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Sinnhaftigkeit von Zinseszinsen?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Aber ich würde mich gern über eine vielleich 2-zeilig Ausformulierung deiner Kritik freuen.

 

Wieso? Im Zerobond steckt der Zins im Kurs mit drin und ist also genauso eine Anleihe wie jede andere auch, was Gott und dein Zero also mit Schwund zu tun hat, kann ich mir nicht vorstellen. Der Finanzmarkt ist wie er ist und nicht wie du in dir vorstellen möchtest, da gibt es keinerlei Interpretationsmöglichkeiten.

 

Nur weil ein Hebelzertifkat, Hebelzertifkat heißt und eine Barriere Option, Barriere Option heißt, heißt das nicht, dass sie verschiedene Payoffs haben. Genauso ist ein Wertpapier auf das man eine Zeit lang keine Zinsen bekommt immer das gleiche ob man es Zerocupon Bond oder Zinsgeld oder Zinsfreigeld oder Blabla nennt. Wenn man eine Menge von Wertpapieren hat, z.B. ein 1 Chiemgauer und 10 Marken, die z.B. in 10 Jahren zusammen 1€ wert ist. Wobei jede der Marken 0,1 Chiemgauer kostet, dann ist der Wert auch heute schon 1€ und der Chiemgauer 0,5€ wert. Wenn man in einem Jahr eine Marke draufklebt sind es dann 55cent... dieses ist eine diskrete Appriximation an ein Zerocuponbond, ob es nur Chiemgauer heißt oder diskrete Approximation eines Zerocuponbonds. Die Marken sind dann Näherungsweise die Cupons.

 

Viele Muslime wollen in der Differenz den sie an die Bank zahlen und die Bank an den Immobilienbesitzer keinen Zins sehen. Diese Meinung will ich ihnen nicht verbieten. Die Situation mit dem Zerocupon Bond ist äquivalent. Ich preise Hebelzertifkate mit der Formel für Barriere Optionen und nicht mit der Näherungsformel für diese- der Hebelzertifkate Formel. Diese Freiheit und Sicht der Dinge nehme ich mir, und ist meiner Meinung in unserem Wirstschaftsystem und Gesellschaft erlaubt. Gleiches gilt für Diskontzertifikate und Aktienanleihen. Warum diese verschiedenen Interpretation verboten seien sollen, oder fehlerhaft verstehe ich nicht.

 

Besonders Wichtig!

 

Ansonsten gilt, ohne Mutter keinen Vater oder wo keine Zwurzel - da kein Baum und keine Früchte.

 

Auch, wenn Pfingsten ist...don't schwund or waste our time.

 

Auch wenn besonders wichtig dabei steht, musst du es wahrscheinlich nicht noch mal erläutern, obwohl ich wieder nicht alles verstanden habe.

 

Vielleicht habe ich das mit dem "Schwundgeld" nicht verstanden, insgesamt kommt mir das alles einwenig wirr vor, aber wo liegt denn der Steuerbetrug?

Oder glaubst Du ernsthaft die Finanzverwaltung verzichtet auf Ihre Steuern weil Du Dein Geld bzw. aufzuwendende Entgelte einfach "Schwundgeld", Regiogeld etc. nennst?

 

Schwundgeld hat momentan einen Status wie Rabattmarken. Ich gebe dir Nachhilfe dafür gibst du mir Rabattmarken, dafür lasse ich mir vom Handwerker Fliesen legen. Der kauft dann im Supermarkt bei deinem Vater ein und zahlt eine um diess Rabattmarken reduzierte Rechnung.

Ich habe Einkommensteuer und Sozialverischerungsbeiträge und Mehrwertsteuer "hinterzogen".

Der Handwerker genau so.

Dein Vater hat auch keine Steuern gezahlt.

