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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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radler2
· bearbeitet von radler2

Ich habe soeben meinen Riester an 1.1.27 stillgelegt. Der Berater von Union Investment meinte, daß jetzt auch für Riesterverträge keine Verrentungspflicht mehr besteht, sondern ein Auszahlungsplan bis 85 möglich sei. Stimmt das?

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Bolanger
vor 51 Minuten von radler2:

Der Berater von Union Investment meinte, daß jetzt auch für Riesterverträge keine Verrentungspflicht mehr besteht, sondern ein Auszahlungsplan bis 85 möglich sei. Stimmt das?

Wenn das so wäre, dann gibt es sicherlich ein entsprechendes Vertragswerk bei Deinem Riester-Anbieter. Das würde ich mir geben lassen. Meine Erfahrung ist leider zu oft, dass spätestens mit meiner Nachfrage "Wo stehts geschrieben?" Funkstille einkehrt, egal ob Versicherungen, Behörden oder andere Unternehmen.

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towo
· bearbeitet von towo
.

Weiß denn einer genauer wie die Auszahlung in der Rente abläuft, wenn man zu 100% in Aktien-ETF bleiben möchte? Führt das zwangsweise dazu, dass die Kaufkraft der Auszahlung mit den Aktienmärkten steigt? Man hätte ja dann mit 85 ungefähr doppelt soviel Zusatzrente wie mit 67, oder? Und das obwohl man in den ersten zehn Rentenjahren mehr Geld ausgibt als danach. Kann man irgendwie asymmetrisch entsparen und in den ersten Jahren mehr ausgeben? Mit Anleihen würde es wahrscheinlich gehen indem man eine nominal gleichbleibende Rente vereinbart, damit würde die reale Rente schrittweise sinken.

 

Und kann man in der Auszahlphase den Vertrag förderschädlich kündigen und Steuern und Zulagen zurück zahlen oder nur bis zum Beginn der Rentenphase? Also zum Beispiel bei einer Krebsdiagnose. 

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satgar
Gerade eben von towo:

Weiß denn einer genauer wie die Auszahlung in der Rente abläuft, wenn man zu 100% in Aktien-ETF bleiben möchte? Führt das zwangsweise dazu, dass die Kaufkraft der Auszahlung mit den Aktienmärkten steigt? Man hätte ja dann mit 85 ungefähr doppelt soviel Zusatzrente wie mit 67, oder? Und das obwohl man in den ersten zehn Rentenjahren mehr Geld ausgibt es danach. Kann man irgendwie asymmetrisch entsparen und in den ersten Jahren mehr ausgeben? Mit Anleihen würde es wahrscheinlich gehen indem man eine nominal gleichbleibende Rente vereinbart, damit würde die reale Rente schrittweise sinken.

 

Und kann man in der Auszahlphase den Vertrag förderschädlich kündigen und Steuern und Zulagen zurück zahlen oder nur bis zum Beginn der Rentenphase? Also zum Beispiel bei einer Krebsdiagnose. 

Die Rente muss laut Gesetz alle drei Jahre mindestens (Anbieter dürfen abweichen mit kürzeren Zeiträumen) berechnet werden. 

 

Google mal danach: "Auszahlungsplan Altersvorsorgedepot Berechnung 3 Jahre"

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towo
vor 2 Minuten von satgar:

Die Rente muss laut Gesetz alle drei Jahre mindestens (Anbieter dürfen abweichen mit kürzeren Zeiträumen) berechnet werden. 

 

Google mal danach: "Auszahlungsplan Altersvorsorgedepot Berechnung 3 Jahre"

Also nur 20% bleiben in Aktien-ETF investiert? Oder habe ich das falsch verstanden?

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satgar
vor 2 Minuten von towo:

Also nur 20% bleiben in Aktien-ETF investiert? Oder habe ich das falsch verstanden?

Das hast du falsch verstanden. 20% bleiben bei der Berechnung der Rente außen vor, als Puffer. 

 

Investiert bleibt alles.

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towo
vor 1 Minute von satgar:

Das hast du falsch verstanden. 20% bleiben bei der Berechnung der Rente außen vor, als Puffer. 

 

Investiert bleibt alles.

Aber das führt doch dann schon dazu, dass man mit 85 mehr Geld zur Verfügung hat als mit 67, oder?

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satgar
Gerade eben von towo:

Aber das führt doch dann schon dazu, dass man mit 85 mehr Geld zur Verfügung hat als mit 67, oder?

Das kommt doch darauf an, wie sich die Märkte entwickeln. Das muss keinesfalls so sein. 

