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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

Empfohlene Beiträge

Randa-Michi

Wenn im Bundesanzeiger nur steht, dass es ausschüttungsgleiche Erträge gibt.

Sonst würde da noch etwas wie "Betrag der Ausschüttung" oder sowas in der Art stehen.

Du kannst auch im KID deines ETF nachschauen.

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Sparbuechse

Wenn im Bundesanzeiger nur steht, dass es ausschüttungsgleiche Erträge gibt.

Sonst würde da noch etwas wie "Betrag der Ausschüttung" oder sowas in der Art stehen.

Du kannst auch im KID deines ETF nachschauen.

 

Dieses "sowas in der Art" ist mein Problem, da steht alles mögliche an Finanzchinesisch, was ich nicht verstehe bzw. nicht 1:1 zu "Betrag der Ausschüttung" zuordnen kann.

 

Woran sehe ich im KID, obs ein Voll-Thesaurierer ist? Hier mal eines meiner Beispiele:

https://www.maxblue.de/mdata/download/pib.pdf?ID_PROSPECTUS=5111827296709214889&HASH=99a32a6540e714548ac83d8e192b4964&TIME=1469605963

 

Bin für Hinweise dankbar, vielleicht meldet sich ja heute auch noch die Bank...

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west263

Du musst doch vor dem Kauf schon wissen, was Du da kaufst.

und manchmal frage ich mich, ob ich der einzige bin, der Thesaurierungsmitteilungen erhält. An denen siehst Du gleich, ob es was zu versteuern gibt.

Diese bekomme ich von der FFB, comdirect und DAB und das auch für comstage ETF mit 0,00€ Erträge.

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Randa-Michi

Hallo Büchse,

 

also: Dein Link von oben ist tot.

 

Dann schau halt mal andere Fonds an, die ggf. ausschütten, dann siehst du, wie das aussieht

Ausschütter/Thesaurier gemischt.

post-4140-0-48746000-1469619706_thumb.png

 

Thesaurierer: (Deiner; steht übrigens auch direkt unter der Bezeichnung; bei Onvista o. ä. steht das auch dabei.

post-4140-0-41976400-1469619773_thumb.png

 

Ergo:

Deiner schüttet nicht aus.

Sonst würde es bei deinem auch den Punkt Barausschüttung 1a) Betrag der Ausschüttung geben.

 

Jetzt OK?

Grüße

Michi

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Sparbuechse

Hallo zusammen,

 

hab jetzt alle ISINs mal in onvista eingetippert, alles sind theausierende Fonds. Bei LU0322250985 steht "ausschüttend" (das ist aber keiner von mir, sondern ist von dem Beispiel von Randa-Michi). Also muß ich für alle meine ISINs (siehe oben) nicht diese Berechnung durchführen, sondern ich muß ganz einfach den Wert der Thesaurierung (erste Zeile im Bundesanzeiger) in Zeile 15 schreiben und die Steuern (weiter unten) in Zeile 51, richtig? Oder könnte es noch Fälle geben, bei denen trotz Thesaurierung in Zeile 15 nichts eingetragen werden muß?

 

Ich frag sicherheitshalber nochmal nach, weil in einem anderen Forum genau das als Auskunft gegeben wurde für einen anderen Nutzer mit gleicher ISIN - der zwar auch hier fragte, sich aber im Ton vergriff und daher keine Antwort (mehr) bekommen hat. Wäre nett, wenn mir jemand Wissendes nochmal "ja" oder "nein" sagen könnte.

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west263

Dann muss ich dich direkt mal fragen

 

Gibt es in deinem Online Postfach deines Broker z.B. für den LU0322253906 db x-trackers STOXX® EUROPE 600 UCITS ETF (DR) 1C zwischen dem 01.01.2016 und heute eine Thesaurierungsmitteilung?

Die Daten sind seit dem 28.04.2016 im Bundesanzeiger, das Geschäftsjahresende für 2015 war am 31.12.2015.

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Sparbuechse

Für LU0322253906 hab ich das gerade gefunden. Dort sieht man zutreffend die Thesaurierung in USD und den Wechselkurs. Das hilft mir bei meiner "hab ichs richtig verstanden"-Frage aus dem Vorpost aber auch nicht weiter.

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Randa-Michi

Nein, wenn in "Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge" aus der Spalte "Privatvermögen" was drinsteht, dann trag das immer in Zeile 15 ein. Multipliziert mit der Anzahl der Anteile natürlich!

