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Blaubeere

BU Versicherung sinnvoll ?

Empfohlene Beiträge

liki90
vor einer Stunde von polydeikes:

 

Hier gibt es hinreichende Zahlenreihen. Sollte die befreundete Mathematikerin aus dem KV Bereich auch spielend auf der Pfanne haben. Zumindest, wenn sie ihren Abschluss nicht ertanzt hat. Ansonsten vielleicht doch mal lieber jemanden fragen, der seinen Beruf rein theoretisch auch ohne Hauptschulabschluss ausüben dürfte (aber bitte nicht mich, ich nehme keine F70.0-Mandate an).

 

 

Vielen Dank für die Diagnose. Sehr freundlich von dir. 

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Maury

Mal so Beispiele für Krankheiten aus meinem MINT/Akademiker/stressfreier Bürojob-Umfeld:

1x Herzinfarkt, Tod mit 39

1x Herzinfarkt mit 45, Glück gehabt, kam nach 6 Wochen wieder zur Arbeit

2x Schlaganfall mit unter 30, komplett genesen

1x Rücken mit 50, 1 Jahr krank

1x Sehnenscheidenentzündung (Maus bedienen), mit Ende 40 chronisch

1x Hirntumor mit Mitte 20, nach vier OPs wahrscheinlich geheilt 

1x Leukämie mit Mitte 20, geheilt

Und nun noch die Dunkelziffer...4x Multiple Sklerose, weiß so gut wie keiner da bislang ohne Ausfallerscheinung, haben mir die Betroffenen zufällig erzählt, weil ich von einem guten Freund erzählt hatte, der damit sehr offen umgegangen ist.

 

Ist 90 dein Geburtstagsjahrgang? Dann schätze dich glücklich, dass du noch so jung und naiv daherreden kannst. Ich bin Anfang 40. Vor zehn Jahren kannte ich auch nur zwei solche Schicksalsschläge vom Hörensagen. Das ändert sich...und damit die Wahrnehmung, was eine BU angeht!

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stagflation
vor 10 Minuten von Maury:

Das ändert sich...und damit die Wahrnehmung, was eine BU angeht!

Die Wahrnehmung der BU-Versicherung dürfte sich noch einmal ändern, wenn man dann, wenn man schnelle und unbürokratische Hilfe braucht, erst einmal einen bis zu 50 Seiten langen Fragebogen von der Versicherung zugeschickt bekommt [1]. Eine weitere Änderung der Wahrnehmung dürfte es ein paar Monate später geben, wenn einem die Versicherung mitteilt, dass sie nicht zahlen will [1,2]. Dann hat man nämlich zusätzlich zu seinen gesundheitlichen Problemen noch einen langwierigen Rechtsstreit vor sich.

 

vor 2 Stunden von Gerald1502:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der privaten Haftpflichtversicherung die zweit wichtigste Risikoversicherung.

Das würde ich genauso sehen - wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die BU-Versicherung auch zahlt, wenn man sie braucht.

 

Gerhard Schick, der finanzpolitische Sprecher der Grünen von 2007 - 2018, hat das so zusammengefasst [3]:

Zitat

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind häufig teuer und wertlos

 

Quellen:

[1] https://www.handwerk-magazin.de/bu-fehler-im-system/150/342/397068

[2] https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/berufsunfaehigkeit-auf-versicherungen-koennen-kunden-sich-nicht-verlassen-a-1140717.html

[3] https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article151824865/Wenn-die-Berufsunfaehigkeitsversicherung-nicht-zahlt.html

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SM77
· bearbeitet von SM77
vor 47 Minuten von Maury:

Mal so Beispiele für Krankheiten aus meinem MINT/Akademiker/stressfreier Bürojob-Umfeld:

1x Herzinfarkt, Tod mit 39

1x Herzinfarkt mit 45, Glück gehabt, kam nach 6 Wochen wieder zur Arbeit

2x Schlaganfall mit unter 30, komplett genesen

1x Rücken mit 50, 1 Jahr krank

1x Sehnenscheidenentzündung (Maus bedienen), mit Ende 40 chronisch

1x Hirntumor mit Mitte 20, nach vier OPs wahrscheinlich geheilt 

1x Leukämie mit Mitte 20, geheilt

Und nun noch die Dunkelziffer...4x Multiple Sklerose, weiß so gut wie keiner da bislang ohne Ausfallerscheinung, haben mir die Betroffenen zufällig erzählt, weil ich von einem guten Freund erzählt hatte, der damit sehr offen umgegangen ist.