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towo
Gerade eben von satgar:

Das kommt doch darauf an, wie sich die Märkte entwickeln. Das muss keinesfalls so sein. 

Wenn man von 5% realer Rendite zum Beispiel ausgeht.

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satgar
Gerade eben von towo:

Wenn man von 5% realer Rendite zum Beispiel ausgeht.

Mit Real meinst du was? Nach Inflation? Oder was ist mit Real gemeint?

 

Letztlich kann das keiner vorhersehen. Es ist denkbar, dass man mit 85 noch ein gutes Sümmchen über hat, ja.


Worauf zielt deine Frage ab? Es wird halt mindestens alle 3 Jahre mit dieser 80% Regel neu berechnet. Mehr muss man dazu nicht wissen. Ich kann dir das mit x% nicht vorrechnen.

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towo
Gerade eben von satgar:

Mit Real meinst du was? Nach Inflation? Oder was ist mit Real gemeint?

 

Letztlich kann das keiner vorhersehen. Es ist denkbar, dass man mit 85 noch ein gutes Sümmchen über hat, ja.


Worauf zielt deine Frage ab? Es wird halt mindestens alle 3 Jahre mit dieser 80% Regel neu berechnet. Mehr muss man dazu nicht wissen. Ich kann dir das mit x% nicht vorrechnen.

Real meint abzüglich Inflation. Mein Gedanke geht in die Richtung ob ein ungefördertes Depot vielleicht trotz geringerer Nachsteuerrendite besser ist, da ich dann wenn ich es brauche auf das Geld zugreifen kann. Das müsste man ggf. mal durchrechnen, wenn man verstanden hat wie das AVD genau funktioniert.

 

Vielleicht auch trotzdem erst einmal abschließen, da man es ja immer noch förderschädlich kündigen kann. Aber wie wird dann verteuert? Weiß das schon jemand genau? Steht das schon irgendwo?

 

 

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satgar
vor 3 Minuten von towo:

Real meint abzüglich Inflation. Mein Gedanke geht in die Richtung ob ein ungefördertes Depot vielleicht trotz geringerer Nachsteuerrendite besser ist, da ich dann wenn ich es brauche auf das Geld zugreifen kann. Das müsste man ggf. mal durchrechnen, wenn man verstanden hat wie das AVD genau funktioniert.

 

Vielleicht auch trotzdem erst einmal abschließen, da man es ja immer noch förderschädlich kündigen kann. Aber wie wird dann verteuert? Weiß das schon jemand genau? Steht das schon irgendwo?

 

 

Das ist alles schon bekannt. Du solltest den Thread hier durcharbeiten. Zumindest mal die letzten 10 Seiten. Wahrscheinlich hat hier keiner Lust, wieder bei Adam und Eva anzufangen ;-)

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towo
· bearbeitet von towo
.
vor 8 Minuten von satgar:

Das ist alles schon bekannt. Du solltest den Thread hier durcharbeiten. Zumindest mal die letzten 10 Seiten. Wahrscheinlich hat hier keiner Lust, wieder bei Adam und Eva anzufangen ;-)

Das ist für mich alles so könnte oder auch nicht? Gibt es was Offizielles? Wie soll denn die Teilfreistellung zum Beispiel funktionieren wenn man vorher von Anleihen-ETF und Aktien-ETF hin und her switchen konnte? Da glaube ich noch nicht dran. 

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t.klebi
vor 25 Minuten von satgar:

Mit Real meinst du was? Nach Inflation? Oder was ist mit Real gemeint?

Was sollte denn deiner Meinung i.Z.m. Renditen am Kapitalmarkt sonst gemeint sein?
Die Unterscheidung von realer und nominaler Rendite sind das kleine Einmaleins der Kapitalanlage. Nur die Betrachtung der realen Renditen ist relevant. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
Gerade eben von t.klebi:

Was sollte denn deiner Meinung i.Z.m. Renditen am Kapitalmarkt sonst gemeint sein?
Die Unterscheidung von realer und nominaler Rendite sind das kleine Einmaleins der Kapitalanlage. Nur die Betrachtung der realen Renditen ist relevant. 

nach Steuern...., nach Kosten....

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 5 Minuten von satgar:

nach Steuern...., nach Kosten....

Du möchtest die Terminologie gern neu erfinden?
Dann mach halt. 

Für alle anderen ist klar, was gemeint war:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fisher-Gleichung

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satgar
Gerade eben von t.klebi:

Du möchtest die Terminologie gern neu erfinden?
Dann mach halt. 

