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PRAKTIKER BAU-U.HEIMW.HLDG AG INH.-SCHV. V.2011(16)

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PeterPan

 

Praktiker stellt Insolvenzantrag - Hoffen auf Sanierung

Donnerstag, 11. Juli 2013, 13:45 Uhr

 

Frankfurt (Reuters) - Die Baumarktkette Praktiker hat beim Amtsgericht Hamburg die Eröffnung von Insolvenzverfahren für die Praktiker- und extra BAU+HOBBY-Märkte wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beantragt.

 

Das teilte der 20.000 Mitarbeiter beschäftigende Baumarktkonzern am Donnerstag mit. Für die Praktiker AG werde kurzfristig ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nachgereicht. Das Regelinsolvenzverfahren werde mit dem Ziel beantragt, einen Sanierungsplan zu erstellen.

 

Nicht betroffen seien die 132 Max-Bahr-Märkte und das internationale Geschäft des Konzerns, hieß es weiter. Der Baumarktkonzern - bekannt durch seinen Werbeslogan "20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung" - will sein Aushängeschild Max Bahr nach Möglichkeit aus der Insolvenz heraushalten. Dabei gehe es sowohl um die 78 profitablen, seit jeher unter Max Bahr geführten Märkte als auch die anderen Häuser, die erst im Zuge der Sanierung in den vergangenen Monaten von der Marke Praktiker auf Max Bahr umgeflaggt worden waren. Erstere dienen als Sicherheit für die Banken, die Praktiker im vergangenen Jahr noch einmal Kredite gegeben hatten.

 

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Der negative pledge ist natürlich in dieser Form auch unnütz:

 

§2 der Anleihenbedingungen

 

(1) Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

 

(2) Die Emittentin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen an das Clearingsystem oder an dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsystems zur Verfügung gestellt worden sind,

 

(a) keine Grund- und Mobiliarpfandrechte, sonstige Pfandrechte oder sonstige dingliche Sicherungsrechte (jedes ein "Sicherungsrecht") in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon zur Sicherung von anderen gegenwärtigen oder zukünftigen
Kapitalmarktverbindlichkeiten
(einschließlich hierfür abgegebener Garantien und Freistellungserklärungen) zu gewähren oder bestehen zu lassen; und

 

(b) ihre Wesentlichen Tochtergesellschaf-ten zu veranlassen (soweit rechtlich möglich und zulässig), ihr Vermögen weder ganz noch teilweise zur Besicherung einer gegenwärtigen oder zukünftigen eigenen oder fremden Kapitalmarktverbindlichkeit mit Sicherungsrechten zu belasten oder eine derartige Belastung bestehen zu lassen und keine Garantien der Freistellungserklärungen für fremde Kapitalmarktverbindlichkeiten zu gewähren,

ohne zuvor oder gleichzeitig die Anleihegläubiger gleichrangig an einem solchen Sicherungsrecht zu beteiligen oder zu Gunsten der Anleihegläubiger ein Sicherungsrecht zu im wesentlichen gleichen Bedingungen zu bestellen.

 

Diese Verpflichtung findet keine Anwendung auf eine Sicherheit, die (i) nach dem anzuwendenden Recht zwingend notwendig, (ii) als Voraussetzung einer staatlichen Genehmigung erforderlich ist oder (iii) eine Kapitalmarktverbindlichkeit besichert, die eine Verpflichtung der Emittentin oder einer Tochtergesellschaft infolge einer zukünftigen Akquisition wird, sofern diese Kapitalmarktverbindlichkeit nicht im Hinblick auf diese zukünftige Akquisition begründet wurde.

 

"Kapitalmarktverbindlichkeit" ist jede Verbindlichkeit zur Zahlung oder Rückzahlung aufgenommener Gelder (einschließlich Verpflichtungen aus Garantien oder anderen Haftungsvereinbarungen für Verbindlichkeiten von Dritten) aus Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapiere, die an einer Börse, einem Over-the-Counter-Markt oder an einem anderen anerkannten Wertpapiermarkt notiert oder gehandelt werden oder werden können, oder aus Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen nach deutschem Recht.

 

Solange unter "Kapitalmarktverbindlichkeit" nicht auch Bankkredite (Schuldscheindarlehen) erfasst werden, hat im Grunde kaum Anleihe einen Recovery Value der über dem einstelligen Bereich liegen kann.

