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DEIKON

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jomi

Deikon Gläubiger Versammlung am 1. März 2011 für die Tranche A0JQAG

 

neben den drei zuletzt bestimmten Gläubigervertretern ( u.a. von der SdK, DSW ) waren kein halbes Dutzend Gläubiger erschienen und insgesamt noch keine 12 Prozent des Kapitals von 20 Mio. Euro. Auf der gestrigen Versammlung zur ersten Tranche war es nur wenig anders. Alle Anwesenden auch die GF und die Vertreter des Büro Görg, der Wirtschaftsprüfer waren darüber verwundert und konnten sich die geringe Teilnahme nicht erklären. Sie führte zur Beschlussunfähigkeit. Auch wenn es am 2. März anders sein sollte, wo werden in jedem Fall nochmals Versammlungen stattfinden, bei denen dann eine Anwesenheit von 25 Prozent und eine Mehrheit von 50 % - das heisst im Endeffekt 12,5 Prozent des Kapitals beschlussfähig wären.

 

Wenn die nicht erreicht werden, kann weder der Schuldenschnitt noch irgendein anderer Beschluss gefasst werden. Eigentümer und Geschäftsführung haben dann freie Hand zu Massnahmen, die möglicherweise uns Anlegern noch grösseren Schaden, z.B. Insolvenz, verursachen. Nach aktuellen Werten bleibt für die Anleihegläubiger bei Verwertung der Assets wohl nichts übrig. Ein Anstieg der Werte deutlich über 12,7 fache Jahresmiete ist so schnell nämlich nicht zu erwarten.

 

Somit ist zunächst einmal wichtig, möglichst alle Gläubiger zur Teilnahme oder Stimm-Vollmacht an einen Vertreter zu bewegen. Das von der SdK verbreitete Konzept, das auch die Zustimmung der DSW und anderen Gläubigervertreter findet, ist dabei die wohl aussichtsreichste Vorgehensweise. Dabei wird vor allem ein Tausch des Schuldenschnitts gegen Geschäfts-Anteile favorisiert. Die dem entgegen stehenden steuerlichen und bürokratischen Hindernisse sind offenbar Gegenstand intensiver Überlegungen des Büro Görg.

 

Bitte geben Sie Ihre Vollmacht einer dieser Vertreter oder mir, wenn Sie nicht selbst kommen können. Die Termine werde voraussichtlich in 8 bis 10 Wochen stattfinden.

 

Gerade hier ist die Mitwirkung aller Gläubiger deswegen so wichtig. Wenn Sie selbst Ihre Mail mittelen oder weitere Gläubiger kennen und mir deren Email Adresse mitteilen, werde ich sie gerne über Weiteres gelegentlich informieren, denn nur gemeinsam werden wir Schaden gering halten können.

 

Die GF berichtet, dass der Vermietungsstand und die einkommenden Mieten dem Plan entsprechen. Für 2010 wurde sogar um eine Million besser gewirtschaftet, allerdings trotzdem Euro 7,3 Mio. Verlust (statt Plan -8,3).

 

Jochen Michels jochen.michels@jomi1.com

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Apophis

Anleger zeigen Einsicht, wenn es vorbei ist, ist es vorbei. Wobei man seine Anteil noch fuer recht ansehnlichen Preis an der Boerse verkaufen kann.

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NotQuiteSarah

Anleger zeigen Einsicht, wenn es vorbei ist, ist es vorbei. Wobei man seine Anteil noch fuer recht ansehnlichen Preis an der Boerse verkaufen kann.

 

War klar, dass die Versammlung platzt. Ich sehe die schlechte Beteiligung an der Gläubigerversammlung als Abstimmung mit den Füßen.

Liebe Gesellschafter, hört auf zu blockieren und legt nach, sonst gehen wir beide unter!

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nicefreak

Vielleicht bin ich ja ein bischen schwerfällig im Verständnis, aber die Gesellschaft hat doch einen ziemlich großen Verlust gemacht. Der größte Negativ-Posten hierbei sind die Zinsaufwendungen. Solange die Banken die Zinsen oder das verliehene Geld nicht beschneiden, wird die Gesellschaft auch weiterhin Verlust machen und somit immer weiter an Wert verlieren.

Was spricht denn hier gegen eine Insolvenz? So könnten entweder die finanzierenden Banken zum Haircut gedrängt werden, oder die Anleger hören endlich auf die Zinsen an die Banken mit ihrem Anleihenverlust zu bezahlen.

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erwin-k

Vielleicht bin ich ja ein bischen schwerfällig im Verständnis, aber die Gesellschaft hat doch einen ziemlich großen Verlust gemacht. Der größte Negativ-Posten hierbei sind die Zinsaufwendungen. Solange die Banken die Zinsen oder das verliehene Geld nicht beschneiden, wird die Gesellschaft auch weiterhin Verlust machen und somit immer weiter an Wert verlieren.

Was spricht denn hier gegen eine Insolvenz? So könnten entweder die finanzierenden Banken zum Haircut gedrängt werden, oder die Anleger hören endlich auf die Zinsen an die Banken mit ihrem Anleihenverlust zu bezahlen.

 

Im Falle der Insolvenz bekommen die Banken die Grundschuld. Der Rest bleibt dann für die Anleihegläubiger. Insofern wird man kaum die Banken zu einem HC zwingen, da die zu 100% abgesichert sein dürften. Die Anleihegläubiger hingegen sind vielleicht zu 20%-30% (vielleicht auch zu 50% oder 60%, aber niemals zu 100%) abgesichert, was auch dem Kurs entspricht.

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nicefreak

Vielleicht bin ich ja ein bischen schwerfällig im Verständnis, aber die Gesellschaft hat doch einen ziemlich großen Verlust gemacht. Der größte Negativ-Posten hierbei sind die Zinsaufwendungen. Solange die Banken die Zinsen oder das verliehene Geld nicht beschneiden, wird die Gesellschaft auch weiterhin Verlust machen und somit immer weiter an Wert verlieren.

