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tanker

Mögliche Abschaffung der Kapitalertragssteuer- wie reagieren?

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odensee

off-topic... ich geb's zu.

 

vor 37 Minuten von Dandy:

Momentan ist davon ja nichts zu sehen, trotz relativ hoher Inflationsraten.

Sinnvoll wäre es, aufgrund der Sondersituation 2020 die Inflationsrate über zwei statt ein Jahr anzuschauen. Siehe Energie/Ölpreis letztes Jahr, siehe herabgesetzte MWSt letzes Jahr.

 

vor 39 Minuten von Dandy:

Auf Zinseinkünfte wäre die Anwendung der Einkommensteuer hingegen wohl rechtlich unproblematisch, aber das ist in Zeiten von Niedrigzinsen der Bevölkerung wohl (zu recht) kaum vermittelbar.

Naja, höhere Steuern von "nichts" gibt immer noch "nichts". Schwerer vermittelbar finde ich die Nichtverechenbarkeit von Negativzinsen Verwahrentgelt mit Zinsen. Aber durch die Deklaration als "Verwahrentgelt" sind die vermutlich als Werbungskosten zu sehen und werden durch den Sparerfreibetrag abgefangen.

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Merol Rolod
vor 12 Stunden von s1lv3r:

Vielleicht kann ja mal einer der alten Hasen hier berichten, wie das 'damals' war. Wusste man das vorher, wann der Stichtag war?

Ich empfehle diesbezüglich das Musterdepot von @supertobs.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor 45 Minuten von odensee:

Sinnvoll wäre es, aufgrund der Sondersituation 2020 die Inflationsrate über zwei statt ein Jahr anzuschauen. Siehe Energie/Ölpreis letztes Jahr, siehe herabgesetzte MWSt letzes Jahr.

Hier ein Diagramm zum Realzins in Deutschland aus diesem Artikel:

 

QUant.jpg

 

Die letzten Jahre waren also sichtbar schlecht für Sichteinlagen, was wohl jedem hier bewusst sein dürfte. Dauerhaft, das sollte auch klar sein, kann man mit Sichteinlagen keinen positiven Realzins erwarten. Das war schon früher so. Dennoch ist das vergangene Jahrzehnt in der Beziehung reichlich schlecht gewesen, ähnlich wie die Siebziger, in denen es die hohe Inflation war, die dazu führte.

 

Jedenfalls, und darum ging es mir: In Zeiten von fast nicht mehr vorhandenen Zinsen auf Sichteinlagen, käme eine Steuererhöhung (nur auf) Zinserträge wohl reichlich schlecht rüber. Der Unmut in der Bevölkerung, gerade in Deutschland aufgrund der Zinssituation, ist reichlich vorhanden (vor allem bei der zahlenmäßig starken älteren Wählerschaft).

 

Wenn also eine Änderung an der Kapitalertragsteuer käme, dann wohl auch für andere Anlagearten, insbesondere auch Aktiengewinne. Da gibt es aber besagtes Problem mit der steuerlichen Gleichbehandlung von Unternehmer und Teilhaber.

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kleinerfisch

Neben den Sichteinlagen gibt es aber auch Zinsen auf in- und ausländische Anleihen.

Die sind zwar mehrheitlich in institutioneller Hand aber der Markt ist auch riesig.

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B3n
vor 21 Stunden von tanker:

Hallo,

nach den aktuellen Umfragewerten scheint im kommenden Bundestag alles auf eine rot-grün-rote Koalition hinauszulaufen. Als sicher kann man annehmen, daß einer der ersten Schritte eine Abschaffung der KEST sein wird, wodurch man gezwungen sein wird seine Kursgewinne zum persönlichen Einkommensteuertarif zu versteuern. Aktuell müßte man dann für jeden Euro Gewinn, der über 40TSD € liegt ca. 40%+Soli steuern zahlen, also fast die Hälfte des Gewinns abgeben, wobei man die 40TSD € Einkommen schon relativ leicht allein mit dem Bruttoverdienst eines normalen Arbeitnehmers erreicht. 

 

 

Nein müsste man nicht. 

Im Wahlprogramm der Grünen wir beispielsweise explizit das Teileinkünfteverfahren genannt. Das existiert auch heute bereits und kann in bestimmten Konstellationen auch auf Aktienerträge beim Privatanleger Anwendung finden. 

