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Sapine

Grundsteuererklärung

Schon gemacht?  

202 Stimmen

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fgk

https://www.spiegel.de/wirtschaft/grundsteuer-zwei-drittel-der-privaten-eigentuemer-zahlen-mehr-durch-reform-a-ec0cdaa3-3512-4bb6-8163-f33190cdf5c8
 

Zitat

Zwei Drittel der privaten Immobilienbesitzer in Deutschland zahlen nach der Reform der Grundsteuer mehr als zuvor. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter Nutzern der Wiso-Steuersoftware von Buhl Data, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegt. Dafür wurden 46.000 Personen befragt, die eine Grundsteuererklärung abgegeben haben.

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Schon wieder eine neue Umfrage („liegt dem Spiegel exklusiv vor“): Buhl Data hat Leute befragt, die über ihre Wiso-Software eine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Genannt wird eine Zahl von 46000 Befragten; leider ist nicht klar, ob das tatsächlich die Anzahl ist, die gefragt wurde, oder die Anzahl, die geantwortet hat, und wie das Verhältnis der beiden Werte zueinander ist. Abgesehen davon ist auch die Gesamtheit der Wiso-Nutzer keine repräsentative Auswahl, worauf der Spiegel teilweise auch hinweist:

Zitat

Allerdings spielen in der Befragung Gewerbeimmobilien fast keine Rolle. Für sie hat sich die Steuerlast häufig deutlich verringert.

Jedenfalls hat diese Umfrage ergeben, dass für 6,8% die Grundsteuer „praktisch unverändert“ geblieben sei (wobei dafür keine Definition genannt wird). Für 66,5% sei sie gestiegen, für 26,7% gefallen.

 

Es gab wohl auch noch eine Frage, ob die Reform positiv oder negativ gesehen wird. Leider nichts zur Korrelation zwischen dieser Meinung und dem persönlichen Vor- oder Nachteil. ^_^

 

Am 23.4.2025 um 13:25 von Holgerli:

Im Endeffekt ist die Argumentationsgrundlage hier im Thread seit mehreren Seiten die gleiche: Rückmeldungen bezüglich Steigerungen werden direkt in Frage und als Einzelfälle dargestellt.

 

Am 12.2.2025 um 21:16 von chirlu:

Als wir die Diskussion vor zwei Monaten zuletzt hatten, gab es noch das anekdotische Argument:

Am 6.12.2024 um 13:22 von Holgerli:

Die Aussage war ja, glaube ich, ursprünglich, dass sich die Gruppe der Mehrzahler mit der Gruppe der Wenigerzahler mehr oder minder ausgleichen und das Ganze mehr oder weniger ein Nullsummenspiel wird.

Bisher lese ich hier aber nur von Leuten die massiv mehr bezahlen.

Aber in der Zwischenzeit sind hier reichlich anekdotische Berichte eingelaufen, dass bei jemandem die Grundsteuer gesunken ist, so dass das von vornherein schwache Argument endgültig entkräftet ist.

 

 

Nachtrag: Das hat sich jetzt mit dem Beitrag von @fgk überschnitten. 

vor 6 Minuten von fgk:
Zitat

Zwei Drittel der privaten Immobilienbesitzer in Deutschland zahlen nach der Reform der Grundsteuer mehr als zuvor.

 

Die Formulierung zeigt wieder, dass der typische Journalist nicht mit Statistiken umgehen kann. Aus „zwei Drittel einer Umfrage mit unklarer Grundgesamtheit“ wird übergangslos „zwei Drittel der privaten Immobilienbesitzer“.

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adzZzyYy

und selbst wenn zwei Drittel nun mehr bezahlen, kann es in Summe ja immer noch aufkommensneutral sein.
Als weitere anekdotische Evidenz: ETW in Hamburg innerhalb Ring 2 Verringerung um ~60%.

