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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 1 Stunde von Puppi:

Na ja, mit den Steuervorteilen bin ich mir nicht so sicher.

Da gibt es keinerlei Unklarheiten. Da solltest du dich nochmal mit dem Effekt der nachgelagerten Besteuerung beschäftigen. 
 

*Es sei denn, du rechnest mit einem höheren Steuersatz in der Auszahlungsphase als jetzt während der Einzahlung. 

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Sapine
vor 2 Stunden von Caveman8:

- Möglicher Steuervorteil durch nachgelagerte Besteuerung und ggf. geringerer Steuersatz in der Auszahlungsphase 

Genau hier sehe ich eher einen Pferdefuß. Du erhöhst im Alter Dein Bruttoeinkommen durch die Auszahlungen aus dem AVD. Während ich derzeit einen guten Teil meiner Kapitalertragssteuern über die Günstigerprüfung erstattet bekomme, wäre das mit einer AVD Auszahlung vermutlich deutlich unattraktiver. 

vor 2 Stunden von Caveman8:

- Schutz vor mir selbst (Baustein 100% für Altersvorsorge) 

Und auch vor dem Staat, der mich vermutlich nicht wird zwingen können, von diesen Ersparnissen abzubeißen, wenn es finanziell mal knapp wird (Krankheit, Arbeitslosigkeit). Auch im Kontext einer Vermögenssteuer könnte das zum Vorteil werden. 

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Caveman8
vor 15 Minuten von Sapine:

Genau hier sehe ich eher einen Pferdefuß. Du erhöhst im Alter Dein Bruttoeinkommen durch die Auszahlungen aus dem AVD. Während ich derzeit einen guten Teil meiner Kapitalertragssteuern über die Günstigerprüfung erstattet bekomme, wäre das mit einer AVD Auszahlung vermutlich deutlich unattraktiver. 

Das ist korrekt. Solange ich in der Einzahlungsphase allerdings einen Grenzsteuersatz von ~42% habe und dieser Satz nicht (deutlich) erhöht wird, stehe ich aber dennoch immer besser dar. Es wäre nur dann ein Problem, wenn der Satz dann deutlich steigt und  es weiterhin die aktuelle Form der Kapitalertragsteuer als „Flatrate“ gibt. Zumindest letztes erwarte ich für die nächsten 30 Jahre nicht. 

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Bolanger
vor 3 Stunden von chirlu:
vor 3 Stunden von Bolanger:

Grundlegend von Bedeutung sind die Steuersätze während der Ein- und Auszahlphase sowie die Dauer der Ansparphase. Ersteres ist bedeutsam für die nachgelagerte Besteuerung, lezteres für den Zinseszinseffekt.

 

Der Zinseszinseffekt ist für einen Vergleich vollkommen egal, weil er in einem Riester genauso wirkt wie in der Regelbesteuerung.

das stimmt wohl, reißt mein Posting aber aus dem Kontext des Vergleiches von AVD mit freiem Depot. In diesem Vergleich macht es schon einen Unterschied, ob man gefördert einzahlt oder nicht und ob eine Abgeltungsteuer berechnet wird doer nicht.  

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radler2
Am 28.10.2026 um 11:20 von Ramstein:

So soll es gehen (sagt der DGB):

Am 28.10.2026 um 11:20 von Ramstein:

Beamte sollen nicht in die Rentenversicherung einbezogen werden. Dies sei für den Staat kurzfristig zu teuer, helfe auch langfristig nicht und sei politisch schwer umsetzbar, sagte Fahimi.

 

Das Forderung "Beamte in die Rentenversicherung" wird nie umgesetzt werden, weil das nur Neueinstellungen betreffen kann und damit instantan auf die Öffentlichen Haushalte eine Doppelbelastung zukommt: sie müssen Rentenbeiträge für die Neueingestellten abführen und gleichzeitig die Pensionen zahlen - und das für Jahrzehnte.

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SlowHand7
vor 6 Minuten von radler2:

Das Forderung "Beamte in die Rentenversicherung" wird nie umgesetzt werden, weil das nur Neueinstellungen betreffen kann und damit instantan auf die Öffentlichen Haushalte eine Doppelbelastung zukommt: sie müssen Rentenbeiträge für die Neueingestellten abführen und gleichzeitig die Pensionen zahlen - und das für Jahrzehnte.

Wenn jemand in die GRV geht dann gibt es doch wohl keine Pension mehr?

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marti_a

Lies seinen Beitrag noch mal. Du kannst keine "Bestands"-Beamten einfach umtopfen.

