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Finanzielle Unabhängigkeit

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McScrooge
vor einer Stunde von Pirx:

Ich sehe die finanzielle Unabhängigkeit als einen sich selbst beschleunigenden Prozess, da mit zunehmender Zielerreichung das angesparte Kapital und die auf dem Weg dahin erlernten Entscheidungs- und Handlungsgrundsätze den weiteren Fortschritt erleichtern.

Ich ebenso. Man wird merken wenn es soweit ist, aber man muss es eben wagen.

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Herr H.

Werte Herren,

 

wenn man bis ins normale Rentenalter kontinuierlich so viel arbeitet, wie man für ein bescheidenes Leben und die voraussichtlich nötige Altersvorsorge braucht, dann zahlt man nach jetzigem Stand lebenslang kaum Einkommenssteuer, muß diese also auch nicht erwirtschaften und kann gegenüber jemandem, der zuerst möglichst kurze Zeit möglichst viel arbeitet und dann vom Vermögen zu leben versucht, insgesamt viel Arbeits- und Lebenszeit sparen.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

H.

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PapaPecunia
vor 25 Minuten von Herr H.:

wenn man bis ins normale Rentenalter kontinuierlich so viel arbeitet, wie man für ein bescheidenes Leben und die voraussichtlich nötige Altersvorsorge braucht, dann zahlt man nach jetzigem Stand lebenslang kaum Einkommenssteuer, muß diese also auch nicht erwirtschaften und kann gegenüber jemandem, der zuerst möglichst kurze Zeit möglichst viel arbeitet und dann vom Vermögen zu leben versucht, insgesamt viel Arbeits- und Lebenszeit sparen.

Das ist in der Tat auch ein Gedanke der mich gerade umtreibt, dass ich mich eher Richtung Beitragsbemessungsgrenze orientiere. Zumal das einzige wirklich sichere der heutige Tag ist.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
Am 17.10.2023 um 18:51 von qwertzui:

Gibts hier eigentlich jemanden, der aus der Praxis der finanziellen Unabhängig berichten kann? 

- Punkte, die man beachten sollte

- ob und warum er oder sie dennoch arbeitet

- was sagt das Umfeld dazu

usw. 

Ja meine Wenigkeit. Ich diversifiziere und bin bisher gut damit gefahren nur Sachwerte bzw. Wertpapiere auf Sachwerte zu halten.

 

Allokation:

 

Anleihen  0%

Einlagen bei Banken nie mehr als 2%

ca. 1/4 selbstgenutztes Wohneigentum (miserable Rendite aber beste Sicherheit, steuerlich traumhaft, da anders als in den meisten anderen OECD-Ländern gar keine Besteuerung der Wohnnutzung bis auf die geringe Grundbesteuerung stattfindet)

1/4 vermietete Immobilie (macht Arbeit aber ist recht profitabel, Ertrag korreliert hervorragend mit den Lebenshaltungskosten, ist steuerlich phantastisch, da Wertzuwachs gar nicht und Mieten nicht komplett besteuert werden) 

1/2 Aktien (sind absolut stressfrei und besonders profitabel aber steuerlich wenig attraktiv)

 

Um die Langlebigkeit besser abzusichern wird zwischen 52 und 67 bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die GRV eingezahlt werden.

 

Krankenversicherung: gesetzlich über Midijob (Minijob plus 1 Euro)

 

Da das ganze von Arbeitseinkommen zusammengespart und zusammenspekuliert wurde ist die Entnahmequote gering, da es schwierig ist den Konsum an den deutlich gewachsenen Wohlstand nach oben anzupassen ´. 

 

 

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Sapine

@cfbdsirGKV oder GRV?

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cfbdsir
vor einer Stunde von Sapine:

@cfbdsirGKV oder GRV?

Sorry. Schon korrigiert. GRV

Mit Erreichen des Rentenalters soll dann planmäßig folgende Assetallokation vorliegen:

 

1/5 Rentenansprüche

1/5 selbstgenutztes Wohnhaus

1/5 vermietetes Wohnhaus

2/5 Aktien

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edan

Die großen Hürden sind für mich die Krankenversicherung und die Fähigkeit, bis zum Renteneintritt doch noch als letzte Absicherung wenigstens jährlich einen Punkt in die gesetzliche Rente einzahlen zu können.

Wenn man für diese beiden Punkte noch einen Midijob benötigt, ist es für mich wenigstens diskutabel, ob man wirklich schon FU ist. 

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SlowHand7
vor 2 Minuten von edan:

Die großen Hürden sind für mich die Krankenversicherung und die Fähigkeit, bis zum Renteneintritt doch noch als letzte Absicherung wenigstens jährlich einen Punkt in die gesetzliche Rente einzahlen zu können.

