Zum Inhalt springen
MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

Empfohlene Beiträge

alsuna
vor 6 Minuten von kader:

von Consors hieß es : alle, das Wertpapier betreffenden, Daten wurden übertragen. Auch hieß es: solange Wertpapier nicht verkauft wurde, sind die Verluste aus dem fiktiven Verkauf fiktiv und werden nur nach dem erfolgten Verkauf real und können erst ab diesem Zeitpunkt mit Gewinnen verrechnet werden. Ich gehe davon aus, dass diese Aussage richtig ist, denn mit Steuern aus den fiktiven Gewinnen, wird ja genauso verfahren, sprich diese fallen erst dann an, wenn Wertpapier tatsächlich verkauft wurde. 

von comdirect hieß es: wir sehen nur Kaufkurse vom fiktiven Kauf, somit basieren unsere Berechnungen auf diesen Kursen. Alles vorher spielt für uns keine Rolle.

Führe dir mal diesen Thread zu Gemüte:

 

Mit dem Wissen solltest du konkret rausfinden können, was bei den Banken wo übertragen und wo nicht richtig angekommen ist. Oder ob du einfach nur einen schlecht kommunizierenden Mitarbeiter an der Hotline erwischt hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kader
vor 9 Minuten von Cai Shen:

Wo, außer im Verlustverrechnungstopf, werden solche negativen steuerlichen Differenzen denn sonst aufbewahrt.

genau so habe ich es anfangs auch gedacht!!! Doch dem ist anscheinend nicht so! Es gibt auch mehrere Töpfe ! Und noch mehr Sonderfälle .....

Mich freut aber, dass keiner von euch geschrieben hat "dann hast du halt Pech gehabt" .... weil genau das war die Aussage vom comdirect-Mitarbeiter ... "Es gibt halt die ungünstigen Fälle ... "

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97
war Blödsinn
vor 4 Stunden von chirlu:

15 Euro Gewinn seit dem fiktiven Verkauf (oder 10,50 Euro bei 30% Teilfreistellung)

das kann ja nicht sein: Der fiktive Verkauf fand ja statt, um die Gewinne/Verluste nach altem Steuerrecht (ohne TFS) von den neuen mit TFS abzugrenzen.

 

Habe ich in meinem zitierten Post auch so dargelegt.

 

Sorry, nicht sinnentnehmend gelesen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 6 Minuten von beamter97:
vor 3 Stunden von chirlu:

15 Euro Gewinn seit dem fiktiven Verkauf (oder 10,50 Euro bei 30% Teilfreistellung)

das kann ja nicht sein: Der fiktive Verkauf fand ja statt, um die Gewinne/Verluste nach altem Steuerrecht (ohne TFS) von den neuen mit TFS abzugrenzen.

 

Den Einwand verstehe ich nicht. Es sind 10 Euro Verlust unter dem alten Steuerrecht angefallen und 15 Euro Gewinn unter dem neuen Steuerrecht; das ist doch getrennt. Ein fiktiver Verkauf hat auch stattgefunden, wenn ein Fonds keine Teilfreistellung hat (z.B. Rentenfonds).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

Ich stelle die aktuelle Datensatzbeschreibung der Taxbox hier nochmal rein:

 

Interessant für @kader sind die Felder W24 und W 25, in denen das Ergebnis des fiktiven Verkaufs an die neue Bank mitgeteilt wird,

Lt. Kommentar kann der Feldinhalt auch negativ sein.

ti01-datenverteilung-data.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mangalica
· bearbeitet von Mangalica

Der Renditewert, aus dem sich die Vorabpauschale für 2022 ableitet, beträgt heute -0,45 %.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 2 Stunden von Mangalica:

die Vorabpauschale für 2022

richtiger: die Vorabpauschale für 2021, die im Januar 2022 besteuert werden wird

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
· bearbeitet von moonraker

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarbarossaII

Rechenbeispiel für Vorabpauschale für 2020 (Besteuerung Anfang 2021, also "jetzt"): bei 20.000 € in Aktienfonds: 1,81 € Kapitalertragsteuer Anfang 2021 fällig (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale)

 

Andere Beträge in Aktienfonds kann man sich mit Dreisatz ausrechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DST
· bearbeitet von DST

Hallo zusammen,

 

ich habe während der Corona-Krise auf einen thesaurienden ETF gesetzt (IE00B48X4842) und damit auch einen großen Gewinn gemacht. Für die Vorabpauschale ist aber soweit ich weiß nur die Wertsteigerung vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2021 relevant. Diese beträgt bei dem ETF rund 10%. Obwohl ich den ETF noch immer halte hat mir meine Bank bisher keine Vorabpauschale berechnet. Übersehe ich etwas?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tenno

Dauert noch ein bisschen, Fidelity z. B. hat die Berechnung für Mitte Januar angekündigt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor einer Stunde von DST:

thesaurienden ETF [...] großen Gewinn [...]. Für die Vorabpauschale ist aber soweit ich weiß nur die Wertsteigerung vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2021 relevant. Diese beträgt bei dem ETF rund 10%. 

