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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

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Taxadvisor

Ich habe auch mal eine dumme Frage.

 

Angenommen ich gebe die ausschüttungsgleichen Erträge nicht bei der Steuererklärung an. Welchen Nachteil (außer dass ich mich ggf der Steuerhinterziehung schuldig mache) habe ich dadurch?

Bei Verkauf des Fonds wird ja nach Abgeltungssteuer ohnehin jeglicher Gewinn versteuert. Also auch zu diesem Zeitpunkt dann die AGE.

Nachteil wäre evtl. ausländische Quellensteuer, die ich nicht ansetzen könnte. Ist diese jedoch sehr gering, wäre die Frage ob ich das Risiko eingehen will, dass das FA im Nachhinein meine Unterlagen für die vorherigen Steuerjahre nicht akzeptiert.

 

Wenn das Finanzamt das "zurückdreht" fällt u.U. keine zusätzlicheSteuer an (soweit nur Jahre ab 2009), allerdings kann das Finanzamt Zinsen für die auf Zeit verkürzte Steuer festsetzen (derzeit (noch) 6%). Soweit das als Steuervekürzung gewertet wird, kann natürlich noch ein Bußgeld etc. festgesetzt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi

Was mir spontan einfällt:

- Je nach Ausnutzung des Sparerfreibetrages macht es ggf. sowieso Sinn die Steuern jährlich abzudrücken, statt den dicken Batzen bei Verkauf...

- Stichwort Steuerhinterziehung; wobei bei Verkauf ja eh Steuern anfallen. Ich weiß nicht, wie das FA die angefallenen ausschüttungsgleichen Erträge von ausl. Thesaurierern, welche ggf. sogar noch im Ausland lagern ermitteln will/kann. Ich weiß nämlich nicht, wie viele Jahre diese Daten im eBundesanzeiger ausgewiesen werdne. Aber die werden ihre Quellen schon haben, um im Falle des Falles konkret prüfen zu können. Wer weiß das? => bitte posten. Ich denke aber, dass bei einem Otto-Normalverbraucher eine %-Pauschale + pauschale Strafe angesetzt wird.

- Lt. Gesetz bist du jedenfalls verpflichtet die ausschüttunggleichen Erträge jährlich anzugeben.

 

Vielleicht hilfts dir etwas weiter. Bin halt auch kein Geek, sondern nur einer mit Halbwissen, der versucht mit seinem Senf anderen etwas zu helfen... :rolleyes:

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DrFaustus

Ok, dass ich laut Gesetz dazu verpflichtet bin ist mir klar.

Ich kenne Mitarbeiter des FA persönlich und meine Meinung dazu ist, dass da gar nichts auf eigene Faust tiefer geprüft wird als notwendig. Inzwischen werden 90% der Fälle gar nicht mehr durch einen Sachbearbeiter angesehen, sondern laufen automatisch durch ein Programm, das nur bei möglichen Abweichungen vom Vorjahr oder Risiken den Fall an einen MA weiterreicht. Daher würde ich mal vermuten, dass ein normaler Kauf/Verkauf mit Ermittlung der AgSt durch die Differenz Erlöse-Kosten ohne Prüfung durchläuft. Wenn man manuell irgendwelche Nachweise noch erbringen muss, setzt man sich mMn immer der Gefahr aus, dass Sachen "von Hand" angesehen werden. Das hat nicht unbedingt was mit Steuerverkürzung zu tun, sondern dass man sich unnötig der Inkompetenz des FA aussetzt.

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Randa-Michi

Ja, ich habe auch schon mit FA-Mitarbeitern gesprochen.

Die sagten in der Tat alle unisono: Wir kennen uns selbst nicht genau damit aus, weil der Sch... (man könnte auch "Sachverhalt" dazu sagen :lol:) so komplex ist. Damals gings unter anderem auch darum ob Zeile 51, oder 56 verwendet werden soll und was die Auswirkungen sind...

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west263

Wenn ich vor Jahren nicht angefangen hätte, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben, heute würde ich es einfach darauf ankommen lassen und sie ignorieren.

