Zum Inhalt springen
mikemuica

Mitgliedschaft bei Genossenschaftsbanken - wo problemlos / Übersicht Rendite

Empfohlene Beiträge

vanity
vor 29 Minuten von Fondsanleger1966:

Gab es da nicht eine attraktivere Nachranganleihe?

Beitrag #4 (ff) hier im Thread! :D (those were the days :()

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
4 hours ago, Fondsanleger1966 said:

Die Münchener Hyp ist doch schon vor Jahren hier im Forum diskutiert worden. Gab es da nicht eine attraktivere Nachranganleihe? 

 

Ansonsten sehe ich in den hier bisher aufgezählten Beispielen nicht mehr die wirklich überzeugenden Anlagen (wenn man nicht ohnehin schon bei der Geno Kunde ist). Das war mit den 4%+x, die es früher oft gab, noch anders.

Kunde wird man schnell, das sollte keine Hürde darstellen. Und nach berechtigter Kritik, sollte es im Anschluss um Alternativen gehen. Möglicherweise sind Wohnungsbau-Genos die bessere Wahl?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
Am 1.10.2019 um 19:49 von kleinerfisch:

Immerhin ist die Bank Mitglied in der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung (nimmt allerdings an keinem Schlichtungsverfahren für Banken teil).

 

In der Banksuche unter "Beschwerde einreichen" https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle ist die Bank zumindest gelistet.

 

Ebenso auf der eigenen Webseite die Anschrift der Schlichtungsstelle:

https://www.vrb-meinebank.de/service/rechtliche-hinweise/impressum.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

OK, dann haben die Genossenschaften wohl ihre eigene Schlichtungsstelle. Wusste ich noch nicht.

Die Bedingungen für Schlichtungen scheinen die gleichen, wie bei Privatbanken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Die PSD-Bank Karlsruhe-Neustadt e.G. erlaubt aktuell bis zu 20 Anteile á 100 €. Als Dividende für 2018 wurden in diesem Jahr 4 % p.a. ausbezahlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mojo-cutter
vor 14 Minuten von Kolle:

Die PSD-Bank Karlsruhe-Neustadt e.G. erlaubt aktuell bis zu 20 Anteile á 100 €. Als Dividende für 2018 wurden in diesem Jahr 4 % p.a. ausbezahlt.

Beachten (aus der Satzung)

§ 40 Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme be- schränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt € 100,–.

 

§ 44 Deckung eines Jahresfehlbetrages

...
(3) Werden die Geschäftsguthaben zur Verlustdeckung herange- zogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Ver- lustanteil nach dem Verhältnis der übernommenen Ge- schäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, berechnet.
 

kommt sicher selten vor, aber...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle
vor 2 Minuten von Mojo-cutter:

Beachten (aus der Satzung)

§ 40 Nachschusspflicht

Danke für den Hinweis, ich dachte dass sowas jeder Genosse weiß, aber besser nochmals darauf hinweisen...;)

 

Ich war als Gast auf den 3 letzten Vertreterversammlungen und habe ein sehr gutes Gefühl dass es bei dieser Bank nicht so schnell zur Nachschusspflicht kommt. Aber klar, es sind bei der Maximaleinlage 4000 € Risikokapital für die es dann vielleicht 80 € Dividende gibt, was dann einer Verzinsung von 2 % p.a. gleichkommt. Wenn überhaupt, die letzten Jahre wurde die Dividende schrittweise von 6 auf 4 % abgesenkt obwohl das Bankergebnis auch mehr zugelassen hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga

Ist solch eine worst-case-bias eigentlich eine wirtschaftswissenschaftlich sinnvolle Betrachtungsweise oder spielt die Psyche (Verlustangst) eine größere Rolle als der Verstand (Wahrscheinlichkeit des Eintretens)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Wenn Du Hundert solche Engagements hast, die auch noch systematisch unabhängig voneinander sind, macht es natürlich Sinn mit Ausfallwahrscheinlichkeiten zu rechnen.

Hast Du eins oder zehn bei verschiedenen Geno-Banken im gleichen Rechts- und Wirtschaftsraum ist es letztendlich egal, ob ein eingetretener Totalausfall vorher mit 0,001% oder 10% Wahrscheinlichkeit gerechnet wurde. Für Tagesgeld gilt natürlich das gleiche.

Nicht ganz egal beim Vergleich verschiedener Anlagemöglichkeiten finde ich aber, wenn zum Totalausfall auch noch eine Nachschusspflicht kommt.

 

Was hier kaum diskutiert wird, ist die Schwierigkeit aus einer Genossenschaft wieder rauszukommen, sei es weil man das Geld doch braucht oder weil man ein ungutes Gefühl hat. Ich hatte vor Jahren mal Wohnungsbaugenossenschaften recherchiert. Da dauerte das mindestens ein, meistens zwei Jahre von der Kündigung bis zur Auszahlung.