Was spricht denn hier gegen eine Insolvenz? So könnten entweder die finanzierenden Banken zum Haircut gedrängt werden, oder die Anleger hören endlich auf die Zinsen an die Banken mit ihrem Anleihenverlust zu bezahlen.

 

Im Falle der Insolvenz bekommen die Banken die Grundschuld. Der Rest bleibt dann für die Anleihegläubiger. Insofern wird man kaum die Banken zu einem HC zwingen, da die zu 100% abgesichert sein dürften. Die Anleihegläubiger hingegen sind vielleicht zu 20%-30% (vielleicht auch zu 50% oder 60%, aber niemals zu 100%) abgesichert, was auch dem Kurs entspricht.

 

Ja, aber ich versteh das Geschäftsmodell einer Firma nicht, die mehr Zinsen zahlen muss, als sie Einnahmen erzielt. So wird doch die Quote, die die Anleger irgendwann mal erhalten mehr und mehr gesenkt. Oder anders gefragt: was soll sich an dem Deikon Geschäftsmodell ändern, damig die Zinsen gesenkt, bzw die Einnahmen erhöht werden??

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erwin-k

 

Ja, aber ich versteh das Geschäftsmodell einer Firma nicht, die mehr Zinsen zahlen muss, als sie Einnahmen erzielt. So wird doch die Quote, die die Anleger irgendwann mal erhalten mehr und mehr gesenkt. Oder anders gefragt: was soll sich an dem Deikon Geschäftsmodell ändern, damig die Zinsen gesenkt, bzw die Einnahmen erhöht werden??

 

Wenn der HC für die Anleger kommt, spart das Deikon jedes Jahr 70*6%=4,2 Mio vs 28*3,5%=0,98 Mio, also 3,2 Mio.

Dann haben die es sich jetzt offenbar abgewöhnt, das Geld an der Börse zu verzocken.

Insofern können die jetzt schwarze Zahlen erreichen. Zur Rückzahlung der Anleihe werden dann die Immos verkauft. Die derzeitigen Abschreibungen sind vermutlich eher höher als der Wertverlust (-2% nach HGB, während der Istwert eher steigen sollte, bei moderat steigender Miete und gleichbleibendem Bewertungsmultiple)

Wenigstens nach einem HC haben die mE schon eine gute Chance auf Weiterbestehen.

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nicefreak

 

Wenn der HC für die Anleger kommt, spart das Deikon jedes Jahr 70*6%=4,2 Mio vs 28*3,5%=0,98 Mio, also 3,2 Mio.

Dann haben die es sich jetzt offenbar abgewöhnt, das Geld an der Börse zu verzocken.

Insofern können die jetzt schwarze Zahlen erreichen. Zur Rückzahlung der Anleihe werden dann die Immos verkauft. Die derzeitigen Abschreibungen sind vermutlich eher höher als der Wertverlust (-2% nach HGB, während der Istwert eher steigen sollte, bei moderat steigender Miete und gleichbleibendem Bewertungsmultiple)

Wenigstens nach einem HC haben die mE schon eine gute Chance auf Weiterbestehen.

 

Ja, aber laut deren Gewinn und Verlustrechnung, hat Deikon in 2010 4,55 Mio Miese gemacht. Wenn sich also nicht noch etwas ändert, wird weiterhin Geld der Anleger verbrannt, pro Jahr 1,4 Mio oder nicht??

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pause

Ab 2011 wird sich die Position Zinsen in der GuV um etwa 3 Mio reduzieren, bei etwa gleich bleibenden Abschreibungen. Damit wird wohl ein positiver cash-flow erzeugt. Liquiditätsprobleme sind also nicht mehr akut. Soweit das Unternehmen aufgrund der Abschreibungen weiterhin Verluste ausweist, führt das grundsätzlich bei unterstellten stabilen Marktpreisen für die Immobilien zur Bildung von Bewertungsreserven, die man im Zahlenwerk nicht unbedingt erkennen kann oder soll.

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bb_florian
Ergebnisse der letzten Gläubigerversammlungen/Vorläufige Zahlen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Folgenden möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand im Fall Deikon" in Kenntnis setzen.

Am 28. Februar, 1. März sowie 2. März 2011 fanden die Gläubigerversammlungen der Deikon

GmbH für die Anleihen I (WKN A0EPM0), II (WKN A0JQAG) und III (WKN A0KAHL) in der Aula

des Burgwächter Castello, Karl-Hohmann-Straße 1, 40599 Düsseldorf statt.

Auf der Tagesordnung jeder Gläubigerversammlung stand dabei die Fassung eines so genannten

Opt-in-Beschlusses, mittels dessen das neue Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahre 2009 für die

mögliche Restrukturierung der einzelnen Anleihe anwendbar gemacht werden sollte. Des Weiteren

wurden die Gläubigerversammlungen von der Deikon-Geschäftsführung zur Information über die

vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2010 genutzt. Außerdem erstatteten die von den vorangehenden

Versammlungen gewählten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, darunter

SdK Sprecher Alexander Elsmann für die Anleihe I, einen ersten Bericht über ihre Tätigkeit.

 

Beschlussfassung scheitert an zu geringen Präsenzen

 

Für eine positive Beschlussfassung zu den Opt-in-Beschlüssen sieht das neue Schuldverschreibungsgesetz

bei einer ersten Versammlung jeweils eine Mindestanwesenheit von 50 % des Nennwerts der ausstehenden

Schuldverschreibung vor, von der dann eine qualifizierte Mehrheit (75 % der anwesenden Gläubiger)

zustimmen muss. Liegt bei einer ersten Versammlung keine Beschlussfähigkeit vor, ist also weniger

als die Hälfte der Anleihegläubiger pro Anleihe vertreten, so können keine derartigen Beschlüsse gefasst

werden. Dieses war bei allen drei Gläubigerversammlungen der Fall. Bei Anleihe 1 betrug die Präsenz

13,68 % der ausstehenden Anleihen, bei Anleihe 2 waren es sogar nur 11,80 % und bei Anleihe 3

kamen aufgrund eines Großgläubigers zwar weniger als 50 % aber immerhin 44,55 % zustande.