 

Aktuelle sind diese Regio Gelder so klein, dass es sich für den Staat nicht lohnt diesen "Steuerbetrug" zu ahnden, aber irgendwie sollte klar sein, dass bei nationaler Bedeutung man einfach Regio Geld nehmen kann um seiner Steuerpflicht zu entgehen. Sobald also darauf steuern fällig werden, bietet es keinen Mehrwert mehr, sondern ist je nach Deckung wertlos, oder vergleichbar mit Zerocupons oder Futures.

 

Nochmal, ZeroBonds beinhalten eine Verzinsung und ein Gutscheinsystem ist damit überhaupt nicht vergleichbar.

 

http://www.investmentsparen.net/nullkuponanleihen.html

 

Ich habe damit eine Verzinsung und einen Darlehensvertrag als Grundlage einschl. eines schuldrechtlichen Anspruchs....ein Vergleich mit irgendwelchen Vereinen, die über Mitgliedscoupons Vergünstigungen anbieten bzw. Geldersatzmarken für bestimmte Regionen abgeben ist ja wohl grober Unfug vor dem SchwurzelHerrn.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Regiogeld

Chiemgauer[6] in der Region Chiemgau (Bayern) in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein mit ca. 500.000 Einwohnern. Mit einer Umlaufmenge von über 400.000 Chiemgauer die größte Regionalwährung in Deutschland. Kombiniertes Gutscheinsystem mit bargeldloser Zahlkarte und Kontensystem. Umlaufsicherung 8%/Jahr. Elektronischer Chiemgauer: 30 Tage keine Abwertung. Danach tägliche Abwertung (0,022% pro Tag). Rücktausch Chiemgauer in Euro minus 5% + USt = Regionalbeitrag. Davon gehen 3 Prozentpunkte an gemeinnützige Projekte und Vereine, 2 Prozentpunkte dienen der Kostendeckung des Systems. Der Chiemgauer wurde 2002 vom Waldorfschullehrer Christian Gelleri als Projekt mit sechs Schülern gestartet. Aufgrund der Größe wurde 2007 eine Betriebsgesellschaft in Form einer Genossenschaft gegründet. Es kann an über 600 Akzeptanzstellen mit Chiemgauer bezahlt werden. Jahresumsatz der Unternehmen 2008 ca. 3 Mill EUR, 2007 ca. 2,3 Mio. EUR.

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John Silver

...

Schwundgeld hat momentan einen Status wie Rabattmarken. Ich gebe dir Nachhilfe dafür gibst du mir Rabattmarken, dafür lasse ich mir vom Handwerker Fliesen legen. Der kauft dann im Supermarkt bei deinem Vater ein und zahlt eine um diess Rabattmarken reduzierte Rechnung.

Ich habe Einkommensteuer und Sozialverischerungsbeiträge und Mehrwertsteuer "hinterzogen".

Der Handwerker genau so.

Dein Vater hat auch keine Steuern gezahlt.

 

Aktuelle sind diese Regio Gelder so klein, dass es sich für den Staat nicht lohnt diesen "Steuerbetrug" zu ahnden, aber irgendwie sollte klar sein, dass bei nationaler Bedeutung man einfach Regio Geld nehmen kann um seiner Steuerpflicht zu entgehen. Sobald also darauf steuern fällig werden, bietet es keinen Mehrwert mehr, sondern ist je nach Deckung wertlos, oder vergleichbar mit Zerocupons oder Futures.

Diese Art von Steuerhinterziehung findet auch bei "echtem" Geld statt und ist kein Spezialfall des Regiogeldes; Stichwort Schwarzarbeit. Einnahmen müssen (i.d.R.) versteuert werden. Im EStG finden sich bewußt Formulierungen wie (Auszug § 8 Abs. 2 ESTG)

(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.

...

Des Weiteren wird auf der Supermarktrechung - Rabattmarken hin oder her - die volle Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Da werden auch alle darauf achten. Denn selbst wenn sie beim Steuernzahlen nicht alle so genau sein sollten, spätestens beim Vorsteuerabzug passen alle ganz genau auf und es packt sie alle die Belegsammelwut.

