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Mangalica

Scalable Capital - Broker-Depot

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Muigi

Normale Überweisungen auf das Baader-Verrechnungskonto dauern bis zur Freigabe im Scalable Depot echt lange. Ich habe mir am Dienstag Morgen über 5000 Euro überwiesen, das Geld konnte ich am Mittwoch Morgen in meinem Baader-Bank Login bereits sehen. Nicht jedoch beim Scalable-Login, kein Handeln möglich daher. Am Donnerstag! (Feiertag) bekam ich dann die Mail, das Geld ist da, juhuu ... Ich hätte gerne für das Geld am Mittwoch für 92 Euro das Stück MSCI World gekauft, das musste ich dann am Freitag für 95 Euro tun ...

 

Ein gewisser Frustfaktor muss da sicherlich erlaubt sein. Es hätte aber auch anders herum laufen können, dass ich durch diese Schneckenhaftigkeit von einem Kauf zu meinen Gunsten zurückgehalten werde.

 

Die Oberfrechheit aber finde ich, dass man von Scalable bei einer Meldung/Rückfrage (Wo bleiben die Kontoauszüge, wo bleibt mein Geld etc.) an die Baaderbank verwiesen wird. Es sei deren Schuld. Selber schon erlebt, Korrespondenz habe ich mir abgespeichert. Leider bietet die DKB ja noch keine Sofortüberweisung, oder wie das heißt.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 11 Minuten von Muigi:

Leider bietet die DKB ja noch keine Sofortüberweisung, oder wie das heißt.

Das würde nichts verändern, denn die Baader Bank nimmt keine Echtzeitüberweisungen an. Ab Oktober muss die DKB Echtzeitüberweisungen anbieten, doch die Baader Bank muss sie nicht annehmen, so dass sich faktisch an den Überweisungsgeschwindigkeiten nichts ändern wird.

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Muigi

Achso danke für die Info. Im Herbst werde ich ja dann sowieso umgezogen auf das neue Scalable. Bis dahin dachte ich mir, nutze ich noch das bisherige Baader-System. Zweischienig ist für mich unübersichtlicher. Scalable wird das schon ordnungsgemäß umbuchen, sollen die alles selber machen und altes Konto/Depot schließen.

 

Ist schon interessant, dass die Baader Bank eine Sondergenehmigung für Echtzeitüberweisungen hat. Ich dachte der Empfang ist bereits Pflicht. Wann das Geld spätestens auf dem Verrechnungskonto zur Verfügung steht, ist dann nochmal was anderes? Auf der Wiki-Seite steht nicht von "muss ein Zahlungsverkehrskonto sein".

https://de.wikipedia.org/wiki/Echtzeitüberweisung

Also die Verrechnungskonten (Baader als auch die neue bei der Deutschen Bank) haben ganz normale IBANs in Deutschland.

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Megatron

Eine Wiki Seite ist ja auch rechtlich bedeutungslos. Relevant ist die entsprechende EU Verordnung und in dieser ist von Zahlungsverkehrskonten die Rede.
Banken die auch Girokonten anbieten, liefern dann auch oft für Verrechnungskonten und Tagesgeldkonten Instant Payment, da sie die Technik ja eh beherrschen müssen.

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400886

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DennyK
vor 4 Stunden von Muigi:

Ist schon interessant, dass die Baader Bank eine Sondergenehmigung für Echtzeitüberweisungen hat.

Die Baader Bank hat keine Sondergenehmigung, sie ist einfach nicht die Zielgruppe der EU Verordnung. 
 

Bei den neuen Scalable eigenen Depots wird (zumindest bei mir) ein Konto bei der Deutschen Bank als Verrechnungskonto genutzt. Dorthin kann man dann zumindest schon mal per Echtzeitüberweisung Geld hin schicken. Bis es in der Scalable App aber angezeigt wird kann dann auch wieder etwas dauern. Das können Minuten bis Stunden sein.

