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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

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Taxadvisor

sieht man eindeutig, dass sich die Situation, was die Besteuerung ausländischer thesaurierender Fonds betrifft, mit Einführung der Abgeltungssteuer stark verschlechtert hat.

 

Vor Abgeltungssteuerzeiten brauchte man nur die Jahresbescheinigung abtippen. Im Jahr des Verkaufes wurde zwar von der höheren Bemessungsgrundlage die KeSt abgezogen, bei richtigen Steuerbescheinigungen wurden dann aber nur die ausschüttungsgleichen Erträge des Steuerjahres bescheinigt. Damit erfolgte über das Abtippen der Jahresbescheinigung eine automatische Korrektur.

 

Heute werden die akkumulierten thesaurierten Erträge nicht als Korrekturbetrag angegeben, was ich eigentlich aus früheren Diskussionen mit taxadvisor angenommen hatte, und der Anleger muss sich selber kümmern, wie er das berichtigt.

 

 

Es gab auch in der Vorabgeltungsteuerzeit Banken, die die akkumulierten Erträge als echten Kapitalertrag gezeigt haben. Dem Grunde nach hat sich im Gegenteil die Situation jetzt verbessert. Es wird eine Korrektur "vorgeschlagen", ob die richtig ist, muss man selbst ermitteln (wenn man nicht Adun heißt). Den hier diskutierten Fall kannst Du nicht verallgemeinern, weil es hier um einen absoluten Sonderfall ging und die Diskussion ja auch nicht sehr fruchtbar war...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

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sparfux

Es gab auch in der Vorabgeltungsteuerzeit Banken, die die akkumulierten Erträge als echten Kapitalertrag gezeigt haben.

Ja so einen Fall hatte ich damals auch. Habe manuell korrigiert und das FA hat es so anerkannt. Allerdings hat die Bank dann eine falsche Jahresbescheinigung ausgestellt, während die Bank im hier diskutierten Fall, wie ich Deinen Aussagen entnehme, eine korrekte Steuerbescheinigung ausgestellt hat.

 

Überprüfen musste man natürlich damals wie heute, speziell beim Verkauf von ausl. thes. Fonds.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Es gab auch in der Vorabgeltungsteuerzeit Banken, die die akkumulierten Erträge als echten Kapitalertrag gezeigt haben. Dem Grunde nach hat sich im Gegenteil die Situation jetzt verbessert. Es wird eine Korrektur "vorgeschlagen", ob die richtig ist, muss man selbst ermitteln (wenn man nicht Adun heißt). Den hier diskutierten Fall kannst Du nicht verallgemeinern, weil es hier um einen absoluten Sonderfall ging und die Diskussion ja auch nicht sehr fruchtbar war...

Können wir uns darauf einigen, dass

- Wenn Deine Sichtweise richtig ist, und etwas in der Steuererklärung korrigiert werden muss, auf der Steuerbescheinigung hätte angekreuzt werden müssen, dass "nicht alle Erträge ... bekannt" waren?

- Die Diskrepanz zwischen Zeile 7 x 25% und Zeile 49 selbst aus Deiner Sicht heraus ein Problem darstellt und eingehende Prüfung der Steuerbescheinigung dringend empfehlenswert macht?

- Man dieses Problem vermeiden kann, indem man ausländische thesaurierende Fonds nicht zwischen Thesaurierungstermin und Bekanntgabe der Steuerdaten verkauft (wir wollen ja was aus der Diskussion lernen...)?

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Taxadvisor

Es gab auch in der Vorabgeltungsteuerzeit Banken, die die akkumulierten Erträge als echten Kapitalertrag gezeigt haben. Dem Grunde nach hat sich im Gegenteil die Situation jetzt verbessert. Es wird eine Korrektur "vorgeschlagen", ob die richtig ist, muss man selbst ermitteln (wenn man nicht Adun heißt). Den hier diskutierten Fall kannst Du nicht verallgemeinern, weil es hier um einen absoluten Sonderfall ging und die Diskussion ja auch nicht sehr fruchtbar war...

Können wir uns darauf einigen, dass

- Wenn Deine Sichtweise richtig ist, und etwas in der Steuererklärung korrigiert werden muss, auf der Steuerbescheinigung hätte angekreuzt werden müssen, dass "nicht alle Erträge ... bekannt" waren?

- Die Diskrepanz zwischen Zeile 7 x 25% und Zeile 49 selbst aus Deiner Sicht heraus ein Problem darstellt und eingehende Prüfung der Steuerbescheinigung dringend empfehlenswert macht?

