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Metalcorp Group B.V.

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Habe diese ausführliche Mail gerade noch von H. Moser erhalten und möchte sie Euch nicht vorenthalten. Im Vergleich zu MvD, von dem ich noch gar nichts gehört habe, sehe ich hier auf jeden Fall einen sehr großen Einsatzwillen - also meine Stimme kriegt der für die zweite Versammlung

Guten Morgen

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Herr Bauer teilte mir mit, dass er bereits mit Ihnen gesprochen hat. Daher in aller Kürze: Die von mir vertretenen Anleihegläubiger, von denen ich Vollmachten habe, haben die Weisung genau so erteilt, wie Sie es skizzieren (3x Nein zu den ursprünglichen Vorschlägen, 3x Ja zu den Gegenanträgen).

Noch ein paar kurze Hinweise, die vielleicht helfen::

Wir gehen Stand heute davon aus, dass wir für die 1. Abstimmung ohne Versammlung das Quorum von 50% der ausstehenden Nominale (also ca. EUR 35 Mio.) nicht erreichen werden. Dann findet auch gar keine Abstimmung statt, sondern es wird nur die Beschlussunfähigkeit festgestellt. Natürlich wäre es aus verhandlungstaktischen Gründen besser, nur die Gegenanträge zu unterstützen, damit die Gesellschaft die Geschlossenheit der Anleihegläubiger sieht. Dies hilft uns insbesondere in den laufenden Verhandlungen, die bis zur 2. Gläubigerversammlung noch stattfinden werden.
Entscheiden wird die Reihenfolge in Präsenz stets der Notar als Versammlungsleiter. Hierbei wird in der Regel zuerst über den Gegenantrag abgestimmt, der am weitestgehend ist und zugleich die besten Chancen auf eine Mehrheit bei den Anleihegläubigern hat und dem die Gesellschaft zustimmt. (das sieht auch die juristische Literatur so). Wenn dieser Antrag eine Mehrheit gefunden hat, wird über die weiteren (älteren) Anträge gar nicht mehr abgestimmt. Wenn Metalcorp mit einem Gegenantrag gar nicht einverstanden ist, weil er der Gesellschaft zu weitgehend ist, würde sie ihn gar nicht zur Abstimmung stellen. Dass der vorliegende Gegenantrag also nicht nur bekannt gemacht wurde, sondern auch grundsätzlich (mit Vorbehalten) zur Abstimmung gestellt wurde, zeigt, dass die Gesellschaft sich eine derartige Lösung im Grundsatz vorstellen kann.
Sehr hilfreich wäre es, sehr schnell, nachdem die Gesellschaft das Ergebnis dieser Versammlung veröffentlicht hat (ich vermute im Laufe des Mittwoch, dem 26.10.22), neue Sperrbescheinigungen bis zum einschließlich 18.November 2022 zu beantragen. Dieses Datum hat die Gesellschaft als Datum der 2. Gläubigerversammlung bereits angekündigt und es wurde auch uns genannt.
Gerade für die 2. Versammlung ist das Quorum von 25% sehr wichtig, um hier nicht den Worst Case zu riskieren. Von einer inhaltlichen Lösung mit der Gesellschaft gehen wir Stand heute aus, aber das bringt nichts, wenn das Quorum verfehlt wird. Daher haben wir auch das Thema, dass Sperrvermerke nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgestellt werden (gehäuft vor allem bei Neobrokern wie Smartbroker, etc.) nochmals auf höchster Ebene mit dem Vorstand und den Beratern der Gesellschaft thematisiert. Die Gesellschaft wird die betroffenen Broker nochmal selbst kontaktieren und versuchen, hier eine Lösung herbeizuführen. Sie können uns (DMR und/oder SdK) also gerne die Häuser nennen, bei denen es „stark hakt“ und wir geben das dann gerne weiter.

Wir freuen uns sehr, dass sich die Anleihegläubiger über das Bondboard organisieren und würden eine gemeinsame Linie mit DMR und SdK natürlich sehr begrüßen. Das verstärkt die Verhandlungsmacht und erlaubt uns, auf Augenhöhe mit der Gesellschaft zu diskutieren. Unsere Strategie lässt sich mit einem Satz zusammenfassen: Wir versuchen für die Anleihegläubiger der 22er das bestmögliche Ergebnis zu verhandeln, ohne die Fortführung der Gesellschaft zu riskieren. Das ist die Leitlinie, an der wir unser Handeln ausrichten.

Abschließend wollte ich noch anbieten, dass Sie oder auch jeder Ihrer Mitstreiter im Forum mich gerne jederzeit kontaktieren können, sollten noch weitere Fragen bestehen. Selbstverständlich entstehen den Anleihegläubigern hierfür – ebenso wie für die Stimmrechtsvertretung - keine Kosten, aber ich würde mich natürlich sehr darüber freuen, wenn Sie und Ihre Mitstreiter meine Kandidatur zum gemeinsamen Vertreter unterstützen.

Mit besten Grüßen

Tobias Moser

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gravity
· bearbeitet von gravity

Metalcorp: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig; Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 18.11.2022; Präsentation für Anleihegläubiger morgen um 16:30 Uhr

Zitat

Die Metalcorp Group S.A. gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung betreffend die Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19MDV0) trotz einer außerordentlichen hohen Teilnahmequote für eine erste Abstimmung von 28,6 % das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens wie erwartet nicht erreicht hat und daher nicht beschlussfähig war. Das Unternehmen wird deshalb die Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung einladen, die in Form einer Präsenzveranstaltung am 18. November 2022 um 12 Uhr in Frankfurt am Main stattfinden wird. Die Einladung wird ab morgen Nachmittag auf der Unternehmenswebseite www.metalcorpgroup.com unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ zum Download zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger wird ebenfalls am 27. Oktober 2022 erfolgen.

Die Metalcorp Group strebt eine Verlängerung der Laufzeit der ursprünglich bis zu 140 Mio. Euro umfassenden Anleihe 2017/2022 mit einem verbleibenden Nennbetrag von 69,885 Mio. Euro um ein Jahr bis zum 2. Oktober 2023 an. Zusätzlich soll der Kupon von 7 % p.a. auf 8,5 % p.a. erhöht sowie ein gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger ernannt werden. Die SdK hatte am 21. Oktober 2022 Gegenanträge zu allen Punkten der Tagesordnung unterbreitet, die unverzüglich auf der Unternehmenswebseite www.metalcorpgroup.com unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ öffentlich bekannt gemacht wurden. Die Metalcorp Group hat die Vorschläge als ersten Schritt zu einer Einigung mit den Anleihegläubigern grundsätzlich begrüßt und freut sich auf weiterhin konstruktive Gespräche mit den Anlegern.

Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group S.A.: „Wir bedanken uns bei allen Anleihegläubigern, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25 %, um die geplanten Maßnahmen im Interesse der Anleger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir auch für diese Versammlung um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger.“

Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der 2. Gläubigerversammlung entsteht, erstattet die Metalcorp Group sämtlichen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,5 % des ausstehenden Nennwerts, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50,00 Euro pro Depot. Die Zahlung der über den Mindestbetrag hinausgehenden Teilnahmevergütung steht unter dem Vorbehalt des wirksamen Zustandekommens der Prolongation der Schuldverschreibungen. Das Formular zur Anforderung der Teilnahmevergütung erhalten die Anleihegläubiger ebenfalls ab morgen Nachmittag auf der Unternehmenswebseite www.metalcorpgroup.com unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“.

Im Sinne eines offenen und transparenten Dialogs lädt die Metalcorp Group sämtliche Anleihegläubiger zu einer Telefonkonferenz mit begleitender Online-Präsentation ein, die am Donnerstag, 27. Oktober 2022 um 16:30 Uhr stattfinden wird. Das Unternehmen wird dabei auch über die weiterhin erfreuliche operative Entwicklung im 9-Monatszeitraum 2022 berichten. So stieg der Umsatz um 66 % auf 717 Mio. Euro, während das EBITDA um 26 % auf 50 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zunahm. Für das Gesamtjahr 2022 erwartet die Metalcorp Group ein deutliches Umsatz- und Ertragswachstum gegenüber dem Vorjahr.