 

Beides sind für mich dicke Minuszeichen im Vergleich zu Tagesgeld.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Arcon
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Wenn Du Hundert solche Engagements hast, die auch noch systematisch unabhängig voneinander sind, macht es natürlich Sinn mit Ausfallwahrscheinlichkeiten zu rechnen.

Hast Du eins oder zehn bei verschiedenen Geno-Banken im gleichen Rechts- und Wirtschaftsraum ist es letztendlich egal, ob ein eingetretener Totalausfall vorher mit 0,001% oder 10% Wahrscheinlichkeit gerechnet wurde. Für Tagesgeld gilt natürlich das gleiche.

Nicht ganz egal beim Vergleich verschiedener Anlagemöglichkeiten finde ich aber, wenn zum Totalausfall auch noch eine Nachschusspflicht kommt.

 

Was hier kaum diskutiert wird, ist die Schwierigkeit aus einer Genossenschaft wieder rauszukommen, sei es weil man das Geld doch braucht oder weil man ein ungutes Gefühl hat. Ich hatte vor Jahren mal Wohnungsbaugenossenschaften recherchiert. Da dauerte das mindestens ein, meistens zwei Jahre von der Kündigung bis zur Auszahlung.

 

Beides sind für mich dicke Minuszeichen im Vergleich zu Tagesgeld.

 

Das ist voher ja alles bekannt, ich finde den Vergleich mit Tagesgeld auch nicht treffend, wenn dann eher mit Festgeld zu vergleichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Mein Post war eine Antwort auf Penga, der die Sinnhaftigkeit der Verbreitung der "bekannten" Informationen angezweifelt hat.

 

vor 2 Stunden von Arcon:

wenn dann eher mit Festgeld zu vergleichen.

Für mich sind das zwar alles RK1-Alternativen aber gut, nehmen wir Festgeld:

  • keine Nachschusspflicht

Aus einem bestehenden Festgeld kommt man immerhin raus

  • im Todesfall (kann für Erben schon mal wichtig sein)
  • bei Harz IV (kann auch wichtig werden, wenn der Antrag sonst liegen bleibt)
  • bei drohender Insolvenz der Bank

Was der letzte Punkt in der Praxis wirklich wert ist, kann ich nicht beurteilen, aber es ist zumindest eine theoretische Option.

Ich habe das jetzt nicht überprüft, aber ich kann  mir nicht vorstellen, dass einer der drei Punkte auch bei einer Beteiligung an einer Genossenschaft zieht, besonders nie der letzte. Das ist ja schließlich Eigenkapital und Eigenkapital ist quasi per Definition immer am stärksten in der Haftung.

 

Das mögen alles kleine Risiken sein, aber zum Festgeld ist der Renditeunterschied auch nicht berauschend. Auf 5 Jahre bekommt man heute 1,8%. Gegenüber 2.000 EUR mit (auf Dauer unsicheren) 4% der Vorteil mal gerade 32,40 EUR p.a. nach Steuern.

Für mich deckt das noch nicht mal die Verwaltungskosten, da bleibt keinerlei Risikoprämie übrig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver
· bearbeitet von John Silver

Ich würde empfehlen die Anlage nicht mit Tagesgeld et al zu vergleichen, weil der Vergleich nicht nur hinkt sondern sinnfrei ist.

 

Bei ca. 4% Rendite muss man die Anlage mit anderen 4%ern vergleichen und deren Liquidität und Sicherheit dazu ins Verhältnis setzen.

Beispiele:

Die PCC emittiert gerade einen Bond für 4%, siehe Fachthread. Und der wird börsentäglich verkäuflich sein, wird aber natürlich erst regulär in 

2025 getilgt.

Die u.g. Nachranganleihe der IKB rentiert dagegen bei aktuell 3,146%. 

IKB Deutsche Industriebank AG Nachr.Anleihe v. v.2017(2022) WKN A2E4QG.

 

Jetzt kann jeder die o. g. Anlagen (oder auch jede Menge andere) in das Rendite-Dreieck bezüglich Rendite - Risiko/Sicherheit - Liquidität eingruppieren und zu einer Erkenntnis kommen.

Ich persönlich finde, dann kommen die relativ kleinteiligen illiquiden Geno-Anteile auf ihre Art nicht so schlecht weg (Ich habe auch ein paar),

auch wenn die, siehe die Anmerkungen oben im Thread, durchaus ihre Nachteile haben.

