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eastlat

Wechsel GKV zu PKV mit Allianz AktiMed Plus 100?

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chirlu
vor 32 Minuten von Badurad:

Auf 0 drücken klappt nicht, da der Beitrag für den Beitragsentlastungsbaustein weiterhin anfällt.

 

Man kann den Baustein herausnehmen. Wenn genug Geld da ist, kann der Beitrag im Prinzip wirklich bis auf 0 sinken.

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Caveman8
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Man kann den Baustein herausnehmen. Wenn genug Geld da ist, kann der Beitrag im Prinzip wirklich bis auf 0 sinken.

Nur so lange bis der Sparbetrag aufgebraucht ist. Damit würde aber wieder das Langlebigkeitsrisiko zu tragen kommen und den Baustein somit zum reinen Sparkonto verkommen lassen. 

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chirlu
vor 7 Minuten von Caveman8:

Nur so lange bis der Sparbetrag aufgebraucht ist.

 

Ein Einmalbeitrag wird nicht „aufgebraucht“; im Rahmen der Kalkulation wirkt er lebenslang. Es kann aber natürlich Beitragserhöhungen geben.

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Okabe
vor 8 Stunden von eastlat:

Einer oder sogar der Grund warum ich in die PKV wechseln würde wären ja gerade die Wartezeiten für einen Termin. Dass damit in seltenen Fällen über Leben und Tod entschieden wird war mir gar nicht bewusst.

Das ist natürlich schon ein bisschen überspitzt, auch wenn es wirklich mal vorkommen mag. Das ist ungefähr so überspitzt wie die 3000 Euro. ;)

In der GKV wird ja auch priorisiert und in vielen Situationen bekommst du schneller einen Termin, gerade wenn es irgendetwas Kritisches ist.

vor 8 Stunden von eastlat:

Das letzte mal, dass ich ins CT musste (und auch Wochen darauf wartete), war wegen meines Knies, weil ich wissen wollte, warum es mir nach 5km wehtut. Dass auch etwas akut lebensbedrohliches vorliegen kann bei dem man lieber früher als später einen Termin erhält, ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen.

Man weiß es halt nicht immer genau im Vorhinein.

 

vor 8 Stunden von eastlat:

Achtsamkeit: Das ist etwas, was sicher nicht nur einem PKVler gut tut. Fit halten ist für alle gut. Was die Entscheidung für einen Risikosport betrifft, so hat das für mich weniger mit Achtsamkeit als mit einer bewussten Abwägung zwischen Spaß/Adrenalin und gesundheitlichem Risiko zu tun. Nicht achtsam wäre dann nur noch, wenn man beim Risikosport nicht versucht unnötige Risiken zu vermeiden (Aufwärmen nicht vergessen, Sicherheitsequipment nicht doppelt prüfen).

Ich halte es bei einem PKVler trotzdem für wichtiger, aber im Grunde geht es mir auch eher darum, dass beides zusammenhängt: der Grund vorsichtig zu sein und der Grund in die PKV zu gehen basieren (beim guten PKVler) auf der gleichen Charaktereigenschaft.

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Der Heini
Zitat

Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag der Privaten Krankenversicherung beläuft sich auf die Höhe der Basisvorsorge. Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. 

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen können nur dann zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den Basisbeiträgen zur Krankenpflicht- und Pflegepflichtversicherung in Summe unter folgenden Höchstgrenzen liegen:

Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro jährlich

 

Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro jährlich

Quelle

 

Also kann man als Rentner/Privatier maximal 2800€ absetzen.

Das sollte ich bei 330t€ und 3% Dividende erreicht haben (28% Abgeltungssteuer), oder hab ich mich verrechnet?

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Okabe
vor 13 Minuten von Der Heini:

Quelle

 

Also kann man als Rentner/Privatier maximal 2800€ absetzen.

Das sollte ich bei 330t€ und 3% Dividende erreicht haben (28% Abgeltungssteuer), oder hab ich mich verrechnet?

Nein, man kann natürlich über 2800 Euro absetzen. Hier geht es ja um darüber hinausgehende Beiträge. Und diese müssen dann unter 2800 Euro liegen. Ich glaube Beiträge zur Beitragsentlastung im Alter fallen z.B. darunter, aber ich bin mir nicht ganz sicher.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 49 Minuten von Okabe:

Nein, man kann natürlich über 2800 Euro absetzen. Hier geht es ja um darüber hinausgehende Beiträge. Und diese müssen dann unter 2800 Euro liegen. Ich glaube Beiträge zur Beitragsentlastung im Alter fallen z.B. darunter, aber ich bin mir nicht ganz sicher.