 

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

dieser Beitrag richtet sich vor allem an diejenigen Inhaber der Metalcorp-Anleihe 2017/2022 (WKN: A19MDV), die die Entwicklungen der letzten Wochen nicht im Detail verfolgt haben und nun - z.B. mit Suchbegriffen wie "metalcorp anleihe 2022", "metalcorp anleihe news" oder "metalcorp anleihe forum" - im Internet auf der Suche nach aktuellen Informationen und einer Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse sind. Er wird sowohl bei anleihenboard.de, als auch bei wertpapier-forum.de veröffentlicht.

 

1.) Was ist bei der Metalcorp-Anleihe 2022 passiert?

 

Die Anleihe 2017/2022 des Unternehmens Metalcorp hätte eigentlich zum 2. Oktober 2022 zurückgezahlt werden müssen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Metalcorp hat zwar pünktlich die Zinsen für das letzte Laufzeitjahr bezahlt, die eigentliche Rückzahlung der Anleihe steht jedoch weiterhin aus. Das Unternehmen begründet die Nichtzahlung unter anderem mit einem offenbar kurzfristig abgesagten Bankkredit. Metalcorp verfügt aktuell zwar über finanzielle Mittel, benötigt diese aber wohl u.a. für die Bauxit-Aktivitäten in Guinea. Man strebt jedoch weiterhin eine möglichst schnelle Rückzahlung der Anleihe an - in den nächsten Monaten werden auch Einnahmen aus dem Bauxit-Verkauf erwartet, die die Rückzahlung der Anleihe erleichtern sollen.

 

2.) Was möchte Metalcorp von den Anleihegläubigern?

 

Die Metalcorp-Anleihe 2022 steht - wie oben beschrieben - eigentlich längst zur Rückzahlung an, Metalcorp konnte diese Zahlung aber bislang nicht leisten. Das Unternehmen möchte daher die Laufzeit der Anleihe um ein Jahr (bis Oktober 2023) verlängern. Im Gegenzug soll der Zinssatz für das zusätzliche Jahr von 7% auf 8,5% steigen und ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger ernannt werden. Die neue Laufzeit bis Oktober 2023 soll dabei nicht unbedingt bedeuten, daß die Metalcorp-Anleihe erst dann zurückgezahlt wird - das Unternehmen strebt offenbar eine relativ zeitnahe Zahlung des ausstehenden Anleihebetrages an und will sich daher eine vorzeitige (vollständige oder teilweise) Rückzahlung vorbehalten.

 

3.) Was hat die SDK mit dem Thema zu tun?

 

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hat die Anleihegläubiger zu einem gemeinsamen Vorgehen aufgerufen. Die SDK bietet den Inhabern der Metalcorp-Anleihe 2022 zudem an, ihre Interessen bzw. Stimmen bei den Abstimmungen zur Anleiheverlängerung kostenlos zu vertreten (siehe hierzu unten Punkt 6) - selbst wenn man kein Mitglied der SDK ist!

Die SDK hat auch eigene Vorschläge und Ideen zu den diskutierten Themen eingereicht. Sie schlägt ebenfalls eine Verlängerung um bis zu ein Jahr (Oktober 2023) vor, jedoch einen höheren Zinssatz (10,5%) und einen anderen Gläubigervertreter. Außerdem möchte die SDK, daß sich Metalcorp zu Teilrückzahlungen verpflichten soll, die zum einen an Erfolge und Einnahmen im Bauxitgeschäft gekoppelt werden und zum anderen zu festgelegten Terminen im März und Mai 2023 vorgesehen sind (die erfolgsabhängigen Teilrückzahlungen sollen dabei auf die Rückzahlungen im März / Mai angerechnet werden können).

 

4.) Die Abstimmungen zur Metalcorp-Anleihe 2022

 

Damit die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen (Laufzeit, Zinssatz, Gläubigervertreter) umgesetzt werden können, müssen die Anleiheinhaber dem zustimmen. Eine erste Abstimmungsrunde ist bereits Ende Oktober 2022 erfolgt - als "Abstimmung ohne Versammlung". Die Anleiheinhaber konnten über vier Tage hinweg per E-Mail, Fax oder Briefpost abstimmen - es standen dabei sowohl die von Metalcorp, als auch die von der SDK vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen zur Abstimmung.

Für eine gültige Abstimmung wäre in dieser 1. Runde eine Beteiligung von mindestens 50% des ausstehenden Anleihekapitals erforderlich gewesen. Diese Quote wurde leider nicht erreicht. Mit 28,6% war aber dennoch eine überraschend hohe Teilnahmequote zu verzeichnen. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil die Metalcorp-Anleihe 2022 offenbar hauptsächlich von Privatanlegern gehalten wird, die für solche Abstimmungen normalerweise eher schwer zu erreichen bzw. motivieren sind.

Da die 1. Abstimmung aufgrund des Verfehlens der 50%-Quote nicht beschlußfähig war, steht für Mitte November nun eine 2. Abstimmung an. Diese 2. Abstimmung muß jedoch im Rahmen einer Gläubigerversammlung erfolgen. Das bedeutet aber nicht, daß man als Anleiheinhaber persönlich zur Versammlung fahren muß - man kann sich dort vertreten lassen [siehe weiter unten die Informationen bei Punkt 6]. Da bei dieser 2. Abstimmung nur noch eine Teilnahmequote von mindestens 25% des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist und bereits in der 1. Runde über 28% mitgemacht haben, stehen die Chancen gut, in der 2. Runde die Mindestquote zu erfüllen. Das bedeutet aber dennoch, daß sich kein Anleiheinhaber zurücklehnen sollte mit dem Gedanken "wird schon funktionieren".

 

Jede Stimme zählt und deshalb sollte jeder Anleiheinhaber an der 2. Abstimmung teilnehmen! Dies ist auch dann möglich, wenn man bei der 1. Abstimmung nicht mitgemacht hat! Im Falle eines Scheiterns der 2. Abstimmung (aufgrund zu geringer Beteiligung) sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen zu befürchten - wohlmöglich bis hin zur Insolvenz!

 

5.) Ganz wichtig: Sperrbescheinigung!

 

Grundlage für die Abstimmung ist eine Sperrbescheinigung (auch Sperrvermerk genannt) der eigenen Bank, bei der sich das Depot mit der Metalcorp-Anleihe 2022 befindet. Mit diesem Dokument bestätigt die Bank, daß die Anleihe im Depot des Anlegers bis zum Ende der Gläubigerversammlung / Abstimmung gesperrt wird und damit nicht verkauft werden kann. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur diejenigen Anleger abstimmen können, die zum Zeitpunkt der Abstimmung auch tatsächlich noch in der Anleihe investiert sind.

Bei manchen Banken ist eine Sperrbescheinigung kostenlos, bei manchen ist sie kostenpflichtig (oftmals zwischen 10 und 15 Euro). Viele Banken informieren zur Zeit diejenigen Depotkunden, die die Metalcorp-Anleihe 2022 im Depot haben, über die anstehende Abstimmung und schicken meist gleich ein Formular zur Beantragung der Sperrbescheinigung mit. Ist das bei einer Bank nicht der Fall, müßte aber der Kundenservice entsprechend weiterhelfen können.

Wer bei der entscheidenden 2. Abstimmung mitmachen möchte, muß also unbedingt die Sperrbescheinigung beantragen - viele Banken setzen hierfür auch eine Frist! Wichtig: Die Sperrbescheinigung muß mindestens den Zeitraum bis einschließlich 18. November 2022 umfassen (an diesem Tag findet die Abstimmung statt).

Hinweis: In der offiziellen Einladung von Metalcorp zur 2. Abstimmung ist neben dem "Sperrvermerk" auch von einem "besonderen Nachweis" die Rede. Zumindest bei deutschen Banken + Brokern dürfte die oben erläuterte Sperrbescheinigung in der Regel die Kriterien beider Dokumente erfüllen (Hinweis auf gesperrten Depotbestand der Metalcorp-Anleihe 2022 einerseits sowie Name + Anschrift des Depotinhabers mit Angabe des Bestandes in der betroffenen Anleihe andererseits).

 

6.) Wer kann wann, wo und wie abstimmen?

 

Für die 2. Runde steht aktuell (Stand 6.11.2022) der bereits aus der 1. Runde bekannte Vorschlag von Metalcorp selbst zur Abstimmung (vgl. oben). Es ist möglich, daß auch die SDK wieder ihren Gegenantrag zur Wahl stellen wird. Es kann aber auch sein, daß sich beide Seiten auf einen Vorschlag einigen, das steht aktuell noch nicht fest. Deshalb unbedingt die weiteren Entwicklungen beachten!

