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Adun

Diskussion: Elterliche Pflichten bei der Geldanlage des Kindes

Empfohlene Beiträge

BAIKAN

Vollkommen unsachliche, realitätsfremder und praxisfremder, rechthaberischer Stil deinerseits. Jede stichhaltige Sachargumentation versucht du auf sehr komische Art umzumodeln, wenn sie gegen deine Meinung ist. Na

 

Hallo Leute,

 

ich überfliege die meisten Beiträge in diesem Forum und auch in anderen Foren meistens nur. Einige Beiträge lese ich jedoch schon genauer durch von bestimmten Leuten. Dazu gehören mit Sicherheit auch die Beiträge von Adun wenn ich die sehe.

 

Adun ist in meinen Augen weder rechthaberisch, noch realitätsfremd, noch praxisfremd. Er hat auch k e i n e n rechthaberischen Stil. Wenn 2 + 2 = 4 ist. Dann ist es 4. Und es bleibt 4. Dementsprechend vertritt Adun vehement seine Meinung und sagt dies auch klar und deutlich.

 

Insbesonders bei Argumentationen ist es doch so, daß die Argumentation von Adun in der Regel wesentlich schlüssiger ist als das was Ihm "an den Kopf geworfen" wird. An der Art und Weise von Adun habe ich auch nichts auszusetzen. Die finde ich ganz im Gegenteil sogar sehr gut. Adun bleibt ja immer noch sehr zurückhaltend. Er greift auch nie an, er gibt nur sachliche Antworten auf Fragen die manchmal eher unsachlich sind.

 

In der Sache selbst kann Ich Adun fast immer bestätigen. Ist ja nicht so das er Quatsch schreibt. Ganz, ganz im Gegenteil. Manchmal weiss er schon zuviel befürchte ich und nicht jeder kann Ihm folgen (kein Witz). Zumindest die Threads die ich mitgelesen habe zeigen das an mehr als nur einer Stelle. Man kann doch keinem Menschen einen Vorwurf für sein Wissen machen ... (da muss ich Dir glaub ich noch paar Boardmails schreiben / da hab ich selber noch 1-2 Fragen :=) ).

 

in diesem Sinne. Mach weiter Adun. Ich kenne solche Spielchen wie hier. Hab früher auch mal öfter an Foren & Diskussionen teilgenommen. Lass Dir einfach gesagt sein, daß Du viel seltener Lob hören wirst als Kritik. Es gibt sicher genug Leute die es gerne lesen was Du schreibst... sicher mehr als einen..

 

Besten Gruß.

Robert

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Ich habe ein Motiv bereits genannt: Der ehrliche Versuch, sich an die Gesetze zu halten, nicht nur in ihrem Wortlaut, sondern in ihrem Zweck. Nicht blind, aber zumindest nicht ohne gravierende Einwände gegen die Gesetze und ihren Zweck.

 

Na dann mach das doch, wende dich an eine Partei oder Organisation und versuche deine theoretischen Auffassungen umzusetzen. Deine Wortwahl im emotionalen Bereich läßt dich aber sehr unausgegoren erscheinen. Aber dieser kleine Platz hier reicht ja aus. Hier ist es jetzt schon lange OT.

Wenn 2 + 2 = 4 ist. Dann ist es 4. Und es bleibt 4

.

 

Was willst du uns damit sagen? :lol: :lol: :lol:

 

Manchmal weiss er schon zuviel befürchte ich und nicht jeder kann Ihm folgen

 

Nein, es ist unmöglich ihm zu folgen.

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saibottina

Ein Freund hat mir demletzt aus Ägypten einen "Fruchtbarkeitsgott" mitgebracht, so ne Holzfigur mit nem Riesenpenis. Ich muss mich mal informieren, ob das Geschenk auch mündelsicher ist, ansonsten zieh ich vor Gericht...

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Gerald1502

Ist der Link schonmal hier gepostet wurden? Habe per Google nix über eine möglihe 10000 Grenze gefunden.

http://wiki.btprax.de/Geldanlage

 

Vielleicht sollte man mal einem Vormundschaftsgericht ein paar Fragen zum Thema stellen.....

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Ramstein

Ist der Link schonmal hier gepostet wurden? Habe per Google nix über eine möglihe 10000 Grenze gefunden.

http://wiki.btprax.de/Geldanlage

 

Vielleicht sollte man mal einem Vormundschaftsgericht ein paar Fragen zum Thema stellen.....