Geringe Präsenzen gefährden Restrukturierung

Für alle künftig folgenden Veranstaltungen beträgt das notwendige Quorum nun allerdings nicht mehr

50 %, sondern reduziert sich gemäß Schuldverschreibungsgesetz auf 25 %. Für eine künftig zustimmende

Beschlussfassung über die Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes sind also 25 %

der Anleihegläubiger auf der jeweiligen Versammlung erforderlich, die zudem mit Dreiviertelmehrheit

zustimmen müssen. Sollte dieses Quorum, was sich auch zur Überraschung der SdK und vor allem mit

Blick auf die Anleihen I und II aktuell abzeichnet, bei einer oder mehreren weiteren Versammlungen nicht

erreicht werden, so könnten keine Restrukturierungsschritte eingeleitet werden, was im Extremfall die

Insolvenz der Deikon GmbH nach sich ziehen könnte. Auch wenn es der SdK bereits bei den betreffenden

Gläubigerversammlungen gelang, einen Gutteil ihrer Mitglieder zu mobilisieren und damit einen

sehr wesentlichen Gläubigeranteil zu vertreten, so hat insbesondere die knappe Einladungsfrist etliche

Mitglieder daran gehindert, der SdK ihre Stimmen wirksam zu übertragen. Die Deikon-Geschäftsführung

hat diesbezüglich Abhilfe versprochen, so dass bei weiteren Gläubigerversammlungen hinreichend

Vorlauf zur wirksamen Stimmrechtsvertretung der SdK-Mitglieder vorhanden sein sollte.

Allerdings waren andere Gläubiger, sei es aus Unkenntnis, Resignation oder anderen Gründen kaum vertreten,

was selbst bei einem nun auf 25 % abgesenktem Quorum und voller Mobilisierung der SdK-Mitglieder die

Beschlussfähigkeit, mit allen möglichen negativen Folgen, auch bei künftigen Gläubigerversammlungen

verhindern könnte. Hier möchte die Verwaltung u. a. durch Einschaltung einer Kommunikationsagentur

zwecks Ansprache von ehemaligen Anleihezeichnern gegensteuern.

 

Aufruf

 

Für die SdK muss an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass bei allen künftigen Veranstaltungen jede

Stimme benötigt wird. Bitte stellen Sie daher künftig sicher, dass die SdK Sie wirklich vollumfänglich vertritt und

überzeugen Sie darüber hinaus weitere Ihnen bekannte Anleihegläubiger Mitglied der SdK zu werden und sich

im ureigensten Interesse von uns vertreten zu lassen! Es werden alle Anleihegläubiger gebeten, ihre Stimmen

mit oder ohne Weisungen für den Falle der Nichtteilnahme zu übertragen, damit unerwünschte Folgen wie

beispielsweise die Insolvenz durch das Nichterreichen formaler Quoren ausbleiben. Eine einfachere Ausübung

der eigenen Rechte ist schwerlich vorstellbar.

 

Vorläufige Zahlen für 2010/Plan-Ist-Abweichungen

 

Neben der Diskussion um Opt-in präsentierte die Geschäftsführung auch die vorläufigen HGB-Zahlen für 2010

und erläuterte den Anwesenden in diesem Kontext die Planabweichungen. Ein Teil dieser Zahlen wurde gleichfalls

per Ad-hoc-Mitteilung am 28. Februar 2011 veröffentlicht. Die Geschäftsleitung betonte zudem, dass alle

Immobilien qualitativ gut seien und es bei einem Vermietungsstand von 100 % keine eklatanten Mietausfälle

gäbe. Derzeit gäbe es außerdem keine Liquiditätsprobleme und aktuell betrüge die freie Liquidität ca. 3,5 Mio.

Euro.

 

Zu den Geschäftszahlen 2010

 

Bei einem leicht über Plan liegenden Rohertrag von gut 17 Mio. Euro, einem im Bereich von minus 4,5 Mio.

Euro und damit im Plan liegenden Normalergebnis sowie einem mit etwa minus 2,7 Mio. Euro um eine Mio.

besser ausgefallenen außerordentlichen Ergebnis wies die Deikon GmbH per Ende 2010 angabegemäß einen

Jahresfehlbetrag von ca. minus 7,2 Mio. Euro und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in der

Bilanz von rund minus 4 Mio. Euro aus. Damit, so die Geschäftsführung, liege das Ergebnis insgesamt um etwa

1 Mio. Euro über dem Plan. Im Bereich des Normalergebnisses gab es zum einen negativ zu Buche schlagende

Plan-Ist-Abweichungen durch außerplanmäßige Abschreibungen auf zwei aktuell nicht genutzte, aber nichtsdestotrotz

langfristig vermietete Supermärkte in Straubing und Esterwegen im Umfang von etwa 0,5 Mio. Euro

sowie zum anderen negative Auswirkungen durch höhere sonstige betriebliche Aufwendungen in Gestalt einer

an die finanzierende Corealcredit zu zahlenden Kreditgebühr in Höhe von 0,25 Mio. Euro. Positiv entwickelte

sich demgegenüber der bestehende Zinsswap, der um 0,08 Mio. Euro geringere Nettinggebühren als gedacht

verursachte. Beim außerordentlichen Ergebnis standen höheren Aufwendungen für Abschreibungen auf eigene