 

Das ist es ja gerade. Wieviel davon sind stand heute BU? Niemand, oder?

 

Ich arbeite in einem Beruf, der den Bedingungen, die liki90 hier aufgelistet hat, sehr nahe kommt. Natürlich gibt es da auch Burnout, Rücken, Krebs, Herzinfarkt. Aber entweder sterben diese Menschen ziemlich schnell (Beispiel Herzinfarkt - muss natürlich nicht sein) oder sie sind nach einigen Monaten wieder arbeitsfähig. In den allermeisten Fällen sogar Vollzeit. Es muss halt schon ziemlich dicke kommen, dass man mit diesem Profil dauerhaft BU wird. Ich kenne nur einen Fall, und der Kollege ist auch gleichzeitig EU, bezieht jetzt also eine EU-Rente. Zusätzlich gab es noch eine Abfindung.

 

Um es klar zu stellen: Ich habe selber eine BU-Versicherung. Das liegt aber primär daran, dass ich Familie habe. Hätte ich keine Kinder, würde ich das Risiko tatsächlich eingehen, ohne BU zu leben.

 

Die genannten 18-28% für das skizzierte Szenario können aus meiner Sicht nur stimmen, weil viele BU-Fälle mit Anfang/Mitte 60 eintreten und gleichzeitig viele Fälle nicht dauerhaft BU sind, also max. 1 Jahr (typische Fälle: Bandscheibe, Herzinfarkt, Krebs). Dafür braucht man dann aber nicht zwingend eine BU. Aber vielleicht gibt es ja eine Quelle, in der man die 18-28% nachlesen kann?

 

Sehr wichtig, gerade im MINT-Umfeld sind: Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, ausgeglichene Work-Life-Balance zur Stressvermeidung. Natürlich verhindert man damit keine BU, aber man reduziert das Risiko signifikant. Mit dem Abschluss einer Versicherung wird das Risiko BU zu werden null reduziert. Aber ja: Das eine schließt das andere ja nicht aus.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

 

Zu 1:

Es ist völlig ausgeschlossen, dass die Versicherung eine OP will. Die Spielregeln sind idR in der Arztanordnungsklausel definiert (ältere Verträge haben zT keine, was aber juristisch egal ist an der Stelle). Diese ist wiederum abschließend ausgeurteilt. Operative Eingriffe sind unzumutbar.  Arztanordnungsklauseln können zwar durchaus negativ gestaltet sein (Augen auf beim Versicherungskauf), eine rechtliche Grundlage für eine OP als Leistungsvoraussetzung ist völlig unmöglich. Dank BGH zum Thema Unversehrtheit des Körpers übrigens auch nicht nur in der BU.

 

Hier wäre professionelle Hilfe im Leistungsfall hilfreich gewesen, insbesondere für einen medizinisch sauberen Leistungsnachweis. Die hätte die Story mit der Op sofort weggebügelt und wäre nicht auf die umnachtete Idee eines Gutachtens gekommen. Stattdessen hat man sich lieber einen Rechtsverdreher gesucht, wie so häufig der Anfang vom Ende. Völlige Ahnungslosigkeit attestiere ich dem Rechtsverdreher hier gern.

 

OP = Voraussetzung für Leistung -> Mythos, schont seit fast 30 Jahren

---

Für Gutachten (die Story mit den Schweinehälften) gibt es saubere Sekundärliteratur und 9 von 10 Gutachten durch VR sind problemlos medizinisch begründbar abzuwehren. Hier wäre der Fall gegeben gewesen. Zudem gibt es Spielregeln (bspw. Thema Begleitperson), die als Anrecht ausgeurteilt sind. Aber nein, man tut es wieder do it yourself, fährt die Karre vor den Baum ... und oh Wunder ... sucht sich einen Rechtsverdreher (dieses Mal wenigstens keine Pfeiffe).

 

---

 

Die Story mit der Flex ist völlig korrekt. Reines Gefahrenpotential reicht nicht. Siehe jüngst Marcumar Urteil, siehe bspw. OLG Köln, Urteil vom 01.02.2019 - 20 U 57/18. Das hätte der Versicherer so auch viel schneller und ohne teuren Gutachter ablehnen können. Der Rechtsverdreher hätte das auch 2016 wissen können, diese Rechtssprechung ist in der Tendenz fast 40 Jahre alt. Ist ja aber schicker irgendwas über Ungerechtigkeiten zu labern, bei völliger Ahnungslosigkeit.