 

...und den Rest wie hier beschrieben:

 

Ich trage:

- "Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge" aus der Spalte "Privatvermögen" in Zeile 15 ein

- 1f)aa) kommt dann wohl in Zeile 56 (macht bein TAX2016); nicht 51 (vielleicht gehören dort andere ausl. Steuern rein; nach Rücksprache mit versch. FA-Mitarbeitern, kennen die sich da selbst nicht aus und die Art der Steuer spielt bei der Berechnung vermutlich keine Rolle; der Betrag zählt)

 

Siehe auch hier: Mein Link

@West: Für die EkSt-Erklärung 2015 sind die Zahlen relevant, welche im Bundesanzeiger ausgegeben werden, bei denen das Geschäftsjahresende zw. 1.1.2015 und 31.12.2015 liegen. Egal an welchem Tag.

 

Grüße

Michi

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi

Achja, und den Kurs natürlich umrechen.

Das hatte ich bei meiner Eintragung in der EkSt-Erkl. doch glatt versäumt. DANKE. :thumbsup:

Den holst du dir übrigens am Einfachsten auf der Th-Bescheinigung deiner Bank. Da steht auch die Anzahl deiner Anteile.

Die Quellensteuerangaben musst du dir über den Bundesanzeiger holen (also ich zumindest (maxblue)).

 

Grüße

Michi

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west263

Du nimmst den ersten ETF die Stückzahl und multiplizierst diese mit der Thesaurierung = Summe

dann den zweiten und den dritten und so weiter. Dann addierst Du die einzelnen Summen zu einer Gesamtsumme und schreibst diese in die Zeile 15.

 

Ps. Ich habe mir eine Tabelle im Excel gemacht. Immer wenn ich im laufe des Jahres eine Thesaurierungsmitteilung bekomme, schreibe ich die Summe in diese Tabelle. So kann ich immer gleich sehen, ob alle Daten schon vorhanden sind und muss mir das nicht mehr mühsam zusammen suchen.

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi

Mein TH-ETF (LU0322253906) thesauriert nur einmal jährlich.

 

Mein TAX2016 schreibt übrigens:

In Zeile51+52 gehört:

Noch anzurechnende ausländische Steuer

Den Betrag können Sie aus den Steuerbescheinigungen entnehmen.

 

Die Angaben sind erforderlich bei der Günstigerprüfung, zur Überprüfung des Steuerabzugs oder zur Berücksichtigung von (fiktiven) ausländischen Steuern, soweit diese beim Steuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden.

 

EDIT 27.09.2017: Zeile 56 wurde auf 57 geändert.

In Zeile 57:

Angaben zu ausländischen Quellensteuer nach der ZIV

Sie können den Betrag aus den entsprechenden Steuerbescheinigungen des ausländischen Kreditinstituts entnehmen.

 

Die einzutragende ausländische Quellensteuer nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) ist in voller Höhe auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Der Einbehalt und die Höhe der Steuern sind dem Finanzamt durch diese Steuerbescheinigung nachzuweisen.

 

Zusätzlich sind die zugehörigen Einnahmen zu dieser Quellensteuer bei den Kapitalerträgen ohne Steuerabzug zu erfassen.

 

 

==================

Aus dem Allianz-PDF:

Die noch nicht angerechnete ausländische Steuer ist in der Zeile 51 einzutragen. In Zeile 51 sind darüber hinaus auch die noch nicht angerechneten fiktiven Quellensteuern anzugeben, die an keine besonderen Anrechnungsvoraussetzungen gebunden sind.

 

Nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) anzurechnende Quellensteuer

Sofern Sie Fondsanteile im Ausland verwahren ließen und dafür ausländische Quellensteuern nach der ZIV angefallen sind, wird der Betrag in die Anlage KAP, Zeile 56, eingetragen.

 

Also in meinem Fall Zeile 51 für Quellensteuer, weil, die Verwahrung in D erfolgt und nur das Domizil des ETF in LU ist.

Ich ändere also meine Posts dazu ab.

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Tooni
· bearbeitet von Tooni

Nachdem der Thread-Titel sich ausdrücklich an "Doofe" wendet, darf ich hier vielleicht auch einmal eine doofe Frage stellen, ohne dass gleich einer der Experten aus der Haut fährt?

