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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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beamter97
vor 2 Stunden von Allesverwerter:

Der 100k-FB gilt für die steuerliche Gewinne..., also nach TFS

Richtig!

 

Aus dem Anwendungschreiben zur Investmentsteuerreform:

Zitat

Rz. 56.101

Im Veranlagungsverfahren ist von Amts wegen auf die Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen der Freibetrag nach § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG anzuwenden. Steuerpflichtig ist nur der nach einer Teilfreistellung verbleibende Gewinn, so dass auch nur der nach einer Teilfreistellung verbleibende Gewinn den Freibetrag mindert.

 

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Moneycruncher
vor 9 Minuten von beamter97:

Richtig!

 

Aus dem Anwendungschreiben zur Investmentsteuerreform:

 

Sowohl bei www.steuern.de als auch bei finanztest findet sich die Aussage, dass nur der den Freibetrag (100k) übersteigende Gewinn um die TFS vermindert wird. Für die Erreichung des Freibetrags ist dagegen der Bruttogewinn relevant.

 

Wo bekomme ich eine rechtsverbindliche Auskunft hierzu?

Am 12.11.2021 um 14:10 von Moneycruncher:

Es sei denn für die synthetischen ETFs hat sich in 2021 die Beteuerung geändert, wäre mir aber neu

So langsam wird es unheimlich. Folgendes Zitat aus www.steuern.de: Ausgenommen von der Freistellung sind Fonds, die in Swaps investieren (Fully-funded Swaps). 

 

Damit hätte DBX1ME keine TFS.  Kann das wirklich sein??

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Taxadvisor
vor 9 Minuten von Moneycruncher:

Sowohl bei www.steuern.de als auch bei finanztest findet sich die Aussage, dass nur der den Freibetrag (100k) übersteigende Gewinn um die TFS vermindert wird. Für die Erreichung des Freibetrags ist dagegen der Bruttogewinn relevant.

 

Wo bekomme ich eine rechtsverbindliche Auskunft hierzu?

So langsam wird es unheimlich. Folgendes Zitat aus www.steuern.de: Ausgenommen von der Freistellung sind Fonds, die in Swaps investieren (Fully-funded Swaps). 

 

Damit hätte DBX1ME keine TFS.  Kann das wirklich sein??

Die Stelle aus dem Anwendungserlass ist doch gepostet. Und woher soll das Kreditinstitut wissen, ob Deine TEUR 100 Freibetrag schon verbraucht sind? Da wird immer die TFS angewendet, ob die TEUR 100 überschritten sind oder nicht. Du musst den Freibetrag ja auch nicht nutzen. Wenn swappende Fonds kein Aktienträger-Portfolio haben, legen Sie logischerweise zu weniger als 50% in Aktien an, dann gibt es natürlich keine TFS.

 

Gruß

Taxadvisor

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Rendito
vor einer Stunde von Moneycruncher:

So langsam wird es unheimlich. Folgendes Zitat aus www.steuern.de: Ausgenommen von der Freistellung sind Fonds, die in Swaps investieren (Fully-funded Swaps). 

 

Damit hätte DBX1ME keine TFS.  Kann das wirklich sein??

  1. Der  DBX1ME (Xtrackers MSCI Europe UCITS ETF 1C) ist ein physisch replizierender ETF, kein synthetischer.
  2. Angaben zur TFS findet man üblicherweise im jeweiligen Fondsprospekt, im Falle von Xtrackers in einer Übersichtstabelle auf S. 111ff. des aktuellen Prospekts vom September 2021. Demnach ist der DBX1ME als "Aktienfonds" klassifiziert, es gilt eine TFS von 30%.

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Moneycruncher
vor einer Stunde von Taxadvisor:

Wenn swappende Fonds kein Aktienträger-Portfolio haben, legen Sie logischerweise zu weniger als 50% in Aktien an, dann gibt es natürlich keine TFS.

