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Finanzielle Unabhängigkeit

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Schlumich

Kapitalerträge untereinander.

Diese Verrechnung ist laut tel. Aussage der KK nicht möglich in der Ermittlung der Beiträge zur KK (weil Sozialgesetzgebung).

 

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WOVA1
vor 16 Minuten von Schlumich:
  • Ansonsten wird der Betrag aus der Steuererklärung verwendet, der unter "Zwischensumme" bei der Berechnung der Kapitalerträge steht.

Bedeutet, wenn es ganz dumm läuft, man hat Gewinne in Höhe von bspw. 50k€ erzielt und einen ebenso hohen Verlust. Steuerlich gesehen ist die Summe 0€. Die KK will aber trotzdem für (in diesem Besp.) 50k€ Beiträge haben.

In dieser 'Zwischensumme' der Kapitalerträge im Steuerbescheid sind doch aber Verluste schon enthalten .

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 5 Minuten von WOVA1:

In dieser 'Zwischensumme' der Kapitalerträge im Steuerbescheid sind doch aber Verluste schon enthalten .

Wenn ich bei mir in den Bescheid schaue, sehe ich da UNTER der Zwischensumme u.a. eine Zeile "Verrechnung laufender Verluste aus der Veräußerung von Aktien".

Und diese Verluste werden nicht berücksichtigt.

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Kastor
vor 3 Minuten von Schlumich:

Und diese Verluste werden nicht berücksichtigt.

Ok, du meinst die nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG.

Da diese aber in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet werden können, frage ich mich gerade, warum sie bei dir in der Steuererklärung auftauchen. Hattest du mal eine Verlustbescheinigung beantragt?

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franko
vor 40 Minuten von Schlumich:

Bei der Berechnung der Beiträge zur KK wird das Sozialversicherungsgesetz angewendet. Dieses sieht den Ausgleich von Gewinnen und Verlusten durch Kapitalgeschäfte NICHT vor (im Gegensatz zur Steuergesetzgebung).

Zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder hat der GKV-Spitzenverband aufgrund § 240 SGB V die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" aufgestellt. Interessant ist dort hauptsächlich § 3 Abs. 1b:

Zitat

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden. Für Verlustverrechnungen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt § 20 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes entsprechend.

Verluste können also grundsätzlich genauso wie bei der Einkommensteuer verrechnet werden. Die Auskunft der Krankenkasse scheint mir insofern fragwürdig.

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Schlumich
vor 24 Minuten von Kastor:

Ok, du meinst die nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG.

Da diese aber in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet werden können, frage ich mich gerade, warum sie bei dir in der Steuererklärung auftauchen. Hattest du mal eine Verlustbescheinigung beantragt?

 

vor 1 Minute von franko:

Zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder hat der GKV-Spitzenverband aufgrund § 240 SGB V die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" aufgestellt. Interessant ist dort hauptsächlich § 3 Abs. 1b:

Verluste können also grundsätzlich genauso wie bei der Einkommensteuer verrechnet werden. Die Auskunft der Krankenkasse scheint mir insofern fragwürdig.

Danke - dann muss ich mir die Sache noch mal anschauen. Könnte sein, dass ich hier einen Denkfehler gemacht habe und die die "laufenden Verluste" als "realisierte Verluste" angesehen habe (wer lesen kann, könnte im Vorteil sein). Beide Hinweise @Kastor und @frankosind auf jeden Fall sehr hilfreich und solider als die Aussagen der KK.

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Cepha
Am 15.10.2023 um 14:30 von pillendreher:

1. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

2. Viele reden, wenige handeln.

Was soll man denn "handeln"? Die Ansparphase dauert bei den meisten nun mal Jahre, eher Jahrzehnte.

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Der Heini
vor 10 Stunden von Cepha:

Was soll man denn "handeln"? Die Ansparphase dauert bei den meisten nun mal Jahre, eher Jahrzehnte.

Ich glaube, er meinte, daß viele rechnen und rechnen und überlegen, dann aber aus Angst, daß es nicht reicht, eben bis zum Rentenalter weiterarbeiten. Die Erben freut es, gerade wenn derjenige dann früh stirbt, da kaputt gearbeitet.

Das berühmte one-year-more eben, das dann 10 Jahre dauern kann. Davon sind wir alle betroffen, die hier mitlesen/schreiben.

Denke auch, daß alle, die den Absprung geschafft haben in den ersten Jahren unsicher und sehr vorsichtig entnehmen, gerade wegen des SoRR.

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Jennerwein
vor einer Stunde von Der Heini:

Ich glaube, er meinte, daß viele rechnen und rechnen und überlegen, dann aber aus Angst, daß es nicht reicht, eben bis zum Rentenalter weiterarbeiten. Die Erben freut es, gerade wenn derjenige dann früh stirbt, da kaputt gearbeitet.

Das berühmte one-year-more eben, das dann 10 Jahre dauern kann. Davon sind wir alle betroffen, die hier mitlesen/schreiben.