Eine persönliche Anreise zur Abstimmung nach Frankfurt düfte für die meisten Anleiheinhaber nicht in Frage kommen. Das Unternehmen bittet (u.a. aufgrund der Corona-Situation) auch darum, sich nach Möglichkeit auf der Versammlung vertreten zu lassen. Für die Vertretung auf der Gläubigerversammlung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten (von denen man sich für eine Variante entscheidet):

 

a) Stimmrechtsvertretung durch die SDK

 

Eine beliebte und einfache Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung ist die Vertretung durch die SDK. Hierfür benötigt man folgende Dokumente:

 

- die Vollmacht für die SDK - unter https://www.sdk.org/metalcorp rechts bei "Unterlagen" das Word-Dokument "NL 2 - Vollmacht"

 

- die Sperrbescheinigung der eigenen Bank (vgl. oben Punkt 5)

 

- das Musterformular für die Teilnahmevergütung (siehe Punkt 8) - unter https://www.sdk.org/metalcorp rechts: "NL 5 - Musterformular"

 

Voraussichtlich wird es ausreichen, die ausgefüllten Formulare und die Sperrbescheinigung an die SDK zu mailen (info@sdk.org) - am besten mit der Bitte um eine kurze Bestätigung des Eingangs. Die SDK sollte die Dokumente allerspätestens bis zum 16.11.2022 vorliegen haben, aber am besten so früh wie möglich! Diese Vertretung der eigenen Stimmrechte durch die SDK dürfte für die meisten Anleiheinhaber der einfachste und unkomplizierteste Weg sein.

Hinweis: Wenn bereits zur 1. Abstimmung eine Vollmacht mit dem obigen Formular an die SDK geschickt wurde, gilt diese auch weiterhin. Es ist aber dennoch eine aktuelle Sperrbescheinigung mit Gültigkeit bis mindestens 18.11.2022 erforderlich, die ggf. noch fristgerecht bei der SDK nachgereicht werden muß. Eine Vollmacht ohne Sperrbescheinigung oder mit einer abgelaufenen Sperrbescheinigung (von der 1. Abstimmung bis 25.10.2022) reicht für die Vertretung bei der 2. Abstimmung nicht aus!

 

ODER b) Stimmrechtsvertretung durch die von Metalcorp benannten Stimmrechtsvertreter

 

Metalcorp hat auch eigene Stimmrechtsvertreter benannt, denen man als Anleiheinhaber eine Vollmacht + Weisung für die Abstimmung erteilen kann. Um dies zu tun, benötigt man

 

- das Vollmachts- und Weisungsformular, das unter  https://metalcorpgroup.com/wp-content/uploads/2022/10/Vollmachts-und-Weisungsformular-zur-Erteilung-von-Vollmachten-an-den-von-der-Gesellschaft-benannten-Stimmrechtsvertreter.pdf heruntergeladen werden kann. Wie oben geschrieben, kann es bei diesem Formular aber noch zu Änderungen kommen!

 

- die Sperrbescheinigung der eigenen Bank (vgl. oben Punkt 5)

 

- das Formular für die Teilnahmevergütung (siehe Punkt 8) unter https://metalcorpgroup.com/wp-content/uploads/2022/10/Musterformular-zur-Anforderung-der-Teilnahmevergutung-1.pdf

 

Die ausgefüllten Formulare und die Sperrbescheinigung müssen dann an folgende Adresse geschickt werden (entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail)::

 

METALCORP Group S.A. – 2. Anleihegläubigerversammlung -
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München

 

Telefax: (089) 889 690 633 (aus Deutschland) bzw. +49 89 889 690 633 (aus dem Ausland)
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

 

Zwecks Vollständigkeit und besserer Übersicht kann man ja im E-Mail-Text oder (im Falle der Nutzung von Briefpost oder Telefax) einem zusätzlichen Anschreiben mitteilen, daß man an der Gläubigerabstimmung teilnehmen möchte, hierfür die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem beigefügten Formular bevollmächtigt und mit dem Zusatzformular auch die Teilnahmevergütung in Anspruch nehmen möchte.

Da in der offiziellen Einladung teilweise von einer Anmeldepflicht bis 15.11.2022 die Rede ist, ist es ratsam, die Unterlagen bis zu diesem Datum einzureichen. Vollmachten und Weisungen könnten auch noch bis zum "Ende der Generaldebatte" der Gläubigerversammlung eingereicht werden, dies erfolgt dann aber auf eigenes Risiko. Bei diesem Weg ist jeder Teilnehmer auch selbst dafür verantwortlich, im Falle mehrerer Anträge so abzustimmen, daß die eigene Stimme nicht ungültig wird o.ä. - gerade für unerfahrene Anleger dürfte daher der oben skizzierte Weg über die SDK der einfachere sein!

 

7.) Wie soll man als Anleiheinhaber / Anleihegläubiger abstimmen?

 

Wer sich von der SDK vertreten läßt, braucht sich über Anträge und Gegenanträge sowie das strategisch beste Wahlverhalten keine weiteren Gedanken machen. Seitens der SDK und ihrer Partneranwälte ist man bestrebt, für die Anleihegläubiger das bestmögliche Ergebnis herauszuholen, ohne dabei dem Unternehmen Metalcorp zu schaden.

Wer selbst über die Stimmrechtsvertreter von Metalcorp abstimmen will, sollte verschiedene Dinge beachten: Mit Stand Anfang November 2022 stehen zwei Konzepte (eines von Metalcorp selbst und eines von der SDK) im Raum (s.o.). Beide sehen insbesondere eine Verlängerung der Laufzeit und einen erhöhten Zinssatz vor. Wie bereits oben erwähnt: Auf dem aktuell vorliegenden Weisungsformular wird bislang nur der Metalcorp-eigene Antrag aufgeführt. Es ist zu erwarten, daß sich dies noch ändern wird. Zum Beispiel weil der SDK-Gegenantrag ebenfalls wieder zur Wahl gestellt wird oder weil sich Metalcorp + SDK eventuell noch auf ein Konzept einigen. Es ist davon auszugehen, daß die SDK für die von ihr vertretenen Stimmen entweder für das eigene Konzept oder für einen gemeinsamen Vorschlag stimmen wird - so gesehen wäre es logisch, sich auch bei einer Wahl über die Stimmrechtsvertreter am Stimmverhalten der SDK zu orientieren. Möglicherweise läßt sich im Laufe der zweiten Novemberwoche genaueres zu diesem Thema sagen. Zu den aktuellen Entwicklungen sollte man die News zur Metalcorp-Anleihe sowie die Diskussionen in den Foren verfolgen!

 

8.) Was hat es mit der Teilnahmevergütung auf sich?

 

Als Ausgleich für den Aufwand, den man als Anleiheinhaber mit der Teilnahme an der Gläubigerabstimmung hat, bietet Metalcorp eine Vergütung in Höhe von 0,5% des gehaltenen Nominalvolumens in der Metalcorp-Anleihe 2022 (WKN: A19MDV), mindestens jedoch 50 Euro pro Depot. (Die Zahlung der über den Mindestbetrag hinausgehenden Teilnahmevergütung ist von einer erfolgreichen Verlängerung der Anleihe abhängig.)

Selbst wenn ein Anleiheinhaber vielleicht 10 oder 15 Euro für die Sperrbescheinigung seiner Bank zahlen muß (die Konditionen sind - wie oben beschrieben - bei jeder Bank unterschiedlich) und etwas Zeit in das ganze Thema "investieren" wird, dürfte er in der Regel durch diese Teilnahmevergütung dennoch einen kleinen "Gewinn" erzielen, wenn er an der Abstimmung teilnimmt. Dies kann man als zusätzliche Motivation ansehen, bei der Abstimmung mitzumachen!