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Muigi
vor 6 Stunden von Megatron:

Eine Wiki Seite ist ja auch rechtlich bedeutungslos. Relevant ist die entsprechende EU Verordnung und in dieser ist von Zahlungsverkehrskonten die Rede.
Banken die auch Girokonten anbieten, liefern dann auch oft für Verrechnungskonten und Tagesgeldkonten Instant Payment, da sie die Technik ja eh beherrschen müssen.

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400886

@Megatron danke für den Link, aber die Suche in dem Dokument nach "Zahlungsverkehrskonten" oder Abkürzungen davon finde ich nicht :unsure:

Für mich stellt sich echt die Frage: Konto ungleich Konto?

Ich bin definitiv nicht vom Fach (Kaufmann/Frau), aber nach meinem Verständnis (Technik/Ingenieurwissenschaft) was ist der Unterschied zwischen IBAN(xDE) und IBAN(yDE). Es kann echt nicht sein, dass hier kategorisiert, bzw. individualisiert wird! Wer oder was bestimmt, ob eine IBAN ein Zahlungsverkehrskonto oder ein sonstiges Konto ist.

 

Dass Scalable in ihrer App und auch im Browser irgendwelche Beträge erst verspätet sichtbar machen, halte ich für einen Graubereich, den die unverschämt ausnützen, sorry!

 

Aber ich bin ja Kunde, und möchte dass alles einwandfrei läuft. Aber ich fühle mich manchmal an Zeiten erinnert, als ich Maklercourtage, Depotkosten von 50DM p.a., unglaubwürdige Blicke von der S-"Wir_sind_hier_nicht_das_Sozialamt_Mitarbeiterin_(=ich_bin_hier_die_Sparkassen-Oberschnixe usw.) gezahlt habe.

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Megatron
Zitat

Diese Verpflichtung sollte für alle Zahlungskonten gelten, die Zahlungsdienstleister

für ihre Zahlungsdienstnutzer führen, einschließlich Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen im Sinne der

Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5).

 

 

Darunter fallen im allgemeinen Girokonten oder Pfändungsschutzkonten. 

Tagesgeldkonten. Verrechnungskonten etc fallen nicht darunter.

 

Die Definition "Zahlungskonto"  findest du recht knapp in https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__1.html

 

Zitat

(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.

Bei fast allen Depotbanken steht nun im Kleingedruckten dass das Verrechnungskonto nicht für den Zahlungsverkehr genutzt werden darf.

Du kannst ja mal versuchen bei einer Lastschrift die IBAN deines Verrechnungskontos anzugeben, oder von deinem Verrechnungskonto eine Rechnung zu bezahlen, dann sieht du den Unterschied :-)

 

 

 

Zitat

Wer oder was bestimmt, ob eine IBAN ein Zahlungsverkehrskonto oder ein sonstiges Konto ist.

Der Vertrag, den du mit der Bank geschlossen hast und im dem definiert ist, welchen Zweck das Konto hat.

 

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ProblemBär
· bearbeitet von ProblemBär

ich habe heute zwei Email erhalten mit "Willkommen bei Scalable Capital" und "Zustimmung erhalten"

 

Zitat

Guten Tag,

Sie haben den neuen Vertragsbedingungen erfolgreich zugestimmt. Damit erhalten Sie in Kürze Zugang zu unseren neuen Konditionen. Sie brauchen nichts weiter tun.

 

 

Ich habe mich weder eingeloggt noch jemals den Bedingungen zugestimmt. Was ist das??

 

EDIT: die Emails sind genau an mich adressiert, hyperlinks gehen auf die offizielle Website, scheint kein Spam/Phishing zu sein. 

Ich glaube die haben einfach meine Zustimmung vorausgesetzt?? das ist niemals rechtens, das war damals bei den Gebührenerhöhungen der Banken ohne Zustimmung auch nicht zulässig

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DennyK

Welche Gebühren steigen denn dadurch für dich? Wäre dir eine Kündigung lieber?

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ProblemBär
vor 22 Stunden von DennyK:

Welche Gebühren steigen denn dadurch für dich? Wäre dir eine Kündigung lieber?

Ich lebe im Ausland, habe noch Steuerverlustvortag von früher und will nicht das durch Depotübertrag da ggf. was weg geht

Das ist aber auch gar nicht der entscheidende Punkt!