Wenn man für diese beiden Punkte noch einen Midijob benötigt, ist es für mich wenigstens diskutabel, ob man wirklich schon FU ist. 

Krankenversicherung, Ja.  :(

Was meint FU, Fucked Up?

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odensee
vor 4 Minuten von SlowHand7:

Was meint FU, Fucked Up?

Lies den Titel des Threads mal ganz langsam. LOL ( oder so)

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qwertzui

Ich finde das eigentlich recht clever mit dem Minijob für die Krankenversicherung. Anstatt mehrere hundert Euro jeden Monat zu bezahlen, bekommt man sogar noch Geld. Und ein Minijob kann ja vieles sein, man muss ja nicht am Fließband stehen oder Pizza ausliefern. 

vor 8 Stunden von cfbdsir:

da es schwierig ist den Konsum an den deutlich gewachsenen Wohlstand nach oben anzupassen ´.

Wie meinst du das? Hast du so viel Knete, dass du nicht mehr weißt, wie du sie ausgeben sollst? ;)

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chirlu
vor 1 Stunde von edan:

und die Fähigkeit, bis zum Renteneintritt doch noch als letzte Absicherung wenigstens jährlich einen Punkt in die gesetzliche Rente einzahlen zu können.

Wenn man für diese beiden Punkte noch einen Midijob benötigt

 

Für einen Entgeltpunkt pro Jahr reicht ein Midijob nicht aus. Dafür musst du mehr als 3000 Euro im Monat verdienen.

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edan
· bearbeitet von edan
vor 18 Minuten von chirlu:

 

Für einen Entgeltpunkt pro Jahr reicht ein Midijob nicht aus. Dafür musst du mehr als 3000 Euro im Monat verdienen.

Ich meinte nicht die Einzahlung über das Arbeitseinkommen, sondern über eine freiwillige Einzahlung, wie es auch @cfbdsir beschreibt, wenigstens deute ich das so.

 

vor 9 Stunden von cfbdsir:

Um die Langlebigkeit besser abzusichern wird zwischen 52 und 67 bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die GRV eingezahlt werden.

 

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Snoop90

1 Rentenpunkt entspricht 2023 einem Gehalt von 43.142€. Das sehe ich nichtmal ansatzweise als midijob. Der ist für mich max. 20h in der Woche, somit würde man bei Vollzeit fast 90k haben. Mit einer solchen Verringerung hat man jedoch meist auch geringere Verantwortungen, vor allem in Bezug auf personalführung und somit auch weniger Gehalt.

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Gast231208
vor 4 Minuten von edan:

Ich meinte nicht die Einzahlung über das Arbeitseinkommen, sondern über eine freiwillige Einzahlung, wie es auch @cfbdsir beschreibt.

War auch nicht anders zu verstehen - zumindest für mich.

vor 2 Stunden von edan:

Die großen Hürden sind für mich die Krankenversicherung und die Fähigkeit, bis zum Renteneintritt doch noch als letzte Absicherung wenigstens jährlich einen Punkt in die gesetzliche Rente einzahlen zu können.

Wenn man für diese beiden Punkte noch einen Midijob benötigt, ist es für mich wenigstens diskutabel, ob man wirklich schon FU ist. 

 

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chirlu
vor 14 Minuten von edan:

Ich meinte nicht die Einzahlung über das Arbeitseinkommen, sondern über eine freiwillige Einzahlung

 

Das kann man aber nicht kombinieren – entweder rentenversicherungspflichtige Tätigkeit (einschließlich Midijob) oder freiwillige Beiträge. Unter Umständen kann man neben der Tätigkeit Zahlungen zum Ausgleich von möglichen Abschlägen leisten, aber das geht nicht immer, und man schafft damit kaum durchgehend einen oder gar mehr als zwei Entgeltpunkte (Beitragsbemessungsgrenze) pro Jahr.

 

vor 16 Minuten von edan:

wie es auch @cfbdsir beschreibt

 

Ist mir nicht bekannt, was der beschreibt (Ignorierliste).

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cfbdsir

Zur Gesetzlichen Rentenversicherung:

 

Ich habe in meinem Normalerwerbsleben  Rentenpunkte durch Erwerbstätigkeit gesammelt.  Der Midijob bringt insgesamt noch einmal  einen  Rentenpunkt. und ab 52 wollte ich freiwillig Rentenbeiträge einzahlen, bin dann freiwillig in der GKV und damit einzahlungsberechtigt in der GRV. Das bringt noch einmal gut 30 Rentenpunkte. Ich komme dann im Alter auf knapp 60 Rentenpunkte. Mein Ehepartner ebenso. 

