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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

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vanity
vor einer Stunde schrieb talueng:

Aeh, wieso Kurs zum Stichtag?

Da war auch Unsinn, vergiss es.

 

Mir scheint bei dir folgende Konstellation vorzuliegen:

 

- Du hast eine Freistellungsauftrag erteilt (in voller Höhe?)

- Die ersten drei Ausschüttungen werden gegen den Freistellungsauftrag verrechnet (keine Abführung von KESt)

- Solange der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft, erfolgt keine Verrechnung der Quellensteuer, sondern eine Einstellung in den QuSt-Topf

- Bei der vierten Ausschüttung reicht der Rest vom Freistellungsauftrag nicht mehr aus, es wird KESt abgeführt

- Ab diesem Zeitpunkt wird rückwirkend die QuSt im Topf gegen die KESt verrechnet (im Rechengang mit Faktor 4!) und der Topf aufgelöst (damit wander die QuSt von Zeile 52 nach Zeile 51)

 

Die Jahressteuerbescheinigung bildet den Endzustand ab (das sind die vier Ausschüttungen, nicht aber die abschließende Thesaurierung zum Ende des Rumpfgeschäftsjahr). Ich weiß nicht, wie Flatex abrechnet, üblich ist die Darstellung aller Steuertöpfe auf jeder einzelnen Abrechnung. Damit lässt sich die Entwicklung gut verfolgen.

 

Im einfachsten Fall: Freistellungsauftrag ist komplett aufgebraucht und Quellensteuertopf komplett wieder aufgelöst. Dann musst du nur noch die letzte Thesaurierung angeben, da alles andere bereits ordnungsgemäß versteuert ist.

 

Nächste Stufe: Freibetrag ist komplett aufgebraucht, aber noch etwas im Quellensteuertopf. Dann Angabe der letzten Thesaurierung und in Zeile 52 noch das, was im QuSt-Topf verblieben ist. Oder, falls es gedanklich einfacher ist: Angabe aller ausgewiesenen Erträge + Thesaurierung sowie verrechneter und noch verrechenbarer QuSt (inkl. der der Thesaurierung) sowie in Anspruch genommener Pauschbetrag sowie bereits abgeführter KESt.

 

Falls Freibetrag noch nicht vollständig verbraucht: Wie Teil 2 des vorherigen Abschnitts.

 

Falls weitere Kapitaleinkünfte außerhalb des Depots: noch komplizierter, da abhängig von schon versteuert / nicht versteuert, gegen Pauschbetrag verrechnet ja / nein / teilweise

 

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Der kleine Peter
· bearbeitet von Der kleine Peter
vor einer Stunde schrieb talueng:

Aeh, wieso Kurs zum Stichtag? Ich verkaufe doch nicht bzw. habe doch nicht verkauft. Wieso gebe ich in der Steuererklaerung Kapitalertraege an, die ich nicht realisiert habe (da kein Verkauf von Anteilen)? 

Naja, Kapitalerträge hast Du ja trotzdem, wie Du auf der Steuer- und den Ausschüttungsbescheinigungen sehen kannst. Die werden bei einem thesaurierenden Investmentfonds halt gleich wieder reinvestiert. Du hast de facto Gewinne/Erträge gemacht. Und die müssen natürlich auch in der StErkl angegeben und versteuert werden (insofern nicht bereits durch die Depotbank geschehen)

 

Zitat

 

Wie weiter oben beschrieben:

  • In der letzten Ausschuettungsmitteilung war der Wert fuer Zeile 52 KAP leer (i. Ggs. zu den anderen drei vorherigen). Alles andere war ausgefuellt. In der Jahressteuerbescheinigung umfasst der Wert in Zeile 52 KAP ebenfalls nur die Summe der drei ersten Ausschuettungsmitteilungen. Muss ich damit dann nicht das fuer die vierte/letzte Ausschuettungsmitteilung eigenhaendig berechnen und dazuaddieren?