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Idontcare

Mal eine positive Überraschung zu berichten: Diese Woche neuer Grundsteuerbescheid ins Haus geflattert mit leicht reduziertem Betrag. Scheinbar hat beim Finanzamt nochmal jemand nachgeprüft (oder irgendeine automatisierte Form der Prüfung) und festgestellt, dass das Nebengebäude falsch mitgerechnet war und hat das korrigiert. Hatte keine Zeit und Lust mich damals mit dem Thema auseinanderzusetzen und daher war mir das nicht aufgefallen. Jetzt kann es nur noch ein paar Monate dauern, bis die Gemeinde ihren Bescheid korrigiert. Unterm Strich damit jetzt ca. 30% billiger als vorher, trotz zwischenzeitlicher deutlicher Erhöhung des Hebesatzes über aufkommensneutral hinaus - genaue Zahlen müsste ich nachschauen aber rein subjektiv bin ich sehr zufrieden :D.

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Maikel
Am 25.4.2025 um 19:56 von adzZzyYy:

und selbst wenn zwei Drittel nun mehr bezahlen, kann es in Summe ja immer noch aufkommensneutral sein.
Als weitere anekdotische Evidenz: ETW in Hamburg innerhalb Ring 2 Verringerung um ~60%.

Für Hamburg konkrete Zahlen auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256083816/Neue-Zahlen-fuer-Hamburg-Ein-Drittel-zahlt-ueber-50-Prozent-mehr-Grundsteuer.html

 

"Ein Drittel zahlt über 50 Prozent mehr Grundsteuer" Das finde ich schon recht heftig.

 

"„Beim Vorher-Nachher-Vergleich können wir auf Basis von rund 410.000 betrachteten Fällen feststellen, dass knapp über 50 Prozent der Steuerpflichtigen weniger belastet werden, knapp unter 50 Prozent erfahren zukünftig eine Mehrbelastung“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Der Anteil extremer Ausschläge nach unten und oben liegt jeweils unter 10 Prozent.“"

50% mehr sind also noch lange nicht "extrem".

 

Wenn ein Drittel eine Steigerung von mehr als 50% hat, muß die Grundsteuer für viele andere ja kräftig gesunken sein.

Insgesamt sind die Veränderungen damit viel größer, als ich mir vorgestellt hatte.

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stagflation
vor 53 Minuten von Maikel:

Wenn ein Drittel eine Steigerung von mehr als 50% hat, muß die Grundsteuer für viele andere ja kräftig gesunken sein.

 

Nicht unbedingt. Wenn dieses Drittel bisher sehr wenig bezahlt hat, ist die Steigerung um 50% absolut gesehen nicht besonders viel.

 

Das ist das Problem an diesen Berichten, die zurzeit durch die Presse geistern: es werden viele relative Aussagen getroffen. Aber ohne die Zahlen bzw. tiefergehende Auswertungen kann man nicht verstehen, was wirklich passiert ist.

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Holgerli
vor 43 Minuten von stagflation:

Das ist das Problem an diesen Berichten, die zurzeit durch die Presse geistern: es werden viele relative Aussagen getroffen.

Das Problem liesse sich in diesem Fall ganz einfach lösen: Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) wurde zitiert. Wenn Die Welt dem Finanzsenator nicht einfach in den Mund gelegt hat (was ich nicht glaube), dass muss Finanzsenator Dressel ja eine Grundlage für diese Aussage haben. Also muss es ja eine Zahlengrundlage geben. Wo/Ob die veröffentlicht worden ist: Keine Ahnung. Vermutlich nicht, weil der NDR berichtet, dass lt. Dressel die Zahlen vorläufig seien (u.a. wegen 50.000 Einsprüchen).

Die Aussage die Dressel (lt. NRD) auch trifft ist, dass sich die Gesamtsumme für Hamburg in 2025 (im Vgl. zu vor der Reform) nicht ändern wird.

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Maikel
vor 3 Stunden von stagflation:

Nicht unbedingt. Wenn dieses Drittel bisher sehr wenig bezahlt hat, ist die Steigerung um 50% absolut gesehen nicht besonders viel.

Das ist allerdings richtig; da hatte ich nicht dran gedacht.

 

Problem dürfte allerdings sein, daß fast alle nur auf die evtl. Steigerung achten; aber auch schlecht feststellen können, ob ihre Grundsteuer vielleicht doch vergleichsweise niedrig, oder zumindest nicht hoch, ist.

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stagflation

Die Welt:

Zitat

Höhere Einnahmen durch „seine“ Grundsteuer? Altkanzler Scholz gibt Kommunen die Schuld

 

Vor dem Bundesfinanzhof geht es heute um die Grundsteuerreform. Diese steht in der Kritik, weil sie zum Füllen der öffentlichen Kassen genutzt werde. Der einstige Finanzminister und Macher der Reform Olaf Scholz fordert Mäßigung von den Kommunen.

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fgk

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/reform-der-grundsteuer-wer-zahlt-am-meisten-und-warum-110778700.html
 

Zitat

Laut dem Ranking fällt die Jahresgrundsteuer in der Hälfte der Bundesländer höher aus als im Jahr 2024, das sind Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In den übrigen acht Ländern, also insbesondere im Osten Deutschlands, sanken die Beträge. Die stärkste Steigerung unter den Bundesländern durch die Reform hat Baden-Württemberg mit plus 359 auf 787 Euro erfahren. Die stärkste Entlastung gab es in Sachsen-Anhalt mit minus 157 auf 462 Euro. Die höchste Steigerung unter den Städten gab es in Mannheim mit 902 Euro, vor Tübingen mit 818 Euro. Den stärksten Rückgang gab es in Gera um 211 Euro, vor Magdeburg mit 192 Euro

 

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stagflation

Tagesschau:

Zitat

Der Bundesfinanzhof hat drei Klagen gegen die Grundsteuer als unbegründet abgewiesen. In den Fällen ging es um das in den meisten Ländern geltende Bundesmodell. Die Kläger wollen nun das Bundesverfassungsgericht einschalten.

...

Weitere Klagen

 

Die heutigen Urteile sind nur für Wohnungseigentümer von Bedeutung, in deren Bundesländern dieses Modell verwendet wird. Allerdings gilt dies eben nicht für alle. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer. Auch hier gibt es Klagen, über die der Bundesfinanzhof ab dem nächsten Jahr zügig verhandeln will.

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Maikel
vor 10 Stunden von stagflation:

Eines irritiert mich an den Meldungen dazu:

Wieso kann/darf der Bundesfinanzhof enstcheiden, daß die Grundsteuerreform nicht gegen das Grundgesetz verstößt?

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t.klebi
vor 34 Minuten von Maikel:

Wieso kann/darf der Bundesfinanzhof enstcheiden, daß die Grundsteuerreform nicht gegen das Grundgesetz verstößt?

Das kann er nicht und das macht er auch nicht. 
Die Kläger habe doch auch bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. 

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chirlu
vor 5 Stunden von Maikel:

Wieso kann/darf der Bundesfinanzhof enstcheiden, daß die Grundsteuerreform nicht gegen das Grundgesetz verstößt?

 

Wie @t.klebi schon sagte, kann er dazu keine verbindliche Entscheidung treffen, denn die sogenannte Verwerfungskompetenz für formelle Gesetze liegt allein beim Bundesverfassungsgericht (Verwerfungsmonopol). Er kann aber eine unverbindliche Ansicht dazu haben, und wenn er es für grundgesetzwidrig gehalten hätte, hätte er die Sache im Wege der Richtervorlage dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorlegen müssen. Art. 100 Abs. 1 GG:

Zitat

Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.

Alternativ kommt es nun als Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Dass ein hoch qualifiziertes Gericht die Regelung für verfassungsgemäß hält, ist psychologisch trotzdem ein Rückschlag für die Kläger.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von chirlu:

Dass ein hoch qualifiziertes Gericht die Regelung für verfassungsgemäß hält, ist psychologisch trotzdem ein Rückschlag für die Kläger.

Mehr noch: Hätte der BFH das dem BVerfG vorgelegt, müssten ausstehende Bescheide alle für vorläufig erklärt werden. Siehe § 165 Nr. 3 und Nr. 4 AO. Jetzt kommt es drauf an, dass mind. einer der Kläger auch Beschwerde einlegt. Aus dem "kann" des § 165 AO wäre ein "muss" (im Rahmen des Ermessensspielraums wird daraus "... ist anzuwenden ...") geworden, hätte der BFH selbst Zweifel an der Verfassungswidrigkeit.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
Am 23.4.2025 um 12:09 von Ramstein:

Da allein 45% aus NRW kommen, sind sie natürlich nicht repräsentativ. Ausserdem wird die systematische Änderung durch die Grundsteuerreform mit den gemeindespezifischen Hebesatzerhöhungen in einen Topf geworfen.

