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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

ACHTUNG - NEU: Lt. Website ist der VL-Abschluss nur noch zusammen mit einem Girokonto möglich. Naja, die Zinsen sind ja auch wirklich Spitze

- Geht auch wieder ohne Girokontoeröffnung! -

 

Website: www.edekabank.de

 

Die EDEKABANK AG ist mir positiv aufgefallen, als ich Bassinus vor kurzen zu seiner Anlage der "Vermögenswirksame Leistungen" einen Banksparplan vorgeschlagen hatte.

 

Vermögenswirksame Leistungen (VWL):

 

Link zum VL-Banksparplan-Angebot

Update: PDF-Informationsübersicht und Kontoeröffnungsantrag findet Ihr unten auf der hier verlinkten Seite. (Mit dieser Neuerung erübrigt sich auch die Diskussion, wie man abschließt und ob man als Privatmann und Nicht-Edekaner Kunde werden kann)

 

 

 

Ursprungs-Verzinsung (Diese Zinsen gibt es z. Z. leider nicht mehr): Und so ungefähr, könnte sich die VL-Anlage entwickeln: Quelle: zinsen-berechnen.de

Aktuelle Verzinsung: Und so ungefähr, könnte sich die VL-Anlage entwickeln: Quelle: zinsen-berechnen.de (mit nunmehr 0,25 % p.a.)

 

Der Bonus beträgt jetzt nur noch 4 % und die Verzinsung 0,25 % p. a. was zusammen am Ende der Laufzeit 1,21 % p.a. auf die Einzahlungen machen würde.

 

 

EDEKA-Konto:

 

Weiterhin attraktiv erscheint mir das kostenlose Girokonto mit Einkaufsvorteil bis zu 50,- € p.a. bei den teilnehmenden EDEKA-Märkten:

 

Link zum EDEKA-Konto

 

Euer RichyRich

- Fondsmeister der ersten Stunde / Fondsmeister 2012 - Beste Performance



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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Sieht nicht mal uninteressant aus.

 

Allerdings auf der Homepage der Hinweis zum Girokonto :

 

Voraussetzungen:

 

Das EDEKA-Konto gibt es für alle

Edekaner - deren Angehörige und Freunde

 

- mit regelmäßigem Gehaltseingang oder

- monatlichem Geldeingang von mindestens 1.000 Euro.

 

Muss man sich da erst mit der Kassiererin des örtlichen Edeka-Marktes anfreuden ?

Oder ist dies einfach nur ein Hinweis, um mit den örtlichen Volksbanken keinen Ärger zu bekommen ?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Sieht nicht mal uninteressant aus.

 

Allerdings auf der Homepage der Hinweis zum Girokonto :

 

Voraussetzungen:

 

Das EDEKA-Konto gibt es für alle

Edekaner - deren Angehörige und Freunde

 

- mit regelmäßigem Gehaltseingang oder

- monatlichem Geldeingang von mindestens 1.000 Euro.

Muss man sich da erst mit der Kassiererin des örtlichen Edeka-Marktes anfreuden ?

Oder ist dies einfach nur ein Hinweis, um mit den örtlichen Volksbanken keinen Ärger zu bekommen ?

 

Das mit den Anfreunden lass mal lieber sein. Dort gibt es sicherlich Kameras und dann mit der Ausrede zu kommen,

ich wollte doch nur an ihr Giro, nee - das klappt nicht wirklich.

 

Ich habe in Eigenrecherche diese externe Disskusion gefunden. Dort hat also eine private, natürliche Person einen Sparplan,

wiederum anderen ist die Werbung über Finanzierungsmöglichkeiten der EDEKABANK in der EDEKA-Filiale aufgefallen.

 

Wenn Du Interesse an den VL-Sparplan oder ein Konto hast, ruf doch einfach mal dort an und frag direkt im ersten Satz, ob alle Angebote auch

für Nicht-EDEKANER gelten.