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PierreDeFermat

Ich hatte gerade schon ein ziemlich langen Beitrag bin dann irgendwie auf strg+w gekommen und jetzt ist er futsch.

Also noch mal in Kürze:

 

I) Ich habe den Fehler gemacht, dass ich nicht überprüft habe, wie das mit den Umtauschmöglichkeiten zwischen und Regiogeld ist, und das dieses täglich möglich ist ohne "Schutzfrist" [danach kann man z.B. 1R gegen 1 tauschen].

 

Wenn es diese "Schutzfrist" geben würde. Dann wäre 1R=1*1,00022^(-t) wobei t die Anzahl der Tage vor Ende der Schutzfrist ist. Diese Formel sieht doch der eine Zero Bonds sehr ähnlich.

 

 

II) Nationales/Europäisches Schwundgeld:

 

Die Einführung von Schwundgeld ist äquivaltent dazu, dass der Staat jeden Tag

 

1) 1,00022*M1 an Geld druckt und

2) jedem Bürger sagt, dass seine s von gestern nur noch 1/1,00022 eines von heute entsprechen [unter der Annahme, dass keine Geldillusionen existieren, kann man diesen Schritt auch weglassen]

 

Also Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse

 

III) "erfolgreiches" Regiogeld (Großteil der "Binnen"-Transaktionen wird mit Regiogeld dürchgeführt)

 

Dieses entspricht einen nahezu Aussetzung von Mehrwert- und Einkommensteuern und Sozialabgaben in diesen Regionen + geringen Sozialobulus.

Tabak- und Mineralölsteuern und die MwSt auf diese sind nicht betroffen, weil diese Mengen und nicht Preis abhängig sind.

 

Wenn der Bund daran interessiert ist, dann kann er vermutlich diese Regionen von diesen Steuern befreien oder diese national abschaffen.

 

@John Silver:

 

Wenn ich dir Nachhilfe gebe und du mir dafür keine gibst aber deine Rabattmarken aus dem Briefkasten von McDonalds, dann wird ich diese theoretische Ersparnis wohl nicht versteuern. Dieses wird systematisch vom Regiogeld ausgenutzt indem man Rabattmarken austauschbar und für verschiedene Leistungen nutzen kann.

 

Ich habe auf die Schnelle keine deutsche Quelle gefunden, aber in der Schweiz gilt: http://mwst-institut.ch/node/6927 man zahlt nur auf den rabattierten Preis Mehrwertsteuer.

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Ich hatte gerade schon ein ziemlich langen Beitrag bin dann irgendwie auf strg+w gekommen und jetzt ist er futsch.

Also noch mal in Kürze:

 

I) Ich habe den Fehler gemacht, dass ich nicht überprüft habe, wie das mit den Umtauschmöglichkeiten zwischen € und Regiogeld ist, und das dieses täglich möglich ist ohne "Schutzfrist" [danach kann man z.B. 1R gegen 1€ tauschen].

 

Wenn es diese "Schutzfrist" geben würde. Dann wäre 1R=1€*1,00022^(-t) wobei t die Anzahl der Tage vor Ende der Schutzfrist ist. Diese Formel sieht doch der eine Zero Bonds sehr ähnlich.

 

 

II) Nationales/Europäisches Schwundgeld:

 

Die Einführung von Schwundgeld ist äquivaltent dazu, dass der Staat jeden Tag

 

1) 1,00022*M1 an Geld druckt und

2) jedem Bürger sagt, dass seine €s von gestern nur noch 1/1,00022 eines € von heute entsprechen [unter der Annahme, dass keine Geldillusionen existieren, kann man diesen Schritt auch weglassen]

 

Also Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse

 

III) "erfolgreiches" Regiogeld (Großteil der "Binnen"-Transaktionen wird mit Regiogeld dürchgeführt)

 

Dieses entspricht einen nahezu Aussetzung von Mehrwert- und Einkommensteuern und Sozialabgaben in diesen Regionen + geringen Sozialobulus.

