenhängenden Wirtschaftszweigen (Beispiel Kanada) sowohl während als auch nach der politischen Laufbahn, Lobbyisten raus aus den Ministerien, Parteispenden nur durch Privatpersonen und nur unter 5000 Euro. Ich hab mal zwei Wochen im politischen Berlin gearbeitet - da bleibt immer noch genug getrüffelter Ziegenkäse für alle Partys übrig.

 

Hinzu kommt: Die Menschen haben einfach keinerlei Kompetenz in Finanzfragen. Das meine ich nicht mal vorwurfsvoll, weil auch ich mich erst damit auseinandergesetzt habe, nachdem ich mit meinem Strukturvertrieb Tecis auf die Schnauze gefallen war; wenn auch längst nicht so heftig wie andere in dem Forum hier. Ich höre das so oft im Freundekreis: "Ich hab da keinen Bock drauf", "Ich versteht das sowieso nicht", "Egal, was ich sage: Der Berater hat immer ein besseres Gegenargument" usw. Dass das so ist, ist schlecht. Aber es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Menschen vor einer Ausnutzung dieser Tatsache zu schützen, finde ich. Denn es ist schlichtweg Betrug. Allein die Tatsache, dass man dem Geld so hinterherrennen muss, trotz des Urteils. Meiner Meinung nach müssten die Versicherungen verpflichtet werden, jeden ehemaligen Kunden anzuschreiben und die Kohle anstandslos zu überweisen. Ich will gar nicht wissen, wieviele Leute ihre jetzt eigentlich höchstrichterlich gesicherten Ansprüche verstreichen lassen, weil sie die Meldung dazu bei ihrem täglichen Besuch auf bild.de nicht kapieren.

 

So.

 

In diesem Fall würde ich mir das für die nächsten 6 Monate zur Lebensaufgabe machen. Alle 7 Tage ein Schreiben, eine E-Mail oder Fax. Porto-/ Versandkosten? Wären mir persönlich egal ...

 

Ich habe mich da auch mit viel Einsatz reingekniet. Ich kann - auch wenn ich mich wiederhole - nur jeden ermutigen, den Musterbrief zu benutzen. Erweitert ihn auf jeden Fall um ein par Drohgebährden wie oben beschrieben. Eine weitere Nachzahlung hat HDI ausgeschlossen. Ich bin sehr gespannt, was beim Versicherungsombudsmann rauskommt.

 

Ich zitiere test.de:

Beim Ombudsmann hatten im Jahr 2011 viele Versicherungskunden mit einer Beschwerde Erfolg. In 40 Prozent der Fälle endete das Verfahren ganz oder teilweise zu ihren Gunsten. Bei Lebens- und Rentenversicherungen lag die Erfolgsquote bei knapp 20 Prozent.

 

Quelle: http://www.test.de/V...sich-4383876-0/

 

Die Chance mag nur bei 20 Prozent liegen, aber ich ergreife jeden Strohhalm. Ich melde mich auf jeden Fall hier, wenn der Ombudsmann geantwortet hat. Er hat aber in der Eingangsbestätigung ein mehrmonatiges Verfahren angekündigt - also ist Geduld gefragt, fürchte ich.

 

Sollte dabei noch Geld rumkommen, ist jeder von Euch auf ein Kölsch im "Schwazze Köbes" in Köln-Ehrenfeld eingeladen. Auf Vorlage einer gekündigten Renten- oder Lebensversicherung gibt es noch einen Sünner Akrobat dazu! Ist das was? Das ist was!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
KlausKarl
· bearbeitet von KlausKarl

Werde es mal versuchen und nen Brief schreiben mit Musterbrief der Verbraucherzentrale.

 

Bin mal gespannt ob da noch was bei rauskommt.

 

 

 

 

Nur Schade das die " Berater " so weitermachen können und ne Menge Geld verdienen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Es ist halt unglaublich, dass das legal ist. Hab nochmal nachgeschaut, hier die genauen Beträge:

 

1238,04 Euro eingezahlt

33,76 Euro Rückkaufwert

 

Auf den alten Musterbrief hin habe ich keine Nachzahlung erhalten. Auf den neuen (Urteil 2012) schon. Erst 353,10 Euro, dann auf erneute Nachfrage nochmal Zinsen von 9,58 Euro. Ich kann das nur jedem ans Herz legen.

Beachte bei aller Energie, die du da reinsteckst: In deinem Fall kann maximal wieder die Hälfte plus Verzugszinsen als Rückkaufswert ausbezahlt werden.

 

Mein Vertrag wurde 1999 abgeschlossen. Wohl zu früh.

Und da wird das "Ding" nicht langsam wirtschaftlich :unsure:?

 

Da müsste der Staat endlich eingreifen und mit staatlich regulierten und regelmäßig kontrollierten Produkten den Verbraucher beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen.

Da fehlt wohl politischer Wille! Neueste Überlegungen gehen in die Richtung, Riester einzumotten. Es sollen nur noch laufende Verträge weiter gefördert werden (Bestandsschutz). Schön, dass es denen jetzt auch aufgegangen ist, dass das Meiste bei Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen hängen bleibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Wenn ich nicht regelmäßig ein Auge auf die Finanzen und Versicherungen meiner Familie und engsten Freunde werfen würde, wären ein Großteil auf o. g. Schmierlappen reingefallen und hätten am Ende mehr verloren als gewonnen. Äußerst traurig und bedenklich.

Ich finde es gut, dass Du ein Auge auf die Finanzen etc. Deiner Familie und engsten Freunde wirfst. Sie können sich aber auch selbst Wissen aneignen, oder Du ihnen vermitteln, um auch ihre Verträge besser auswählen zu können.

 

Diese Kraftausdrücke gegenüber dem Berater finde ich jetzt nicht so toll. Denke, dass kann man anders erwähnen, als jemanden so zu bezeichnen. Es gibt auch welche, die ihren Beruf auf ehrliche Art und Weise ausüben. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schwalli

Der Versicherungsombudsmann hat sich gemeldet, allerdings lediglich mit einer weiteren Bitte um Geduld. Interessant ist nur, dass die Stellungnahme von HDI beiliegt. Kurz zusammengefasst: Darin erklären sie lang und breit, dass das alles "branchenüblich" sei.

 

Wenn eine endgültige Entscheidung kommt, werde ich über das Ergebnis berichten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...