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Sapine

Grundsteuererklärung

Schon gemacht?  

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chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor einer Stunde von millionendieb:

Das Internet sagt, …

 

Das Internet sagt auch, du hast denselben Text vor vier Tagen schon einmal hier geschrieben. :rolleyes:

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Tenno
Posted

Wenn der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag nicht angefochten wurde, ist es zu spät. 
Jetzt spielen die Städte und Gemeinden Hebesatzbingo.

Bei uns war der Messbetrag fast unverändert. 5 Euro mehr aber die Stadt spielt jetzt Umverteilung.

Gewerbe minus 40% Wohnen eben teurer, damit der Bürgermeister es als Aufkommensneutral auf Instagram verkaufen kann. Beschlossen wird der Hebesatz durch den Rat der Stadt oder Gemeinde. Sehe da keine Chance für einen Widerspruch, da die Erhebung mit der geänderten Satzung konform ist.

Ich habe mir die Redebeiträge der Fraktionen durchgelesen. Alle, bis auf die üblichen Verdächtigen, haben zugestimmt.

 

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franko
Posted
vor 3 Stunden von millionendieb:

Das Internet sagt, man solle einen Widerspruch an die Gemeinde schicken und einen Aussetzungsantrag an das Finanzamt.

Kannst du die Quelle vielleicht etwas konkreter benennen?

 

Der Widerspruch bei der Gemeinde wird in aller Regel nichts bringen, denn dort wird nur der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Den Aussetzungsantrag beim Finanzamt halte ich auch für sinnlos, denn was soll dort ausgesetzt werden?

 

Wenn der Messbetrag falsch ist, weil du in der Grundsteuererklärung Fehler gemacht hattest, kannst du deine Angaben beim Finanzamt berichtigen. Es wird dann den Messbetrag neu festsetzen, und danach bekommst du von der Gemeinde einen neuen Grundsteuerbescheid.

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millionendieb
Posted · Edited by millionendieb
vor 1 Stunde von franko:

Kannst du die Quelle vielleicht etwas konkreter benennen?

 

Der Widerspruch bei der Gemeinde wird in aller Regel nichts bringen, denn dort wird nur der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Den Aussetzungsantrag beim Finanzamt halte ich auch für sinnlos, denn was soll dort ausgesetzt werden?

 

Wenn der Messbetrag falsch ist, weil du in der Grundsteuererklärung Fehler gemacht hattest, kannst du deine Angaben beim Finanzamt berichtigen. Es wird dann den Messbetrag neu festsetzen, und danach bekommst du von der Gemeinde einen neuen Grundsteuerbescheid.

 

Fehler kann ich nicht finden, bzw. besser gesagt, die Parameter sind alle richtig übernommen (Baujahr, Grundfläche, Wohnfläche).

Ich vermute mal bei uns kommt es zu der relativ hohen Steigerung (klar gibt Leute mit höheren Werten, aber eben auch Reduzierungen) weil das Grundstück recht groß ist (ca. Haus * 3) und es in der damaligen Grundsteuer vielleicht nicht so eine große Rolle gespielt hat oder das Grundstück geteilt betrachtet wurde. Nun wurde ja die komplette Fläche mal dem Bodenwert gerechnet. Das ist doch richtig?

 

Hier ist so eine typische Quelle, da gibt es sehr viele von, zugegeben wirkt das auch so, alsob die alle kräftig mitverdienen wollen, aber deshalb ja auch meine Frage hier. Die Tendenz hier geht ja zu knurrend zahlen und weitermachen :)

 

 

 

 

 

 

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millionendieb
Posted
vor 4 Stunden von Tenno:

Wenn der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag nicht angefochten wurde, ist es zu spät. 
Jetzt spielen die Städte und Gemeinden Hebesatzbingo.

Bei uns war der Messbetrag fast unverändert. 5 Euro mehr aber die Stadt spielt jetzt Umverteilung.