 

Ich habe in den vergangenen Jahren immer so im November einen Bescheid über die ausschüttungsgleichen Erträge für einen meiner ausländisch thesaurierenden Fonds bekommen. Wenn ich diesen JETZT vollständig verkaufe, werden dann beim Verkauf ALLE Thesaurierungen komplett abgerechnet, oder kann es sein, dass ich im Nov. diesen Jahres noch nachträglich eine zusätzliche Meldung bekomme? Oder hängt das vom Geschäftsjahr (oder sonst was) ab? WKN ist übrigens A1J1RR.

 

Gruß, Tooni

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Randa-Michi

Keine doofe, sondern sehr interessante Frage.

Nur ist mir der Kern der Frage noch nicht ganz klar.

Was willst du denn jetzt wirklich wissen?

- Ob du einen Bescheid über was bekommst?

- Ob du anteilige TH versteuern musst?

- Meldung über was? Anteilige TH?

 

Habe mich nie konkret damit beschäftigt, weil für mich aktuell nicht relevant. Wusste aber, dass da was mit Zwischengewinnen usw. war.

Dann wird die anteilige TH bestimmt auch auszurechnen sein, bzw. beim Verkauf ausgewiesen.

Vielleicht hilft dir dieser Thread. Hab ihn nur angelesen. Könnte aber passen...

Mein Link

 

Michi

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B3n

Für Thesaurierungen gilt ein fiktiver Zufluss zum Geschäftsjahresende. Hattest du den Fonds daher am Geschäftsjahresende im Bestand fließt die Thesaurierungen dir steuerlich noch zu. Beim Verkauf nach dem Geschäftsjahresende solltest du darauf achten das die Thesaurierungen bereits bekannt ist, da ansonsten ein Schätzwert als Ersatz für die noch unbekannte Thesaurierungen im Rahmen des Verkaufs greift.

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Randa-Michi

Und wie ist das dann mitten unterm Geschäftsjahr?

Anteilig nach Tagen berechnet?

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moonraker

Und wie ist das dann mitten unterm Geschäftsjahr?

Anteilig nach Tagen berechnet?

Nein, gar nichts - Zufluss zum Thesaurierungstermin/Geschäftsjahresende, wie eine Dividendenzahlung bei Aktien, ganz oder gar nicht...

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Tooni

Nur ist mir der Kern der Frage noch nicht ganz klar.

Was willst du denn jetzt wirklich wissen?

Naja - ich wollte halt wissen, ob mit der Verkaufsabrechnung zum jetzigen Zeitpunkt alles endgültig abgerechnet wird (also: Kursgewinne, Zwischengewinne, aufgelaufene Thesaurierungen, etc.). Oder ob ich da evtl. zum Jahresende hin noch mit einem überraschenden "Nachschlag" in Form weiterer ausschüttungsgleicher Erträge rechnen muss.

 

Aber hat B3n eigentlich schon recht deutlich beantwortet. Danke!

Für Thesaurierungen gilt ein fiktiver Zufluss zum Geschäftsjahresende. Hattest du den Fonds daher am Geschäftsjahresende im Bestand fließt die Thesaurierungen dir steuerlich noch zu. Beim Verkauf nach dem Geschäftsjahresende solltest du darauf achten das die Thesaurierungen bereits bekannt ist, da ansonsten ein Schätzwert als Ersatz für die noch unbekannte Thesaurierungen im Rahmen des Verkaufs greift.

Wenn also das Geschäftsjahr bis zum 30.6. geht und ich verkaufe heute (29.7.), so muss ich die Thesaurierungen inkl. 30.6. noch versteuern. Alles danach nicht mehr. Richtig?

Da diese aber (soweit ich weiß) noch nicht veröffentlicht sind, gibt es eine Schätzung. Frage: Wer schätzt und nach welchen Kriterien? Wird das dann bei Feststehen des endgültigen Betrages korrigiert?

 

Nein, gar nichts - Zufluss zum Thesaurierungstermin/Geschäftsjahresende, wie eine Dividendenzahlung bei Aktien, ganz oder gar nicht...

Hmm... Zusatzfrage am Rande: Heißt das, dass ich die ausschüttungsgleichen Erträge vollständig vermeiden kann, wenn ich jeweils kurz vor Thesaurierungstermin/Geschäftsjahresende verkaufe und ein paar Tage später neu kaufe? Wäre das sinnvoll/praktikabel?

