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ebdem

Riester: Fondsriester oder Wohnriester

Empfohlene Beiträge

ebdem
· bearbeitet von ebdem

Die Debatte hatten wir ja hier schon mal.

 

Aus dem, was ich damals mitgenommen hatte, ging die Tendenz in Richtung AL. Ich habe leider kein Angebot vom VWB gesehen und auch keine Möglichkeit an eines zu kommen (wobei ich auch sehr dankbar wäre, wenn ich mal einen Blick in ein Angebot werfen könnte), aber aus den Zahlen in deinem Post scheint die AL von der Kostenseite attraktiver. Die Beitragsverzinsung hat sich zwischen beiden ja auch mittlerweile angeglichen - so wie ich es zumindest verstehe. Die Fonds finde ich persönlich beim VWB attraktiver, wobei die Unterschiede zwischen beiden nicht sooo groß sind.

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tyr

Lass dir doch mal ein Angebot erstellen.

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polydeikes

Anbei mal ein Muster mit meinem Geburtsdatum und 70 / 30 für den VWB in 2015. Kosten auf Seite 16/17 Punkt 3 und Seite 20 rechts die Zuzahlungsgeschichten.

 

---

 

Noch mal zu der Überschüsse in Fonds Geschichte: AL -> immer nur ein Fonds, VWB beliebig mind. 5 % pro Fonds

 

---

 

Beim VWB noch die Stornoabschläge von anfänglich 12,5 %, jährlich sinkend a 0,5 % berücksichtigen, welche die AL so nicht hat.

vwb-muster.pdf

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tyr

Man könnte jetzt die Effektivkostenquote mit einem AL HRV50-Angebot vergleichen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Kannst du doch für einen beliebigen indiv. Fall machen, sind doch alle nötigen Daten dafür bekannt. Ich bleib bei meiner Meinung, der VWB wäre nur in folgenden Fällen eine Alternative:

 

- AVWL Problematik

- (sündhaft teure) Restkapitalgarantie statt Rentengarantiezeit erwünscht

- blau gefällt sehr viel besser als rot

 

edit: Und bzgl. Stuttgarter hab ich nach wie vor keine neuen Infos ...

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tyr

Das war mehr an ebdem gerichtet. Ich nehme mal an, dass du sowieso einen Überblick über die Kosten in der Gesamtheit hast. Ich bin weiterhin eher skeptisch, ob es sich wirklich lohnt, eine klassische Riester-RV mit ÜS in Fonds und 2,25% Rechnungszins in eine neue Police mit vergleichbarer Konstruktion und 1,25 % umzuschichten.

 

Zumal sich die Verträge ja voraussichtlich in Zukunft weiterhin weiterentwickeln werden. Schließt man dann in Zukunft alle 4 Jahre (oder sogar noch öfter: hansetrader) einen neuen Vertrag mit jeweils neuen Abschlusskosten ab? Alle paar Jahre neue Abschlusskosten zu erzeugen ist bei einem gering verzinsten Sparprodukt wie einer klassischen Riester-Rentenversicherung bestimmt eine gute Chance auf keine Rendite oder Verluste nach Kosten.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Danke für das Angebot :thumbsup:. Super, dass du es gepostest hast. Den Kostenvergleich poste ich gerne später von daheim - wobei ich wahrscheinlich auf Grund der Stückkosten, die beim VWB enthalten sind, nur einen Vergleich für die Einzahlung von 180 € jährlich machen kann. Wenn man den Maximalbetrag einzahlt, könnte das wahrscheinlich anders aussehen. Neben dem Rechnungszins muss man auch die sonstigen Fakten sehen. Und hier stehen beim Maximalbeitrag von 2100 € und einer Zahlung über 37 Jahre folgende Werte gegenüber:

  • AL (HRV50, Honorar) = Honorarberatung abzüglich Steuerminderung: ca. 500 € + jährliche Kosten von 63,48 € * 37 = 2348,76 € .... Gesamt: 2848,78 €
  • VWB (klassisch, ohne Honorar) = einmalige Abschlusskosten in Höhe von 2350,83 € (und bereits 770 € gezahlt - aber jetzt nicht eingerechnet) + jährliche Kosten von 185,15 * 37 = 6850,55 € ... Gesamt: 9201,38 € (ohne die bereits gezahlten Kosten)

Dafür verzichte ich auf den Rechnungszins von 2,25%. Der bringt mir nur etwas, wenn die Verzinsung über lange Zeit unter 2% fällt. Das halte ich für ein Szenario, das nicht unwahrscheinlich ist, aber eher ein beherrschbares Risiko ist. Ich habe nicht vor so einen Wechsel noch einmal durchzuführen. Aber ganz deinem Rat folgend, tyr, will ich mich jetzt intensiv mit dem Thema beschäftigen, um eine tragfähige(re) Struktur zu haben. Angesichts dieser Unterschiede zwischen den Verträgen halte ich es doch für sinnvoll, über eine Veränderung/Optimierung nachzudenken und diese wohl überlegt umzusetzen.