Thema verfehlt; da geht es um Mündel, nicht um Kinder.

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chart

das hatte ich mir auch schon ergoogelt.

selbst wenn ich das geld nur auf ein tagesgeldkonto lasse, ist es nicht sicher.

geht die bank pleite kann das geld auch weg sein, einen rechtsanspruch hat man laut einlagensicherungsfonds nämlich nicht auf das geld.

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Gerald1502

Thema verfehlt; da geht es um Mündel, nicht um Kinder.

Sorry.

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Adun

das hatte ich mir auch schon ergoogelt.

selbst wenn ich das geld nur auf ein tagesgeldkonto lasse, ist es nicht sicher.

Es ist aber eine der sichersten Anlageformen, die existieren und sie gelten auch in der Regel vom Gesetz her als mündelsicher. Die total sichere Anlage gibt es nicht, und der Versuch, sie trotzdem zu finden, führt leider viele Leute zu Anlagen, die nur scheinbar sicher, aber in Wirklichkeit extrem unsicher sind (oft unter dem Propagandaschlachtruf "Kauft Sachwerte, die ihr anfassen könnt statt wertlose Papierwerte": Einzelunternehmensamteile, Gold, Immobilien, Schmuck, Antiquitäten, alte Autos usw.).

 

geht die bank pleite kann das geld auch weg sein, einen rechtsanspruch hat man laut einlagensicherungsfonds nämlich nicht auf das geld.

Wir reden über Beträge von < 10.000 EUR. Hier greift die gesetzliche Einlangesicherung voll (sie gilt bis 100.000 EUR). Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

 

Worauf man keinen Rechtsanspruch hat, das sind Zahlungen aus Einlagensicherungssystemen, die Verluste übernehmen, die über diesen Betrag hinausgehen..

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jogo08

Im Thema geht es ja um die grundsätzliche Sicherheit von Geldanlagen, und die sollte bei Tagesgeldkonten schon gewährleistet sein, sofern es sich um Banken handelt, die der deutschen Einklagensicherung unterliegen.

 

Was die 10.000-Grenze betrifft, bin ich auch nicht fündig geworden. Da gibt es wohl auch nichts, was man finden könnte. Der Buchautor scheint diese Grenze mehr oder weniger willkürlich gesetzt zu haben. Eine im Gesetz stehende Summe gibt es jedenfalls nicht. Die Diskussion drehte sich aber überwiegend um genau diese Summe.

 

Einserseits kann man natürlich die von Adun vertretene Meinung haben, dass man - unter Berücksichtigung des Einzelfalls - geringere Summen, in diesem Fall eben bis 10.000, mündelsicher, also ohne Risiko anlegen muss. Andererseits steht nirgendwo, dass es dazu einen Zwang gibt. Eine exakte Definition der "Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung" habe ich auch nirgendwo gefunden.

 

Die Unterstellung, dass man gegen das Gesetz handelt, wenn man die ersten 10.000 der Kinder nicht entsprechend sicher anlegt, halte ich aber vorsichtig ausgedrückt, für gewagt. Genau hier geht mir dann auch der Hut hoch, ich entnehme aus dem Familienvermögen Geld, um es für die Kinder anzulegen und das Gesetz will mir vorschreiben, wie ich das Geld anzulegen habe? Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein. Im Zweifelsfall würde sich der normal denkende Familienvater dann sagen, "Dann bekommt das Kind eben garnichts, bevor das für die Kinder gedachte Geld auf einem Sparbuch verschimmelt." Für geschenktes Geld mag das anders aussehen, aber nicht für Geld, das für das eigene Kind aus dem eigenen Vermögen angelegt werden soll.

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chart
· bearbeitet von hilmi

das hatte ich mir auch schon ergoogelt.

selbst wenn ich das geld nur auf ein tagesgeldkonto lasse, ist es nicht sicher.

Es ist aber eine der sichersten Anlageformen, die existieren und sie gelten auch in der Regel vom Gesetz her als mündelsicher. Die total sichere Anlage gibt es nicht, und der Versuch, sie trotzdem zu finden, führt leider viele Leute zu Anlagen, die nur scheinbar sicher, aber in Wirklichkeit extrem unsicher sind (oft unter dem Propagandaschlachtruf "Kauft Sachwerte, die ihr anfassen könnt statt wertlose Papierwerte": Einzelunternehmensamteile, Gold, Immobilien, Schmuck, Antiquitäten, alte Autos usw.).