 

Auch hier hätte man einen vernünftig aufgebauten Leistungsnachweis über die tatsächlichen Einschränkungen im Sinne der Leistungsgrenze führen sollen. Stattdessen, do it yourself, vor die Wand gefahren, Rechtsverdreher gesucht.

 

---

 

Das mit der Umorgaklausel ist etwas merkwürdig. Klauseln finden sich in Versicherungsbedingungen, nicht im Antrag. Da hat der Journalist wohl etwas falsch verstanden. Entsprechend lässt sich dazu nichts sagen, zumal die Hintergründe der Umorga unbekannt sind. Umorga ist ein scharfes Schwert, dass sich durch Auswahl geeigneter Bedingungen zumindest für kleine Betriebe und akademische Selbstständige mit 90 % Büro (oder vergleichbar) zumindest teilweise entschärfen lässt.

 

---

 

Bzgl. des Kraftfahrzeugsmechanikers ... also wenn ich denke, dass der Versicherer mir auf dem Weg zur Leistung hilft, sorry ... ich sags besser nicht ...

 

Fragebögen im Leistungsfall haben idR 6-18 Seiten. Häufig muss man diese überhaupt nicht ausfüllen, respektive will es nicht, um einen sauberen medizinischen Leistungsnachweis zu führen. In anderen Fällen kann es hilfreich und beschleunigend sein. Ein vernünftiger Versicherungsberater kann das bewerten und Steuern.

 

Die Story klingt nicht im Ansatz plausibel.

 

---

 

Die Story mit der Aachen Münchener und dem Wohnungsbau klingt nicht plausibel. Wäre aber nicht die erste abstruse Story, die mir mit dem Versicherer unter die Augen gekommen ist. Warum in alles in der Welt dafür Klage eingereicht werden muss, erschließt sich mir dennoch nicht.

 

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Die Story mit dem Gesundheitsfragen-Joker ist völliger Bullshit. Rücktritt mein bspw. grob fahrlässige oder vorsätzliche VVA. Da habe ich grds. immer meinen Kausalitätsgegenbeweis. Für grobe Fahrlässigkeit via §21 VVG Abs. 2 und zusätzlich via §19 VVG Abs. 4 . Für Vorsatz via §21 VVG Abs. 2. Was der Rechtsverdreher da suggeriert (wenn er es überhaupt je so gesagt hat ***), ist völlig herbei konstruiert.

 

Abgesehen davon, oh, ja, Wunder ... ein Versicherer kann sich wehren, wenn er nachweisen kann, dass er beschissen wurde ... und das in sehr klaren und engen Spielregeln.

 

 

---

 

 

 

Zu 2.

 

Na klar, Premiumcircle und die schwammigen Bedingungen. Das Unternehmen finanziert sich ua. darüber, Versicherer bei der Gestaltung von Versicherungsbedingungen gegen Geld zu beraten. Ua. zuletzt dadurch Versicherer für so genannte "Transparenzkriterien" zu gewinnen. Also Versicherer erfüllen bestimmte "Transparenzkriterien" (die vermutlich auf den ein oder anderen Weg Geld in die Kasse des Interviewgebers spülen) und stehen dann auch gut in der Software des Unternehmens da. Ist naheliegend, warum man hier jedem über schwammige Bedingungen erzählt hat, der es hören wollte. Ist auch naheliegend, dass es der einzige Marktteilnehmer ist, der das so sieht.

 

 

---

 

Zu 3.

 

Wie schon im letzten Punkt zu 2. genannt, Kausalitätsgegenbeweis.

 

Zitat

Allerdings hatte seine Ärztin in Hases Krankenakte auch Schwindel, Bluthochdruck, eine Stoffwechselstörung und einen Tennisarm notiert. Ihrem Patienten gegenüber hatte sie das nicht erwähnt, weil sie die Malaisen für nicht behandlungsbedürftig hielt. Doch obwohl Hase nichts davon wusste und die Beschwerden mit seiner aktuellen Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun haben, stellt sich die Assekuranz stur – sie beruft sich auf bei Vertragsabschluss nicht angegebene Vorerkrankungen.

 

Hier hilft ein Blick in besagte §21 VVG Abs. 2 und §19 VVG Abs. 4 ... Eben Kausalitätsgegenbeweis. Dieser wäre nur bei Arglist ausgeschlossen. Der Nager hat doch bestimmt nach verbocktem medizinischem Leistungsnachweis einen Rechtsverdreher aufgesucht, der sollte das wissen.