 

Um die Vergütung zu erhalten, muß man an der Abstimmung teilnehmen (s.o.) und auch das "Musterformular zur Anforderung der Teilnahmevergütung" - siehe unter https://metalcorpgroup.com/wp-content/uploads/2022/10/Musterformular-zur-Anforderung-der-Teilnahmevergutung-1.pdf - ausfüllen und einreichen. (Dieses "Zusatzformular" ist also für die Teilnahme an der Abstimmung nicht verpflichtend, man bekommt die Vergütung aber nur, wenn man es ausfüllt und einreicht. Im Idealfall kann man es gleich mit den anderen Dokumenten einschicken - deshalb wurde es auch oben unter Punkt 6 bei den relevanten Dokumenten bereits erwähnt und aufgeführt!)

 

9.) Wo kann ich weitere Informationen zum Thema bekommen?

 

- auf der Metalcorp-Website unter https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/

- auf der Website der SDK unter https://www.sdk.org/metalcorp

- in den News von EQS-News unter https://www.eqs-news.com/de/company/metalcorp-group-s-a/news/5bfab2cd-ea7c-11e8-902f-2c44fd856d8c

- im Wertpapier-Forum, siehe den Thread zur Metalcorp Group unter https://www.wertpapier-forum.de/topic/41333-metalcorp-group-bv/

- im Anleihenboard (anmeldepflichtig), siehe z.B. den Metalcorp-Thread unter https://anleihenboard.de/viewtopic.php?f=5&t=188

 

10.) Disclaimer

 

Die oben aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen + Gewissen zusammengestellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Anlageberatung, keine Rechtsberatung!

 

Zu den Rahmenbedingungen der Gläubigerversammlung / Abstimmung gelten die offiziellen Informationen der Metalcorp, die in der Einladung zur Gläubigerversammlung unter https://metalcorpgroup.com/wp-content/uploads/2022/10/Einladung-zur-2.-Glaubigerversammlung.pdf zu finden sind (siehe dort insbesondere die Abschnitte 5 und 6).


Viele Grüße
boersenchris

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

noch eine paar aktuelle Infos als Nachtrag zu meinem ausführlichen Beitrag hier im Forum von letzter Woche:

 

1.) Die SDK veranstaltet am Montag, den 14.11.2022 um 16:30 Uhr nochmal ein Webinar (Online-Konferenz) zum Thema Metalcorp. Dort wird auch die Anwaltskanzlei DMR (die u.a. institutionelle Anleger der Metalcorp-Anleihe 2022 vertritt), über ihre Arbeit und den aktuellen Stand der Dinge rund um die Metalcorp-Anleihe berichten. Danach wird es wieder die Gelegenheit geben, Fragen an SDK + DMR zu stellen. Für die Teilnahme an der Web-Konferenz muß man sich unter https://www.sdk.org/webinar-metalcorp anmelden. Siehe hierzu auch die Pressemeldung der SDK.

 

2.) Wenn wir schon beim Stichwort "Anmeldung" sind: Es ist ausdrücklich zu betonen, daß für die Teilnahme an der 2. Gläubigerabstimmung eine Anmeldung nötig ist, die bei Better Orange (die das alles für Metalcorp organisieren) bis Dienstag, den 15.11.2022, 24:00 Uhr eingegangen sein muß. Da die meisten Anleiheinhaber für die Gläubigerversammlung entweder die SDK oder aber die von Metalcorp benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen dürften, bedeutet das in der Praxis dann folgendes:

 

a) Wer die SDK mit der Vertretung seiner Stimmen bevollmächtigen möchte, sollte die nötigen Dokumente (Vollmacht für SDK, Sperrbescheinigung der Bank, Zusatzformular für Teilnahmevergütung; vgl. mein Beitrag von letztem Sonntag) schon bis Dienstag, den 15.11.2022, 12:00 Uhr(!) an die SDK schicken (es muß keine Briefpost sein, E-Mail ist ausreichend). Die SDK wird die Nutzer, die bis dahin eine Vollmacht an die SDK schicken, dann an diesem Dienstag noch bei Better Orange / Metalcorp anmelden (der Nutzer muß in diesem Fall selbst keine Unterlagen an Better Orange / Metalcorp schicken). Wer bis dahin noch keinen Sperrvermerk seiner Bank hat, muß also zumindest schon mal die Vollmacht bis zu diesem Zeitpunkt an die SDK mailen (info@sdk.org) und die Sperrbescheinigung dann schnellstmöglich (am besten bis Mi. 16.11.) bei der SDK nachreichen. Siehe hierzu auch den 7. SDK-Newsletter zur Metalcorp-Anleihe unter https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Metalcorp/Metalcorp-Newsletter-7-Webinar.pdf - wer seine Unterlagen an die SDK mailt, sollte auch im E-Mail-Text um eine kurze Bestätigung bitten, damit klar ist, ob alles angekommen ist!

 

b) Wer selbst über die Stimmrechtsvertreter von Better Orange / Metalcorp abstimmen möchte, sollte alle Unterlagen (Vollmachts- und Weisungsformular, Sperrbescheinigung, Zusatzformular für Teilnahmevergütung und am besten noch eine explizite, formlose Anmeldung im E-Mail-Text bzw. einem separaten Anschreiben) bis Dienstag, den 15.11.2022, 24:00 Uhr an die im vorherigen Beitrag genannte Adresse von Better Orange schicken. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Dokumente vor, muß man sich bis zu diesem Fristende zumindest in einer kurzen E-Mail o.ä. explizit für die Teilnahme anmelden! Der Sperrvermerk und das Vollmachts-/Weisungsformular sollten dann auch schnellstmöglich nachgereicht werden (die Vollmacht / Weisung kann notfalls sogar noch bis zum "Ende der Generaldebatte" eingereicht werden, das ist dann aber maximales Spiel auf Risiko!). Derzeit werden im Vollmachts- und Weisungsformular weiterhin nur die Vorschläge von Metalcorp aufgeführt. Ob es noch zu Gegenanträgen und damit auch zu Änderungen dieses Formulars kommen wird, dürfte vermutlich im Laufe der oben genannten Webkonferenz klar werden. Wer also die Lösung mit den "gesellschaftseigenen" Stimmrechtsvertretern nutzen möchte, sollte die Webkonferenz unbedingt live verfolgen und ggf. noch mit der Einreichung des Vollmachts-/Weisungsformulars bis dahin warten. Bei diesem Modell bleibt unter Umständen das Risiko, daß es eventuell erst "in letzter Minute" zu einer Einigung zwischen Metalcorp + SDK / DMR kommt. Ein aktualisiertes Weisungsformular ist daher evtl. erst kurz vor der Abstimmung verfügbar. Aber wie gesagt: Dann sollten zumindest die anderen Unterlagen (oder allerwenigstens eine kurze Anmeldung) bis Di. 15.11.2022, 24:00 Uhr bei Better Orange eingehen, sonst ist man nicht stimmberechtigt!

 

Im Übrigen möchte ich noch auf meinen obigen Beitrag von letztem Sonntag verweisen, sowie auf die dort aufgeführten Links und den dortigen Disclaimer.

 

Viele Grüße

boersenchris

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gravity

Metalcorp Group S.A. empfiehlt den gemeinsam abgestimmten Gegenantrag der SdK zur Beschlussfassung für die 2. Gläubigerversammlung am 18. November 2022

Zitat

Die Metalcorp Group S.A. hat heute einen Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2. Gläubigerversammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19MDV0) am 18. November 2022 um 12 Uhr in Frankfurt am Main erhalten. Da der Gegenantrag zwischen dem Unternehmen und der SdK abgestimmt wurde, empfiehlt die Metalcorp Group den Anleihegläubigern der Anleihe 2017/2022, allen neuen Beschlussvorschlägen der SdK zuzustimmen.

Die SdK schlägt in Abstimmung mit der Metalcorp Group und in Ergänzung zu den Vorschlägen der Gesellschaft (Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr und erhöhter Coupon von 8,5 % p.a.) einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits feste Teilrückzahlungen vor (Beträge von 8 Mio. Euro zum 31. März 2023 und 8 Mio. Euro zum 30. Juni 2023).

Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/2026 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge werden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.

Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.

Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu verwenden. Sollten Anleger bereits das ursprüngliche Formular genutzt haben, können sie auch auf Seite 2 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und ankreuzen. Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. „1.2 SdK“, „2.2 SdK“ und „3.2 SdK“. Da die SdK in Abstimmung mit der Metalcorp Group zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird. Anleihegläubiger werden gebeten, wenn sie für die Gegenanträge der SdK stimmen wollen, nur diese anzukreuzen und nicht die Vorschläge der Gesellschaft.