Die 1900€ / 2800€ zählen aber für alles zusammen, es sind die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". Dazu zählt auch

  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Risikoleben
  • Privathaftpflicht
  • Unfallversicherung

und wahrscheinlich noch ein paar mehr. Bei jemand mit Verdienst >JAEG sind die 1900€ schon ziemlich mit der (nicht optionalen) Arbeitslosenversicherung ausgenutzt. Und auch die BU alleine würde bei mir den Freibetrag schon fast füllen. Bei der PKV kann ich (abgesehen von der "Basisabsicherung") da also gar nichts geltend machen. Ich trage die meisten Versicherung mittlerweile auch nicht mehr in die Steuer ein deswegen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Der Heini:

Also kann man als Rentner/Privatier maximal 2800€ absetzen.

 

Nein. Den Beitragsanteil für die Basisabsicherung in der KV (im Gegensatz zu „Luxusleistungen“ wie Wahlarztbehandlung) und die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung kannst du immer in voller Höhe absetzen; auch 20000 Euro, wenn es eben so viel ist.

 

Nur im Falle, dass das weniger als 1900 bzw. 2800 Euro sind, kannst du mit anderen Versicherungsbeiträgen (auch Zusatz-KV, Haftpflicht, BU, …) auf diesen Betrag „auffüllen“. Normalerweise kommt das nicht vor, aber es gibt ja diesen Vorauszahlungstrick (anderer Thread), um die Situation künstlich zu schaffen.

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Okabe
vor 11 Minuten von slowandsteady:

und wahrscheinlich noch ein paar mehr. Bei jemand mit Verdienst >JAEG sind die 1900€ schon ziemlich mit der (nicht optionalen) Arbeitslosenversicherung ausgenutzt. Und auch die BU alleine würde bei mir den Freibetrag schon fast füllen. Bei der PKV kann ich (abgesehen von der "Basisabsicherung") da also gar nichts geltend machen. Ich trage die meisten Versicherung mittlerweile auch nicht mehr in die Steuer ein deswegen.

Dann zählt der Tarif zur Beitragsentlastung wohl doch zur Basisabsicherung, denn ich konnte den bei gleicher Situation voll absetzen.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Ein Einmalbeitrag wird nicht „aufgebraucht“; im Rahmen der Kalkulation wirkt er lebenslang. Es kann aber natürlich Beitragserhöhungen geben.

Kannst du mir das mal etwas ausführlicher erklären? 
 

Ich kenne nur folgende zwei Möglichkeiten: 

 

1) Beitragsentlastungstarif der eine Summe X kostet (bei mir 60€ mtl.) und den Tarif im Alter um eine gewisse Summe reduziert (bei mir -215€ mtl.) Die Kosten für die Beitragsentlastung laufen aber weiter. Somit wird der Zahlbetrag nur um 155€ monatlich reduziert. 
 

2) Die Beitragsentlastung wird kurz vor in Kraft treten gekündigt. Dann wird so lange der angesparte Betrag mit der PKV verrechnet (Somit Entlastung auf 0€ mtl.) bis der Topf aufgebraucht ist. Das dachte ich meintest du. 
 

Welchen Weg gibt es ansonsten noch, um im Alter wirklich keine PKV zu zahlen? 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 37 Minuten von Okabe:

Dann zählt der Tarif zur Beitragsentlastung wohl doch zur Basisabsicherung, denn ich konnte den bei gleicher Situation voll absetzen.

Der Witz an den Beitragsentlastungstarifen ist meines Wissens nach, dass als Angestellter der Arbeitgeber 50% davon zahlt, solange man unter dem Höchstsatz ist. Von der Steuer absetzen kann man ihn aber meines Wissens aber nicht, genauso wenig wie selbst vom Netto bezahlte "Selbstbehalte" in der PKV.

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Okabe
vor 6 Minuten von slowandsteady:

Der Witz am Beitragsentlastungsbeitrag ist, dass als Angestellter der Arbeitgeber 50% davon zahlt, solange man unter dem Höchstsatz ist. Von der Steuer absetzen kann man ihn aber meines Wissens nicht, genausowenig wie selbst vom Netto bezahlte "Selbstbehalte" in der PKV.

Doch: https://www.poessel-finanzberatung.de/beitragsentlastungstarife-in-der-pkv-steuerlich-absetzbar/1425/

Mit anderen Worten: wenn der PKV Beitrag 500 beträgt und der Basisteil davon 450 (90%), dann sind vom Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter auch 90% steuerlich absetzbar.

