whister September 10, 2018 · bearbeitet September 10, 2018 von whister vor 18 Stunden schrieb Bärenbulle: ... ja, aber nicht zu 100% (bzw. 99,4% wg Vorzinsabzug), zumindest nicht wenn es ungemütlich wird. Du solltest folgenden Satz aus den Bedingungen beachten "Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht." Wenn die Bank in Schieflage gerät, dann wird sie sicher keine vorzeitige Verfügung mehr gestatten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle September 10, 2018 vor 3 Stunden schrieb whister: Du solltest folgenden Satz aus den Bedingungen beachten "Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht." Wenn die Bank in Schieflage gerät, dann wird sie sicher keine vorzeitige Verfügung mehr gestatten. Guter Punkt. Kündigung heißt auch, dass man den Vertrag vollständig kündigen kann und dieser dann nicht mehr existiert, oder kann man bei einem Vertrag mit 50.000 EUR auch nur 20.000 EUR kündigen, so dass der Vertrag weiter besteht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister September 10, 2018 vor einer Stunde schrieb Bärenbulle: Guter Punkt. Kündigung heißt auch, dass man den Vertrag vollständig kündigen kann und dieser dann nicht mehr existiert, oder kann man bei einem Vertrag mit 50.000 EUR auch nur 20.000 EUR kündigen, so dass der Vertrag weiter besteht? Das steht konkret in den Bedingungen. Du kannst auch einen Teilbetrag kündigen - dieser steht dir dann nach 3 Monaten für 30 Tage zur Verfügung. Verfügst du darüber nicht verfällt die Kündigung und der Vertrag läuft unverändert weiter. Ich kündige die Hälfte meiner Anlage regelmäßig um im Fall der Fälle schneller darüber verfügen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sl66 September 15, 2018 Eine Frage zu Bärenbulle: Wenn Du z.B. Dein Guthanben von 200k auf 400k verdoppeln willst, dann hast Du 2 Möglichkeiten: a) Du 200k, Frau 200k b) Du 100k, Frau 300k Welche Möglichkeit findest Du im Fall der Fälle besser? Kann man eigentlich bei einer VTB-Pleite den Verlust steuerlich geltend machen (Via Verlustverrechnungstopt "sonstige")? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle September 16, 2018 · bearbeitet September 16, 2018 von Bärenbulle vor 8 Stunden schrieb sl66: Eine Frage zu Bärenbulle: Wenn Du z.B. Dein Guthanben von 200k auf 400k verdoppeln willst, dann hast Du 2 Möglichkeiten: a) Du 200k, Frau 200k b) Du 100k, Frau 300k Welche Möglichkeit findest Du im Fall der Fälle besser? Kann man eigentlich bei einer VTB-Pleite den Verlust steuerlich geltend machen (Via Verlustverrechnungstopt "sonstige")? a) weil: 1) Bei einen heftigeren "Haarschnitt" wird der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ggf. Guthaben nur bis zu einem bestimmten Limit auszahlen. Falls das z.B. bei 150 TEU pro Konto liegt ist a) besser 2) Bei a) kann man die Flexibilität der 16 Verträge besser nutzen. Z.B. kann man in 3 Monaten über 32TEUR-Schritte (i.e. 2TEUR*16) beide Konten auf die staatliche Einlagensicherungsgrenze von 100TEUR runterfahren. Bei b) kann man zwar kündigen, aber mit schlechterem Auszahlungsprofil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuro September 19, 2018 Überlege auch ab dem 02.10.2018 über die 100k zu gehen. Habe deshalb heute mal eine Anfrage gemacht. Folgendes Ergebnis wurde mir mitgeteilt: Sicherungsgrenze beträgt für die VTB: 249.775.000 Euro (vgl. Screenshot) Eine Frage stelle ich mir aber noch: Wie bewertet bzw. schätzt man das Klumpenrisiko am besten ein? Kann jemand hierzu etwas sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vormtor September 19, 2018 VTB erhöht den Zins aufs Tagesgeld: 0,60% für mindestens vier Monate. Angebot ausschließlich für Neukunden. Keine Beschränkung der Einlagenhöhe wie z.B. bei vergleichbaren Angeboten von Consors o.