Ich persönlich stelle mir ja unter dem Spruch vor, dass die Kunden die Freunde des Filialleiters darstellen sollen. :D

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Gerald1502

Ich persönlich stelle mir ja unter dem Spruch vor, dass die Kunden die Freunde des Filialleiters darstellen sollen. :D

Oder eher mittels Facebook Account als Freund hinzufügen...

 

Das Angebot finde ich als Alternative zu einem Festgeldkonto ganz attraktiv. Schade, dass es nicht als Anlage für Kinder geht....

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

So ich hab mal in der Image-Broschüre geblättert und bin wieder über eine Fundstelle gestolpert:

 

post-13476-0-60442600-1344169641_thumb.png

 

EDEKABANK - Eine Bank für alle Edekaner 2011.pdf

 

Äußere also unbedingt Deine Liebe zu Lebensmitteln!

 

 

@ Gerald: Das EDEKA-Juniorenkonto gibt es. Derzeitige Fundstellen sind das Preis-Leistungs-Verzeichnis und

die Giro-Konditionen: Überziehungsmöglichkeit abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse (bei Volljährigkeit und Bonität)

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Gerald1502

@ Gerald: Das EDEKA-Juniorenkonto gibt es. Derzeitige Fundstellen sind das Preis-Leistungs-Verzeichnis und

die Giro-Konditionen: Überziehungsmöglichkeit abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse (bei Volljährigkeit und Bonität)

Danke für den Hinweis.

Schaue da später mal nach. Habe das jetzt auf die schnelle nicht gefunden.

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Lampalya

Das Angebot finde ich als Alternative zu einem Festgeldkonto ganz attraktiv. Schade, dass es nicht als Anlage für Kinder geht....

 

Was genau, das Konto oder den VL-Sparplan?

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Gerald1502

Was genau, das Konto oder den VL-Sparplan?

Den VL-Sparplan. ;)

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Bassinus

Was genau, das Konto oder den VL-Sparplan?

Den VL-Sparplan. ;)

 

Ich habs schon allen Freunden empfohlen :P

 

Bessere Anlage für 40 pro Monat gibt es z.Z. nicht :P

 

Und Edekaner heißen wohl alle die dort einkaufen ... und ich hab da mal eingekauft ... irgendwann im Leben :D

 

Nee, ich hatte direkt angefragt wegen Mitarbeiter in diesem Betrieb oder Gesellschaft und dies ist verneint worden. Also grünes Licht für alle :)

 

Und ja Richy ... es war dein Vorschlag :P Aber ich bedank mich jetzt nich in jedem Post dafür :P Leite aber ab jetzt, natürlich zu diesem Thema hier weiter :) Fein gemacht :D

 

Grüße

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Apophis

Und wie kann ich Kunde werden, anrufen. Online finde ich nichts.

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RichyRich

Wenn Dich der VL-Banksparplan interessiert, kannst Du dort anrufen oder sicherlich auch die Antragsunterlagen

per E-Mail anfordern. Fakt ist glaub ich, dass so ein Antrag immer noch aus Papier besteht, weils doch einen Vertrag

darstellt.

 

Auf dieser Seite findest Du unten die Tele-Nr. des Kundenservice und oben rechts das E-Mail-Formular sowie

einen Rückrufservice, wenn Du auf "per Telefon" klickst.

 

Das Girokonto z. B. kann dagegen online beantragt werden.

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jogo08

Wenn ich das richtig sehe, entfallen beim Banksparplan aber die staatlichen Zuschüsse.

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Bassinus

Wenn ich das richtig sehe, entfallen beim Banksparplan aber die staatlichen Zuschüsse.

 

Wo siehst du das?

 

Die VL-"Regeln" nach Vermögensbildungsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m § 8 Abs. 1 + 2 sind m.E.n. erfüllt.

 

Also was macht dich stutzig?