Gewerbe minus 40% Wohnen eben teurer, damit der Bürgermeister es als Aufkommensneutral auf Instagram verkaufen kann. Beschlossen wird der Hebesatz durch den Rat der Stadt oder Gemeinde. Sehe da keine Chance für einen Widerspruch, da die Erhebung mit der geänderten Satzung konform ist.

Ich habe mir die Redebeiträge der Fraktionen durchgelesen. Alle, bis auf die üblichen Verdächtigen, haben zugestimmt.

 

danke

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Nachdenklich
Posted

Ich selber habe noch keinen Grundsteuerbescheid. Aber meine Tochter hat mir gerade geschrieben, daß sie künftig nur noch 78 € jährlich zahlen muß. Bisher knapp 600 €.

-->  kleiner Ort in Württemberg.

Hebesatz nur 230.

Für mich sehr erstaunlich.

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MeinNameIstHase
Posted · Edited by MeinNameIstHase
Am 19.1.2025 um 18:03 von franko:

Der Widerspruch bei der Gemeinde wird in aller Regel nichts bringen, denn dort wird nur der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Den Aussetzungsantrag beim Finanzamt halte ich auch für sinnlos, denn was soll dort ausgesetzt werden?

Jeder der typisch drei Grundsteuerbescheide (1. Hauptfeststellung, 2. Messbetragfeststellung, 3. Grundsteuer-Abgabe) kann Fehler enthalten und für sich sogar rechtswidrig sein.

 

Z.B. gesonderte Messbetragsätze für bestimmte Grundstücks-/Nutzungsarten ... Keine Ahnung, ob es sich lohnt, aber in Niedersachsen werden Großgärten (schlossähnliche Gärten) bevorzugt ohne Bezug zum Allgemeinwohl

 

Z.B. Hebesätze können erdrosselnde Wirkung haben, wenn sie zu hoch sind.https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-erdrosselungsverbot.html

 

 

Am 19.1.2025 um 19:50 von millionendieb:

Hier ist so eine typische Quelle,

Pepperpapers macht hauptsächlich Werbung und will Geld verdienen. IMHO ist nicht alles zielführend.

Beispiel der Klagezwang aktuell in Niedersachsen gegen die Abgabenbescheide. Da bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt vorsorglich Einspruch einlegen täte. Ohne Rechtsbelehrung über die Einspruchsmöglichkeiten und deren Fristen läuft die Frist nämlich erst gar nicht an (§ 356 AO). Somit könnte es gebührentechnisch billiger sein, erst mal abzuwarten, was die höchsten Gerichte sagen, dann Einspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass der nach § 347 AO immer statthaft ist und mangels Rechtsbelehrung auch fristgerecht erfolgt. Denn jetzt einlegen, einen Ablehnungsbescheid risikieren und dann klagen müssen, ist teurer.

 

Aber, da muss man sich dann schon rechtsicher bewegen können und genau lesen, was alles im Bescheid steht. Auch und insbesondere das sog. Kleingedruckte.

 

Last but not least:

Eine Kalkulation, was einem der Rechtsweg überhaupt bringt und was er kostet, sollte vorab jeder für sich durchrechnen. Selbst wenn die Grundsteuer verfassungswidrig sein sollte. Bringt es was, wenn das BVerfG die Weitergeltung mit Fristsetzung erst mal anordnet und dem Gesetzgeber zwingt, die noch mal zu reformieren? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Gemeinden wegen Verfassungswidrigkeit plötzlich ganz ohne Grundsteuereinnahmen dastehen werden. Wäre untypisch für unser höchstes Gericht. Die Gemeinden sind viel zu sehr auf die Einnahmen angewiesen.

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Nachdenklich
Posted
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Gemeinden wegen Verfassungswidrigkeit plötzlich ganz ohne Grundsteuereinnahmen dastehen werden. Wäre untypisch für unser höchstes Gericht. Die Gemeinden sind viel zu sehr auf die Einnahmen angewiesen.