Anleihen im Volumen von 2,6 Mio. Euro sowie für einen nicht erfolgten Zinsverzicht des Gesellschafters RMCHolding

in Höhe von 0,42 Mio. Euro mit 3,1 Mio. Euro geringer als geplante Rückstellungen für den Zinsswap

sowie der mit 1 Mio. ebenfalls positiv wirkenden Aktivierung von Schadenersatzansprüche gegen Ex-Organe

gegenüber. Diese Zahlen sind insgesamt gesehen wenig überraschend und geben aus Sicht der SdK wenig

Aufschluss über eine möglicherweise anstehende, außerplanmäßige Abschreibung auf die im Anlagevermögen

 

Berichte der Gläubigervertreter

 

Die Gläubigervertreter der einzelnen Anleihen berichteten den Anwesenden von einem insgesamt konstruktiven Gesprächsklima

mit der Verwaltung und ihren Beratern. Beklagt wurde allerdings, dass sich insbesondere die Gesellschafter, aber auch

die Banken, Gesprächen über einen Sanierungsbeitrag verschlössen. Als Arbeitsfelder definierten die Gläubigervertreter

unisono die Aufklärung der Rolle der Banken (Einsicht in die Kreditverträge, Standstill-Vereinbarungen) bei der Deikon-Schieflage,

eine höhere Transparenz der Rolle des Treuhänders, die Klärung von Bewertungsfragen bei den Immobilien sowie eine

weitere Plausibilisierung der Fortführungsprognose. Neben der Frage, ob eine Fortführungsprognose nur bei einem Kapitalschnitt

von 60 % gegeben ist, steht hier insbesondere die Frage der Immobilienabschreibung im Raum, deren Klärung über

ein Gutachten der IVC Independent Valuation & Consulting AG (Prof. Dr. Jörn Schulte) vorangetrieben werden soll.

 

München, 9. März 2011

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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danzelot

Zu Recht beklagt die SdK das geringe Interesse an den Gläubigerversammlungen. Den nachstehenden Aufruf der SdK

kann man nur unterschreiben. Jeder Anleihegläubiger sollte doch im eigenen Interesse dafür sorgen, dass seine

Stimme bei den Gläubigerversammlungen vertreten wird.

 

"Für die SdK muss an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass bei allen künftigen Veranstaltungen jede

Stimme benötigt wird. Bitte stellen Sie daher künftig sicher, dass die SdK Sie wirklich vollumfänglich vertritt und

überzeugen Sie darüber hinaus weitere Ihnen bekannte Anleihegläubiger Mitglied der SdK zu werden und sich

im ureigensten Interesse von uns vertreten zu lassen! Es werden alle Anleihegläubiger gebeten, ihre Stimmen

mit oder ohne Weisungen für den Falle der Nichtteilnahme zu übertragen, damit unerwünschte Folgen wie

beispielsweise die Insolvenz durch das Nichterreichen formaler Quoren ausbleiben. Eine einfachere Ausübung

der eigenen Rechte ist schwerlich vorstellbar".

In der letzten Veröffentlichung der SdK ist mir folgender Absatz aufgefallen:

"Jeder der drei Anleihen sollten bestimmte Immobilien zugeordnet werden, deren Erlös im Falle einer Insolvenz der

zugeordneten Anleihe nachrangig (nach den finanzierenden Banken) zur Verfügung stehen sollte. Jedoch wurden

bei der Zuordnung der einzelnen Immobilien anscheinend von Seiten des Managements Fehler gemacht, so dass

deren Zuordnung anscheinend heute nicht ganz klar ist".

Die Boetzelen AG hat in ihren Werbeschriften stets darauf hingewiesen, dass die Verwendung der eingezahlten

Mittel von der Sparkasse KölnBonn vorgenommen werde und so die zweckgerechte Verwendnung sichergestellt sei.

Dies hat seinerzeit die Sparkasse mir gegenüber bestätigt und dies als Beweis für die Sicherheit und die

Seriösität der Boetzelen AG dargestellt. Offenkundig hat aber die Sparkasse die Mittelverwendungskontrolle

nur sehr nachlässig durchgeführt, denn sonst hätten die oben genannten Fehler nicht passieren dürfen. Sollten

sich daraus finanzielle Nachteile für die Anleihegläubiger ergeben, so stellt sich die Frge, ob dafür die Sparkasse

in Haftung genommen werden kann.

Hat dazu jemand eine fundierte Meinung ?

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skbond

In der letzten Veröffentlichung der SdK ist mir folgender Absatz aufgefallen:

Ist das ne neue Info der Sdk ? falls ja kannst du die bitte hier reinstellen ?

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erwin-k

In der letzten Veröffentlichung der SdK ist mir folgender Absatz aufgefallen:

"Jeder der drei Anleihen sollten bestimmte Immobilien zugeordnet werden, deren Erlös im Falle einer Insolvenz der

zugeordneten Anleihe nachrangig (nach den finanzierenden Banken) zur Verfügung stehen sollte. Jedoch wurden

bei der Zuordnung der einzelnen Immobilien anscheinend von Seiten des Managements Fehler gemacht, so dass

deren Zuordnung anscheinend heute nicht ganz klar ist".

Die Boetzelen AG hat in ihren Werbeschriften stets darauf hingewiesen, dass die Verwendung der eingezahlten

Mittel von der Sparkasse KölnBonn vorgenommen werde und so die zweckgerechte Verwendnung sichergestellt sei.

Dies hat seinerzeit die Sparkasse mir gegenüber bestätigt und dies als Beweis für die Sicherheit und die

Seriösität der Boetzelen AG dargestellt. Offenkundig hat aber die Sparkasse die Mittelverwendungskontrolle

nur sehr nachlässig durchgeführt, denn sonst hätten die oben genannten Fehler nicht passieren dürfen. Sollten

sich daraus finanzielle Nachteile für die Anleihegläubiger ergeben, so stellt sich die Frge, ob dafür die Sparkasse

in Haftung genommen werden kann.