Das finde ich schon heftig, dass die dbx-trackers nun so benachteiligt werden bei der Besteuerung.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 2 Stunden von Taxadvisor:

Du musst den Freibetrag ja auch nicht nutzen.

IMHO hat sich das mit der Änderung des BMF-Schreibens am 13.04.2021 geändert.

Laut dem Schreiben vom 15.12.2017 standen die Erträge aus bestandsgeschützten Altanteile im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung.

Jetzt aber stehen sie als "Davon-Ausweis" im Bescheinigungsteil. Den muß ich aber vollständig in die Anlage KAP übernehmen.

Eine Wahlfreiheit habe ich nicht mehr, es sei denn, ich gebe gar keine Anlage KAP ab.

 

Aber auch hier steht: nach Teilfreistellung

Zitat

Den persönlichen Freibetrag kann der Steuerpflichtige ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Hierfür sowie für Zwecke der gesonderten Feststellung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 ff. InvStG 2018 ist die Summe der Gewinne im Davon-Ausweis „Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (nach Teilfrei-stellung) Zeile 10 Anlage KAP“ auszuweisen.

 

2021-04-13-ausstellung-von-steuerbescheinigungen-fuer-kapitalertraege.pdf

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chirlu
vor 2 Stunden von Moneycruncher:
vor 3 Stunden von Taxadvisor:

Wenn swappende Fonds kein Aktienträger-Portfolio haben, legen Sie logischerweise zu weniger als 50% in Aktien an, dann gibt es natürlich keine TFS.

Das finde ich schon heftig, dass die dbx-trackers nun so benachteiligt werden bei der Besteuerung.

 

Du hast die Aussage oben, oder die Funktionsweise von swapbasierten Fonds, nicht verstanden; tatsächlich fiele mir erst einmal kein swapbasierter Aktienfonds ein, der nicht Aktien als Trägerportfolio hätte. Ganz abgesehen davon, daß (bei weitem) nicht alle Xtrackers-ETFs swapbasiert sind.

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Moneycruncher
vor 7 Stunden von beamter97:

ist die Summe der Gewinne im Davon-Ausweis „Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (nach Teilfrei-stellung) Zeile 10 Anlage KAP“ auszuweisen.

Ok, das ist eindeutig. Wenn das erst in diesem Jahr geändert wurde, hätten alle, die vorher die Gewinne realisiert hatten einen Nachteil. Es geht ja immerhin um einen ca. 30 T€ höheren Freibetrag (bei Aktienfonds).

vor 6 Stunden von chirlu:

Du hast die Aussage oben, oder die Funktionsweise von swapbasierten Fonds, nicht verstanden; tatsächlich fiele mir erst einmal kein swapbasierter Aktienfonds ein, der nicht Aktien als Trägerportfolio hätte. Ganz abgesehen davon, daß (bei weitem) nicht alle Xtrackers-ETFs swapbasiert sind.

Stimmt. Der DBX1ME auf den MSCI Europe ist ein "Standardfonds", der in vielen Depots liegen dürfte. Dann wurde wohl in der Tat die TFS von der codi nicht hinterlegt. 

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beamter97
vor 2 Stunden von Moneycruncher:

Wenn das erst in diesem Jahr geändert wurde, hätten alle, die vorher die Gewinne realisiert hatten einen Nachteil

Das galt aber von 2018 an. Siehe mein Zitat aus dem Anwendungsschreiben vom 15.12.2017.

Geändert hat sich jetzt nur, wo es in der Steuerbescheinigung aufzuführen ist.

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Moneycruncher
vor 1 Stunde von beamter97:

Das galt aber von 2018 an. Siehe mein Zitat aus dem Anwendungsschreiben vom 15.12.2017.

Geändert hat sich jetzt nur, wo es in der Steuerbescheinigung aufzuführen ist.

Danke an euch für die vielen nützlichen Informationen! Bin jetzt gut gerüstet und lasse die Altbestände erstmal drin bis die 100 k € nach TFS :) erreicht sind.