 

Der Rest ist dann ganz viel Meinung ohne jeden Beleg, ohne Substanz. Am Ende garniert mit dem Mythos Rechtsschutzversicherung. Ein BU Leistungsnachweis ist ein medizinischer Leistungsnachweis, kein juristischer. Erst wenn ich den verbocke, lande ich regelm. auf juristischer Ebene. Wie ua. der Artikel 1 belegt, dümmer geht immer. Juristische Ebene, herzlichen Glückwunsch. Damit tausche ich einen zumindest rudimentär lösungsorientierten Sachbearbeiter der Leistungsfallprüfung gegen die Rechtsabteilung (oder Vertretung) des Versicherers. Also Menschen, die ca. 6 Jahre nichts anderes gelernt haben, als wie man anderen etwas verbietet. Lösungsorientierung ist bekanntermaßen kein Teil des Jurastudiums. Zudem hervorragend bezahlt sind und verdammt viel Zeit haben (zumal die externe Vertretung mehr oder weniger nach Zeit bezahlt wird).

 

 

---

 

Die Quellen gewinnen zumindest jedes Bullshitbingo.

 

---

 

***

Und was Medien angeht, da bekomme ich mind. 1 Bullshitanfrage monatlich. Die Schlimmsten sind die aus dem ZDF Universum. Hier wollte man bspw. letztes Jahr von mir wissen, ob ich einen Kunden zur Verfügung stellen könne, der ob einer FALSCHEN ABRECHNUNGSDIAGNOSE keine Leistung bekommen hätte.

 

Es liegt in der Natur einer Abrechnungsdiagnose, dass diese eben gar nicht existiert. Heißt, Diskussionspotential mit dem Versicherer, ggf. auch sehr schwer zu lösen und zeitraubend. Aber keine Grundlage eine Leistung abzulehnen. Bei einer FALSCHEN Abrechnungsdiagnose ist das wiederum schon systemisch einfach.

 

Würde schon obiger Bluthochdruck reichen, den "nicht zu behandeln" ist unterlassene Hilfeleistung. Falsche Abrechnungsdiagnose meint: Es ist klar, dass diese falsch ist. Bspw. ein Herzinfarkt, der nie behandelt wurde. Hier ist sogar schon eine Diskussion mit dem Versicherer praktisch ausgeschlossen, da keine adäquate Behandlung nachweisbar ist (bspw. Medikation). Sprich die Story nie stattgefunden haben kann, wenn der Arzt sich nicht nach dem Knast sehnt.

 

Zumal nach sauberer Aufbereitung der Gesundheitshistorie solche Probleme nicht existieren dürften, also auch kein Diskussionspotential. Alternativ geht natürlich auch immer "schauen ma mal" und später der Rechtsverdreher. Die einzige wirklich gute Chance ist dann aber die Teilnahme an einem der obigen Medienspektakel.

 

 

 

 

 

Zitat

Vielen Dank für die Diagnose. Sehr freundlich von dir. 

Gern, die Ferndiagnose hast du dir mühevoll erarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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liki90
· bearbeitet von liki90

Die Storys sind nicht plausibel... alles gelogen, alles Betrüger... und Juristen sind Rechtsverdreher...Triffst zu jeder „Story“ deine eigenen Annahmen. Und genau das verunsichert die Leute: zu jeder Story gibt es eine Ausrede des VR bzw. des Vermittlers. Im Zweifelsfall ist der Versicherte der dumme.

 

Fakt ist, dass im Leistungsfall offensichtlich alles getan wird, dass nicht gezahlt werden muss. Das verdeutlicht dein Roman als Kommentar zu jeder Story. Die Gefahr, dass irgendeinem in der Kette (VN,Arzt,Vermittler) ein Fehler mit gravierenden Folgen passiert ist offensichtlich sehr groß.

 

P.S. Rechtsverdreher sind Leute, die es sich anmaßen juristische Texte ohne jegliche Ausbildung zu interpretieren und zu kommentieren. Juristen mussten dafür jahrelang die Unibank drücken. Finde diese Bezeichnung also nicht wirklich in Ordnung, zumal Peter und du meine und Aussagen von anderen Mitgliedern ggü. Maklern bemängelt habt.

 

Um noch einmal auf deine kompetente Ferndiagnose zurückzukommen: ich habe dich nicht beleidigt, also wäre es nett, wenn du mich auch nicht beleidigen würdest. So ein „Kompliment“ habe ich von keinem jemals erhalten.