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Desperado177
Am 29.9.2026 um 17:41 von satgar:

AVD und Wohnriester, wie geht das ab 01.01.2027 zusammen? Dazu gibts Infos : https://www.tagesbriefing.de/2026/09/28/wohn-riester-und-das-altersvorsorgedepot-was-gilt/

Ich bin noch mal auf diesen Beitrag von September gestossen:

 

 Bei uns ist es so, dass wir seit 2010 zwei Wohnriester-Darlehen laufen haben. Sehe ich es richtig, dass für uns weder die "Verkürzung des Besteuerungszeitraums in der Rentenphase von bisher zwanzig Jahren auf nur noch fünf Jahre" noch die Abschaffung der 2% Regelung zutrifft?

 

Falls ja: birgt das nicht Potential, dass "alte Wohnriester-Tilger" das anfechten könnten?

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satgar
vor 20 Minuten von Desperado177:

Ich bin noch mal auf diesen Beitrag von September gestossen:

 

 Bei uns ist es so, dass wir seit 2010 zwei Wohnriester-Darlehen laufen haben. Sehe ich es richtig, dass für uns weder die "Verkürzung des Besteuerungszeitraums in der Rentenphase von bisher zwanzig Jahren auf nur noch fünf Jahre" noch die Abschaffung der 2% Regelung zutrifft?

 

Falls ja: birgt das nicht Potential, dass "alte Wohnriester-Tilger" das anfechten könnten?

Also ich hab keine Ahnung.

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stagflation

Versicherungsbote:

Zitat

Versicherungsmathematiker warnt vor zu hohen Provisionen beim Altersvorsorgedepot

 

Das Altersvorsorgedepot soll die geförderte private Altersvorsorge attraktiver machen. Doch Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein warnt vor deutlich höheren Provisionen als bei Riester. Seine Modellrechnung sieht sogar Nachteile für bestehende Lebensversicherungskunden.

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Sapine

Leider muss man unserer Finanzindustrie vieles zutrauen. 

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Schwachzocker
vor 21 Stunden von radler2:

Das Forderung "Beamte in die Rentenversicherung" wird nie umgesetzt werden, weil das nur Neueinstellungen betreffen kann und damit instantan auf die Öffentlichen Haushalte eine Doppelbelastung zukommt: sie müssen Rentenbeiträge für die Neueingestellten abführen und gleichzeitig die Pensionen zahlen - und das für Jahrzehnte.

Außerdem könnten Beamte in der Rentenversicherung quasi per Definition gar keine Beamten im verfassungsrechtlichen Sinne sein.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Es gibt zu dem Thema auch eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zwar ein paaaar Tage älter, aber trotzdem lesenswert: https://www.bundestag.de/resource/blob/414596/559306a87d66c742d1e0563fcfcaba09/wd-3-365-08-pdf-data.pdf

 

"4. Ergebnis Die Eingliederung der Beamten in die Rentenversicherung dürfte grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein, wenn der Versorgungsanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn sozusagen parallel bzw. hilfsweise bestehen bleibt. Da das BVerfG die Frage der Eingliederung von Beamten in die Rentenversicherung unter Beibehaltung ihrer Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn noch nicht ausdrücklich entschieden hat und eine breite, fundierte Meinung in der Literatur fehlt, verbleibt eine gewisse Unsicherheit."

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Someone
vor 9 Minuten von Schwachzocker:

Außerdem könnten Beamte in der Rentenversicherung quasi per Definition gar keine Beamten im verfassungsrechtlichen Sinne sein.

Ich kenne eine Reihe von (pensionierten) Beamten, die auch Renten-Zahlungen aus der GRV erhalten (die also "in der Rentenversicherung" sind) - hätten die niemals Beamte werden dürfen?

Ich wittere da etwas ganz grosses zur Sanierung der Staatskasse. :narr:
 

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 7 Minuten von Someone:

...die also "in der Rentenversicherung" sind

"waren"

vor 7 Minuten von satgar:

Es gibt zu dem Thema auch eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zwar ein paaaar Tage älter, aber trotzdem lesenswert: https://www.bundestag.de/resource/blob/414596/559306a87d66c742d1e0563fcfcaba09/wd-3-365-08-pdf-data.pdf

 

"4. Ergebnis Die Eingliederung der Beamten in die Rentenversicherung dürfte grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein, wenn der Versorgungsanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn sozusagen parallel bzw. hilfsweise bestehen bleibt. Da das BVerfG die Frage der Eingliederung von Beamten in die Rentenversicherung unter Beibehaltung ihrer Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn noch nicht ausdrücklich entschieden hat und eine breite, fundierte Meinung in der Literatur fehlt, verbleibt eine gewisse Unsicherheit."