Der Gesellschaft liegen bereits zahlreiche Anmeldungen vor und sie geht davon aus, insbesondere durch weitere in Aussicht gestellte Anmeldungen (u. a. durch die SdK und ihr nahestehende Anleihegläubiger), dass das Quorum und die Zustimmung erreicht werden. Die Metalcorp Group bittet dennoch alle Inhaber der Anleihe 2017/2022, persönlich oder per Vollmacht von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und sich rechtzeitig bis zum 15. November 2022 um 24 Uhr (MEZ) anzumelden.

 

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gravity
Am 14.11.2022 um 19:51 von gravity:

... und andererseits feste Teilrückzahlungen vor (Beträge von 8 Mio. Euro zum 31. März 2023 und 8 Mio. Euro zum 30. Juni 2023).

 

Korrektur gemäß SdK-Gegenantrag vom 15.11.2022: "Beträge von 8 Mio. Euro zum 31. März 2023 und 8 Mio. Euro zum 31. Mai 2023"

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Aufgrund des Datumsfehlers im ursprünglichen SDK-Gegenantrag ("31. Juni") für die jetzige 2. Runde wurde doch quasi der Gegenantrag vom 14.11. zurückgezogen und durch den neuen Gegenantrag vom 15.11. ersetzt. Wer über die Stimmrechtsvertreter von Metalcorp abgestimmt hat, hierfür das Weisungsformular in der Fassung mit dem Gegenantrag vom 14.11. verwendet hat und dort zwar für den Gegenantrag gestimmt, aber nicht gleichzeitig auch die generelle Weisung mit "ja" erteilt hat (für alle Anträge, die von Metalcorp empfohlen werden, also auch den korrigierten SDK-Gegenantrag vom 15.11.), sollte m.E. mit Better Orange abklären, ob er über das neue, aktualisierte Formular (mit dem Gegenantrag vom 15.11.) eine neue Weisung erteilen sollte, damit seine Stimmen auch für den korrigierten Gegenantrag als Ja-Stimmen gelten.

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gravity

Metalcorp Group S.A.: erforderliches Quorum für die 2. Gläubigerversammlung am 18. November 2022 gesichert

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Die Metalcorp Group S.A. gibt bekannt, dass sich insgesamt 42,8 % der ausstehenden Schuldverschreibungen 2017/2022 frist- und formgerecht zur 2. Gläubigerversammlung am 18. November 2022 um 12 Uhr in Frankfurt am Main angemeldet haben. Damit ist das für die Beschlussfähigkeit der 2. Gläubigerversammlung erforderliche Quorum von mindestens 25 % gesichert.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) hat am 15. November 2022 einen mit der Metalcorp Group inhaltlich abgestimmten Gegenantrag gestellt. Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group: „Wir empfehlen den Inhabern der Anleihe 2017/2022, allen neuen Beschlussvorschlägen der SdK zuzustimmen. Wie von uns angekündigt, haben wir im Dialog mit wichtigen Anlegergruppen daran gearbeitet, einen Weg zu finden, der allen Seiten die Perspektive sichert, die Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortzuschreiben und die Anlegerinteressen vollumfänglich bedient. Wir sind uns sicher, dass wir mit den neuen Beschlussvorschlägen einen ganz wichtigen Schritt erreicht haben. Deshalb gehen wir angesichts des uns bisher vorliegenden Stands der Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sowie der Indikationen von Vertretern größerer Anlegergruppen, die zur 2. Gläubigerversammlung angemeldet sind, von einer breiten Zustimmung am 18. November 2022 zu den mit uns abgestimmten Vorschlägen der SdK aus.“

Der Gegenantrag sowie weitere Informationen zur 2. Gläubigerversammlung können auf der Unternehmenswebseite abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.

 

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Metalcorp Group S.A.: Anleihegläubiger stimmen allen von der Gesellschaft empfohlenen Beschlussvorschlägen mit großer Mehrheit zu

 

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Metalcorp Group S.A.: Anleihegläubiger stimmen allen von der Gesellschaft empfohlenen Beschlussvorschlägen mit großer Mehrheit zu

Luxemburg, 18. November 2022 – Die heutige 2. Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2017/2022 der Metalcorp Group S.A. in Frankfurt am Main hat mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, die Laufzeit der Anleihe 2017/2022 um ein Jahr bis zum 2. Oktober 2023 zu verlängern (Zustimmung von 99,77 %) und gleichzeitig den Kupon von 7 % p.a. auf 8,5 % p.a. zu erhöhen (Zustimmung von 99,77 %). Zusätzlich wurde DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB, München, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt (Zustimmung von 100 %). Von den ausstehenden stimmberechtigten Anleihen im Nominalwert von 69,885 Mio. Euro waren Anleihen im Nominalwert von 30,346 Mio. Euro vertreten, was einer Präsenz von 43,42 % entsprach und damit deutlich über dem erforderlichen Quorum von mindestens 25 % lag.

Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group S.A.: „Wir bedanken uns bei allen Anleihegläubigern für ihre große Unterstützung, die sie heute durch das Votum eindeutig zum Ausdruck gebracht haben. Dass wir die Erfolgsgeschichte der Metalcorp Group auf Grundlage einer derart breiten Zustimmung gemeinsam fortsetzen werden, freut uns sehr. Unser Dank gilt auch der SdK und dem Team von Herrn Dr. Moser für die konstruktiven Diskussionen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

 

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Metalcorp Group unterzeichnet Exklusivitätsvereinbarung für eine mögliche Finanzierungstransaktion mit einer Ad-hoc Gruppe bestehend aus rund 45 % der Inhaber ihrer Schuldverschreibungen 2026

 

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Metalcorp Group unterzeichnet Exklusivitätsvereinbarung für eine mögliche Finanzierungstransaktion mit einer Ad-hoc Gruppe bestehend aus rund 45 % der Inhaber ihrer Schuldverschreibungen 2026

Luxemburg, 22. November 2022 – Die Metalcorp Group S.A. teilt mit, dass sie eine Vereinbarung mit verschiedenen Inhabern (die „Ad-hoc Gruppe“) ihrer 8,5 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 (die „Schuldverschreibungen 2026“) unterzeichnet hat, die den Mitgliedern der Ad-hoc Gruppe unter anderem das ausschließliche Recht einräumt, eine potenzielle Finanzierungstransaktion mit der Gesellschaft während einer achtwöchigen Exklusivitätsfrist abzuschließen. Die Exklusivitätsfrist beginnt mit der Vorlage der Ergebnisse einer internen Bewertung der Geschäftstätigkeit, die voraussichtlich im Dezember 2022 vorgelegt werden wird (die „Exklusivitätsvereinbarung“). Für einen weiteren Zeitraum ab dem Ende der Exklusivitätsfrist bis zum 31. Mai 2023 hat die Ad-hoc Gruppe die Möglichkeit, eine Finanzierung bereitzustellen, wenn das Unternehmen die Bedingungen dieser Finanzierung als besser bewertet als alternative Finanzierungsvorschläge, die innerhalb dieses Zeitraums bei ihr eingehen. Ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung kann eine Strafzahlung auslösen, die eine Finanzverbindlichkeit darstellt. Die Einzelheiten der Finanzierung sowie ihr Umfang müssen noch zwischen den Parteien vereinbart werden.

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gravity

Metalcorp Group: erste kommerzielle Verschiffung von 160.000 Tonnen Bauxit in Guinea erfolgreich abgeschlossen

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Die Metalcorp Group S.A., ein weltweiter Dienstleister für die Beschaffung, die Produktion, den Abbau und die Vermarktung von Metallen und Mineralien, freut sich bekanntzugeben, dass nach mehrjähriger Investitions- und Vorbereitungszeit die erste kommerzielle Verschiffung von Bauxit in einer Größenordnung von 160.000 Tonnen erfolgt ist. Das Bauxit wird von der Metalcorp-Tochtergesellschaft Société des Bauxites de Guinée (SBG) in ihrer eigenen Mine in Garafiri in Guinea mit hierauf ausgerichteter Infrastruktur gefördert. Das Bauxit wird im Hafen von Konta mittels Bargen auf eine Transferstation verladen und von dieser auf ein Capesize-Schiff umgeladen.

Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group S.A.: „Wir danken den Behörden in Guinea, den lokalen Gemeinden und den guineischen Institutionen für ihre Unterstützung. Ebenso gilt unser Dank unseren Mitarbeitern, die mit ihrer herausragenden Leistung diese Mine in Produktion und Export gebracht zu haben. Die Folgelieferung ist in Bearbeitung.“

Auf der Website der Metalcorp Group unter https://metalcorpgroup.com/sbg_news/ sind Fotos und Filmmaterial bereitgestellt, die den Verladungsprozess dokumentieren.

 

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gravity
· bearbeitet von gravity

Corporate | 30 März 2023 15:16

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Metalcorp Group erhält verbindliches Kaufangebot für BAGR Non-Ferrous Group GmbH und bittet Anleihegläubiger um Zustimmung zur Transaktion und zur Stundung der am 31.03.2023 fälligen Teilrückzahlung

 

Luxemburg, 30. März 2023 – Die Metalcorp Group S.A. (das „Unternehmen“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die „Metalcorp-Gruppe“) hat von einem Bieter einen finalisierten Kaufvertrag über den Erwerb ihrer Anteile an der BAGR Non-Ferrous Group GmbH, der Muttergesellschaft des Aluminium- und Schüttgut- und Eisenmetall-Teilkonzerns, erhalten, wobei das Kaufangebot an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, darunter die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Inhaber der 69.885.000 Euro 8,50 % unbesicherten Schuldverschreibung mit Fälligkeit 2023 (die „Anleihe 2017/2023“), um die Anleihe 2017/2023 zu noch auszuhandelnden Bedingungen in die Erwerbsgesellschaft zu überführen. In Anbetracht dieser Bedingung wird das Unternehmen so bald wie möglich eine Versammlung der Anleihegläubiger für die Anleihe 2017/2023 einberufen, um festzustellen, ob die Transaktion durchgeführt werden kann oder nicht, und um eine Stundung der 8 Mio. Euro Tilgung zu beantragen, die am 31. März 2023 nicht gezahlt werden soll.

In der Zwischenzeit prüft das Unternehmen weiterhin alle Alternativen.

Darüber hinaus hat das Unternehmen den Dialog mit bestimmten Inhabern (die „Ad-Hoc-Gruppe“) der 300.000.000 Euro 8,50 % besicherten Schuldverschreibung mit Fälligkeit 2026 (die „Anleihe 2021/2026“) fortgesetzt. Die Mitglieder der Ad-Hoc-Gruppe haben eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet und bestimmte Informationen erhalten. Die Ad-Hoc-Gruppe hat den Wunsch geäußert, die Bereitschaft zur Bereitstellung von Finanzmitteln für die operativen Einheiten zu prüfen.

Zur Erinnerung: Metalcorp Group S.A. ist eine nicht-operative Holdinggesellschaft, die die Anleihen 2017/2023 und 2021/2026 emittiert hat und seit der Umstrukturierung der Gruppe die Anteile an zwei verschiedenen Teilkonzernen hält, die die operativen Einheiten innerhalb des Aluminium- und Schüttgut- und Eisenmetall-Teilkonzerns und des Metall- & Konzentrat-Teilkonzerns umfassen (jeweils wie in der jüngsten Pressemitteilung zum Investoren-Update vom 20. März 2023 näher beschrieben). Diese Teilkonzerne sind Tochtergesellschaften der Metalcorp Group S.A. und werden unabhängig und getrennt voneinander betrieben.

Die Metalcorp Group behält sich das Recht vor, jede einzelne Handlungsalternative oder eine Kombination davon voranzutreiben, sollten die Umstände dies im Interesse der Werterhaltung erforderlich machen. Die Metalcorp Group beabsichtigt jedoch, die Alternativen beschleunigt zu verfolgen, um die Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis zu optimieren:

  • Die Verhandlungen mit der Ad-Hoc-Gruppe werden weiter vorangetrieben, um zu prüfen, ob es einen Vorschlag gibt, der zeitnah umgesetzt werden kann, die anstehenden Schuldendienstanforderungen im Rahmen der Anleihen 2017/2023 und 2021/2026 erfüllt, den operativen Einheiten Finanzmittel zur Verfügung stellt und die Aussicht auf einen höheren Wert bietet als ein Verkauf im Rahmen des Kaufangebots für BAGR oder anderer endgültiger und verbindlicher Angebote, die möglicherweise eingehen.
  • Die Zustimmung der Anleihegläubiger der Anleihe 2017/2023 wird angestrebt, um eine mögliche Transaktion zu erleichtern und die anstehenden Tilgungszahlung aufzuschieben, um Zeit für den Abschluss einer Transaktion zu gewinnen.

Die Metalcorp Group S.A., die über Bauxitvorkommen von mehr als 550 Millionen Tonnen verfügt und im Februar ihr erstes Schiff mit Bauxit in der Größe eines Kaps nach China verschifft hat, konzentriert sich nun auf die Beschleunigung des Ausbaus ihres Bergbaugeschäfts und führt Gespräche mit Finanz- und strategischen Investoren, um diese Aktivitäten zu erweitern und zu beschleunigen.

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Im Anleihenboard wird der Laden ja ausgiebig diskutiert. Meines Erachtens ist das alles nur eine Verzögerung des worst case. Anleihehaltern würde ich raten rechtzeitig die Reissleine zu ziehen. Lieber ein Ende mit Schrecken (und begrenzten Verlusten) als ein Schrecken ohne Ende. Beim Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds sieht es ähnlich aus, der diese Unternehmensgruppe sehr hoch gewichtet hat.

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Mvp
Am 30.3.2023 um 18:49 von Schildkröte:

ieber ein Ende mit Schrecken (und begrenzten Verlusten) als ein Schrecken ohne Ende

Die Anleihen sind zu dem Zeitpunkt doch sowieso kurz vor Totalausfall. Halte den Rest jetzt als Zock und mal sehen wie es weiter geht.. Immerhin etwas Substanz sollte doch in der Gruppe stecken...

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor

Die Unternehmensgruppe ist nicht mehr als eine Pommesbude gepaart mit absoluter Unfähigkeit des Managements in Sachen Kapitalmarktkommunikation. Das Verhalten ist dermaßen dilettantisch, das der Kapitalmarkt auf Jahrzehnte für die Gruppe verbrannt ist. Glaubt einer ernsthaft daran das es noch einen Dummen gibt, der da noch fresh Money bereitstellen wird…Insolvenz ist da vorprogrammiert.

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gravity
· bearbeitet von gravity

SdK lädt Anleiheinhaber der Metalcorp Anleihe 17/22 zu einer Investorenkonferenz am 27.04.2023 um 14:00 Uhr ein

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Die Metalcorp Group S.A. hatte die Inhaber der Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19MDV0 / WKN: A19MDV) Anfang April zu einer weiteren Abstimmung ohne Versammlung  eingeladen, die zwischen dem 20.04.2023 und dem 24.04.2023 stattfand.  Die Abstimmung ohne Versammlung wurde nötig, nachdem sich die im Herbst 2022 vorgelegte Finanzplanung, welche Grundlage der Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um ein weiteres Jahr bis Oktober 2023 war, als nicht belastbar herausstellte. Der nun den Anleiheinhabern vorgelegte Plan sieht eine Teilabspaltung von Geschäftsbereichen der Metalcorp Group S.A. auf eine neue Gesellschaft und einen gleichzeitigen Schuldnerwechsel vor. Die SdK hatte hierzu bereits kurz nach Bekanntgabe der Pläne von Seiten der Gesellschaft dem gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber gegenüber ihre  Bedenken in Bezug auf das vorgeschlagene Vorgehen geäußert.

 

Um den Anleiheinhabern einen kurzen Überblick über das vorgeschlagene Konzept der Gesellschaft und eine Einschätzung von Seiten des gemeinsamen Vertreters zu geben, mögliche Alternativkonzepte vorzustellen und diese besprechen zu können, hat die SdK den gemeinsamen Vertreter Dr. Tobias Moser von DMR Legal und die Herren Raj Apte und Asmus Ohle von Teneo, welche als Finanzberater des gemeinsamen Vertreters engagiert wurde, zu einer virtuellen Informationsveranstaltung eingeladen. Diese findet am 27.04.2023 um 14:00 Uhr statt. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter folgendem Link für die Veranstaltung anmelden:

 

www.sdk.org/webinar-metalcorp

 

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/metalcorp zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der kommenden Anleihegläubigerversammlung an.