- Man dieses Problem vermeiden kann, indem man ausländische thesaurierende Fonds nicht zwischen Thesaurierungstermin und Bekanntgabe der Steuerdaten verkauft (wir wollen ja was aus der Diskussion lernen...)?

 

Zu Nr. 1: Das war (wenn ich mich recht erinnere) in 2009 angekreuzt und in 2010 (richtigweise nicht, als keine Einigung

Zu Nr. 2: Wenn sich das mit NV-Bescheinigung/QuSt/KiSt und/oder Pauschbetrag nicht erklären lässt, ist die Bescheinigung falsch, da braucht es keiner Prüfung, also nur eingeschränkt Zustimmung

Zu Nr. 3: Volle Übereinstimmung

 

Gruß

Taxadvisor

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Adun
· bearbeitet von Adun

Zu Nr. 1: Das war (wenn ich mich recht erinnere) in 2009 angekreuzt und in 2010 (richtigweise nicht, als keine Einigung

Du hast in #45 behauptet:

Hier lässt sich jetzt auch nichts über die Bank korrigieren, denn die Steuerbescheinigung 2009 ist korrekt, das Kreuzchen "es liegen nicht alle Werte vor", wird wohl von der Bank gesetzt worden sein. Und was will ich in 2010 korrigieren lassen? Zum Zeitpunkt des Verkaufs lag der Wert nicht vor, die Bank hat also keinen Fehler gemacht, sie wird daher die Bescheinigung auch nicht korrigieren.

Also ich konnte dazu nichts vom Fragesteller finden. Ich sehe nicht zwingend, dass das Kreuz gesetzt gewesen sein muss; es könnte ja sein, dass die Bescheinigung für 2009 erst nach dem Verkauf ausgestellt wurde, als die Daten schon vorlagen.

 

Insofern würde mich das wirklich interessieren, ob da so ein Kreuz drin war. Das würde zumindest den grundlegenden Widerspruch auflösen, dass eigentlich, ohne dass das Kreuz je gesetzt wird, kein Problem auftreten sollte. Allerdings wundere ich mich doch, dass sich das Problem fortpflanzen kann und Auswirkungen auf spätere Steuerjahre haben kann, wo das Kreuz in der Bescheinigung nicht mehr gesetzt ist. In der Bescheinigung für 2010 sind doch Beträge bescheinigt, die eindeutig Ersatzbemessungsgrundlagen sind (insbesondere die 552,10, aber auch der Veräußerungsgewinn, der mit ersatzweise angesetzten 0,01 für den besitzanteiligen KAE bereinigt wurde)! Warum kann die Bank dann einfach darauf verzichten, das Kreuz zu setzen?

 

Zu Nr. 2: Wenn sich das mit NV-Bescheinigung/QuSt/KiSt und/oder Pauschbetrag nicht erklären lässt, ist die Bescheinigung falsch, da braucht es keiner Prüfung, also nur eingeschränkt Zustimmung

OK, durch angerechnete Quellensteuer ergibt es Sinn, Zeile 7 * 25% = Zeile 49 + Zeile 52. Das stünde zwar immer noch nicht im direkten Widerspuch zu meiner Annahme dass in Zeile 7 mit dem richtigen besitzanteiligen KAE bei der Gewinnbereinigung gearbeitet wurde, weil die erwartete Zahl auch ganz anders zustandekommen könnte ... Aber ich gebe zu, dass diese Möglichkeit ad-hoc ist und Deine Erklärung wegen ihrer leichteren Prüfbarkeit vernünftigerweise vorgezogen werden muss.

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johann12
· bearbeitet von johann12

Die AbgSt ist eine Wertzuwachsbesteuerung, d.h. im Ergebnis ist alles was dem Kapitalanleger zufließt über die Anschaffungsksoten hinaus steuerpflichtig. Das Einzige was hier zufließt, ist der Veräußerungserlös, keine Ausschüttung. Und die Differenz zwischen beiden sind EUR 277,xx, Mehr kann dann nicht steuerpflichtig werden......

OK, ich sehe was Du meinst. Der Fragesteller macht sich also sorgen, dass er doppelt Steuern zahlt: Einmal im Zeitpunkt der Thesaurierung durch die Veranlagung, und einmal im Zeitpunkt der Veräußerung durch die Kurssteigerung, und zwar zusätzlich zur Ersatzbemessungsgrundlage des kumulierten ausschüttungsgleichen Ertrags.

 

aber wo sollen denn diese 367,38 Kursgewinn herkommen bei einem Kaufkurs von 1452,1 und einem Verkaufskurs von 1497,37 (und Gesamtanteilen von 6,169 Stück). ?