 

Wie kann es sein, dass die meine Zustimmung fälschen? Das sehe ich doch als erhebliches Problem, unabhängig von irgendwelchen Gebühren.

Es geht hier um ein grundlegendes Prinzip, dass ich dem Unternehmen vertrauen muss wenn ich da mein Geld anlege

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kariya
vor 25 Minuten von ProblemBär:

Wie kann es sein, dass die meine Zustimmung fälschen?

Das ist harter Tobak, solche Wortwahl will wohl überlegt sein. Niemand fälscht irgend etwas.

In den Unterlagen die du im Dezember 2024 erhalten hast steht wie folgt:

Zitat

Wir werden die bestehenden AGB zum 10.02.2025 ändern. Sie müssen nichts weiter tun. Wenn Sie nichts unternehmen, werden die Änderungen zum angegebenen Datum wirksam. Sollten Sie diese Änderungen nicht wünschen, können Sie diese bis zu diesem Datum ablehnen oder den Vertrag kündigen.

 

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ttrax12
· bearbeitet von ttrax12
vor 16 Minuten von kariya:

Wenn Sie nichts unternehmen, werden die Änderungen zum angegebenen Datum wirksam.

Das wäre ja noch schlimmer. Genau dieses Vorgehen wurde doch vom BGH klar für rechtswidrig befunden.

 

Deshalb ja das ganze nervige Gefrage in den letzen Jahren nach der aktiven Zustimmung der Kunden.

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kariya
· bearbeitet von kariya
vor 12 Minuten von ttrax12:

Das wäre ja noch schlimmer.

Was wäre noch schlimmer? Es steht da so. Schlimmer als die Fälschung einer Zustimmung? Du hast Nerven.

Wozu denn der Konjunktiv?

vor 12 Minuten von ttrax12:

 Genau dieses Vorgehen wurde doch vom BGH klar für rechtswidrig befunden.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Im beurteilten Fall ging es um Gebührenerhöhungen. In diesem Fall entsteht dem Kunden doch keinerlei Nachteil.

Was soll scalable denn tun wenn sie wegen PFOF von Baader weg wollen? Du kannst klagen oder kündigen.

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ttrax12
vor 2 Minuten von kariya:

Was wäre noch schlimmer? Es steht da so. Schlimmer als die Fälschung einer Zustimmung? Du hast Nerven.

Wenn sie es tatsächlich so umsetzen. Und ja ich finde ein klar als illegal Abgeurteiltes Vorgegehn gegenüber allen Kunden schlimmer als das Fälschen "versehentlich falsche" Eintragen einer erfolgten Zustimmung in der Datenbank.

 

vor 4 Minuten von kariya:

Was soll scalable denn tun wenn sie wegen PFOF von Baader weg wollen? Du kannst klagen oder kündigen.

Im Zweifelsfall eben die Kunden kündigen die nicht zustimmen. War bei Wechsel von der DAB zur Baader bei smartbroker+ auch so.

 

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Megatron

Die Frage wäre vor allem ob das BGH Urteil für das alte Scalable überhaupt gültig ist, man war ja zumindest bisher keine Bank (für die das Urteil Gültigkeit hatte) sondern nur ein Finanzdienstleister der ein Geschäft mit der Bank (Baader) vermittelt hat. Ich kann mir kaum vorstellen dass der Rechtsabteilung so ein Fauxpas passiert.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 4 Stunden von ttrax12:

Das wäre ja noch schlimmer. Genau dieses Vorgehen wurde doch vom BGH klar für rechtswidrig befunden.