Für alle anderen ist klar, was gemeint war:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fisher-Gleichung

Dann passt ja alles :-)

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franko
vor 19 Minuten von towo:

Wie soll denn die Teilfreistellung zum Beispiel funktionieren wenn man vorher von Anleihen-ETF und Aktien-ETF hin und her switchen konnte?

Es gibt keine Teilfreistellung. Altersvorsorgeverträge werden nicht wie "normale" Kapitalerträge, sondern nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert.

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towo

Das antwortet die KI:

 

Bei einer förderschädlichen Kündigung Ihres Altersvorsorgedepots kommt es rechtlich tatsächlich zu einer Doppelbelastung durch Steuern. [1]

Die gezahlten Quellensteuern auf Fondsebene können nicht vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden. Es gilt folgendes Prinzip: [1]

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towo
· bearbeitet von towo
.

Aber effektiv bleiben die Erträge bei einer förderschädlichen Kündigung ja doch steuerfrei, oder? Jedenfalls wenn man die Quellensteuern auf Fondsebene nicht mitrechnet. 

 

Ich spare bei einem Grenzsteuersatz von 42% ja im Vergleich zu einem ungeförderten Depot um den Faktor 1,7241 mehr. Also ist auch der Gewinn um 72,41% höher. Wenn jetzt von 172,41 Euro Gewinn wieder 42% Steuern abgezogen werden bleiben 100 Euro übrig, also soviel wie das ungeförderte Depot vor Steuern gemacht hätte. 

 

Also eigentlich kann man nichts falsch machen, kündigen kann man auch noch während der Rente, aber dann muss man alle Förderungen und Steuerersparnisse zurück zahlen und nicht nur anteilig.  Aber das ist auch ok.

Also bleibt als Vorteil für eine Verrentung nur noch der Steuervorteil durch den niedrigeren Steuersatz in der Rente übrig. Ob sich das lohnt, dafür auf die Flexibilität zu verzichten?

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towo

Hier erzählt die KI mal exakt das Gegenteil, aber klingt logischer:

1. Rückzahlung der Steuervorteile bezieht sich nur auf das Restkapital

Die Rückzahlungspflicht der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aus der damaligen Ansparphase bemisst sich anteilig nach dem im Depot verbleibenden Restkapital. [1]

Der Teil des Kapitals, der bereits über die monatlichen Raten an Sie ausgezahlt wurde, ist rechtlich "verbraucht" und wurde in den jeweiligen Jahren bereits über Ihre Einkommensteuererklärung nachgelagert versteuert. [1, 2]

Der Anbieter ermittelt vor der Kündigungsausbeute exakt, welcher Förderanteil rechnerisch im aktuellen Depotbestand steckt, und führt diesen Betrag direkt an die ZfA ab. [1]

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Donaurenner

Wenn der Riestervertrag gut bespart ist und mit 60 damit ins AVD wechselt, kann man ihn mit 65 abrufen. 

Steuern liegen erst dann nur monatlich den Steuestaztensprechen an . Ausgezahlt wird bis 85 j wann das gewünscht ist .

Das wäre mein Plan . Aber wenn ich genauer hinschaue bei mir das monatliche Auszahlung bei Riester höher ist als im AVD Konto mit 65j . 

Die Auszahlung ist mit 62j geringer als mit 65j, ist logisch,  aber wenn das es im AVD so , hätte ich nicht gedacht.

 

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radler2
· bearbeitet von radler2
vor einer Stunde von Donaurenner:

. Aber wenn ich genauer hinschaue bei mir das monatliche Auszahlung bei Riester höher ist als im AVD Konto mit 65j .

Bei der Stilllegung meines Riestervertrages hat mir der Berater am Telefon gesagt, daß ab 1.1.27 für Riesterverträge keine Verrentungspflicht mehr besteht, sondern auch Auszahlungspläne möglich sind. Inzwischen habe ich diese Aussage in einem  Presseartikel der Berliner Zeitung gefunden. Vielleicht ist das in deinem Fall interessant. Ich will ja den Riester keinesfalls behalten.

 

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radler2

Die Branche jault vor Schmerz wegen der Null-Gebühren-Angebote:

 

https://share.google/Rhwi3JEQLeZ5akPR4
 

 

 

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Beginner81
vor einer Stunde von radler2:

Die Branche jault vor Schmerz wegen der Null-Gebühren-Angebote:

 

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:D

"Gerade bei der Altersvorsorge, die Menschen über Jahrzehnte begleite melke, sei Vertrauen in den Anbieter entscheidend."

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