Genau das meinte ich ja als ich schrieb, dass die (ersten drei) Zwischenausschüttungen bereits in der Jahressteuerbescheinigung eingetragen sein sollten. Es geht lediglich um die letzte Thesaurierung, die darin noch nicht enthalten ist. Die musst Du tatsächlich selbst berechnen.

 

Zitat
  • Was die "Summe der angerechneten ausl. Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)" betrifft, sehe ich leider nicht, wie die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung in irgendeiner Weise mit den Ausschuettungsmitteilungen oder dem Bundesanzeiger korrespondieren. Vollkommen unterschiedliche Werte.

Da weiß ich leider auch nicht weiter. Nur Du kannst die Werte sehen und miteinander vergleichen.

 

 

Zitat

Nein, ich habe nur diese beiden ETF. Daher war ich verwundert, wieso diese beiden ETF teilweise von Flatex abgerechnet wurden, teilweise dann aber offenbar nicht. Und ich den Flickenteppich jetzt zusammenschustern muss (soviel zum Thema "steuereinfach")... Ist Flatex zur Ausstellung einer korrekten Bescheinigung verpflichtet? Ich hatte naemlich bereits angerufen und gefragt, ob sie eine vollstaendige Bescheinigung ausstellen koennten. Das haben sie verneint; sie erstellen keine neue Bescheinigung mehr. Wenn die bestehende Bescheinigung aber falsch ist, koennte ich vielleich auf diesem Weg eine neue (und dann hoffentlich nicht nur korrekte, sondern auch vollstaendige) Bescheinigung kriegen.

 

Da wirklich einiges an Grundwissen bei Dir fehlt und es vermutlich ein Fass ohne Boden ist, würde ich Dir empfehlen, professionelle Hilfe, z. B. beim Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater zu suchen. Bei komplizierteren Sachverhalten ist das die einfachste Lösung. Wir könnten das jetzt noch so gut erklären und auseinanderklamüsern, aber am Ende steigt damit nur die Gefahr, dass doch Fehler passieren. Aber immerhin hast Du jetzt dazu gelernt und kannst dem Steuerberater das Problem ausreichend darlegen.

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talueng
vor 12 Minuten schrieb Der kleine Peter:

Genau das meinte ich ja als ich schrieb, dass die (ersten drei) Zwischenausschüttungen bereits in der Jahressteuerbescheinigung eingetragen sein sollten. Es geht lediglich um die letzte Thesaurierung, die darin noch nicht enthalten ist. Die musst Du tatsächlich selbst berechnen.

 

Meines Erachtens fehlt nicht nur die Thesaurierung, sondern auch die vierte Ausschuettung. Laut bundesanzeiger.de gab es vier Ausschuettungen: Die Endausschuettung des Vorjahres sowie drei Zwischenausschueetungen. Zu allen diesen vier Ausschuettungen habe ich auch eine Ausschuettungsmitteilung erhalten (Maerz, Juni, September, Dezember). Lediglich in der letzten davon fehlt ein Wert.

Ferner gab es laut bundesanzeiger.de auch eine Thesaurierung. Dazu habe ich keine Mitteilung von Flatex erhalten.

 

Daher meine Annahme:

1. Ausschuettung (Maerz, Endausschuettung Vorjahr): Enthalten.

2. Ausschuettung (Juni, Zwischenausschuettung): Enthalten.

3. Ausschuettung (September, Zwischenausschuettung): Enthalten.

4. Ausschuettung (Dezember, Zwischenausschuettung): Enthalten, aber Zeile 52 leer. --> selbst berechnen und auf den Rest von 52 addieren.

Thesaurierung (Dezember): Nicht enthalten. --> selbst berechnen und in Zeile 15 eintragen bzw. auf Zeile 52 addieren.

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west263

ehrlich gesagt, Du veranstaltest hier einen Heckmeck, wie schon lange niemand mehr vor dir.

Ich für mich habe schon vor längerer Zeit entschieden, was auf der Jahressteuerbescheinigung nicht steht wird auch nicht eingetragen. Wenn dieses Vorgehen dem Finanzamt nicht gefällt, sollen sie mir sagen, was sie brauchen und versuche es zu beschaffen. Bis jetzt gab es so eine Anfrage noch nicht, also erstmal alles richtig gemacht.