ä. Infos: https://www.vtbdirekt.de/de/Produkte/Tagesgeld/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister September 19, 2018 vor 3 Stunden schrieb Kuro: Überlege auch ab dem 02.10.2018 über die 100k zu gehen. Habe deshalb heute mal eine Anfrage gemacht. Folgendes Ergebnis wurde mir mitgeteilt: Sicherungsgrenze beträgt für die VTB: 249.775.000 Euro (vgl. Screenshot) Ich bin auch bereits über 100k. Auf die Einlagensicherung würde ich Zweifel jedoch nichts geben - das sind alles ganze nette Zahlen jedoch hat man darauf keinen Rechtsanspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuro September 19, 2018 Das die Einlagensicherung keine schlußendliche Sicherung bietet, ist mir klar. Allerdings vertraue ich der deutschen Einlagensicherung mehr als der aus Österreich, aber insbesondere deshalb, weil im Extremfall jeder Staat erst an seine Bürger denkt und dann erst an die ausländischen Anleger. Zudem sind in der heutigen Zeit 2,5% für 3-Monatsgeld bzw. Tagesgeld, da meine Frau und ich insgesamt jeweils 6 Sparpläne haben, aus den man pro Monat 24k abziehen kann, schon eine ernstzunehmende Risikoentschädigung, die mich veranlaßt mich mit diesem Thema genauer zu beschäftigen und zu beurteilen, ob 2% mehr Rendite gegenüber Tagesgeldern anderer Banken, dies Risiko mehr als aufwiegen. Allerdings habe ich auch noch mit 3% verzinste Sparpläne bei der ehemaligen russischen Denizbank, so daß mich die von Bärenbulle zu Recht angemerkte Frage, nach dem Klumpenrisiko vor allem beschäftigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 September 19, 2018 · bearbeitet September 19, 2018 von Peter23 vor 5 Stunden schrieb Kuro: Allerdings habe ich auch noch mit 3% verzinste Sparpläne bei der ehemaligen russischen Denizbank, so daß mich die von Bärenbulle zu Recht angemerkte Frage, nach dem Klumpenrisiko vor allem beschäftigt. Ich würde erstmal bei beiden Banken (VTB und Denizbank) jeweils 100.000 € pro Person anlegen, weil mE ein Euro in der österreichischen Einlagensicherung besser aufgehoben ist als einer über der deutschen Einlagensicherung bei der VTB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuro September 19, 2018 Kurze Frage: Warum ist die österreichische Einlagensicherung besser als die deutsche der VTB? Auch sind die Sparpläne der Denizbank überhaupt nicht flexibel bzgl. Ein-und Auszahlungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 September 19, 2018 vor einer Stunde schrieb Kuro: Kurze Frage: Warum ist die österreichische Einlagensicherung besser als die deutsche der VTB? Das ist nicht so und das sagt auch keiner. Es geht doch hier darum, ob Du mehr als 100.000 € pro Person in Deinen VTB flex einzahlen sollst und ich sagen nur, dass ich an Deiner Stelle erst die 100.000 € bei der Denizbank voll manchen würde, wenn Du dort 3% bekommst. Wenn das nicht geht, ist das natürlich wieder was anderes, aber dann verstehe ich auch nicht, warum Du es überhaupt erwähnt hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuro September 20, 2018 Sorry, das ich das gestern abend in meiner Schlaftrunkenheit nicht sofort verstanden habe, wie der Vergleich bzgl. der