 

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Schildkröte
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Metalcorp gehört jetzt der Cycorp First Investment Ltd. , nicht mehr der Monaco Resources, siehe Annual Report 2022: "The Company transferred its metals and minerals business to its parent company and the disclosure reflects this change."
---
Cycorp First Investment is a global organisation specialising in natural resources.
Our asset base is highly diversified and spans metals & minerals, agribusiness, energy, infrastructure, logistics and finance & investments.

Cycorp First Investment LTD
CYPRUS
Office 105 Block C Nicolaides Sea View City
4 Kalogreon Street 6016 Larnaca, Cyprus
+357 2465 4530
info@cycorp.com.cy
https://cycorp.com.cy

Quelle: Anleihenboard 

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

hier im WPF ist es in der letzten Zeit in Sachen Metalcorp relativ ruhig gewesen. Einige Nutzer dürften die Diskussionen unter www.anleihenboard.de (anmeldepflichtig) mitverfolgt haben. Für diejenigen, die dort nicht aktiv sind und vielleicht jetzt über Google mit Begriffen wie "metalcorp anleihe forum" oder "metalcorp abstimmung" hierherfinden, mal noch eine kurze Zusammenstellung wichtiger Informationen.

 

Viele Inhaber der Metalcorp-Anleihen dürften im Herbst 2022 die Abstimmungen zu einer Verlängerung der Anleihe A19MDV mitbekommen haben, die eigentlich im Oktober 2022 zur Rückzahlung anstand. Da Metalcorp die Anleihe nicht tilgen konnte, wurde sie - nach Zustimmung der Anleihegläubiger - um ein Jahr bis Oktober 2023 verlängert. Damals wurde auch beschlossen, daß es kleinere Teilrückzahlungen Ende März 2023 und Ende Mai 2023 geben sollte. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, konnte aber auch die Teilrückzahlung im März 2023 nicht geleistet werden.

 

Metalcorp will nun einen Teil der Geschäftsaktivititäen (den sogenannten BAGR-Teil mit den Beteiligungen im Bereich Aluminium, Schüttgut und Eisenmetall) an das Unternehmen Ferralum verkaufen. Hinter Ferralum wiederum stehen das Unternehmen Cycorp (die Muttergesellschaft von Metalcorp!) sowie Manager von Unternehmen der Metalcorp-BAGR-Tochtergesellschaften. Es ist also mehr eine Art Umsortierung innerhalb von Cycorp mit ein bißchen Management-Buy-Out und kein wirklicher Verkauf an einen externen Bieter o.ä.

 

Ferralum soll den Kauf im Wesentlichen mit einer Übernahme der A19MDV-Anleihe "bezahlen". Metalcorp bekommt also - vereinfacht gesagt - kein frisches Geld, mit dem man die bestehende Anleihe tilgen könnte, sondern Metalcorp gibt sowohl die BAGR-Sparte, als auch die 23er-Anleihe ab und reduziert damit die Schuldenlast für den Restkonzern. Bei Metalcorp bleibt damit insbesondere noch das Minengeschäft mit dem Bauxitgeschäft in Guinea sowie auch die Schulden aus der ebenfalls noch existenten 26er-Anleihe.

 

Da Ferralum nur wenig Eigenkapital mitbringt und das Unternehmen ebenfalls zur Cycorp-Familie gehört, stellt sich natürlich die Frage, ob/wie Ferralum irgendwann die 23er-Anleihe zurückzahlen kann. Diese soll ohnehin bis 2026 verlängert werden und die ursprünglich geplanten Teilrückzahlungen sollen entfallen, das ändert aber natürlich nichts daran, daß Zinszahlungen + Tilgung dennoch (irgendwann) erfolgen müssen. Und es stellt sich die Frage, ob dies nach einer Aufteilung von Metalcorp besser gelingen wird, wenn die hinter den Unternehmen stehenden Personen unterm Strich mehr oder weniger unverändert bleiben. Dieses bisherige Konzept von Metalcorp/Ferralum stößt daher bei vielen Inhabern der 23er-Anleihe nicht gerade auf Begeisterung, wie man Diskussionen z.B. im Anleihenboard entnehmen kann.

 

Die 1. Abstimmung ohne Vor-Ort-Versammlung vor kurzem ist an einer deutlich zu geringen Teilnahmequote gescheitert. Da für die 2. Abstimmung eine Teilnahmequote von mindestens 25% erforderlich ist und die Anleihe A19MDV nach bisherigem Wissenstand vor allem bei vielen (unbekannten) privaten Anlegern liegt, ist es nicht einfach, diese 25% auch tatsächlich zusammenbekommen.

 

Die Anwaltskanzlei DMR mit Rechtsanwalt Dr. Moser (gemeinsamer Vertreter der 23er-Anleihegläubiger) und die Schutzgemeinschaft SDK versuchen mit Hilfe von Beratern ein anderes Konzept mit Metalcorp auszuhandeln bzw. einen eigenen Gegenantrag für die Abstimmung in der kommenden 2. Gläubigerversammlung einzubringen. Es ist aber zu vermuten, daß ein neues Konzept bzw. der Gegenantrag erst relativ kurz vor der 2. Gläubigerversammlung fertig werden wird. Das Problem: Um an der Abstimmung teilnehmen zu können (entweder persönlich in FFM oder per Post, Fax bzw. E-Mail) benötigt man eine Sperrbescheinigung seiner Bank, daß die Metalcorp-Anleihe im eigenen Depot bis zum Ende der Abstimmung "gesperrt" wird (also nicht verkauft werden kann).

 

Man kann mit dem Beantragen der Sperrbescheinigung aber voraussichtlich nicht warten, bis der Gegenantrag oder ein gemeinsames Konzept vorliegen - manche Banken (z.B. S-Broker, aber vermutlich auch die anderen Banken, die mit der DWP zusammenarbeiten) haben diese Woche bereits den Stichtag für die Beauftragung einer Sperrbescheinigung!

Deshalb: Wer an eine Rettung der Metalcorp (bzw. des BAGR-Geschäftes) glaubt und seine Anleihen auch bis zur 2. Gläubigerversammlung halten will, sollte sich jetzt um eine Sperrbescheinigung bemühen! Hiermit kann er dann entweder selbst abstimmen oder aber SDK/DMR (oder irgendjemand sonst) entsprechend bevollmächtigen.

 

Informationen zur aktuellen Situation rund um Metalcorp gibt es z.B. unter folgenden Links:

 

- Newsletter der SDK zu Metalcorp:

https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/metalcorp-group-s-a/

 

- Infos der Kanzlei DMR zu Metalcorp:

https://dmr.legal/metalcorp-analyse-und-optionen-der-anleiheglaeubiger/

 

- Video: Metalcorp 23er Anleihe: Die Suche nach der besten Lösung geht weiter!

https://www.youtube.com/watch?v=Lif3Qh502BU&pp=ygUJbWV0YWxjb3Jw

 

Alle Angaben nach bestem Wissen + Gewissen und ohne Gewähr. Keine Anlageberatung, keine Rechtsberatung!

 

Viele Grüße

boersenchris

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

wichtiger Hinweis: Die 2. Gläubigerversammlung für die 23er-Anleihe (A19MDV) wurde vom 22. Mai auf den 16. Juni 2023 verschoben!

 

Zur Teilnahme daran wird eine neue Sperrbescheinigung erforderlich sein.

 

Mehr dazu und zu den weiteren aktuellen Entwicklungen rund um Metalcorp auch in der nachfolgenden Meldung von gestern (in der korrigierten Fassung):

 

Zitat

Metalcorp Group unterzeichnet Vertrag zum Verkauf der BAGR Non-Ferrous Group GmbH

Luxemburg, 17. Mai 2023 – Metalcorp Group S.A. (die „Gesellschaft“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die „Metalcorp Group“) hat heute den Anteilskaufvertrag über den Verkauf ihrer Anteile an der BAGR Non-Ferrous Group GmbH („BAGR“), der Muttergesellschaft des Aluminium- und Schüttgut- und Eisenmetall-Teilkonzerns, an die FERRALUM METALS GROUP S.A („FERRALUM“) auf der Grundlage eines Unternehmenswerts (inklusive Verschuldung) von ca. 150 Mio. Euro unterzeichnet. FERRALUM befindet sich derzeit vollständig im Besitz des Managements von BAGR und STEELCOM („Management“). Es ist die Absicht des Managements und der Gesellschaft, dass FERRALUM nach der Durchführung einer möglichen breiteren Rekapitalisierungstransaktion zu 49 % (wirtschaftlich) im Besitz der Anleihegläubiger (“2017/2023” gestrichen) der Gesellschaft sein soll, während das Management eine Mehrheitsbeteiligung von 51 % an FERRALUM behält.