Danach wären 40% der Erträge steuerfrei und 60% mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig . Hier wären also beispielhaft 24TSD € mit dem Steuersatz 40% zu versteuern und damit sogar weniger als unter der Abgeltungssteuer. 

Darum hat auch das Finanzministerium bei bisherigen Berechnungen nie mit einem wesentlich höheren Steueraufkommen durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer gerechnet.

Die Änderung würde für Personen mit Spitzensteuer die Steuerlast leicht erhöhen und für den Rest etwas absenken. Ausgenommen wären Zinserträge wo die Steuerlast tatsächlich ansteigt, wo aber auch die Vorbelastung mit Steuern fehlt. 

 

 

 

 

 

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dev

Wer alles angibt, kann die Günstigerprüfung nutzen, wenn sein Grenzsteuersatz unter Abgeltung ist.

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Nachdenklich
vor 22 Stunden von pillendreher:

Abwarten

+1

 

Ich bin alt!

Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, in denen die Grünen vehement gegen Einsätze der Bundeswehr im Ausland polemisiert hatten.

Dann wurden die Grünen Teil der Regierung und es war ein Außenminister der Grünen, der den ersten bewaffneten Einsatz der Luftwaffe initiiert hatte.

 

Und es war jahrzehntelang so, daß eine unionsgeführte Regierung eine Politik gemacht hat, die die Arbeitslosenquoten immer weiter steigen ließ.

Und dann kam eine Regierung unter einem SPD-Kanzler und plötzlich wurden sinnvolle Reformen gemacht, die zu einem jahrelangen Sinken der Arbeitslosenzahlen geführt hat. (Und wer hat den Einkommenssteuersatz gesenkt?)

 

Abwarten!

 

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von Nachdenklich:

Und wer hat den Einkommenssteuersatz gesenkt?

Adenauer!

Von 95% auf 53% von 1949-1958.

Wegen der hohen Steuern sind die 50er Jahre daher auch bekannt als die "verlorenen Jahre".

Das damalige Westdeutschland verlor massenweise Leistungsträger, die entweder in Niedrigsteuerländer wie z.B. die DDR auswanderten oder schlicht aufhörten zu arbeiten, weil es sich nicht mehr lohnte. Die unternehmerische Tätigkeit kam fast zum Erliegen und herrschte massive Knappheit an Oberregierungsräten und Bankabteilungsleitern.

Erst als Ludwig Erhardt kurz vor der Wahl 1958 den alternden Kanzler zwang den zwar bis dahin niedrigsten Höchstsatz der deutschen Geschichte einzuführen, konnte der Exodus der Leistungsträger wenigstens gemindert werden. Daher ist er auch als "Vater des Wirtschaftswunders" bekannt, das nach 1958 einsetzte.

Der Schritt war leider too little too late, da sich die DDR trotzdem noch 1961 gezwungen sah, ihr Staatsgebiet mit einer Mauer nach Westen abzugrenzen, um den Influx von Hochqualifizierten und Hochmotivierten zu stoppen, der die gewünschte Mittelmäßigkeit des Volkes bis in die Regierungsspitzen bedrohte.

 

Die mickrigen 11 Prozentpunkte, die unter SPD-Kanzler Schröder zwischen 1998 und 2004 abgebaut wurden (53% auf 42%), sind ja nichts gegen die 42 Prozentpunkte von Adenauer!

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 19 Stunden von s1lv3r:

Vielleicht kann ja mal einer der alten Hasen hier berichten, wie das 'damals' war.

Welcher Kavallerie-Rittmeister hat Aktienkursgewinne steuerpflichtig gemacht?

Vor 2009 waren die nämlich steuerfrei, weil Wertänderungen in der privaten Vermögenssphäre als Privatsache galten. Ausgenommen waren nur Spekulationsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist, die vor Schröders Amtsantritt 6 Monate betrug, danach bis 2009 auf ein Jahr verlängert wurde (bei Immobilien von 2 auf 10). 

 

Und das Abzugsverbot von Werbungskosten, ist für Anleger jenseits von ~100.000 € Anlagesumme ebenfalls eine Steuererhöhung. Es gab auch vorher schon eine WK-Pauschale für Kapitalerträge in Höhe von 601 €, aber man hatte die Möglichkeit per Einzelnachweis auch mehr Werbungskosten geltend zu machen, z.B. für Fahrten zu Hauptversammlungen, um seine Aktionärsrechte auszuüben, Depotgebühren, Kreditzinsen, soweit die Kredite im direkten Zusammenhang mit Kapitalerträgen standen, usw.

