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Rückforderungen nach Kündigungen

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harter.oli
· bearbeitet von harter.oli

Ich habe eine kurze Nachfrage:

 

Ich habe in meinen Unterlagen auch noch eine gekündigte Wunschpolice. Es handelt sich um eine fondgebundene Rentenversicherung mit BUZ.

Diese habe ich am 01.05.2009 abgeschlossen und zum 30.09.2012 gekündigt.

 

Habe ich auch einen Anspruch auf Nachzahlung?!

Ist zwar kein Vertrag bis 2007, ich habe aber auf der Seite der Verbraucherschutzzentrale Hamburg gelesen, dass die Aachen Münchener ihre Klauseln immer noch nicht angepasst haben.

 

1. Juli 2014

Das Landgericht Köln (Urteil vom 25. Juni 2014, Az. 26 O 18/14) hat die Aachen Münchener verurteilt, die umstrittenen Klauseln zu den Abschlusskosten und zum Stornoabzug nicht mehr zu verwenden (siehe Meldung vom 13. Januar 2014).

 

13. Januar 2014

Wir haben gegen die DBV, die PB, die Nürnberger, die Aachen Münchener und die Axa Lebensversicherung Klagen bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht (siehe Meldung vom 29. Oktober und 6. November 2012). Es geht um die unzulässigen Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug - also um jene, die der BGH bereits mehrfach als unwirksam beurteilt hatte. Warum die Unternehmen keine Unterlassungserklärungen abgegeben haben, obgleich die Rechtslage inzwischen sehr klar ist, können wir nicht verstehen. Es scheint ihnen darum gehen, Zeit zu gewinnen und den Verbrauchern möglichst lange und möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten.

Eingezahlt habe ich zur Hauptversicherung 1.235, 36 €. Heraus bekommen habe ich 674,96 € - was ich allerdings für einen Witz halte wenn ich die Kurse vom DWS FlexPension 2023 und DWS FlexPension II 2027 sehe!

 

Kann mir jemand seine Meinung sagen?! Vielen Dank!

 

PS: natürlich wurde mir die Police von der DVAG angederht grrrrr :angry:

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Bevor du dich in das Gefecht stürzt,solltest du prüfen,wie der Rückkaufswert berechnet wurde.Die Abschlusskosten für deinen Vertrag werden über die ersten 60 Beitragszahlungsmonate gleichmäßig gestreckt,zusätzlich hat die BUZ Auswirkungen auf den RKW,da es ein reiner Risikobeitrag ist.Ohne Kenntnis der Abrechnung lässt sich wenig sagen.Und das Urteil bedeutet noch lange nicht,dass besagte Kluaseln auch bei dir zur Anwendung gekommen sind,selbst wenn sie Vertragsbestandteil gewesen sind.

 

PS: natürlich wurde mir die Police von der DVAG angederht grrrrr

P.S.:Natürlich hast du dir Police von der DVAG andrehen lassen cool.gif

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harter.oli
· bearbeitet von harter.oli

Das ging ja schnell, danke :thumbsup:

 

Die 1.235,36 € sind für die Hauptversicherung, also für die Fonds. Beitrag für BUZ, Beitragsbefreiung bei BU und Todesfallschutz hab ich schon raus gerechnet.

 

Die Abschlusskosten lagen bei:

Hauptversicherung 485,52 €

Todesfall-Zusatzversicherung: 8,30 €

Berufsunfähigkeitsversicherung 619,58 €.

Gesamt: 1.113,40 €

 

Stornoabzug:

Hauptversicherung 60,00 €

Todesfall-Zusatzversicherung: 7,00 €

Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsbefreiung 11,99 €

Berufsunfähigkeitsversicherung: 408,00 €

 

Berechnung zum Rückkaufswert ist ziemlich mager:

DWS FlexPension 2023 - Anteile 0,289221 - Wert je Anteil 139,11 - Fondguthaben 40,23 €

DWS FlexPension II 2027 - Anteile 5,5317332- Wert je Anteil 130,65 - Fondguthaben 694,71 €

Gesamt: 734,94

 

Rückkaufwert 671,11 €

+ Überschussbet. 3,83

+ Beteiligung Bewerzungsreserven 0,02 €

Gesamt 674,96 €

 

Hilft das weiter?