Das hast Du selbst ausgerechnet unter http://www.wertpapie...post__p__675847 Es ergibt sich durch die Bereinigungsrechnung.

 

Diese Bereinigungsrechnung subtrahiert auch die besitzanteiligen kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge (KAE). Da jedoch im Zeitpunkt der Veräußerung die Steuerdaten noch nicht zur Verfügung standen, wurden ersatzweise für diese Bereinigungsrechnung besitzanteilige KAE von 0,01 EUR zugrundegelegt. Das kannst Du auf Deiner Abrechnung nachvollziehen.

 

Die Hauptfrage ist jetzt, ob die Bereinigungsrechnung für die Steuerbescheinigung richtigerweise mit den im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nun bekannten Daten zum besitzanteiligen KAE (in Deinem Fall vermutlich die 235,20 EUR, die Du suchst) durchgeführt wurde, oder ob fälschlicherweise der gleiche bereinigte Veräußerungsgewinn (auf Basis der Annahme, dass der besitzanteilige KAE = 0,01 EUR ist) wie in der Abrechnung zugrundegelegt wurde.

 

Ich kann das leider nicht nachprüfen. Der Wert für den bereinigten Veräußerungsgewinn fließt in Zeile 7 und Zeile 8 der Steuerbescheinigung ein. Man sieht an Deiner Steuerbescheinigung aber, dass Du auch andere Fonds verkauft haben musst, da der Wert bei Zeile 8 mit 371,50 auf jeden Fall größer ist als die 367,38 aus der Abrechnung. Man müsste auch die anderen Verkäufe anschauen und die Werte manuell zusammenrechnen und das ganze dann mit der Bescheinigung vergleichen.

 

Wenn für die Steuerbescheinigung mit dem richtigen besitzanteiligen KAE gerechnet wurde, dann müssste mit Abgabe der Steuerbescheinigung die zuviel gezahlte Steuer automatisch erstattet werden.

 

Wenn nicht, solltest Du die Bank bitten, die Steuerbescheinigung entsprechend zu korrigieren, und in Zeile 7 und Zeile 8 mit dem richtigen, nun bekannten besitzanteiligen KAE statt wie auf der Abrechnung mit 0,01 zu rechnen.

 

Siehe auch

 

http://www.wmdaten.d...ivatanleger.pdf (Seite 3, "Bereinigter Veräußerungsgewinn gem. § 8 Abs. 5 InvStG, (ID902-ID901+/-ID904+/- ID921+ID919-ID908+ID920)")

 

und

 

http://www.cedelglob...teuerabzug_.pdf (Punkt 5)

 

Ich beziehe mich auf das Posting #61 und versuche aduns Frage nach der Richtigkeit der Bereinigungsrechnung zu beantworten :

 

Laut meiner Nachfrage bei der Bank

wurde die steuerliche Bemessungsgrundlagewie wie folgt ermittelt:

 

KAE aus Verkauf: -1071,24

KAE aus Kauf : +1071,23

zzgl Schätzwert: -552,09

zzgl ZwGewinn : -68,29

zzgl bereinigtes Veräusserungsergebnis :-367,38

 

Bemessungsgrundlage somit: -987,77

abzgl allgem Verlustverrechnungstopf + 39,03

 

 

das bereinigte Veräusserungsergebnis wurde wie folgt berechnet:

 

+ bei Veräusserung +9237,28

-Transaktionskosten -2,00

-Anschaffungskosten -8958,00

- Zwischengewinn bei Verkauf -68,29

+ Zwischengewinn/bei Kauf 158,34

 

Resultat: bereinigtes Veräusserungsergebnis : 367,38 (0,06 Rundungsdifferenz)

 

Gruss

Johann

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Adun

Ich beziehe mich auf das Posting #61 und versuche aduns Frage nach der Richtigkeit der Bereinigungsrechnung zu beantworten :

Ich weiß, wie die Bereinigungsrechnung zustandekommt; ich hab es ja schon in Deiner Verkaufsabrechnung gesehen.

 

Frag mal die Bank, warum das Feld "Nicht alle Erträge ... bekannt" in der Steuerbescheinigung für 2010 nicht angekreuzt zwar, obwohl in der Bereinigungsrechnung (die in Zeile 7 und 8 eingeflossen ist) die besitzanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge (http://www.cedelglobalservices.com/ci/dispatch/en/binary/ci_content_pool/60_publications/16000_tax_information/5000_tax_guide_by_market/3000_germany/german_flat_tax_for_investment_income/Bemessungsgrundlage_Kapitlertragsteuerabzug_.pdf) ersatzweise mit 0,01 EUR angesetzt wurden, da sie im Zeitpunkt der Veräußerung nicht bekannt waren.