 

Zum Thema Verlängerung der Spekulationsfrist und rückwirkende Geltung gibt es auch ein BVerfG-Urteil, das klarstellt, wann man ein Gesetz rückwirkend anwenden kann und wann nicht.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/ls20100707_2bvl001402.html

Alles in allem gab es seit 1998 im Bereich der Kapitalerträge nur Maßnahmen, welche das Steueraufkommen erhöht haben, vor allem durch die zusätzliche Erfassung der Kursgewinne.

 

Was waren das noch für Zeiten, als vor 1998 im Anrechnungsverfahren Dividenden (von deutschen Kapitalgesellschaften) noch zu Steuererstattungen führten, weil man 3/7 KSt-Guthaben + 25% KapErtSt auf seine Steuerschuld anrechnen lassen konnte.

 

PS: Und nicht vergessen, der Soli kommt seit Jahrzehnten noch obendrauf ...

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kleinerfisch
vor 6 Stunden von MeinNameIstHase:

Alles in allem gab es seit 1998 im Bereich der Kapitalerträge nur Maßnahmen, welche das Steueraufkommen erhöht haben, vor allem durch die zusätzliche Erfassung der Kursgewinne.

Soso...

Überprüfen wir das mal

 

Steueraufkommen ZASt, seit 2009 AbgSt (Quelle):

1997: 5,8 Mrd

2017: 7,3 Mrd

 

Ja, ist um ca. 25% gestiegen. Aber , Moment, da gibt es ja auch noch Inflation, war zwar niedrig, aber über 20 Jahre...

 

Inflationsrate 1997-2017: 32%

 

Conclusio:

Mag sein, dass es nur solche Maßnahmen gab. Sie sind dann aber offenbar fehlgeschlagen, denn das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen ist zwischen 1997 und 2017 (das sind die neuesten Daten in Wikipedia) inflationsbereinigt gesunken, nicht gestiegen.

(die Differenz wird übrigens größer, wenn ich 2016 oder den Durchschnitt 2015-17 als Vergleich nehme).

Und bei den 1997er Daten ist die damalige Spekusteuer gar nicht enthalten.

Und die letzten Jahre waren alles andere als schlechte Börsenjahre...

 

Und, nein, es gab nicht nur solche Maßnahmen. 2018 gab es die Reform der Fondsbesteuerung. Seitdem gibt es zB 30% Steuerfreiheit für Aktienfonds, und zwar auch für ausländische, die von der parallelen Steuererhöhung bei deutschen Fonds gar nicht betroffen waren.

Ich persönlich habe fast nur Fonds aber keinen einzigen deutschen und das war auch vor der Reform schon so. Schlicht, weil die luxemburgischen, irischen und französischen ETFs vorher auch schon besser waren.

 

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bobby13
vor 6 Stunden von kleinerfisch:

Steueraufkommen ZASt, seit 2009 AbgSt (Quelle):

1997: 5,8 Mrd

2017: 7,3 Mrd

Da hast du dir aber auch etwas einseitig die Zahlen raus gegriffen :D

 

2008: 13.459

2009: 12.442

 

Die Kapitalertragsteuer ist wohl eher wegen der niedrigen Zinsen eingebrochen.

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Bassinus
vor 6 Stunden von kleinerfisch:

Mag sein, dass es nur solche Maßnahmen gab. Sie sind dann aber offenbar fehlgeschlagen, denn das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen ist zwischen 1997 und 2017 (das sind die neuesten Daten in Wikipedia) inflationsbereinigt gesunken, nicht gestiegen.

Das liegt aber am reinen Zins. Und hat nichts mit dem Aktienmarkt in Deutschland zu tun. 2020 hatten wir gerade einmal 7,6% Aktionärsquote + ein paar Prozentpunkte die über Versicherungen dort anlegen - aber uninteressant sind da dort keine Steuer für das Aufkommen fließt. Der gut entwickelnde Aktienmarkt hat also quasi 0,- Auswirkung auf das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen. Das lag historisch schon immer an direkten Zinsaeinkünften und hat durch die Abschaffung 23 EStG für Aktien nicht wirklich viel verändert. Das Schreckgespenst der Steuer ist kein Problem als solches. Viel schlimmer wird eventuelle SV Pflicht.

