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Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

Empfohlene Beiträge

whister
· bearbeitet von whister
vor 18 Stunden schrieb Bärenbulle:

... ja, aber nicht zu 100% (bzw. 99,4% wg Vorzinsabzug), zumindest nicht wenn es ungemütlich wird.

Du solltest folgenden Satz aus den Bedingungen beachten "Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht." Wenn die Bank in Schieflage gerät, dann wird sie sicher keine vorzeitige Verfügung mehr gestatten.

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Bärenbulle
vor 3 Stunden schrieb whister:

Du solltest folgenden Satz aus den Bedingungen beachten "Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht." Wenn die Bank in Schieflage gerät, dann wird sie sicher keine vorzeitige Verfügung mehr gestatten.

Guter Punkt.:huh:

 

Kündigung heißt auch, dass man den Vertrag vollständig kündigen kann und dieser dann nicht mehr existiert, oder kann man bei einem Vertrag mit 50.000 EUR auch nur 20.000 EUR kündigen, so dass der Vertrag weiter besteht?

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whister
vor einer Stunde schrieb Bärenbulle:

Guter Punkt.:huh:

 

Kündigung heißt auch, dass man den Vertrag vollständig kündigen kann und dieser dann nicht mehr existiert, oder kann man bei einem Vertrag mit 50.000 EUR auch nur 20.000 EUR kündigen, so dass der Vertrag weiter besteht?

Das steht konkret in den Bedingungen. Du kannst auch einen Teilbetrag kündigen - dieser steht dir dann nach 3 Monaten für 30 Tage zur Verfügung. Verfügst du darüber nicht verfällt die Kündigung und der Vertrag läuft unverändert weiter. Ich kündige die Hälfte meiner Anlage regelmäßig um im Fall der Fälle schneller darüber verfügen zu können.

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sl66

Eine Frage zu Bärenbulle:

Wenn Du z.B. Dein Guthanben von 200k auf 400k verdoppeln willst, dann hast Du 2 Möglichkeiten:

a) Du 200k, Frau 200k

b) Du 100k, Frau 300k

Welche Möglichkeit findest Du im Fall der Fälle besser?

 

Kann man eigentlich bei einer VTB-Pleite den Verlust steuerlich geltend machen (Via Verlustverrechnungstopt "sonstige")?

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle
vor 8 Stunden schrieb sl66:

Eine Frage zu Bärenbulle:

Wenn Du z.B. Dein Guthanben von 200k auf 400k verdoppeln willst, dann hast Du 2 Möglichkeiten:

a) Du 200k, Frau 200k

b) Du 100k, Frau 300k

Welche Möglichkeit findest Du im Fall der Fälle besser?

 

Kann man eigentlich bei einer VTB-Pleite den Verlust steuerlich geltend machen (Via Verlustverrechnungstopt "sonstige")?

a) weil:

 

1) Bei einen heftigeren "Haarschnitt" wird der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ggf. Guthaben nur bis zu einem bestimmten Limit auszahlen. Falls das z.B. bei 150 TEU pro Konto liegt ist a) besser

2) Bei a) kann man die Flexibilität der 16 Verträge besser nutzen. Z.B. kann man in 3 Monaten über 32TEUR-Schritte (i.e. 2TEUR*16) beide Konten auf die staatliche Einlagensicherungsgrenze von 100TEUR runterfahren. Bei b) kann man zwar kündigen, aber mit schlechterem Auszahlungsprofil

 

 

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sl66

Danke

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Kuro

Überlege auch ab dem 02.10.2018 über die 100k zu gehen. Habe deshalb heute mal eine Anfrage gemacht. Folgendes Ergebnis wurde mir mitgeteilt: Sicherungsgrenze beträgt für die VTB: 249.775.000 Euro (vgl. Screenshot)

 

Eine Frage stelle ich mir aber noch: Wie bewertet bzw. schätzt man das Klumpenrisiko am besten ein? Kann jemand hierzu etwas sagen. 