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hansetrader

Das war mehr an ebdem gerichtet. Ich nehme mal an, dass du sowieso einen Überblick über die Kosten in der Gesamtheit hast. Ich bin weiterhin eher skeptisch, ob es sich wirklich lohnt, eine klassische Riester-RV mit ÜS in Fonds und 2,25% Rechnungszins in eine neue Police mit vergleichbarer Konstruktion und 1,25 % umzuschichten.

 

Zumal sich die Verträge ja voraussichtlich in Zukunft weiterhin weiterentwickeln werden. Schließt man dann in Zukunft alle 4 Jahre (oder sogar noch öfter: hansetrader) einen neuen Vertrag mit jeweils neuen Abschlusskosten ab? Alle paar Jahre neue Abschlusskosten zu erzeugen ist bei einem gering verzinsten Sparprodukt wie einer klassischen Riester-Rentenversicherung bestimmt eine gute Chance auf keine Rendite oder Verluste nach Kosten.

 

Mal abgesehen, dass du komischer Vogel schon zu einer sehr speziellen Papagaien-Art gehörst und von deinen 1854 Beiträgen gefühlte 1850 ständige unrefklektierte Wiederholungen von Informationen und Fragen sind, die ursprünglich von anderen Usern kommen, habe ich dir schon mal gesagt, dass du nem falschen Pferd aufsitzt. Also verbreite hier keine Falsch-Informationen über mich.. :angry:

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

...

 

Bist du dir sicher, dass im VWB Altvertrag die 0,1 % p.a. vom Vertragswert nicht erhoben werden? Ich meine zu Wissen, dass dies schon immer so war, bin mir aber nicht sicher. Habe letztmals in 2013 eine reguläre VWB Police vor mir liegen gehabt.

 

---

 

Das Muster auf 1946 zu packen ist das geringste Problem. Es nervt nur insofern, dass ich immer alle Daten (meine) rausnehmen und anschließend wieder eingeben muss. :angry:

 

---

 

@tyr:

 

Was Hansetrader angeht: Der HM24 Ausflug hat weniger als eine Schachtel Kippen gekostet, der Debeka Vertrag besteht noch und soll weiter bestehen. Das hat er auch mehrfach beschrieben.

 

Und was den AL Vertrag angeht, da hat er 0 Abschluss- oder Honorarkosten bezahlt, was ich aus erster Hand weiss.

 

Insofern stell bitte diese unsäglichen Unterstellungen bzgl. Dingen ein, über die du absolut nichts weisst. Langsam reicht es.

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tyr

@tyr:

 

Was Hansetrader angeht: Der HM24 Ausflug hat weniger als eine Stange Kippen gekostet, der Debeka Vertrag besteht noch und soll weiter bestehen. Das hat er auch mehrfach beschrieben.

 

Und was den AL Vertrag angeht, da hat er 0 Abschluss- oder Honorarkosten bezahlt, was ich aus erster Hand weiss.

 

Insofern stell bitte diese unsäglichen Unterstellungen bzgl. Dingen ein, über die du absolut nichts weisst. Langsam reicht es.

Ich habe oben von Abschlusskosten erzeugen durch häufigen Neuabschluss von Riesterverträgen geschrieben. Darum geht es. Wenn im Einzelfall der Vermittler irgendwie anders bezahlt wird bleibt das Argument trotzdem bestehen.

 

Ich würde mir als Kunde ausrechnen, ob und wenn ja ab welcher Laufzeit sich so eine Umdeckung https://www.wertpapier-forum.de/topic/39979-altvertrag-vs-neuvertrag-vor-und-nachteile-aus-alt-mach-neu-private-rentenversicherung-lebensversicherung-riester-rentenversicherung/ wirklich lohnt. Und zwar inklusive allen Abschlusskosten, auch einem Honorar, was im Versicherungsvertrag nicht eingerechnet wird. Das ist auf allen Vermittlungswegen das gleiche Thema, egal ob Versicherungsmakler mit Nettotarif, DVAG-Verkäufer oder Direktversicherer.

