Zum Inhalt springen
MacZero

Interactive Brokers

Empfohlene Beiträge

Slim Jesus

Kann man die IBKR App auf Darkmode umstellen?

 

 

IMG_4732.jpeg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hamster92
vor 23 Stunden von Slim Jesus:

Kann man die IBKR App auf Darkmode umstellen?

Oben links in das Menü -> Einstellungen -> Anzeige

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Hallo,

 

ich hatte kürzlich einen Merge von zwei Aktien meines Depots, heißt ich habe von beiden Wertpapieren A und B schon Anteile besessen, A wurde dann aber zu einem festgelegten Faktor in Anteile von Aktie B umgewandelt und entsprechend eingebucht. Bei deutschen Brokern würde man dazu vermutlich ein Formular à la "Wertpapierereignis" bekommen, wo noch mal alle Details aufgeführt sind. Wo finde ich etwas Entsprechendes in den unzähligen Forumularen und Reports von IBKR/Captrader?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod

Du müsstest doch in den Berichten eine Aus- und eine Einbuchung haben.

Ggf. mal den Zeitraum auf ein paar Tage reduzieren, in dem die Zusammenlegung stattfand.

Formulare zu einzelnen Vorgängen gibt es meines Wissens nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Ach ja, habe es jetzt im normalen Aktivitäts-Report gefunden. War wohl blind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kimimaro

Frage zu Aktienleihe : Garantiert IB zu 100% , also die Verluste der Anleger zu begleichen, sollten Entleiher ausfallen und die hinterlegten Sicherheiten nicht zur Schadenstilgung ausreichen?

 

Ich kann nicht genau rauslesen, wie IB die Aktienleihe "absichert" bei einem Worst Case Fall, aber vielleicht weiß ja einer mehr. :) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NicoBLN
69420
· bearbeitet von 69420
vor 7 Stunden von kimimaro:

Frage zu Aktienleihe : Garantiert IB zu 100% , also die Verluste der Anleger zu begleichen, sollten Entleiher ausfallen und die hinterlegten Sicherheiten nicht zur Schadenstilgung ausreichen?

"There is the risk that IB will default in some way, for example by becoming insolvent, which could result in IB failing to return borrowed securities to you. If IB's default results from something other than an act of insolvency, IB will have the right to cure that default."

 

https://ndcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4215

 

Zusammengefasst: IB springt für die Verluste ein, es sei denn, sie gehen dabei selbst hops.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 20.3.2024 um 08:40 von 69420:

"There is the risk that IB will default in some way, for example by becoming insolvent, which could result in IB failing to return borrowed securities to you. If IB's default results from something other than an act of insolvency, IB will have the right to cure that default."

 

https://ndcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4215

 

Zusammengefasst: IB springt für die Verluste ein, es sei denn, sie gehen dabei selbst hops.

Zusätzlich bekommst Du eine Sicherheitleistung in Höhe von circa 102% in Form von Geld vom Leiher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 20.3.2024 um 08:37 von NicoBLN:

Warum nicht einfach die Basiswährung des Depots auf EUR umstellen das erleichtert einiges. Hinweis: Autowechsel Funktion beim Depot für Devisen ausschalten und schon hat man alles schön sauber in EUR auf allen Abrechnungen und kann weiterhin manuell tauschen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NicoBLN

Die Basiswährung des Depots ist EUR. Für die Steuer verwende ich aber nicht die Steuerunterlagen/Umsatzberichte von IB sondern eigene Aufstellungen und die füttere ich mit den Bundesbanktageskursen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
vor 4 Stunden von NicoBLN:

eigene Aufstellungen und die füttere ich mit den Bundesbanktageskursen.

Erstelle dir doch einfach einen Cashflowbericht in Euro aus der Kontoverwaltung, dann hast jeweils eine Kauf- oder Verkaufszeile über den tagesaktuellen Eurobetrag.

Große Abweichungen zu den Bundesbankdaten sind nicht zu befürchten, da IB sehr nah an den "Großhandelskonditionen" des Interbankenmarktes ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 25.3.2024 um 12:18 von NicoBLN:

Die Basiswährung des Depots ist EUR. Für die Steuer verwende ich aber nicht die Steuerunterlagen/Umsatzberichte von IB sondern eigene Aufstellungen und die füttere ich mit den Bundesbanktageskursen.

Vielleicht übersehe ich etwas aber wo ist der Vorteil? Du machst also für jeden! Aktientrade eine eigene Devisenberechnung so wie gesetzlich vorgeschrieben? Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NicoBLN

Nein den Aufwand mache ich mir nicht. Devisengewinne/-verluste übernehme ich tatsächlich aus dem IB Bericht. Ist zwar ungenau, aber denke nicht, dass da soviel was anderes bei rum kommen würde.

