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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 9 Minuten von uang:

Allerdings habe ich bisher keine Mitteilung über die ausschüttungsgleichen Erträge für 2018 bekommen und auch im Bundesanzeiger ist die letzte Mitteilung des Nordea für das Geschäftsjahr Jan. 2017 bis Dez. 2017. Meint ihr da kommt noch was?

 

Nein. Investmentsteuerreform.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von uang:

.

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uang
vor 8 Minuten von chirlu:

 

Nein. Investmentsteuerreform.

Äh stimmt, da war ja was :blushing:

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uang

Hab letzte Woche meinen Steuerbescheid für 2018 bekommen. Ich bin der Meinung hier wurde etwas nicht korrekt berechnet. Bin mir aber nicht sicher und wäre für eure Hilfe dankbar.

 

Insgesamt hatte ich 2018 Kapitalerträge in Höhe von 1912€

Keine Gewinne aus Veräußerung von Aktien.

Hab 293€ Kapitalertragssteuer bezahlt und 701€ meines Freibetrags aufgebraucht.

Außerdem habe ich Anteile (vor 2009 gekauft) eines ausl. thesaurierenden Aktienfonds verkauft. Daher war auf der Bescheinigung meiner Bank folgendes ausgewiesen:

 

"
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen
Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im
Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem
Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge
aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit
§ 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 EUR 827,05

"

Dementsprechend habe ich die Kapitalerträge in meiner Steuererklärung korrigiert (1912€ - 827€ = 1085€)

In meinem Steuerbescheid ist die Berechnung der Kapitaleinkünfte nun wie folgt:

 

Kapitalerträge: 1.085€

Investmenterträge die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben: 827€

Zwischensumme: 1.912€

abzüglich Sparer-Pauschalbetrag: 801€

-->Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. §32d Abs. 1 EStG: 1.111€

verbleiben zu versteuern nach §32d Abs 1 EStG: 261€ (11€ ausländische anrechenbare Steuer wurde berücksichtigt. Trotzdem kommt man mit 1111*0,25 -11€ nicht auf 261€??)

 

Ich bin nun der Meinung, dass ich weniger zu versteuern habe. Nämlich 1912 - 827 - 801 = 284€ Also 284€ * 0,25 = 71€ (Soli und Kirche nicht berücksichtigt)

Demnach müsste ich 293€ - 71€ = 222€ (Soli. und Kirche nicht berücksichtigt) erstattet bekommen.

 

Oder wie seht ihr das?

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Fehler auf beiden Seiten:

Du hättest die 827 EUR nicht abziehen dürfen sondern sie als normale Kapitalerträge in Zeile 7 deklarieren müssen.

Sie gehören dann aber noch in Zeile 8a (s. Text im Formular "In Zeile 7 enthaltene ...).

Dann sollte auch das rauskommen, was Du vorrechnest.

 

Allerdings hätte das FA auch merken sollen (müssen?), dass Deine Einträge von der Steuerbescheinigung abweichen. Und ich komme auch nicht auf 261 EUR.

 

Also Einspruch einlegen und den Wirrwar auflösen.

 

Edit: Unsinn, s. folgender Post

 

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Xilodras
vor 5 Stunden von kleinerfisch:

Du hättest die 827 EUR nicht abziehen dürfen sondern sie als normale Kapitalerträge in Zeile 7 deklarieren müssen.

Sie gehören dann aber noch in Zeile 8a (s. Text im Formular "In Zeile 7 enthaltene ...).

Das stimmt doch nicht. Zeile 8a bezieht sich auf Veräußerungsgewinne bei Altbeständen von vor 2009, die seit dem fiktiven Verkauf zum 01.01.2018 entstanden sind. Hier geht es aber um den Steuerabzug für ausschüttungsgleiche Erträge, die vor 2018 hätten versteuert werden müssen.


Die Frage ist doch: Wurden die ausschüttungsgleichen Erträge in den Vorjahren in den Steuererklärungen angegeben und versteuert? Wenn ja, war die Steuererklärung richtig und der Bescheid ist falsch. Wenn nein, ist die Korrektur des Finanzamts zwar nicht ganz korrekt (die Korrektur der Zeile 7 hätte rückgängig gemacht werden sollen anstatt den Betrag in Zeile 15 zu verschieben), im Ergebnis kommt aber das richtige raus.


Die 261 Euro ergeben sich wahrscheinlich aus einer Kirchensteuerpflicht.

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uang

Vielen Dank euch beiden.

Dann ist der Bescheid tatsächlich falsch. Werde dann schriftlich Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass meine Kapitalerträge aufgrund der Korrektur nur 1085€ betragen. Die agE habe ich bereits in den Vorjahren versteuert. Ich hoffe aber das Finanzamt will dafür keine umfangreichen Belege. Für 3 Jahre fehlen mir nämlich die Bescheinigungen :unsure:

 

Spielt zwar keine Rolle, aber die 261€ ergeben sich auch nicht aus der Kirchensteuer. Für die Kirchensteuer werden im Steuerbescheid eben diese 261€ als Bemessungsgrundlage angegeben. Von den Banken wurde vorher keine Kirchensteuer abgeführt. Aber insgesamt 16€ Soli. Also evtl. 1111*0,25-16€ = 261,75€?? Dann scheinen aber die 11€ ausländische anrechenbare Steuer nicht berücksichtigt... Naja, ist auch egal...

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Xilodras
· bearbeitet von Xilodras
Am 6.12.2019 um 22:20 von uang:

Spielt zwar keine Rolle, aber die 261€ ergeben sich auch nicht aus der Kirchensteuer. Für die Kirchensteuer werden im Steuerbescheid eben diese 261€ als Bemessungsgrundlage angegeben. Von den Banken wurde vorher keine Kirchensteuer abgeführt. Aber insgesamt 16€ Soli. Also evtl. 1111*0,25-16€ = 261,75€?? Dann scheinen aber die 11€ ausländische anrechenbare Steuer nicht berücksichtigt... Naja, ist auch egal...

Bei der Abgeltungsteuer wird der Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer "simuliert", nicht tatsächlich richtig durchgeführt. Deswegen beträgt die Abgeltungsteuer nicht (Kapitalerträge-4*Quellensteuer)/4, sondern nach §32d Abs. 1 EStG (Kapitalerträge-4*Quellensteuer)/(4+Kirchensteuersatz).

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uang

Das Finanzamt hat meinen Widerspruch übrigens ohne weiteres akzeptiert und die zu viel bezahlte Steuer rücküberwiesen.

 

Belege für die bereits versteuerten agE wurden zum Glück nicht angefragt.

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