Im Rahmen der heute unterzeichneten Transaktion wird FERRALUM die Gesellschaft für bis zu 72,5 Mio. Euro der ausstehenden verzinslichen Verbindlichkeiten aus den Anleihen (“2017/2023” gestrichen) des Unternehmens (nebst Zinsen) freistellen und die Zahlung eines zusätzlichen Barbetrags veranlassen, der zum Teil für die betriebliche Liquidität des Unternehmens, einschließlich der Finanzierung der Aktivitäten in Guinea, verwendet wird. Alle bestehenden operativen Finanzierungsfazilitäten der BAGR und ihrer Tochtergesellschaften werden beibehalten.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tilgungszahlungen unter den Schuldverschreibungen 2017/2023 und der anstehenden Zinszahlungen unter den Schuldverschreibungen 2021/2026 auf Ebene der Metalcorp Group S.A. befindet sich das Unternehmen weiterhin in fortgeschrittenen Gesprächen mit bestimmten Inhabern der Schuldverschreibungen 2021/2026, dem gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibungen 2017/2023 und ihren jeweiligen Beratern. Die Gesellschaft erwartet, dass sie zeitnah eine entsprechende Vereinbarung bekanntgeben wird. Da diese Gespräche noch andauern, hat die Gesellschaft beschlossen, die ursprünglich für den 22. Mai 2023 vorgesehene zweite Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2017/2023 auf den 16. Juni 2023 zu verschieben. Dies ermöglicht noch abzustimmende Gegenanträge zu den Abstimmungsvorschlägen, die die endgültige Einigung über die geplante Schuldenübernahme und eine umfassende Rekapitalisierung sowie eine parallele Abstimmung der Anleihegläubiger der Schuldverschreibung 2021/2026 vollständig widerspiegeln. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass es einen Gegenantrag zu den Abstimmungsvorschlägen für die Schuldverschreibung 2017/2023 und identische Beschlussvorschläge für die Schuldverschreibung 2021/2026 geben wird.

Weitere Details zu der geplanten umfassenden Rekapitalisierung folgen.

 

Die geänderte Einberufung zur 2. Gläubigerversammlung am 16. Juni 2023 und weitere Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.metalcorpgroup.com im Bereich „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2023“ sowie im Bundesanzeiger zum Download zur Verfügung gestellt. Die Anleihegläubiger werden darauf hingewiesen, dass bereits für die Versammlung am 22. Mai 2023 erteilte Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und der besondere Nachweis mit Sperrvermerk der Depotbank ihre Gültigkeit verlieren und für die vertagte Anleihegläubigerversammlung neu ausgestellt und übersandt werden müssen.

Die Metalcorp Group behält sich das Recht vor, eine andere Handlungsalternative oder eine Kombination mehrerer Alternativen vorzuschlagen, falls die Umstände dies im Interesse der Werterhaltung für die Stakeholder erforderlich machen.

 

Viele Grüße

boersenchris

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gravity
· bearbeitet von gravity

SdK > Newsletter 21 vom 05.06.2023

Zitat

Wir gehen jedoch davon aus, dass in den kommenden Tagen eine Einigung erzielt werden sollte. Daher haben wir für den Nachmittag des 7. Juni 2023 um 14:00 Uhr eine Investorenveranstaltung für die Inhaber der Anleihe 2023 vorgesehen. Interessierte Anleiheinhaber können sich hierzu unter www.sdk.org/webinar-metalcorp anmelden.

 

SdK > Newsletter 22 vom 06.06.2023

Zitat

wir möchten Sie mit diesem Newsletter darüber informieren, dass aus terminlichen Gründen die für den 7. Juni 2023 angekündigte Informationsveranstaltung um zwei Stunden nach vorne verschoben werden musste. Diese beginnt nun am 07.06.2023 um 12 Uhr. Wir bitten Sie, diese kurzfristige Verlegung zu entschuldigen. Wir werden eine Aufzeichnung der Veranstaltung zeitnah auch auf unserem YouTube-Kanal veröffentlichen.

 

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Sebastian84

Hallo,

 

weis jemand, was rausgekommen ist bei der Konferenz?

Viele Grüße

Sebastian

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odensee
vor 10 Stunden von Sebastian84:

weis jemand, was rausgekommen ist bei der Konferenz?

Siehe anleihenboard.de 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Wie wäre es mit direkt weiterführenden Links? Da nicht jeder im Anleihenboard angemeldet ist, zitiere ich mal einen Beitrag vom Mittwoch, welcher das Ergebnis der Konferenz zusammenfasst:

 

Zitat

Die Webkonferenz heute mittag war doch ziemlich interessant (meines Erachtens auch mit mehr Erkenntnisgewinn als die letzten Veranstaltungen) - und hier wird mal wieder über eine Insolvenz oder irgendwelche Tricks der ad-hoc-Gruppe spekuliert? 

Das geplante Konzept (soweit man es in der heutigen Konferenz erahnen konnte) ist zwar kompliziert, birgt in meinen Augen aber durchaus auch Chancen für diejenigen, die bereits in den Metalcorp-Anleihen (vor allem der 23er-Anleihe A19MDV) investiert sind. Es ist erstmal erfreulich, daß es bei den institutionellen Anleiheinhabern die Bereitschaft gibt, frisches Geld bereitzustellen (das wurde hier im Forum ja gerne bezweifelt). Demnach war an der Behauptung von Metalcorp, Verhandlungen in diese Richtung zu führen, also durchaus etwas dran.

Mit der geplanten Schaffung von vier neuen Anleihen wird es eine gewisse Besserstellung derjenigen Investoren geben, die zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen - zudem dürften Inhaber der 23er Anleihe wohl auch etwas besser davonkommen, als die der 26er-Anleihe. Beides kann aber keine wirkliche Überraschung sein: Das frische Geld muß irgendwie abgesichert werden (das würde auch eine kreditgebende Bank machen) und die 23er-Anleihe steht hinsichtlich Tilgungstermin des Gesamtbetrages bzw. Fälligkeit der vereinbarten Teiltilgungen nunmal vor der 26er-Anleihe.

Wichtig: Das Angebot "Neues Geld bereitstellen gegen Besserstellung bei der Anleihenaufteilung" soll für alle Anleger gelten - also nicht nur für die ad-hoc-Gruppe, sondern auch für die privaten Anlegerinhaber. Zudem landen die neuen Mittel nicht im gleichen Topf wie die bestehenden Verbindlichkeiten, sondern stehen in der "Anleihenhierarchie" weiter oben. Das kann auch für private Anleger ein Vorteil sein - denn damit ist nicht automatisch "gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen", sondern man steht zumindest mit diesem zusätzlichen Kapital relativ weit oben in der Nahrungskette. Das in den alten Anleihen A19MDV und A3KRAP befindliche Geld ist eventuell verloren - das gilt aber sowohl für das neue Modell als auch für den Fall einer Insolvenz. Die aktuelle Bewertung der beiden Metalcorp-Anleihen an den Börsen ist ja schon mehr oder weniger Insolvenzniveau. Eine nachhaltige Sanierung mit diversen Absicherungen und frischem Kapital eröffnet aber den Pfad für eine positive Entwicklung, die für den Anleger mehr bringen dürfte, als eine Insolvenz. Selbst ein "Happy-End" mit einer erfolgreichen Tilgung würde ich da nicht ausschließen.

Der heutige Kursrutsch der 26er-Anleihe (A3KRAP) ist auch erklärbar - da haben heute nachmittag vermutlich manche Investoren kalte Füße bekommen, weil die im Juni für diese Anleihe eigentlich anstehende Zinszahlung als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Mit einem zeitnahen Verkauf kann man sich immerhin die Stückzinsen sichern, die beim aktuellen Kurs ja den Hauptteil des Gesamtpreises (Kurs + Stückzinsen) ausmachen.

 

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