 

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vormtor

VTB erhöht den Zins aufs Tagesgeld: 0,60% für mindestens vier Monate. Angebot ausschließlich für Neukunden. Keine Beschränkung der Einlagenhöhe wie z.B. bei vergleichbaren Angeboten von Consors o.ä.

 

Infos: https://www.vtbdirekt.de/de/Produkte/Tagesgeld/

 

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whister
vor 3 Stunden schrieb Kuro:

Überlege auch ab dem 02.10.2018 über die 100k zu gehen. Habe deshalb heute mal eine Anfrage gemacht. Folgendes Ergebnis wurde mir mitgeteilt: Sicherungsgrenze beträgt für die VTB: 249.775.000 Euro (vgl. Screenshot)

Ich bin auch bereits über 100k. Auf die Einlagensicherung würde ich Zweifel jedoch nichts geben - das sind alles ganze nette Zahlen jedoch hat man darauf keinen Rechtsanspruch.

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Kuro

Das die Einlagensicherung keine schlußendliche Sicherung bietet, ist mir klar. Allerdings vertraue ich der deutschen Einlagensicherung mehr als der aus Österreich, aber insbesondere deshalb, weil im Extremfall jeder Staat erst an seine Bürger denkt und dann erst an die ausländischen Anleger. 

 

Zudem sind in der heutigen Zeit 2,5% für 3-Monatsgeld bzw. Tagesgeld, da meine Frau und ich insgesamt jeweils 6 Sparpläne haben, aus den man pro Monat 24k abziehen kann, schon eine ernstzunehmende Risikoentschädigung, die mich veranlaßt mich mit diesem Thema genauer zu beschäftigen und zu beurteilen, ob 2% mehr Rendite gegenüber Tagesgeldern anderer Banken, dies Risiko mehr als aufwiegen.

 

Allerdings habe ich auch noch mit 3% verzinste Sparpläne bei der ehemaligen russischen Denizbank, so daß mich die von Bärenbulle zu Recht angemerkte Frage, nach dem Klumpenrisiko vor allem beschäftigt.  

 

 

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 5 Stunden schrieb Kuro:

Allerdings habe ich auch noch mit 3% verzinste Sparpläne bei der ehemaligen russischen Denizbank, so daß mich die von Bärenbulle zu Recht angemerkte Frage, nach dem Klumpenrisiko vor allem beschäftigt.  

Ich würde erstmal bei beiden Banken (VTB und Denizbank) jeweils 100.000 € pro Person anlegen, weil mE ein Euro in der österreichischen Einlagensicherung besser aufgehoben ist als einer über der deutschen Einlagensicherung bei der VTB.

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Kuro

Kurze Frage: Warum ist die österreichische Einlagensicherung besser als die deutsche der VTB? 

 

Auch sind die Sparpläne der Denizbank überhaupt nicht flexibel bzgl. Ein-und Auszahlungen. 

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Peter23
vor einer Stunde schrieb Kuro:

Kurze Frage: Warum ist die österreichische Einlagensicherung besser als die deutsche der VTB? 

Das ist nicht so und das sagt auch keiner.

 

Es geht doch hier darum, ob Du mehr als 100.000 € pro Person in Deinen VTB flex einzahlen sollst und ich sagen nur, dass ich an Deiner Stelle erst die 100.000 € bei der Denizbank voll manchen würde, wenn Du dort 3% bekommst. Wenn das nicht geht, ist das natürlich wieder was anderes, aber dann verstehe ich auch nicht, warum Du es überhaupt erwähnt hast.

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Kuro

Sorry, das ich das gestern abend in meiner Schlaftrunkenheit nicht sofort verstanden habe, wie der Vergleich bzgl. der Einlagensicherung gemeint war.

 

Ich erwähnte den Denizbank-Sparplan nur, um Antworten zum Klumpenrisiko zu bekommen. Möglicherweise zu viele Anlagen bei Banken mit ausländischer Mutter in kriselnden Regionen. 