Hat dazu jemand eine fundierte Meinung ?

 

 

Gemäß Präsentation auf der HP von Deikon sollte die Zuordnung zwischenzeitlich erledigt sein. Weshalb Deikon das nicht sofort zur Hand haben, ist natürlich fragwürdig.

Aber ggü der Sparkasse bzw. den RAe wird man wohl nicht vorgehen können, da ja eigentlich kein Nachteil dadurch entstanden ist, dass die Zuordnung möglicherweise nicht zeitnah von denen geprüft worden ist.

Gegen den Prospekt ist mE nicht verstoßen worden, da lediglich zugesagt wurde, dass keine Immo mit mehr als 16 fachem Mietmultiple gekauft wird und nur das haben die Spaka und RAe zu prüfen. Das der Marktpreis lt. aktuellstem GB nur rd. 12 fach beträgt, verstößt ja nicht gegen den Prospekt.

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bb_florian

Der sprachliche Stil der SdK hat sich geändert - hört sich fast schon wie ein Forumsbeitrag von jemandem an, der empört darüber ist, dass ihn seine Hausbank abgezockt und reingelegt hat :rolleyes:. (mit 3 Ausrufezeichen!!!)

 

Newsletter XIV

 

RESTRUKTURIERUNG NACH DEIKON-ART ODER VOM eigentümlich unprofessionellen

UMGANG MIT DEN ANLEIHEGLÄUBIGERN

 

Seit dem letzten Jahr hört die SdK seitens des Unternehmens Deikon immer wieder gebetsmühlenartig

die Behauptung, dass Deikon dringend saniert bzw. weiter restrukturiert werden müsste und die Anleihegläubiger

hierzu einen erheblichen Beitrag zu leisten hätten.

Mit dem Nachweis dieser behaupteten Notwendigkeit tun sich, um es einmal freundlich zu formulieren,

die Gesellschaft sowie deren Berater allerdings schwer.

So erhält die SdK auf konkrete Nachfragen seit Monaten unterschiedliche Begründungsansätze, warum

eine Restrukturierung überhaupt notwendig sei. Diese reichen von der Abwendung der Zahlungsunfähigkeit

über die Überschuldung bis zur Notwendigkeit der Abwertung des Immobilienvermögens. Seit ebenfalls

mehreren Monaten bleibt die Gesellschaft jedoch sowohl belastbare Zahlen als auch ein komplettes

Restrukturierungskonzept schuldig.

Geradezu chamäleonartig vermeiden dabei die Gesellschaft und nicht minder deren Berater jegliche konkrete

und belastbare Aussage zu der Frage der Notwendigkeit der Restrukturierung als solcher und auch

dazu, ob man für die Restrukturierung der Gesellschaft die weitere Mitwirkung der Anleihegläubiger ein

Zinsverzicht ist ja bereits geleistet worden benötigt.

Die im Tierreich zur Gefahrenabwehr sinnvolle und notwendige Wandlungsfähigkeit zeugt im Umgang

mit den Anleihegläubigern von einem schlechten Benehmen und lässt enormes Misstrauen auf Seiten der

Anleihegläubiger entstehen.

Allein der schiere Zeitablauf zeigt nach Auffassung der SdK, dass ein Insolvenzgrund gegenwärtig nicht

gegeben ist. Wäre dem anders, wäre die berühmt-berüchtigte Drei-Wochen-Frist zur Stellung des Insolvenzantrages

längst abgelaufen, von den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Akteure im

Falle der Insolvenzverschleppung einmal abgesehen.

Seit Monaten fordert die SdK für die Anleihegläubiger sowohl belastbares Zahlenmaterial als auch ein

vollständig ausgearbeitetes Restrukturierungskonzept, bevor in weiteren langatmigen Telefonkonferenzen

unverbindliche Belanglosigkeiten ausgetauscht werden, an denen im Zweifel nur die Deikon-Berater

verdienen.

Seit ebenso langer Zeit hält Deikon ihre Zusagen über die Übermittlung belastbarer Zahlen nicht ein.

Dabei wird immer wieder darauf verwiesen, dass man zum einen nur über ein kleines Team verfüge, zum

anderen aber sich die Planungen andauernd änderten und somit ausgerechnet in dem Moment, in dem

man diese den Beteiligten zur Verfügung stellen wollte, bereits überholt seien.

Allein diese Argumentationen zeigen, welchen niedrigen Stellenwert die Gesellschaft und ihre Berater

dem Restrukturierungsprozess und der Rolle der Anleihegläubiger darin beimessen.

Denn angesichts der Tatsache, dass die Berater in einem der SdK derzeit nicht bekannten Umfang von

der Gesellschaft für ihre Tätigkeit honoriert werden dürften, sollten diese die notwendigen personellen

und zeitlichen Kapazitäten für die aus Deikon-Sicht so dringende und nötige Restrukturierung mitbringen.

Ansonsten sollten sie ausgewechselt werden! Unklar erscheint in diesem Kontext auch die Rolle des

Gesellschafters Ziems, der wohl in einem erheblichen Umfang Deikon-Anteile als Gegenleistung für im

Hintergrund zu erbringende Beratungsleistungen erhalten haben soll. Wozu braucht Deikon dann noch

weitere kostenpflichtige, insbesondere anwaltliche Berater?

Und weiterhin ist selbstverständlich auch der SdK bekannt, dass Planungen stets mit großen Unsicherheiten

behaftet sind, was jedoch nicht an der Offenlegung spezifischer Planungen mit ihren jeweiligen

Planungsprämissen in prekärer Lage hindern sollte. Oder hielte die Qualität dieser Planungen bei Vorlage

einer intersubjektiven Prüfung durch externe Dritte nicht stand? Sollten in einem solchen Fall nicht zuvorderst

die Planer ausgetauscht werden, statt die so notwendige Restrukturierung auf die lange Bank" zu

schieben?