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Der kleine Peter

Gute Nachrichten für alle Inhaber von iShares-ETFs: In einer aktuellen Mitteilung gibt iShares bekannt, dass sich das hier besprochene Problem mit den ausschüttungsgleichen Erträgen in Zukunft für deutsche Anleger nicht mehr ergibt. Mehr dazu hier:

https://www.ishares.com/uk/individual/en/literature/brochure/enhancement-ishares-dividend-cycle-en-emea-pc-brochure.pdf?siteEntryPassthrough=true&locale=en_GB&userType=individual

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otto03

Gute Nachrichten für alle Inhaber von iShares-ETFs: In einer aktuellen Mitteilung gibt iShares bekannt, dass sich das hier besprochene Problem mit den ausschüttungsgleichen Erträgen in Zukunft für deutsche Anleger nicht mehr ergibt. Mehr dazu hier:

https://www.ishares.com/uk/individual/en/literature/brochure/enhancement-ishares-dividend-cycle-en-emea-pc-brochure.pdf?siteEntryPassthrough=true&locale=en_GB&userType=individual

 

Oktober 2015

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Der kleine Peter

Gute Nachrichten für alle Inhaber von iShares-ETFs: In einer aktuellen Mitteilung gibt iShares bekannt, dass sich das hier besprochene Problem mit den ausschüttungsgleichen Erträgen in Zukunft für deutsche Anleger nicht mehr ergibt. Mehr dazu hier:

https://www.ishares....Type=individual

 

Oktober 2015

 

Ja, auch gerade gesehen. Danke für den Hinweis. : )

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Pkch

Ich will nicht unhöflich sein, aber hätte jemand zur Passage:

  • steuereinfach ausschüttend := Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die KESt-Abzüge auf die ausschüttungsgleichen und die ausgeschütteten Erträge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für diese sog. teilthesaurierenden ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst. Die ETFs in dieser Kategorie haben ein ausländisches Domizil und können physisch replizierend (HSBC, UBS, db-x, seit kurzem auch iShares) oder swappend sein (Lyxor).

Eine Rechtsquelle für die 40%?

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Peter Grimes
· bearbeitet von Peter Grimes

Eine Rechtsquelle für die 40%?

 

Gibt keine; Taschenrechner und Steuersatz (25% Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + evtl Kirchensteuer) reichen.

 

 

Gruß,

PG

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Pkch

Eine Rechtsquelle für die 40%?

 

Gibt keine; Taschenrechner und Steuersatz (25% Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + evtl Kirchensteuer) reichen.

 

 

Gruß,

PG

 

Also ist die Rechnung 25% + 5,5% + 8%/9%, obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?

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Peter Grimes

Also ist die Rechnung 25% + 5,5% + 8%/9%, obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?

 

Die Rechnung ist, daß die Barausschüttung groß genug sein muß, um die Steuerbelastung auf Barausschüttung + Thesaurierung bedienen zu können. Ergibt rechnerisch die genannten ca. 40%.

 

 

Gruß,

PG

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odensee
· bearbeitet von odensee

Also ist die Rechnung 25% + 5,5% + 8%/9%, obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?

 

Du sprichst in Rätseln.

 

Nein, man kann das nicht einfach zusammenaddieren, wie du es gemacht hast.

 

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zusätzlich kommt der Soli dazu. 5,5% von 25 sind 1,375 also liegen wir bei 26,375 MIT Soli. Wenn dann noch die Kirchensteuer dazu kommt, wird es etwas komplizierter, da der Satz zum einen nicht einheitlich ist (wie du auch angemerkt hast) und zum anderen die Kirchensteuer absetzbar ist. Daher muss man da etwas umständlicher rechnen. Man kommt mit Kirchensteuer auf knapp 28%. Genauer kannst du das hier nachlesen: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)

 

Was meint du mit "obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?".

 

edit: ok PG hat deine Frage anders verstanden.

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Peter Grimes

Danke Odensee; die Antworten ergänzen sich doch hervorragend. ;-)

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Pkch

Jetzt hab ichs verstanden thumbsup.gif

Danke euch beiden!

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lanza38
· bearbeitet von lanza38

Hallo liebe Mitglieder,

 

nachdem ich in meinem eigenen Thread keine Antwort erhalte, versuche ich es mal hier mit der Hoffnung auf Hilfe:

 

Ich habe den Fonds US0155658562 (Alger International Growth) bei einer Lux. Bank.