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Peter23
vor einer Stunde schrieb Kuro:

Sorry, das ich das gestern abend in meiner Schlaftrunkenheit nicht sofort verstanden habe, wie der Vergleich bzgl. der Einlagensicherung gemeint war.

 

Ich erwähnte den Denizbank-Sparplan nur, um Antworten zum Klumpenrisiko zu bekommen. Möglicherweise zu viele Anlagen bei Banken mit ausländischer Mutter in kriselnden Regionen. 

Um eine Einschätzung dazu abgeben zu können, müssten wir Dein gesamtes Portfolio kennen. Hast Du z.B. auch ein Teil Deines Vermögens in Immobilien, Anleihen, Aktien(-ETFs) angelegt?

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

VTB Festgeld

 

2 Jahre zu 1,10%

3 Jahre zu 1,30%

4 Jahre zu 1,35%

 

für Bestandskunden bis 15.10.2018 30.11.2018.

Vielleicht interessant für den ein oder anderen (der keine 10 Flex Verträge hat ;)).

 

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Peter23
vor 7 Stunden schrieb BigSpender09:

der keine 10 Flex Verträge hat

:P

vor 7 Stunden schrieb BigSpender09:

VTB Festgeld

 

2 Jahre zu 1,10%

3 Jahre zu 1,30%

4 Jahre zu 1,35%

Ich finde diese Zinssätze gar nicht mal so schlecht in der aktuellen Zinslage und unter Berücksichtigung von deutscher Einlagensicherung sowie der aktuell stabilen Lage in Russland.

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Seabushy
Am 9.9.2018 um 22:25 schrieb Bärenbulle:

Txs:thumbsup: ... wie lange hat es gedauert?

Sorry, ist mir durchgegangen...

Habe die Auszahlung einen Monat vor Ablauf der Anlagefrist geschrieben, aber die Auszahlung wurde mir 3 Tage später schon bestätigt. Denke, so eine Woche sollte ausreichen.

Allerdings erfolgt die Auszahlung auf das TG-Konto!

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Tenzing Norgay

Inwiefern ist denn die deutsche Tochter von der Stabilität Russlands abhängig?

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Peter23
vor 2 Stunden schrieb Tenzing Norgay:

Inwiefern ist denn die deutsche Tochter von der Stabilität Russlands abhängig?

Erstmal ist die deutsche Tochter der russischen vtb bank sehr stark von der Muttergesellschaft abhängig. Die vtb selbst ist eine russische Staatsbank... 

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athu

Die Fragen sowie die genaue Berechnung des Vorschusszinses - hier für das VTB Sparbuch -  wurden seitens der VTB auf deren Webseite wie folgt  beantwortet :

 

" Wie berechnet sich der Vorschusszins meines VTB Sparbuch Online?

 

Bei Verfügungen vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist oder über den monatlichen Betrag von 2.000 EUR hinaus fallen Vorschusszinsen an.

 

Diese betragen 1/4 des jeweiligen Habenzinssatzes. Bei einem fiktiven Zinssatz von 1,5% p.a. betragen die Vorschusszinsen somit 0,375% p.a.

 

Beispiel zur Vorschusszinsberechnung

 

Sie haben ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der fiktive Zinssatz beträgt 1,5% und der Vorschusszins wird mit 25% über Habenzins berechnet. Das Konto des Kunden weist ein Guthaben von 20.000 EUR aus. Im Laufe des Jahres wurde noch keine Abhebung vorgenommen. Am 28.04.2015 werden 15.000 EUR verfügt. Von dem Auszahlungsbetrag sind sofort 2.000 EUR für den Monat April vorschusszinsfrei. Ab dem 1.05.2015 werden weitere 2.000 vorschusszinsfrei, ebenso am 1.06.2015 und 1.07.2015. Der Kunde hat daher für vier Perioden Vorschusszinsen zu zahlen.

Am 28.07.2015 endet die 3-monatige Kündigungsfrist und damit auch die Berechnung von Vorschusszinsen.

 

Verfügung 15000 EUR ohne Kündigung des Sparguthabens

13.000 EUR

für 2 Tage

28.04.-30.04.