Tabak- und Mineralölsteuern und die MwSt auf diese sind nicht betroffen, weil diese Mengen und nicht Preis abhängig sind.

 

Wenn der Bund daran interessiert ist, dann kann er vermutlich diese Regionen von diesen Steuern befreien oder diese national abschaffen.

 

@John Silver:

 

Wenn ich dir Nachhilfe gebe und du mir dafür keine € gibst aber deine Rabattmarken aus dem Briefkasten von McDonalds, dann wird ich diese theoretische Ersparnis wohl nicht versteuern. Dieses wird systematisch vom Regiogeld ausgenutzt indem man Rabattmarken austauschbar und für verschiedene Leistungen nutzen kann.

 

Ich habe auf die Schnelle keine deutsche Quelle gefunden, aber in der Schweiz gilt: http://mwst-institut.ch/node/6927 man zahlt nur auf den rabattierten Preis Mehrwertsteuer.

 

Fall I/II sind Preisdiktate, Fall IIV mag zwar für die Region sehr vorteilhaft sein, aber letztendlich diktiert man der schwächeren Peripherie seine Konditionen auf, der Wörgl war zwar für die Stadt selbst sehr vorteilhaft, aber die Dörfer, welche von der Stadt abhängig waren, litten immens unter dieser Währung.

So ein "Regio" kann sinnvoll sein, um sich auf eine Mangelwirtschaft vorzubereiten, eine große Lösung bietet er nicht.

edit: Den Unterschied zwischen I und II sehe ich nicht, warum hast du da zwei Fälle draus gemacht?

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PierreDeFermat

Ich hatte gerade schon ein ziemlich langen Beitrag bin dann irgendwie auf strg+w gekommen und jetzt ist er futsch.

Also noch mal in Kürze:

 

I) Ich habe den Fehler gemacht, dass ich nicht überprüft habe, wie das mit den Umtauschmöglichkeiten zwischen und Regiogeld ist, und das dieses täglich möglich ist ohne "Schutzfrist" [danach kann man z.B. 1R gegen 1 tauschen].

 

Wenn es diese "Schutzfrist" geben würde. Dann wäre 1R=1*1,00022^(-t) wobei t die Anzahl der Tage vor Ende der Schutzfrist ist. Diese Formel sieht doch der eine Zero Bonds sehr ähnlich.

 

 

II) Nationales/Europäisches Schwundgeld:

 

Die Einführung von Schwundgeld ist äquivaltent dazu, dass der Staat jeden Tag

 

1) 1,00022*M1 an Geld druckt und

2) jedem Bürger sagt, dass seine s von gestern nur noch 1/1,00022 eines von heute entsprechen [unter der Annahme, dass keine Geldillusionen existieren, kann man diesen Schritt auch weglassen]

 

Also Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse

 

III) "erfolgreiches" Regiogeld (Großteil der "Binnen"-Transaktionen wird mit Regiogeld dürchgeführt)

 

Dieses entspricht einen nahezu Aussetzung von Mehrwert- und Einkommensteuern und Sozialabgaben in diesen Regionen + geringen Sozialobulus.

Tabak- und Mineralölsteuern und die MwSt auf diese sind nicht betroffen, weil diese Mengen und nicht Preis abhängig sind.

 

Wenn der Bund daran interessiert ist, dann kann er vermutlich diese Regionen von diesen Steuern befreien oder diese national abschaffen.

 

@John Silver:

 

Wenn ich dir Nachhilfe gebe und du mir dafür keine gibst aber deine Rabattmarken aus dem Briefkasten von McDonalds, dann wird ich diese theoretische Ersparnis wohl nicht versteuern. Dieses wird systematisch vom Regiogeld ausgenutzt indem man Rabattmarken austauschbar und für verschiedene Leistungen nutzen kann.

 

Ich habe auf die Schnelle keine deutsche Quelle gefunden, aber in der Schweiz gilt: http://mwst-institut.ch/node/6927 man zahlt nur auf den rabattierten Preis Mehrwertsteuer.