 

Gruß Kevin

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jogo08

Wenn ich das richtig sehe, entfallen beim Banksparplan aber die staatlichen Zuschüsse.

 

Wo siehst du das?

 

Die VL-"Regeln" nach Vermögensbildungsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m § 8 Abs. 1 + 2 sind m.E.n. erfüllt.

 

Also was macht dich stutzig?

 

Gruß Kevin

 

KLICK gugst du unter Anlageformen -> Banksparplan

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Physiker
· bearbeitet von Physiker

Die genauen Konditionen kann ich online nicht finden. Aber vielleicht hat sie irgendjemand schon und könnte mir das ein oder andere noch beantworten.

 

Ich gehe mal davon aus, dass der monatliche Sparbetrag schon zu Beginn festegelegt werden muss und nicht mehr geändert werden kann (aufgrund der Bonuszahlung am Ende). Was ist der Mindestbetrag und was der Maximalbetrag?

Kann man den Vertrag frühzeitig beenden? Die Auszahlung wird wohl nicht früher als 7 Jahre möglich, aber wenn man nach bspl. 2 Jahren ein bessere Angebot findet, möchte man wohl nicht mehr bei dem Edekabank Angebot bleiben. Gibt es in so einem Fall (nur 2 Jahre einbezahlen) dennoch am Ende der 7 Jahre die 14% Bonus? Natürlich nur auf den bis dahin einbezahlten Betrag.

 

Wie schaut es aus, wenn mein Arbeitgeber die VL erhöht (weil ich z.B. einen neuen Arbeitgeber habe)? Wie sieht es dann mit dem Angebot, insbesondere den 14% aus?

 

Ich frage mich, wo der Haken liegt, da ein Zinssatz von 5.48% bei einer sicheren Anlage bei der aktuellen Lage doch sehr viel höher ist, als bei der Konkurenz.

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Bassinus

Wo siehst du das?

 

Die VL-"Regeln" nach Vermögensbildungsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m § 8 Abs. 1 + 2 sind m.E.n. erfüllt.

 

Also was macht dich stutzig?

 

Gruß Kevin

 

KLICK gugst du unter Anlageformen -> Banksparplan

 

Also bei Wiki ist auch nicht alles richtig. Und da steht er ist nicht förderfähig. Begründung fehlt aber vollends. Oder wo steht das dieser nicht förderfähig ist.

 

Schau dir mal die § an die ich dir zum Vermögensbildungsgesetz gepostet haben. Ist m.E.n. förderungsfähig.

 

 

Ich gehe mal davon aus, dass der monatliche Sparbetrag schon zu Beginn festegelegt werden muss und nicht mehr geändert werden kann (aufgrund der Bonuszahlung am Ende). Was ist der Mindestbetrag und was der Maximalbetrag?

 

Nein, bis 40 maximal Betrag kannst du laufend ändern. Und den Bonus gibt es eben zum Schluss auf alle Einzahlungen.

 

 

Kann man den Vertrag frühzeitig beenden? Die Auszahlung wird wohl nicht früher als 7 Jahre möglich, aber wenn man nach bspl. 2 Jahren ein bessere Angebot findet, möchte man wohl nicht mehr bei dem Edekabank Angebot bleiben. Gibt es in so einem Fall (nur 2 Jahre einbezahlen) dennoch am Ende der 7 Jahre die 14% Bonus? Natürlich nur auf den bis dahin einbezahlten Betrag.

 

 

Du kannst ihn still legen und einfach nichts mehr einzahlen wenn du ein besseres Angebot hast. Bonus gibt es eben nur nach 7 Jahren.

 

 

Wie schaut es aus, wenn mein Arbeitgeber die VL erhöht (weil ich z.B. einen neuen Arbeitgeber habe)? Wie sieht es dann mit dem Angebot, insbesondere den 14% aus?