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Berni
Am 12.11.2021 um 14:53 von kleinerfisch:

Es kann eigentlich nur Nr. 6 sein. Beide Fonds sind ausschüttend und nur Nr. 6 hat zum Jahesende 2017 thesauriert, und zwar 1,2768 USD/Anteil.

Hmm...also ich hab nochmal geschaut, was ich alles hatte mit ausländischem Fondsdomizil. Von den oben genannten waren das
 50 x A0NECU iShsII-J.P.M.$ EM Bond U.ETF
500 x A1C22M HSBC S&P 500 UCITS ETF
 60 x UB42AA UBS-ETF - UBS-ETF MSCI Em.Mkts
Der HSBC S&P 500 ist mir in meinem vorigen Post irgendwie durch die Lappen gegangen weil der ja aufgelöst wurde. Könnte der evtl. da noch mit reinspielen?

 

Trotzdem passt das von den Summen her nicht. Ich hatte nur in der Jahressteuerbescheinigung 2017 (damals noch von der Comdirect, bin 2018 zur Onvista gewechselt) zwei Positionen, die ich natürlich in die Steuererklärung übertragen habe:
1. Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/ Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds Zeile 52 Anlage KAP: 87,62 EUR
2. Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer Zeile 52 Anlage KAP: 7,05 EUR
2016 und 2018 hatte ich nichts analoges drin. Bei 50 * 1,27 USD wären das ja nur ca. 50 EUR. In der aktuellen Bescheinigung der Onvista ist aber von 185,92€ die Rede was da ja nicht so ganz passt und auch die 87,62 EUR aus 2017 sind so gesehen zu viel (wenn auch nur geringfügig). Irgendeine Idee woran das liegen könnte bzw. was ich prüfen könnte? An sich würde ich es schon gerne nachvollziehen was die Banken da rechnen...

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beamter97
vor 19 Minuten von Berni:

was ich prüfen könnte?

Dir über die Postbox zugegangene Thesaurierungsmitteilungen, Jahres-Erträgnisaufstellungen

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kleinerfisch

Der DE000A1C22M3 hat per 31.12.17 auch thesauriert: 0,2322011 USD/Anteil.

Der USD lag Ende 17 bei ca. 1,20, nicht 1,27.

 

Trozdem komme ich nur auf insgesamt ca. 150 EUR.

 

Ich kenne Onvista kaum, aber vor ein paar Jahren war ich mal kurz dort - um es freundlich zu sagen, sie sind mir nicht durch übermäßige Kompetenz aufgefallen.

Was mir in letzter Zeit (bei anderen Banken) mehrfach passiert ist: Es wurden Frremdwährungswerte ohne Umrechnung in EUR ausgewiesen, besteuert, bei Depotüberträgen an die neue Bank gemeldet!

Die 186,xx wären in USD zwar nah dran, passen allerdings immer noch nicht wirklich...

 

Du hast nun 3 Möglichkeiten:

1. Frag Onvista. Stimmt die 2017er JStB nicht, hast Du nichts mehr davon. Stimmt die 20er JStB nicht, kannst Du weniger abziehen.

2. Setze nur die 85,xx (?) ein, die Du 2017 versteuert hast.

3. Übertrage die JStB wie sie ist in die Anlage KAP

 

Ich kann verstehen, dass Du das ganze selber verstehen willst, aber es ist das letzte Mal, dass Du damit zu tun haben wirst, da Du ja nun alle ausländischen Fonds verkauft hast, die Du Ende 2017 gehalten hast.

 

 

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beamter97
vor 9 Stunden von kleinerfisch:

aber es ist das letzte Mal, dass Du damit zu tun haben wirst,

und in 3 Jahren fragt er dann hier nach, wie das mit der Verrechnung der versteuerten Vorabpauschalen funktioniert, er würde das gerne selber nachvollziehen können.

(Sarkasmus OFF)

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kleinerfisch

Ich finde Deinen Sarkasmus unangebracht.