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Cai Shen

Vielen Dank für die unterhaltsame Morgenlektüre @polydeikes:thumbsup:

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Tja, liki90. Ob du es glaubst oder nicht. Bei mir saßen auch schon Leistungsfallprüfer und auch Juristen der Versicherungsbranche im Zuge Produktentwicklung auf der "Schulbank". Aus gutem Grund.

 

Im Ggs. zu Journalisten verstehe ich, was ich schreibe. Kann zudem jede Aussage anhand Normen oder Urteilen belegen. Was ich teilweise sogar in der kurzen Zusammenfassung bereits getan habe. Während in den Artikeln jeder Beleg aussteht. Und wenn es eine Fehlerkette oder Fehlerquelle gibt, dann ist das in den genannten Beispielen immer zuerst der VN, der do it yourself am Leistungsnachweis gescheitert ist. Wenn ein VN derart mit substanzlosen Vorurteilen und Halbwissen gesegnet ist wie du, muss das in die Hose gehen. Du bist mit deinen kruden Hypothesen und wahnwitzigen Storys ala befreundete "Versicherungsmathematikerin, die die dunkle Seite der Macht entlarvt" nichts anderes als einer der aktuellen Forenclowns. Nicht weil dich irgendwer beleidigen mag - davon hat niemand auch nur irgendeinen Grenznutzen - (nur du teilst pauschal gegen alles und jeden aus, ohne auch nur irgendetwas im Ansatz zu verstehen), sondern weil du dir extreme Mühe gibst, mit jedem Satz genau dieses Ergebnis zu produzieren.

 

Das ist Fakt.

 

Krude Theorien, "Versicherer täten im Leistungsfall alles, damit sie nicht zahlen müssen", sind keine Fakten. Lässt sich sogar leicht nachvollziehbar für jeden Laien begründen. Die einfachste Möglichkeit nicht zahlen zu müssen besteht in der BU darin, einfach abzulegen, statt abzulehnen (sprich nichts zu tun). Das meint, ein do it yourself Leistungsantrag ist medizinisch äußerst selten formal vollständig oder interpretations- und fehlerfrei. Der Versicherer muss einfach nur so lange Unterlagen (zu Recht) und Informationen (zu Recht ausstehend) nachfordern, bis der VN am Ende seiner Kräfte aufgibt. Kurzum, der Versicherer muss gar nichts tun, einfach nur auf vollständige und formal korrekte Unterlagen warten. Hat auch den entscheidenden Vorteil, dass dieses Vorgehen (im Ggs zur Ablehnung) eben keinen Minderleisterjuristen mit feuchter Hose angesichts des hohen BU-Streitwerts dazu animiert Klagen zu erheben, keine Grundlage dafür. Lässt sich auch in den von den Artikeln ua. ohne Quellennennung zitierten Franke und Bornberg Studien (hat man vereinfacht den GdV zum Urheber aller Studien gemacht) mit erheblichem Prozentsatz wiederfinden, als "keine Rückmeldung Versicherungsnehmer".

 

Selbstverständlich passieren überall in der Kette Fehler. Das liegt in der Natur der Sache, weil an jeder Stelle Menschen handeln und Menschen sind nicht fehlerfrei. In den genannten Beispielen ist exklusive der AMV Story jedes Mal der VN die Fehlerquelle.

 

---

 

 

icc: So lange der Jurist nicht begleitend eine medizinische Ausbildung hat, oder Medizin studiert hat, ist er im BU Leistungsfall so lange völlig nutzlos, bis der VN zahlreiche Fehler im Vorfeld gemacht hat. Jede Krankenschwester wäre in dem Kontext formal ein brauchbarer Gesprächspartner. Werden aber Leute wie du in einem Land, in dem es von unterbezahlten weiblichen geisteswissenschaftlichen Akademikern wimmelt, die zu hunderten auf einen 60jährigen Handwerker warten, nie verstehen.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 7 Minuten von polydeikes:

Hat auch den entscheidenden Vorteil, dass dieses Vorgehen (im Ggs zur Ablehnung) eben keinen Minderleisterjuristen mit feuchter Hose angesichts des hohen BU-Streitwerts dazu animiert Klagen zu erheben, .....

......

Werden aber Leute wie du in einem Land, in dem es von unterbezahlten weiblichen geisteswissenschaftlichen Akademikern wimmelt, die zu hunderten auf einen 60jährigen Handwerker warten, nie verstehen.

 

Ich frage mich, ob solche Formulierungen helfen, die beklagten Vorurteile gegenüber der eigenen Berufsgruppe abzubauen?

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polydeikes

Du kannst gern so viele Vorurteile gegen meine Berufsgruppe haben, wie du möchtest. Das ist mir a) scheißegal , b) dein Problem und c) egal, wv Vorurteile du gegen meine Berufsgruppe hast, ich habe mit Sicherheit mehr davon gegen meine eigene Berufsgruppe und das sind belegbare Erfahrungen, keine Vorurteile.

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Nachdenklich
vor 1 Minute von polydeikes:

ich habe mit Sicherheit mehr davon gegen meine eigene Berufsgruppe und das sind belegbare Erfahrungen, keine Vorurteile.

:thumbsup:

 

Das spricht doch für Dein Urteilsvermögen.

 

:prost:

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liki90

@polydeikes Ließ doch einfach mal deine letzten Beiträge durch, dann wirst du sehen wer hier pauschal "austeilt". 

 

Zitat

Versicherungsmathematikerin, die die dunkle Seite der Macht entlarvt

Da musste ich echt schmunzeln. Wann habe ich so einen Bullshit geschrieben? Ja, eine Freundin von mir arbeitet in diesem Bereich und hatte mir nur erzählt, wie anstrengend es ist im Rahmen der Produktentwicklung mit Vertretern aus dem Vertrieb zu arbeiten. Da kommen schon mal Aussagen wie bspw. "Nein, das ist zu teuer. Das können wir nicht verkaufen!" Weil Vertriebler sind nun mal Verkäufer, da kannst du schluchzen und toben wie du willst. Mich anpöbeln brauchst du aber nicht und vor allem nicht mir irgendwelche Aussagen in den Mund zu stecken, die ich nie geäußert habe!

 

Deine "Fakten" ohne Belege sind für mich purer Hass und zeigen, wie negativ du eingestellt bist. Das sehe nicht nur ich so (siehe Kommentare oben)

 

Zitat

Werden aber Leute wie du in einem Land, in dem es von unterbezahlten weiblichen geisteswissenschaftlichen Akademikern wimmelt, die zu hunderten auf einen 60jährigen Handwerker warten, nie verstehen.

Das sagt auch einiges über einen Charakter aus. Traurig.

 

 

 

 

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Nachdenklich
vor 17 Minuten von liki90:

Das sagt auch einiges über einen Charakter aus. Traurig.

Nimm es gelassen!

Wenn ich in einem Gespräch mit einem Autoverkäufer diskutieren möchte, ob das Auto nicht überflüssig ist, weil ich mit Fahrrad und ÖPNV besser aufgestellt bin, dann kann es mir auch passieren, daß selbst fachlich gut ausgebildete Gesprächspartner dann doch unsachlich werden.

 

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Xeronas
vor 1 Stunde von polydeikes:

Du kannst gern so viele Vorurteile gegen meine Berufsgruppe haben, wie du möchtest. Das ist mir a) scheißegal , b) dein Problem und c) egal, wv Vorurteile du gegen meine Berufsgruppe hast, ich habe mit Sicherheit mehr davon gegen meine eigene Berufsgruppe und das sind belegbare Erfahrungen, keine Vorurteile.

:thumbsup::thumbsup:

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Rexel

Hallo zusammen, 

ich hänge mich einfach mal an diesen Thread.

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen BU-Versicherung. Meine alte aus 2003 hat leider das Manko, dass sie nur bis zum 60. Geburtstag gilt.

Jetzt habe ich mir ein paar Angebote eingeholt und bin dabei zu vergleichen.

Die Versicherungsbedingungen scheinen mir grundsätzlich fair und in Ordnung zu sein. Gibt es aus eurer Sicht üblicherweise Stolperfallen auf die man achten sollte?

Gibt es eine Übersicht wie die Versicherungen mit Leistungsfällen umgehen? Das wäre wohl noch ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung. Wenn eine Versicherung bei 80% aller Fälle zunächst mal die Leistung verweigert wäre das für mich schon ein Ausschlusskriterium.

 

Eine Versicherung bietet sogar eine lebenslange BU an (natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis). Was ist davon zu halten? Einerseits könnte man bei einer solchen Versicherung ja einen etwas niedrigeren Leistungswert ansetzen, da ich weniger privat für die Rente vorsorgen müsste. Andererseits ist natürlich fraglich ob sich das ganze lohnt. Oft ist ja eine BU auch zeitlich begrenzt und gilt nicht automatisch vom Eintritt der BU bis zum Renteneintritt.

 

Eine Frage habe ich noch mit dem Umgang mit einer solchen Versicherung. Gehen wir mal vom besten Fall aus und bis zum 60. Geburtstag habe ich keine BU erlitten. Da ich bis zum 60. Geb sicherlich ein finanzielles Polster geschaffen habe kann ich für die letzten 7 Jahre das Risiko selbst tragen und die Versicherung kündigen. Was glaubt ihr? Laufen BU-Versicherungen tatsächlich bis zum Renteneintritt oder kündigen viele Leute ab einem bestimmten Alter?

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Studi24
vor 10 Minuten von Rexel:

Jetzt habe ich mir ein paar Angebote eingeholt und bin dabei zu vergleichen.

Von welchen Tarifwerken sprechen wir und wie hast du die Angebote eingeholt? Hast du dich an einen spezialisierten Versicherungsmakler gewandt?

 

vor 11 Minuten von Rexel:

Die Versicherungsbedingungen scheinen mir grundsätzlich fair und in Ordnung zu sein. Gibt es aus eurer Sicht üblicherweise Stolperfallen auf die man achten sollte?

Es gibt noch immer sehr große Unterschiede zwischen den Tarifwerken (und dementsprechende Stolpersteine) und man kann auch ziemlich daneben

greifen, wobei das generelle Leistungsniveau mittlerweile im Markt durchaus hoch ist. Außerdem ist ein BU-Versicherer mit gutem Tarifwerk nicht

automatisch mit einer überragenden BU-Kompetenz (bei komplizierteren Risikovoranfragen oder im Leistungsfall) ausgestattet.       

 

vor 15 Minuten von Rexel:

Eine Frage habe ich noch mit dem Umgang mit einer solchen Versicherung. Gehen wir mal vom besten Fall aus und bis zum 60. Geburtstag habe ich keine BU erlitten. Da ich bis zum 60. Geb sicherlich ein finanzielles Polster geschaffen habe kann ich für die letzten 7 Jahre das Risiko selbst tragen und die Versicherung kündigen. Was glaubt ihr? Laufen BU-Versicherungen tatsächlich bis zum Renteneintritt oder kündigen viele Leute ab einem bestimmten Alter?

Es gibt sicherlich vereinzelt Versicherungsnehmer, die Verträge vorzeitig kündigen können und auch vorzeitig kündigen. Erfahrungsgemäß stehen aber

viele Versicherungsnehmer aus der Baby-Bommer-Generation vor der Situation zu kurze BU-Verträge abgeschlossen zu haben und nun, falls finanziell

und gesundheitlich möglich, noch korrigieren zu wollen. Einige aktuelle Tarifwerke bieten Verlängerungsoptionen, die allerdings völlig unterschiedlich

ausgestaltet sind.

 

vor 22 Minuten von Rexel:

Wenn eine Versicherung bei 80% aller Fälle zunächst mal die Leistung verweigert wäre das für mich schon ein Ausschlusskriterium.

https://www.onverso.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/leistungsquote/

Es gibt die sogenannte BU-Leistungsquote, deren Aussagekraft aber schwer umstritten ist.

 

Gruß

Studi24

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von Rexel:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen BU-Versicherung. Meine alte aus 2003 hat leider das Manko, dass sie nur bis zum 60. Geburtstag gilt.

 

Du hast 17 Jahre in eine Versicherung eingezahlt und willst sie jetzt kündigen? Ist Dir klar, dass die für Dich (zumindest rechnerisch) angesparten Gelder dann weg sind?

 

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Rexel

Verlängern auf 67 geht leider nicht. Was schlägst du denn vor?  

Die Versicherung war eine Kombi aus BU und kapitalbildender LV. Also ein paar € bekomme ich noch raus. Aus dem BU-Anteil natürlich nicht...

 

 

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Columbus83
vor 2 Minuten von Rexel:

Verlängern auf 67 geht leider nicht. Was schlägst du denn vor?  

Die Versicherung war eine Kombi aus BU und kapitalbildender LV. Also ein paar € bekomme ich noch raus. Aus dem BU-Anteil natürlich nicht...

Hast du mal durch einen Versicherungsberater einen Widerruf prüfen lassen?

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Rexel
vor 26 Minuten von Columbus83:

Hast du mal durch einen Versicherungsberater einen Widerruf prüfen lassen?

 

nein. Unter welchen Voraussetzungen wäre das denn möglich?

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Thomas_384

Was hast du für eine bestehende?

