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DEIKON

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Prospektständer
· bearbeitet von jschoeck
Die Geschäftsführung der Deikon GmbH hat ein zweistufiges Restrukturierungskonzept zur Vermeidung der Insolvenz vorgelegt. Dieses Konzept ist - im Hinblick auf die Rahmendaten - auf die Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter gestoßen. Zentraler Baustein ist die Anpassung der Anleihebedingungen nach den anwendbaren Gesetzen.

 

Im Einzelnen sieht das Konzept vor:

 

Stufe 1: Reduzierung des Zinssatzes jeder Anleihe (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) auf 1,0 % p.a., und zwar rückwirkend ab dem 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2013.

 

Stufe 2: Reduzierung des Nennwertes der Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) um 60% auf 40% zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung der Deikon GmbH. Ab dem Zeitpunkt des wirksamen Inkrafttretens von Stufe 2 können nach dem bisherigen Ertrags- und Finanzplan Zinsen von bis zu 3,5 % p.a. auf den reduzierten Nennwert gezahlt werden.

 

Die Geschäftsführung hofft, dass zunächst Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) die gesetzlich notwendige Zustimmung der Anleihegläubiger erhalten wird. Zu entsprechenden Gläubigerversammlungen wird durch die Geschäftsführung unverzüglich einberufen. Die not-wendigen Gläubigerversammlungen zur Abstimmung über Stufe 2 sollen bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2011 stattfinden.

 

Sollten die jeweiligen Gläubigerversammlungen nicht sämtlich der Stufe 1 des Konzeptes mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit zustimmen, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzantrag unausweichlich. Hingegen wird bei Zustimmung aller Gläubigerversammlungen zu der Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit die unverzügliche Zahlung der Zinsen aus den Anleihen ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2, die seit dem 01.07.2010 ausgesetzt sind, möglich; auch die Zinsen der Anleihe ISIN DE000A0KAHL9, die am 16.11.2010 fällig werden, werden nach aktueller Einschätzung - am Fälligkeitstag - geleistet werden können.

 

Die Geschäftsführung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor eine Insolvenzgefahr - wie in der ad hoc-Mitteilung vom 19.07.2010 ausgeführt - besteht.

 

DEIKON GmbH Geschäftsführer

 

Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln

Jörg Nolte Tel.: +49 (0)221 16 8822 70 E-Mail: nolte@deikon.de

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-08/17682808-dgap-adhoc-deikon-gmbh-restrukturierungskonzept-016.htm

 

Edit: Erstaunlich ist das nur Stufe 1 zwingend zur Insolvenzabwendung deklariert wird...ich als Geschäftsführer hätte das anders gemacht... :-....vll auch nur unglücklich formuliert.

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Deikon
Die Geschäftsführung der Deikon GmbH hat ein zweistufiges Restrukturierungskonzept zur Vermeidung der Insolvenz vorgelegt. Dieses Konzept ist - im Hinblick auf die Rahmendaten - auf die Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter gestoßen. Zentraler Baustein ist die Anpassung der Anleihebedingungen nach den anwendbaren Gesetzen.

 

Im Einzelnen sieht das Konzept vor:

 

Stufe 1: Reduzierung des Zinssatzes jeder Anleihe (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) auf 1,0 % p.a., und zwar rückwirkend ab dem 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2013.

 

Stufe 2: Reduzierung des Nennwertes der Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) um 60% auf 40% zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung der Deikon GmbH. Ab dem Zeitpunkt des wirksamen Inkrafttretens von Stufe 2 können nach dem bisherigen Ertrags- und Finanzplan Zinsen von bis zu 3,5 % p.a. auf den reduzierten Nennwert gezahlt werden.

 

Die Geschäftsführung hofft, dass zunächst Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) die gesetzlich notwendige Zustimmung der Anleihegläubiger erhalten wird. Zu entsprechenden Gläubigerversammlungen wird durch die Geschäftsführung unverzüglich einberufen. Die not-wendigen Gläubigerversammlungen zur Abstimmung über Stufe 2 sollen bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2011 stattfinden.

 

Sollten die jeweiligen Gläubigerversammlungen nicht sämtlich der Stufe 1 des Konzeptes mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit zustimmen, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzantrag unausweichlich. Hingegen wird bei Zustimmung aller Gläubigerversammlungen zu der Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit die unverzügliche Zahlung der Zinsen aus den Anleihen ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2, die seit dem 01.07.2010 ausgesetzt sind, möglich; auch die Zinsen der Anleihe ISIN DE000A0KAHL9, die am 16.11.2010 fällig werden, werden nach aktueller Einschätzung - am Fälligkeitstag - geleistet werden können.

 

Die Geschäftsführung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor eine Insolvenzgefahr - wie in der ad hoc-Mitteilung vom 19.07.2010 ausgeführt - besteht.

 

DEIKON GmbH Geschäftsführer

 

Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln

Jörg Nolte Tel.: +49 (0)221 16 8822 70 E-Mail: nolte@deikon.de

 

http://www.finanznac...konzept-016.htm

 

Edit: Erstaunlich ist das nur Stufe 1 zwingend zur Insolvenzabwendung deklariert wird...ich als Geschäftsführer hätte das anders gemacht... whistling.gif....vll auch nur unglücklich formuliert.

 

 

Also, sollte das Angebot echt so sein, dass man wie ich denke, zunächst "nur" auf die Zinsen verzichten muss, und dann bis ins Quartal 1/2011 Zeit hat, um über den rest zu reden, dann erscheint mir das sehr fair von der Gesellschaft!

 

Dann kann man sich in Ruhe die Zahlen anschauen und dann entscheiden.

 

Denke, zu Stufe eins würde ich zustimmen! Auf Zinsen kann ihc verzichten, hautpsache ich bekomme so viel wie möglich von meiner Altersvorsorge wieder zurück!

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Prospektständer

Also, sollte das Angebot echt so sein, dass man wie ich denke, zunächst "nur" auf die Zinsen verzichten muss, und dann bis ins Quartal 1/2011 Zeit hat, um über den rest zu reden, dann erscheint mir das sehr fair von der Gesellschaft!

 

Hier nochmal die Orginalmeldung von der Firmenseite: http://www.deikon.de/media/pressemitteilungen/pressemitteilung-12082010.html

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Torman

Sieht doch eher nach Salamitaktik aus. Nur mit einer Zinsreduzierung dürfte die Insolvenz nicht abgewendet sein. Irgendwoher muss schließlich neues EK kommen und dafür gibt es die Stufe 2.

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Al Bondy
Dann kann man sich in Ruhe die Zahlen anschauen

 

 

... ab August gibts ja teils schon wieder Weihnachtsgebäck zu kaufen, denn mit den Zahlen wird man wohl viele lange Winterabende verbringen müssen. Eine Kanzlei hat sich mal die Mühe gemacht, die ungefähre Entwicklung des Geflechts zu dokumentieren.

 

Link: http://www.seimetz-r...kenanleihe.html

 

Auszug:

Entstanden ist die DEIKON GmbH (Köln) aus der am 14.02.2001 als Vorratsgesellschaft unter dem Namen "Mercatorstr. XVIII Verwaltungsgesellschaft GmbH" gegründeten und am 17.08.2004 umbenannten Boetzelen RheinMainHypo 2004 GmbH, deren Firma durch Gesellschafterbeschluß vom 12.04.2005 in Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH geändert wurde. Alleinige Gesellschafterin der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH war seinerzeit die Boetzelen AG & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf. Die beiden Tochtergesellschaften der Emittentin, die Boetzelen Anlagen GmbH und die Boetzelen Vermietung GmbH waren für den Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung, bzw. Zwischenvermietung von Betriebsvorrichtungen, Gebäuden und Grundstücken zuständig. Im Jahre 2007 wurde die Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH zunächst in die Boetzelen REIT AG umgewandelt und am 26.03.2007 die Umfirmierung dieser Gesellschaft in Boetzelen Real Estate AG beschlossen. Nachdem im Jahre 2009 zunächst die Boetzelen Anlagen GmbH und die Boetzelen Vermietung GmbH auf die Boetzelen Real Estate AG verschmolzen worden waren, erfolgte schließlich deren Umwandlung und Umbenennung in DEIKON (Deutsches Einzelhandelsimmobilien Kontor) GmbH. Zu den Gesellschaftern, bzw. verbundenen oder nahe stehenden Unternehmen der Boetzelen Real Estate AG (heute: DEIKON GmbH) gehören, bzw. gehörten u.a. die UBS AG (Zürich/Basel), die Ziems und Partner Unternehmensberater (Köln), die Boetzelen AG & Co. KG, die RheinMainCapital 1 GmbH, die RheinMainCapital 2 GmbH, die RheinMainCapital 3 GmbH, die RheinMainCapital 4 GmbH, die RheinMainCapital 5 GmbH, die RheinMainCapital 6 GmbH, die RheinMainCapital 7 GmbH (Düsseldorf), die Boetzelen Hypothekenmanagement AG, die BOETZELEN Haus- und Vermögensverwaltung GmbH, die Boetzelen Vermögensmanagement GmbH & Co. KG, die BOETZELEN Grundbesitz OHG, die Boetzelen Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, die Wertheim & Co. Inc., die Ferdinand Roselt Vermögensverwaltung GmbH, die Boetzelen Property Securisation GmbH sowie die RheinMainCapital Holding GmbH und die RheinMainCapital 7 Aquisition GmbH & Co. KG.

