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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

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chirlu
vor 19 Minuten von SirWayne:

Hallesche KT.43 (50€): 17€. --> Was genau bedeutet das

 

Die Hallesche ist ein Krankenversicherer. KT.43 ist ein Tarif der Halleschen, der Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt. 50 Euro ist hier das Tagegeld, d.h. die Summe, die für jeden Krankheitstag ab dem 43. ausbezahlt wird. 17 Euro ist die Höhe des Beitrags, den @yuser dafür zahlt.

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satgar
· bearbeitet von satgar

@SirWayne deine beiden Kinder kämen zu dir in die PKV, richtig? Deine Frau bleibt in der GKV, korrekt?

 

Als KV AG Zuschuss steht dir mtl. derzeit 403,99€ (2023) zur Verfügung. Ich empfehle Beitragsentlastung nur, wenn das noch nicht ausgeschöpft wird. Ich nehme an, mit euch drei Personen seid ihr aber vielleicht schon über dem Zuschuss, oder? Dann würde ich NM67 (Beitragsentlastung) nicht machen.

 

PV wird ja separat betrachtet. 

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne
vor 48 Minuten von satgar:

@SirWayne deine beiden Kinder kämen zu dir in die PKV, richtig? Deine Frau bleibt in der GKV, korrekt?

 

Als KV AG Zuschuss steht dir mtl. derzeit 403,99€ (2023) zur Verfügung. Ich empfehle Beitragsentlastung nur, wenn das noch nicht ausgeschöpft wird. Ich nehme an, mit euch drei Personen seid ihr aber vielleicht schon über dem Zuschuss, oder? Dann würde ich NM67 (Beitragsentlastung) nicht machen.

 

PV wird ja separat betrachtet. 

Korrekt:

Aus'm Kopf raus gerundet:
N: 600€

NC: 30€

NM67: 110€

KT (365): 9€ bei 43 Tage 100€

BKV/PV: 70€

400 € SB

2,5 Beiträge als Rückerstattung

 

Kind:
N + NC :177€

oder
Kind mit 660 SB
N+ NC: 98€


NM67 macht quasi Sinn, wenn der AG die Hälfte oder einen Teil übernehmen würde. Was hier nicht der Fall ist, weil die Kinder Beiträge übernommen werden korrekt?

Auch das beim Kind mit SB macht vermutlich Sinn, wenn man die SB zur Seite legt und mit die 660€ mit einrechnet.

 

 

vor einer Stunde von chirlu:

 

Die Hallesche ist ein Krankenversicherer. KT.43 ist ein Tarif der Halleschen, der Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt. 50 Euro ist hier das Tagegeld, d.h. die Summe, die für jeden Krankheitstag ab dem 43. ausbezahlt wird. 17 Euro ist die Höhe des Beitrags, den @yuser dafür zahlt.

Quasi 1500€ im Monat (Progressionvorbehalt korrekt?)+ gesetzliche Krankengeld (max. ca. 3500€ pro Monat)

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chirlu
vor 7 Minuten von SirWayne:

Quasi 1500€ im Monat (Progressionvorbehalt korrekt?)+ gesetzliche Krankengeld (max. ca. 350€ pro Monat)

 

Hast du beim Krankengeld eine Null vergessen? Das ist jedenfalls beitragspflichtig in der Sozialversicherung (außer KV) und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das Krankentagegeld ist steuerfrei.

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SirWayne

Jup korrigiert. Ok dann habe ich es verstanden. Danke

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 17 Minuten von SirWayne:

NM67 macht quasi Sinn, wenn der AG die Hälfte oder einen Teil übernehmen würde. Was hier nicht der Fall ist, weil die Kinder Beiträge übernommen werden korrekt?

Ja, so seh ich das. Leg dann lieber Geld über normalen Vermögensaufbau selbst zurück. Das KG(365) mit 100€ scheint mir irgendwie wenig. Wie wurde das ermittelt? Ist klar, was davon alles abgezogen bzw. bezahlt werden muss? Den Bedarf kann man hier https://www.vkb.de/content/versicherungen/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/krankentagegeld_neu/rechner/ ganz gut ausrechnen. Vom Gefühl her glaube ich, dass 100€ zu wenig sind.