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cpandrea

Den Betrag der ausländischen Steuer aus ausl. thesaurierenden Fonds, 

 

der Betrag f) aa) vom Bundesanzeiger muss  in der Zeile 52 Anlage KAP eingegeben 

 

In welcher Zeile der Anlage KAP muss der Betrag  f) cc) vom Bundesanzeiger   und f) ee) vom Bundesanzeiger  eingegeben ?  

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sharky1337
· bearbeitet von sharky1337

Moin , 

 

sitze gerade an meiner Steuererklärung und leider habe ich ebenfalls einen ETF ( IE00BCBJG560 ) der von der Comdirect nicht abgerechnet werden konnte. Vielen Dank schonmal für das erstellen dieses hilfreichen Beitrags ! Ich habe mich daran Versucht die Werte selbst zu berechnen , allerdings habe ich da noch ein Paar Fragen. 

 

Die Comdirect hat mir zwar eine PDF "Gutschrift thesaurierend" für diesen ETF zukommen lassen.

 

Aus dieser PDF habe ich die Anzahl der ETfs entnommen. Außerdem wird mir ein Kurs von  USD 0,9197092 mitgeteilt. 

 

Dieser Kurs ist exakt der gleiche den ich im Bundesanzeiger 1b ) entnehmen kann. Deshalb gehe ich davon aus , das dies nicht der zu Grund legende Umrechnungskurs $->€  ist ? 

 

Ich habe jetzt den Umrechnungskurs vom 29.12.2017 genommen. Ist das in Ordnung ? 

 

 

 

Vielen Dank Gruß Sebastian

 

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Der kleine Peter
vor 2 Stunden schrieb sharky1337:

Dieser Kurs ist exakt der gleiche den ich im Bundesanzeiger 1b ) entnehmen kann. Deshalb gehe ich davon aus , das dies nicht der zu Grund legende Umrechnungskurs $->€  ist ? 

Das ist nicht der Umrechnungskurs, sondern der ausschüttungsgleiche Ertrag pro Stück der gehaltenen ETF-Anteile. Den musst Du mit der zum Jahresende gehaltenen Anzahl der Anteile multiplizieren und dann noch mittels Umrechnungskurs in EUR umwandeln.

 

vor 2 Stunden schrieb sharky1337:

 

Ich habe jetzt den Umrechnungskurs vom 29.12.2017 genommen. Ist das in Ordnung ? 

Da der 29.12. der letzte Bankarbeitstag im Jahr 2017 war, gehe ich davon aus, dass das korrekt ist. Die letzte Ertragsmitteilung für meinen nachträglich zu versteuerenden ausl. Thesaurierer lautet auch auf den 29.12.

 

Die in dem PDF "Gutschrift thesaurierend" aufgeführte Stückzahl sollte mit der Stückzahl, die auf der Jahressteuerbescheinigung unter "Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt" angegeben ist, übereinstimmen und den Depotbestand per 29.12.2017 abbilden.

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boepet

Hallo,

 

vielen Dank für die Anleitung nach der ich schon seit Jahren vorgehe!

Ich habe noch eine Frage zum Verkauf und der Vermeidung der Doppelbesteuerung:

“In die zweite Spalte in Zeile 7 - korrigierte Beträge (lt. gesonderter Aufstellung) - trägt man den gleichen Betrag abzgl. der bereits in den Vorjahren versteuerten thesaurierten Erträge ein.“

Wie verrechne ich in den thesaurierten Erträgen die aus dem Bundesanzeiger nach obiger Anleitung herausgesuchte ausländische Quellensteuer der Vorjahre?

 

Ich hoffe, dass die Frage nicht schon gestellt und beantwortet wurde. In der Anleitung habe ich nichts dazu gefunden.

 

LG

 

boepet

 

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mate

Hallo zusammen,

 

ich sitze an meiner Steuererklärung 2017 und habe von flatex ebenfalls auf der Steuerbescheinigung auf der Fonds gelistet sind von welchen die Erträge nicht bekannt sind. Ich versuche nun anhand aller Bescheinigungen die Jahressteuerbescheinigung nachzuvollziehen (ausschüttungsgleiche Erträge).