Mir sind die aber zu kleinteilig und damit bei Aufwand (nicht Kosten) für die Geldanlage insgesamt auf "Masse" zu mühsam.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Warum ist es sinnfrei für einen Vergleich Liquidität und/oder Sicherheit fix zu halten und die verschiedenen Renditen anzuschauen, aber sinnvoll die Rendite fix zu halten und die Unterschiede der beiden anderen Variablen zu betrachten?

 

Das gilt umsomehr als zumindest für mich Risiko und Liquidität dieser beiden Anleihen ohne weitere, teils vermutlich langwierige Recherche völlig im Dunkeln liegen.

Da ich mich mich mit Anleihen nicht so auskenne, kann ich weder das Risiko einer Nachranganleihe einschätzen noch weiß ich, wer oder was PCC ist. Wird sicher stimmen, dass mindestend die eine Anleihe börsentäglich handelbar ist, aber ich brauche auch einen Käufer. Womit wir noch bei einem zusätzlichen Risiko der Anleihen sind - dem Kursrisiko bei Verkauf vor Fälligkeit. Auch das sollte man einschätzen können.

 

Auch wenn für die Kenner Deine Vergleichswerte sicher hilfreich sind, nützen sie zumindest mir wenig.

Tages- und Festgeld kennt dagegen jeder, sogar ich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966

Ein Unterschied zu den Anleihen besteht darin, dass die Genobanken die Dividende jährlich beliebig senken können. Und einige haben das auch schon gemacht. Besonders nach solchen Auffüll-Aktionen. Diese erhöhen schließlich auch die dividendenberechtigen Genoanteile erheblich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
· bearbeitet von penga
12 hours ago, Fondsanleger1966 said:

Ein Unterschied zu den Anleihen besteht darin, dass die Genobanken die Dividende jährlich beliebig senken können. Und einige haben das auch schon gemacht. Besonders nach solchen Auffüll-Aktionen. Diese erhöhen schließlich auch die dividendenberechtigen Genoanteile erheblich.

Hast du Belege dafür, in welchem "erheblichen" Umfang die veräußerten Genoanteile in der Regel bei solchen Auffüll-Aktionen steigen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Die Absenkung nach der Auffüllaktion war von 6% auf 2% (über mehrere Jahre hinweg).

 

[EDIT: Da im vorausgegangenen Posting wesentliche Stellen gelöscht wurden: Das Folgende ist eine Antwort auf die aufgestellte Behauptung, spätestens nach 19 Monaten hätte man sein Geld bei Genoanteilen von Banken zurück.]

 

Die Kündigung läuft so ab:

a) Eine bestimmte Frist vor dem Geschäftsjahresende die Kündigung aussprechen (z.B. 3 Monate)

b) Warten auf das Wirksam werden der Kündigung (je nach Satzung bis zu 5 Jahre, z.B. bei der GLS-Bank)

c) Rückzahlung nach der Generalversammlung des Folgejahres, also ca. im Sommer.

 

In einem besonders ungünstigen Fall kann es also 6,5 Jahre dauern, bis der Genosse sein Geld zurück hat.  

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 15 Stunden von kleinerfisch:

Aus einem bestehenden Festgeld kommt man immerhin raus

  • im Todesfall (kann für Erben schon mal wichtig sein)
  • bei Harz IV (kann auch wichtig werden, wenn der Antrag sonst liegen bleibt)
  • bei drohender Insolvenz der Bank

Kannst du eine Quelle angeben (Gesetz?) in der man diese Ausnahmen nachlesen kann? Alle meine Festgelder enthalten zumindest keine vertragliche Regelung dazu.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 20 Minuten von whister:

Kannst du eine Quelle angeben (Gesetz?) in der man diese Ausnahmen nachlesen kann?

 

§ 314 BGB. Was ein (darin vorausgesetzter) „wichtiger Grund“ ist, entscheidet letztlich die Rechtsprechung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 4 Minuten von chirlu:

 

§ 314 BGB. Was ein (darin vorausgesetzter) „wichtiger Grund“ ist, entscheidet letztlich die Rechtsprechung.

Danke. Die Frage ist zu welchem Preis man dann aus dem Feldgeld kommt:

 

Zitat

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 13 Minuten von penga:

Nicht alle Geno-Banken haben Nachschusspflicht.

Die hier besprochene schon (s.o.). Von damals von mir ausgewerteten 58 Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) hatten 52 eine Nachschusspflicht, davon 46 in Höhe des Nennwertes. Kann aber bei den Banken anders sein.

 

vor 13 Minuten von penga:

Die Kündigung, die zum (Geschäfts-)Jahresende wirksam wird, geht mit der Auszahlung der Anteile einher. Kein endloses Warten, wie oben beschrieben.

Nein. Ausgezahlt wird nach Feststellung des Jahresabschlusses. Das macht die Vertreterversammlung, die spätestens 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (GJ) tagt. Das war auch bei der überwiegenden Zahl der WBGs so. Geht ja auch kaum anders, da das Austrittsjahr ja ein Verlustjahr sein kann.