 

Ich frage mich, wo der Haken liegt, da ein Zinssatz von 5.48% bei einer sicheren Anlage bei der aktuellen Lage doch sehr viel höher ist, als bei der Konkurenz.

 

 

Es ist eben limitiert auf die 40 . Ich persönlich kenne allerdings keine AG die mehr als die 40 zahlen. Danach ist es nämlich auch normales Gehalt und nicht mehr begünstigt durch Staat. Also ergeben sich keine Vorteile mehr über 40 . Aber du kannst natürlich deinen AG auch anweisen in unetrschiedliche Verträge einzuzahlen. Nur eben nicht mehr bei der Edekabank ;)

 

Der Haken bei der Sache ist die Limitierung auf 40 . Daher ist es eben nur ein gutes Angebot. Neukundengewinnung? Wird nicht viel Werbung drum gemacht und verbreitet sich durch Mund - Mund ... günstgere Werbung kann man nicht haben. Und diesen Sparvorteil kann man auch an de Kunden weiter geben. Also ich empfinde es noch nicht als unseriös. Die Zinsentwicklung kann ja auch in den nächsten 7 Jahren wieder ganz anders sein. Vllt gibt es dann auch wieder BSV mit 4,5 % Zinsen ;)

 

Gruß Kevin

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jogo08

Meines Wissens nach gibt es bei "normalen" Sparplänen ohne Wertpapierkauf keine Zulagen, mehrere Quellen bestätigen dies. KLICK KLICK2 KLICK3

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maush

Meines Wissens nach gibt es bei "normalen" Sparplänen ohne Wertpapierkauf keine Zulagen, mehrere Quellen bestätigen dies. KLICK KLICK2 KLICK3

ist ja wieder mal Mist. Danke Jogo für den Hinweis. Irgendwie denkt sich Staat nur Blödsinn aus, beeinflusst natürlich von der Finanzlobby um ordentlich Gebühren zu schöpfen...

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Bassinus

Meines Wissens nach gibt es bei "normalen" Sparplänen ohne Wertpapierkauf keine Zulagen, mehrere Quellen bestätigen dies. KLICK KLICK2 KLICK3

 

Das galt nur bei diesen normalen Sparverträgen. Dieser hier hat aber die Sperrzeit und vor allem das Sperrjahr.

 

§ 8 Vermögensbildungsgesetz

 

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,

1. einmalig oder für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluß laufend, mindestens aber einmal im Kalenderjahr, als Sparbeiträge vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen oder andere Beträge einzuzahlen und

2. bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen bei dem Kreditinstitut festzulegen und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag weder abzutreten noch zu beleihen.

 

Erfüllt also alles Gesetzesvorgaben. Es gibt keine andere Fassung des VermBG (nach 2008) oder eine Einschränkung der Gültigkeit. In der Fassung vor 2008 war allerdngs der normale Sparplan auch noch förderfähig.

 

Gruß Kevin

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Physiker
· bearbeitet von Physiker

Es ist eben limitiert auf die 40 €. Ich persönlich kenne allerdings keine AG die mehr als die 40 € zahlen. Danach ist es nämlich auch normales Gehalt und nicht mehr begünstigt durch Staat. Also ergeben sich keine Vorteile mehr über 40 €. Aber du kannst natürlich deinen AG auch anweisen in unetrschiedliche Verträge einzuzahlen. Nur eben nicht mehr bei der Edekabank ;)

 

Der Haken bei der Sache ist die Limitierung auf 40 €. Daher ist es eben nur ein gutes Angebot. Neukundengewinnung? Wird nicht viel Werbung drum gemacht und verbreitet sich durch Mund - Mund ... günstgere Werbung kann man nicht haben. Und diesen Sparvorteil kann man auch an de Kunden weiter geben. Also ich empfinde es noch nicht als unseriös. Die Zinsentwicklung kann ja auch in den nächsten 7 Jahren wieder ganz anders sein. Vllt gibt es dann auch wieder BSV mit 4,5 % Zinsen ;)