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Ich hatte in 2009 noch 550€ in Zeile 15 "Höhe der ausschütungsgleichen Erträge aus ausländischen theraussierenden Investmentvermögen" damals erhielt ich eine Steuerbescheinigung im Februar mit einem Betrag von 80€ für Zeile 15 und im Mai eine aktualisierte wo die 550€ drin standen.

 

Dieses Jahr erhielt ich die Becheinigung wieder im Februar mit einem Betrag von 0€, kann allerdings nicht sein da es keine Verkäufe gab. Kann ich die Daten aus der Steuerbescheinigung direkt übernehmen, oder muß ich jeden Fonds einzeln aus dem Bundesanzeiger heraussuchen?

 

Von ebase erhielt ich folgende Antwort

 

Die Steuerbescheinigung mit Erstellungsdatum 24.01.2011 ist die gültige Steuerbescheinigung für 2010.

 

Am 28.10.2010 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wurde erteilt. Das Gesetz ist zum 1.1.2011 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen dieses Gesetzes ist ein neues Korrekturverfahren in Kraft getreten(sog. "Delta-Korrektur-Verfahren").

 

Erfährt die auszahlende Stelle nach Ablauf des Kalenderjahres von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die entsprechende Korrektur (Delta) erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Dies gilt auch für die materielle Besteuerung auf der Ebene des Privatanlegers (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Das heißt, dass neue Umstände die im Folgejahr bekannt werden und sich auf die Erträge / Besteuerung des Privatkunden beziehen, auch steuerlich im Folgejahr zufließen (z.B. auch Ausschüttungen und Thesaurierungen).

Aus diesem Grund, konnte das Bescheinigungsjahr für Privatkunden am 30.12. abgeschlossen werden.

 

Beispiel:

In 2010 wurde ein Zwischengewinn beim Kauf von Aktienfonds in Höhe von 50 Euro auf Ebene der depotführenden Stelle berücksichtigt und in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf als gezahlter Zwischengewinn mit anderen Kapitalerträgen verrechnet. In 2011 stellt sich heraus, dass der Zwischengewinn beim Kauf tatsächlich 40 Euro statt 50 Euro betragen hat. In 2011 berücksichtigt die auszahlende Stelle den Unterschiedsbetrag von plus 10 Euro und erhebt darauf Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Der Kapitalertrag von plus 10 Euro unterliegt in 2011 der Besteuerung (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Praxishinweis:

Weist der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle nach, dass sie die Korrektur nicht vorgenommen hat und auch nicht vornehmen wird, kann der Steuerpflichtige die Korrektur nach § 32d Abs. 4 EStG (Veranlagungsoption) und 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) geltend machen (§ 20 Abs. 3a Satz 2 EStG n. F.). Gemäß § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG n. F. ist das Delta-Verfahren erstmals auf Korrekturen anzuwenden, die die auszahlende Stelle für nach dem 31.12.2008 zugeflossene Kapitalerträge vornimmt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for

Fund Services GmbH (ebase)

 

Service

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Taxadvisor

Ich hatte in 2009 noch 550 in Zeile 15 "Höhe der ausschütungsgleichen Erträge aus ausländischen theraussierenden Investmentvermögen" damals erhielt ich eine Steuerbescheinigung im Februar mit einem Betrag von 80 für Zeile 15 und im Mai eine aktualisierte wo die 550 drin standen.

 

Dieses Jahr erhielt ich die Becheinigung wieder im Februar mit einem Betrag von 0, kann allerdings nicht sein da es keine Verkäufe gab. Kann ich die Daten aus der Steuerbescheinigung direkt übernehmen, oder muß ich jeden Fonds einzeln aus dem Bundesanzeiger heraussuchen?

 

Von ebase erhielt ich folgende Antwort

 

Die Steuerbescheinigung mit Erstellungsdatum 24.01.2011 ist die gültige Steuerbescheinigung für 2010.

 

Am 28.10.2010 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wurde erteilt. Das Gesetz ist zum 1.1.2011 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen dieses Gesetzes ist ein neues Korrekturverfahren in Kraft getreten(sog. "Delta-Korrektur-Verfahren").

 

Erfährt die auszahlende Stelle nach Ablauf des Kalenderjahres von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die entsprechende Korrektur (Delta) erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Dies gilt auch für die materielle Besteuerung auf der Ebene des Privatanlegers (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Das heißt, dass neue Umstände die im Folgejahr bekannt werden und sich auf die Erträge / Besteuerung des Privatkunden beziehen, auch steuerlich im Folgejahr zufließen (z.B. auch Ausschüttungen und Thesaurierungen).