 

PS: natürlich wurde mir die Police von der DVAG angederht grrrrr

P.S.:Natürlich hast du dir Police von der DVAG andrehen lassen cool.gif

und dank dieses Forums hab ich sie gekündigt :D

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Matthew Pryor

Bevor wir aneinander vorbei reden:Wie hoch war denn der gesamte Einlösungsbeitrag,und wie war die Aufteilung auf die verschiedenen Beitragstöpfe Rente/BU-Rente/BU-Beitragsbefreiung/Tod?

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harter.oli

Bevor wir aneinander vorbei reden:Wie hoch war denn der gesamte Einlösungsbeitrag,und wie war die Aufteilung auf die verschiedenen Beitragstöpfe Rente/BU-Rente/BU-Beitragsbefreiung/Tod?

Meinst du das als gesamten Einlösungsbetrag mit Verteilung auf die verschiedenen Töpfe? :rolleyes:

 

vom 01.05.09 bis 30.04.10

Hauptversicherung: 28,90 €

Todesfall-Zusatzversicherung: 0,51 €

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Beitragsbefreiung: 1,66 €

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: 36,69 €

Gesamt 67,76 €

(minus Überschussbeteiligung 12,76 € = 55,00 €)

 

vom 01.05.10 bis 30.09.12

Hauptversicherung: 30,64 €

Todesfall-Zusatzversicherung: 0,54 €

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Beitragsbefreiung: 1,76 €

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: 38,89 €

Gesamt 71,83 €

(minus Überschussbeteiligung 13,53 € = 58,30 €)

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Matthew Pryor
Meinst du das als gesamten Einlösungsbetrag mit Verteilung auf die verschiedenen Töpfe?

Exakt.Und da liegt vielleicht auch schon der Hund begraben.Du hast zwar die beiträge für die Hauptversicherung zusammengerechnet und mit dem Rückkaufswert abgeglichen,dabei aber außer 8 gelassen,dass die Abschlusskosten für sämtliche Posten fällig sind.Unterstellen wir einmal beispielhaft,dass der Vertrag mit dem ursprünglichen Tarifbeitrag von 67 und ein paar zerquetschten € über 35 Jahre und mit 4% Abschlusskosten der Gesamtbeitragssumme kalkuliert war.Dann ergeben sich Abschlusskosten i.H.v. ca. 1140 €,die gleichmäßig auf die ersten 60 Monate verteilt werden:1140/60=19€ monatlich.Und das rechne dir mal auf die Vertragslaufzeit von 41 Monaten hoch....kommst du auf knapp 780€ Abschlusskosten.

Bezogen auf die Beiträge zur Kapitalbildung ohne BU/Tod und den Rückkaufswert scheint das Ergebnis auf den ersten Blick so schlecht nicht zu sein,auch wenn das für dich jetzt zynisch klingen mag.

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harter.oli

doch doch sehe ich so wie du, Rückzahlung liegt eig. im Rahmen.

 

1.113,40 € insgesamte Abschlusskosten / 60 Monate = 18,56 €

18,56 € * 41 Monate Beitragszahlung = 760,96 €

 

Einzahlung Versicherung 1.235,36 € abzüglich 760,96 € anteilige Abschlusskosten = 474,40 € Rückkaufswert

 

Jetzt habe ich 674,96 € zurück bekommen, was ja mehr wäre, aber mein Hauptproblem ist:

sind da nach der Rechtssprechung unberechtigte Stornokosten abgezogen worden??

 

Ist ja keine klassische Rentenversicherung sondern eine fondsgebunde - und dies unterliegt Schwankungen. Der Mehrbetrag kann dadurch zustande gekommen sein, dass die Fonds gut gelaufen sind. Zum nachvollziehen fällt es einem halt schwer...

 

Ich werde wahrscheinlich so vorgehen, dass ich das Musterschreiben einfach mal versenden und sehen was raus kommt.

Schaden tuts nicht und in Unkosten stürz ich mich da auch nicht.

Danach werd ich dieser Versicherung weg legen und das Wort "Wunschpolice" hoffentlich nie wieder hören :P

 

Vielen Dank für deine Hilfe! :thumbsup:

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harter.oli
· bearbeitet von harter.oli

------- Rechnung gelöscht aufgrund unterstehendem Hinweis von Matthew Pryor - damit hier keine Verwirrung auf kommt------

 

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Du schließt also die Abschlusskostenbelastung für den Vertrag allein aus den Beiträgen zur Haupt(renten)versicherung?Mit Verlaub: w00t.gif...

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harter.oli
· bearbeitet von harter.oli

ohhhhhja okay falscher Fehler :shit:

 

Okay die zweite Rechnung kann so nicht passen, beim editieren auf die richtigen Daten bin ich nun drauf gekommen, dass da nichts gescheites raus kommt.