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Der Heini
vor 54 Minuten von chirlu:

Normalerweise kommt das nicht vor, aber es gibt ja diesen Vorauszahlungstrick (anderer Thread), um die Situation künstlich zu schaffen.

Finde den Thread nicht. Ist damit der Beitragsentlastungstarif gemeint als Vorauszahlungstrick?

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fgk

Ist der Sinn der Beitragsentlastung nicht, im Ruhestand den Beitrag zu reduzieren? Insofern verstehe ich nicht, warum der Beitrag zur Beitragsentlastung bis zum Versicherungsende weiterhin anfällt?

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Okabe
vor 33 Minuten von Der Heini:

Finde den Thread nicht. Ist damit der Beitragsentlastungstarif gemeint als Vorauszahlungstrick?

Nein. Man kann auch PKV Beiträge im Voraus bezahlen (z.B. im Jahr X die Beiträge für die Jahre X, X+1 und X+2 bezahlen). Oft sogar mit kleinem Rabatt. Man kann dann diese Beiträge alle im Jahr X wie gewohnt steuerlich absetzen (kumuliert) und dann in den Jahren X+1 und X+2 sowas wie Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen, weil man eben die 1900/2800 Euro Grenze nicht mehr durch die PKV Beiträge überschreitet.

vor 25 Minuten von fgk:

Ist der Sinn der Beitragsentlastung nicht, im Ruhestand den Beitrag zu reduzieren? Insofern verstehe ich nicht, warum der Beitrag zur Beitragsentlastung bis zum Versicherungsende weiterhin anfällt?

Es spielt auch eigentlich keine Rolle. MMn. wird es nur durch die PKV Unternehmen und zur Verwirrung so gemacht, weil es dann besser aussieht.

 

Ob ich in der Ansparphase 200 Euro pro Monat bezahle und dann später 1000 Euro weniger PKV Beiträge zahle oder ob ich in der Ansparphase 200 Euro bezahle und später weiterhin 200 Euro bezahle und 1200 Euro weniger PKV Beiträge bezahle ist gehopst wie gesprungen. Nur klingen "1200 Euro Entlastung" erstmal besser für viele.

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chirlu
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Bei jemand mit Verdienst >JAEG sind die 1900€ schon ziemlich mit der (nicht optionalen) Arbeitslosenversicherung ausgenutzt.

 

Nur noch einmal zur Klarstellung: Wer KV-Beiträge jenseits der 1900 (oder 2800) Euro hat, kann nichts weiter absetzen, auch nicht die Arbeitslosenversicherung; die 1900 (2800) Euro sind nicht zusätzlich zur KV. Nur wer weniger als 1900 (2800) Euro KV hat, kann noch etwas absetzen – bei zum Beispiel 1000 Euro KV bleiben noch 900 (1800) Euro übrig für sonstige Versicherungen, einschließlich Arbeitslosenversicherung.

 

vor einer Stunde von Caveman8:

Die Beitragsentlastung wird kurz vor in Kraft treten gekündigt. Dann wird so lange der angesparte Betrag mit der PKV verrechnet (Somit Entlastung auf 0€ mtl.) bis der Topf aufgebraucht ist. Das dachte ich meintest du.

 

Deine Vorstellung mit dem Topf, der aufgebraucht wird, ist einfach falsch. Du kannst es dir stattdessen als kleine Rentenversicherung vorstellen, die lebenslang konstant zahlt.

 

vor 25 Minuten von fgk:

Ist der Sinn der Beitragsentlastung nicht, im Ruhestand den Beitrag zu reduzieren? Insofern verstehe ich nicht, warum der Beitrag zur Beitragsentlastung bis zum Versicherungsende weiterhin anfällt?

 

Ist einfach erforderlich, um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Unter dem Strich passiert nichts anderes, als dass zusätzliches Geld in die Alterungsrückstellung eingezahlt wird.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 49 Minuten von Der Heini:

Finde den Thread nicht. Ist damit der Beitragsentlastungstarif gemeint als Vorauszahlungstrick?

 

Wird wohl dieser hier sein:

 

  

vor 10 Minuten von chirlu:

Du kannst es dir stattdessen als kleine Rentenversicherung vorstellen, die lebenslang konstant zahlt.

 

Im Endeffekt muss sich so ein Tarif meinem Verständnis nach daher ja auch mit einer Rentenversicherung (mit Garantieverzinsung) messen lassen - im Prinzip ist es nichts anderes als eine RV die einen fixen Betrag garantiert ... und wenn man diesen Vergleich zieht, sind die Beitragsentlasungstarife leider i.d.R. einfach nur teuer, instranparent und maximal unflexibel.