Einlagensicherung gemeint war. Ich erwähnte den Denizbank-Sparplan nur, um Antworten zum Klumpenrisiko zu bekommen. Möglicherweise zu viele Anlagen bei Banken mit ausländischer Mutter in kriselnden Regionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 September 20, 2018 vor einer Stunde schrieb Kuro: Sorry, das ich das gestern abend in meiner Schlaftrunkenheit nicht sofort verstanden habe, wie der Vergleich bzgl. der Einlagensicherung gemeint war. Ich erwähnte den Denizbank-Sparplan nur, um Antworten zum Klumpenrisiko zu bekommen. Möglicherweise zu viele Anlagen bei Banken mit ausländischer Mutter in kriselnden Regionen. Um eine Einschätzung dazu abgeben zu können, müssten wir Dein gesamtes Portfolio kennen. Hast Du z.B. auch ein Teil Deines Vermögens in Immobilien, Anleihen, Aktien(-ETFs) angelegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Oktober 11, 2018 · bearbeitet Oktober 12, 2018 von BigSpender09 VTB Festgeld 2 Jahre zu 1,10% 3 Jahre zu 1,30% 4 Jahre zu 1,35% für Bestandskunden bis 15.10.2018 30.11.2018. Vielleicht interessant für den ein oder anderen (der keine 10 Flex Verträge hat ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 Oktober 11, 2018 vor 7 Stunden schrieb BigSpender09: der keine 10 Flex Verträge hat vor 7 Stunden schrieb BigSpender09: VTB Festgeld 2 Jahre zu 1,10% 3 Jahre zu 1,30% 4 Jahre zu 1,35% Ich finde diese Zinssätze gar nicht mal so schlecht in der aktuellen Zinslage und unter Berücksichtigung von deutscher Einlagensicherung sowie der aktuell stabilen Lage in Russland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Oktober 17, 2018 Am 9.9.2018 um 22:25 schrieb Bärenbulle: Txs ... wie lange hat es gedauert? Sorry, ist mir durchgegangen... Habe die Auszahlung einen Monat vor Ablauf der Anlagefrist geschrieben, aber die Auszahlung wurde mir 3 Tage später schon bestätigt. Denke, so eine Woche sollte ausreichen. Allerdings erfolgt die Auszahlung auf das TG-Konto! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenzing Norgay November 6, 2018 Inwiefern ist denn die deutsche Tochter von der Stabilität Russlands abhängig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 November 6, 2018 vor 2 Stunden schrieb Tenzing Norgay: Inwiefern ist denn die deutsche Tochter von der Stabilität Russlands abhängig? Erstmal ist die deutsche Tochter der russischen vtb bank sehr stark von der Muttergesellschaft abhängig. Die vtb selbst ist eine russische Staatsbank... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
athu November 7, 2018 Die Fragen sowie die genaue Berechnung des Vorschusszinses - hier für das VTB Sparbuch - wurden seitens der VTB auf deren Webseite wie folgt beantwortet : " Wie berechnet sich der Vorschusszins meines VTB Sparbuch Online? Bei Verfügungen vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist oder über den monatlichen Betrag von 2.000 EUR hinaus fallen Vorschusszinsen an. Diese betragen 1/4 des jeweiligen Habenzinssatzes. Bei einem fiktiven Zinssatz von 1,5% p.a. betragen die Vorschusszinsen somit 0,375% p.a. Beispiel zur Vorschusszinsberechnung Sie haben ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der fiktive Zinssatz beträgt 1,5% und der Vorschusszins wird mit 25% über Habenzins berechnet. Das Konto des Kunden weist ein Guthaben von 20.000 EUR aus. Im Laufe des Jahres wurde noch keine Abhebung vorgenommen. Am 28.04.2015 werden 15.000 EUR verfügt. Von dem Auszahlungsbetrag sind sofort 2.000 EUR für den Monat April vorschusszinsfrei. Ab dem 1.05.2015 werden weitere 2.000 vorschusszinsfrei, ebenso am 1.06.2015 und 1.07.2015. Der Kunde hat daher für vier Perioden Vorschusszinsen zu zahlen. Am 28.07.2015 endet die 3-monatige Kündigungsfrist und damit auch die Berechnung von Vorschusszinsen. Verfügung 15000 EUR ohne Kündigung des Sparguthabens 13.000 EUR für 2 Tage 28.04.