* 1,5 %

* 25 %

/ 360

                                  = 0,27 EUR

 

11.000 EUR

für 30 Tage

01.05.-30.05.

* 1,5 %

* 25 %

/ 360

                                  = 3,44 EUR

 

9.000 EUR

für 30 Tage

01.06.-30.06.

* 1,5 %

* 25 %

/ 360

 

                                  = 2,81 EUR

7.000 EUR

für 28 Tage

01.07.-28.07.

* 1,5 %

* 25 %

/ 360

                                   = 2,04 EUR

 

                                   Summe   = 8,56 EUR

 

Bei der Auszahlung in Höhe 15.000 EUR werden die Monatsfreibeträge der Monate April, Mai, Juni und Juli voll ausgeschöpft.

Dies bedeutet, dass erst ab dem 1.8.2015 ein neuer Monatsfreibetrag zur Verfügung steht. Wirksam wird dieser Freibetrag allerdings schon für Auszahlungen ab dem 1.5.2015, da dann der Kündigungszeitraum in den August hineinreicht.

Dies bedeutet, wenn Sie dann am 2.Mai 2015 weitere EUR 1.000 abheben, so müssten folgende Vorschusszinsen berechnet werden:

 

1.000 EUR

für 88 Tage

02.05.-30.07.

* 1,5 %

* 25%

/ 360

= 0,92 EUR

 

2 Tage

01.08.-02.08.

Vz-frei

 

Summe

= 0,92 EUR "

 

 

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ramses2

Hallo,

ich habe 8 VTB- Flex Sparpläne, bei denen nun auch die 4 Jahre Sperrfrist abgelaufen sind.

Kann mir bitte jemand sagen, wann bei diesen Sparplänen immer die Zinszahlung erfolgt? Zum Ende des Kalenderjahres?

 

Danke.

 

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Trippeltrappel
vor 12 Minuten schrieb ramses2:

Hallo,

ich habe 8 VTB- Flex Sparpläne, bei denen nun auch die 4 Jahre Sperrfrist abgelaufen sind.

Kann mir bitte jemand sagen, wann bei diesen Sparplänen immer die Zinszahlung erfolgt? Zum Ende des Kalenderjahres?

 

Danke.

 

Die Zinsen wurden die Woche gutgeschrieben 

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athu
· bearbeitet von athu

Buchungstag 17.12.

Wertstellung zum 1.1.

 

Über die Zinsen kann nicht ( sofort ) frei verfügt werden. Diese werden dem jeweiligen Flexkonto zugeschlagen und unterliegen genauso wie das andere Kapital der 3-monatigen Kündigungsfrist. Es sei denn man kündigt zu einem früheren Zeitpunkt und dann eben unter Berechnung/Zahlung von Vorschusszinsen ( siehe #271 ).

Die Vorschusszinsen die im Laufe eines Kalenderjahres dann anfallen werden erst zum 1.1. des Folgejahres bei der Zinsberechnung in Abzug gebracht.

 

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whister
vor 20 Stunden schrieb athu:

Buchungstag 17.12.

Wertstellung zum 1.1.

 

Über die Zinsen kann nicht ( sofort ) frei verfügt werden. Diese werden dem jeweiligen Flexkonto zugeschlagen und unterliegen genauso wie das andere Kapital der 3-monatigen Kündigungsfrist. Es sei denn man kündigt zu einem früheren Zeitpunkt und dann eben unter Berechnung/Zahlung von Vorschusszinsen ( siehe #271 ).

Die Vorschusszinsen die im Laufe eines Kalenderjahres dann anfallen werden erst zum 1.1. des Folgejahres bei der Zinsberechnung in Abzug gebracht.

 

Das stimmt nicht. Über die Zinsen kann nach Wetstellung für 2 Monate verfügt werden. Anschließend unterliegen diese auch der normalen Kündigungsfrist. Ich kündige mittlerweile regelmäßig das Guthaben meines Flex-Kontos und kann somit theoretisch jederzeit darüber verfügen.

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