Zum Einen hat Berni wohl 2016 zum ersten Mal in ETFs investiert und 2020 zum ersten Mal solche verkauft. Zum zweiten ist er neu hier und die ganze Problematik ausländischer Thesaurierer nun wirklich nicht im Fokus des Normalanlegers. Der tippt einfach seine JStB ab, wie es allgemein ja auch kommuniziert wird.

Zum Dritten möchte ich niemanden daran hindern odre dafür verspotten, klüger werden zu wollen, auch wenn es in diesem Fall ein bisschen spät kommt.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Zum zweiten ist er neu hier

Seit seiner Anmeldung in 2015 hat er nicht viel geschrieben, aber bestimmt umso mehr gelesen.

 

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Berni

@kleinerfisch: Danke.

@beamter97: Ich finds tatsächlich schade, dass es hier nicht gut ankommt, wenn man etwas nachvollziehen und dazulernen will aber da kann man dann wohl nichts machen.

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Moneycruncher
Am 11.11.2021 um 22:48 von Taxadvisor:

Ist ja schon geschrieben worden, bei Teilfreistellung von 30% ergibt sich aus 27,34% eben nur ein Steuersatz von 19,138%.

Inzwischen habe ich eine Antwort von der codi. Demnach hat der DBX1ME auch die TFS von 30% und die ausgewiesenen 27,34% in der Steuersimulation sind trotzdem korrekt: Erklärung: Als ausländisch thesaurierender Fonds wurden die Thesaurierungen Anfang 2018 als akkumulierte Erträge als "Merkposten" eingetragen. Auf diesen Merkposten wird die TFS nicht angerechnet, hierdurch ergibt sich die festgestellte Diskrepanz.

 

Leider verstehe ich die Erklärung immer noch nicht, trotz oder wegen BWL-Studiums. Ich werde wohl vor dem Verkauf einen Steuerberater konsultieren, es sind ja keine geringen Beträge um die es hier geht.

 

 

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Rendito
vor 48 Minuten von Moneycruncher:

Leider verstehe ich die Erklärung immer noch nicht, trotz oder wegen BWL-Studiums. Ich werde wohl vor dem Verkauf einen Steuerberater konsultieren, es sind ja keine geringen Beträge um die es hier geht.

Vereinfacht gesagt wird auf die zum 31.12.2017 (Stichtag der "fiktiven Veräußerung") ermittelten Veräußerungsgewinne die TFS nicht angewendet, auf die seit dem 01.01.2018 angefallenen hingegen schon. In beigefügter Broschüre wird das anschaulich auf S. 17ff. erläutert.

 

Investmentfonds und Steuern_AGI 2020.pdf

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Moneycruncher
vor 1 Stunde von Rendito:

Vereinfacht gesagt wird auf die zum 31.12.2017 (Stichtag der "fiktiven Veräußerung") ermittelten Veräußerungsgewinne die TFS nicht angewendet, auf die seit dem 01.01.2018 angefallenen hingegen schon. In beigefügter Broschüre wird das anschaulich auf S. 17ff. erläutert.

 

Investmentfonds und Steuern_AGI 2020.pdf 1 MB · 5 Downloads

Danke, die Broschüre ist übersichtlich gestaltet. Ich kann aber trotzdem nirgends einen Hinweis darauf finden, weshalb ausgerechnet der DBX1ME, ein lupenreiner Aktienfonds, anders besteuert wird als alle anderen Aktienfonds in meinem Depot. Auch die Erläuterung der codi mit dem obskuren "Merkposten" erschließt sich mir nicht.

 

Es könnte irgendetwas mit den "ausschüttungsgleichen Erträgen" zu tun haben, da der DBX1ME ein ausländisch thesaurierender Fonds ist (Luxemburg), Stichwort Doppelbesteuerung. Aber auch zu dieser Vermutung kann ich keinen Hinweis finden bzw. bin nicht dazu im Stande..