Ja, wie man das Kind nennt ist eigentlich egal.

Nur: Die Ansprüche bestehen gegen den Dienstherrn (Steuerzahler) und nicht gegen die Rentenversicherung. Und es ist der Anspruch auf Vollversorgung.

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Someone
vor 1 Minute von Schwachzocker:

"waren" sind

Wieso "waren"? Sie erhalten Leistungen, also haben sie das System der GRV auch nicht verlassen... Wenn in solchen Fällen keine Rentenzahlungen bei der GRV beantragt und geleistet würden, ließe sich "waren" vielleicht argumentieren.

Argumentativ wars Du schon mal deutlich besser....

 

Letztlich ist es mir egal, da ich kein Beamter bin, noch beabsichtige je einer zu werden.

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satgar
vor 11 Minuten von Schwachzocker:

"waren"

Ja, wie man das Kind nennt ist eigentlich egal.

Nur: Die Ansprüche bestehen gegen den Dienstherrn (Steuerzahler) und nicht gegen die Rentenversicherung. Und es ist der Anspruch auf Vollversorgung.

Schon klar. Es heißt aber erstmal nicht, dass das gar nicht ginge. Dafür muss dieser AVD Thread aber nun nicht missbraucht und zugemüllt werden.


Wenn man das wollte, könnte man es probieren. Es ist nicht unmöglich. Am Ende würde das BVerfG darüber entscheiden. 

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Schwachzocker

 

vor einer Stunde von Someone:

Wieso "waren"? Sie erhalten Leistungen, also haben sie das System der GRV auch nicht verlassen...

Unsinn! Natürlich kann man Leistungen aus der GRV beziehen, ohne aktuell Mitglied in ihr zu sein.

 

vor einer Stunde von satgar:

Schon klar. Es heißt aber erstmal nicht, dass das gar nicht ginge....

Dass was nicht ginge? Es ist ganz klar möglich, das Berufsbeamtentum abzuschaffen. Darüber braucht man sich nicht zu streiten.

Es ist aber nicht möglich, dass Berufsbeamtentum zu belassen, und der Dienstherr (Steuerzahler) hat aber keine Verantwortung mehr für die Bezahlung. Nein! Das braucht man nicht zu versuchen. Das würde wohl auch nicht zur Entscheidung zugelassen.

Die entscheiden da ja nicht jeden Mist, nur weil es jemand will.

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chirlu
vor 5 Minuten von Schwachzocker:

Natürlich kann man Leistungen aus der GRV beziehen, ohne aktuell Mitglied in ihr zu sein.

 

Den Begriff des Mitglieds gibt es bei der Rentenversicherung überhaupt nicht. Leistungen erhalten Versicherte und in bestimmten Fällen Hinterbliebene. Auch Beamte und Ruhestandsbeamte können Versicherte in der Rentenversicherung sein, zum Beispiel wenn sie vor ihrer Beamtenzeit als Angestellte tätig waren oder wenn sie freiwillige Beiträge gezahlt haben.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Fachfrage nochmal zur neuen Fördersystematik ab dem 01.01.2027 für verheiratete, zusammen veranlagte Ehegatten.

 

Ich weiß, das Personen mit einmal unmittelbar förderberechtigtem/r Vertrag/Person und dem Ehegatten, der mittelbar förderberechtigt ist, sich für eine Fördersystematik entscheiden müssen. Alt oder Neu. Gemischt, ist nicht.

 

Gilt das auch für diese beiden Ehegatten, wenn diese beide einzeln selbst unmittelbar förderberechtigt sind? Kann da einer Riestern nach Regeln 1.0, und einer nutzt die Systematik des AVD?

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poipoi
Am 26.10.2026 um 19:09 von satgar:

Nur bis zum beginn der auszahlungsphase, und dann gehts nicht mehr.

Nach Auszahlungsbeginn ist es leider nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es hängt daher vom Anbieter ab, ob man auch in der Auszahlungsphase noch wechseln darf. Gerade bei Preisänderungen wäre dies durchaus sinnvoll, ein Recht auf einen Wechsel zu haben. 

 

Aber es ist sicher kein Argument das verkaufsfördernd ist, da der Mensch meist nicht so weit in die Zukunft guckt.