Aus diesem Grund, konnte das Bescheinigungsjahr für Privatkunden am 30.12. abgeschlossen werden.

 

Beispiel:

In 2010 wurde ein Zwischengewinn beim Kauf von Aktienfonds in Höhe von 50 Euro auf Ebene der depotführenden Stelle berücksichtigt und in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf als gezahlter Zwischengewinn mit anderen Kapitalerträgen verrechnet. In 2011 stellt sich heraus, dass der Zwischengewinn beim Kauf tatsächlich 40 Euro statt 50 Euro betragen hat. In 2011 berücksichtigt die auszahlende Stelle den Unterschiedsbetrag von plus 10 Euro und erhebt darauf Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Der Kapitalertrag von plus 10 Euro unterliegt in 2011 der Besteuerung (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Praxishinweis:

Weist der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle nach, dass sie die Korrektur nicht vorgenommen hat und auch nicht vornehmen wird, kann der Steuerpflichtige die Korrektur nach § 32d Abs. 4 EStG (Veranlagungsoption) und 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) geltend machen (§ 20 Abs. 3a Satz 2 EStG n. F.). Gemäß § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG n. F. ist das Delta-Verfahren erstmals auf Korrekturen anzuwenden, die die auszahlende Stelle für nach dem 31.12.2008 zugeflossene Kapitalerträge vornimmt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for

Fund Services GmbH (ebase)

 

Service

 

Die Antwort der ebase ist richtig, hat mit Deinem Problem aber nichts (NULL) zu tun, da die Thesaurierungen nicht in die Bemmessungsgrundlage einfliessen.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Ich hatte in 2009 noch 550 in Zeile 15 "Höhe der ausschütungsgleichen Erträge aus ausländischen theraussierenden Investmentvermögen" damals erhielt ich eine Steuerbescheinigung im Februar mit einem Betrag von 80 für Zeile 15 und im Mai eine aktualisierte wo die 550 drin standen.

 

Dieses Jahr erhielt ich die Becheinigung wieder im Februar mit einem Betrag von 0, kann allerdings nicht sein da es keine Verkäufe gab. Kann ich die Daten aus der Steuerbescheinigung direkt übernehmen, oder muß ich jeden Fonds einzeln aus dem Bundesanzeiger heraussuchen?

 

Von ebase erhielt ich folgende Antwort

 

 

 

Die Antwort der ebase ist richtig, hat mit Deinem Problem aber nichts (NULL) zu tun, da die Thesaurierungen nicht in die Bemmessungsgrundlage einfliessen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Und wie kann ich jetzt meine Probleme am besten lösen?

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Taxadvisor

Die Antwort der ebase ist richtig, hat mit Deinem Problem aber nichts (NULL) zu tun, da die Thesaurierungen nicht in die Bemmessungsgrundlage einfliessen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Und wie kann ich jetzt meine Probleme am besten lösen?

 

Einzeln raussuchen. Viele Banken gehen dazu über, die Fonds die fehlen, separat aufzulisten. Bei ebase habe ich da aber wenig Hoffnung.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Gibt es irgendwo eine Beschreibung wie man das ganze korrekt angibt?

 

Hatte folgende Aus. ter. Fonds in 2010

Teilverkäufe FR0000292278 Magellan C

Teilverkäufe FR0010135103 Carmignac Patrimoine A

Teilverkäufe FR0010148981 Carmignac Investissement A

Teilverkäufe GB0030932676 M&G Global Basics Fund A

Teilverkäufe LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value

Teilverkäufe LU0099161993 Carmignac Grande Europe A

Teilverkäufe LU0146463616 smart-invest - HELIOS AR B

 

Komplett Verkauf LU0103598305 MULTI INVEST OP R

 

LU0173899633 HWB Umbrella Fund - HWB PORTFOLIO Plus Fonds V

LU0216467174 DB Platinum Commodity Euro R1C

LU0256624742 SEB Asset Selection Fund EUR C

LU0275832706 M & W Privat

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Taxadvisor

Gibt es irgendwo eine Beschreibung wie man das ganze korrekt angibt?

 

Hatte folgende Aus. ter. Fonds in 2010

Teilverkäufe FR0000292278 Magellan C

Teilverkäufe FR0010135103 Carmignac Patrimoine A

Teilverkäufe FR0010148981 Carmignac Investissement A

Teilverkäufe GB0030932676 M&G Global Basics Fund A

Teilverkäufe LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value

Teilverkäufe LU0099161993 Carmignac Grande Europe A

Teilverkäufe LU0146463616 smart-invest - HELIOS AR B

 

Komplett Verkauf LU0103598305 MULTI INVEST OP R

 

LU0173899633 HWB Umbrella Fund - HWB PORTFOLIO Plus Fonds V

LU0216467174 DB Platinum Commodity Euro R1C

LU0256624742 SEB Asset Selection Fund EUR C

LU0275832706 M & W Privat

 

Soll ich mich für Dich eine bis anderthalb Stunden ransetzen und das aufdröseln?