-30.04. * 1,5 % * 25 % / 360 = 0,27 EUR 11.000 EUR für 30 Tage 01.05.-30.05. * 1,5 % * 25 % / 360 = 3,44 EUR 9.000 EUR für 30 Tage 01.06.-30.06. * 1,5 % * 25 % / 360 = 2,81 EUR 7.000 EUR für 28 Tage 01.07.-28.07. * 1,5 % * 25 % / 360 = 2,04 EUR Summe = 8,56 EUR Bei der Auszahlung in Höhe 15.000 EUR werden die Monatsfreibeträge der Monate April, Mai, Juni und Juli voll ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass erst ab dem 1.8.2015 ein neuer Monatsfreibetrag zur Verfügung steht. Wirksam wird dieser Freibetrag allerdings schon für Auszahlungen ab dem 1.5.2015, da dann der Kündigungszeitraum in den August hineinreicht. Dies bedeutet, wenn Sie dann am 2.Mai 2015 weitere EUR 1.000 abheben, so müssten folgende Vorschusszinsen berechnet werden: 1.000 EUR für 88 Tage 02.05.-30.07. * 1,5 % * 25% / 360 = 0,92 EUR 2 Tage 01.08.-02.08. Vz-frei Summe = 0,92 EUR " Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 Dezember 18, 2018 Hallo, ich habe 8 VTB- Flex Sparpläne, bei denen nun auch die 4 Jahre Sperrfrist abgelaufen sind. Kann mir bitte jemand sagen, wann bei diesen Sparplänen immer die Zinszahlung erfolgt? Zum Ende des Kalenderjahres? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel Dezember 18, 2018 vor 12 Minuten schrieb ramses2: Hallo, ich habe 8 VTB- Flex Sparpläne, bei denen nun auch die 4 Jahre Sperrfrist abgelaufen sind. Kann mir bitte jemand sagen, wann bei diesen Sparplänen immer die Zinszahlung erfolgt? Zum Ende des Kalenderjahres? Danke. Die Zinsen wurden die Woche gutgeschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
athu Dezember 18, 2018 · bearbeitet Dezember 18, 2018 von athu Buchungstag 17.12. Wertstellung zum 1.1. Über die Zinsen kann nicht ( sofort ) frei verfügt werden. Diese werden dem jeweiligen Flexkonto zugeschlagen und unterliegen genauso wie das andere Kapital der 3-monatigen Kündigungsfrist. Es sei denn man kündigt zu einem früheren Zeitpunkt und dann eben unter Berechnung/Zahlung von Vorschusszinsen ( siehe #271 ). Die Vorschusszinsen die im Laufe eines Kalenderjahres dann anfallen werden erst zum 1.1. des Folgejahres bei der Zinsberechnung in Abzug gebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Dezember 19, 2018 vor 20 Stunden schrieb athu: Buchungstag 17.12. Wertstellung zum 1.1. Über die Zinsen kann nicht ( sofort ) frei verfügt werden. Diese werden dem jeweiligen Flexkonto zugeschlagen und unterliegen genauso wie das andere Kapital der 3-monatigen Kündigungsfrist. Es sei denn man kündigt zu einem früheren Zeitpunkt und dann eben unter Berechnung/Zahlung von Vorschusszinsen ( siehe #271 ). Die Vorschusszinsen die im Laufe eines Kalenderjahres dann anfallen werden erst zum 1.1. des Folgejahres bei der Zinsberechnung in Abzug gebracht. Das stimmt nicht. Über die Zinsen kann nach Wetstellung für 2 Monate verfügt werden. Anschließend unterliegen diese auch der normalen Kündigungsfrist. Ich kündige mittlerweile regelmäßig das Guthaben meines Flex-Kontos und kann somit theoretisch jederzeit darüber verfügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag