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Finanzielle Unabhängigkeit

Empfohlene Beiträge

chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Minuten von s1lv3r:

Annuitäten

 

Da muss ich wieder mal meinen Sprachkritikerhut aufsetzen, so wie bei Ford Fiat. :-* Eine annuity ist keine Annuität (falscher Freund), sondern eine Leibrente.

 

vor 1 Minute von Peter23:

Gefa-Bank Auszahlungsplan 3,75% könnte da eine gute Alternative sein

 

Der läuft aber gerade nicht lebenslang.

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Der Heini
vor 22 Minuten von s1lv3r:

(Wie wir schon in der damaligen Diskussion festgestellt haben, gibt es bloß leider hierzulande in der Kategorie schlechtere Konditionen/Produkte als in den USA.)

Ja, das ist eben genau das Problem, haben wir hier nicht, daher würde ich eine Sofortrente nur für das Langlebigkeitsrisiko in höherem Alter in Betracht ziehen.

Gedankengang: Dies könnte man auch früh (60 oder 65 Jahre, wenn man geistig noch fit ist) bei einer Versicherung abschließen, aber erst später (ab 70-75 Jahren) starten lassen, damit der einmalige Betrag nicht zu groß sein muss.

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th23

@Der Heini Finde ich eine ziemlich gute Ergänzung...die Idee das an "beiden Enden" etwas abzupuffern finde ich smart:

 

1) Beim Start eben mit einem größeren Cash-Puffer, um das SORR zu reduzieren - und dieses Cash, wenn es denn nicht (vollständig) aufgebraucht wurde ab Jahr 6 nach FIRE-Start zu investieren

 

2) Mit 60/62/65 den Markt zu checken und eine passende Versicherung / Rente ab 70/75 zu kaufen, die einen Grundstock an einkommen abdeckt (30/40/50% des persönlichen Bedarfs) - dazu kommt dann ja noch ein Teil gesetzliche Rente - und obendrauf der "Rest" vom Kapital

 

Und wahrscheinlich entwickelt es sich an beiden Ende doch besser als gedacht - dann hat man bei 1) mehr Kapital zum investieren und bei 2) ist es einem als "Sunk Cost" auch schon egal :-)

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crogle

Danke für die Links auf den letzten Seiten. Eine Cash-Puffer um SORR  zu reduzieren finde ich gut, und vor allem auch einfach umzusetzen. 

20 minutes ago, th23 said:

2) Mit 60/62/65 den Markt zu checken und eine passende Versicherung / Rente ab 70/75 zu kaufen, die einen Grundstock an einkommen abdeckt (30/40/50% des persönlichen Bedarfs) - dazu kommt dann ja noch ein Teil gesetzliche Rente - und obendrauf der "Rest" vom Kapital

 

Eine andere Möglichkeit wäre eine Verrentung der Immobilie. Bei beiden Möglichkeiten habe ich aber Bauchschmerzen mit den höheren Kosten. Ist eher so ein Last-Resort Plan wenn die eigene Finanzielle Unabhängigkeit schon fehlgeschlagen ist. Das abfedern des SORR sollte ja eigentlich reichen. Mit der Versicherung ab 75 verbraucht man wahrscheinlich so viel Kapital, dass man auf den "neuen Grundstock" angewiesen ist. 

 

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Der Heini
· bearbeitet von Der Heini
vor 12 Stunden von crogle:

Mit der Versicherung ab 75 verbraucht man wahrscheinlich so viel Kapital, dass man auf den "neuen Grundstock" angewiesen ist. 

Nicht zwangsläufig, sollte man durchrechnen. Mit 65 wirds zu viel, aber ab 75 kann es sich rechnen, da man dann näher am versicherungsrechnerischen Todeszeitpunkt ist. Oder man geht eben das höhere Risiko ein, das ist dann eine persönliche Einstellungssache bzw. Gesundheitssache. Wer mit 70 schon richtig krank ist, wird die 90 eh kaum erreichen, aber ab da kann man es abschätzen.

Verrentung der Immobilie geht wiederum in USA besser als in DE, Alternative wäre eine Hypothek bei einer Bank, wenn man dann stirbt, übernimmt eben die Bank die Immobilie (man zahlt da nur die Zinsen für die Hypothek, früher rechnete sich das). Heutzutage könnte man die Immobilie vorher den Kindern überschreiben und nur ein Wohnrecht behalten. Die laufenden Kosten (Strom, Heizung etc.) übernehmen dafür die Kinder. Möglichkeiten gibts für das Langlebigkeitsrisiko einige, je nach Situation. Aber so hat man die laut Wade Pfau größten Risiken vorher vermindert.

 

vor 12 Stunden von th23:

dazu kommt dann ja noch ein Teil gesetzliche Rente

Bemerkung: Es gibt auch genug Selbstständige und Freiberufler, die keine gesetzliche Rente oder eine verschwindend geringe Rente bekommen. Die meisten sind ja zwangsversichert in irgendeiner Form, aber bei weitem nicht alle und bei vielen, die früher aufhören wird das nicht ansatzweise reichen.

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
vor 11 Minuten von Der Heini:

Alternative wäre eine Hypothek bei einer Bank, wenn man dann stirbt, übernimmt eben die Bank die Immobilie (man zahlt da nur die Zinsen für die Hypothek, früher rechnete sich das).

Das wird sich leider so nicht mehr darstellen lassen, da der Kredit vom Kreditnehmer rückzahlbar sein muss und die alleinige Sicherheit nicht mehr für die Kreditentscheidung reicht.

 

Da die Immobilie ja mitgealtert ist, fallen dann ebenfalls hohe Instandhaltungskosten an. Das dann schon vorzeitig an die Kinder zu überschreiben mit der Auflage die Instandhaltung den Kinder zu überlassen, wäre für beide Seiten wohl ein sinnvoller Schritt. Kinder profitieren vom Werterhalt es Erbes und Erlasser von echter Mietfreiheit.

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Der Heini
vor einer Stunde von Chris75:

Das wird sich leider so nicht mehr darstellen lassen, da der Kredit vom Kreditnehmer rückzahlbar sein muss und die alleinige Sicherheit nicht mehr für die Kreditentscheidung reicht.

Hab ich aber jetzt noch am TV gesehen, daß statt der Rentenhypothek ein Rentner bei einer Bank das so gemacht hat. Klar, die Bank beleiht nur 60% des Immobilienwertes.

Leider weiß ich den Sender nicht mehr, glaube aber das war öffentlich-rechtlich, leider nur kurzer Beitrag zu Rentenhypotheken.

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Cef
vor 1 Stunde von Der Heini:

Verrentung der Immobilie geht wiederum in USA besser als in DE

Zu dem Thema gab es imho mal einen Beitrag bei Stiftung  Finanztest,

muss so ca 5-10 Jahre her sein.
Wen es interessiert muss da mal stöbern.

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Chris75
vor 33 Minuten von Der Heini:

Hab ich aber jetzt noch am TV gesehen, daß statt der Rentenhypothek ein Rentner bei einer Bank das so gemacht hat. Klar, die Bank beleiht nur 60% des Immobilienwertes.

Kommt aus einer neueren Verbraucherschutz-Novelle. Banken können nicht einfach auf Sicherheiten hin einen Kredit gewähren. Das Darlehen muss vom Kreditnehmer rückführbar sein. D.h. nicht nur der Zins, sondern auch die Rückführung mit entsprechend hohem frei verfügabaren Einkommen muss sichergestellt werden. Bei Ü60 wird es dann schon schwierig. Bei Ü70 mit knapper Kasse (der Grund ja fehlenden Cashflow über Beleihung Wohnhaus zu kompensieren) dann eher seeehr unwahrscheinlich bis unmöglich.

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Backpacker
vor 20 Stunden von Der Heini:

Dies könnte man auch früh (60 oder 65 Jahre, wenn man geistig noch fit ist) bei einer Versicherung abschließen, aber erst später (ab 70-75 Jahren) starten lassen, damit der einmalige Betrag nicht zu groß sein muss.

 

Nur womit zahlt man dann seine Rechnungen wenn die Rente noch nicht kommt, das Geld aber schon aus der Hand gegeben ist?

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Cef
· bearbeitet von Cef

 

Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

 

 :'(

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chirlu
vor einer Stunde von Backpacker:

Nur womit zahlt man dann seine Rechnungen wenn die Rente noch nicht kommt, das Geld aber schon aus der Hand gegeben ist?

 

Man darf natürlich nicht alles schon aus der Hand gegeben haben.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular
Pilles Terminus

In diesem Faden ist das Thema Krankenkasse als Privatier ja schon angesprochen bzw. einige pdf's verlinkt.

Ich habe den Eindruck bzw. im Bereich Pflege die Erfahrung, dass Krankenkassen beim Thema Kapitalerträge als ausschließlich vorkommendes Phänomen die jährlichen Zinsen im Sparbuch vermuten.

 

Meine Frage : Ist es tatsächlich so, dass man bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung die Steuerbescheinigungen aller Banken bei der Krankenkasse einreichen muss (wir erstellen keine Anlage KAP) bzw. alternativ den Steuerbescheid und z.B. beim Verkauf eines thesaurierenden Fonds auf die Kursgewinne von 20 Jahren bis zur Bemessungsgrenze Beiträge bezahlt ? Oder auf schon in Vorjahren erklärte Erträge aus ausländischen Thesauriern ...

 

Ich wollte eigentlich unsere latenten Steuern in der Zeit zwischen Ende Arbeit (ca. 60) und Rentenbezug (ca. 65) steueroptimierend verringern. Dann mach ich das lieber als Rentner, denn - wenn ich es richtig verstanden habe - als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner muss ich auf Kapitaleinkünfte keine Krankenversicherung bezahlen.

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Gast231208
vor 2 Minuten von domkapitular:

In diesem Faden ist das Thema Krankenkasse als Privatier ja schon angesprochen bzw. einige pdf's verlinkt.

Ich habe den Eindruck bzw. im Bereich Pflege die Erfahrung, dass Krankenkassen beim Thema Kapitalerträge als ausschließlich vorkommendes Phänomen die jährlichen Zinsen im Sparbuch vermuten.

 

Meine Frage : Ist es tatsächlich so, dass man bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung die Steuerbescheinigungen aller Banken bei der Krankenkasse einreichen muss (wir erstellen keine Anlage KAP) bzw. alternativ den Steuerbescheid und z.B. beim Verkauf eines thesaurierenden Fonds auf die Kursgewinne von 20 Jahren bis zur Bemessungsgrenze Beiträge bezahlt ? Oder auf schon in Vorjahren erklärte Erträge aus ausländischen Thesauriern ...

Bei mir (TKK) war es eigentlich nur eine simple Selbstauskunft der Einkünfte auf Treu- und Glauben, wo ich dann die Jahresbescheinigungen der jeweiligen Bank mitgeschickt habe - im Steuerbescheid gebe ich keine Kapitaleinkünfte an.

Wenn ich was "vergessen" hätte (was ich natürlich nicht habe!) - keine Ahnung inwieweit die Krankenkasse darauf Zugriff hätte.

 

vor 10 Minuten von domkapitular:

Ich wollte eigentlich unsere latenten Steuern in der Zeit zwischen Ende Arbeit (ca. 60) und Rentenbezug (ca. 65) steueroptimierend verringern. Dann mach ich das lieber als Rentner, denn - wenn ich es richtig verstanden habe - als Mitglied der Rentenversicherung der Rentner muss ich auf Kapitaleinkünfte keine Krankenversicherung bezahlen.

:thumbsup: Terminus: Krankenversicherung der Rentner KVdR 

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domkapitular

Danke für den Terminus :)

Ich hatte auch schon die Befürchtung, ob ich als Tattergreis mit 60 in der Lage bin, alle Jahresbescheinigugen zu finden. Ist ja oft auch so digitales Zeug.

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Schlumich
vor 7 Minuten von pillendreher:

Bei mir (TKK) war es eigentlich nur eine simple Selbstauskunft der Einkünfte auf Treu- und Glauben, wo ich dann die Jahresbescheinigungen der jeweiligen Bank mitgeschickt habe - im Steuerbescheid gebe ich keine Kapitaleinkünfte an.

Wenn ich was "vergessen" hätte (was ich natürlich nicht habe!) - keine Ahnung inwieweit die Krankenkasse darauf Zugriff hätte.

 

:thumbsup: Terminus: Krankenversicherung der Rentner KVdR 

Tatsächlich? Bei mir wollte die TKK unbedingt den Steuerbescheid haben (Anlage KAP habe ich aber ohnehin gemacht, weil ich ausländische Erträge erklärt habe).

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 7 Minuten von Schlumich:

Tatsächlich? Bei mir wollte die TKK unbedingt den Steuerbescheid haben (Anlage KAP habe ich aber ohnehin gemacht, weil ich ausländische Erträge erklärt habe).

 

Vorjahressteuerbescheid (genauer: den letzten aktuellen Steuerbescheid) wollten sie schon - aber da gibt es halt keine Anlage KAP bei mir - werde ich auch nicht machen, wenn ich nicht muss.

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Schlumich
vor 2 Minuten von pillendreher:

Vorjahressteuerbescheid wollten sie schon - aber da gibt es halt keine Anlage KAP bei mir - werde ich auch nicht machen, wenn ich nicht muss.

OK - ja, die KAP muss ich machen wegen u.a. Festgeld bei der CA und den P2Ps....

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Gast231208
Gerade eben von Schlumich:

OK - ja, die KAP muss ich machen wegen u.a. Festgeld bei der CA und den P2Ps....

Deswegen "tuhe" ich mir so etwas nicht an. :D

(Dieses Jahr muss ich mal schauen, ob sich eine Anlage KAP Abgabe, wegen der Günstigerprüfung bei mir rentiert)

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domkapitular

Auf den Infoseiten der TKK steht :

"Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung reichen Sie bitte eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides zusammen mit unserem mitgeschickten Formular ein"

Wenn "wesentliches Einkommen aus dem Steuerbescheid nicht hervorgeht " :  "Zinsbescheinigungen der Bank" (!)

 

Das ist die Vorstellung, dass man bei einer Bank ein Sparbuch hat.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor einer Stunde von domkapitular:

Meine Frage : Ist es tatsächlich so, dass man bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung die Steuerbescheinigungen aller Banken bei der Krankenkasse einreichen muss (wir erstellen keine Anlage KAP) bzw. alternativ den Steuerbescheid

Steuerbescheid allein reicht nicht aus, weil dort Kapitalerträge nicht notwendigerweise auftauchen müssen (Abgeltungsteuer). Es müssen grundsätzlich zusätzlich die Steuerbescheinigungen aller Banken und Versicherungen eingereicht werden, bei denen Kapitalerträge angefallen sind, sowie Erträgnisaufstellungen, wo keine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde (z.B. bei manchen Crowd-Investings).

 

vor einer Stunde von domkapitular:

z.B. beim Verkauf eines thesaurierenden Fonds auf die Kursgewinne von 20 Jahren bis zur Bemessungsgrenze Beiträge bezahlt ? Oder auf schon in Vorjahren erklärte Erträge aus ausländischen Thesauriern ...

Das kann passieren, weil bei der Beitragspflicht die Steuerfreiheit von Kapitalerträgen nicht zählt.

 

vor einer Stunde von domkapitular:

Ich wollte eigentlich unsere latenten Steuern in der Zeit zwischen Ende Arbeit (ca. 60) und Rentenbezug (ca. 65) steueroptimierend verringern. Dann mach ich das lieber als Rentner, denn - wenn ich es richtig verstanden habe - als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner muss ich auf Kapitaleinkünfte keine Krankenversicherung bezahlen.

Das wäre grundsätzlich zu empfehlen, wenn man Probleme vermeiden will. Die Prüfungen durch die GKV finden mit einer unterschiedlichen Intensität statt. Da es für viele Details keine klaren Vorschriften gibt, besteht außerdem bei manchen Punkten Auslegungsspielraum, der in beiden Richtungen gehen kann.

 

Auf jeden Fall zunächst einmal die ersten Durchgänge abwarten und schauen, wie es da läuft.

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Frantek
· bearbeitet von Frantek
vor einer Stunde von pillendreher:

Bei mir (TKK) war es eigentlich nur eine simple Selbstauskunft der Einkünfte auf Treu- und Glauben, wo ich dann die Jahresbescheinigungen der jeweiligen Bank mitgeschickt habe - im Steuerbescheid gebe ich keine Kapitaleinkünfte an.