 

Auf dieses Thema angesprochen gereizt zu reagieren bringt die Diskussion nicht weiter.

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polydeikes

Nö. Du stellst (definitiv) falsche und herabsetzende Vermutungen über einen User an und benennst diesen auch noch namentlich. Und es ist nicht mal ansatzweise das erste Mal. Und DAS bringt KEINE Diskussion weiter.

 

Hättest du allgemein "hin und her macht Taschen leer" schreiben wollen, hättest du das auch genau auf diese Weise gemacht.

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tyr

In Diskussionen zu Riester-Vertragsumdeckungen werde ich auch in Zukunft auf Beispiele hier im Forum zu mehreren Umdeckungen in kurzer Zeit verweisen. Von mir aus in Zukunft mit Link, dann kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

 

Wenn der neue Vertrag neue Abschlusskosten generiert drückt das auf die mögliche Rendite. Riester-Vertragshopping sollte man sich daher gut durchrechnen. Wie man das macht steht in Geralds Thread.

 

Wieder mal, wie schon oft geschrieben: aus unter anderem diesem Grund halte ich (gute) Riester-Banksparpläne ohne Abschluss- und Vertragswechselkosten für ein passendes Riester-Einstiegsprodukt für junge Riestersparer, die sich aktiv mit ihren privaten Finanzen beschäftigen wollen. Die Erkenntnis muss man sich nur selbst erarbeiten, da an dem Abschluss eines Banksparplans kein Vermittler etwas verdient.

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ImperatoM

Was mir zunächst nicht klar wird am VWB-Angebot:

 

1. Gilt der garantierte Rentenfaktor nur für Eigenbeiträge und Zulagen (die werden genannt) - oder tatsächlich für das zur Verfügung stehende Gesamtkapital (inkl. Wertzuwachs) zu Rentenbeginn?

 

2. Fließen ausschließlich Überschüsse der Versicherung in die Fonds? Dann wäre der Fondsanteil ja voraussichtlich lange Zeit sehr klein.

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polydeikes

Inhaltlich falsch bleibt falsch. Die Option war (Abschluss-)kostenpflichtige Erhöhung der Beiträge im Debeka Vertrag oder Erhöhung durch ergänzenden Neuabschluss. Der HM24 Vertrag kam gar nicht zustande, wurde fristgerecht widerrufen, kann damit formal keine Umdeckung sein und auch keine mehrfache Umdeckung.

 

Durch das Manöver den AL Vertrag ergänzend für den Erhöhungsbetrag abzuschließen hat nicht Abschlusskosten verursacht, sondern die Abschlusskosten für eine Erhöhung im Debeka Vertrag vermieden. Auch da fand keine Umdeckung und somit auch keine mehrfache Umdeckung statt.

 

Insofern beißt sich die Argumentation in den Schwanz. Aber mach mal wie du denkst ... :-

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tyr

Selbst wenn der Einzelfall sich anders darstellt, es ändert nichts daran, dass Riester-Vertragsumdeckungen zwischen Abschlusskosten-belasteten Verträgen kritisch durchgerechnet werden sollten. Abschlusskosten wie Honorar, Provision, Courtage oder AK im Vertrag eines Direktversicherers kosten Rendite. Darum geht es.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Was mir zunächst nicht klar wird am VWB-Angebot:

 

1. Gilt der garantierte Rentenfaktor nur für Eigenbeiträge und Zulagen (die werden genannt) - oder tatsächlich für das zur Verfügung stehende Gesamtkapital (inkl. Wertzuwachs) zu Rentenbeginn?

 

2. Fließen ausschließlich Überschüsse der Versicherung in die Fonds? Dann wäre der Fondsanteil ja voraussichtlich lange Zeit sehr klein.

 

zu 1) Ausgezeichnete Frage, die ich an anderer Stelle schon mal beantwortet habe. Da es dort aber um ein anderes Produkt ging, nicht in der Tiefe und Detail, wie es erforderlich wäre, vergleicht man hier bspw. AL und VWB.

 

Da hatte ich nur einmalig vor einem solchen Hintergrund auf Fallstricke ohne konkrete Benennung hingewiesen, glaube sogar in diesem Thread.