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe
Soll ich mich für Dich eine bis anderthalb Stunden ransetzen und das aufdröseln?

 

Natürlich nicht, aber evtl. wäre ein Beispiel hilfreich. Wenn im Bundesanzeiger keine Werte stehen muß ich ja in der Steuererklärung auch nichts angeben. Was passiert eigentlich wenn ich das ganze nicht in der Steuererklärung angebe?

 

Alle Werte auf 0€

LU0256624742 SEB Asset Selection Fund EUR C Bundesanzeiger

LU0275832706 M & W Privat Bundesanzeiger

LU0103598305 MULTI INVEST OP R Bundesanzeiger

LU0099161993 Carmignac Grande Europe A Bundesanzeiger

FR0010148981 Carmignac Investissement A Bundesanzeiger

 

Einträge vorhanden

FR0000292278 Magellan C Bundesanzeiger

FR0010135103 Carmignac Patrimoine A Bundesanzeiger

LU0216467174 DB Platinum Commodity Euro R1C Bundesanzeiger

LU0173899633 HWB Umbrella Fund - HWB PORTFOLIO Plus Fonds V Bundesanzeiger

LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value Bundesanzeiger

 

Noch keine Steuerinformation vorhanden (Veröffentlich Datum 2011)

LU0146463616 smart-invest - HELIOS AR B

GB0030932676 M&G Global Basics Fund A

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Natürlich nicht, aber evtl. wäre ein Beispiel hilfreich.

 

Stattdessen mal ein paar Tipps:

1. Aufs Datum achten: Bei Nur-Thesaurierern gilt das Datum des Jahresabschlusses als Zuflussdatum. Du findest dieses Datum immer auch im Bundesanzeiger bei dem jeweiligen Fonds (manchmal auch für das ganze Paket von Fonds in einem Eintrag).

ZB beim DB Platinum Commodity steht unter Deinem Link :Steuerlicher Zufluss: 31.01.2011

Das ist also der falsche Eintrag, nämlich der für 2011 relevante.

Entsprechend gibt es für die beiden letztgenannten auch schon die steuerlichen Infos für 2010.

 

2. Interessant ist nur die erste Spalte mit Werten, da Du jawohl Privatanleger bist.

 

3. Immer schauen ob mehrere Einträge für den gleichen Fonds vorhanden sind (mehrere Ausschüttungen und/oder Teilthesauriereungen)

 

4. Auf die angegebene Währung achten. Wenn diese nicht EUR ist, besorge ich mir den umsatzsteuerlichen Kurs für den entsprechenden Monat und rechne damit um.

 

Wenn im Bundesanzeiger keine Werte stehen muß ich ja in der Steuererklärung auch nichts angeben.

Sagen wir genauer: Wenn alle relevanten Werte (dazu gleich mehr) dort 0 sind, musst Du nichts angeben.

 

Zu den anzugebenden Werten (bei Nur-Thesaurierern):

Ich schaue immer im oberen Teil nach dem "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge". Das sind erstmal meine zu versteuernden Erträge

Dann schaue ich im unteren Teil auf den Betrag unter Nr. 1 d)

- ist er Null, bleibt es bei dem o.g. Betrag

- ist er nicht Null, nehme ich diesen als zu versteuernden Ertrag (kommt bei Dir beim HWB Umbrella vor)

 

Dann gibt es noch die ausländische Quellensteuer, die unter Nr. 1 f) in drei Positionen zu finden sein kann. Diese addiere ich ggf. auf und nehme die Summe als anzurechnende QSt.

 

Die Beträge müssen dann natürlich noch mit der Stückzahl multipliziert werden.

 

Dann trage ich jeden Fonds einzeln in eine Anlage ein, so dass dort transparent wird, für welchen Fonds wie viel versteuert wurde.

In einer weiteren Spalte trage ich die Summe der Vorjahre ein, damit ich jedes Jahr noch einen Überblick habe, wieviel ich je Fonds insgesamt bereits versteuert habe. Diese Info will ich dann verwenden um beim zukünftigen Verkauf von Fondsanteilen eine drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

Unklar ist mir allerdings das Vorgehen beim Magellan

Hier ist unter 1 e) noch ein Betrag als "Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer" angegeben.