Der Deikon-Geschäftsführung, den Gesellschaftern sowie ihren Beratern müsste mittlerweile klar sein,

dass die SdK den von ihr vertretenen Anlegern zu keinem Zeitpunkt empfehlen kann und wird irgendeiner

noch so unbedeutenden Maßnahme zuzustimmen, bevor nicht zum einen belastbare Zahlen für die

Notwendigkeit der Restrukturierung und zum anderen ein vollständig ausgearbeitetes Restrukturierungskonzept

vorliegen. Die bisher anlässlich der Gläubigerversammlungen 2011 vorgelegten Zahlen erscheinen

dabei wenig brauchbar und lassen z.B. mit Blick auf die Behandlung von Schadenersatzansprüchen

gegen Ex-Organe bei Bestehen einer zahlungsfähigen D&O-Versicherung viele Fragen offen. Der zeitliche

Vorlauf, mit dem die geforderten Unterlagen vor einer nächsten Gläubigerversammlung vorliegen müssen,

beträgt in der Untergrenze acht Wochen. Entgegen den bisherigen Absichten der SdK und in Anbetracht

des bereits geleisteten Zinsverzichts kann die SdK somit zum heutigen Tage den Anleihegläubigern

angesichts des von der Deikon-Geschäftsführung, den Gesellschaftern sowie deren Beratern nachhaltig

an den Tag gelegten unverständlichen Verhaltens nicht raten, ihre Zustimmung zum für den Juni 2011

angedachten Opt-In-Beschluss des neuen Schuldverschreibungsgesetzes zu geben.

Aus Sicht der SdK stellt sich die Sachlage zudem vielmehr wie folgt dar:

Wir erhalten deswegen kein belastbares und aussagefähiges Zahlenmaterial, weil weder ein

bilanzieller noch ein insolvenzrechtlicher Restrukturierungsgrund vorliegt.

Auch ein Abschreibungsbedarf ergibt sich nach Auffassung der SdK aufgrund der gesunkenen

Vervielfältiger beim Immobilienvermögen zumindest gegenwärtig nicht, da diese Immobilien im

Anlagevermögen gehalten werden, und eine sog. Teilwertabschreibung erst zulässig ist, wenn die

Wertminderung eine voraussichtlich dauerhafte ist. Genau diese Dauerhaftigkeit kann wohl

gegenwärtig nicht festgestellt werden.

Der Umstand/die Tatsache, dass ein hypothetisches Kaufangebot einen geringeren Wert als den Buchwert

ausweist, rechtfertigt eine weitere Abschreibung nicht, da dieses Kaufangebot von der für

Gegenstände des Umlaufvermögens typischen Kauf-/Verkaufsbewertungssituation am Stichtag ausgeht.

Dies ist aber für Wirtschaftsgüter, die nicht dem Verkauf, sondern dem Verbleib im Unternehmen zur

Ertragsgewinnung bestimmt sind, der falsche Aspekt.

Nach den der SdK bislang vorliegenden Informationen ist eine Teilwertabschreibung gegenwärtig

weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zulässig.

Denkbar wäre allenfalls was aber aufgrund mangelnder Informationen nicht geprüft werden

kann -, dass aufgrund der abgesunkenen Verkehrswerte der Immobilien ein Finanzrestrukturierungsbedarf

besteht oder in Zukunft entstehen könnte.

Dies wäre dann der Fall, wenn die finanzierenden Banken nach Ablauf der Zinsbindung oder der

Kreditlaufzeit den verbleibenden Finanzierungsbedarf nicht mehr oder nur noch teilweise kreditieren.

Ob dies und wann dies so ist, kann die SdK bei der bescheidenen Informationslage nicht einmal im

Ansatz beurteilen.

Festgehalten werden kann aber, dass die Gesellschaft selbst keinen dringenden Handlungsbedarf

sieht, da ansonsten die Informationspolitik eine andere wäre.

Vielleicht wird aber auch die weitere Mithilfe der Anleihegläubiger nicht mehr benötigt.

Sollte es tatsächlich einen finanziellen Restrukturierungsbedarf geben, stellt sich ferner die Frage, ob

nicht die Gesellschafter (die UBS) als erste in der finanziellen Pflicht wären oder in eine solche zu

nehmen sind und der Gesellschaft das fehlende Kapital zuführen.

Auch die Gesellschaft und deren Berater können doch nicht allen Ernstes so dreist sein, zu

glauben und zu erwarten, dass die Anleihegläubiger über einen Stammrechtsverzicht in Höhe von

60 % die momentan wertlosen GmbH-Geschäftsanteile der Gesellschafter mit ca. 30,00 Mio. Euro

werthaltig machen, damit die Gesellschafter diese werthaltigen Anteile verwerten können.

Einmal ganz von der Frage abgesehen, wie denn der durch den Verzicht entstehende außerordentliche

Ertrag steuerlich neutralisiert werden soll.

FAZIT:

Die Zeit der Vorleistungen der Anleihegläubiger ist vorbei!!!

Die SdK kann keinem Anleihegläubiger mehr empfehlen, irgendeinem Beschlussvorschlag der Verwaltung,

sei dies auch nur der für Juni 2011 geplante Opt-In-Beschluss, zuzustimmen, wenn vorher nicht belastbar

durch die Gesellschaft, das Ob, das Wer und das Wieviel einer Restrukturierung dargetan ist. Die Deikon-

Geschäftsführung ist hier bereits zu lange in der Bringschuld".

Es kann keinerlei Verständnis seitens der Anleihegläubiger dafür aufgebracht werden, dass die Anleihegläubiger

nicht einmal die Informationen, die die Banken erhalten haben und erhalten, bekommen.