 

geht die bank pleite kann das geld auch weg sein, einen rechtsanspruch hat man laut einlagensicherungsfonds nämlich nicht auf das geld.

Wir reden über Beträge von < 10.000 EUR. Hier greift die gesetzliche Einlangesicherung voll (sie gilt bis 100.000 EUR). Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

 

Worauf man keinen Rechtsanspruch hat, das sind Zahlungen aus Einlagensicherungssystemen, die Verluste übernehmen, die über diesen Betrag hinausgehen..

 

 

dann sag mir bitte mal wo das steht, dass ich bis 100.000 euro einen rechtsanspruch habe?

denn im statut des einlagensicherungsfonds steht unter §6 abs. 10 "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht"

letztendlich ist auch das nur propaganda, ich sage nur "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern , dass ihre Einlagen sicher sind" (zitat von angela merkel).

das ich nicht lache!

 

 

Die Unterstellung, dass man gegen das Gesetz handelt, wenn man die ersten 10.000€ der Kinder nicht entsprechend sicher anlegt, halte ich aber vorsichtig ausgedrückt, für gewagt. Genau hier geht mir dann auch der Hut hoch, ich entnehme aus dem Familienvermögen Geld, um es für die Kinder anzulegen und das Gesetz will mir vorschreiben, wie ich das Geld anzulegen habe? Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein. Im Zweifelsfall würde sich der normal denkende Familienvater dann sagen, "Dann bekommt das Kind eben garnichts, bevor das für die Kinder gedachte Geld auf einem Sparbuch verschimmelt." Für geschenktes Geld mag das anders aussehen, aber nicht für Geld, das für das eigene Kind aus dem eigenen Vermögen angelegt werden soll.

 

recht haste!

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Adun

Einserseits kann man natürlich die von Adun vertretene Meinung haben, dass man - unter Berücksichtigung des Einzelfalls - geringere Summen, in diesem Fall eben bis 10.000, mündelsicher, also ohne Risiko anlegen muss. Andererseits steht nirgendwo, dass es dazu einen Zwang gibt. Eine exakte Definition der "Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung" habe ich auch nirgendwo gefunden.

Wie bereits mehrfach zugegeben, habe ich die Grenze außer in dem Buch bislang auch nicht finden können.

 

Sie ist aber von der Höhe her wirklich nicht abwegig, und tatsächlich noch sehr liberal. Laut der Darstellung des Buchs, wo die Grenze genannt wird, scheint es auch weitaus strengere Ansichten dazu in der juristischen Literatur zu geben.

 

Eine "exakte Definition" der Grundsätze wirst Du nirgendwo finden. Man kann sich aber an Entscheidungen orientieren. Ich habe oben bereits schonmal aus einem von jemand anderem genannten Urteil zitiert: "Zwischen Sicherheits- und Gewinninteressen ist - unterschiedlich nach der Größe des Vermögens - ein behutsamer Mittelweg zu gehen." (meine Hervorhebung) Das ist nicht exakt das gleiche wie "geringere Summen ... mündelsicher, also ohne Risiko anlegen muss", aber geht schon sehr in diese Richtung und wäre damit auch widerspruchsfrei und sinnvoll konkretisierbar.

 

Die Unterstellung, dass man gegen das Gesetz handelt, wenn man die ersten 10.000 der Kinder nicht entsprechend sicher anlegt, halte ich aber vorsichtig ausgedrückt, für gewagt. Genau hier geht mir dann auch der Hut hoch, ich entnehme aus dem Familienvermögen Geld, um es für die Kinder anzulegen und das Gesetz will mir vorschreiben, wie ich das Geld anzulegen habe?

Es kommt darauf an! Wenn Du das Geld für die Kinder (um es ihnen später mal zu schenken), aber auf eigenen Namen anlegst (zurücklegst), dann macht Dir das Gesetz keine Vorschriften. Es gewährt Dir andererseits auch keine besonderen Haftungs- und Steuervorteile.

 

Legst Du das Geld jedoch im Namen der Kinder an, so schenkst Du es ihnen. Es gehört Dir dann nicht mehr und Du verlierst die Verfügungsgewalt darüber.

 

Die Eltern haben zwar das Recht zur Erziehung, aber das Gesetz gewährt den Kindern als Ausgleich eine gewisse Autonomie zum Schutz vor elterlichen Maßnahmen, die nicht dem Kindeswohl dienen. Deshalb hat das Recht zur Erziehung gesetzliche Schranken, auch bei der Vermögenssorge.