Den Fall hatte ich noch nicht. das hätte ich nur bei ausschüttenden oder inländischen Fonds erwartet.

 

Vielleicht kann Taxadvisor was dazu sagen, wie dieser Betrag zustande kommt und wie er zu behandeln wäre?

 

Was passiert eigentlich wenn ich das ganze nicht in der Steuererklärung angebe?

Nicht viel, wenn man es richtig macht. Schau mal hier rein.

 

hth

 

kleinerfisch

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Höhe der Kapitalerträge <<Höhe der Kapitalerträge stehen hier>>

Zeile 7 Anlage KAP

...

 

Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG <<Summe steht hier>>

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)"

 

Also ich habe das bei der Steuererklärung so gemacht, den Betrag der unten steht in Zeile 7 Anlage Kap abgezogen.

Das Finanzamt hat das einfach wieder rückgängig gemacht.

Antwort bei Nachfrage war, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zahlen exakt so zu übernehmen, wie sie in der Steuerbescheinigung der Banken stehen.

Da wird nichts mehr selbst rumgerechnetes akzeptiert.

Vielleicht muß man Steuerberater sein, um da mehr Spielraum zu haben ?

 

Also bei uns sind sie jetzt plötzlich sehr streng geworden.

Jeder zweite Satz, genau wie bei ebase: "Gehen sie zu einem Steuerberater..........."

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Taxadvisor

Höhe der Kapitalerträge <<Höhe der Kapitalerträge stehen hier>>

Zeile 7 Anlage KAP

...

 

Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG <<Summe steht hier>>

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)"

 

Also ich habe das bei der Steuererklärung so gemacht, den Betrag der unten steht in Zeile 7 Anlage Kap abgezogen.

Das Finanzamt hat das einfach wieder rückgängig gemacht.

Antwort bei Nachfrage war, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zahlen exakt so zu übernehmen, wie sie in der Steuerbescheinigung der Banken stehen.

Da wird nichts mehr selbst rumgerechnetes akzeptiert.

Vielleicht muß man Steuerberater sein, um da mehr Spielraum zu haben ?

 

Also bei uns sind sie jetzt plötzlich sehr streng geworden.

Jeder zweite Satz, genau wie bei ebase: "Gehen sie zu einem Steuerberater..........."

 

 

Wenn Du die Erträge aus den Thesaurierungen versteuert hast, ist das (und erst recht mit der Begründung) Rechtsbeugung des Finanzamtes. Einspruch eimnlegen, um rechtliches Gehör bitten und auf die Erläuterungen zur Steuerbescheinigung verweisen.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Hätte ich das gewusst dass es so kompliziert wird hätte ich mir keine ausl. ter. Fonds gekauft.

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Hans2011

Kann man jemand zusammenfassen was stand der Dinge ist?

 

Ich habe mehrere ausländische thesausrierende Fonds vor 2009 gekauft bei ebase.

 

Auf der jährlichen Steuerbescheinigung steht da immer

" nur nachrichtlich:

Zeile 15 .............. xxx,yy EUR

Bei Veräußerung ... zzz,aa EUR

"

und weiter unten

"... außländischer thesaurierender Fonds anrechnbare ausländische Quellensteuern in Höhe von ccc,dd EUR ..."

 

Das alles soll nun in die EK-Steuererklärung?

xxx,yy wohl nach Zeile 15

ccc,dd vielleicht nach Zeile 53?????

 

 

Wenn ich die Fonds nun ein paar Jahre halte, dann mache ich das jedes Jahr so????

 

Und wenn ich dann einen der Fonds ganz oder teilweise verkaufe:

Ja WAS mache ich dann?????

 

Die Abgeltungssteuer wir ja offenbar gnadenlos auf abgezogen und ich muss mir die versteuerten Beträge per EKSt-Erklärung zurückholen.

 

Wie erzähle ich dem Finanzamt in welchem Jahr ich wie viel Steuern für den verkauften Fonds bei der jährlichen Steuererklärung angegeben habe? Ich habe ja NUR die Summe für alle ausl. th. Fonds!!!!

 

 

Kann mir da jemand helfen?

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Taxadvisor

Laut

http://www.wallstree...drat-m-g-und-co

ist (wenn die Bank richtig gerechnet hat und man immer alles (xxx,yy) abgeführt hat ) alles ganz einfach:

 

zzz,aa müsste demzufolge die Summe aller "xxx,yy" über alle Jahre enthalten.

 

Kann das hier jemand nachprüfen?