 

Fall I/II sind Preisdiktate, Fall IIV mag zwar für die Region sehr vorteilhaft sein, aber letztendlich diktiert man der schwächeren Peripherie seine Konditionen auf, der Wörgl war zwar für die Stadt selbst sehr vorteilhaft, aber die Dörfer, welche von der Stadt abhängig waren, litten immens unter dieser Währung.

So ein "Regio" kann sinnvoll sein, um sich auf eine Mangelwirtschaft vorzubereiten, eine große Lösung bietet er nicht.

edit: Den Unterschied zwischen I und II sehe ich nicht, warum hast du da zwei Fälle draus gemacht?

 

Mit I) habe ich meinen Fehler erläutert, dieses bezieht sich auf eine Komplemtäre Schwundwährung, deren Umtausch nach einer "Schutzfrist" in möglich ist. Den Wert kann man durch Abzinsung in höhe der Schwundrate über die restliche "Schutzfrist" berechnen.

 

II) Schwundgeld ersetzt den in Deutschland, bzw. man führt einen Schwundfaktor für ein.

 

Warum Staatsfinanzierung mit der Druckpresse unbedingt ein Preisdiktat darstellt, verstehe ich nicht, das hatten wir doch schon im 1. Weltkrieg und in den 1930ern, alle Preise haben sich doch noch ziemlich frei bewegt, nur dass sie dramatisch stiegen.

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John Silver

...

@John Silver:

 

Wenn ich dir Nachhilfe gebe und du mir dafür keine gibst aber deine Rabattmarken aus dem Briefkasten von McDonalds, dann wird ich diese theoretische Ersparnis wohl nicht versteuern. Dieses wird systematisch vom Regiogeld ausgenutzt indem man Rabattmarken austauschbar und für verschiedene Leistungen nutzen kann.

 

Ich habe auf die Schnelle keine deutsche Quelle gefunden, aber in der Schweiz gilt: http://mwst-institut.ch/node/6927 man zahlt nur auf den rabattierten Preis Mehrwertsteuer.

Grundsatz: Das erzielte Einkommen ist zu versteuern. Ob Du dieses Einkommen in Geld, Rabattmarken etc. erzielst ist dem Fiskus gleichgültig. Das Finanzamt würde den Wert einer Rabattmarke festlegen, und diesen dann der Steuer unterwerfen. Ob man das jetzt beim Finanzamt auch angibt, ist eine ganz andere Sache. Theoretisch mußt Du es zumindest versteuern.

Überlege mal: Wenn diese Rabattmarken generell nicht der Steuer zu unterwerfen wären, würde sich jeder sein Gehalt in Form von Gutscheinen auszahlen lassen und dann damit einen regen Tauschhandel führen, oder?

 

Zum Rabatt:

Jein. Es gilt der o.g. §10 UStG. Hier muss aber noch die Richtlinie UStR 151 hinzugezogen werden (Auszug):

151. Entgeltsminderungen

(1) 1 Entgeltsminderungen liegen vor, wenn der Leistungsempfänger bei der Zahlung Beträge abzieht, z. B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe usw., oder wenn dem Leistungsempfänger bereits gezahlte Beträge zurückgewährt werden, ohne dass er dafür eine Leistung zu erbringen hat.

Allerdings handelt es sich bei der Regiowährung NICHT um einen Rabatt.

Beispiel: McDonald gibt einen Rabattgutschein aus. Preis Burger ohne Rabatt 3 Euro. Rabattgutschein 50 Cent. Zu versteuerndes Entgeld hier = 3 - 0,5 = 2,5 Euro

Beispiel: Regiowährung 1 Regio = 1 Euro

Supermarkt verkauft Brot. Preis = 3 Euro. Du zahlst 2 Euro und 1 Regio. Zu versteuerndes Engelt = 3 Euro, weil der Supermarkt den Regio wieder in Euro tauschen kann!