 

Wenn du magst, probier es mal selbst heraus zu finden:

Normale Bedingungen die Par 1 Abs. 6, Par 2 (2) b 2, Par 2 (2) f ... und ... in den Zusatzbedingungen Par 2 Abs. 3

 

Falls du es nicht selbst herausfinden möchtest, ich löse es auch gern auf.

 

2) Ausschließlich die unwiderruflichen Überschüsse. Fiktives Beispiel:

 

Überschussbeteiligung 4 %

- 1,25 Rechnungszins

= 2,75 % in die Fonds p.a.

 

Widerrufliche Überschüsse (Schlussüberschüsse) fließen auch nicht in den oder die Fonds.

 

Insofern ist deine Schlussfolgerung vollkommen korrekt.

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hansetrader

Inhaltlich falsch bleibt falsch. Die Option war (Abschluss-)kostenpflichtige Erhöhung der Beiträge im Debeka Vertrag oder Erhöhung durch ergänzenden Neuabschluss. Der HM24 Vertrag kam gar nicht zustande, wurde fristgerecht widerrufen, kann damit formal keine Umdeckung sein und auch keine mehrfache Umdeckung.

 

Durch das Manöver den AL Vertrag ergänzend für den Erhöhungsbetrag abzuschließen hat nicht Abschlusskosten verursacht, sondern die Abschlusskosten für eine Erhöhung im Debeka Vertrag vermieden. Auch da fand keine Umdeckung und somit auch keine mehrfache Umdeckung statt.

 

Insofern beißt sich die Argumentation in den Schwanz. Aber mach mal wie du denkst ... :-

 

Danke. Das gibt den Sachverhalt korrekt wieder.

 

Und dann hier im Vergleich das Zitat von tyr

Schließt man dann in Zukunft alle 4 Jahre (oder sogar noch öfter: hansetrader) einen neuen Vertrag

 

Und das ist genau der Punkt, wo ich mich ärgere tyr, weil das eben nicht zutrifft. Ich bin ganz bei dir, dass ein ständiger Wechsel mehr als unklug ist, dadurch, dass ich immer wieder AK zu tragen habe. Aber du pickst mit mir ein völlig falsches Beispiel raus, da es eben auf mich nicht zutrifft. Richtig ist, dass ich - auch dank des Forums und insbesondere dank polydeikes seinen Ausführungen zur AL - in sehr kurzer Zeit umgeschwenkt bin. Von den besagten Verträgen habe ich sowohl die Debeka als auch die AL noch, denn ich habe mich gegen Ende meiner Überlegungen bewusst für 2 Pferde entschieden. Selbst wenn ich auf die AL alleinig setzen hätte wollen, wären die verloren Abschlusskosten verschwindend gering gewesen.

 

Also nochmal zusammenfassend für dich: Ich habe 0 - in Worten NULL - Euro Abschlusskosten versenkt. Überrascht? Wieauch immer.. Ich bitte dich zukünfigt es zu unterlassen falsche Informationen über mich zu verbreiten. Falls du kein anderes Beispiel findest, solltest du dich wohl theoretischer ausdrücken.

 

Naja zurück zum Thema würd ich sagen!

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Bist du dir sicher, dass im VWB Altvertrag die 0,1 % p.a. vom Vertragswert nicht erhoben werden? Ich meine zu Wissen, dass dies schon immer so war, bin mir aber nicht sicher. Habe letztmals in 2013 eine reguläre VWB Police vor mir liegen gehabt.

 

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Das Muster auf 1946 zu packen ist das geringste Problem. Es nervt nur insofern, dass ich immer alle Daten (meine) rausnehmen und anschließend wieder eingeben muss. :angry:

 

In dem Angebot, dass ich vorliegen habe, gibt es nur folgende Kosten: Die noch zu tilgenden Abschlusskosten Ihres Vertrags bestehen aus einem einmaligen Betrag von 2.350,83 €. Zusätzlich sind weitere Beträge von jährlich 50,60 € für die Dauer der Beitragszahlung eingerechnet. Während der Beitragszahlungsdauer sind zur Deckung der Verwaltungskosten zusätzlich jährlich 119,92 € (6,16% des Jahresbeitrags) eingerechnet. Wird dem Vertrag eine Zulage zugeführt, werden davon 9,5% (bei 154 € 14,63 €) einmalig zum Zeitpunkt des Eingangs als Verwaltungskosten erhoben. Für den Rentenbezug sind in der vereinbarten Rente jährliche Kosten in Höhe von 1,50% der Jahresrente einkalkuliert." Dazu kommen noch die Fondkosten, aber nicht die 0,1% p.a..