Welche Daten muß ich in die Anlage KAP eintragen?

Nur "ausschüttungsgleiche Erträge"?

Was ist mit:

- Barauschüttung,

- Betrag der Ausschüttung,

- Betrag der ausgeschütteten Erträge????

 

Ich finde hier leider nur Infos zu Fonds in Depot in D. Doch mein Depot ist in Lux. Fragt mich bitte nicht wieso.

Danke.

 

Nachtrag:

Ich glaube, ich muß d) aa) eintragen? Was meint ihr?

 

mfg

Ralf

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Crizzle

Also ist die Rechnung 25% + 5,5% + 8%/9%, obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?

 

Du sprichst in Rätseln.

 

Nein, man kann das nicht einfach zusammenaddieren, wie du es gemacht hast.

 

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zusätzlich kommt der Soli dazu. 5,5% von 25 sind 1,375 also liegen wir bei 26,375 MIT Soli. Wenn dann noch die Kirchensteuer dazu kommt, wird es etwas komplizierter, da der Satz zum einen nicht einheitlich ist (wie du auch angemerkt hast) und zum anderen die Kirchensteuer absetzbar ist. Daher muss man da etwas umständlicher rechnen. Man kommt mit Kirchensteuer auf knapp 28%. Genauer kannst du das hier nachlesen: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)

 

Was meint du mit "obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?".

 

edit: ok PG hat deine Frage anders verstanden.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die mehrfach im Forum genannten 40% auf eine falsche Berechnung der Abgeltungssteuer zurück zu führen. Es wurden 25% + 5,5% + 8%/9% addiert, anstatt der 26,375% bis etwa 28%. Sehe ich das richtig, oder wie kommt man auf die 40%?

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otto03

 

 

Du sprichst in Rätseln.

 

Nein, man kann das nicht einfach zusammenaddieren, wie du es gemacht hast.

 

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zusätzlich kommt der Soli dazu. 5,5% von 25 sind 1,375 also liegen wir bei 26,375 MIT Soli. Wenn dann noch die Kirchensteuer dazu kommt, wird es etwas komplizierter, da der Satz zum einen nicht einheitlich ist (wie du auch angemerkt hast) und zum anderen die Kirchensteuer absetzbar ist. Daher muss man da etwas umständlicher rechnen. Man kommt mit Kirchensteuer auf knapp 28%. Genauer kannst du das hier nachlesen: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)

 

Was meint du mit "obwohl das eigentlich gar nicht die eigentliche Belastung ist?".

 

edit: ok PG hat deine Frage anders verstanden.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die mehrfach im Forum genannten 40% auf eine falsche Berechnung der Abgeltungssteuer zurück zu führen. Es wurden 25% + 5,5% + 8%/9% addiert, anstatt der 26,375% bis etwa 28%. Sehe ich das richtig, oder wie kommt man auf die 40%?

 

Quark

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xfklu
Beispiel für "steuereinfach ausschüttend": Angenommen, ein ETF hätte ausschüttungsgleiche Ertraege von 100 € und zusätzlich ausgeschüttete Erträge von 40 €. Dann betrüge die fällige KESt (100+40) € * 0,25 * 1,055 = 36,92 €, dazu kämen ggf. noch rund 3 € Kirchensteuer. Wenn die ausgeschütteten Erträge bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahres-Abschluss also zumindest 40% der ausschüttungsgleichen Erträge betragen, dann reicht die Ausschüttung für die Depotbank um die KESt auf beides zu entrichten und der Fonds wäre "steuereinfach".

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spencer85
Am 26.7.2016 um 22:30 schrieb Randa-Michi:

Nur, dass man bei einem ausl. Vollthesaurierer keine Steuerbescheinigung von seiner Bank bekommt...

 

Ich trage:

- "Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge" aus der Spalte "Privatvermögen" in Zeile 15 ein

- 1f)aa) kommt dann in Zeile 51, es sei denn die Verwahrung des ETF/Fonds erfolgt im Ausland; dann gilt:

- 1f)aa) in Zeile 56 + Zusätzlich sind die zugehörigen Einnahmen zu dieser Quellensteuer bei den

Kapitalerträgen ohne Steuerabzug zu erfassen.