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NotQuiteSarah
· bearbeitet von NotQuiteSarah

Also, sollte das Angebot echt so sein, dass man wie ich denke, zunächst "nur" auf die Zinsen verzichten muss, und dann bis ins Quartal 1/2011 Zeit hat, um über den rest zu reden, dann erscheint mir das sehr fair von der Gesellschaft!

 

Hier nochmal die Orginalmeldung von der Firmenseite: http://www.deikon.de...g-12082010.html

 

Das ist die Meldung mit dem eigentlichen Inhalt. Freut mich außerordentlich, dass die Mehrheit der Gesellschafter zugestimmt hat, unser Kapital beschneiden zu wollen... Die Ansage ist klar: Zinsschnitt UND Nennwertbeschneidung, sonst Insolvenz. Um guten Willen zu zeigen bekommen wir erst noch ein bisschen was aufs Konto überwiesen, bevor wir dann höflich und nett eine schöne neue Kurzhaarfrisur bekommen...

Ob wohl Antworten auf den vorliegenden Fragenkatalog der SdK kommen? Ohne diese Antworten glaube ich nicht, dass man überhaupt der Stufe 1 der Restrukturierung zustimmen kann.

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TschüssDeikon
· bearbeitet von TschüssDeikon

1. Insolvenz

Mir wäre nach aktueller Stimmungslage danach, den Laden sofort einem Insolvenzverwalter zu unterstellen.

Alles andere wäre eine Fortführung unter den bekannt kreativen Köpfen die wahrscheinlich gerade die Schmerzgrenze zur Kappung des Nennwertes ausloten.

Selbst wenn der Nennwert jetzt von 100% auf 40% und der Zinssatz von 6% auf 3% gesenkt würde um die Zustimmung der Anleger zu erreichen, dann erwarte ich nächstes Jahr eine Meldung das auch das nicht funktioniert hat und es gibt nur noch 5% vom Nennwert inkl. Zinsen aus der Konkursmasse.

 

Anstatt 3% gibt es nur 1% damit es echt aussieht.

Dafür haben die jetzt 6 Wochen gebraucht.

... und das wahrscheinlich gegen eine fette Rechnung vom Berater.

 

 

Was Beitrag #221 und ähnliche hier wohl zu suchen haben?

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Ramstein

Man sollte sich mal vor Augen halten, wie die Interessenlage der Beteiligten ist.

 

Die Geschäftsführung will in jedem Fall vermeiden, dass sie wg. Insolvenzverschleppung verknackt wird. Deshalb muss sie mit hinreichend weitem gutem Gewissen behaupten können, das weder Illiquidität noch Überschuldung vorliegt, bzw. hinreichende Aussicht besteht, diese abzuwenden.

 

Stufe 1 hilft da vordergründig wenig, denn dann würden sie die ausstehenden (noch hohen) Zinsen zahlen und erst für die Zukunft die Zinslast drücken. Argument wird vermutlich sein, dass sie ohne die Zinsreduzierung die Bankkredite absehbar nicht bedienen können sich daher nach 283c§ einer Gläubigerbevorzugung der Anleihebesitzer schuldig machen. Und da verstehen die vorrangig besicherten Banken keinen Spaß.

 

Falls der Stufe 1 zugestimmt wird, könnte die Geschäftsführung mit hinreichend weitem gutem Gewissen behaupten, dass sie auch von der Genehmigung der Stufe 2 ausgeht und damit auch die Überschuldung weg ist.

 

Exkurs: Es ist natürlich auch möglich, dass die GF Absprachen getroffen hat, dass irgend jemand die noch nicht vorhandene Liquidität für die Zinszahlungen vorstreckt, sofern die Anleihegläubiger der Stufe 1 zustimmen. Aber das ist reine Spekulation.

 

 

Die Banken wollen mit möglichst geringen Aufwand (also ohne Insolvenzverfahren) ihre Kredite plus Zinsen zurück. Bei einem Insolvenzverfahren hätten sie m.E. deutlich mehr Aufwand (auch mit der internen Abwicklung), als wenn DEIKON weiter besteht. Ihr Geld werden sie wohl in jedem Falle bekommen.