 

----

 

Auch wenn es nervt, wäre das Angebot mit 1946 super. Zum einen könnte man dann genauere Aussagen über die Kosten treffen (Stückkostenthema) und in meine Tabelle einbauen, die ich gerne dann poste.

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ImperatoM

Was mir zunächst nicht klar wird am VWB-Angebot:

 

1. Gilt der garantierte Rentenfaktor nur für Eigenbeiträge und Zulagen (die werden genannt) - oder tatsächlich für das zur Verfügung stehende Gesamtkapital (inkl. Wertzuwachs) zu Rentenbeginn?

 

2. Fließen ausschließlich Überschüsse der Versicherung in die Fonds? Dann wäre der Fondsanteil ja voraussichtlich lange Zeit sehr klein.

 

zu 1) Ausgezeichnete Frage, die ich an anderer Stelle schon mal beantwortet habe. Da es dort aber um ein anderes Produkt ging, nicht in der Tiefe und Detail, wie es erforderlich wäre, vergleicht man hier bspw. AL und VWB.

 

Da hatte ich nur einmalig vor einem solchen Hintergrund auf Fallstricke ohne konkrete Benennung hingewiesen, glaube sogar in diesem Thread.

 

Wenn du magst, probier es mal selbst heraus zu finden:

Normale Bedingungen die Par 1 Abs. 6, Par 2 (2) b 2, Par 2 (2) f ... und ... in den Zusatzbedingungen Par 2 Abs. 3

 

Falls du es nicht selbst herausfinden möchtest, ich löse es auch gern auf.

 

2) Ausschließlich die unwiderruflichen Überschüsse. Fiktives Beispiel:

 

Überschussbeteiligung 4 %

- 1,25 Rechnungszins

= 2,75 % in die Fonds p.a.

 

Widerrufliche Überschüsse (Schlussüberschüsse) fließen auch nicht in den oder die Fonds.

 

Insofern ist deine Schlussfolgerung vollkommen korrekt.

 

Schade natürlich. Umso interessanter wird die Kombination mit Frage Nummer 1, also ob das Fondsguthaben ebenfalls einem garantierten Rentenfaktor unterliegt.

Da ich hier im Thread nichts gefunden habe und ohnehin gerade schon viel mit Aktienrecherchen zu tun habe, wäre ich Dir dankbar, wenn Du das Rätsel auflöst.

 

Danke :thumbsup:

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polydeikes

@Imperatom

 

Kurzfassung: Die dargestellten, ursprünglichen Verrentungsbedingungen vom Zeitpunkt des Abschlusses gelten erstmal nur für alle Einzahlungen (inkl. Sonderzahlungen, Zulagen ...) zzgl. Rechnungszins + Schlussüberschüsse. Im Gegensatz zur AL gilt das allerdings nicht für die durch die Überschüsse erworbenen Fondsanteile:

 

... wird aus dem Wert der erworbenen Fondsanteile nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Rentenbeginn eine zusätzliche Rente ermittelt. Dabei werden die Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterbetafel und jährliche Verwaltungskosten) der Rententarife der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. verwendet, die zu diesem Zeitpunkt für den Neuzugang geöffnet sind.

 

Das Problem ist soweit erstmal indiskutabel, ob es praktisch ein Problem ist, weiss man immer erst dann, wenn es soweit ist.

 

Diese Regelung entspricht dem Marktdurchschnitt für diese Konstellationen (klassisch + Ü in Fonds). Etwas schlechter steht zum Beispiel oben genannte HM24 da, die generell alles außer vereinbarte Beiträge und Zulagen + Rechnungzins theoretisch variabel verrenten kann und den durch Überschüsse entstandenen Fondswert definitiv genau wie der VWB zum Zeitpunkt des Rentenbeginns hinsichtlich der Verrentungsgrundlagen festlegt.

 

---

 

Die etwas ausführlichere Fassung würde sich um ein paar andere Stellen der Bedingungen drehen. So sind bspw. die Regelungen zur Überschussbeteiligung selbst deutlich von der AL abweichend. Auch das Recht zur Nachreservierung steht in den VWB Bedingungen (aus meiner Sicht erweitert ggü. gesetzl. Rahmenbedingungen) ausdrücklich drin, bei der AL nicht.