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SirWayne
vor 4 Minuten von satgar:

Ja, so seh ich das. Leg dann lieber Geld über normalen Vermögensaufbau selbst zurück. Das KG(365) mit 100€ scheint mir irgendwie wenig. Wie wurde das ermittelt? Ist klar, was davon alles abgezogen bzw. bezahlt werden muss? Den Bedarf kann man hier https://www.vkb.de/content/versicherungen/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/krankentagegeld_neu/rechner/ ganz gut ausrechnen. Vom Gefühl her glaube ich, dass 100€ zu wenig sind.

Wie gesagt muss noch geklärt werden. Ich glaube da ist noch ein Fehler.

Mein AG zahlt wie gesagt bis zu 12 Monate die Differenz vom gesetzlichen Höchstsatz zum aktuellen Netto. Darum wurde das KG ab 365 berechnet mit dem aktuellen Nettogehalt.
Aber in der PKV bekommt vermutlich keinen gesetzlichen Höchstsatz, deshalb müssten die 3500€ erstmal irgendwo herkommen.

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JS_01
vor 8 Stunden von SirWayne:

Korrekt:

Aus'm Kopf raus gerundet:
N: 600€

NC: 30€

NM67: 110€

KT (365): 9€ bei 43 Tage 100€

BKV/PV: 70€

400 € SB

2,5 Beiträge als Rückerstattung

 

Kind:
N + NC :177€

oder
Kind mit 660 SB
N+ NC: 98€

 

Betrachte auf jeden Fall auch deinen Nettobeitrag. Die PKV ist steuerlich anders ansetzbar (nur der GKV-aequivalente Basisanteil), daher kann bei der Nettobetrachtung ein anderes Ergebnis rauskommen als bei dem reinen Beitragsvergleich.

Das betrifft natuerlich auch die Frage SB ja / nein: Ein Mehrbeitrag wirkt sich steuermindernd aus, ein SB wird aus dem Nettogehalt gezahlt.

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Okabe

So ist es. Als AN minimiert man die SB und maximiert den Beitrag durch Tarife wie NM67 bis zur BBG, sodass man den vollen AG Beitrag auschöpft und die Steuersenkung mitnimmt. SB kann man später immer erhöhen, aber nicht immer senken. NM67 kann man immer reduzieren/ruhend stellen.

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satgar

Okabe hat recht, die steuerliche Seite gilt es auch immer zu betrachten. Daher war meine verkürzte Darstellung, nur auf den AG Zuschuss zu achten, zu kurz gesprungen. Betrachtet werden sollte zusätzlich, wie viel der Gesamtbeträge inkl. aller versicherten Personen sich (noch) steuerlich auswirkt.

 

Es ist, all in, wirklich eine komplexe und enorm wichtige Entscheidung. A) ob man in die PKV überhaupt geht und B) für welchen Versicherer und Tarif man sich entscheidet und C) wie man Feinheiten wie Beitragsentlastung optimiert, um hinsichtlich AG und Steuer das beste Ergebnis zu erzielen. Die von mir genannte Reihenfolge ist auch die, in Ihrer Wichtigkeit absteigend. Denn die Entscheidung kann oder auch sollte, eine fürs Leben sein. 

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SirWayne

Ist doch alles ausgeschöpft(auch ohne NM67) außer den PV Teil, den bekomm ich nicht voll.

Steuerliche max. Beträge habe ich erhalten muss ich noch prüfen.

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Okabe
vor 39 Minuten von SirWayne:

Ist doch alles ausgeschöpft(auch ohne NM67)

Dann würde ich NM67 auch nicht machen. Der Tarif hat zwar theoretisch eine positive Rendite, aber auf Kosten der Flexibilität und Vererbung. Zudem ist fraglich, wie gut die Versicherung wirtschaften wird. Du kannst NM67 jederzeit ohne irgendwelche Gesundheitsprüfungen zusätzlich abschließen wenn AG Zuschuss ansonsten aus irgendeinem Grund nicht mehr voll ausgeschöpft wird.

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SirWayne

Wie gesagt muss mir erstmal ein Überblick verschaffen :)

 

Die Rückstellungen (NM67) können übertragen werden z.B. beim Wechsel in eine andere Versicherung, aber nicht vererbt, korrekt?

Sowie ich es verstanden habe ist die Beitragssenkung garantiert, aber würde bei „guten“ wirtschaften auch nicht weiter ansteigen. Das ist einfach fix.