Denke auch, daß alle, die den Absprung geschafft haben in den ersten Jahren unsicher und sehr vorsichtig entnehmen, gerade wegen des SoRR.

Für viele ist der Komplettausstieg aus der Erwerbsarbeit auch gar nicht das angestrebte Ziel.  Bzw merkt man mitunter, das es ganz ohne Arbeit auch fad werden kann. 

Aber es ist sehr angenehm, nicht mehr unbedingt auf das Einkommen aus der Erwerbsarbeit angewiesen zu sein. 

Damit hat man es weitgehend selbst in der Hand, wieviel Stress man noch aufkommen lässt. 

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cfbdsir
vor 16 Stunden von Schlumich:

.

 

Das wird dann hoffentlich besser, wenn ich mal den Eintritt in die KVdR erreicht habe (dauert aber noch ein wenig....)

Dann wird der Betrag sehr niedrig sein, da nur die Renteneinkünfte herangezogen werden. 

 

Ich habe das Problem mit einem 521 EUR-Job gelöst. So bin ich pflichtversichert.

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dev
· bearbeitet von dev
vor einer Stunde von cfbdsir:

Dann wird der Betrag sehr niedrig sein, da nur die Renteneinkünfte herangezogen werden.

Wie hoch muß die Rente sein bzw. wie viele Jahre muß man eingezahlt haben, wenn man vorher freiwillig in der GKV war?

Oder kann es passieren, das man wie auch vorher in der freiwilligen GKV einen Mindestbetrag zahlen muß?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 6 Minuten von dev:

Wie hoch muß die Rente sein bzw. wie viele Jahre muß man eingezahlt haben, wenn man vorher freiwillig in der GKV war?

Oder kann es passieren, das man wie auch vorher in der freiwilligen GKV einen Mindestbetrag zahlen muß?

KvdR ist gegeben, wenn man mehr als 90% der zweiten Hälfte zwischen Start der Erwerbstätigkeit und Renteneintrittsdatum in der GKV war, egal ob freiwillig, familien- oder pflichtversichert. Dann zahlt man GKV auf seine Rente, also i.d.R. sehr wenig. Insbesondere zählen Kapitalerträge und/oder Vermietung nicht für Krankenkassenbeitrag.

Wer nicht die KvdR-Bedingung erfüllt, muss sich als Rentner freiwillig versichern und zahlt auf alles Einkommen Krankenversicherung.

Rentenanspruch hat man erst nach 5 Jahren.

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dev
vor 3 Minuten von slowandsteady:

KvdR ist gegeben, wenn man mehr als 90% der zweiten Hälfte zwischen Start der Erwerbstätigkeit und Renteneintrittsdatum in der GKV war, egal ob freiwillig, familien- oder pflichtversichert. Dann zahlt man GKV auf seine Rente, also i.d.R. sehr wenig. Insbesondere zählen Kapitalerträge und/oder Vermietung nicht für Krankenkassenbeitrag.

Wer nicht die KvdR-Bedingung erfüllt, muss sich als Rentner freiwillig versichern und zahlt auf alles Einkommen Krankenversicherung.

Rentenanspruch hat man erst nach 5 Jahren.

Ja, das ist mir klar, allerdings vermute ich da noch einen Mindestrenteneinkommen statt "nur" KVdR-Status, deshalb meine Frage.

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Der Heini
vor 4 Stunden von Jennerwein:

Aber es ist sehr angenehm, nicht mehr unbedingt auf das Einkommen aus der Erwerbsarbeit angewiesen zu sein. 

Und ab wann weißt du, daß dein Vermögen reicht? Dazu muss man den Punkt der FU erreicht haben, zumindest in meinen Augen. Nur da sind wir wieder bei dem psychologischen Problem bzw. der Bereitschaft ein Risiko einzugehen, falls die Pension nicht reicht (Rente reicht eh fast nie).

Was ich meine, sind die beiden Extreme:

a) Gutes Leben mit höherem Risiko im hohen Alter Grundsicherung zu beziehen oder nur noch von kleiner Rente zu leben,

b) Sparsames Leben mit geringerem Risiko und im Alter ohne Grundsicherung und Zusatzeinkommen zur Rente.

 

Gibt natürlich noch Zwischenlösungen mit Einbeziehung der Familie (bei mir z.Bsp. derzeit die Planung).

 

vor 1 Stunde von dev:

Ja, das ist mir klar, allerdings vermute ich da noch einen Mindestrenteneinkommen statt "nur" KVdR-Status, deshalb meine Frage.

Dachte du wärst in der PKV?

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dev
· bearbeitet von dev
vor 24 Minuten von Der Heini:

Dachte du wärst in der PKV?

Sicherlich und das bleibt auch so, deshalb kann ich doch für einen Freund fragen, oder?

 

Das Problem ist, es sind Aufgrund von Lehre und Gehalt genug Jahre für eine Rente vorhanden, aber viele Jahre Selbstständigkeit ohne GRV-Zahlungen.