Anhand des Steuerreports bin ich die Käufe und Ausschüttungen durchgegangen. Allerdings stoße ich bei der folgenden Abrechnung von dem ETF IE00B945VV12 an ein Verständnisproblem. Ich kann die ganzen Zahlen (woher die Bemessungsgrundlage, woher der steuerpflichtige Ertrag) nicht nachvollziehen.

Zum Zeitpunkt der Ausschüttung ist der Verlustverrechnungstopf leer, d.h. 0€ und ich habe einen QST steuerpflichtigen Ertrag von 26,29€ (ergibt 26,29€ * 26,375 = 6,94€ an Steuern (o. Kirchensteuer)). Ich habe keinen Freistellungsauftrag gestellt.

 

Das ist der Stand vor der folgenden Ausschüttung:

abrechnung_flatex.jpg

 

Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen wie diese Zahlen zustande kommen? Wie kommt man auf die Bemessungsgrundlage? Wie auf den steuerpflichtigen Ertrag? Mit dem Daten dieser Ausschüttung aus dem Bundesanzeiger komme ich nicht auf die in der Ausschüttung erwähnten Erträge.

 

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für den entscheidenen Hinweis.

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Der kleine Peter
vor 14 Stunden schrieb mate:

Hallo zusammen,

 

Ich kann die ganzen Zahlen (woher die Bemessungsgrundlage, woher der steuerpflichtige Ertrag) nicht nachvollziehen.

Der steuerpflichtige Ertrag ergibt sich offensichtlich aus dem Betrag der ausgeschütteten Erträge, die Du im Bundesanzeiger in der Zwischenausschüttung unter b) Betrag der ausgeschütteten Erträge findest. Dieser ergibt sich wiederum aus dem dort aufgeführten Betrag a) Betrag der Ausschüttung abzgl. aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre.

Beim Rest bin ich leider auch überfragt.

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mate

Danke für deinen Hinweis. Wenn ich die Beträge subtrahiere komme ich auf 0,109743€ pro Stück und dann bei 180 Stück auf einen steuerpflichtigen Ertrag von 19,75374 €. Ich habe mal einen Auszug aus dem Bundesanzeiger beigefügt. Rechne ich falsch?

 

 

Bildschirmfoto 2018-09-30 um 18.08.48.png

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Der kleine Peter

Du hast zuletzt die Besteuerungsgrundlagen für 2016 gepostet. Deine Ertragsmitteilung stammt jedoch aus 2017.

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mate

Stimmt. Sorry dafür ;-).

Schade dass niemand einen Tip hat wie man bei der obigen Abrechnung auf die Bemessungsgrundlage kommt.

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Mangalica

Ich habe jetzt endlich alle Steuerbescheinigungen für 2018 zusammen und kann mich um meine Steuererklärung kümmern. Folgender Fall: Zwei meiner damals eigentlich steuereinfachen ETFs haben durch die Investmentsteuerreform Ende 2017 einmalig ausschüttungsgleiche Erträge generiert. Diese Ertäge habe ich in der Steuererklärung für 2017 auch ganz brav in Zeile 15 KAP eingetragen und versteuert. Im Jahr 2018 habe ich diese ETFs dann vollständig verkauft, jetzt geht es also darum, die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

In meiner Steuerbescheinigung gibt einen Eintrag mit folgendem Text:

 

Zitat

Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Der dort aufgelistete Betrag entspricht auf den Euro genau dem Betrag, den ich für 2017 ausgerechnet und in Zeile 15 KAP eingetragen habe, das sieht also stimmig aus. Verstehe ich das richtig, dass ich diesen Betrag jetzt einfach nur noch von Zeile 7 abziehen und das Ergebnis dann in der Korrekturspalte eintragen muss und fertig bin?