 

Der BGH hat nicht über „genau dieses Vorgehen“ geurteilt. Das BGH-Urteil verpflichtet die Banken auch nicht, bei jeder Änderung die aktive Zustimmung des Kunden einzuholen, sondern nur bei wesentlichen Änderungen. Unter einer wesentlichen Ünderung versteht der BGH eine Veränderung der Konditionen zum finanziellen Nachteil des Kunden. Wenn eine Bank z.B. redaktionelle Änderungen im Text der AGBs vornimmt, Preise reduziert oder zusätzliche kostenfreie Leistungen einführt, muss die Bank den Kunden nicht um aktive Zustimmung bitten, sondern kann weiterhin die frühere Regelung der Zustimmungsfiktion bei Nicht-Widerspruch nutzen. Ob der Wechsel der Depotbank eine wesentliche Änderung seitens Scalable ist, die somit der aktiven Zustimmung bedarf, kann man unterschiedlich sehen. Scalable sieht dies offensichtlich nicht als wesentliche Änderung und sammelt keine aktive Zustimmung ein. Wer die Widerspruchsfrist hat verstreichen lassen und dies anders sieht als Scalable, kann jetzt den Rechtsweg beschreiten.

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kariya
· bearbeitet von kariya
vor 7 Stunden von Belgien:

 Ob der Wechsel der Depotbank eine wesentliche Änderung seitens Scalable ist, die somit der aktiven Zustimmung bedarf, kann man unterschiedlich sehen. Scalable sieht dies offensichtlich nicht als wesentliche Änderung und sammelt keine aktive Zustimmung ein. 

In den alten AGB aus 2020 steht dazu wie folgt:

Zitat

7.3. Scalable Capital ist berechtigt, die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Scalable Capital ganz oder teilweise auf ein anderes geeignetes Unternehmen zu übertragen, ohne dass dies der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Scalable Capital wird dem Kunden rechtzeitig vor einer beabsichtigten Übertragung entsprechend Mitteilung machen. Der Kunde ist insoweit berechtigt, die Geschäftsverbindung mit Scalable Capital anlässlich dieser Übertragung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Man hat sich also damit auf genau diesen, jetzt eingetretenen, Fall vorbereitet.

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Bjørn

Fürs Protokoll:

 

Depotübertrag Consorsbank > Neuer Scalable Broker, 13 Positionen mit unterschiedlichen Lagerstellen

 

02.05.2025, abends: Beauftragung bei der Consorsbank und bei Scalable über die jeweiligen Online-Formulare

05.05.2025, morgens: Ausbuchung bei der Consorsbank und Information per Mail

07.05.2025, morgens: Einlieferung bei Scalable inkl. der korrekten Einstandswerte mit sofortiger Handelbarkeit

 

Verrechnungstöpfe wurden nicht übertragen, da dies nicht gewünscht war.

 

Ein zeitlich zum selben Zeitpunkt angestoßener Übertrag von 2 Positionen von Consors zur Comdirect ist noch unbearbeitet.

 

Fazit: Sehr angenehmes, schnelles Procedere, gerade im Vergleich zu den teils chaotischen Überträgen ins Scalable-Baader-Depot zuvor. Daumen hoch für das neue Scalable.

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franko
vor 10 Stunden von Belgien:

Der BGH hat nicht über „genau dieses Vorgehen“ geurteilt. Das BGH-Urteil verpflichtet die Banken auch nicht, bei jeder Änderung die aktive Zustimmung des Kunden einzuholen, sondern nur bei wesentlichen Änderungen. Unter einer wesentlichen Ünderung versteht der BGH eine Veränderung der Konditionen zum finanziellen Nachteil des Kunden. Wenn eine Bank z.B. redaktionelle Änderungen im Text der AGBs vornimmt, Preise reduziert oder zusätzliche kostenfreie Leistungen einführt, muss die Bank den Kunden nicht um aktive Zustimmung bitten, sondern kann weiterhin die frühere Regelung der Zustimmungsfiktion bei Nicht-Widerspruch nutzen.

Die frühere Regelung der Zustimmungsfiktion kann die Bank nicht ohne Weiteres nutzen, denn diese Regelung hat der BGH für unwirksam erklärt. Unwirksame AGB-Klauseln reduzieren sich nicht automatisch auf das gerade noch zulässige Maß, sondern sind insgesamt unwirksam. Die Bank müsste erst eine neue Vereinbarung mit dem Kunden treffen, damit sie sich künftig wieder darauf berufen kann.