Also Kommando zurück. So wie du das erläutert hast ists nachvollziebar!

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harter.oli

baaaaaaaaaaam

Brief geschrieben und heute die Rückmeldung:

 

Nachzahlung 359,15 € und 34,00 € Zinsen :yahoo:

 

Der "Aufwand" hat sich gelohnt.

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Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

So, Freunde.

 

Der Versicherungsombudsmann hat nach zweieinhalb Jahren ein "Urteil" gefällt bzw. eine Einigung mit der Versicherung erzielt. Abgekürzt hier der Verlauf:

 

Ausgangssituation fondsgebundene private Rentenversicherung bei HDI:

 

1238,04 Euro eingezahlt

33,76 Euro Rückkaufwert

 

Eckdaten: 2007 abgeschlossen, 2010 gekündigt, zwischenzeitlich die Prämie von 100 auf 25 Euro mtl. gesenkt.

 

  • Nach einem BGH-Urteil, dass ich nach Prüfung des Vertrages durch die Verbraucherzentrale Hamburg geltend gemacht habe, kamen weitere 353,10 Euro zurück (Zwischenstand: 386,86 Euro von 1238,04 Euro).
  • Dann kamen Zinsen in Höhe von 9,58 Euro (Zwischenstand: 396,44 Euro von 1238,04 Euro).
  • Unkommentiert überwies die Versicherung nach Einschaltung des Versicherungsombudsmannes dann nochmal 108,50 (Zwischenstand: 504,94 Euro von 1238,04 Euro).
  • Dazu Zinsen in Höhe von 15,23 Euro (Zwischenstand: 520,17 Euro von 1238,04 Euro).
  • Für die Absenkung der Prämie ist laut Vertrag eine Gebühr von 1 bis 100 Euro möglich. HDI nahm 100,00 Euro. Diese wurde zurückerstattet (Zwischenstand: 620,17 Euro von 1238,04 Euro).
  • Im nun vom Ombudsmann zugestellten Schiedsspruch kamen dafür nochmal Zinsen von 30,43 Euro (Zwischenstand: 650,60 Euro von 1238,04 Euro).
  • Ich habe persönliche Auslagen wie Zeit, Porto und Nerven in Höhe von 50 Euro geltend gemacht - die wurden sehr widerwillig erstattet. (Zwischenstand: 700,60 Euro von 1238,04 Euro).
  • Ich habe den Beitrag bei der Verbraucherzentrale für die Prüfung des Vertrages ebenfalls geltend gemacht, denn erst durch diese wusste ich, ob ich mein Recht geltend machen konnte. Weitere 60 Euro. (Zwischenstand: 760,60 Euro von 1238,04 Euro).

Fazit: Immer noch ein bitterer Verlust von 477,44 Euro. Aber angesichts anderer Verlustquoten bei Renten- und Lebensversicherungen (s. vzhh.de) und der Ausgangssituation (1238,04 Euro eingezahlt/33,76 Euro Rückkaufwert) ist das sogar ein "gutes" Ergebnis.

 

Ich kann nur jeden ermutigen: Schaltet bei Euren gekündigten Versicherungen den Ombudsmann und die Verbraucherzentrale ein. Diesem Gaunertum kann nur politisch ein Riegel vorgeschoben werden. Union/SPD/FDP/Grüne/AfD leben von den Parteispenden der großen Versicherungskonzerne und der Finanzindustrie - nur deshalb ist m.E. sowas möglich. Schaut Euren Abgeordneten in Eurem Wahlkreis ganz genau auf die Finger!

 

Unglaublich ...

 

 

 

 

Es ist halt unglaublich, dass das legal ist. Hab nochmal nachgeschaut, hier die genauen Beträge:

 

1238,04 Euro eingezahlt

33,76 Euro Rückkaufwert

 

Auf den alten Musterbrief hin habe ich keine Nachzahlung erhalten. Auf den neuen (Urteil 2012) schon. Erst 353,10 Euro, dann auf erneute Nachfrage nochmal Zinsen von 9,58 Euro. Ich kann das nur jedem ans Herz legen.

 

Da dieser Betrag besser, aber immer noch skandalös ist, hab ich den Versicherungsombudsmann eingeschaltet, dessen Schiedsspruch ich nun abwarte. Bei ihm habe ich weitere Zinsen, eine höhere Nachzahlung sowie die Erstattung von Kosten für die Verbraucherzentrale, Kommunikation etc. gefordert. Mal sehen. Hab irgendwo gelesen, dass dort nur 20 Prozent der Fälle in Sachen Lebens-/Rentenversicherungen für den Kunden entschieden werden. Aber einen Versuch ist es wert, da kostenlos. Mein Gemecker beim Papiertiger Bafin hat nichts gebracht, die fühlen sich "nicht zuständig" und verweisen an die Handelskammer Hamburg.