IMG_20210918_080956.jpg

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oktavian
Am 16.9.2021 um 18:41 von Drag-On:

Ein Unternehmer(Mittelstand / Familienunternehmen), der sein ganzes Vermögen in seiner Geschäft gesteckt hat und somit voll haftet, der Mitarbeiter beschäftigt und Sozialversicherungsbeiträge abführt,  der Produkte herstellt, die unsere Gesellschaft weiter bringen, der zahlt für sein Spitzeneinkommen den Spitzensteuersatz.

Das operative Geschäft wird doch von den Immobilien etc. abgetrennt. Der haftet doch nicht voll - nicht jeder ist da so ehrenhaft/dumm wie Schlecker je nach Sichtweise. Es geht um die Umgehung der Erbschaftssteuer und Gewinnverlagerung ins Ausland, wenn das Vermögen in der Firma bleibt und nicht operativ benötigt wird. Zudem stellt der Unternehmer i.d.R. nichts her, sonder er lässt die Sachen herstellen von Mitarbeitern/Maschinen. Der Unternehmer zahlt weit weniger Steuern als ein normaler Aktionär, denn der Unternehmer hat mehr Macht zur Steuergestaltung. z.B. wird er nicht durch Übernahmen zu Gewinnmitnahmen gezwungen und Erbschaftssteuer = 0 (siehe Springer --> Döpfner Gestaltung).

 

Der Konsum des Unternehmers wird ins Unternehmen verlagert, denn wer kann schon privat/unternehmen auseinander halten von den Prüfern? --> das spart Mehrwertsteuer und es geht vom nicht versteuerten Einkommen runter. Insgesamt ist der Steuersatz dann niedriger als bei 'Leistungslosen' Kapitalertragsbeziehern.

 

--> es gibt leistungslose Unternehmer bzw. mit Negativleistung (mgmt+MA müssen dann retten was geht) , welche die schlimmsten Abzocker sind. Bei Riesenvermögen, werden diese wohl nicht im Privatdepot gehalten. Wenn sich jemand für die Vermögensverwaltung ein Gehalt auszahlt wird er ja dann auch automatisch zur Erwerbsbevölkerung gezählt und ist dann in deinen Augen ein besserer Mensch?

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kleinerfisch
vor einer Stunde von bobby13:

Da hast du dir aber auch etwas einseitig die Zahlen raus gegriffen

Shit, da hat sich doch wirklich einer die Quelle angeschaut :rolleyes:

vor einer Stunde von Bassinus:

Das liegt aber am reinen Zins.

Schon klar...

vor einer Stunde von Bassinus:

Der gut entwickelnde Aktienmarkt hat also quasi 0,- Auswirkung auf das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen.

Dann nehme ich das als Begründung :lol:

 

Im Ernst - mein Problem mit der Aussage

vor 15 Stunden von MeinNameIstHase:

Alles in allem gab es seit 1998 im Bereich der Kapitalerträge nur Maßnahmen, welche das Steueraufkommen erhöht haben, vor allem durch die zusätzliche Erfassung der Kursgewinne.

ist, dass sie rein aus dem Bauch der persönlichen Betroffenheit kommt, sich aber als objektive Aussage "tarnt".

Nach dem wenigen, was ich über die statistische Erhebung von Steuern weiß, wird es vermutlich keinerlei Daten zu der Frage geben.

Vor 2008 nicht, weil die damals steuerpflichtigen Spekugewinne in der Statistik mindestens mit den anderen Gewinnen nach § 23 vermischt sind (insbes. aus Immobilienverkäufen), evtl. auch mit denen aus § 22 (Renten), da beides "sonstige Einkünfte" waren.

Ab 2007 nicht, weil in der Statistik wohl kaum aufgedröselt wird, aus welchen Kapitalerträgen das AbgSt-Aufkommen stammt.

 

Dazu kommt die schon erwähnte Teilfreistellung und als weitere interessegeleitete Erkenntnis

vor 15 Stunden von MeinNameIstHase:

Was waren das noch für Zeiten, als vor 1998 im Anrechnungsverfahren Dividenden (von deutschen Kapitalgesellschaften) noch zu Steuererstattungen führten, weil man 3/7 KSt-Guthaben + 25% KapErtSt auf seine Steuerschuld anrechnen lassen konnte.