Bei uns (Hessen) gab es vom Land für jede Kommune eine Empfehlung, wie der Hebesatz neu festzulegen ist, damit das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Und bei uns ist die Kommune diesem Vorschlag auch gefolgt. Damit wurden tendenziell neuere Immobilien grundsteuermäßig günstiger und ältere Immobilien teurer.

 

Bei uns in Darmstadt wurde im Jahr vor der Reform erhöht, nur damit mit der Reform auf den Wert vom vorletzten Jahr gesenkt wurde.

Das verstehe wer will. Ich vermute, dass irgendwer jetzt deutlich mehr zahlt. (Unbebaute Grundstücke?)

Zumindest ich nicht. Meinem Mieter dürften solche Feinheiten entgehen....

Formal aufkommensneutral. Aber am Ende eben doch noch wirklich.

Am 23.4.2025 um 14:13 von Holgerli:

Naja, wer hätte befragt werden sollen? 2.000 Mitglieder des Mietervereins?

Wie gesagt: Bring(t) andere Untersuchungen. Sich aber nur hinzustellen und zu sagen: "Zweifele ich an!" ist etwas schwach.

Sollte ja zumindest für jedes Bundesland möglich sein, diese Daten anonymisiert auslesen zu können. Macht man aber nicht. Warum? Ich hätte da so eine Idee, die sich mit den Ergebnissen der H&G-Studie deckt.

 

Ich verstehe auch die Antwort von @chirlu nicht.

 

Euch ist aber schon klar, dass die Grundsteuer 1:1 an die Mieter durchgereicht wird?
Den Posten sieht jeder Mieter auf seiner Betriebskostenabrechnung.

Insofern halte ich die Mieter tatsächlich für die besten Wasserstandsmelder.

Als Vermieter (nicht als Bewohnender einer Wohnung) ist mir die Besteuerung tatsächlich völlig egal. 

Zumindest bis zum dem Moment wenn Berufspoltikern ohne Allgemeinbildung klar wird, wer die Grundsteuer zahtl.

Und dann alles den Vermietern aufdrücken wollen. 

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 8 Stunden von t.klebi:

Das kann er nicht und das macht er auch nicht. 
Die Kläger habe doch auch bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. 

Ganz meine Meinung.

Aber warum heißt es dann nicht nur auf tagesschau.de

"Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuerreform des Bundes ist laut Bundesfinanzhof rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz."?

 

 

 

 

 

vor 1 Stunde von Rubberduck:

Euch ist aber schon klar, dass die Grundsteuer 1:1 an die Mieter durchgereicht wird?
Den Posten sieht jeder Mieter auf seiner Betriebskostenabrechnung.

Das ist klar.

 

Aber die Betriebskostenabrechnung für 2025, also mit der neuen Grundsteuer, bekommen die Mieter erst irgendwann in 2026. Die meisten Mieter werden daher noch gar nicht wissen, was da auf sie zukommt.

 

vor 1 Stunde von Rubberduck:

Als Vermieter (nicht als Bewohnender einer Wohnung) ist mir die Besteuerung tatsächlich völlig egal. 

Verständlich, aber wohl ein großes Problem. Denn wenn die Mieter endlich von der Einstufung erfahren, ist es zu spät für einen Einspruch.

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MeinNameIstHase
vor 11 Minuten von Maikel:

Aber die Betriebskostenabrechnung für 2025, also mit der neuen Grundsteuer, bekommen die Mieter erst irgendwann in 2026. Die meisten Mieter werden daher noch gar nicht wissen, was da auf sie zukommt.