 

Da das alles viel zu viel Geld zum, für Kleinkapitalistenverhältnisse, bescheidenem Leben ist geht das Vermögen später an Bedürftige. Geplant war es eigentlich fast alles bis zum Tod auszugeben, ist aber aufgrund viel höherer Rendite  als geplant zu viel.

 

Das Mehrfamilienhaus hat in den letzten zehn Jahren eine annualisierte Rendite von  deutlich über 20 % gebracht. Geplant waren 8 %. 

 

Die Aktien haben annualisiert ca 12 % gebracht , geplant waren 8 %

 

Das selbstgenutzte Haus hat annualisiert (Nutzungsrente plus Wertzuwachs) ca 9% gebracht, geplant waren 4%.

 

Alles vor Steuern, nach Abzug von Instandhaltung.

 

 

 

 

 

vor 2 Stunden von edan:

Die großen Hürden sind für mich die Krankenversicherung und die Fähigkeit, bis zum Renteneintritt doch noch als letzte Absicherung wenigstens jährlich einen Punkt in die gesetzliche Rente einzahlen zu können

Bist du unter 45 dann kannst du bis zur Beitragsbemessungsgrenze für Studien- und Schulzeiten (ab dem 16. Lebenshjahr), verteilt auf bis zu fünf Jahre in die GRV einzahlen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220920_nachzahlung_beitraege_schulzeiten.html

 

Falls zu wenig Geld für freiwilligen Müßiggang und Altersabsicherung sowie Krankenversicherung da ist: Schrittweise die Arbeitszeit reduzieren!

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Der Heini
vor 6 Minuten von cfbdsir:

Das selbstgenutzte Haus hat annualisiert (Nutzungsrente plus Wertzuwachs) ca 9% gebracht, geplant waren 4%

Wie sieht denn die Nutzungsrente aus, wenn du da eine Rendite raus errechnest? Kannst du das mal ausführen?

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
vor 2 Stunden von edan:

Wenn man für diese beiden Punkte noch einen Midijob benötigt, ist es für mich wenigstens diskutabel, ob man wirklich schon FU ist. 

Ich benötige den nicht. Ich habe vorher die Tätigkeit auf Honorarbasis nebenberuflich verrichtet. Wegen der GKV ist das billiger. Sonst wäre ich freiwillig versichert und läge aufgrund des Kapitaleinkommens (auch Dividenden sind dann beitragspflichtig) in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze. 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 36 Minuten von chirlu:

Das kann man aber nicht kombinieren – entweder rentenversicherungspflichtige Tätigkeit (einschließlich Midijob) oder freiwillige Beiträge.

Danke für die Info. Gibt es einen konkreten, sinnvollen Grund, dass angestellte Arbeitnehmer nicht zusätzlich freiwillige Beiträge in die GRV einzahlen dürfen, was z.B. im Versorgungswerk problemlos möglich, ja sogar erwünscht ist?

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OceanCloud

Wer einzahlen darf, ist hier beschrieben

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
vor 34 Minuten von Der Heini:

Wie sieht denn die Nutzungsrente aus, wenn du da eine Rendite raus errechnest? Kannst du das mal ausführen?

Ortsübliche Miete laut Mietspiegel/Aktueller Wert nach Grundstücksmarktbericht

- Werbungskosten (Instandhaltung)

+/- Wertverlust Wertzuwachs laut Grundstücksmarktbericht

= Überschuss/Gewinn

 

Überschlagig für eine mehrjährige Periode (intern diskontiere ich vereinfacht erstmal im Beispiel mit 4% p.a.)

 

Ortsübliche Miete im Jahr 2013 *0.96^9

+Ortsübliche Miete im Jahr 2014 *0.96^8

.....

+Ortsübliche Miete im Jahr 2023 *0.96^0

 

-Werbungskosten im Jahr 2013 *0.96^9

-Werbungskosten im Jahr 2014 *0.96^8

......

-Werbungskosten im Jahr 2023 *0.96^0

 

-Wert in 2013 nach Marktbericht *0,96^10

+Wert in 2023

 

 

Beispiel :

 

100 TEUR  gesparte Miete rückdiskontiert

-25 TEUR Werbungskosten rückdiskontiert

-300 TEUR Kaufpreis rückdiskontiert

+400 TEUR Kaufpreis aktuell

--------

175 TEUR Überschuss rückdiskontiert.

 

Dann steigere ich den Diskontierungszins so lange bis Überschuss=0. Falls Überschuss negativ dann senke ich ihn bis der Überschuss null ist.

 

Das geht mit einer Tabellenkalkulation ganz fix. Fertig ist die Vorsteuerrendite!