 

Grüße

Michi

Hallo ich habe folgende Frage,

 

ist folgende Annahme korrekt? Mein ETF IE00B5BMR087 liegt auf bei einer Depotbank in den Niederlanden. Es ist ein thesaurierender Fond also ausschüttungsgleichen Erträge in KAP Zeile 15 und die 1faa +1fee in Zeile 56 KAP

Aber was meint Randa-Michi mit Zusätzlich sind die zugehörigen Einnahmen zu dieser Quellensteuer bei den

Kapitalerträgen ohne Steuerabzug zu erfassen??

Ich dachte die stehen schon in Zeile 15?

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spencer85
vor 9 Stunden schrieb Randa-Michi:

 

Und ja, ich sehe das so wie du. IN Zeile 15...

Das war quasi eine Ergänzung...

 

Gruß

Michi

Danke dir für die schnelle Antwort

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Maciej

Wie sieht es eigentlich bei ausschüttungsgleichen Erträgen von ausländischen Thesaurierern aus, die noch unter den Sparerpauschbetrag fallen? Könnte man sich da den Aufwand mit der Steuererklärung sparen, weil eh keine Steuern anfallen? Oder ist die Angabe in der KAP da in jedem Fall Pflicht?

 

So ganz hab ich auch noch nicht verstanden, wieso man diese Erträge überhaupt jedes Jahr versteuern muss. Wenn die im Fonds thesauriert werden, hat man ja bis zum Verkauf nichts davon (anders als bei ausgeschütteten). Und wenn man dann verkauft, werden die vollen Gewinne plus die thesaurierten Erträge versteuert. Also letztlich hat man x mal Erträge jährlich versteuert, die man sich am Ende von der Doppelbesteuerung zurückholt, statt jährlich gar nichts zu versteuern und am Ende lediglich die reguläre Besteuerung hinzunehmen. Ist das einfach nur "weil es so im Gesetz" steht oder gibt es da einen logischen Grund für?

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moonraker
vor 4 Stunden schrieb Maciej:

Wie sieht es eigentlich bei ausschüttungsgleichen Erträgen von ausländischen Thesaurierern aus, die noch unter den Sparerpauschbetrag fallen? Könnte man sich da den Aufwand mit der Steuererklärung sparen, weil eh keine Steuern anfallen? Oder ist die Angabe in der KAP da in jedem Fall Pflicht?

 

So ganz hab ich auch noch nicht verstanden, wieso man diese Erträge überhaupt jedes Jahr versteuern muss. Wenn die im Fonds thesauriert werden, hat man ja bis zum Verkauf nichts davon (anders als bei ausgeschütteten). Und wenn man dann verkauft, werden die vollen Gewinne plus die thesaurierten Erträge versteuert. Also letztlich hat man x mal Erträge jährlich versteuert, die man sich am Ende von der Doppelbesteuerung zurückholt, statt jährlich gar nichts zu versteuern und am Ende lediglich die reguläre Besteuerung hinzunehmen. Ist das einfach nur "weil es so im Gesetz" steht oder gibt es da einen logischen Grund für?

Das Thema wurde doch schon 1000mal durchgekaut...

Wenn die thesaurierten Erträge nicht jährlich versteuert werden, kann der gesparte Steuerbetrag in den Folgejahren auch Erträge erzielen (Zinseszins). Bei Ausschüttungen ist das nicht der Fall, da diese direkt besteuert werden.

Natürlich werden nachträglich alle Thesaurierungen selbst korrekt besteuert, allerdings nicht die damit erzielten zusätzlichen Zinsen.

 

Das mit der Nichtangabe in KAP, wenn die Thesaurierung kleiner als der Steuerfreibetrag ist, ist schwierig. Generell ist es möglich und auch rechtlich OK, allerdings könnte es im Falle des Verkaufs doch Zusatzaufwand generieren: Es wird zunächst ja die komplette Steuer abgezogen, und Du kannst die schon korrekt versteuerten Beträge wieder zurückholen. Für die Jahre ohne KAP musst Du dann aber eben auch den Nachweis erbringen, dass korrekterweise nichts versteuert werden musste (alle Zinsen etc. kleiner 801€ waren). Sonst werden Dir hier fälschlich die Steuern abgezogen. Den Papierkram schiebst Du also (m.M.n.) nur vor Dir her...

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