Das Anrechnungsverfahren gab es bis 2000, es wurde durch das für alle Seiten wesentlich einfachere Halbeinkünfteverfahren (HEV) ersetzt. Gleichzeitig wurde allerdings auch die KSt von 40% auf 25% herabgesetzt, was ja die Nachsteuerergebnisse der Unternehmen und damit sowohl die möglichen Dividenden als auch die Kurse erhöht hat.

2008 kam dann die AbgSt mit der Abschaffung des HEV bei gleichzeitiger Minderung der KSt auf 15%.

Also was waren das noch für Zeiten? Es war nach meiner Erinnerung saukompliziert mit der KSt-Anrechnung, zumal es keine Steuerbescheinigungen der Banken gab.

Ob dabei mehr beim Aktionär rauskam, ist mindestens unklar, wenn man die Zahlungskette bis zu den Unternehmen betrachtet.

Ich kann nur hoffen, dass so etwas nicht wieder eingeführt wird, sondern dass es für Aktien wieder auf das HEV o.ä. hinausläuft. Ich denke auch, dass ein Anrechnungsverfahren europarechtlich nicht mehr möglich wäre.

 

vor 1 Stunde von Bassinus:

Viel schlimmer wird eventuelle SV Pflicht.

Stimmt. Welche Partei will das denn?

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Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor 17 Stunden von kleinerfisch:

Adenauer!

Von 95% auf 53% von 1949-1958.

Wegen der hohen Steuern sind die 50er Jahre daher auch bekannt als die "verlorenen Jahre".

Das damalige Westdeutschland verlor massenweise Leistungsträger, die entweder in Niedrigsteuerländer wie z.B. die DDR auswanderten oder schlicht aufhörten zu arbeiten, weil es sich nicht mehr lohnte. Die unternehmerische Tätigkeit kam fast zum Erliegen und herrschte massive Knappheit an Oberregierungsräten und Bankabteilungsleitern.

Erst als Ludwig Erhardt kurz vor der Wahl 1958 den alternden Kanzler zwang den zwar bis dahin niedrigsten Höchstsatz der deutschen Geschichte einzuführen, konnte der Exodus der Leistungsträger wenigstens gemindert werden. Daher ist er auch als "Vater des Wirtschaftswunders" bekannt, das nach 1958 einsetzte.

Der Schritt war leider too little too late, da sich die DDR trotzdem noch 1961 gezwungen sah, ihr Staatsgebiet mit einer Mauer nach Westen abzugrenzen, um den Influx von Hochqualifizierten und Hochmotivierten zu stoppen, der die gewünschte Mittelmäßigkeit des Volkes bis in die Regierungsspitzen bedrohte.

 

Die mickrigen 11 Prozentpunkte, die unter SPD-Kanzler Schröder zwischen 1998 und 2004 abgebaut wurden (53% auf 42%), sind ja nichts gegen die 42 Prozentpunkte von Adenauer!

Was du in deiner Polemik aber nicht erwähnst ist die Frage, ab wann der Spitzensteuersatz Ende der 1950iger (und danach) einsetzte (Y-Achse ist Vielfaches des durchschnittlichen Bruttoeinkommens):

 

xHentze-abb.4.png.pagespeed.ic.NGe1xcqMp

 

(aus diesem lesenswerten Artikel)

 

Das ist für mich das eigentliche Problem. Weniger die Höhe des Spitzensteuersatzes sondern vielmehr der Zeitpunkt an dem er greift. Heutzutage wird jeder zusätzliche Euro eines nur leicht besser verdienenden mit dem Spitzensteuersatz besteuert. Dazu kommen dann bei diesen Leuten auch noch die sehr hohen Sozialversicherungskosten bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aufgrund der hohen (und immer höher werdenden) versicherungsfremden Leistungen, die einen immer stärkeren Steuercharakter der Sozialversicherungsbeiträge bewirken. Übrigens auch bei der Rentenversicherung (Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowieso). Das empfinde ich als ungerecht und nicht leistungsfördernd. Kein Wunder, dass sich bei uns immer mehr Menschen mit gutem Gehalt dazu entscheiden weniger zu arbeiten, einfach, weil es sich für sie nicht rechnet sich von der restlichen Gesellschaft melken zu lassen. Aus meiner Sicht ist das mit die größte Ungerechtigkeit bei unseren Lohnabgaben und etwas, das kaum eine der Parteien sich traut anzugehen. Anscheinend ist es zu schwierig, den weit über Durchschnitt Verdienenden, einen höheren Steuersatz abzuverlangen, evtl. weil diese wesentlich flexibler in ihrer Steuergestaltung (und -verortung) sind. Auch dieses politische Kalkül sollte man bei der erfolgten Reduzierung des Spitzensteuersatzes in den 2000ern berücksichtigen.