 

Gruß Kevin

 

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber (jaja, der Staat Bayern) bekomme ich eh nur unglaubliche 4€ irgendwas VL. Aber ich könnte sie dann ja mit 36€ aufstocken. Und mit dem beliebigen anpassen bis zu einer Grenze von 40€ bist du dir sicher? Bei der Degussa-Bank ist es nämlich anders geregelt. Dort gibt es die Obergrenze von 40€ nicht (warum auch?), dafür muss man sich aber für eine Sparrate festlegen. Denn ansonsten könnte man sie im letzten Jahr extrem erhöhen, um dann den Bonus von 14% auf die gesamten Einzahlungen zu erhalten.

Denn so wie es jetzt aussieht, ist es ja doch ein recht gutes Angebot mit den 5% Zinsen für einen Sparplan. Also ich hoffe doch, dass ich als nicht Angestellter bei Edeka dieses Angebot nutzen kann. Zumindest verstehe ich es so.

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Bassinus

 

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber (jaja, der Staat Bayern) bekomme ich eh nur unglaubliche 4 irgendwas VL. Aber ich könnte sie dann ja mit 36 aufstocken. Und mit dem beliebigen anpassen bis zu einer Grenze von 40 bist du dir sicher? Bei der Degussa-Bank ist es nämlich anders geregelt. Dort gibt es die Obergrenze von 40 nicht (warum auch?), dafür muss man sich aber für eine Sparrate festlegen. Denn ansonsten könnte man sie im letzten Jahr extrem erhöhen, um dann den Bonus von 14% auf die gesamten Einzahlungen zu erhalten.

Denn so wie es jetzt aussieht, ist es ja doch ein recht gutes Angebot mit den 5% Zinsen für einen Sparplan. Also ich hoffe doch, dass ich als nicht Angestellter bei Edeka dieses Angebot nutzen kann. Zumindest verstehe ich es so.

 

Das siehst du richtig. Du stockst den Betrag dann auf.

 

Die Obergrenze gibt es, weil es eben ein gutes Angebot z.Z. ist und die EDEKA-Bank wohl nicht das Segment verfolgt soviel Geld wie möglich auf die lange Schiene zu haben, sondern Neukunden gewinnen möchte bzw. den Kleinsparcharakter fördern. Meiner Meinung nach. Die genauen Hintergründe müsstest du direkt erfragen.

 

Durch die Vorgabe auf 480 im Jahr, lohnt es sich also auch nicht 5 Jahre lang nichts einzuzahlen und mit dem letzten Jahr den Bonus abgreifen. Dies wäre genauso auf 480 limitiert. Verstehst das wie ich mein?

 

Jede Bank kann ihre Konditionen selbst festlegen. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wie ein Banksparplan ausgestaltet sein muss. Eben nur für die VL - Zulage. Und das ist m.E.n erfüllt.

 

Und ja, als nicht Edekaner kann man das Angebot der Bank uneingeschränkt nutzen (meiner Erfahrung nach). Per PostIdent wurde Vertrag geschlossen und läuft nun :)

 

Gruß Kevin

 

PS: Und ich hab mit einem Herr Gesner bei der EDEKABANK geschrieben ... Die haben also auch einen Kundenservice der eure Fragen gern beantwortet ;) Meine wurde jedenfalls sehr schnell per Mail "resoniert" .... :- witziges wort B)

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jogo08
· bearbeitet von jogo08
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Meines Wissens nach gibt es bei "normalen" Sparplänen ohne Wertpapierkauf keine Zulagen, mehrere Quellen bestätigen dies. KLICK KLICK2 KLICK3

 

Das galt nur bei diesen normalen Sparverträgen. Dieser hier hat aber die Sperrzeit und vor allem das Sperrjahr.