Die Verwaltung wird nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass die finanzierenden Banken nur die Informationen,

die auch den Anleihegläubigern zugänglich gemacht worden sind, erhalten haben. Auf dieser

Informationsbasis werden Banken keinerlei Entscheidung treffen, außer der Entscheidung, den Kredit zu

kündigen.

Bei der gegenwärtigen bekannten Informations- und Sachlage muss nach Aufassung der SdK davon ausgegangen

werden, dass den Anleihegläubigern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und dem Aufbau

von Scheindrohkulissen ein Nennbetragsreduktion abgepresst werden soll.

Dem gilt es, entschieden entgegenzutreten.

München, 26.April 2011

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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pause

Deikon hat Zahlen für die ersten 3 Monate gemeldet:

 

http://www.dgap.de/n...1363_672238.htm

 

 

In den ersten Monaten steht ein Gewinn vor Steuern von 1,96 Mio. Keine schlechte Zahl. Dazu trägt vor allem der Ertrag aus der Auflösung von Zinsswaprückstellungen i.H.v. 2,4 Mio bei. Bei planmäßigen Abscheibungen wird man von einem cash-flow von etwa 3,5 Mio ausgehen dürfen. Wenn die Geschäftsführung diesen Betrag in den Rückkauf der ausstehen Anleihen investieren würde und diese dann einzieht oder zum Nominalwert auf die Bücher nimmt, dann wäre die Überschuldung sofort vom Tisch. Aber dann könnte man ja leider keinen Haircut mehr begründen. Übrigens hat Deikon nominal 2,5 Mio der Anleihen auf der Bilanz und hat diese zu Ende 2010 auf den Börsenkurs abgewertet. Angeblich um diese möglicherweise über die Börse zur Liquiditätsbeschaffung zu veräußern. So kann man die Bilanz auch schlecht aussehen lassen, wenn die Forderung natürlich zu 100% in den Verbindlichkeiten stehen bleibt.

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erwin-k
· bearbeitet von erwin-k

Deikon hat Zahlen für die ersten 3 Monate gemeldet:

 

http://www.dgap.de/n...1363_672238.htm

 

 

In den ersten Monaten steht ein Gewinn vor Steuern von 1,96 Mio. Keine schlechte Zahl. Dazu trägt vor allem der Ertrag aus der Auflösung von Zinsswaprückstellungen i.H.v. 2,4 Mio bei. Bei planmäßigen Abscheibungen wird man von einem cash-flow von etwa 3,5 Mio ausgehen dürfen. Wenn die Geschäftsführung diesen Betrag in den Rückkauf der ausstehen Anleihen investieren würde und diese dann einzieht oder zum Nominalwert auf die Bücher nimmt, dann wäre die Überschuldung sofort vom Tisch. Aber dann könnte man ja leider keinen Haircut mehr begründen. Übrigens hat Deikon nominal 2,5 Mio der Anleihen auf der Bilanz und hat diese zu Ende 2010 auf den Börsenkurs abgewertet. Angeblich um diese möglicherweise über die Börse zur Liquiditätsbeschaffung zu veräußern. So kann man die Bilanz auch schlecht aussehen lassen, wenn die Forderung natürlich zu 100% in den Verbindlichkeiten stehen bleibt.

 

Im Aktiva kann ich das jetzt nicht nachvollziehen. Mich wundert allerdings an der Bilanz 2010 noch etwas anderes:

Auf der Passivseite ist die Summe der Anleihen ist von 70Mio auf 59 Mio gesunken. Insofern müssen entweder die Verbindlichkeiten abgewertet worden sein (ist nach IFRS erlaubt) oder Deikon hat an der Börse eingesammelt. Allerdings wären 11 Mio mE nicht an der Börse einzusammeln, da die Umsätze ziemlich schlapp sind.

 

PS: Alternativ könnten das natürlich die 10 Mio von dem früheren GF sein. Man macht einfach bis zur Zahlung des Schadensersatzes vom Pfandrecht Gebrauch.

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pause

Meine Projektion bezog sich auf 2011. Ein positives Ergebnis ohne Haircut ist möglich. Cash-Flow positiv wird das Jahr 2011 auf jeden Fall.

 

 

Die Anleihen TR3 über 10,6 Mio werden auf der Passiv-Seite (C.5.) "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" geführt. Die Firmen von Herrn Rajcic halten sowohl Anteile an der Deikon als auch die Anleihe.

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erwin-k

Meine Projektion bezog sich auf 2011. Ein positives Ergebnis ohne Haircut ist möglich. Cash-Flow positiv wird das Jahr 2011 auf jeden Fall.

 

 

Die Anleihen TR3 über 10,6 Mio werden auf der Passiv-Seite (C.5.) "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" geführt. Die Firmen von Herrn Rajcic halten sowohl Anteile an der Deikon als auch die Anleihe.

 

Komisch. Dann muss Rajcic sich ja in 2010 eingekauft haben. Im VJ stehen da noch 0.

Aber gerade die Tatsache, dass Deikon eigene Anleihen kauft, finde ich interessant.

1. genug free cash ist offenbar da

2. das Argument mit dem geplanten Weiterverkauf zur Liquibeschaffung ist völliger Blödsinn, da die Anleihe völlig illiquide ist.

Aber da man bei Deikon offenbar mit dem Schlimmsten rechnen muss, kann man die ja an die UBS verpfänden, die dann auch gleich das Stimmrecht ausübt.

 

Es geht offenbar darum, den Anleihegläubiger das Geld aus der Tasche zu ziehen und der UBS ihren verbrannten Anteil zu ersetzen.

 

Ja, dann...

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pause

Mit Newsletter vom 15.04. hat die Geschäftsführung doch Gläubigerversammlungen für Anfang Mitte Juni angekündigt. Also bis heute ist da noch kein Termin gesetzt. Es ist still geworden. Ist dies nun ein gutes oder schlechtes Zeichen?