 

Ich weiß, ist Off-Topic und irgendwo auch politisch, aber ich hoffe so allgemein dürfen wir das Thema hier schon diskutieren, schließlich wird es Viele im Forum aktiv betreffen.

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Bassinus
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Stimmt. Welche Partei will das denn?

Alle die eine Bürgerversicherung wollen, da dort "alle Einkünfte" ausschlaggebend sein sollen. Völlig egal ob 15er, 18er, 19er(inklusive Beamte) oder eben Kapital 20er. Tatsächlich wurde sich um die restlichen "alle Einkünfte" noch gar nicht so derart geäußert... Zum Beispiel V+V oder Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist. Tatsächlich gibt es das ja schon bei der (freiwillig) gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Bei der Rentenversicherung ist es ja auch vorgeschlagen worden von den freien Wählern

Zitat

Sie wollen deshalb das Instrument einer Automatisierungs-Gutschrift einführen. Ähnlich wie die Kapitalertragsteuer soll sie von den Dividenden abgezogen werden, die börsennotierte Aktiengesellschaften an ihre Anteilseigner ausschütten. Die entsprechenden Summen sollen nach dem Willen der Freien Wähler direkt an die Rentenkassen gehen und dort allen Versicherten als Rentenpunkte gutgeschrieben werden.

Da geistert ja ebenfalls der Vorschlag der anderen Parteien ebenfalls mit Bürgerfonds umher. Tatsächlich alles gar nicht so einfach umzusetzen - daher wird es wohl auch nicht so detailliert alles beschrieben.

 

Die Hauptprobleme dabei sind Umstellung und Auswirkungen im Bisystem. Wenn ein Beamter perse ausgeschlossen ist, aber trotzdem bei seinen Kapitalerträgen SV Beiträge leistet, müssen hier auch Leistungen erfolgen da SV per Definition schon keine Steuern sind.

 

Es ist doch viel einfacher die Beamten/Selbstständigen über zweckungebundenen Steuern zum Nettozahler durch Bundeszuschuss bei Rente und GKV zu machen (bzw. wird das ja eben schon so gelebt) ohne sie partizipieren zu lassen. Sobald ich sie in den Solidartopf einzahlen lasse, steigern zwar die Bruttoeinnahmen dieser Töpfe - aber früher oder später eben auch die Ausgaben gewaltig. Allein die Gruppe der Beamten lebt im Schnitt 2 Jahre länger. Finanzieller Selbstmord für die Sozialtöpfe bei Rente und Krankenkosten.

 

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Dandy

Ich würde mir ja wünschen, dass die Sozialversicherungen genau zu dem wieder würden. Man zahlt Beiträge für die eigentliche Versicherung, unabhängig vom Einkommen und über Steuern kann der Staat dort reinbuttern, wenn er es für nötig hält. Das ist dann zumindest transparent und keine Augenwischerei wie derzeit. Es wird immer wieder auf den, international betrachtet nicht so sehr hohen, durchschnittlichen Einkommensteuersatz verwiesen dabei aber immer unterschlagen, dass wir welche der international höchsten Lohnabgaben insgesamt haben und durch Steuerprogression und Umverteilung in den Sozialversicherungen Besserverdienende (so zwischen 50-100k), meiner Ansicht nach, über Gebühr belastet werden

 

Übrigens, auch aus dem von mir verlinkten Artikel:

 

xHentze-abb.6.png.pagespeed.ic.5rKSLYFyf

 

Die Einkommensteuer trägt inzwischen wieder den höchsten Anteil am Gesamtssteueraufkommen. Das kommt eben durch das Melken der (leicht) Besserverdienenden. Die können sich nicht wehren und in meinen Augen ist das zutiefst leistungsfeindlich.