 

Letzteres meint stark vereinfacht in der Kurzfassung: Bei erheblichen Abweichungen (Knackpunkt, es fehlt das unvorhersehbar oder eine Ausprägung dieses Begriffes) können Erträge in der Rentenphase dazu heran gezogen werden, die "versprochenen" Verrentungsgrundlagen darzustellen. Das ist ggü. der AL eine aus meiner persönlichen Sicht erheblich nachteilig abweichende Regelung, da diese deutlich über die gesetzlich limitierten Möglichkeiten hinaus geht.

 

Oder anders formuliert: Der VWB ähnelt dem "vielleicht zahlen wir dir Erträge während der Verrentungsphase / respektive wir können es, wenn wir Bock drauf haben" der meisten Riester Fondssparpläne ein wenig, mMn.

 

Aber klar, über diese Punkte kann man im Gegensatz zum oberen Teil sicherlich trefflich diskutieren und ich erhebe nicht den Anspruch auf unumstößliche Wahrheit.

 

---

 

@ebdem

 

... gibt es nur folgende Kosten: ...

 

Das wundert mich ein wenig. Zumal ich der Meinung bin, dass in den alten Regelungen auch die Beitragsfreistellung im Zuge dieses Kostenpostens begründet wurde. Aber wie gesagt, ich kann mich da auch sehr gut mal irren, ist eine Weile her, dass ich so ein Ding das letzte Mal gesehen habe.

vbw-muster-1946.pdf

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ImperatoM

Prima, danke für die Klarstellung, Polydeikes :thumbsup:

Ich persönlich stehe fehlenden Rentenzusagen ja eher unkritisch gegenüber, von daher sehe ich da kein größeres Problem drin - aber das muss jeder selbst entscheiden.

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polydeikes

Das kann man natürlich halten, wie man mag. Was besser gewesen wäre, weiss man so oder so erst wenn es soweit ist. Generell halte ich es für empfehlenswert potentielle Fallstricke zu kennen, bewerten kann sie gern jeder wie er mag.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

So... hier der Vergleich der 3 Tarife (falls etwas nicht stimmen sollte, kann ich es gerne verbessern):

 

[--- Grafik gelöscht ----]

 

Die garantierten Rentenwerte sind etwas schwierig zu ermitteln gewesen, weil der Wert ziemlich schwankt. Warum das ist, ist mir unklar. Ich habe dann die Werte beim Renteneintritt genommen.

 

Ich bin ziemlich überrascht darüber, dass beim VWB keine Stückkosten dabei sind, sondern der Tarif immer 7,1% + 5,2% als Kosten hat. Die Kostenunterschiede zwischen Honorartarif und klassischem Tarif sind auch überraschenderweise sehr gering.

 

Das Fazit möge jeder selbst ziehen, aber für mich spricht das deutlich für die AL.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Paar Kleinigkeiten, 180 statt 150 (?). RF beim VWB mMn nicht save im Vergleich zur AL. Den Punkt dynamische Rente finde ich unglücklich gewählt, da gibt es doch deutliche Unterschiede in den Gestaltungsmöglichkeiten. Vorteil geht da mMn an den VWB. Sonderzahlungen beim VWB sind 3 und nicht 5,x %, letzteres gilt nur für Zulagen.

 

0,1 % p.a. im VWB Honorar fehlt.

 

---

 

Eine "Großigkeit", du hast die + und meine Muster waren die normale ASR. Unterschied ist die Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit. Nun kann ich aus dem Kopf grad nicht sagen, wie sich das für den Modellfall auswirkt, sitze am Pad auf der Couch. Aber ich prüfe das der Vollständigkeit halber morgen einmal nach.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Das Fazit möge jeder selbst ziehen, aber für mich spricht das deutlich für die AL.

Du hast die Abschlusskosten nicht in deiner Rechnung drin, wenn ich das richtig sehe. Zu der Kostensumme kommen diese noch hinzu.

 

Ich würde die Kostenrechnung auch bis in's Rentenalter fortsetzen, z. B. auf ein gewähltes statisch erreichbares Lebensalter deines Jahrgangs. Da gilt der Rechnungszins weiterhin und es kommen noch die Auszahlungsphasenkosten von AL und VWB dazu.

 

Für mich spricht das Garantiekapital und die Garantierente klar für den ASR+ Provisionsvertrag. Eine Vertragsumdeckung sollte m. E.eine höhere Garantierente und ein höheres Garantiekapital bringen, nicht umgekehrt. Aber jeder, wie er mag...

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