 

 

Die Anleihebesitzer sitzen am ganz kurzen Hebel. In Insolvenzfall gehen sie (ziemlich?) leer aus, da ihre Sicherheiten nachrangig sind. Und so ein Insolvenzverfahren wird dauern. Und kosten. Sie können natürlich noch versuchen, von den Banken (wg. Falschberatung) oder der Geschäftsführung (wg. Untreue?) Geld zu holen. Aber da sind die Aussichten sicher gemischt und der Instanzenweg lang.

 

Der Kapitalismus hat den Sieg davongetragen. Fragt sich nur: Wohin? Volker Pispers

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pause

Eine Restrukturierung ohne Beteiligung der Eigentümer wird nichts werden. Stufe 2 ist wohl zum Scheitern verurteilt, wenn sich nicht die Eigentümer an der Sanierung beteiligen. Nach dem vorgelegten Konzept sieht es so aus, dass die Anleihegläubiger auf 42 Mio verzichten und die Gesellschafter auf nichts. Ihr Anteil am Unternehmen bleibt gleich. Das auf 3 Mio geschrupfte Eigenkapital wächst wieder auf die satzungsgemäße Größe von 38 Mio.. Leider bleibt Deikon weiterhin detailierte Zahlen schuldig.

 

 

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chris1969

Wie nicht anders zu erwarten-- die Gesellschafter werden sich eins lachen.

 

Das EK wird um 42 Mio. gesteigert und der Zinsaufwand für die Anleihen sinkt von 4,2 Mio. auf 1 Mio.

 

Die Rechnung geht auf:

 

Mieteinnahmen 17,2 Mio.

Zinsaufwand ca 11 Mio.

 

Aber was ist die Alternative Konkurs? Fair wäre ein Schnitt auf 60 % und zusätzlich neues Kapital von den Eigentümern.

 

Eine blöde Situation, aber man ist fast hilflos ausgeliefert.

 

 

 

 

 

 

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Keynes

Wie nicht anders zu erwarten-- die Gesellschafter werden sich eins lachen.

 

Das EK wird um 42 Mio. gesteigert und der Zinsaufwand für die Anleihen sinkt von 4,2 Mio. auf 1 Mio.

 

Die Rechnung geht auf:

 

Mieteinnahmen 17,2 Mio.

Zinsaufwand ca 11 Mio.

 

Aber was ist die Alternative Konkurs? Fair wäre ein Schnitt auf 60 % und zusätzlich neues Kapital von den Eigentümern.

 

Eine blöde Situation, aber man ist fast hilflos ausgeliefert.

 

Ich meine dass wir (z.B. der SdK) mindestens auf einem Erhalt des Anleihenennwertes von 50 % und Zinszahlungen von 3% auf den Nennwert bestehen sollten. 50% Verlust ist schon eine enorme Zumutung und dürfte (in Wirklichkeit) schwer zu begründen sein. Der Rest der Forderung sollte in Form eines Besserungsscheines für die nächsten 30 Jahre bestehen bleiben.

Übrigens: Weiss jemand warum http://www.sdk.org1 nicht mehr funktioniert???? Wurden die fragen zurückgenommen?

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pause

FTD: "Allianz kauft bei Aldi ein" - Der Versicherer will dem Einzelhandelskonzern Aldi Süd immobilien abkaufen.

 

Der Markt für die Deikon-Märkte kommt also in Bewegung. Leider habe ich bis heute noch keinen einzigen Ton über einen möglichen Verkauf von Deikon-Immobilien gehört, vielleicht zum Buchwert, um die Bilanzsumme zu verkürzen und damit schneller und mit weniger Haircut auf die gewünschte Eigenkapitalquote zu kommen. Leider kommuniziert man nur ein Thema - Schröpfung der Anleihegläubiger!

 

 

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Deikon0
Die Geschäftsführung der Deikon GmbH hat ein zweistufiges Restrukturierungskonzept zur Vermeidung der Insolvenz vorgelegt. Dieses Konzept ist - im Hinblick auf die Rahmendaten - auf die Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter gestoßen. Zentraler Baustein ist die Anpassung der Anleihebedingungen nach den anwendbaren Gesetzen.

 

Im Einzelnen sieht das Konzept vor:

 

Stufe 1: Reduzierung des Zinssatzes jeder Anleihe (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) auf 1,0 % p.a., und zwar rückwirkend ab dem 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2013.