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Der kleine Peter
· bearbeitet von Der kleine Peter
Am 9.4.2019 um 15:52 von skrause:

Der dort aufgelistete Betrag entspricht auf den Euro genau dem Betrag, den ich für 2017 ausgerechnet und in Zeile 15 KAP eingetragen habe, das sieht also stimmig aus. Verstehe ich das richtig, dass ich diesen Betrag jetzt einfach nur noch von Zeile 7 abziehen und das Ergebnis dann in der Korrekturspalte eintragen muss und fertig bin?

Mir scheint es eher so, dass man in Zeile 7 den Betrag inkl. Veräußerungsgewinne angibt und den Abzug durch Angaben in Zeile 8a durchführt. Denn dort heißt es ja dann: "In "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr.2 InvStG"

 

Achtung: Das ist nur meine Meinung, kein Fachwissen.

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Mangalica
vor einer Stunde von Der kleine Peter:

Denn dort heißt es ja dann: "In "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr.2 InvStG"

Dieser Absatz meint bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, solche hatte ich aber nie.

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Der kleine Peter
· bearbeitet von Der kleine Peter
vor 52 Minuten von skrause:

Dieser Absatz meint bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, solche hatte ich aber nie.

Genau darauf bezieht sich aber der von Ihnen zitierte Absatz. Darin heißt es: "Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)" Wenn der nicht für Sie relevant ist, dann können Sie ihn, denke ich, ignorieren.

 

Bzgl. Doppelbesteuerung lasse ich lieber die Experten ran.

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Mangalica
vor einer Stunde von Der kleine Peter:

Genau darauf bezieht sich aber der von Ihnen zitierte Absatz. Darin heißt es: "Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)" Wenn der nicht für Sie relevant ist, dann können Sie ihn, denke ich, ignorieren.

  • "Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)"
  • "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr.2 InvStG" -> "Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden [...]"

2009 und 2018 sind unterschiedliche Jahre, ebenso sind Abs. 2 und 6 unterschiedliche Absätze. Es gibt jetzt halt zwei verschiedene Arten von Alt-Anteilen. Abs. 2 betrifft mich, Abs. 6 nicht.

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sparfux
Am 9.4.2019 um 15:52 von skrause:

Der dort aufgelistete Betrag entspricht auf den Euro genau dem Betrag, den ich für 2017 ausgerechnet und in Zeile 15 KAP eingetragen habe, das sieht also stimmig aus. Verstehe ich das richtig, dass ich diesen Betrag jetzt einfach nur noch von Zeile 7 abziehen und das Ergebnis dann in der Korrekturspalte eintragen muss und fertig bin?

 

Hier hatte ich mal eine bebilderte Anleitung für diesen hochkomplexen Vorgang geschrieben.

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Der kleine Peter
vor einer Stunde von skrause:
  • "Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)"
  • "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr.2 InvStG" -> "Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden [...]"

2009 und 2018 sind unterschiedliche Jahre, ebenso sind Abs. 2 und 6 unterschiedliche Absätze. Es gibt jetzt halt zwei verschiedene Arten von Alt-Anteilen. Abs. 2 betrifft mich, Abs. 6 nicht.

Ah ja, richtig. Sorry, da habe ich nicht genau hingeschaut.

vor 8 Minuten von sparfux:

 

Hier hatte ich mal eine bebilderte Anleitung für diesen hochkomplexen Vorgang geschrieben.

Das ist völlig an mir vorbei gegangen. Vielen Dank, habe es soeben im ersten Beitrag verlinkt.

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Mangalica
vor 13 Minuten von sparfux:

Hier hatte ich mal eine bebilderte Anleitung für diesen hochkomplexen Vorgang geschrieben.

Vielen Dank, dann habe ich das bei mir ja schon richtig in Elster eingetippt. War wirklich nicht kompliziert, auch wenn ich letztendlich alles selbst noch einmal nachgerechnet (und mit dem Bundesanzeiger vergleichen) hatte. Bei mir haben die ganzen Bankbelege auf jeden Fall zu 100% gestimmt.