 

Danke und Gruß, Tooni

 

 

 

 

 

 

 

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B3n

Richtig dein Fonds hat noch nicht gemeldet. Als Schätzwert wird die Thesaurierungen des Vorjahres genommen. Aber diese stellt keinen Bereinigungsposten in der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses nach Differenzmethode da. Die spätere Korrektur wird deine Bank sehr wahrscheinlich nicht machen, nur wenige "teure" Banken bieten den Service. Das müsstest du machen mit deinem Finanzamt, das sich hier auch nicht auskennt whistling.gif

Beim Verkauf im Laufe des Geschäftsjahres werden die aufgelaufenen Zinserträge durch den Zwischengewinn besteuert. Mit einem Verkauf und Kauf könntest du dies umgehen, natürlich allerdings spielen kostet dies nun auch etwas, da lohnen sich andere Alternativen meist mehr.

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Tooni

Okay. Danke für Eure Antworten. :thumbsup:

Ich denke, jetzt weiß ich in etwa, mit was ich zu rechnen habe.

 

Gruß, Tooni

 

 

 

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silentbob

Kritik und Verbesserungsvorschläge sind herzlich willkommen!

 

Danke für deine schöne Übersicht, die hier irgendwie gefehlt hat. Lese hier schon sehr lange bzw. suche schon sehr lange nach (dieser) Info(s) und finde es schade, dass es hier kein ForenWiki gibt. Einige Beiträge eignen sich dafür echt gut :)

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Randa-Michi

Hi,

naja, ein ForenWiki gibt's zwar nicht, aber Sticky-Threads schon.

Die findest du dann immer in der Forums-Übersicht des entsprechenden Forums...

https://www.wertpapier-forum.de/forum/18-fonds-und-fondsdepot/

 

Darin sind dann viele andere Beiträge verlinkt.

Könnte besser sein, ja, aber so ist es halt. :rolleyes:

 

Grüße

Michi

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Ramstein

Kritik und Verbesserungsvorschläge sind herzlich willkommen!

 

Danke für deine schöne Übersicht, die hier irgendwie gefehlt hat. Lese hier schon sehr lange bzw. suche schon sehr lange nach (dieser) Info(s) und finde es schade, dass es hier kein ForenWiki gibt. Einige Beiträge eignen sich dafür echt gut :)

 

 

Hi,

naja, ein ForenWiki gibt's zwar nicht, aber Sticky-Threads schon.

In den Informationen für neue Nutzer gibt es den Link auf das WPF Webwiki.

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Der kleine Peter
Danke für deine schöne Übersicht, die hier irgendwie gefehlt hat. Lese hier schon sehr lange bzw. suche schon sehr lange nach (dieser) Info(s) und finde es schade, dass es hier kein ForenWiki gibt. Einige Beiträge eignen sich dafür echt gut :)

 

Danke für das Kompliment. Werde mich demnächst mal ranmachen und die vielen wertvollen Tipps hier im Beitragsstrang einarbeiten.

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DrFaustus

Ich habe auch mal eine dumme Frage.

 

Angenommen ich gebe die ausschüttungsgleichen Erträge nicht bei der Steuererklärung an. Welchen Nachteil (außer dass ich mich ggf der Steuerhinterziehung schuldig mache) habe ich dadurch?

Bei Verkauf des Fonds wird ja nach Abgeltungssteuer ohnehin jeglicher Gewinn versteuert. Also auch zu diesem Zeitpunkt dann die AGE.

Nachteil wäre evtl. ausländische Quellensteuer, die ich nicht ansetzen könnte. Ist diese jedoch sehr gering, wäre die Frage ob ich das Risiko eingehen will, dass das FA im Nachhinein meine Unterlagen für die vorherigen Steuerjahre nicht akzeptiert.

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marcero

Ich habe auch mal eine dumme Frage.

 

Angenommen ich gebe die ausschüttungsgleichen Erträge nicht bei der Steuererklärung an. Welchen Nachteil (außer dass ich mich ggf der Steuerhinterziehung schuldig mache) habe ich dadurch?

Bei Verkauf des Fonds wird ja nach Abgeltungssteuer ohnehin jeglicher Gewinn versteuert. Also auch zu diesem Zeitpunkt dann die AGE.

Nachteil wäre evtl. ausländische Quellensteuer, die ich nicht ansetzen könnte. Ist diese jedoch sehr gering, wäre die Frage ob ich das Risiko eingehen will, dass das FA im Nachhinein meine Unterlagen für die vorherigen Steuerjahre nicht akzeptiert.

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