 

Tatsächlich mache ich das weil Einkünfte/Verluste aus Stillhalterprämien und Termingeschäften separat erfasst werden müssen. Im IB Bericht werden bei Ausübung einer Option diese aber beim Kauf/Verkauf der dazugehörigen Aktie zugeordnet.

 

Siehe auch

https://www.youtube.com/watch?v=tdLLmuGMpIo

oder

https://www.youtube.com/watch?v=ZD9q78Jf3s8

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
· bearbeitet von stat
Am 29.3.2024 um 13:15 von NicoBLN:

Nein den Aufwand mache ich mir nicht. Devisengewinne/-verluste übernehme ich tatsächlich aus dem IB Bericht. Ist zwar ungenau, aber denke nicht, dass da soviel was anderes bei rum kommen würde.

 

Tatsächlich mache ich das weil Einkünfte/Verluste aus Stillhalterprämien und Termingeschäften separat erfasst werden müssen. Im IB Bericht werden bei Ausübung einer Option diese aber beim Kauf/Verkauf der dazugehörigen Aktie zugeordnet.

 

Siehe auch

https://www.youtube.com/watch?v=tdLLmuGMpIo

oder

https://www.youtube.com/watch?v=ZD9q78Jf3s8

 

Ist halt dann "leider" falsch wenn Du es nicht für jeden Aktien Trade machst, aber irgendeinen Tod muss man sterben bzw irgendetwas muss man vereinfachen... Meistens gleicht sich das ja auch über die Jahre hinweg aus. IMHO wäre es einfacher den IB Devisenbericht zu nehmen und dann die Optionen per Hand zu valutieren aber auf jeden Fall abhängig von Anzahl Optionstrades zu Aktientrades.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Ich habe es bei mir mal für 2023 überprüft und dort scheint es weitestgehend zu stimmen. Ich handele allerdings nur Aktien. Einzig, dass Dividenden-Zahlungen wieder als Anschaffung gewertet werden, war bei mir falsch, aber das lässt sich ja verhältnismäßig leicht wieder herausrechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Hat jemand einen Hinweis für mich, wie man Fremdwährungsgewinne/-verluste korrekt in der Anlage SO deklariert? Ich vermute mal, einzutragen sind sie als privates Veräußerungsgeschäft unter "Andere Wirtschaftsgüter". Dort wird allerdings ein Anschaffungs- und Veräußerungsdatum verlangt. Kann ich das einfach leer lassen, alle Fremdwährungsgewinne und -verluste des Jahres saldieren und entsprechend in Zeile 50 und 51 eintragen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IRRer-Zins
Am 6.4.2024 um 16:10 von GreatGatsby:

Hat jemand einen Hinweis für mich, wie man Fremdwährungsgewinne/-verluste korrekt in der Anlage SO deklariert? Ich vermute mal, einzutragen sind sie als privates Veräußerungsgeschäft unter "Andere Wirtschaftsgüter". Dort wird allerdings ein Anschaffungs- und Veräußerungsdatum verlangt. Kann ich das einfach leer lassen, alle Fremdwährungsgewinne und -verluste des Jahres saldieren und entsprechend in Zeile 50 und 51 eintragen?

Die Frage ist eher, ob es überhaupt in Anlage SO gehört?

s. BMF Schreiben vom 19. Mai 2022 (Rn. 131)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Nach meinem Verständnis ja, aber vielleicht kann auch hier noch jemand Licht ins Dunkel bringen. Angenommen wir haben drei Fremdwährungsvorgänge, die alle innerhalb der 1-Jahres-Frist stattfinden:

  1. Ich zahle EUR ein und konvertiere diese in USD
  2. Von diesen USD kaufe ich Aktien, virtuell bzw. zur steuerlichen Betrachtung findet hier wieder ein Tausch USD -> EUR statt
  3. Ich verkaufe die USD-Aktien (virtueller Tausch EUR -> USD) und bekomme wieder USD eingebucht

Nach meinem derzeitigen Verständnis bezieht sich der Satz des BMF

Zitat

Bei der Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen kann es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG handeln (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 – IX R 73/98, BStBl II S. 614), sofern die Einkünfte nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind (§ 23 Absatz 2 EStG in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 EStG).

nur auf Teil 2. des obigen Vorgangs, heißt die Währungsschwankungen während der Aktienhaltedauer werden innerhalb der Anlage KAP als Teil der G&V-Rechnung der Aktientransaktion verrechnet. Ich habe aber ja immer noch potentielle Währungsgewinne/-verluste in 1. und 3., die nach meinem Verständnis nicht Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, zumindest verstehe ich die zitierten Paragraphen des EStG so. Das wäre dann entsprechend ein Fall für die Anlage SO.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DennyK

Wenn man will kann man die Aktien ja aber auch in EUR kaufen.