 

Stufe 2: Reduzierung des Nennwertes der Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) um 60% auf 40% zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung der Deikon GmbH. Ab dem Zeitpunkt des wirksamen Inkrafttretens von Stufe 2 können nach dem bisherigen Ertrags- und Finanzplan Zinsen von bis zu 3,5 % p.a. auf den reduzierten Nennwert gezahlt werden.

 

Die Geschäftsführung hofft, dass zunächst Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) die gesetzlich notwendige Zustimmung der Anleihegläubiger erhalten wird. Zu entsprechenden Gläubigerversammlungen wird durch die Geschäftsführung unverzüglich einberufen. Die not-wendigen Gläubigerversammlungen zur Abstimmung über Stufe 2 sollen bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2011 stattfinden.

 

Sollten die jeweiligen Gläubigerversammlungen nicht sämtlich der Stufe 1 des Konzeptes mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit zustimmen, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzantrag unausweichlich. Hingegen wird bei Zustimmung aller Gläubigerversammlungen zu der Stufe 1 des Restrukturierungsprozesses (Zinsschnitt) mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit die unverzügliche Zahlung der Zinsen aus den Anleihen ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2, die seit dem 01.07.2010 ausgesetzt sind, möglich; auch die Zinsen der Anleihe ISIN DE000A0KAHL9, die am 16.11.2010 fällig werden, werden nach aktueller Einschätzung - am Fälligkeitstag - geleistet werden können.

 

Die Geschäftsführung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor eine Insolvenzgefahr - wie in der ad hoc-Mitteilung vom 19.07.2010 ausgeführt - besteht.

 

DEIKON GmbH Geschäftsführer

 

Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln

Jörg Nolte Tel.: +49 (0)221 16 8822 70 E-Mail: nolte@deikon.de

 

http://www.finanznac...konzept-016.htm

 

Edit: Erstaunlich ist das nur Stufe 1 zwingend zur Insolvenzabwendung deklariert wird...ich als Geschäftsführer hätte das anders gemacht... whistling.gif....vll auch nur unglücklich formuliert.

 

 

Es riecht alles nach einem gewissen Schneeballsystem. Es wäre überlegenswert einem Staatsnwalt einzuschalten.

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In-Soll-Wert

Ich finde, dass die DEIKON GmbH ihr Restrukturierungskonzept und insbesondere die Hintergründe erstmal detailliert vorstellen und begründen sollte. Ich verstehe insbesondere nicht, warum wir auf 60% unseres Nennwertes verzichten sollen. Zum 31.12.2009 sollen doch noch 3,3 Mio. Eigenkapital (EK) vorhanden gewesen sein (vergl. Ad-Hoch Mitteilung vom 30.06.2010). Auch wenn im 1. HJ 2010 weitere Verluste entstanden sind und das EK inzwischen negativ ist, kann doch nicht ernsthaft von den Anleihegläubigern ein Verzicht auf 41 Mio. Euro verlangt werden. Dies würde nämlich dazu führen, dass das gezeichnete Kapital (in Höhe von 38 Mio. Euro) von den Anleihegläubigern wieder aufgefüllt würde. Bei Anleihekapital handelt es sich nunmal um Fremdkapital und eben nicht um haftendes Eigenkapital.

Ich habe mir noch einige andere Gedanken gemacht ...

 

  1. Mit Stand vom 14.08.2010 ist der Jahresabschluss 2009 noch nicht veröffentlicht, die Gläubiger der Hypothekenanleihen können sich daher kein Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage machen.
  2. Es werden Informationen über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage benötigt (Schuldenstand, Ergebnis des ersten Halbjahres, insbesondere Mietausfälle?). Insbesondere werden Informationen über die erstrangige Besicherung der Immobilien benötigt. Was ist die nachrangige Besicherung der Hypothekenanleihen wert?
  3. Welchen Beitrag zur Restrukturierung leisten die anderen Gläubiger?
  4. Die Zahlen im Restrukturierungskonzept werden nicht begründet
    1. Warum muss der Nennwert auf 40% reduziert werden?
      1. Es wurden Anleihen im Nennwert von 70 Mio. Euro aufgelegt, ein Teil des Nennwertes wird von der Gesellschaft selbst gehalten, insgesamt sind Anleihen im Nennwert von 68.411.000 Euro ausgegeben worden (vergleiche Konzernabschluss zum 31.12.2008, Seite 31). Eine Reduzierung des Nennwertes auf 40% würde die Verbindlichkeiten der DEIKON GmbH um etwa 41 Mio. Euro reduzieren. Gemäß Ad-Hoc-Mitteilung vom 30.06.2010 beträgt die Eigenkapitalquote per 31.12.2009 1,34%. Zwischenzeitlich (im ersten Halbjahr 2010) soll eine Überschuldung eingetreten sein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Überschuldung nach den bisherigen Informationen scheinbar allein auf Kosten der Anleihegläubiger beseitigt werden soll und warum überhaupt der Nennwert auf 40% reduziert werden soll. Um die Überschuldung zu beseitigen sollten nach den bisherigen Informationen einige "wenige Millionen" Euro (und nicht 41 Millionen) notwendig sein. Versucht die DEIKON GmbH das durch die Verluste der Vorjahre vollständig aufgezehrte Eigenkapital von den Anleihegläubigern vollständig zurückzahlen zu lassen?
        1. derzeit gezeichnetes Kapital: 38 Mio. Euro (gemäß Halbjahresbilanz vom 30.06.2009)
        2. verbleibendes Eigenkapital am 30.06.2009: 11,8 Mio. Euro
        3. verbleibendes Eigenkapital am 31.12.2009: 3,3 Mio. Euro
          1. Das gezeichnete Kapital ist somit fast vollständig aufgezehrt und soll nun durch Forderungsverzicht der Anleihegläubiger in Höhe von rund 41 Mio. Euro wieder aufgefüllt werden?