:myop:

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Snoop90
Posted
Am 18.1.2025 um 08:35 von Snoop90:

-64% Zweifamilienhaus Dorf <2000 Einwohner Grenze BW/Bayern

Dafür sind wohl unbebaute bei uns doppelt so teuer, kann es leider nicht überprüfen 

Unbebaute +1500%

Von 33€ auf fast 500

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gruber
Posted
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Ohne Rechtsbelehrung über die Einspruchsmöglichkeiten und deren Fristen läuft die Frist nämlich erst gar nicht an (§ 356 AO).

Die Frist verlängert sich auf ein Jahr ab Bekanntgabe. Den Absatz 2 sollte man schon mitnehmen.

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Holgerli
Posted
vor 12 Stunden von Snoop90:

Unbebaute +1500%

Von 33€ auf fast 500

Danke für die Rückmeldung.

Aber auch das war ja eigentlich angekündigt. Zumindest habe ich ettliche Male gelesen, dass unbebautes aber bebaubares Land deutlich teurer werden soll, um damit "Leidensdruck" zu erzeugen und so Bauland auch bebaut wird.

Aber 1.500% ist schon krass. Das wird in Großstädten richtig weh tun.

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oktavian
Posted
vor 19 Stunden von Snoop90:

Unbebaute +1500%

Von 33€ auf fast 500

kann man da keine Streuobstwiese aufmachen?

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Rubberduck
Posted · Edited by Rubberduck
vor 5 Stunden von oktavian:

kann man da keine Streuobstwiese aufmachen?

 

:narr:

vor 13 Stunden von Holgerli:

Danke für die Rückmeldung.

Aber auch das war ja eigentlich angekündigt. Zumindest habe ich ettliche Male gelesen, dass unbebautes aber bebaubares Land deutlich teurer werden soll, um damit "Leidensdruck" zu erzeugen und so Bauland auch bebaut wird.

Aber 1.500% ist schon krass. Das wird in Großstädten richtig weh tun.

 

Also es gibt hier im "Dorf" bei Bodenrichtwert über 500 Euro/m2 zahlreiche unbebaute Grundstücke. Zum Teil auch mit Apfelbäumen. Ich bezweifele aber die Relevanz derselben für die Grundsteuer.

Ich gönne natürlich den Leuten ihren "Gadde", aber an anderer Stelle wird im selben "Dorf" so stark verdichtet, dass es rein optisch weh tut. Vom Wohnen erst gar nicht zu reden.

 

Der Markt kommt irgendwo an physikalische Grenzen. Den Putzkräften am Flughafen oder bei der Deutschen Bank nützt es halt nichts, wenn im Geräusch die Mieten preiswerter sind.

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LaRoth
Posted
vor 10 Stunden von Rubberduck:

Geräusch

Was soll das in dem Zusammenhang bedeuten?

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fgk
Posted

Außerhalb

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WOVA1
Posted
Am 28.1.2025 um 19:14 von Snoop90:

Unbebaute +1500%

Neu eingeführte Grundsteuer C ?

In manchen Bundesländern haben die Gemeinden die Freiheit, für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz zu beschließen. 

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slowandsteady
Posted · Edited by slowandsteady
Am 29.1.2025 um 07:34 von Holgerli:

Aber 1.500% ist schon krass. Das wird in Großstädten richtig weh tun.

Wird es nicht, in der Großstadt ist die Nachfrage da und man kann sich das Grundstück vergolden lassen, es findet sich ein Käufer. Da erfüllt die stark gestiegene Steuer nur ihren Zweck - der Vermeidung vom Brachliegen lassen wegen der Spekulation auf weitere Wertsteigerungen.


Kritisch ist das eher auf dem flachen Land. Es gibt in der Pampa Dörfer, wo in der Vergangenheit zu viel Bauland ausgewiesen wurde in der Hoffnung auf Zuzug von jungen Familien, gleichzeitig ist die Nachfrage verhalten, insb. jetzt mit den gestiegenen Zinsen und Handwerker-/Materialpreisen. Da wird es richtig weh tun und zu einem starken Preisverfall führen.

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