Die VVA ist rum - würde ich nur kündigen wenn ich wüßte dass ich eine neue "glatt" bekomme ohne Ausschluss.

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Columbus83
vor 2 Stunden von Rexel:

nein. Unter welchen Voraussetzungen wäre das denn möglich?

Tja, so genau kann ich dir das nicht sagen, weil ich selbst nur VN bin, aber ich habe meinen Vertrag (Rürup + BUZ, abgeschlossen 2008) prüfen lassen durch einen Versicherungsberater, dieser hat einen Widerruf formuliert, den wir bei der Versicherung mit Erfolg eingereicht haben. Der Vertrag wird nun rückabgewickelt, d.h. ich erhalte meine Beiträge zurück (bis auf einen kleinen Abschlag für die BUZ). Für mich hat sich das gelohnt, da es hier um einen guten fünfstelligen Betrag geht.

 

Also ich würde das an deiner Stelle prüfen lassen, vielleicht gibt es bessere Lösungen für deinen Vertrag, als diesen zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen.

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stagflation
vor 3 Stunden von Rexel:

Verlängern auf 67 geht leider nicht. Was schlägst du denn vor?  

Die Versicherung war eine Kombi aus BU und kapitalbildender LV. Also ein paar € bekomme ich noch raus. Aus dem BU-Anteil natürlich nicht...

 

Prüfe doch erst einmal die Alternativen, die NICHT die Kündigung der bestehenden Versicherung enthalten.

 

Nimm an, Du würdest tatsächlich berufsunfähig und könntest nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten. Wie viel Geld benötigst Du, um die Zeit zwischen 60 und 67 zu überbrücken? Rechne diesen Betrag aus. Vergiss nicht die Inflation.

 

Kannst Du evtl. schon früher als 67 in Rente gehen? Die meisten Leute arbeiten doch eh nicht bis 67 und gehen schon Anfang 60 in Rente. Wenn Du mit 63 oder 65 in Rente gehst, wird der zu überbrückende Zeitraum kleiner und Du benötigst weniger Geld. Allerdings wird möglicherweise auch die Rente geringer. Du solltest prüfen, ob dann die Rente noch ausreicht.

 

Wie viel Vermögen ist da, das Du für die Überbrückung der Zeit zwischen 60 und dem Rentenbeginn verwenden kannst? Vielleicht langt das ja schon?

 

Falls etwas Vermögen da ist, aber nicht in ausreichender Höhe: würde vielleicht eine zweite, zusätzliche BU-Versicherung helfen?

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etherial
vor 17 Stunden von Rexel:

Verlängern auf 67 geht leider nicht. Was schlägst du denn vor?  

Die Versicherung war eine Kombi aus BU und kapitalbildender LV. Also ein paar € bekomme ich noch raus. Aus dem BU-Anteil natürlich nicht...

Wenn das eine Kombi ist, dann muss du doch mit der BU auch die Lebensversicherung kündigen. Insofern hast du doch die Wahl zwischen:

- KLV & BU behalten + zusätzliche BU bis 67

- KLV & BU kündigen + zusätzliche BU bis 67

 

Vorzeitiges Kündigen von Lebensversicherungen ist doch extrem teuer. Und wenn die BU bis 60 geht, dann die Lebensversicherung doch vermutlich auch, d.h. mit 60 wird dann ohnehin eine größere Summe frei. Rein intuitiv würde ich sagen, dass dir beim Kündigen der KLV deutlich mehr Leistungen verloren gehen, als wenn du sie behältst und zusätzlich noch die neue BU drauf packst. Natürlich bevor du die Tipps von @stagflation berücksichtigt hast.

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Peter Wolnitza

Bevor man irgendwelche Überlegungen anstellt, was, wie, wann evtl. zu tun sein könnte,

sollte man erst mal die Voraussetzungen klären:

- Gesundheitshistorie aufbereiten

- Versicherbarkeit klären

- was soll das Ziel einer evtl. Veränderung sein?

 

Dann kann man alle Eventualitäten durch spielen und berechnen:
- weiter laufen lassen und ggfls. ergänzen

- weiter laufen lassen und BU Anteil ersetzen/rauskündigen

- beitragsfrei stellen lassen und BU Anteil ersetzen/rauskündigen

- evtl. Anschluss BU von Axa (weiss aber nicht, ob es die überhaupt noch gibt.. - also die Anschluss BU.. :D  )

...

ohne diese Vorbereitungen und die draus resultierenden Ergebnisse ist das alles ein heiteres "Optionen raten und probieren"

 

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