Aktuell Selbstständiger mit freiwilliger GKV in Höhe des Mindestbetrags, weil das Einkommen unterhalb dieser Schwelle liegt.

 

Es ist absehbar das auch die Rente unterirdisch sein wird, deshalb die Frage, ob es auch als KVdR-Rentner einen Mindestbetrag gibt oder nur die Höhe der Rente für die Beitragszahlung genommen wird?

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smarttrader

Hier schreiben viele und handeln nicht, da es für die allermeisten reine Utopie ist.

 

Unser Depot müsste 4,1Mio schwer sein, damit wir 50% des aktuellen monatlichen Einkommens als Dividenden entnehmen könnten. Nach diesen Excel Ausflug kam mir das Ziel mit 60 in Ruhestand zu gehen am realistischen vor.

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein

irrtum meinerseits, hab nicht genau genug gelesen

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Der Heini
vor 8 Minuten von smarttrader:

Hier schreiben viele und handeln nicht, da es für die allermeisten reine Utopie ist.

 

Unser Depot müsste 4,1Mio schwer sein, damit wir 50% des aktuellen monatlichen Einkommens als Dividenden entnehmen könnten. Nach diesen Excel Ausflug kam mir das Ziel mit 60 in Ruhestand zu gehen am realistischen vor.

Warum nur Dividenden und wie hoch setzt du diese an? Wenn man 3% Entnahme konservativ rechnet, dann braucht man keine 4 Mio, dann reichen schon 1-2 Mio je nach Lebensstandard.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
vor 4 Stunden von dev:

Wie hoch muß die Rente sein bzw. wie viele Jahre muß man eingezahlt haben, wenn man vorher freiwillig in der GKV war?

Oder kann es passieren, das man wie auch vorher in der freiwilligen GKV einen Mindestbetrag zahlen muß?

Google : vorversicherungszeit Rechner/Berechnung.

 

Warst du in der GKV und nicht im späreren Erwerbsleben primär in ger PKV dann kommst du üblicherweise in die KdVR.

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dev
vor 3 Minuten von cfbdsir:

Warst du in der GKV dann kommst du übmicherweise in die KdVR.

Wer lesen kann ... - es geht nicht um mich.

 

vor 2 Stunden von dev:

Sicherlich und das bleibt auch so, deshalb kann ich doch für einen Freund fragen, oder?

 

Das Problem ist, es sind Aufgrund von Lehre und Gehalt genug Jahre für eine Rente vorhanden, aber viele Jahre Selbstständigkeit ohne GRV-Zahlungen.

Aktuell Selbstständiger mit freiwilliger GKV in Höhe des Mindestbetrags, weil das Einkommen unterhalb dieser Schwelle liegt.

 

Es ist absehbar das auch die Rente unterirdisch sein wird, deshalb die Frage, ob es auch als KVdR-Rentner einen Mindestbetrag gibt oder nur die Höhe der Rente für die Beitragszahlung genommen wird?

 

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cfbdsir
vor 2 Stunden von dev:

Es ist absehbar das auch die Rente unterirdisch sein wird, deshalb die Frage, ob es auch als KVdR-Rentner einen Mindestbetrag gibt oder nur die Höhe der Rente für die Beitragszahlung genommen wird?

Kein Mindestbetrag. 

vor 36 Minuten von dev:

Wer lesen kann ... - es geht nicht um mich.

 

 

"Du" kannst du als auch wahlweise als deporsobalisiertes "man" lesen. Demnächst bitte ich dich meine wertvollen Hinweise einfach zu ignorieren anstatt herumzupöbeln.

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dev
vor 8 Minuten von cfbdsir:

Kein Mindestbetrag.

Danke, gibt es hierfür einen Nachweis im Netz, denn dort finde ich nichts.

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McScrooge
vor 3 Stunden von smarttrader:

 

Unser Depot müsste 4,1Mio schwer sein, damit wir 50% des aktuellen monatlichen Einkommens als Dividenden entnehmen könnten.

Also bei 4,1 Mio. würde ich von locker 110.000 EUR Netto-Dividende ausgehen, also ca. 9160 EUR pro Monat netto.

Ein Drittel davon würde mir locker reichen und du benötigst das Doppelte?

 

Meiner Meinung nach leben hier entweder einige auf zu großem Fuß oder gehen so unrealistisch an die Sache heran, dass die finanzielle Freiheit wohl nie funktionieren wird.

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Gast231208
vor 10 Stunden von Der Heini:
Zitat

Viele reden, wenige handeln.

Ich glaube, er meinte, daß viele rechnen und rechnen und überlegen, dann aber aus Angst, daß es nicht reicht, eben bis zum Rentenalter weiterarbeiten.

Genau das meinte ich :thumbsup: 

vor 2 Minuten von McScrooge:

Meiner Meinung nach ...  gehen so unrealistisch an die Sache heran, dass die finanzielle Freiheit wohl nie funktionieren wird.

:thumbsup: so ist es

 

Man kann, wenn man nur lange genug sucht, immer irgendwelche sehr gut begründbare Ausreden finden.

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