Dividenden würde man aber trotzdem in USD eingebucht bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby

Wenn sie an einer EUR-Börse handelbar sind und man mit dem i.d.R. höheren Spread leben kann, könnte man das, ja. In dem Fall wäre ich allerdings gar nicht erst bei einem ausländischen Broker.

Die Dividenden-Ausschüttung in USD sollte in dem Fall allerdings kein Problem darstellen, weil sie keine steuerrelevante Anschaffung darstellt, also auch keine steuerpflichtigen Währungsgewinne anfallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DennyK
vor einer Stunde von GreatGatsby:

Wenn sie an einer EUR-Börse handelbar sind und man mit dem i.d.R. höheren Spread leben kann, könnte man das, ja. In dem Fall wäre ich allerdings gar nicht erst bei einem ausländischen Broker.

Die Dividenden-Ausschüttung in USD sollte in dem Fall allerdings kein Problem darstellen, weil sie keine steuerrelevante Anschaffung darstellt, also auch keine steuerpflichtigen Währungsgewinne anfallen.

Kommt halt darauf an um welche Anlagebeträge es geht und welchen Spread-Unterschied die Aktie an der z.B NYSE und Xetra hat. Für eine Microsoft Aktie lohnt sich sowas natürlich nicht.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
vor 5 Stunden von GreatGatsby:

Nach meinem Verständnis ja, aber vielleicht kann auch hier noch jemand Licht ins Dunkel bringen. Angenommen wir haben drei Fremdwährungsvorgänge, die alle innerhalb der 1-Jahres-Frist stattfinden:

  1. Ich zahle EUR ein und konvertiere diese in USD
  2. Von diesen USD kaufe ich Aktien, virtuell bzw. zur steuerlichen Betrachtung findet hier wieder ein Tausch USD -> EUR statt
  3. Ich verkaufe die USD-Aktien (virtueller Tausch EUR -> USD) und bekomme wieder USD eingebucht

Nach meinem derzeitigen Verständnis bezieht sich der Satz des BMF

nur auf Teil 2. des obigen Vorgangs, heißt die Währungsschwankungen während der Aktienhaltedauer werden innerhalb der Anlage KAP als Teil der G&V-Rechnung der Aktientransaktion verrechnet. Ich habe aber ja immer noch potentielle Währungsgewinne/-verluste in 1. und 3., die nach meinem Verständnis nicht Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, zumindest verstehe ich die zitierten Paragraphen des EStG so. Das wäre dann entsprechend ein Fall für die Anlage SO.

Währungsgewinne sind nicht mehr Anlage S0 sondern kommen in den VVT sonstige seit 18 Monaten. Alle 3 Vorgänge sind FX technisch relevant.

vor einer Stunde von DennyK:

Kommt halt darauf an um welche Anlagebeträge es geht und welchen Spread-Unterschied die Aktie an der z.B NYSE und Xetra hat. Für eine Microsoft Aktie lohnt sich sowas natürlich nicht.

 

 

Alleine der Dollar Spread wenn man Dividenden erhält sind 1% bei den meisten Banken. Ab 10K würde ich immer direkt in den USA handeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GreatGatsby
vor 21 Stunden von stat:

Währungsgewinne sind nicht mehr Anlage S0 sondern kommen in den VVT sonstige seit 18 Monaten. Alle 3 Vorgänge sind FX technisch relevant.

Ich kann mich erinnern, dass es dazu bereits hier Diskussionen zu diesem Thema gab, die auch kein so richtig eindeutiges Ergebnis zu haben schienen. So weit ich das verstehe, ändert sich für den Währungsanteil aus Vorgang 2. oben nichts. Dieser wird immer noch als Teil der G&V-Verrechnung der jeweiligen Aktientransaktion verrechnet und mit der KapSt versteuert. Je nachdem ändert sich aber, wo und wie Vorgang 1. und 3. angegeben und mit welchem Satz besteuert wird, evt. auch die Spekulationsfrist und Freigrenze. Dann bliebe auch noch die Frage, wie man es korrekt ins Steuerformular einträgt, angenommen man möchte im VVT Sonstiges landen. Summiert man die Fremdwährungsgewinne einfach zu den ausländischen Kapitalerträgen auf?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...