Falsch - du musst die Wertsteigerung und den Basisertrag anschauen. Quellen:

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale

 

Für die ganz Rechen-Faulen (wie mich): "schlimmer" als der Basisertrag kann es laut den verlinkten Rechenschemen nicht kommen => pro 20.000 € in Aktienfonds für Kontodeckung mit 1,81 Euro (Höhe Basisertrag für 2020) sorgen, die Bank die Abrechnung machen lassen und dann weiter sehen. Quelle: mein letzter Post weiter oben  #1859

Am 7.1.2021 um 23:53 von BarbarossaII:

Rechenbeispiel für Vorabpauschale für 2020 (Besteuerung Anfang 2021, also "jetzt"): bei 20.000 € in Aktienfonds: 1,81 € Kapitalertragsteuer Anfang 2021 fällig (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale)

 

Andere Beträge in Aktienfonds kann man sich mit Dreisatz ausrechnen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 19 Minuten von BarbarossaII:

Für die ganz Rechen-Faulen (wie mich): "schlimmer" als der Basisertrag kann es laut den verlinkten Rechenschemen nicht kommen => pro 20.000 € in Aktienfonds für Kontodeckung mit 1,81 Euro (Höhe Basisertrag für 2020) sorgen, die Bank die Abrechnung machen lassen und dann weiter sehen.

Dann sag doch gleich max. 1 € pro 10.000 € Bestand; das begreifen hoffentlich alle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DST
· bearbeitet von DST

Es geht mir nicht um die Berechnung. Für Cent-Beträge ist mir meine Zeit zu schade das auszurechnen [zumal es sowieso vom Pauschbetrag abgezogen wird]. Es geht mir darum, dass mir die Bank bisher keine Rechnung gestellt hat und die müsste ich doch eigentlich bekommen wenn sowohl der ETF an sich seit dem 1.1.2020 an Wert gewonnen hat als auch meine tatsächlichen Anteile, oder etwa nicht? Ich schließe aus den bisherigen Antworten, dass man mir meine Frage anscheinend nicht beantworten kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lothar-hh
vor 1 Minute von DST:

Es geht mir nicht um die Berechnung. Für Cent-Beträge ist mir meine Zeit zu schade das auszurechnen. Es geht mir darum, dass mir die Bank bisher keine Rechnung gestellt hat und die müsste ich doch eigentlich bekommen wenn sowohl der ETF an sich seit dem 1.1.2020 an Wert gewonnen hat als auch meine tatsächlichen Anteile, oder etwa nicht? Ich schließe aus den bisherigen Antworten, dass man mir meine Frage anscheinend nicht beantworten kann.

Du bist zu ungeduldig. Die Vorabpauschale-Abrechnungen der Depotbanken kommen erst ab dem 11.1. erfahrungsgemäß.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DST
· bearbeitet von DST
vor 5 Minuten von lothar-hh:

Du bist zu ungeduldig. Die Vorabpauschale-Abrechnungen der Depotbanken kommen erst ab dem 11.1. erfahrungsgemäß.

Danke! Ist halt meine erste Vorabpauschale.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 5 Stunden von Ramstein:

Dann sag doch gleich max. 1 € pro 10.000 € Bestand; das begreifen hoffentlich alle.

und zur Klarstellung: Wert des Bestandes am 1.1.2020, denn auf diesen Wert wird die Pauschale berechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman

Aus verschiedenen Gründen rückt (auch) bei mir der Zeitpunkt einer radikalen Vereinfachung der Depots näher; zum Teil (v.a. beim Umtausch von Einzelaktien in ETFs) stecke ich auch schon mitten drin.

Dabei stellt sich mir die Frage, wie ich mit den Altbeständen (=angeschafft vor Jahresultimo 2017 2009; editiert wegen Schwachsinns) an Fonds verfahren sollte. Es handelt sich ausnahmslos um ETFs. Viele von denen waren mal die besten ihrer Klasse unter den Replizierern, sind es jedoch z. T. mittlerweile nicht mehr.

Alle Altbestandsfonds wurden bekanntlich zum 31.12.2017 fiktiv veräußert und die ursprüngliche Steuerfreiheit der Kursgewinne wurde ersetzt durch einen Freibetrag von € 100.000,- je Person.

Würde ich diese meine Bestände per heute verkaufen, entstünden Gewinne i. H. v. deutlich mehr als 100k. Meine Frau hat als Altbestände nur Aktien, kann also ihren Freibetrag nicht nutzen.

Frage: (Unter welchen Voraussetzungen) kann ich „ihren“ Freibetrag zusätzlich zu meinem eigenen nutzen?