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Rendito
vor 15 Minuten von Moneycruncher:

Danke, die Broschüre ist übersichtlich gestaltet. Ich kann aber trotzdem nirgends einen Hinweis darauf finden, weshalb ausgerechnet der DBX1ME, ein lupenreiner Aktienfonds, anders besteuert wird als alle anderen Aktienfonds in meinem Depot. Auch die Erläuterung der codi mit dem obskuren "Merkposten" erschließt sich mir nicht.

 

Es könnte irgendetwas mit den "ausschüttungsgleichen Erträgen" zu tun haben, da der DBX1ME ein ausländisch thesaurierender Fonds ist (Luxemburg), Stichwort Doppelbesteuerung. Aber auch zu dieser Vermutung kann ich keinen Hinweis finden bzw. bin nicht dazu im Stande..

Natürlich hängt es mit den ausschüttungsgleichen Erträgen zusammen. Sie sind beim DBX1ME vermutlich deutlich höher als bei Deinen anderen ETF. Das kannst Du aber selbst herausfinden, indem Du die Steuermitteilungen zur fiktiven Veräußerung studierst, die die codi 2018 zu jeder Fondsposition im Depot den Kunden in die Postbox gestellt hat.

 

Ob es eine "Doppelbesteuerung" wäre, hängt davon ab, ob Du die ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen Fonds Jahr für Jahr in Deiner Steuererklärung deklariert hast. Falls ja, brauchst Du sie beim Verkauf nicht noch einmal versteuern. Aber ob das der Fall ist, kann die codi ja nicht wissen.

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Moneycruncher
vor 33 Minuten von Rendito:

Natürlich hängt es mit den ausschüttungsgleichen Erträgen zusammen. Sie sind beim DBX1ME vermutlich deutlich höher als bei Deinen anderen ETF. Das kannst Du aber selbst herausfinden, indem Du die Steuermitteilungen zur fiktiven Veräußerung studierst, die die codi 2018 zu jeder Fondsposition im Depot den Kunden in die Postbox gestellt hat.

 

Ob es eine "Doppelbesteuerung" wäre, hängt davon ab, ob Du die ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen Fonds Jahr für Jahr in Deiner Steuererklärung deklariert hast. Falls ja, brauchst Du sie beim Verkauf nicht noch einmal versteuern. Aber ob das der Fall ist, kann die codi ja nicht wissen.

In dieser Steuermitteilung steht: Zu Ihren Gunsten vor Steuern, gestundete Steuerbemessungsgrundlage: 5.288,48.- €.

Dann müsste dieser Betrag die "ausschüttungsgleichen Erträge" bis 2018 beinhalten, die nun beim Verkauf besteuert werden würden?

 

Beim Kauf des Fonds in 2007 sind wir im Wertpapierforum davon ausgegangen, dass die x-trackers keine ausschüttungsgleichen Erträge generieren, da diese (i.w. Dividenden) "weggewapped" werden. Tja, war dann wohl doch nicht so..

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Limit

Ich habe dbx1mw und dbx1em als Altbestände im Depot und bei mir wurden die ausschüttungsgleichen Erträge (und auch alle anderen Werte) in der Bescheinigung mit 0€ angegeben.

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Moneycruncher
vor 23 Minuten von Limit:

Ich habe dbx1mw und dbx1em als Altbestände im Depot und bei mir wurden die ausschüttungsgleichen Erträge (und auch alle anderen Werte) in der Bescheinigung mit 0€ angegeben.

Beim DBX1EM habe ich das "Problem" auch nicht, aber halt beim DBX1ME.

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Peter Grimes
· bearbeitet von Peter Grimes
Formulierung
vor 37 Minuten von Moneycruncher:

Beim DBX1EM habe ich das "Problem" auch nicht, aber halt beim DBX1ME.

MSCI Europe UCITS ETF 1C? Laut Emittent voll replizierend. Wenn der die letzten Jahre oder seit Auflage replizierend war, dann wurde da auch nichts "weggeswapt". Ein thesaurierender Aktienfonds halt.

https://etf.dws.com/de-de/LU0274209237-msci-europe-ucits-etf-1c/

 

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