 

Wer auch immer mit einem miesen Rückkaufwert abgespeist worden ist, sollte einen der Musterbriefe nutzen. Wenn jemand mein Schreiben an den Ombudsmann haben will, so stell ich das auch gerne zur Verfügung. Aber der erste Schritt ist wie gesagt der Musterbrief, dann kann man weitersehen.

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polydeikes

Hättest du ein Zehntel der Zeit investiert und bei Abschluss gelesen, was du da unterschreibst (bzw. in Folge dann eben nicht unterschreibst), wäre das Ergebnis noch besser gewesen. Die Rückkaufswerte standen auch damals schon in den Unterlagen.

 

Ungeachtet dessen Glückwunsch dazu, dass du DEINEN Fehler zumindest teilweise wieder ausbügeln konntest.

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Schwalli

Hättest du ein Zehntel der Zeit investiert und bei Abschluss gelesen, was du da unterschreibst (bzw. in Folge dann eben nicht unterschreibst), wäre das Ergebnis noch besser gewesen. Die Rückkaufswerte standen auch damals schon in den Unterlagen.

 

Ungeachtet dessen Glückwunsch dazu, dass du DEINEN Fehler zumindest teilweise wieder ausbügeln konntest.

 

Die Aussage ist richtig und falsch. Natürlich war es mein Fehler, sowas zu unterschreiben, keine Frage. Dass Verbrauchern so etwas überhaupt unter die Nase gehalten werden darf, ist allerdings anderen vorzuwerfen.

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polydeikes

Nö. Es ist einfach nur bequem anderen die Schuld für die eigenen Fehler in die Schuhe zu schieben. Irgendwie wollen alle auch gleich alle Rechte aber keinen Millimeter Verantwortung, so funktioniert das reale Leben nun mal nicht.

 

Wir sind in einem Land, in dem es den Unternehmen frei steht Dienstleistungen oder Produkte anzubieten und es dem mündigen Verbraucher frei steht, diese zu kaufen oder nicht. Gibt genügend Länder auf diesem Planeten, wo genau das nicht der Fall ist, viel Spaß dort.

 

Ich hätte ja noch verstanden, wenn die Transparenz (damals noch kein gesetzl. Prodinfoblatt bspw.) gerügt worden wäre. Aber die Rückkaufswerte standen auch damals riesengroß auf 1 bis 3 Blättern. Und eben gescholtene Politik hat die ganzen Kindersicherungen bei Finanz- und Versicherungsprodukten in den letzten Jahren eingeführt (Protokollpflichten, Prodinfoblätter usw. usf. ...).

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tyr

Hättest du ein Zehntel der Zeit investiert und bei Abschluss gelesen, was du da unterschreibst (bzw. in Folge dann eben nicht unterschreibst), wäre das Ergebnis noch besser gewesen. Die Rückkaufswerte standen auch damals schon in den Unterlagen.

 

Ungeachtet dessen Glückwunsch dazu, dass du DEINEN Fehler zumindest teilweise wieder ausbügeln konntest.

 

Die Aussage ist richtig und falsch. Natürlich war es mein Fehler, sowas zu unterschreiben, keine Frage. Dass Verbrauchern so etwas überhaupt unter die Nase gehalten werden darf, ist allerdings anderen vorzuwerfen.

 

Es ist genau so legal, zu heiraten, Kinder zu zeugen, gemeinsam eine teure Immobilie auf Kredit zu kaufen, sich dann wieder scheiden zu lassen und sich damit finanziell zu ruinieren.

 

Es ist auch legal, alles zu verkaufen, was man hat, sich so hoch zu verschulden wie es nur geht und alles Geld an einem Abend beim Glücksspiel zu verspielen.

 

Wie weit geht denn deine Forderung nach gesetzlichem Schutz: willst du alles verbieten, was irgendwie ein finanzielles Risiko bedeuten könnte?

 

Ich wäre zudem neugierig, was du mit dem zurück gezahlten Geld machst. Welchen Risiken unterliegt das Geld jetzt?

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harter.oli
· bearbeitet von harter.oli

EDIT: da keine Antwort von Schwalli kam, hat sich das Thema erledigt.

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