 

Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein.

Dann schau Dir mal waren die Gesetze von früher (vor 1980) an, die waren noch sehr viel strenger! Da gab es gar keine Diskussion; Kindesvermögen musste mündelsicher angelegt werden. Die Höhe des Vermögens war dafür völlig unerheblich.

 

Im Zweifelsfall würde sich der normal denkende Familienvater dann sagen, "Dann bekommt das Kind eben garnichts, bevor das für die Kinder gedachte Geld auf einem Sparbuch verschimmelt."

Es gibt auch unter mündelsicheren Anlagen größere Auswahl als nur Sparbücher, die in der Tat sehr hohe versteckte Kosten haben (durch unangemessen niedrigen Zinssatz im Vergleich zum Marktzins).

 

Höhere Renditen als durch mündelsichere Anlagen lassen sich nur noch mit höheren Risiken erreichen! Und genau vor diesem höheren Risiko soll das Kind geschützt werden.

 

Wären höhere Renditen auch ohne höhere Risiken möglich, hätte der Gesetzgeber sicher andere Regeln gemacht.

 

Ich habe es oben bereits sinngemäß gesagt: Es ist schade für die Kinder, wenn ihre Eltern ihnen nur deshalb nichts schenken, weil sie es dann nicht mehr für die Kinder über das wirtschaftlich sinnvolle hinaus riskant anlegen dürften. Wenn das Kind erwachsen ist, können die Eltern ja auch nicht bestimmen, wie das Kind geschenktes Geld anlegt! Wenn das Kind dann von sich aus sicher anlegen will, schenkst Du ihm dann aus den gleichen gründen nichts?!

 

Aber es ist natürlich immer legal und legitim, den Kindern nichts oder später erst etwas zu schenken ...

 

Für geschenktes Geld mag das anders aussehen, aber nicht für Geld, das für das eigene Kind aus dem eigenen Vermögen angelegt werden soll.

Ich kann nur nochmals betonen, dass es einen Unterschied macht, ob das Geld dem Kind gehört oder ob Du es lediglich für das Kind zurücklegst. Wenn das Geld aber dem Kind gehört, dann macht das Gesetz keinen Unterschied hinsichtlich der Herkunft des Geldes. Warum auch! Geschenkt ist geschenkt, und Dein Kind ist Dein Kind, nicht Dein Leibeigener ...

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Adun
· bearbeitet von Adun

Wir reden über Beträge von < 10.000 EUR. Hier greift die gesetzliche Einlangesicherung voll (sie gilt bis 100.000 EUR). Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

 

Worauf man keinen Rechtsanspruch hat, das sind Zahlungen aus Einlagensicherungssystemen, die Verluste übernehmen, die über diesen Betrag hinausgehen..

[...]

denn im statut des einlagensicherungsfonds steht unter §6 abs. 10 "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht"

letztendlich ist auch das nur propaganda, ich sage nur "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern , dass ihre Einlagen sicher sind" (zitat von angela merkel).

das ich nicht lache!

Bitte lies nochmals sorgfältig das, was Du von mir zitiert hast.

 

Der §6 abs. 10, den Du zitierst, betrifft "Zahlungen aus Einlagensicherungssystemen, die Verluste übernehmen, die über diesen Betrag [100.000 EUR] hinausgehen" bzw. hier konkret: Zahlungen aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Du verwechselt diesen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der freiwillige Einlagensicherung über das gesetzliche hinaus anbietet (für diese freiwillige Sicherung hast Du keinen Rechtsanspruch) mit der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB), die für die gesetzliche Einlagensicherung verantowrtlich ist, und die bis 100.000 EUR zahlt -- mit Rechtsanspruch.

 

Klar, die Namen sind leider sehr ähnlich. Das kann dann schon mal zu Verwechslungen führen.

 

dann sag mir bitte mal wo das steht, dass ich bis 100.000 euro einen rechtsanspruch aber?

Deinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die bis zu 100.000 EUR findest Du im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Die Wikipedia bietet einen ganz guten Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz Bei den Weblinks findest Du dort auch den genauen Gesetzestext. Den Kernanspruch findest Du in §3 des Gesetzes:

Der Gläubiger eines Instituts hat im Entschädigungsfall gegen die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugeordnet ist, einen Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des § 4.