          [*]Vorschlag: 20% des aktuellen Nennwertes der Anleihen (ca. 13,7 Mio. Euro) werden in einen als Eigenkapital bilanzierbaren Genussschein mit variabler Gewinn-/ Verlustbeteiligung umgewandelt. Die Laufzeit dieses Genussscheines kann auch länger als die der Anleihen sein.

          1. Das Eigenkapital der Deikon GmbH würde dann wieder positiv werden, es würde die Möglichkeit bestehen Verluste an Gläubiger zu übertragen und die Gläubiger würden an positiven Jahresüberschüssen beteiligt werden.

          1. Die Verzinsung der Anleihen soll drastisch reduziert werden. Wie sollen die Anleihegläubiger an Gewinnen der Folgejahre beteiligt werden? Es ist nicht einzusehen, dass Anleihegläubiger nun bis Mitte 2013 auf den Großteil der Ihnen zustehenden Zinsen verzichten und im Gegenzug nicht an Jahresüberschüssen der Folgejahre beteiligt werden sollen.

             

            1. Warum wird von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen?

          2. Das Finanzergebnis in 2009 beträgt gemäß Ad-Hoc-Mitteilung vom 30.06.2009 -14,1 Mio. Euro, was zu einem Jahresfehlbetrag von 7,6 Mio. Euro führt. Bei einem Zinssatz von 6% auf den ausgegebenen Nennwert muss die DEIKON GmbH jährlich ca. 4,1 Mio. Euro für Anleihezinsen bezahlen (vergleiche Konzernabschluss zum 31.12.2008, Seite 44).
             
            Durch die Senkung des Anleihezinses auf 1% würden järhrlich etwa 3,4 Mio. Euro eingespart werden, es würde dann trotzdem noch ein Jahresfehlbetrag von 4,2 Mio. Euro bestehen. Mit welchen anderen Einsparungen und Mehreinnahmen wird gerechnet?
      2. Vorschlag: Für die Anleihen wird eine gewinnabhängige und somit variable Vergütung ausgezahlt, der Mindestzins beträgt pro Jahr 1,4%. Die Mindestverzinsung soll quartalsweise, die gewinnabhängige Vergütung zum 30.06. des Folgejahres ausgezahlt werden.

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pause

Warum gibt es eigentlich ein 2 Stufen-Programm?

 

Grundsätzlich kann man die Bedingungen doch auch auf einen Schlag ändern. Ein Termin, Zinsen runter und Haircut.

 

Doch Deikon hat wohl Bedenken, dass ein gesammelter Termin keinen Erfolg hat. Richtig! Und deshalb die Abstufung. Die Zinsreduzierung mit der Aussicht auf sofortige Nachzahlung des ausstehenden Kupons hat schon etwas von Zuckerbrot und Peitsche, denn zu diesem ersten Termin muss auch beschlossen werden, dass das neue SchuldVG zukünfig Anwendung finden soll. Dies ist der entscheidende Punkt für Deikon. Und dies geht nur mit akzeptablen Bedingungen.