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ava2

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

 

Steuerpflichtiger A hat jährlich brav seine ausschüttungsgleichen Erträge eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt berechnet und erklärt. Im Jahr 2018 wurde der Fonds veräußert. A nimmt seine Steuerbescheinigung vom Broker O und zieht in Ziff. 7 der Anlage KAP für den veräußerten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds die bereits erklärten ausschüttungsgleiche Erträge ab, die anrechenbare ausländische Steuer in Ziff. 52, welche bereits erklärt wurde, wird ebenfalls abgezogen.

 

Problem: Die gesamten Kapitalerträge in 2018 waren niedriger als die bereits erklärten ausschüttungsgleiche Erträge (bis 2017). Das Steuerprogramm lässt in Ziff. 7 keine negativen Beträge zu und A "verliert" bereits erklärte ausschüttungsgleiche Erträge.

 

Hat hier A einen Denkfehler? :unsure:

 

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Taxadvisor
vor 24 Minuten von ava2:

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

 

Steuerpflichtiger A hat jährlich brav seine ausschüttungsgleichen Erträge eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt berechnet und erklärt. Im Jahr 2018 wurde der Fonds veräußert. A nimmt seine Steuerbescheinigung vom Broker O und zieht in Ziff. 7 der Anlage KAP für den veräußerten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds die bereits erklärten ausschüttungsgleiche Erträge ab, die anrechenbare ausländische Steuer in Ziff. 52, welche bereits erklärt wurde, wird ebenfalls abgezogen.

 

Problem: Die gesamten Kapitalerträge in 2018 waren niedriger als die bereits erklärten ausschüttungsgleiche Erträge (bis 2017). Das Steuerprogramm lässt in Ziff. 7 keine negativen Beträge zu und A "verliert" bereits erklärte ausschüttungsgleiche Erträge.

 

Hat hier A einen Denkfehler? :unsure:

 

Bisschen suchen, dann findet man das auch: Zeile 7 bis auf Null reduzieren, Rest als Korrektur nicht ausgeglichener Verlust eintragen.

 

Gruß

Taxadvisor

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enma

Nochmal eine dumme Frage zu "Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018": Wenn die Kapitaleinkünfte unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, ist diese Summe dann auch von der "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" abzuziehen (Zeile 12 Anlage KAP)? Und wenn nicht, warum nicht? Ich habe da gerade einen Knoten im Kopf.

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uang

Hab endlich die Steuererklärung 2018 in Angriff genommen  - bräuchte aber an einer Stelle etwas Nachhilfe

Hab in 2018 Anteile von zwei ausl. thesaurierern verkauft Xtr.(IE)-MSCI Wrld Health Care (A113FD) und NORDEA 1-EUROPEAN VALUE FD (973347).

In der Bescheinigung meiner Bank steht nun

Zitat

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen
Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im
Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem
Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge
aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit
§ 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 EUR 827,05
(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten
und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

Allerdings darf ich den kompletten Betrag doch nur abziehen, wenn ich in all den Jahren die agE immer ordnungsgemäß versteuert habe? Das wurde aber nicht gemacht (einige Anteile stammen aus einer Schenkung) und in Jahren in denen ich kaum Kapitalerträge hatte, hab ich nicht immer eine Anlage KAP abgegeben. Aus den Steuerbescheiden ist nicht ersichtlich wieviel agE versteuert wurden und schon gar nicht aufgeschlüsselt nach Fonds. Was müsste also mindestens an Nachweisen vorliegen damit ich guten Gewissens agE von meinen 2018er Kapitalerträgen abziehen kann?

 

Und noch etwas anderes.

Den Health Care ETF (A113FD) habe ich Anfang 2018 komplett veräußert, vom Nordea (973347) halte ich weiterhin Anteile. Allerdings habe ich bisher keine Mitteilung über die ausschüttungsgleichen Erträge für 2018 bekommen und auch im Bundesanzeiger ist die letzte Mitteilung des Nordea für das Geschäftsjahr Jan. 2017 bis Dez. 2017. Meint ihr da kommt noch was?

Für das Jahr 2017 gab es die Mitteilung ja bereits im April 2018... mittlerweile ist es August.

 

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