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satgar
vor 2 Minuten von SirWayne:

Wie gesagt muss mir erstmal ein Überblick verschaffen :)

 

Die Rückstellungen (NM67) können übertragen werden z.B. beim Wechsel in eine andere Versicherung, aber nicht vererbt, korrekt?

Sowie ich es verstanden habe ist die Beitragssenkung garantiert, aber würde bei „guten“ wirtschaften auch nicht weiter ansteigen. Das ist einfach fix.

Also ich weiß nur, dass die Altersrückstellungen des NM67 bei Kündigung dieses Tarifs dem Haupttarif zugeführt werden. Und wenn auch dieser ausliefe, weil man z.B. Pflichtversichert in der GKV würde, als Altersrückstellung einem Zusatztarif wie dem WKplus zugeführt würden, der also billiger würde. Also NM67>N>wkplus. Wie es allerdings aussieht, wenn man den Tarif N (evtl. auch zzgl. NM67) kündigt um zu einem anderen PKV Unternehmen zu wechseln, DAS weiß ich nicht. Glaube aber nicht.

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chirlu
vor 6 Minuten von SirWayne:

Die Rückstellungen (NM67) können übertragen werden z.B. beim Wechsel in eine andere Versicherung, aber nicht vererbt, korrekt?

 

Falls du mit „andere Versicherung“ einen anderen Tarif meinst: ja, die bleiben erhalten. Falls du einen anderen Versicherer meinst: nein. Zur Vererbung: Wenn du damit meinst, dass deine Erben (Kinder o.ä.) etwas davon erhalten: nein. Ansonsten spricht man in der Personenversicherung von Vererbung, wenn das Geld bei frühem Versterben an die anderen Versicherten geht, das ist hier der Fall – wenn du länger lebst als andere, profitierst du entsprechend davon. (Ist aber grundsätzlich schon einkalkuliert.)

 

vor 9 Minuten von SirWayne:

Sowie ich es verstanden habe ist die Beitragssenkung garantiert, aber würde bei „guten“ wirtschaften auch nicht weiter ansteigen. Das ist einfach fix.

 

Na ja, was sich ändert, ist der Beitrag für den Senkungstarif.

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SirWayne

Interessant. Ich habe die Info übertragen zu einer anderen Versicherung geht. Vererbung an Frau oder Kinder, wenn diese auch in der PKV sind/wären habe ich nicht nachgefragt.
Werde ich nochmal nachhaken.

 

vor 48 Minuten von chirlu:

Na ja, was sich ändert, ist der Beitrag für den Senkungstarif.

Was ist der Senkungstarif? Ich sehe einfach auf der Übersicht ich zahle NM67 110€ p.m. und "später" werden dann 400€ p.m. abgezogen.

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Badurad
vor 2 Minuten von SirWayne:

Was ist der Senkungstarif? Ich sehe einfach auf der Übersicht ich zahle NM67 110€ p.m. und "später" werden dann 400€ p.m. abgezogen.

Was Du meinst, ist ein Beitragsentlastungstarif. Was mMn wichtig ist und von Versicherungsmaklern/-vertretern nicht immer auf den Punkt kommuniziert wird:
- Der Brutto-Entlastungsbetrag ist €400. Davon wird allerdings der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif abgezogen, d.h. Netto-Entlastungsbetrag ist €290 (€400-€110).
- Der Entlastungsbetrag von €400 ist fix, der Beitrag jedoch nicht. Im schlechtesten Fall zahlst Du irgendwann €350 Beitrag und hättest dann nur noch eine Netto-Entlastung von €50.

- Bei Wechsel des Versicherers oder Tod ist das Geld weg.

- Attraktiv sind diese Bausteine einzig und allein aufgrund des Arbeitgeberzuschusses von 50%. Sollte der wegfallen (Beitrag liegt über BBG, Kinder, Selbständigkeit), ist der Baustein eher Ballast.

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satgar
vor 12 Minuten von SirWayne:

Was ist der Senkungstarif? Ich sehe einfach auf der Übersicht ich zahle NM67 110€ p.m. und "später" werden dann 400€ p.m. abgezogen.