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nicefreak

Steuerliche Behandlung der Deikon Verluste

 

Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung der Verluste durch die Deikon Anleihe.

1. Durch die Kürzung der Ausschüttung entstehen pro Anteil Verluste von 50 Euro, kann ich die steuerlich geltend machen, um die Abgeltungssteuer zu mildern?

2. Wenn der erwartete Haircut kommt, entstehen pro Anleihe weitere Verluste von 600 Euro. Wie kann ich diese geltend machen?

 

Nach Abgeltungssteuerreform sind diese Verluste allerdings nicht auf andere Einkunftsarten übertragbar. Aber ich könnte damit zum Beispiel Spekulationsgewinne von Aktien mildern. Stimmt das so?

 

Vielen Dank für Eure Antworten

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Al Bondy
1. Durch die Kürzung der Ausschüttung entstehen pro Anteil Verluste von 50 Euro, kann ich die steuerlich geltend machen, um die Abgeltungssteuer zu mildern?

... nein. Es entstehen keine steuerbaren Verluste, nur die steuerpflichtigen Zinserträge verringern sich.

 

2. Wenn der erwartete Haircut kommt, entstehen pro Anleihe weitere Verluste von 600 Euro. Wie kann ich diese geltend machen?

... garnicht. Auch dadurch entstehen keine steuerbaren Verluste, die würden ein in sich abgeschlossenes Geschäft voraussetzen (Verkauf oder Rückzahlung = Verlustrealisierung, und das mE auch nur bei Neubestand).

 

Nach Abgeltungssteuerreform sind diese Verluste allerdings nicht auf andere Einkunftsarten übertragbar. Aber ich könnte damit zum Beispiel Spekulationsgewinne von Aktien mildern. Stimmt das so?

... nein. Gewinn/Verlust aus Aktien und sonstige Kapitalerträge (Anleihen uva) sind aus Gründen sozialer Gerechtigkeit nicht gegeneinander verrechenbar.

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vanity
Nach Abgeltungssteuerreform sind diese Verluste allerdings nicht auf andere Einkunftsarten übertragbar. Aber ich könnte damit zum Beispiel Spekulationsgewinne von Aktien mildern. Stimmt das so?

... nein. Gewinn/Verlust aus Aktien und sonstige Kapitalerträge (Anleihen uva) sind aus Gründen sozialer Gerechtigkeit nicht gegeneinander verrechenbar.

Fast! Soweit ist die soziale Gerechtigkeit noch nicht fortgeschritten, dass Gewinne aus Aktiengeschäften nicht mit Verlusten aus Anleihengeschäften verrechenbar wären. Umgekehrt geht es nicht (Verluste aus Aktiengeschäften sind nicht mit anderen Gewinnen verrechenbar).

 

Was aber nichts nützt, solange steuerlich noch keine Verluste aus dem Deikon-Deal vorliegen (wie zutreffend angemerkt).

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nicefreak

... nein. Gewinn/Verlust aus Aktien und sonstige Kapitalerträge (Anleihen uva) sind aus Gründen sozialer Gerechtigkeit nicht gegeneinander verrechenbar.

Fast! Soweit ist die soziale Gerechtigkeit noch nicht fortgeschritten, dass Gewinne aus Aktiengeschäften nicht mit Verlusten aus Anleihengeschäften verrechenbar wären. Umgekehrt geht es nicht (Verluste aus Aktiengeschäften sind nicht mit anderen Gewinnen verrechenbar).

 

Was aber nichts nützt, solange steuerlich noch keine Verluste aus dem Deikon-Deal vorliegen (wie zutreffend angemerkt).

 

Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Wenn ich meine Deikon Anteile über die Börse verkaufe, könnte ich die Verluste verrechnen, um Gewinne aus Aktiengeschäften (Spekulationsgewinne und Dividende) zu mildern.

Wenn ich die Anteile aber halte, bringt mir der Haircut steuerlich gar nichts.

 

Vielen Dank.

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pause

Ich darf noch anmerken, dass es bei dieser Anleihe möglicherweise auch auf den Zeitpunkt des Erwerbes ankommt. Hast du die Anleihe vor dem 01.01.2009 gekauft, dann kannst du überhaupt keine steuerlich relevanten Verluste erhalten, denn für diese Käufe ist die damals gültige Spekulationsfrist längst abgelaufen. Für Käufe ab dem 01.01.2009 gilt das von Al Bondy gesagte.

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pause

Die Gläubigerversammlungen für den Opt-In-Beschluss sollen vom 11.10.11 bis zum 13.10.11 stattfinden.

 

In der Einladung werden als flankierende Maßnahmen der Einzug gehaltener Teilschuldverschreibungen und der Rückkauf von Teilschuldverschreibungen nach Immobilienveräußerung genannt. Die Einziehung von Anleihen kann sich sofort mit etwa 3,5 Mio positiv auf die Bilanz auswirken. Wenn das durch die Corealcreditbank besicherte Portfolio (Immobilien 61-90) zumindest mit einem Faktor 10 veräußert werden könnte und im Gegenzug vom frei werdenen Kapital Anleihen mit 50% Discount auf den Nennwert rückgekauft und eingezogen werden könnten, dann hat dies auch eine positive Auswirkung von mind. 10 Mio auf die Bilanz. Zuzsätzlich sollte ein Haircut von vielleicht nur 50% mit Dept-Euity-Swap weitere knapp 30 Mio für die bessere Bilanz geben. Die Kuh wäre vom Eis. Vorraussetzung ist natürlich, dass die Geschäftsführer schon einen Käufer für das gesamte nicht durch Anleihen besicherte Portfolio in der Hinterhand haben und der Kurs der Anleihen die 50%-Schwelle im Rahmen eines bond buy back nicht übersteigt.

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