In §4 Abs. 2 findest du dann die genannte Höhe des Anspruchs:

Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen

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chart
· bearbeitet von hilmi

 

[...]

denn im statut des einlagensicherungsfonds steht unter §6 abs. 10 "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht"

letztendlich ist auch das nur propaganda, ich sage nur "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern , dass ihre Einlagen sicher sind" (zitat von angela merkel).

das ich nicht lache!

Bitte lies nochmals sorgfältig das, was Du von mir zitiert hast.

 

Der §6 abs. 10, den Du zitierst, betrifft "Zahlungen aus Einlagensicherungssystemen, die Verluste übernehmen, die über diesen Betrag [100.000 EUR] hinausgehen" bzw. hier konkret: Zahlungen aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Du verwechselt diesen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der freiwillige Einlagensicherung über das gesetzliche hinaus anbietet (für diese freiwillige Sicherung hast Du keinen Rechtsanspruch) mit der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB), die für die gesetzliche Einlagensicherung verantowrtlich ist, und die bis 100.000 EUR zahlt -- mit Rechtsanspruch.

 

Klar, die Namen sind leider sehr ähnlich. Das kann dann schon mal zu Verwechslungen führen.

 

dann sag mir bitte mal wo das steht, dass ich bis 100.000 euro einen rechtsanspruch aber?

Deinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die bis zu 100.000 EUR findest Du im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Die Wikipedia bietet einen ganz guten Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz Bei den Weblinks findest Du dort auch den genauen Gesetzestext. Den Kernanspruch findest Du in §3 des Gesetzes:

Der Gläubiger eines Instituts hat im Entschädigungsfall gegen die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugeordnet ist, einen Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des § 4.

In §4 Abs. 2 findest du dann die genannte Höhe des Anspruchs:

Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen

 

sorry, mein fehler.

 

allerdings darf bezweifelt werden, wenn mehrere großbanken pleite gehen, dass das geld im einlagensicherungsfonds dann noch ausreicht um jeden gläubiger zu entschädigen.

die finanzkrise hätte schlimmer enden können.

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Adun

allerdings darf bezweifelt werden, wenn mehrere großbanken pleite gehen, dass das geld im einlagensicherungsfonds dann noch ausreicht um jeden gläubiger zu entschädigen.

die finanzkrise hätte schlimmer enden können.

Richtig. Deshalb gibt es keine totale Sicherheit, wie ich betont habe.

 

Das gilt aber für alle anderen Anlageformen (insbesondere die oben genannten Sachwerte) in der gleichen oder in noch schärferer Form.

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BAIKAN

 

Die Unterstellung, dass man gegen das Gesetz handelt, wenn man die ersten 10.000 der Kinder nicht entsprechend sicher anlegt, halte ich aber vorsichtig ausgedrückt, für gewagt. Genau hier geht mir dann auch der Hut hoch, ich entnehme aus dem Familienvermögen Geld, um es für die Kinder anzulegen und das Gesetz will mir vorschreiben, wie ich das Geld anzulegen habe? Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein. Im Zweifelsfall würde sich der normal denkende Familienvater dann sagen, "Dann bekommt das Kind eben garnichts, bevor das für die Kinder gedachte Geld auf einem Sparbuch verschimmelt." Für geschenktes Geld mag das anders aussehen, aber nicht für Geld, das für das eigene Kind aus dem eigenen Vermögen angelegt werden soll.

 

Hallo Jogo,

 

doch.doch. Ich fürchte auch da hat Adun Recht. Wie in fast allem was er hier schreibt liegt er 100% richtig.

 

Ein Kind kann sich nicht wehren. Das ist der Hintergrund. Das Gesetz ist so schon genau richtig. Die Eltern haben eine Sorgfaltspficht die natürlich auch für das Vermögen des Kindes gilt. Das Gesetz kann Dir auch vorschreiben wie Du anlegst.

 

In diesem Zusammenhang wollte ich noch auf was anderes hinweisen. Ich bin ja viel öfter bei wallstreet-online als hier im Forum unterwegs. Aber auch im Aktienboard und einigen anderen Foren treibe ich mich öfter einmal rum. Mir ist aufgefallen, daß Thema war besonders kurz vor der Abgeltungssteuer heiss, daß viele Väter die Kinder als "Steuertrick" missbrauchen.