 

Um es klar zu stellen: Höhere Besteuerung von wirklich sehr hohen Einkommen und auch Kapitalerträgen halte ich prinzipiell nicht für verkehrt, aber man muss sich eben auch fragen, wie man der Kapitalflucht dabei begegnen will und ob nicht ein Spitzensteuersatz von 45% schon ausreichend hoch ist, schließlich ist das ja ein prozentualer Anteil der mit steigendem Einkommen auch entsprechend ansteigt. Es wird ja oft so getan, als würden Menschen mit höheren Einkommen nicht mehr Steuern bezahlen, was ja absolut nicht der Fall ist. Nur der prozentuale Anstieg nähert sich halt irgendwann einem Maximum.

 

Aber gut, hier soll es ja eigentlich um die Abschaffung der Kapitalertragsteuer gehen und wie man darauf reagiert. Ich bin mir auch recht sicher, dass man rechtzeitig handeln kann und dass sowas nicht rückwirkend eingeführt wird. Zumindest beim konkreten Gesetzesentwurf kann man sich dann ja überlegen, ob man schon frühzeitig handeln will oder nicht.

 

Evtl. wird da das Thema Vermögenssteuer vorher kommen, das ja auch etliche Parteien einführen oder wenigstens prüfen wollen. Ich habe da zwar verfassungsrechtlich auch so meine Bedenken, aber prinzipiell halte ich das für die wahrscheinlichere Variante.

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MeinNameIstHase
vor 11 Stunden von kleinerfisch:

Überprüfen wir das mal

Steueraufkommen ZASt, seit 2009 AbgSt (Quelle):

Die Abgeltungsteuer umfasst die dt. Quellensteuern, die Banken und Finanzdienstleister einbehalten und an das Finanzamt abführen. Daneben wurden in 2017 lt. stat. Bundesamt 7,5 Mrd Kapitalerträge erklärt und veranlagt, deren Steuern in Deiner Statistik unter veranlagter ESt auftauchen, siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/Tabellen/berechnungsschema.html

Konkret: Nicht erfasst werden unter Abgeltungssteuer die ausl. Depots, deren in Deutschland steuerpflichtige private Anleger jährlich per Steuererklärung ihrer Kapitalerträge veranlagen. Umgekehrt wird Abgeltungssteuer von Ausländern als QSt einbehalten, die in D ansonsten nicht ESt-pflichtig sind. Hier werden also Äpfel und Birnen gemischt.

 

Übrigens: In der Destatis-Tabelle wird unten angegeben dass 9,5 Mrd Steuern gemäß § 32d EStG zum ESt-Aufkommen hinzuaddiert werden. Also mehr, als nach Deiner Statistik an Abgeltungssteuer erfasst werden. Frag mich nicht, warum ... Aber es scheint wohl eine Differenz zu geben zwischen den Angaben in der Anlage KAP Zeile 7 und dem, was die Banken an Abgeltungssteuer an den Staat abführen. Vielleicht mit dem SPB zu erklären.

Insgesamt sind die Steuern auf private Kapitalerträge ein Nebenkriegsschauplatz in der Einkommenssteuer, die Musik spielt bei der ESt aus nicht-selbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb.

Wenn man bedenkt, dass 2017 insgesamt 46 Mrd. Euro von börsennotierten dt. AGs an Dividenden ausgeschüttet wurden, dann muss ein Großteil nicht bei den privaten Anlegern gelandet sein. Privatanlegern würde man ja 25% als Abgeltungssteuer abziehen.


PS: Ich frag' mich, wo die 12,5 Mrd vermutete Schäden aus Cum-Ex dann auftauchen müssten. 

 

PPS: ZASt betraf nur Zinserträge. Dessen Aufkommen korreliert faktisch mit dem Zinsniveau und macht selbst heute noch den größten Teil der Kapitalerträge in D aus. Deutschland ist ja kein Aktien-Land. Dazu auch die Antwort auf eine Anfrage im Bundestag: 600.000 Steuerpflichtige gaben in 2017 Erträge aus Aktienveräußerungen an vs. ~9,5 Mio, welche Erträge aus Nicht-Aktien angaben.

https://www.der-betrieb.de/meldungen/steueraufkommen-aus-aktien/

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pete1
Am 16.9.2021 um 17:34 von tanker:

nach den aktuellen Umfragewerten scheint im kommenden Bundestag alles auf eine rot-grün-rote Koalition hinauszulaufen.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass man abwarten muss. Und das bis Sonntag 18 Uhr. Die Linke sind noch lange nicht im Bundestag. Auch das die Grünen mehr als 20% machen sehe ich aktuell nicht. Die SPD weit über 25% auch nicht. Daher sehe ich die Wahrscheinlichkeit für rot-rot-grün ehrlich gesagt nicht so wirklich hoch. Auch Rot-grün wird nicht funktionieren denke ich. Scholz sympathisiert immer mehr mit Lindner. Ich denke es wird eine Ampel oder Jamaica (sollte die CDU das irgendwie noch drehen können). 