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Horbi

Fürs Protokoll:

 

Depotübertrag Neuer Scalable Broker zu FLATEX, 1 Position (ETF)

 

09.04.2025,  Formular von Flatex ausgefüllt, unterschrieben und per Mail an Scalable gesandt

24.04.2025   Mail von Scalable, man wolle meinen Depotübertrag bearbeiten, es kann aber länger dauern, weil es sich hierbei um um einen weitgehend manuellen Vorgang handelt

30.04.2025   Mail von mir an Scalable, dass laut BaFin ein Depotübertrag in ca. 3 Wochen abgeschlossen sein sollte

06.05.2025   Mail von Scalable, dass man mein Anliegen an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet hat, und dass der Depotübertrag von FLATEX zu Scalable in der Regel problemlos verläuft

06.05.2025   Mail von mir an Scalable, dass es sich nicht um einen Übertrag von FLATEX an Scalable sonder um einen Übertrag von Scalable an FLATEX handelt 

 

Fazit: Sehr zähes, langsames Procedere, Daumen runter für das neue Scalable.

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DennyK
vor 3 Stunden von Horbi:

Fazit: Sehr zähes, langsames Procedere, Daumen runter für das neue Scalable.

Wäre mir neu das es beim "alten" Scalable mit Baader Bank im Hintergrund standardmäßig viel schneller wäre.

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Horbi

Wäre mir auch neu 

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tomtberg

Bekommt man bei einem eingehenden Depotübertrag zu Scalable (neu) eine Benachrichtigung zu den übermittelten, steuerlichen Anschaffungsdaten in die Mailbox eingestellt oder gibt es einen anderen Weg die übermittelten Werte zu prüfen?

 

Die Einlieferung ist vor zwei Wochen inklusive Einlieferungsbeleg erfolgt - in diesem ist allerdings nur die Stückzahl aufgeführt aber keine Anschaffungsdaten insofern hätte ich diese in einem gesonderten Beleg erwartet.

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ProblemBär
vor 20 Stunden von Belgien:

Der BGH hat nicht über „genau dieses Vorgehen“ geurteilt. Das BGH-Urteil verpflichtet die Banken auch nicht, bei jeder Änderung die aktive Zustimmung des Kunden einzuholen, sondern nur bei wesentlichen Änderungen. Unter einer wesentlichen Ünderung versteht der BGH eine Veränderung der Konditionen zum finanziellen Nachteil des Kunden. Wenn eine Bank z.B. redaktionelle Änderungen im Text der AGBs vornimmt, Preise reduziert oder zusätzliche kostenfreie Leistungen einführt, muss die Bank den Kunden nicht um aktive Zustimmung bitten, sondern kann weiterhin die frühere Regelung der Zustimmungsfiktion bei Nicht-Widerspruch nutzen. Ob der Wechsel der Depotbank eine wesentliche Änderung seitens Scalable ist, die somit der aktiven Zustimmung bedarf, kann man unterschiedlich sehen. Scalable sieht dies offensichtlich nicht als wesentliche Änderung und sammelt keine aktive Zustimmung ein. Wer die Widerspruchsfrist hat verstreichen lassen und dies anders sieht als Scalable, kann jetzt den Rechtsweg beschreiten.

Falsch, denn Scalable sammelt sehr aktiv Zustimmung ein. Man wurde sehr penetrant bei jedem einloggen und wiederholt per Email zur Zustimmung aufgefordert. Da man dieser Aufforderung jedes Mal nicht nachgekommen ist somit "Zustimmung" anzunehmen, wäre mehr als abstrus. Außerdem würde Scalable wohl auch nicht so sehr um Zustimmung fragen, wenn sie diese nicht brauchen würden

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kariya
vor 11 Stunden von ProblemBär:

Falsch, denn Scalable sammelt sehr aktiv Zustimmung ein. Man wurde sehr penetrant bei jedem einloggen und wiederholt per Email zur Zustimmung aufgefordert. Da man dieser Aufforderung jedes Mal nicht nachgekommen ist somit "Zustimmung" anzunehmen, wäre mehr als abstrus. Außerdem würde Scalable wohl auch nicht so sehr um Zustimmung fragen, wenn sie diese nicht brauchen würden

Wurde alles vor Monaten in diesem Forum thematisiert. Und nun? Du kannst damit leben, du kannst kündigen oder klagen.

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