 

Bisher war ich daher der Auffassung, dass die gängige Forenmeinung wäre, dass man so einen Vertragsbaustein nur abschließen sollte, wenn der Arbeitgeber 50% dazu zahlt ... aber falls jemand eine andere Meinung hat, gerne widersprechen. :lol:

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Okabe
vor 13 Minuten von s1lv3r:

Bisher war ich daher der Auffassung, dass die gängige Forenmeinung wäre, dass man so einen Vertragsbaustein nur abschließen sollte, wenn der Arbeitgeber 50% dazu zahlt ... aber falls jemand eine andere Meinung hat, gerne widersprechen. :lol:

Ja, ich bin anderer Meinung. Es gibt weitere Fälle.

 

Beispielsweise als ein Baustein zur Verschiebung der Steuerlast in's Alter. Mag ein nachrangiger Baustein sein, aber manchmal gibt es keine besseren Alternativen.

Auch in der Ehe würde ich persönlich eher dazu greifen, gerade wenn ich Alleinverdiener bin, denn im Gegensatz zur Rente werden diese Beiträge im Falle einer Scheidung nicht für den Versorgungsausgleich herangezogen.

Desweiteren mag es für Männer einen Vorteil haben, insbesondere in älteren Bisex-Tarifen. Denn Frauen profitieren aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung massiv und werden von Männern subventioniert. Bei Bisex-Tarifen fällt dieser Aspekt aber natürlich weg. Selbst bei Unisex-Tarifen ist der Effekt wahrscheinlich deutlich geringer als bei einer Rentenversicherung.

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DancingWombat
vor 19 Minuten von s1lv3r:

 

Wird wohl dieser hier sein:

 

  

Genau. Vorauszahlung ist aber ein anderes Thema was aber auch sehr interessant sein kann. 

 

vor 19 Minuten von s1lv3r:

 

Im Endeffekt muss sich so ein Tarif meinem Verständnis nach daher ja auch mit einer Rentenversicherung (mit Garantieverzinsung) messen lassen - im Prinzip ist es nichts anderes als eine RV die einen fixen Betrag garantiert ... und wenn man diesen Vergleich zieht, sind die Beitragsentlasungstarife leider i.d.R. einfach nur teuer, instranparent und maximal unflexibel.

Das fasst es gut zusammen. Wechselt man wieder in die GKV oder verstirbt, sind die Beiträge verloren. 

Man könnte überlegen ob man einen Rürup Vertrag abschließt. Der macht effektiv das selbe, ist aber etwas flexibler. Dafür beteiligt sich der AG nicht daran. 

 

 

vor 19 Minuten von s1lv3r:

Bisher war ich daher der Auffassung, dass die gängige Forenmeinung wäre, dass man so einen Vertragsbaustein nur abschließen sollte, wenn der Arbeitgeber 50% dazu zahlt ... aber falls jemand eine andere Meinung hat, gerne widersprechen. :lol:

Selbst dann nicht unbedingt. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden. 

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Okabe
Gerade eben von DancingWombat:

Selbst dann nicht unbedingt. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden. 

Wenn der AG die Hälfte beischießt, dann gibt es eigentlich kaum noch Gründe, den Tarif nicht mitzunehmen. Einzig, wenn man weiß, dass man die PKV auf jeden Fall wieder verlassen wird UND nicht von vergünstigten Zusatzversicherungen profitieren kann oder will. Ansonsten fällt mir kein Grund ein.

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satgar
vor 9 Minuten von DancingWombat:

Das fasst es gut zusammen. Wechselt man wieder in die GKV oder verstirbt, sind die Beiträge verloren. 

Das stimmt nicht ganz. Behält man beim Versicherer Zusatztarife mit Altersrückstellungen (Krankenhauszusatz z.b.), dann wirds dort eingerechnet. Macht zumindest die Debeka so. Bei Tod ists klar, da sind immer alle Altersrückstellungen einer PKV weg, egal ob Haupttarif, Zusatztarif oder Entlastungstarif.

vor 9 Minuten von Okabe:

Wenn der AG die Hälfte beischießt, dann gibt es eigentlich kaum noch Gründe, den Tarif nicht mitzunehmen. Einzig, wenn man weiß, dass man die PKV auf jeden Fall wieder verlassen wird UND nicht von vergünstigten Zusatzversicherungen profitieren kann oder will. Ansonsten fällt mir kein Grund ein.

+1

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chirlu
vor 40 Minuten von s1lv3r:

wenn man diesen Vergleich zieht, sind die Beitragsentlasungstarife leider i.d.R. einfach nur teuer, instranparent und maximal unflexibel.