Wenn ich was "vergessen" hätte (was ich natürlich nicht habe!) - keine Ahnung inwieweit die Krankenkasse darauf Zugriff hätte.

 

:thumbsup: Terminus: Krankenversicherung der Rentner KVdR 

Bin auch in der TKK, seit 4 Jahren Privatier und – noch - nicht in der KVdR.

Es stimmt schon, dass du am Anfang den Vorjahressteuerbescheid einreichen musst, plus einer Selbstauskunft. Daraufhin werden deine Beiträge „vorläufig“ festgesetzt.

Zur Berechnung der endgültigen Beiträge bekommst du nach 1-2 Jahren eine Aufforderung, die letzten Einkommensteuerbescheide einzureichen und dann erst werden die Beiträge "endgültig" berechnet. Das führte in unserem Fall – beide freiwillig versichert – beim letzten Mal zu einer Nachzahlung im mittleren 4-stelligen Bereich (für 2 Jahre), da wir stetig steigende Einkommen aus V+V sowie Kapitaleinkünften haben.

vor 17 Minuten von Fondsanleger1966:

...

Steuerbescheid allein reicht nicht aus, weil dort Kapitalerträge nicht notwendigerweise auftauchen müssen (Abgeltungsteuer). Es müssen grundsätzlich zusätzlich die Steuerbescheinigungen aller Banken und Versicherungen eingereicht werden, bei denen Kapitalerträge angefallen sind.

...

Bei uns wollten sie nur die Steuerbescheide haben und wir haben das schon 2x hinter uns, jeweils für 2 Jahre.

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domkapitular

Danke für eure Infos

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Schlumich
vor 4 Stunden von Frantek:

Bin auch in der TKK, seit 4 Jahren Privatier und – noch - nicht in der KVdR.

Es stimmt schon, dass du am Anfang den Vorjahressteuerbescheid einreichen musst, plus einer Selbstauskunft. Daraufhin werden deine Beiträge „vorläufig“ festgesetzt.

Zur Berechnung der endgültigen Beiträge bekommst du nach 1-2 Jahren eine Aufforderung, die letzten Einkommensteuerbescheide einzureichen und dann erst werden die Beiträge "endgültig" berechnet. Das führte in unserem Fall – beide freiwillig versichert – beim letzten Mal zu einer Nachzahlung im mittleren 4-stelligen Bereich (für 2 Jahre), da wir stetig steigende Einkommen aus V+V sowie Kapitaleinkünften haben.

Bei uns wollten sie nur die Steuerbescheide haben und wir haben das schon 2x hinter uns, jeweils für 2 Jahre.

Wird denn jährlich "nachjustiert" seitens der TKK?

Der dem jeweiligen Jahr zugehörige Betrag kann ja immer erst dann retrospektiv ermittelt werden, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr da ist - also eigentlich 1.5 Jahre später, oder?

 

 

vor 4 Minuten von Schlumich:

Wird denn jährlich "nachjustiert" seitens der TKK?

Der dem jeweiligen Jahr zugehörige Betrag kann ja immer erst dann retrospektiv ermittelt werden, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr da ist - also eigentlich 1.5 Jahre später, oder?

Oder werden hier mehrere Jahre mit einem Bescheid berechnet?

 

 

 

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DancingWombat
vor 6 Stunden von Frantek:

Bin auch in der TKK, seit 4 Jahren Privatier und – noch - nicht in der KVdR.

Es stimmt schon, dass du am Anfang den Vorjahressteuerbescheid einreichen musst, plus einer Selbstauskunft. Daraufhin werden deine Beiträge „vorläufig“ festgesetzt.

Zur Berechnung der endgültigen Beiträge bekommst du nach 1-2 Jahren eine Aufforderung, die letzten Einkommensteuerbescheide einzureichen und dann erst werden die Beiträge "endgültig" berechnet. Das führte in unserem Fall – beide freiwillig versichert – beim letzten Mal zu einer Nachzahlung im mittleren 4-stelligen Bereich (für 2 Jahre), da wir stetig steigende Einkommen aus V+V sowie Kapitaleinkünften haben.

Bei uns wollten sie nur die Steuerbescheide haben und wir haben das schon 2x hinter uns, jeweils für 2 Jahre.

Was eine übertriebene Bürokratie. Geht das nicht einfacher? 

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