 

Zur Terminologie:

 

"Ein Schuldscheindarlehen ist ein anleiheähnlicher, meist langfristiger Grosskredit, der auf nichtöffentlichem Wege vor allem nei -Napitaisammeistenen aus aem Nichtbankenbereich aufgenommen wird. Schuldscheindarlehen unterscheiden sich in. rechtlicher Hinsicht — insofern die Terminologie "anleiheähnlich" — von Obligationen dadurch, dass sie keine Wertpapiere, sondern Beweisurkunden sind, bei denen der Gläubiger des Schuldscheindarlehens sein Recht auch bei Verlust des Schuldscheins beweisen kann. Im Unterschied zu den Obligationen werden Schuldscheindarlehen durch Zession übertragen, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist, so dass ein persönliches Kreditverhältnis besteht."

 

Aus Interesse habe ich mal andere Prospekte gecheckt, hier zum Beispiel getgoods.de:

 

Im Sinne dieser Anleihebedingungen bedeutet „Kapitalmarktverbindlichkeit” jede gegenwärtige

oder zukünftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die durch

(i) besicherte oder unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere,

die an einer Börse oder in einem anderen anerkannten Wertpapier- oder außerbörslichen Markt

zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden oder zugelassen, notiert oder gehandelt werden

können, oder durch (ii) einen deutschem Recht unterliegenden Schuldschein verbrieft, verkörpert

oder dokumentiert sind.

 

In diesem Fall (fett markiert) sollten auch Schuldscheine (und ich nehme an Bankkredite) dem negative pledge unterliegen. Wie seht ihr das?

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Torman

Der negative pledge ist natürlich in dieser Form auch unnütz:

 

Solange unter "Kapitalmarktverbindlichkeit" nicht auch Bankkredite (Schuldscheindarlehen) erfasst werden, hat im Grunde kaum Anleihe einen Recovery Value der über dem einstelligen Bereich liegen kann.

 

In diesem Fall (fett markiert) sollten auch Schuldscheine (und ich nehme an Bankkredite) dem negative pledge unterliegen. Wie seht ihr das?

Die negative pledge Klausel macht selten Sinn, da sie in der Regel nur Kapitalmarktverbindlichkeiten, also handelbare Verbindlichkeiten umfasst. Banken können ihre Kredite weiterhin besichern.

 

Der Recovery hängt entscheidend von der Schuldenstruktur ab. Gibt es keine Bankkredite, ist man meist besser dran.

 

Ich denke die Klausel von getgoods umfasst nur Schuldscheindarlehen und keine Bankkredite. Normalerweise spricht man von Anleihen, Schuldscheindarlehen und Bankkrediten als drei unterschiedlichen Arten von Verbindlichkeiten. Hätte man auch Bankkredite gemeint, so hätte man diese wohl explizit genannt. Sicher bin ich aber nicht.

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Torman

Max Bahr ist nun auch Pleite.

 

Insolvenz

 

- Wegfall der positiven Fortführungsprognose für die operativen Max-Bahr-Gesellschaften - Eröffnung von Insolvenzverfahren für die operativen Max-Bahr-Gesellschaften soll kurzfristig beantragt werden

 

Praktiker AG Am Tannenwald 2 66459 Kirkel ISIN: DE000A0F6MD5 WKN: A0F6MD

 

Hamburg, 25. Juli 2013: Die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften des Praktiker Konzerns, die in Deutschland die Max-Bahr-Märkte betreiben (Max-Bahr-Gesellschaften), haben den Vorstand der Praktiker AG über den Wegfall der positiven Fortführungsprognose für die Max-Bahr-Gesellschaften informiert, nachdem ein Warenkreditversicherer die zugesagte Besicherung von Lieferanten, die mit den Max-Bahr-Gesellschaften in Geschäftsbeziehung stehen, nicht aufrecht erhalten hat. Eine zuverlässige Warenversorgung der Max-Bahr-Märkte ist damit nicht mehr gewährleistet.

 

Die Geschäftsführer der Max-Bahr-Gesellschaften werden daher kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Hamburg die Eröffnung von Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beantragen.

 

Es ist derzeit beabsichtigt, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen.

 

Von den Insolvenzverfahren betroffen sind die folgenden Gesellschaften des Praktiker Konzerns: Baumarkt Max Bahr Geschäftsführungs GmbH, Baumarkt Max Bahr GmbH & Co. KG, Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH, Baumarkt MB Vertriebs GmbH.

 

Das internationale Geschäft des Praktiker Konzerns bleibt von den Insolvenzverfahren hingegen unberührt.

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-07/27515584-dgap-adhoc-praktiker-ag-insolvenz-016.htm

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MisterCashMachin

Praktiker-Anleihegläubiger gehen leer aus

http://www.handelsbl...us/8946504.html

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