 

Meine Aussage bezog sich grundsätzlich auf jeden Einmalbeitrag (Anrechnung von „übrigen“ Alterungsrückstellungen, egal ob die nun aus einem gekündigten Beitragsentlastungstarif stammen oder zum Beispiel – Methode @Ramstein – aus einem Tarifwechsel, oder auch ab 65 aus dem gesetzlichen Zuschlag).

 

vor 7 Minuten von satgar:

Bei Tod ists klar, da sind immer alle Altersrückstellungen einer PKV weg

 

Sie sind nicht weg, sondern bei den Mitversicherten – und deshalb hatte man zu Lebzeiten auch Nutzen von den Alterungsrückstellungen der jünger Verstorbenen.

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Caveman8
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Deine Vorstellung mit dem Topf, der aufgebraucht wird, ist einfach falsch. Du kannst es dir stattdessen als kleine Rentenversicherung vorstellen, die lebenslang konstant zahlt.

Ne, meine Vorstellung stammt aus den AGBs meines Tarifes: EBE63 der Generali. 
 

Ich kann die „Versicherung“ laufen lassen und dann reduziert sich eben meine PKV um den versicherten Betrag abzüglich der Kosten der Versicherung oder ich kann 2 Jahre vorher kündigen und den angesparten Betrag dann „verbrauchen“. Mehr Optionen habe ich nicht. 
 

Ich verstehe aber noch nicht wie man auf 0€ ab Renteneintritt kommen will. Gibt es Altersentlastungstarife die im Leistungsfall (also ab Renten Eintritt) nicht weiter bezahlt werden müssen? Also die 60€ mtl. in meinem Fall? 
 

Das würde aber eigentlich keinen Sinn ergeben, da der Beitrag zur Zeit der Erwerbstätigkeit so hoch währe, dass der AG sich nicht beteiligt und auf der anderen Seite „unnötig“ kostenlos in der Rente wo man doch da noch Zuschüsse zur PKV bekommen kann. 
 

Zum Thema „No Brainer“ für die Altersentlastung bei AG Beteiligung würde ich widersprechen. Es ist völlig undurchsichtig wie hoch die Entlastung in der Rente wirklich ausfällt (da die Tarifgebühr auch steigt) und daher ist eine Renditeberechnung nicht möglich. 

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Okabe
vor 6 Minuten von Caveman8:

Zum Thema „No Brainer“ für die Altersentlastung bei AG Beteiligung würde ich widersprechen. Es ist völlig undurchsichtig wie hoch die Entlastung in der Rente wirklich ausfällt (da die Tarifgebühr auch steigt) und daher ist eine Renditeberechnung nicht möglich. 

Nehmen wir mal die Debeka, einen VVaG (denn bei einer AG ist es komplizierter):

Wohin soll denn das Geld gehen, wenn nicht in die Entlastung?

Ja, wenn man den Tarif früh abschließt, dann ist die Entlastung schwer vorherzusagen und der Beitrag sowie die Entlastung werden sich über die Laufzeit hinweg ändern. Aber bezüglich der Rendite muss man sich schon fragen, wie hoch sollen denn die Verwaltungskosten sein, damit bei 50%(!) AG Zuschuss am Ende eine negative Rendite herauskommt?! Am Ende des Tages hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Tarif attraktiv ist und Leute den abschließen.

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DancingWombat
vor 5 Minuten von Okabe:

Nehmen wir mal die Debeka, einen VVaG (denn bei einer AG ist es komplizierter):

Wohin soll denn das Geld gehen, wenn nicht in die Entlastung?

Es dürften mindestens noch Kosten anfallen. Zudem ist unklar, mit welcher Rendite das Kapital verzinst wird.

 

vor 5 Minuten von Okabe:

Ja, wenn man den Tarif früh abschließt, dann ist die Entlastung schwer vorherzusagen und der Beitrag sowie die Entlastung werden sich über die Laufzeit hinweg ändern. Aber bezüglich der Rendite muss man sich schon fragen, wie hoch sollen denn die Verwaltungskosten sein, damit bei 50%(!) AG Zuschuss am Ende eine negative Rendite herauskommt?! Am Ende des Tages hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Tarif attraktiv ist und Leute den abschließen.

Immerhin 50% zahlt man ja auch selbst. Wenn man den Aspekt der Flexibilität mal ausklammert bleibt die Frage nach der Verzinsung der Mittel. Und dann natürlich die Frage ob das außerhalb besser geht.
Ich stimme dir aber zu, dass das schon es kein allzuschlechtes Konstrukt ist.

 

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