 

Man nimmt also sein eigenes Vermögen als Vater/Mutter und investiert es im Namen des Kindes um damit seine evtl. aufgebrauchten Freibeträge besser zu nutzen. Man will hier "ganz schlau" sein und damit der Steuer ein Schnippchen schlagen. Tja, was soll ich sagen. Das ist illegal. Man kann nicht 10.000 auf das Konto des Kindes überweisen. Und dann nach 5 Jahren oder 10 Jahren das Geld wieder zurück holen. Es gehört jetzt dem Kind. Das ist alles nicht so einfach. Und genau der gleiche Zusammenhang wird auch von Adun aufgegriffen.

 

Grüße.

Robert

 

p.s. Adun. Bei Wallstreet-online sinniere ich gerade über die Konsequenzen eines Euro Zerfalls. Ich würde Dir dazu später noch eine Email schicken. Ich befürchte fast (ich hoffe vielmehr), daß Du Dich nicht nur mit Jura auskennst, nicht nur mit effizienten Märkten sondern auch den einen oder anderen Brocken VWL aufgeschnappt hast. Ich schick Dir ne Boardmail hier und würde gerne Deine Meinung hören dann.. bis bald.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Mir ist aufgefallen, daß Thema war besonders kurz vor der Abgeltungssteuer heiss, daß viele Väter die Kinder als "Steuertrick" missbrauchen.

 

Aus welchen kritischen Verältnissen stammt denn ihr Beiden eigentlich. Die Retter der deutschen Kinder; werden alle Kinder also mißbraucht, die von ihren Eltern was geschenkt bekommen, egal wie es angelegt wird. Ihr geht wohl davon aus, dass ein Großteil der Eltern den "bankrotten" Staat benötigt als Aufsicht, bleib mal auf Wall-Street.-Online, dieses Niveau ist unschlagbar.

Wie in fast allem was er hier schreibt liegt er 100% richtig.

 

Ihr solltet Händchen halten und mit Westerwelle eine neue Partei gründen. :lol:

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Warlock
Die Unterstellung, dass man gegen das Gesetz handelt, wenn man die ersten 10.000 der Kinder nicht entsprechend sicher anlegt, halte ich aber vorsichtig ausgedrückt, für gewagt. Genau hier geht mir dann auch der Hut hoch, ich entnehme aus dem Familienvermögen Geld, um es für die Kinder anzulegen und das Gesetz will mir vorschreiben, wie ich das Geld anzulegen habe? Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein. Im Zweifelsfall würde sich der normal denkende Familienvater dann sagen, "Dann bekommt das Kind eben garnichts, bevor das für die Kinder gedachte Geld auf einem Sparbuch verschimmelt." Für geschenktes Geld mag das anders aussehen, aber nicht für Geld, das für das eigene Kind aus dem eigenen Vermögen angelegt werden soll.

 

Sehe ich ganz genau so. Das einzig gute ist, da die Kinder sowieso erben braucht man ihnen zeitlebens kein Geld für sie anzusparen. Problem gelößt!

 

Vielleicht aber trotzdem noch eine Frage an Adun die mir gerade durch den Kopf geht: Ich lege für mein Kind in rechtswiedriger Weise Geld an und erziele eine üppige Rendite weit über den legalen Möglichkeiten über die Jahre. Mit welchen juristischen Konsequenzen habe ich zu rechnen? - Ein Schaden ist ja nicht entstanden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ich will hier keine Werbung für Comdirect machen, andere Banken bieten sowas bestimmt auch an, aber mal als Beispiel:

 

JuniorDepot

comdirect bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten die optimale Vorsorge für Ihr Kind zu treffen - als Wertpapiersparplan oder als Einmalanlage:

 

http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/produkte/pages/brokerage/depot/juniordepot/cori4316_ps_juniordepot_det3.html

 

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

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s.p

Ich will hier keine Werbung für Comdirect machen, andere Banken bieten sowas bestimmt auch an, aber mal als Beispiel:

 

JuniorDepot

comdirect bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten die optimale Vorsorge für Ihr Kind zu treffen - als Wertpapiersparplan oder als Einmalanlage:

 

http://www.comdirect...depot_det3.html

 

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

 

.... kaum zu glauben wie aufmerksam du den Thread gelesen hast. Das wurde bereits einige Male angesprochen. ;)

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Ich will hier keine Werbung für Comdirect machen, andere Banken bieten sowas bestimmt auch an, aber mal als Beispiel:

 

 

 

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

 