Der Senkungstarif IST der NM67, auch wenn die Debeka das eigentlich nicht als eigenen Tarif "beschreibt", sondern als modifizierte Beitragszahlung des Tarifs N. Aber Chirlu meint damit den NM67.

vor 1 Minute von Badurad:

- Attraktiv sind diese Bausteine einzig und allein aufgrund des Arbeitgeberzuschusses von 50%

Da würde ich ergänzen wollen:

 

- die Einzahlung kann zu 50% vom AG gefördert sein

- der Beitrag kann bei der Steuererklärung abzugsfähig sein

- die "Auszahlung/Beitragsminderung" ist steuerfrei im Mantel dieser KV

 

Im Idealfall kriegt man 50% Förderung vom AG für diesen Baustein, setzt es noch bei der Steuer ab und erhält steuerfrei die KV-Senkung. Dann wird ein richtiger Schuh draus.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor einer Stunde von satgar:

Der Senkungstarif IST der NM67, auch wenn die Debeka das eigentlich nicht als eigenen Tarif "beschreibt", sondern als modifizierte Beitragszahlung des Tarifs N. Aber Chirlu meint damit den NM67.

Da würde ich ergänzen wollen:

 

- die Einzahlung kann zu 50% vom AG gefördert sein

- der Beitrag kann bei der Steuererklärung abzugsfähig sein

- die "Auszahlung/Beitragsminderung" ist steuerfrei im Mantel dieser KV

 

Im Idealfall kriegt man 50% Förderung vom AG für diesen Baustein, setzt es noch bei der Steuer ab und erhält steuerfrei die KV-Senkung. Dann wird ein richtiger Schuh draus.

Naja... dem stehen aber auch ein paar nicht zu unterschätzende Nachteile im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen gegenüber:

  • nicht kapitalisierbar - nur quasi Rente möglich, keine einmalige Kapitalabfindung möglich 
  • nicht portierbar - kann bei Wechsel zu anderem VU oder zurück in GKV nicht mitgenommen werden (ganz, ganz wenige Ausnahmen)
  • nicht vererbbar, wenn tot, dann Kohle weg
  • der zu zahlende Beitrag unterliegt einem Anpassungsrisiko, kann sich also im Laufe der Jahre verändern
  • nicht beleihbar oder verpfändar (ok..könnte man auch als Vorteil in manchen Situationen betrachten.. )
  • der Beitrag ist auch in der Phase des Leistungsbzuges weiter zu zahlen - schmälert natürlich das Netto Ergebnis nicht unerheblich

Sollte man also im Einzelfall sehr genau abwägen und rechnen, ob sich das Teil lohnt. Hängt natürlich auch von vielen Variablen ab (Steuersätze, Lebenserwartung, Rendite einer Alternativanlage etc.)

Grobe Marschrichtung: Beamte und Selbstständige NEIN (fehlende 50% Arbeitgeberzuschuss) - Angestellte JA, wenn Gesamtbeitrag unterhalb der 50% Grenze  

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satgar

@Peter Wolnitza Kann ich mich anschließen, deinen Ausführungen. 

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Caveman8

Aus der Wiwo

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chirlu
vor 7 Minuten von Caveman8:

Aus der Wiwo

 

Für die Kategorie „Lügen mit Statistik“. :-* Wenn zum Beispiel ein schlecht verdienender GKV-Versicherter stirbt, steigt hiernach die „Beitragsbelastung in der GKV“.

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Caveman8

Ja spannender währen die jeweiligen AN Beiträge bei verdienst über Bemessungsgrenze. 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ja, gibts nur leider nicht, daher muss man sich anders behelfen. Ich find die Statistik als Anhaltspunkt ganz ok. Ich glaube Tenor ist daraus eh: das tut sich eigentlich nix, beides steigt, und ist ziemlich ähnlich bis gleich. Das nehm ich daraus mit. Es soll glaub ich auch nur zeigen, dass man nicht immer denkt „ja ja, die PKV wird immer teurer“, und bei der GKV kriegt man das vielleicht nicht so ganz mit aus der Mischung der Möglichkeiten von BBG Erhöhung, Beitragssatzerhöhung und möglichen Leistungskürzungen (die man am wenigsten mitbekommt oder objektivieren kann)

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stagflation
vor 1 Minute von satgar:

Ich glaube Tenor ist daraus eh: das tut sich eigentlich nix, beides steigt, und ist ziemlich ähnlich bis gleich. Das nehm ich daraus mit.

 

Ja genau. Das ist das, das derjenige, der die Statistik erstellt hat, damit suggerieren möchte. Und offenbar gelingt ihm das auch. :thumbsup:

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