Der Supermarkt erhält also ein Entgelt das letztlich einen Wert von 3 Euro hat.

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PierreDeFermat

...

@John Silver:

 

Wenn ich dir Nachhilfe gebe und du mir dafür keine gibst aber deine Rabattmarken aus dem Briefkasten von McDonalds, dann wird ich diese theoretische Ersparnis wohl nicht versteuern. Dieses wird systematisch vom Regiogeld ausgenutzt indem man Rabattmarken austauschbar und für verschiedene Leistungen nutzen kann.

 

Ich habe auf die Schnelle keine deutsche Quelle gefunden, aber in der Schweiz gilt: http://mwst-institut.ch/node/6927 man zahlt nur auf den rabattierten Preis Mehrwertsteuer.

Grundsatz: Das erzielte Einkommen ist zu versteuern. Ob Du dieses Einkommen in Geld, Rabattmarken etc. erzielst ist dem Fiskus gleichgültig. Das Finanzamt würde den Wert einer Rabattmarke festlegen, und diesen dann der Steuer unterwerfen. Ob man das jetzt beim Finanzamt auch angibt, ist eine ganz andere Sache. Theoretisch mußt Du es zumindest versteuern.

Überlege mal: Wenn diese Rabattmarken generell nicht der Steuer zu unterwerfen wären, würde sich jeder sein Gehalt in Form von Gutscheinen auszahlen lassen und dann damit einen regen Tauschhandel führen, oder?

 

Zum Rabatt:

Jein. Es gilt der o.g. §10 UStG. Hier muss aber noch die Richtlinie UStR 151 hinzugezogen werden (Auszug):

151. Entgeltsminderungen

(1) 1 Entgeltsminderungen liegen vor, wenn der Leistungsempfänger bei der Zahlung Beträge abzieht, z. B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe usw., oder wenn dem Leistungsempfänger bereits gezahlte Beträge zurückgewährt werden, ohne dass er dafür eine Leistung zu erbringen hat.

Allerdings handelt es sich bei der Regiowährung NICHT um einen Rabatt.

Beispiel: McDonald gibt einen Rabattgutschein aus. Preis Burger ohne Rabatt 3 Euro. Rabattgutschein 50 Cent. Zu versteuerndes Entgeld hier = 3 - 0,5 = 2,5 Euro

Beispiel: Regiowährung 1 Regio = 1 Euro

Supermarkt verkauft Brot. Preis = 3 Euro. Du zahlst 2 Euro und 1 Regio. Zu versteuerndes Engelt = 3 Euro, weil der Supermarkt den Regio wieder in Euro tauschen kann!

Der Supermarkt erhält also ein Entgelt das letztlich einen Wert von 3 Euro hat.

 

Ok dieses scheint der nächste Fehler zu sein, den ich eingestehen muss, weil ich Informationen aus 2. oder 3. Hand verwendet habe. Nach mehr als einer Stunde Internet Recherche habe ich jetzt eine Bestätigung deiner Meinung gefunden. Das sollte auf den ganzen Regiogeld Seiten ganz klar kommuniziert werden...

 

Weiterhin heißt es in § 15 Abs.1 Nr.1 UstG:

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

 

1.) die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen

2.) die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer

3.) die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

 

In dieser zentralen Vorschrift des Umsatzsteuerrechtes ist auch der Schlüssel für die Abrechnung der Kann Was-Vertragsparteien angesprochen, d.h. in den Rechnungen muß der Kann Was 1:1 in Euro umgerechnet werden und der Vorsteuerbetrag gesondert in der Euro-Wertrelation angeführt werden. Eine Kann Was-Relation ist hier aus formellen gründen nicht möglich und führt zur Versagung des Vorsteuerabzuges.

Quelle

 

Folglich kann man wieder nur unsere Gesellschaft und unser Wirstschaftssystem loben, die jedem [zumindest vielen] ermöglicht ihre Vorstellungen umzusetzen, solange sie niemanden anderes schaden.

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