.... kaum zu glauben wie aufmerksam du den Thread gelesen hast. Das wurde bereits einige Male angesprochen. ;)

 

Doppler...???s.p

 

noch neu hier

 

Ich will hier keine Werbung für Comdirect machen, andere Banken bieten sowas bestimmt auch an, aber mal als Beispiel:

 

JuniorDepot

comdirect bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten die optimale Vorsorge für Ihr Kind zu treffen - als Wertpapiersparplan oder als Einmalanlage:

 

http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/produkte/pages/brokerage/depot/juniordepot/cori4316_ps_juniordepot_det3.html

 

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

 

sehr gut, dass du das nochmal ansprichst....immerhin sollte man jegliche Mißbrauch, Kindern nichts zu schenken, entgegenwirken... :lol:

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Plutos

In diesem Zusammenhang wollte ich noch auf was anderes hinweisen. Ich bin ja viel öfter bei wallstreet-online als hier im Forum unterwegs. Aber auch im Aktienboard und einigen anderen Foren treibe ich mich öfter einmal rum. Mir ist aufgefallen, daß Thema war besonders kurz vor der Abgeltungssteuer heiss, daß viele Väter die Kinder als "Steuertrick" missbrauchen.

 

Man nimmt also sein eigenes Vermögen als Vater/Mutter und investiert es im Namen des Kindes um damit seine evtl. aufgebrauchten Freibeträge besser zu nutzen. Man will hier "ganz schlau" sein und damit der Steuer ein Schnippchen schlagen. Tja, was soll ich sagen. Das ist illegal. Man kann nicht 10.000 auf das Konto des Kindes überweisen. Und dann nach 5 Jahren oder 10 Jahren das Geld wieder zurück holen. Es gehört jetzt dem Kind. Das ist alles nicht so einfach. Und genau der gleiche Zusammenhang wird auch von Adun aufgegriffen.

 

Aber die Kinder können das Geld den Eltern doch zurückschenken, oder kennst du Gesetze, die das Schenken verbieten? :P

In der Praxis sieht es nämlich so aus, dass eine Verfolgung des von dir oben beschriebenen Falls eigentlich gar nicht erfolgen kann, wenn das Kind nicht selber klagt. Die einzigen Fälle, die mir bekannt sind, sind klagende Kinder, die nach ihrem 18. die Kohle wiederhaben wollen bzw. gegen eine Verfügung über die Kohle durch die Eltern wehren.

Oder kannst Du Beispiele für andere Verurteilungen nennen?

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

Warum sollten Fondssparverträge für Kinder immer illegal sein und damit auch deren Angebot?

Ich wüsste nicht, dass Adun das jemals behauptet hätte.

 

Das gleiche falsche Argument wurde hier im Thread schonmal gebracht, aber falsch bleibt falsch. ;)

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

.... kaum zu glauben, das Banken (die über ihre Mutter zudem noch zu einem nicht unerheblichen Teil dem Bund gehören) offenbar für "illegale" Fondssparverträge für Kinder Werbung machen. ;)

Warum sollten Fondssparverträge für Kinder immer illegal sein und damit auch deren Angebot?

Ich wüsste nicht, dass Adun das jemals behauptet hätte.

 

Das gleiche falsche Argument wurde hier im Thread schonmal gebracht, aber falsch bleibt falsch. ;)

 

Ich habe auch nicht geschrieben, dass die "immer illegal" sind ....

 

..... aber hier werden ganz klar z.B. auch risikoreiche Aktienfonds angeboten. Insofern sind solche Angebote jetzt mal ganz ohne Witz unter Umständen schon nicht ganz unproblematisch. Aber das Fondssparverträge für Kinder auf breit diversifizierte Misch- oder Aktienfonds, unter 10.000 Euro Kindsvermögen, grundsätzlich die elterlichen Pfichten verletzten würden, ist natürlich ein verdammt schmales juristisches Brett .... um nicht zu sagen Unfug.

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vanity

Aber die Kinder können das Geld den Eltern doch zurückschenken, oder kennst du Gesetze, die das Schenken verbieten? :P

Da würde ich mir vorher aber mal die Freibeträge, die für Schenkungen von Kindern an ihre Eltern gewährt werden, genauer unter die Lupe nehmen!

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s.p

Ich habe auch nicht geschrieben, dass die "immer illegal" sind ....

 

Korrekt, sondern nur "illegal". Sie sind aber legal. Nichts anderes wurde behauptet.

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