 

 

Falls man Kreditzinsen und Tilgungskosten hat dann baut man die in den Werbungskostenteil ein. Den kreditfinanzierten Teil des Kaufpreises subtrahiert man vom Kaufpreis. Den Wert in Periode 2023 senkt man um die Restschuld in Periode 2023 (das Geld gehört schließlich der Bank und nicht mir)

vor 28 Minuten von pillendreher:

Danke für die Info. Gibt es einen konkreten, sinnvollen Grund, dass angestellte Arbeitnehmer nicht zusätzlich freiwillige Beiträge in die GRV einzahlen dürfen, was z.B. im Versorgungswerk problemlos möglich, ja sogar erwünscht ist?

Jein (vermutlich soll der Gestaltungsspielraum eingeengt werden, um die Rente von OptimiererInnen fernzuhalten). Möglicher Trick?! : Rentner dürfen aufgrund einer Reform einzahlen. Geht man fühestmoglich mit Abschlag in Rente und arbeitet SV-pflichtig weiter dann darf man einzahlen. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen

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edan
vor 43 Minuten von chirlu:

Das kann man aber nicht kombinieren...

Ok das war mir neu, steht aber auch genau so in den FAQ der DRV

Zitat

Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?

 

Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.

Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.

FAQ Deutsche Rentenversicherung

 

Ich habe noch das hier gefunden, demnach gibt es ein Schlupfloch?

Zitat

Die dritte Gruppe besteht aus Pflichtversicherten über 50 Jahren. Personen aus dieser Gruppe können bei der Rentenversicherung anzeigen, dass sie planen, in Vorruhestand zu gehen  – und die damit einhergehenden Abschläge ausgleichen wollen. Dabei sollte man unbedingt wissen: Dieser Plan muss nicht verwirklicht werden. Jeder darf weiter arbeiten, wie es für sie oder ihn passt. Die Rentenversicherung berechnet auf Grund dieses Antrags eine Ausgleichssumme für den früheren Rentenbezug. Diese Differenz dürfen die Betroffenen dann zusätzlich freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, erklärt Nico Tessaro, Experte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg.

 

"Man erklärt, man möchte eine Rente mit Abschlag erhalten, ist aber nicht an diese Erklärung gebunden, das ist ganz wichtig. Sondern es geht allein um die Möglichkeit, diese Abschläge auszugleichen. Und wenn man später doch ohne Abschläge in die Rente geht, hat man diese Versicherungspunkte sozusagen on top."

Nico Tessaro, Rentenversicherung Baden-Württemberg

SWR Marktcheck Für wen lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von edan:

Ich habe noch das hier gefunden, demnach gibt es ein Schlupfloch?

 

Du hättest es auch in meinem Beitrag finden können. :-*

 

vor 52 Minuten von pillendreher:

Gibt es einen konkreten, sinnvollen Grund, dass angestellte Arbeitnehmer nicht zusätzlich freiwillige Beiträge in die GRV einzahlen dürfen, was z.B. im Versorgungswerk problemlos möglich, ja sogar erwünscht ist?

 

Es gab früher die Möglichkeit der Höherversicherung für Pflichtversicherte – zu etwas anderen Bedingungen –, die wurde 1992 abgeschafft (mit Übergangsregelungen bis 1999 oder so). Die Begründung wirst du daher in den seinerzeitigen Materialien finden können.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
vor 22 Minuten von edan:

Dabei sollte man unbedingt wissen: Dieser Plan muss nicht verwirklicht werden. Jeder darf weiter arbeiten, wie es für sie oder ihn passt. Die Rentenversicherung berechnet auf Grund dieses Antrags eine Ausgleichssumme für den früheren Rentenbezug. Diese Differenz dürfen die Betroffenen dann zusätzlich freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, erklärt Nico Tessaro, Experte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg.

 

"Man erklärt, man möchte eine Rente mit Abschlag erhalten, ist aber nicht an diese Erklärung gebunden, das ist ganz wichtig. Sondern es geht allein um die Möglichkeit, diese Abschläge auszugleichen. Und wenn man später doch ohne Abschläge in die Rente geht, hat man diese Versicherungspunkte sozusagen on top."

Nico Tessaro, Rentenversicherung Baden-Württemberg

Danke. Wusste ich nicht! Da werde ich Mal einen Antrag stellen! Die Frage ist, ob ich das auch nutzen kann, da ich fast gar keiner Tätigkeit mehr nachgehe. Hierzu sollte man einen neuen Faden aufmachen und die Erfahrungen dort dann Posten. Die DRV braucht oft mehrere Monate für die Antragsbearbeitung. Titel beispielsweise: "Freiwillige Beiträge bei Vorruhestandsplanung ab 50" Ich gehe davon aus, dass die Ausgleichssumme restriktiv berechnet wird. 

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