 

§ 8 Vermögensbildungsgesetz

 

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,

1. einmalig oder für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluß laufend, mindestens aber einmal im Kalenderjahr, als Sparbeiträge vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen oder andere Beträge einzuzahlen und

2. bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen bei dem Kreditinstitut festzulegen und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag weder abzutreten noch zu beleihen.

 

Erfüllt also alles Gesetzesvorgaben. Es gibt keine andere Fassung des VermBG (nach 2008) oder eine Einschränkung der Gültigkeit. In der Fassung vor 2008 war allerdngs der normale Sparplan auch noch förderfähig.

 

Gruß Kevin

Eine Meinung darfst du haben, in diesem Fall ist es aber wohl nur deine Meinung, es geht bei der Zahlung der staatlichen Zulagen nur um die Art der Anlage und da sind "normale" VL-Sparverträge nicht berücksichtigt. Vielleicht solltest du das Gesetz noch mal genau lesen und vor allem verstehen. In meinen Links ist eigentlich alles gesagt und widerspricht deiner Aussage, aber vermutlich bist du der Einzige, der es "richtig" verstanden hat. :- Im Zweifelsfall sollte man vor Abschluß eines entsprechenden VL-Sparvertrages die Bank um entsprechende Infos bitten, oder einen Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamtes. Hier im Forum wäre der User Sven82 ein Ansprechpartner. Wenn du immer noch an meinen Worten zweifelst, dann gebe ich es auf. Mein VL geht in Fonds, da besteht kein Zweifel an der staatlichen Förderung.

 

Noch ein Link

VL-Banksparplan

Neben klassischen Banksparplänen gibt es außerdem VL-Banksparpläne. Die monatlichen vermögenswirksamen Leistungen werden hier in den Banksparplan eingezahlt. Allerdings sind VL-Banksparpläne nicht staatlich gefördert. Diese Variante eignet sich deshalb in erster Linie für sicherheitsorientierte Anleger, die keine Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) erhalten.

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Ich denke mal, es ist so wie jogo es schreibt. Einfach auch schon damit begründet, dass es ja gar keine Einkommensgrenzen für eine VL-Banksparplan gibts.

Diese bestehen halt für Bausparen und für Investmentfonds.

 

Es ist also ein Angebot für diejenigen VL-Sparer, die zwar vom Arbeitgeber gefördert aber entweder keine Sparzulage erhalten, oder gar darauf verzichten.

 

EDIT: Ein ganz klares NEIN kann ich hier glaube ich jetzt übermitteln:

 

 

§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage

(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach Absatz 2, wenn sein Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:

 

1.bei nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen die Einkommensgrenze von 20 000 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 40 000 Euro oder

 

2.bei nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 angelegten vermögenswirksamen Leistungen die Einkommensgrenze von 17 900 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 35 800 Euro.

 

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

 

(2) Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, und 9 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und 5 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

 

Quelle

 

Der Sparvertrag gliedert sich im § 2 Abs. 1 Nr. 6. Somit ist er in o. g. § 13 nicht aufgeführt.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Jetzt weiß ich wovon ihr redet ^^

 

Ja, die Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nicht bei der Edeka :P

 

Ich war jetzt so verbissen auf die VL - Förderung durch Arbeitgeber bzw. Gehaltsumwandlung als Anlageform und hab die Zulage (weil sie mich gar nicht mehr betrifft) völlig verdrängt.

 

Jedoch sei gesagt, dass der Sparplan selbst ohne staatliche Höchstförderung von 43 € p.a. den meisten Bausparverträgen hinterher hängt.

 

Gruß Kevin

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RichyRich

Aha, nach unserer Diskussion, hat die EDEKABANK wohl vermehrt Anfragen erhalten ;)

 

Ich finde es toll, dass diese jetzt auf der Website einen Hinweis abgebildet haben:

 

Aktuell:

post-13476-0-58974800-1346511547_thumb.png

 

und vorher:

post-13476-0-17488500-1346511548_thumb.png

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