Die Grundsteuer dürfte das kleinste Problem für die Mieter sein. Die allg. Preissteigerungen bei Energie (Strom, Heizung) und Verwaltung (Schornsteinfeger, Gartenpflege, Hausmeister usw) und je nach Kommune bei Gebühren (Müll, Abwasser) schlagen mit höherem Gewicht zu.

 

Neben der Reform der GrSt kommen hier und da auch Hebesatzanpassungen dazu. Zum Beispiel, wenn Gemeinden diese nach den Kommunalgesetzen des Landes anheben "müssen", um vom Land weiter Zuschüsse zu erhalten. Das Argument der Länder lautet oft: Liebe Kommune, erhöhe die Hebesätze mind. auf den Landesdurchschnitt an, sonst schöpfst Du gar nicht das mögliche Steueraufkommen aus und kriegst deshalb weniger Zuschüsse.

Und wenn die das dann machen, müssen im Folgejahr die anderen nachziehen, weil der Durchschnittssatz im Land durch die Anhebungen höher ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Meine Erfahrung aus dem Bundesmodell ist, dass gewerbliche Bauten etwas günstiger wegkommen, Wohnungsbauten dafür etwas teurer werden.

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chirlu
vor 31 Minuten von Maikel:

Aber warum heißt es dann nicht nur auf tagesschau.de

"Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuerreform des Bundes ist laut Bundesfinanzhof rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz."?

 

Das ist ja nicht falsch, höchstens irreführend. Ich habe die entscheidende Einschränkung in deinem Zitat noch zusätzlich gefettet. Sinnvoll, um eine Irreführung zu vermeiden, wäre natürlich eine Anmerkung, dass dies nicht das letzte Wort ist.

 

Insgesamt gibt es nur sehr wenige Journalisten, die genug von Jura verstehen für feine Differenzierungen. Oft schreiben irgendwelche Generalisten, aber selbst von spezialisierten Gerichtsreportern habe ich schon ausgemachten Unsinn gelesen, was zum Beispiel Instanzenzüge angeht. Die Rechtskorrespondenten in Karlsruhe kennen sich natürlich aus, haben aber nur Kapazität für wenige Fälle, und nicht jede Mediengruppe will sie sich überhaupt leisten.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 2 Stunden von Maikel:

Verständlich, aber wohl ein großes Problem. Denn wenn die Mieter endlich von der Einstufung erfahren, ist es zu spät für einen Einspruch.

Der Mieter zahlt selbst keine Grundsteuer. Die wird nur umgelegt. Hat folglich auch kein Einspruchsrecht.

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Maikel
vor 12 Stunden von Rubberduck:

Der Mieter zahlt selbst keine Grundsteuer. Die wird nur umgelegt. Hat folglich auch kein Einspruchsrecht.

Das ist ja gerade das Problem, daß die Mieter als eigentlich Betroffene keinen Einspruch erheben können.

 

vor 14 Stunden von MeinNameIstHase:

Die Grundsteuer dürfte das kleinste Problem für die Mieter sein. Die allg. Preissteigerungen bei Energie (Strom, Heizung) und Verwaltung (Schornsteinfeger, Gartenpflege, Hausmeister usw) und je nach Kommune bei Gebühren (Müll, Abwasser) schlagen mit höherem Gewicht zu.

Ich nehme an, die entsprechende Empörungswelle über die Grundsteuer werden wir in Sommer und Herbst 2026 erleben, wenn die Mieter die Abrechnungen bekommen. 

 

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Rubberduck
vor 3 Stunden von Maikel:

Ich nehme an, die entsprechende Empörungswelle über die Grundsteuer werden wir in Sommer und Herbst 2026 erleben, wenn die Mieter die Abrechnungen bekommen. 

 

Empörung kommt eigentlich nur auf, wenn es große Nachzahlungen gibt. Dafür dürften die Summen viel zu gering sein.

Wenn der Vermieter mit Bezug auf die Heizkosten "vorsorglich" erhöht hatte, könnten Nachzahlungen ganz ausbleiben.

 

Wie @MeinNameIstHase bereits schrieb geht das im Regelfall im Rauschen unter.

Es mag Ausnahmefälle geben, wie gemietete Häuser oder Mehrfamilienhäuser mit relativ großen Grünflächen.

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