 

vor 15 Minuten von penga:

(im schlimmsten Fall) 19 Monate in der Geno-Bank, wenn bspw. 6 Monate Kündigungsfrist bestehen und man die Frist um einen Tag verpasst hat.

Nein. Kündigungsfrist ist 3 Monate vor Ende GJ.

Trotzdem: wenn Du die Frist um einen Tag verpasst, also am 01.10.19 kündigst, wird die Kündigung zum 31.12.20 wirksam und Du bekommst Dein Geld (im schlimmsten Fall) am 30.06.21 + Bearbeitungszeit. Sind dann schon 21 Monate bzw. im best case (Kündigung am 30.09.19) 9 Monate.

Das ist eher kulant im Vergleich mit WBGs. Dort sind es meist 6 Monate, was die Wartezeit im worst case auf 2 Jahre verlängert. Im best case (Kündigung am 30.09.19) sind es dann 12 Monate.

 

Steht alles in der Satzung. War Dir wohl zuviel Arbeit, die mal anzuschauen. Gut, dass Du den Satz mit dem "Halbwissen", mit dem andere hier angeblich "umherwerfen" wieder gelöscht hast.

 

vor 21 Minuten von penga:

Die Dividende mag schwanken, die letzten Jahre geben Grund zur Annahme, dass es tendentiell weniger wird, aber sich im Rahmen von 1,5-3% bewegen wird.

Auch kein überzeugendes Argument für Genos. 1,5-2% wäre dann schon im Bereich 5J-Festgeld.

Bei 3% habe ich dann auf die 2.000 EUR noch ca. 16,20 Mehrertrag p.a. gegenüber 5J-Festgeld. Ganz ehrlich: dafür fülle ich noch nicht mal das Antragsformular aus, wenn Du es mir auf den Tisch legen würdest.

 

vor 19 Minuten von penga:

Drohende Insolvenz: Sarkastisch ausgedrückt wird dann aus dem Nachteil, ohnehin nur wenige Anteile kaufen zu können, ein Vorteil.

Das spricht allerdings massiv für Investitionen von Kleinstbeträgen in insolvenzgefährdete Unternehmen aller Art. Für Genos speziell spricht dann nur noch, dass die Beschränkung auf geringe Summen von außen kommt, während ich mich bei Aktien auch noch angestrengt selbst beschränken muss.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga

 

Toleranz gepaart mit Fachwissen, super!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 1 Stunde von kleinerfisch:

Kann aber bei den Banken anders sein.

Bei Banken gibt es im Moment drei Versionen:

Mit Nachschusspflicht, ohne Nachschusspflicht und Nachschusspflicht bis 31.12.2019.

 

Wobei ich 2.000 Euro noch für überschaubar halte.

Es gibt ja auch Banken mit Nachschusspflicht, bei denen man deutlich mehr zeichnen kann- was dann je nach Umfang der Geschäftsbeziehung auch mal bis in den sechsstelligen Bereich angeboten wird.

Das würde ich mir allerdings auch verkneifen, selbst, wenn es dann das Premium-Girokonto für lau dazu gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver
Am 8.2.2019 um 01:07 von John Silver:

https://www.vb-piel.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/banksache/fusion-pk.html

 

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article215700915/Warum-die-Volksbank-schon-wieder-fusioniert.html

 

Hier bietet sich - wenn man es so nennen will - eine Gelegenheit.

Die beiden Volks- und Raiffeisenbanken fusionieren. Um Genossenschaftsanteile zu zeichnen genügt jeweils die Eröffnung eines Sparbuchs, der Wohnort im

Geschäftsgebiet ist nicht Voraussetzung.

Da die beiden Banken dann fusionieren, behält man jeweils seine Anteile, kann diese "Bündeln" und hat dadurch zumindest eine "bedingt" nennenswerte Größe. Das wir hier immer noch von "kleinem Geld" reden versteht sich von selbst. 

 

Die Fusion ist weitestgehend vollzogen und ich habe jetzt am Wochenende eine Buchungsmitteilung erhalten, dass meine Anteile - wie von mir geplant - zusammengelegt wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister

Weiß Jemand wieviele Anteile man momentan bei der PSD München zeichnen kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
vor 6 Stunden von whister:

Weiß Jemand wieviele Anteile man momentan bei der PSD München zeichnen kann?

Ich weiß es nicht persönlich, aber laut Satzung, http://www.psd-muenchen.de/mb650/Satzung.pdf, darf man max. 6 Anteile haben (mind. 1, 5 weitere mögl.). Es gibt übrigens keine Nachschusspflicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...