 

Ich werde für meinen Teil eine Investment-Holding mit einer GmbH als Grundlage aufbauen, sollte es zu einer Verschlechterung der Situation für Kapitalanleger kommen. In DE sind die Einkommenssteuern bereits so unglaublich hoch, dass es langsam mal gut sein muss. 

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Barqu
14 hours ago, Bassinus said:

Allein die Gruppe der Beamten lebt im Schnitt 2 Jahre länger. Finanzieller Selbstmord für die Sozialtöpfe bei Rente und Krankenkosten.

Dann sollte das Renten-/Pensionseintrittsalter 2 Jahre später stattfinden.

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MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von Barqu:
vor 20 Stunden von Bassinus:

Allein die Gruppe der Beamten lebt im Schnitt 2 Jahre länger. Finanzieller Selbstmord für die Sozialtöpfe bei Rente und Krankenkosten.

Dann sollte das Renten-/Pensionseintrittsalter 2 Jahre später stattfinden.

Wenn man es richtig rechnet, reicht es, wenn das Verhältnis aus Lebensarbeitszeit zu Rentenbezugsdauer egalisiert wird. 

Z.B. 

Lebensarbeitszeit 20 - 65 = 45 Jahre

Rentenbezug Durchschnittsverdiener 65 - 80 = 15 Jahre, Beamte 65-82 = 17 Jahre

Verhältnis für Durchschnittsverdiener 45/15 = 3 (d.h. für ein Jahr Rente, zahlt der Durchschnittsverdiener drei Jahre ein)

Damit Beamte auch auf 3 kommen müsste also gelten: Rentenbeginn mit 66,5. Dann wäre die Lebensarbeitszeit 20-66,5 = 46,5 und die Rentenbezugsdauer = 15,5 Jahre

 

Das die einfache Version ohne Zins-Effekt, ohne Entgeltpunkte, ohne Lohnentwicklung oder genauen Sterbetafeln.

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pete1
Am 16.9.2021 um 17:57 von west263:

wenn Rot .... ich traue mich nicht mal, es zu schreiben ;) kommen sollte, wird ja nicht am 27.09. gleich das Gesetz und die Besteuerung geändert. Von daher mal ganz entspannt zurück lehnen und abwarten.

Ich könnte mir gut vorstellen, das es auch dann wieder Übergangsfristen und Altregelungen geben könnte.

Man muss ja zudem auch bedenken, dass in DE die Bürokratie sehr groß geschrieben wird. Deswegen wird das selbst bei einer zügigen Abschaffung Monate für die Umsetzung brauchen. Just my 2 cents, aber könnte auch grob falsch liegen. 

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hund555
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Wenn man es richtig rechnet, reicht es, wenn das Verhältnis aus Lebensarbeitszeit zu Rentenbezugsdauer egalisiert wird. 

Z.B. 

Lebensarbeitszeit 20 - 65 = 45 Jahre

Rentenbezug Durchschnittsverdiener 65 - 80 = 15 Jahre, Beamte 65-82 = 17 Jahre

Verhältnis für Durchschnittsverdiener 45/15 = 3 (d.h. für ein Jahr Rente, zahlt der Durchschnittsverdiener drei Jahre ein)

Damit Beamte auch auf 3 kommen müsste also gelten: Rentenbeginn mit 66,5. Dann wäre die Lebensarbeitszeit 20-66,5 = 46,5 und die Rentenbezugsdauer = 15,5 Jahre

 

Das die einfache Version ohne Zins-Effekt, ohne Entgeltpunkte, ohne Lohnentwicklung oder genauen Sterbetafeln.

Entsprechend müssten Männer früher in die Rente gehen, weil sie 5 Jahre kürzer als Frauen in Deutschland leben :D

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Dandy

Dem ist auch so. Leider wird das mit der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland immer nur in eine Richtung interpretiert. Ist es für Frauen von Vorteil, dann ist es gerecht, ist es für Männer von Vorteil, dann gehört es abgeschafft.

 

Ok, das ist jetzt langsam wirklich politisch (aber wahr).

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