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
Am 29.10.2026 um 10:26 von Bigwigster:

Als ehemaliger Flatex-Kunde weiß ich, dass eine plötzlich eingeführte prozentuale Kostenpauschale kein AVD-Problem ist, sondern auch private Depots betrifft. Das ist für mich kein Unterscheidungskriterium. Ein dauerhaftes Neukundenfang-Produkt kann sogar positiv sein. Die Privat-Equity- und Krypto-Investoren müssen dann halt quersubventionieren. Bei Dickschiffen wie scalable und trade republic sehe ich gute chancen dass das funktioniert, auch dauerhaft.

Wenn nicht, wechsel wie im Privatdepot auch.

Ich habe jetzt mal mehrere Szenarien mit einer Kostenannahme von dauerhaft 0% durchgerechnet für mich/unsere Familie.

In den meisten Fällen kommen kaum mehr als 100 Euro pro Monat Zusatzauszahlung heraus im Vergleich zum ETF -Sparplan.

 

Wenn ich bedenke, dass

sich diese 100 € in 20 Jahren anfühlen wie 50 (Inflation),, dann ist es mir/uns das jedenfalls nicht wert. Da bevorzuge ich lieber die jederzeitige, unschädliche Liquidität der Alternative.

Ob beide mindestens 85 werden, ist dann auch wieder so eine Sache.

 

Aber ok...immerhin habe ich das Thema AVD nun mal abgehandelt für uns daheim.

 

Das Produkt scheint mir wirklich in erster Linie ein Motivationsschub für den normalen Bürger zu sein, überhaupt zu sparen und das eben endlich mal in Aktien diszipliniert, langfristig und vor allem eben auch, ohne im Crash wieder rauszugehen (da sollte der drohende Verlust der Zulagen genug davor abschrecken).

Daher finde ich das AVD allgemein trotzdem einen richtigen Schritt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von Puppi:

mich/unsere Familie.

Darf ich fragen, welche Restlaufzeiten bis zur Rente du angenommen hast? Bei mir mit 88er baujahr hab ich einen Nettounterschied von rund 220€ mtl.. Sind in ca 35 Jahren und 2% EZB Wunschinflation noch 110€ Gegenwert nach heutigen Maßstäben. Nutze ich den Finanzfluss Rechner, komme ich auch auf netto ungefähr 200€ Auszahlungsunterschied mit 67 (noch ohne Inflationsbetrachtung).
 

Da wir von nur 150€ mtl. Einzahlung sprechen, KANN das schon rein logisch keine Unsummen ausmachen. Wie sollte das auch gehen.

 

Die O.g. Annahme ist mit dem Finanztip AVD Rechner ermittelt, der u.a. annimmt, dass man in der Rentenphase nur noch 3,2% Rendite hat p.a. Da ich dort eine höhere Aktienquote fahren würde, sähe das mit 4….5 oder 6% sicherlich nochmal wieder anders aus. Laut dem Rechner bekommt man mit dem AVD Netto 1/3 mehr Auszahlungsleistung heraus.

 

Zur Diversifizierung meiner Anlagen werde ich das AVD als Ersatz für meine bereits bestehende Riester in jedem Fall nutzen. Vielleicht sogar mit dem ungeförderten Teil, wenn dazu im Jahr 2027 mehr Blicke darauf gefallen sind. Denn die Thematik Vorabpauschale treibt mich nach wie vor um. Und die Nicht-Berücksichtigung im Bereich des AVD (ganz generell), sagt mir da äußerst zu.

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Beginner81
· bearbeitet von Beginner81
vor 1 Stunde von Puppi:

Ob beide mindestens 85 werden, ist dann auch wieder so eine Sache.


Da das AVD auch bei Maximaleinzahlung nur einen kleineren Teil meiner Altersvorsorge ausmachen dürfte, spielt das für mich eine untergeordnete Rolle. Denn diesen kleineren Teil würde ich von 65-85 wohl ohnehin nicht konsumieren, da kein "die with zero" sondern Kapitalerhalt mit 3,x % -Regel o.ä. geplant ist.

Mir scheint in der Diskussion zu kurz zu kommen, dass viele die Asset-Allocation zum Entnahmebeginn hin ändern wollen ("bond tent" o.ä.). Und dafür halte ich das AVD mit der steuerunschädlichen Umschichtungsmöglichkeit für attraktiv.
Ich habe aber (noch) keine Vergleichsrechnung zum normalen ETF-Depot gemacht - diese dürfte auch nicht so einfach werden, da die Spanne der Annahmen (Höhe/Anteil der Kursgewinne, FIFO-Optimierungen etc.) recht hoch sein dürfte.

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Puppi
· bearbeitet von Puppi
vor 2 Stunden von satgar:

Darf ich fragen, welche Restlaufzeiten bis zur Rente du angenommen hast?

17-25 Jahre

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