 

Die zweite Stufe soll irgendwo zu Anfang in 2011 liegen, die Salamitaktik mit bis zu 6 Termin pro Anleihe soll die Anleihegläubiger zermürben und mit jeder weiteren Gläubigerversammlung wird das Kapital zur Teilnahme und Abstimmung wohl schrumpfen und der Anteil der unternehmensnahen Gläubiger damit in Richtung entsprechender Mehrheit steigen. Auch hat man fast ein halbes Jahr, um noch Anleihen unter dem geplanten Haircutkurs zu kaufen.

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In-Soll-Wert

Warum gibt es eigentlich ein 2 Stufen-Programm?

 

Grundsätzlich kann man die Bedingungen doch auch auf einen Schlag ändern. Ein Termin, Zinsen runter und Haircut.

 

Doch Deikon hat wohl Bedenken, dass ein gesammelter Termin keinen Erfolg hat. Richtig! Und deshalb die Abstufung. Die Zinsreduzierung mit der Aussicht auf sofortige Nachzahlung des ausstehenden Kupons hat schon etwas von Zuckerbrot und Peitsche, denn zu diesem ersten Termin muss auch beschlossen werden, dass das neue SchuldVG zukünfig Anwendung finden soll. Dies ist der entscheidende Punkt für Deikon. Und dies geht nur mit akzeptablen Bedingungen.

 

Die zweite Stufe soll irgendwo zu Anfang in 2011 liegen, die Salamitaktik mit bis zu 6 Termin pro Anleihe soll die Anleihegläubiger zermürben und mit jeder weiteren Gläubigerversammlung wird das Kapital zur Teilnahme und Abstimmung wohl schrumpfen und der Anteil der unternehmensnahen Gläubiger damit in Richtung entsprechender Mehrheit steigen. Auch hat man fast ein halbes Jahr, um noch Anleihen unter dem geplanten Haircutkurs zu kaufen.

 

 

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die DEIKON selbst Bedenken hat, dass die Gläubiger der Nennwertreduzierung zustimmen. Das werde ich mit den mir derzeit vorliegenden Infos auch nicht tun!

 

Der Zinsschritt ist meiner Minung nach noch akzeptabel, zumal ja wenigstens ein bisschen was ausgezahlt werden soll. Dennoch würde ich gerne eine Gewinnabhängige Vergütung beschließen :)

 

 

 

Welche Vorteile hat es eigentlich für die DEIKON zum SchuldVG von 2009 zu optieren und welche Vorteile/ Nachteile ergeben sich daraus für uns Anleger? Ich kann leider den Gesetzestext des in 1899 in Kraft getretenen Gesetzes nicht finden, sonst würde ich mich auch selbst schlau machen ;-)

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Torman

Welche Vorteile hat es eigentlich für die DEIKON zum SchuldVG von 2009 zu optieren und welche Vorteile/ Nachteile ergeben sich daraus für uns Anleger? Ich kann leider den Gesetzestext des in 1899 in Kraft getretenen Gesetzes nicht finden, sonst würde ich mich auch selbst schlau machen ;-)

Nach dem alten Gesetz ist nur eine Verringerung des Zinssatzes oder die Stundung von Forderungen möglich. Ein Nennwertverzicht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem wird ein solcher Beschluss nachträglich aufgehoben, falls es in den kommenden drei Jahren zu einer Insolvenz kommt. Vor allem die § 11 und 12 sind hier entscheidend. Das neue Gesetz eröffnet dagegen alle Möglichkeiten für DEIKON.

 

http://www.buzer.de/gesetz/5498/

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In-Soll-Wert

Welche Vorteile hat es eigentlich für die DEIKON zum SchuldVG von 2009 zu optieren und welche Vorteile/ Nachteile ergeben sich daraus für uns Anleger? Ich kann leider den Gesetzestext des in 1899 in Kraft getretenen Gesetzes nicht finden, sonst würde ich mich auch selbst schlau machen ;-)

Nach dem alten Gesetz ist nur eine Verringerung des Zinssatzes oder die Stundung von Forderungen möglich. Ein Nennwertverzicht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem wird ein solcher Beschluss nachträglich aufgehoben, falls es in den kommenden drei Jahren zu einer Insolvenz kommt. Vor allem die § 11 und 12 sind hier entscheidend. Das neue Gesetz eröffnet dagegen alle Möglichkeiten für DEIKON.

 

http://www.buzer.de/gesetz/5498/

 

 

 

Danke für diese Information!

 

Es scheint mir, dass das neue SchVG für uns nur nachteilig ist.

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Torman

Ich habe das alte Schuldverschreibungsrecht mal in eine lesbare Form gebracht.

SchVerschrG.pdf

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XYZ99

...

Es scheint mir, dass das neue SchVG für uns nur nachteilig ist.