 

 

Wie soll das gehen? Grundsätzlich macht die Bank das, aber eben nicht immer richtig.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Auf der jährlichen Steuerbescheinigung steht da immer

" nur nachrichtlich:

Zeile 15 .............. xxx,yy EUR

Bei Veräußerung ... zzz,aa EUR

"

und weiter unten

"... außländischer thesaurierender Fonds anrechnbare ausländische Quellensteuern in Höhe von ccc,dd EUR ..."

 

Das alles soll nun in die EK-Steuererklärung?

xxx,yy wohl nach Zeile 15

ccc,dd vielleicht nach Zeile 53?????

 

Ich habe das gleiche Problem, ich habe ebenfalls eine Depot bei ebase und auch außländischen thesaurierenden Fonds vor 2009 gekauft.

In 2009 sah meine Steuerbescheinigung noch so aus:

Zeile 15: 560

Veräußerung: 0

Zeile 52: 28

Zeile 53: 10

 

Für 2010 so:

Zeile 15: 0

Veräußerung: 94

Zeile 52: 0

Zeile 53: 7

 

In 2010 wurden ca. 10% der außländischen thesaurierenden Fonds verkauft. Aber ich kann mir die 0 in Zeile 15 nicht erklären. Normaler weise sollte hier ein Betrag eingetragen sein.

 

Kann ich das ganze 1:1 von der Steuerbescheinigung übernehmen, oder muss ich jeden Fonds einzeln aus dem Bundesanzeiger heraussuchen und einzeln angeben.

 

Was muss ich beim Verkauf der außländischen thesaurierenden Fonds genau beachten?

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berndd

 

.........

Kann ich das ganze 1:1 von der Steuerbescheinigung übernehmen, oder muss ich jeden Fonds einzeln aus dem Bundesanzeiger heraussuchen und einzeln angeben.

 

Was muss ich beim Verkauf der außländischen thesaurierenden Fonds genau beachten?

 

 

Ich übernehme schon seit Jahren die Werte der Bescheinigung unverändert von ebase.

 

So wie ich das sehe, hat ebase für die 2010-Bescheinigung vermutlich nur die Erträge der ausl.thes.Fonds für Zeile 15 angegeben, die bis zu Ausstellung der Bescheinigung (bei mir Ende Januar 2011) veröffentlicht waren. Vermutlich fehlen die Daten von Fonds mit Geschäftsjahresende 31.12.2010. Diese werden dann aber wenn man die Darstellung von ebase die du hier reingestellt hast interpretiert, in der Bescheinigung für das Jahr 2011 enthalten sein.

Ob das Verhalten von ebase jetzt steuerrechtlich korrekt ist oder nicht, ist mir egal, solange in meiner Bescheinigung nicht angekreuzt ist, dass nicht alle Erträge von ausl.thes.Fonds enthalten sind.

 

Beim Verkauf würde ich genau das machen, was ebase schreibt: Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen

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powerschwabe

So wie ich das sehe, hat ebase für die 2010-Bescheinigung vermutlich nur die Erträge der ausl.thes.Fonds für Zeile 15 angegeben, die bis zu Ausstellung der Bescheinigung (bei mir Ende Januar 2011) veröffentlicht waren. Vermutlich fehlen die Daten von Fonds mit Geschäftsjahresende 31.12.2010. Diese werden dann aber wenn man die Darstellung von ebase die du hier reingestellt hast interpretiert, in der Bescheinigung für das Jahr 2011 enthalten sein.

Ob das Verhalten von ebase jetzt steuerrechtlich korrekt ist oder nicht, ist mir egal, solange in meiner Bescheinigung nicht angekreuzt ist, dass nicht alle Erträge von ausl.thes.Fonds enthalten sind.

 

Beim Verkauf würde ich genau das machen, was ebase schreibt: Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen

 

Welches Kästchen meinst du hier genau? Bei mir gibt es nur das Kästchen mit ausl. ter. Fonds vorhanden. Und dieses ist angekreuzt.

 

Also einfach den Betrag "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen ausl. ...." von Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) abziehen.

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berndd

 

Welches Kästchen meinst du hier genau? Bei mir gibt es nur das Kästchen mit ausl. ter. Fonds vorhanden. Und dieses ist angekreuzt.

 

Also einfach den Betrag "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen ausl. ...." von Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) abziehen.

 

im Muster gibt es darunter noch die Möglichkeit ein Kreuz zu setzten vor den Text:

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie

verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt. Wir weisen Sie

darauf hin, dass Sie in der Steuererklärung sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Dieser Text wird wohl nur dann ausgedruckt, wenn es tatsächlich angekreuzt wird.

 

Deshalb gehe ich bei meinen Bescheinigungen immer davon aus, dass alle Erträge der ausl.thes Fonds enthalten sind, solange dieser Text nicht erscheint.

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