 

Disclaimer: SuFu angeworfen aber nichts gefunden; Steuerberater gefragt aber der meint, er müsse erst recherchieren; illegale Aktionen kommen nicht in Frage.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Limit

Der Freibetrag von 100k€ gilt nur für Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Da alle manche Freibeträge bei verheirateten Paaren verdoppelt werden, sollte könnte das auch hier so sein. Wenn Du ein Steuerprogramm wie WISO nutzt, kannst Du das einfach selbst ausprobieren. Wenn nicht, sag Bescheid.

Voraussetzung ist allerdings, wmie Limit schon schrieb, der Kauf vor 2009, nicht vor 2018.

 

Edit nach weiterem Nachforschen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
vor 4 Minuten von Limit:

Der Freibetrag von 100k€ gilt nur für Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden.

Sollte dieses gemeint sein: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/investmentfonds-336-uebergangsfragen_idesk_PI20354_HI11762303.html 

Zitat

Privatvermögen: Kauf der Anteile vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile): Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei (Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer). Ab dem 1.1.2018 unterliegen aber sämtliche Erträge i. S. d. § 16 InvStG 2018 – und damit auch die Wertänderungen ab diesem Zeitpunkt – der Einkommensteuer. Allerdings wird diese Steuerpflicht entschärft: Bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen erhält jeder Anleger für Veräußerungsgewinne ab 2018 einen persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR. Dieser wird aber nicht beim Steuerabzug sondern erst im Veranlagungsverfahren gewährt.

 

Als total Ahnungsloser, wäre mein Recherche-Ansatz in diese Richtung: https://www.gevestor.de/details/glaubigerwechsel-bei-depotubertrag-worauf-anleger-achten-sollten-664246.html

Zitat

 

Der unentgeltliche Depotübertrag

Bei einem unentgeltlichen Depotübertrag, im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft, wird die Abgeltungssteuer nicht aktiviert und der Depotübertrag erfolgt mit der Information der Ursprungskaufdaten.

Allerdings ist das Kreditinstitut dann verpflichtet, dem Finanzamt eine Meldung zu machen, um etwaiger Steuerhinterziehung vorzubeugen. Dadurch wird vom Finanzamt das Erbschafts-/Steuerschenkungsverfahren eingeleitet.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 36 Minuten von Akaman:

Würde ich diese meine Bestände per heute verkaufen, entstünden Gewinne i. H. v. deutlich mehr als 100k.

 

Es geht um Gewinne, die ab 2018 entstanden sind. Zur Sicherheit, denn dir scheint das Ganze weniger klar zu sein, als das „bekanntlich“ suggeriert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Voraussetzung ist, der Fonds wurde vor 2009 gekauft. Nur dann gibt es den Freibetrag. Dieser könnte durch Schenkung an die Ehefrau "verdoppelt" werden (löst natürlich u.U. SchSt aus, evtl. Güterstandsschaukel prüfen). Steuerfrei sind ohnehin - unabhängig von der Veräußerung und dem Freibetrag - alle bis zum 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne. Nur die ab dem 01.01.2018 entstandenen Wertzuwächse sind überhaupt steuerpflichtig, auf diese wird der Freibetrag von TEUR 100 angerechnet. Handelt es sich z.B. um Aktienfonds, würde ein Wertzuwachs ab 01.01.2018 von ca. TEUR 141 voll gegen den Freibetrag verrechnet werden können und nicht zu einer Steuerbelastung führen.

 

Gruß Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman
vor 4 Stunden von Akaman:

Dabei stellt sich mir die Frage, wie ich mit den Altbeständen (=angeschafft vor Jahresultimo 2017) an Fonds verfahren sollte.

Das ist in der Tat Schwachsinn bzw. ein Flüchtigkeits-Tippfehler. Sorry. Mir ist klar, dass es sich dann um Altbestände handelt, wenn sie vor 2009 gekauft wurden. Und so ist es auch bei meinen Altbeständen.

 

Ebenso ist mir klar, dass nur die Gewinne ab der fiktiven Veräußerung relevant sind. Keine Sorge, der Inhalt der Reform ist mir klar.

 

Mir geht es lediglich um die Frage, ob/wie ich den Freibetrag meiner Frau nutzen kann.

 

Insofern leuchtet mir die Vermutung von kleinerfisch ein. Danke! pillendrehers Vorschlag möchte ich aus persönlichen Gründen erstmal nicht weiter verfolgen.

 

@kleinerfisch: nein, ich nutze kein Steuerprogramm.

 

edit: meine Antwort hat sich mit der von Taxadvisor überschnitten. Wie gesagt: um genau diesen Fall geht es: vor 2009 gekauft, Wertzuwachs ab fiktiver Veräußerung bis heute. Auch die 141k würden allerdings noch nicht reichen, so dass die Frage bleibt: kann ich darüber hinaus den Freibetrag meiner Frau nutzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...