Zu dieser Gesetzesnovelle siehe hier ff...

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vanity

DEIKON veröffentlicht vorläufige Zahlen für das GJ 2009 sowie das 1. HJ 2010 (untestiert und nicht festgestellt)

 

Mit Verlaub - grauenhaft!

 

2009 Fehlbetrag von 7,6 Mio bei Umsatzerlösen von 17,5 Mio. Abschreibungen 8,7 Mio

2010 Fehlbetrag von 5,9 Mio bei Umsatzerlösen von 8,7 Mio. Abschreibungen 5,6 Mio (1. Halbjahr)

 

Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag von 2,6 Mio per 30.06.2010. Die ominösen 14,9 Mio Kapitaleinforderungen von den Gesellschaftern sind aus dem 2009er Abschluss verschwunden.

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chris1969

Auf dem ersten Blick eine Katastrophe! Aber-

 

 

Mieterlöse sind in Ordnung

 

hohe Rückstellung ( 10 Mio.) für Zinsswaps--bei steigenden Zinsniveau dreht das gewaltig

 

Abwertungen ( 6 Mio)--naja das kann nie funktionieren, wenn ich das Geschäftsmodell auf die HGB Bilanz aufbaue. Nach IFRS wird zu Marktwerten bewertet.

 

 

Selbst wenn die Zinsen für die Anleihen eingestellt werden spart man sich nur 4,2 Mio. Dann hat man zwar positive EM durch den Cut bei den Anleihen, aber die Jahresergebnisse sind negativ.

 

Ein grundsolides Geschäftsmodell wird durch stümperhaftes Vorgehen (schon von Beginn zu wenig EM) und durch Bilanzierungsmaßnahmen (bewertung Zinsswap, Abwertungen) kaputt gemacht. Und viele Anleger zahlen dafür.

 

Und die Gesellschafter erwarten von uns noch einen Beitrag---Wäre nicht eine Insolvenz und der geordnete Abverkauf der Liegenschaften der bessere Weg

 

 

 

 

 

 

 

 

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vanity
· bearbeitet von vanity

Einladung zur Gläubigerversammlung am 13.09.2010 ist seit gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, Sucbegriff Deikon GmbH, oberster Eintrag). Folgendes liegt zur Beschlussfassung vor:

 

Das ist bekannt:

§ 3 Ziff. 1 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

"Die Teilschuldverschreibungen werden jeweils jährlich vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2010 mit 6 % p.a. und in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013 jeweils jährlich mit 1,0 % p.a. verzinst. Vom 1. Juli 2013 bis zum Fälligkeitstermin werden die Teilschuldverschreibungen erneut jeweils jährlich mit 6 % p.a. verzinst. Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006.

Die übrigen Bestimmungen des § 3 der Anleihebedingungen bleiben unverändert.

 

Das ist neu:

3.1 Die Anleihegläubiger verzichten hiermit bis zum 24. August 2013 auf etwaige Rechte, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der DEIKON GmbH und/oder wegen eines Verzugs der DEIKON GmbH, zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung der Nominalforderung zu verlangen.

 

3.2 Die Anleihegläubiger verzichten, zunächst bis zum 30. Juni 2013, auf die Geltendmachung der Rechte aus den zur Besicherung der Hypotheken-Anleihe bestellten nachrangigen Grundpfandrechte.

 

sowie die übliche prophylaktische Einberufung einer zweiten Versammlung, falls das Quorum nicht erreicht wird. Insbesondere wird die Anwendung der neuen Fassung des SchuldVG nicht zur Abstimmung gestellt.

 

(Gläubigerversammlung betrifft nur WKN A0EPM0, nicht die beiden anderen Papiere)

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mgbd397

Hallo,

 

Da ich auch zu den Betroffenen gehöre, habe ich den Thread über Deicon mit Interesse gelesen.

 

Ich erinnere mich eigentlich nur an wenige Stimmen, die vom sofortigen Realisieren der Verluste gesprochen haben.

 

Inwischen - nach der ad-hoc-Mitteilung der GL über Zinz- und Nennwertreduktion - könnte vielleicht der Totalverlust doch noch abgewendet werden, was für "Halten" spricht.

 

Trotzdem: muß man nicht damit rechnen, daß noch weitere undurchsichtige Vorgänge dazu führen, daß am Ende überhaupt nichts mehr für die Anleiheinhaber übrig bleibt und die Papiere auf 0,0 fallen? Also doch lieber jetzt verkaufen?

 

 

 

Gruß

mgbd397

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